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Sitzungsvorlage (Anlage 3)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
416 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
26.06.13, 17:04
Aktualisiert
26.06.13, 17:04
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Inhalt der Datei

Anlage 3 zur Vorlagen-Nr.: 235 / 2013 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 79 " Königskamp II " 6. vereinfachte Änderung Stadt Jülich Planungsamt Anlage 3 zur Vorlagen-Nr.: 235 / 2013 Inhalt Seite 1. 2. Städtebauliche Begründung 3 1.1 Anlass und Ziel der Planaufstellung 3 1.2 Lage des Plangebietes 3 1.3 Größe des Gebietes 3 1.4 Vorhandene Nutzungen 3 1.5 Darstellung des Flächennutzungsplanes 3 1.6 Planinhalt 4 1.7 Niederschlagswasser 4 1.8 Realisierung und Erschließung 4 1.9 Hinweis 4 Umweltbericht 5 Anlage 3 zur Vorlagen-Nr.: 235 / 2013 1 Städtebauliche Begründung 1.1 Anlass und Ziel der Planaufstellung Es liegt ein Antrag vor, auf den Grundstücken Gemarkung Jülich, Flur 54 , Parzellen 530 und 583 den Bebauungsplan Nr. 79 " Königskamp II " im vereinfachten Verfahren zu ändern. Ziel dieser Änderung ist es, die nordöstliche Baugrenze parallel um insgesamt 10,0 m zu verschieben, um eine bauliche Betriebserweiterung nach den Vorstellungen des Grundstückseigentümers zu ermöglichen. 1.2 Lage des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich im zentralen Bereich des Gewerbegebietes Königskamp II und wird begrenzt durch: im Südosten durch die Straße " Königskamp ", im Südwesten durch das Gewerbegrundstück Parzelle 582, im Nordwesten durch das Gewerbegrundstück Parzelle 578, im Nordosten durch die Grünfläche mit Versickerungsmulde Parzelle 530. 1.3 Größe des Gebietes Die Größe des Änderungsbereichesbereiches beträgt ca. 0,09 ha. 1.4 Vorhandene Nutzung Es handelt sich um eine Grünfläche im Gewerbegebiet mit einer angrenzenden Regenwasserversickerungsmulde. 1.5 Darstellung des Flächennutzungsplanes Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Jülich weist für diesen Bereich " Gewerbefläche " aus. Daher bedarf es keiner Änderung des Planes. Anlage 3 zur Vorlagen-Nr.: 235 / 2013 1.6 Planinhalt Der Änderungsbereich weist alle Festsetzungen des angrenzenden Bebauungsplangebietes aus, um den Gebietscharakter beizubehalten. 1.7 Niederschlagswasser Das anfallende Niederschlagswasser ist in das Grabensystem der angrenzenden Grünfläche einzuleiten. Dieses Entwässerungssystem ist bei Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 79 " Königskamp II " in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Düren angelegt worden. 1.8 Realisierung und Erschließung Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die vorhandene Straße " Königskamp " und über das vorhandene Gewerbegrundstück an der " Helmholtzstraße ". 1.9 Hinweis - Bodendenkmal Auf die §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW) wird verwiesen. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalschutzbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Tel. 02425 / 9039 – 0, Fax 02425 / 9039 – 199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Anlage 3 zur Vorlagen-Nr.: 235 / 2013 2. Umweltbericht Auswirkung der Planung auf die Umwelt Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist eine Umweltprüfung vorzunehmen, in der die möglicherweise vorhandenen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Nachfolgend werden die umweltbezogenen Auswirkungen für die von der Planung berührten Schutzgüter beschrieben und bewertet. Schutzgut Mensch Da es sich um ein erschlossenes und funktionierendes Gewerbegebiet handelt, ist eine besondere Bedeutung für den Erholungswert nicht abzuleiten. Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie Landschaft Bedingt durch die bisherige Nutzung (regelmäßige Maht der Grünfläche) kann das Plangebiet aus floristischer und faunistischer Sicht als nicht hochwertig eingestuft werden. Natürliche oder naturnahe Biotope sind im Plangebiet nicht vorhanden. Schutzgut Boden Aufgrund des Bauvorhabens wird eine Neuversiegelung entstehen. Hierdurch werden die lokalen Bodengefüge im Grünbereich stark verändert; die betroffenen Flächen verlieren die Bodenfunktionen dauerhaft. Schutzgut Wasser Oberflächenwässer existieren im Plangebiet nicht. In Bezug auf das Grundwasser sind die Grundwasserneubildungsrate und der Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen oder Verunreinigungen relevant. Diese wird durch die vorbeschriebene, zusätzliche Versiegelung beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung erfolgt jedoch in einem so geringen quantitativen Umfang, dass von keiner grundlegenden Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung ausgegangen werden kann. Anlage 3 zur Vorlagen-Nr.: 235 / 2013 Schutzgut Luft / Klima Es liegen keine außergewöhnlichen Immissionsbelastungen vor; die Werte liegen derzeit unter den Grenzwerten der TA Luft. Stärkere Ozonkonzentrationen wurden bislang nicht festgestellt. Da durch die geplanten Nutzungen selbst keine das Klima und die Luft belastenden unzulässigen Emissionen entstehen, sind keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten. Schutzgut Kultur- und Sachgüter In der Region wurde bislang keine systematische Erfassung von Bodendenkmälern durchgeführt. In der Begründung zur 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 " Königskamp II " wurde daher der Hinweis auf archäologisches Kulturgut aufgenommen, womit auf die Bestimmungen gemäß den §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes NW verwiesen wird. Sonstige Sachgüter werden durch die Planung nicht berührt. Zusammenfassende Bewertung Art und Umfang der nachteiligen Auswirkungen lassen nicht erkennen, das gravierende Wechselwirkungen insbesondere bei Fauna/Flora, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft auftreten. Für die folgenden, natürlichen Schutzgüter liegen Beeinträchtigungen nicht vor: - Mensch Tiere/Pflanzen, Landschaft Grundwasser Luft und Klima Kultur- und Sachgüter. Geringfügige Beeinträchtigungen durch wassergebundene Neuversiegelung liegen für das Schutzgut - Boden vor, sie werden durch entsprechende Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen gemildert. Es ist festzustellen, dass der wesentliche Bereich der natürlichen Schutzgüter nicht beeinträchtigt wird. Gründe, die einer Verwirklichung der Planung sowie deren Zielsetzung grundsätzlich entgegenstehen, sind nicht erkennbar.