Daten
Kommune
Jülich
Größe
188 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
03.07.13, 08:27
Aktualisiert
15.07.13, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Tic
Jülich, 18.06.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 265/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
10.07.2013
Stadtrat
18.07.2013
TOP
Ergebnisse
Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 10.12.2010
hier: § 16 „Umweltbeirat“
Anlg.: ./.
I
30
III
60
i. V. Pr Me
02.07. 25.06.
Sc
27.06.
Er
27.06.
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich beschließt die Änderung des § 16 Abs. 4 „Zusammensetzung“ der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich wie folgt:
Die im Rat vertretenen Fraktionen und Einzelvertreter entsenden je ein Mitglied mit beratender
Stimme in den Beirat. Die weiteren Mitglieder bestellt der Rat auf Vorschlag der Jülicher Vereine
und Institutionen. Jedes Mitglied hat einen Vertreter. Die Vereine, die nach ihrer Satzung ideell und
nicht nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Natur- und Umweltschutzes und der Landschaftspflege fördern, und Institutionen, deren Vertreter in den Umweltbeirat gewählt werden können, werden in der Zuständigkeitsordnung des Rates namentlich in einem Positivkatalog festgelegt.
Positivkatalog:
Nr.
Verein/Institution
Zur erstmaligen Zusammensetzung des Umweltbeirats beruft der/die Vorsitzende des Planungs-,
Umwelt- und Bauausschusses zu einer öffentlichen und öffentlich bekannt gemachten Versammlung ein, zu der alle Vereine/Institutionen entsprechend des Positivkatalogs geladen werden. Für die
Wahl der Vorschläge gibt sich die so einberufene Versammlung ihre eigene Geschäftsordnung. Der
Beirat kann weitere Teilnehmer zu bestimmten Sachthemen beteiligen oder Referenten einladen.
Die Amtszeit des Beirates beträgt 2 Jahre.
Begründung:
Mit Beschluss des Stadtrates vom 28.05.2013 (Vorlagen-Nr. 191/2013) wurden Neuregelungen für
den Umweltbeirat beschlossen. Da in diesem Zusammenhang über die Änderung der Zusammensetzung des Umweltbeirates beschlossen wurde, sollte nun aus Gründen der Rechtssicherheit und der
Form wegen die Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich im § 16 Abs. 4 entsprechend angepasst werden.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 265/2013
x
nein
nein
Seite 2