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Sitzungsvorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 10.12.2010 hier: § 16 „Umweltbeirat“)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
192 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
15.07.13, 17:04
Aktualisiert
15.07.13, 17:04
Sitzungsvorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 10.12.2010
hier: § 16 „Umweltbeirat“) Sitzungsvorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 10.12.2010
hier: § 16 „Umweltbeirat“)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Tic Jülich, 11.07.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 265/2013 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 10.07.2013 Stadtrat 18.07.2013 TOP Ergebnisse Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 10.12.2010 hier: § 16 „Umweltbeirat“ Anlg.: ./. I 30 III 60 i.V. Pr. Er. 12.07. 11.07. Sc. 12.07. Er. 12.07. SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich beschließt die Änderung des § 16 Abs. 4 „Zusammensetzung“ der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich wie folgt: Die Mitglieder bestellt der Rat auf Vorschlag der Jülicher Vereine und Institutionen. Die im Rat vertretenen Fraktionen und Einzelvertreter entsenden je ein Mitglied mit beratender Stimme in den Beirat. Jedes Mitglied hat einen Vertreter. Die Vereine, die nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Natur- und Umweltschutzes und der Landschaftspflege fördern, und Institutionen, deren Vertreter in den Umweltbeirat gewählt werden können, werden in der Zuständigkeitsordnung des Rates namentlich in einem Positivkatalog festgelegt. Die Anzahl der Vertreter ist 7. Positivkatalog: Nr. Verein/Institution Zur erstmaligen Zusammensetzung des Umweltbeirats beruft der/die Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses zu einer öffentlichen und öffentlich bekannt gemachten Versamm- lung ein, zu der alle Vereine/Institutionen entsprechend des Positivkatalogs geladen werden. Für die Wahl der Vorschläge gibt sich die so einberufene Versammlung ihre eigene Geschäftsordnung. Der Beirat kann weitere Teilnehmer zu bestimmten Sachthemen beteiligen oder Referenten einladen. Die Amtszeit des Beirates beträgt 2 Jahre. Begründung: In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.07.2013 wurde, in Bezug auf die Benennung der in den Positivkatalog aufzunehmenden Vereine und Institutionen, Beratungsbedarf angemeldet. Zudem wurde eine Änderung und eine Ergänzung des Beschlussentwurfs gewünscht. Änderung (kursiv geschrieben): Satz 1 und Satz 2 wurden getauscht und in der Formulierung entsprechend angepasst. Ergänzung (fett geschrieben): Der Satz wurde ergänzt, da an der bisherigen Regelung, dass die Jülicher Vereine und Institutionen 7 Mitglieder benennen, festgehalten werden soll. Hinsichtlich der Begründung wird auf die Vorlage 265/2013. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 265/2013 1. Ergänzung x nein nein Seite 2