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Sitzungsvorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 10.12.2010 hier: § 16 „Umweltbeirat“)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
188 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
03.07.13, 08:27
Aktualisiert
15.07.13, 17:04
Sitzungsvorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 10.12.2010
hier: § 16 „Umweltbeirat“) Sitzungsvorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 10.12.2010
hier: § 16 „Umweltbeirat“)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Tic Jülich, 18.06.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 265/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 10.07.2013 Stadtrat 18.07.2013 TOP Ergebnisse Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 10.12.2010 hier: § 16 „Umweltbeirat“ Anlg.: ./. I 30 III 60 i. V. Pr Me 02.07. 25.06. Sc 27.06. Er 27.06. SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich beschließt die Änderung des § 16 Abs. 4 „Zusammensetzung“ der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich wie folgt: Die im Rat vertretenen Fraktionen und Einzelvertreter entsenden je ein Mitglied mit beratender Stimme in den Beirat. Die weiteren Mitglieder bestellt der Rat auf Vorschlag der Jülicher Vereine und Institutionen. Jedes Mitglied hat einen Vertreter. Die Vereine, die nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Natur- und Umweltschutzes und der Landschaftspflege fördern, und Institutionen, deren Vertreter in den Umweltbeirat gewählt werden können, werden in der Zuständigkeitsordnung des Rates namentlich in einem Positivkatalog festgelegt. Positivkatalog: Nr. Verein/Institution Zur erstmaligen Zusammensetzung des Umweltbeirats beruft der/die Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses zu einer öffentlichen und öffentlich bekannt gemachten Versammlung ein, zu der alle Vereine/Institutionen entsprechend des Positivkatalogs geladen werden. Für die Wahl der Vorschläge gibt sich die so einberufene Versammlung ihre eigene Geschäftsordnung. Der Beirat kann weitere Teilnehmer zu bestimmten Sachthemen beteiligen oder Referenten einladen. Die Amtszeit des Beirates beträgt 2 Jahre. Begründung: Mit Beschluss des Stadtrates vom 28.05.2013 (Vorlagen-Nr. 191/2013) wurden Neuregelungen für den Umweltbeirat beschlossen. Da in diesem Zusammenhang über die Änderung der Zusammensetzung des Umweltbeirates beschlossen wurde, sollte nun aus Gründen der Rechtssicherheit und der Form wegen die Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich im § 16 Abs. 4 entsprechend angepasst werden. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 265/2013 x nein nein Seite 2