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Beschlussvorlage (Verkehrssituation in Eschweiler hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.04.2016 - Sachstandsbericht zum Ortstermin)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
158 kB
Datum
21.06.2016
Erstellt
09.06.16, 17:11
Aktualisiert
09.06.16, 17:11
Beschlussvorlage (Verkehrssituation in Eschweiler
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.04.2016 - Sachstandsbericht zum Ortstermin) Beschlussvorlage (Verkehrssituation in Eschweiler
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.04.2016 - Sachstandsbericht zum Ortstermin) Beschlussvorlage (Verkehrssituation in Eschweiler
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.06.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 32-52-60 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 530-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 21.06.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Verkehrssituation in Eschweiler hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.04.2016 – Sachstandsbericht zum Ortstermin __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ (X) Kosten ca. 850 €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (X) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) (X) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis 31.12.2016 __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 530-X/Z-1 1. Sachverhalt: Im letzten Ausschuss am 26.04.2016 wurde beschlossen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis der Verkehrsmessungen (je eine Woche an beiden Ortseingängen) im Ausschuss zur Beratung vorzulegen. 2. Die Stadtwerke werden beauftragt, zu prüfen, ob der Ausbau des Gehweges entlang der Holzheimer Straße zwischen Rhoneweg und Moselweg anliegerbeitragspflichtig ist und eine ungefähre Beitragshöhe zu ermitteln. Die CDU Stadtratsfraktion bittet um Prüfung, ob an diversen Stellen in der Ortslage von Eschweiler Verschwenkungen eingerichtet werden können. Zu 1. Als Ergebnis der Verkehrsschau wurde festgehalten: Um einen Überblick über die vorhandenen Verkehrsmengen und die gefahrenen Geschwindigkeiten zu erhalten, hat die Stadt Bad Münstereifel in beiden Einfahrtsbereichen Geschwindigkeitsund Verkehrsmengenmessungen durchgeführt. Die Messungen haben eine durchschnittliche Fahrzeugmenge von 1.232 Fahrzeugen pro Tag (beide Richtungen) im Ortseingangsbereich von Iversheim kommend, und 973 Fahrzeuge im Ortseingangsbereich von Weiler a. B. kommend, ergeben. Dies ist für eine Kreisstraße, die u. a. dazu da ist, den überörtlichen Verkehr aufzunehmen, als gering zu bewerten. Die Geschwindigkeitsmessung hat ergeben, dass aus Richtung Weiler a. B. mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 44 km/h und aus Richtung Iversheim mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 46 km gefahren wird. Maßgeblich für die Bewertung der gefahrenen Geschwindigkeiten ist die sogenannte V85. Diese beschreibt die Höchstgeschwindigkeit, die von 85% aller Fahrzeuge gefahren wird. Sie ist eine in der Straßenverkehrstechnik übliche Bemessungsgröße, um das Maß von Abweichungen der tatsächlichen Geschwindigkeit von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu bestimmen. Das Ergebnis dieser Messung zeigt eine maximale Geschwindigkeit V85 von 52 km/h aus Richtung Weiler a. B. und 56 km/h aus Richtung Iversheim. Die gemessenen Geschwindigkeiten liegen somit unterhalb des von der Verkehrskommission geforderten Auslösewertes. Danach kommt die Anordnung von geschwindigkeitsmindernden Maßnahmen insbesondere dann in Betracht, wenn die Geschwindigkeit V85 bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h mehr als 10 km/h über diesem Wert liegt. Die Installation von Verschwenkungen macht nur dann Sinn, wenn auch ausreichender Begegnungsverkehr vorhanden ist. Nur dann kann sichergestellt werden, dass Fahrzeuge anhalten müssen, um den Gegenverkehr passieren zu lassen. Aufgrund des vorhandenen Verkehrsaufkommens ist kein ausreichender Begegnungsverkehr vorhanden. Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes ist es nicht erforderlich, zusätzliche verkehrsmindernde Maßnahmen in der Ortslage von Eschweiler zu installieren. Bei der Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass aufgrund eines Neubaus im Bereich des Rhoneweges / Ecke Holzheimer Straße die Ortstafel weiter in Richtung Weiler a. B. bis hinter den Moselweg versetzt werden kann. Hierdurch ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h früher einzuhalten, was sich positiv auf das Geschwindigkeitsniveau in diesem Bereich auswirken sollte. Die gewünschte Aufstellung von 2 Gefahrenzeichen für Kinder sind bereits im Bereich der beiden Ortseingänge vorhanden. Des Weiteren wird um Prüfung gebeten, ob im Bereich Iversheimer Straße / Donstraße und Iversheimer Straße / Pützgasse ein Verkehrsspiegel zur besseren Sicht beim Ausfahren auf die Iversheimer Straße aufgestellt werden kann. Nach Überprüfung vor Ort bestehen von Seiten der Verkehrskommission keine Bedenken, die beiden Einmündungsbereiche mit entsprechenden Verkehrsspiegeln auszustatten. Seite 3 von Ratsdrucksache 530-X/Z-1 Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Ortslage auf 30 km/h ist leider nicht zulässig. Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung kann die zulässige Innerortsgeschwindigkeit von 50 km/h dann streckenweise reduziert werden, wenn sich direkt an der Straße eine Schule, ein Kindergarten, ein Spielplatz, ein Altersheim o.ä. befindet. Darüber hinaus ist eine Beschränkung oder ein Verbot des fließenden Verkehrs nur möglich, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn kein Bürgersteig vorhanden wäre. In der Ortslage sind jedoch entsprechende Bürgersteige vorhanden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Bürgersteige durch einen Tiefboard oder einen Hochboard von der Straße getrennt sind. Nach Informationen der Kreispolizeibehörde sind in der gesamten Ortslage von Eschweiler keine relevanten Unfälle registriert. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist aus den genannten Gründen leider nicht möglich. Zu 2. Beim Ortstermin wurde festgestellt, dass die Festsetzung der Ortsdurchfahrt gemäß Straßen- und Wegegesetz (OD) nicht der aktuellen Bebauung entspricht. Daher läge der mögliche Ausbau des Gehweges außerhalb der geschlossenen Ortslage, so dass Ausbau und Abrechnung problematisch sein könnten. In jedem Fall wäre die Zustimmung des Kreises zum Bau des Gehweges nicht unproblematisch. Zur Frage der Beitragspflicht und ungefähren Beitragshöhe hat die Erschließungsabteilung der Stadtwerke folgendes Prüfergebnis: Für die Herstellung der vorhandenen Gehwege entlang der Iversheimer Straße und Holzheimer Straße wurden die Anliegergrundstücke zu Straßenbaubeiträgen gem. § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG ) NRW veranlagt. Bei der vorgeschlagenen Erweiterung des Gehweges zwischen dem Rhoneweg und dem Moselweg handelt es sich dem Grunde nach um eine beitragspflichtige Maßnahme nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) mit der Maßgabe, dass die Ausbaustrecke an der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße 45 (K 45) liegt. Sofern der OD-Stein hinter dem Rhoneweg steht, ist es erforderlich, in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger den OD-Stein bis zum Moselweg vorzuziehen. Die Baukosten eines ca. 1,50 m breiten Gehweges werden auf rd. 2.500 € veranschlagt. Beitragspflicht ist nur das südlich angrenzenden Grundstück Gemarkung Eschweiler, Flur 1, Flurstück 81 unterworfen, weil das gegenüber liegende Grundstück nicht mehr zum Innenbereich gem. § 34 BauGB zählt (siehe Satzung über die Abgrenzung, Abrundung und Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel-Eschweiler aus 2005). Nach Abzug des Gemeindeanteils von 10 % beträgt der Erschließungsbeitrag etwa 1,80 €/qm. 2. Rechtliche Würdigung und 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Siehe Ursprungserläuterung. 3. Finanzielle Auswirkungen Für die Beschaffung von Verkehrsspiegeln an den Einmündungen der Pützgasse und der Donstraße werden ca. 850 Euro benötigt. Diese können aus dem Unterhaltungsansatz für Verkehrszeichen entnommen werden. Sie werden als Geschäft der laufenden Verwaltung angesehen und beschafft. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Seite 4 von Ratsdrucksache 530-X/Z-1 Zu 1. 1. Aufgrund eines Neubaus im Bereich des Rhoneweges / Ecke Holzheimer Straße wird der Kreis Euskirchen die Ortstafel weiter in Richtung Weiler a. B. bis hinter den Moselweg versetzen. Hierdurch ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h früher einzuhalten, was sich positiv auf das Geschwindigkeitsniveau in diesem Bereich auswirken sollte. 2. Im Bereich der Einmündungen der Donstraße und der Pützgasse sollen durch die Stadtverwaltung zusätzliche Verkehrsspiegel zur besseren Sicht beim Ausfahren auf die Iversheimer Straße aufgestellt werden. 3. Die Tiefbauabteilung des Kreises Euskirchen überprüft, ob ggf. die beiden vorhandenen Verkehrsberuhigungselemente auf der Iversheimer Straße in Höhe der Bushaltestelle besser positioniert werden können. Zu 2. 1. Der Kreis Euskirchen schlägt vor, in Abstimmung mit der Bezirksregierung, die Kennzeichnung der OD weiter nach außen zu verlegen. Dies ist sinnvollerweise im Rahmen der Anpassung an die Grenzen der Abrundungssatzung gem. § 34 Abs.4 Baugesetzbuch (BauGB) möglich. 2. Vor einem abschließenden Beschluss zum Ausbau des Gehweges für diesen Abschnitt, muss zunächst die Neufestsetzung der OD abgewartet werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: 1. Im Bereich der Einmündungen der Donstraße und der Pützgasse sollen durch die Stadtverwaltung zusätzliche Verkehrsspiegel zur besseren Sicht beim Ausfahren auf die Iversheimer Straße aufgestellt werden. 2. Vor einem abschließenden Beschluss zum Ausbau des Gehweges zwischen dem Rhoneweg und dem Moselweg, soll zunächst das Verfahren zur Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt gemäß Straßen- und Wegegesetz durch den Kreis Euskirchen und die Bezirksregierung Köln abgewartet werden.