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Dringl. HF gem. § 60 Abs. I Satz 1 GO NW (Schließung der Gynäkologischen Fachabteilung des St. Elisabeth-Krankenhauses Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
23 kB
Datum
10.07.2013
Erstellt
03.07.13, 08:27
Aktualisiert
11.07.13, 17:04
Dringl. HF gem. § 60 Abs. I Satz 1 GO NW (Schließung der Gynäkologischen Fachabteilung des St. Elisabeth-Krankenhauses Jülich) Dringl. HF gem. § 60 Abs. I Satz 1 GO NW (Schließung der Gynäkologischen Fachabteilung des St. Elisabeth-Krankenhauses Jülich)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: BMB Az.: Jülich, 02.07.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 293/2013 Sitzungsvorlage für eine Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 10.07.2013 TOP Ergebnisse mehrheitlich dafür bei 3 Gegenstimmen u. 2 Enthaltungen Schließung der Gynäkologischen Fachabteilung des St. Elisabeth-Krankenhauses Jülich Anlg.: BMB SD.Net Hr 02.07. Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuß beschließt als Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW wie folgt: Nach eingehender Prüfung der Rahmenbedingungen und denkbarer Alternativen ändert der Rat der Stadt Jülich seinen Beschluss vom 28.05.2013 und empfiehlt dem Kreis Düren der Schließung der gynäkologischen Fachabteilung des St. Elisabeth-Krankenhauses Jülich zuzustimmen. Begründung: Da die Stellungnahme der Stadt Jülich dem Kreistag zu seiner Sitzung am 16.07.2013 vorliegen muss, kann eine Entscheidung im Rat nicht rechtzeitig herbeigeführt werde, so dass die Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeit durch den Haupt- und Finanzausschuss erfolgen muss. Wie in der Sitzung des Stadtrates am 28.05.2013 angeregt, wurde das Thema zwischen den Fraktionsvorsitzenden der Stadt Jülich und des Kreises Düren, dem Landrat des Kreises Düren, dem Bürgermeister der Stadt Jülich und den Vertretern der ctw erörtert. Des weiteren wurde die Problematik mit Herrn Dr. med Hubertus Koenen in seiner Funktion als Vorsitzender des Gesundheitsverbundes Jülicher Land diskutiert. Die Situation stellt sich demnach wie folgt dar: Die wirtschaftliche Situation von Krankenhäusern im ländlichen Bereich ist grundsätzlich schwierig. Die Gewinnung junger Ärzte für den ländlichen Bereich ist zunehmend problematisch. Der Gesundheitsverbund Jülicher Land wirbt mit großem Aufwand an den umliegenden Universitäten um Nachwuchs. Die gynäkologische Fachabteilung des Krankenhauses Jülich arbeitet seit Jahren defizitär. Die erhoffte Steigerung der Geburtenzahlen konnte auch nach Übernahme durch die ctw nicht erreicht werden. Aufgrund der Kündigung des Chefarztes Dr. med Pinter zum 30.09.2013 ist eine Neuorientierung notwendig. Es besteht keine Aussicht, einen neuen Chefarzt für diese Fachabteilung in Jülich gewinnen zu können. Angedachte Alternativen wie eine Kooperation mit einer gynäkologischen Abteilung eines benachbarten Krankenhauses oder eine Lösung mit Hebammen und einem niedergelassenen Gynäkologen als Belegarzt wurden über Herrn Dr. Koenen in der Ärzteschaft diskutiert, jedoch als nicht realisierbar verworfen. Vor diesem Hintergrund erscheint die Schließung der gynäkologischen Fachabteilung unvermeidbar. Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet andere Bereiche innerhalb des Krankenhauses auszubauen und damit einen wirtschaftlichen Betrieb der gesamten Einrichtung zu sichern. Ziel muss es sein, das Krankenhaus in Jülich zu erhalten. Daher empfiehlt die Verwaltung der Schließung der gynäkologischen Fachabteilung zuzustimmen. Dringl. HF gem. § 60 Abs. I Satz 1 GO NW 293/2013 Seite 2