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Mitteilung (Mögliche Errichtung einer Primusschule in der Gemeinde Titz)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
94 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
10.07.13, 14:33
Aktualisiert
10.07.13, 14:33
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: Es Jülich, 10.07.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 300/2013 Mitteilung Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 10.07.2013 Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport 18.07.2013 TOP Ergebnisse Mögliche Errichtung einer Primusschule in der Gemeinde Titz Anlg.: V SD.Net Mitteilungstext: Im Nachgang zur gemeinsamen Sitzung der Schulausschüsse der Stadt Jülich und der Gemeinde Titz am 27.06.2013 wandte sich Herr Bürgermeister Frantzen mit email vom 9.07.2013 an mich. Darin informierte Herr Frantzen mich über die Überlegungen, zum Schuljahresbeginn 2014/15 in Titz eine Primusschule einzurichten. Eine Primusschule ist eine neuartige Schule (als Schulversuch) von Klasse 1 bis 10 als Ganztagsschule. Unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer positiven Entscheidung des Rates der Gemeinde Titz trifft die Gemeindeverwaltung Titz derzeit alle Vorbereitungen zur Errichtung einer Primusschule im Gemeindegebiet, sofern genügend Eltern ihr Interesse an einer solchen Schule bekunden. Zu berücksichtigen ist, dass der Antrag auf Errichtung der Primusschule bis zum 31. Juli 2013 über die Bezirksregierung beim Schulministerium gestellt werden muss. Zur Gründung einer Primusschule in Klasse 1 muss diese dreizügig starten, also bei einer Klassenstärke von 25 Kindern mit insgesamt 75 Kindern. Dem Antrag auf Genehmigung sind deshalb eine Prognose der Schülerzahlen und eine Elternbefragung beizufügen, die belegen, dass die Schülerzahl von 75 über einen Zeitraum von fünf Jahren aus dem eigenen Gemeindegebiet erreicht werden kann. Aufgrund der geringen Schülerdichte in Titz wird dies jedoch nicht möglich sein. So wird die Gemeinde Titz aufgrund ihrer Schülerzahl (aktuell zum Schuljahr 2013/14 sind es 57 in Klasse 1, laut aktuellem SEP Jülich/Titz in den Folgejahren 68, 57, 70, 75, 73) die erforderliche Zahl von 75 voraussichtlich nur einmal erreichen können. Aus diesem Grund fragte Herr Frantzen an, ob die Möglichkeit gesehen werde, eine Beschulungsvereinbarung zwischen den Kommunen Titz und Jülich abzuschließen. Kinder aus benachbarten Kommunen dürfen nämlich bei der der Errichtungsgröße berücksichtigt werden, wenn deren Eltern im Rahmen einer freiwilligen Elternbefragung ihr Interesse bekunden und die Nachbarkommune eine Beschulungsvereinbarung abschließt. Wird dann insgesamt die Zahl von 75 Kindern überschritten, ist die Schule genehmigungsfähig. Bei einer Beschulungsvereinbarung handelt es sich um eine formelle Vereinbarung zwischen Kommunen u.a. mit dem Ziel, Schulformen unter Anrechnung von Schülern aus Nachbarkommunen auf rechtlich vorgegebene Mindestzahlen einrichten zu können. Die Gemeinde Titz plant am Montag, 15. Juli 2013 eine Informationsveranstaltung für Eltern und anschließend eine Elternbefragung. Die Gemeinde Titz möchte dazu auch die Eltern aus „Titznahen“ Ortsteilen der Stadt Jülich einladen. Aus Sicht der Verwaltung sollten Einladung und Befragung sowie ggf. eine Beschulungsvereinbarung eingeschränkt für die Ortsteile Mersch/Pattern, Welldorf und Güsten positiv begleitet werden. Betroffen sind 33 Haushalte, in denen Kinder der Geburtsjahrgänge 2008 und 2009 leben. Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung und der Elternbefragung ist für die Eltern freiwillig und unverbindlich. Die Verwaltung hat ihre Bereitschaft signalisiert, die Einladung der Gemeinde Titz mit einem eigenen Schreiben an die betreffenden Eltern weiterzuleiten. Eine gleichlautende Anfrage wurde von Titz parallel an die Stadtverwaltung Bedburg gestellt. Mitteilung 300/2013 Seite 2