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Beschlussvorlage (Ergänzung zur Vorlage Nachtrag)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

WP7-719/2006 Anlage zur Vorlage WP7-719/2006 STADT BEDBURG Nachtrag zu TOP: 10 Drucksache: WP7-719/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Az.: Öffentlich Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Bemerkungen: 24.10.2006 Betreff: Aufstellung eines Rahmenplanes mit vorgeschaltetem städtebaulichem Realisierungswettbewerb für das Zentrum in Kaster an der St.-Rochus-Straße Mitteilung: Wie bereits in der Sitzungsvorlage zu diesem Tagespunkt ausgeführt wurde, sollten ergänzende Unterlagen zur Abwicklung und den Kosten eines Wettbewerbes zur Sitzung nachgereicht werden. Die Verwaltung hat darauf hingewiesen, dass sich die meisten städtebaulichen Wettbewerbe auf die GRW 1995, Stand 30.01.2004 (Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens) beziehen. Hieran orientierend hat die Architektenkammer NRW die Grundsätze für die Auslobung von Wettbewerben (RAW 2004) entwickelt; sodass diese entsprechend für das Land NRW Orientierungsmaßstab sein sollen. Ein Auszug aus den Regeln zur Auslobung eines Wettbewerbes (RAW 2004) ist daher zur weiteren Information in der Anlage beigefügt. Die Kosten für Wettbewerbsprämierung im Rahmen der Auslobung einer Wettbewerbssumme richten sich nach Ziff. 4 Abs. 2 der in der Anlage auszugsweise beigefügten RAW 2004. Die Wettbewerbssumme für die städtebaulichen Leistungen unter Zugrundelegung der Grundstücksgröße von insgesamt ca. 65.000 m² und der Berechnungsmaßstäbe nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) liegt bei ca. 8.000 €. Diese soll in der Regel jedoch 10.000 € nicht unterschreiten. Es sollen 10 namhafte Planungsbüros im Rahmen eines beschränkt offenen Wettbewerbes beteiligt werden. Als Preise werden festgesetzt: o Ein erster Preis in Höhe von 10.000 o Ein zweiter Preis in Höhe von 6.000 o Ein dritter Preis in Höhe von 3.000 WP7-719/2006 Anlage zur Vorlage WP7-719/2006 Die Kosten für den nachfolgenden Auftrag zur Erstellung eines Rahmen- / Bauleitplanes an den Gewinner des Wettbewerbes betragen einschließlich erforderlicher Fachgutachten ca. 40.000 €, wobei die Summe des Preisgeldes in Anrechnung gebracht wird Für die Abwicklung des Wettbewerbes sind für das Preisgereicht und die Koordinierung 5.000 € in Ansatz zu bringen. Somit ist für die Durchführung des Wettbewerbes mit anschließendem Rahmen/Bauleitplan von Gesamtkosten in Höhe von ca. 54.000 € auszugehen. Kostenübersicht Preisgeld Rahmenplan/Bauleitplan Koordinierung Zwischensumme Abzüglich Anrechnung Preisgeld Voraussichtliche Kosten ca. 19.000 € 40.000 € 5.000 € 64.000 € 10.000 € 54.000 € Die für den Wettbewerb erforderliche abschließend formulierte Aufgabenstellung soll im Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung im Rahmen einer Sondersitzung unter Beteiligung der Bürger erfolgen. Bedburg, den 23.10.2006 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Koerdt) Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister WP7-719/2006 Anlage zur Vorlage WP7-719/2006 Regeln für die Auslobung von Wettbewerben auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens PRÄAMBEL (1) Zweck und Ziel Ein Planungswettbewerb hat das Ziel, für Bauherren und Bauherrinnen eine optimale Lösung der Planungsaufgabe zu erreichen. Durch alternative Vorschläge sollen gute Lösungen entwickelt werden und geeignete Architekten, Architektinnen, Innenarchitekten, Innenarchitektinnen, Landschaftsarchitekten, Landschaftsarchitektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen, Beratende Ingenieure und Beratende Ingenieurinnen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen, die Mitglieder einer Ingenieurkammer sind, als Auftragnehmer oder Auftragnehmerin für die Realisierung der Aufgabe gefunden werden. Wettbewerbe dienen deshalb insbesondere dazu, die Qualität von Planen und Bauen und somit die Gestaltung der Umwelt zu fördern. Es kann sinnvoll sein, Wettbewerbe unter Beteiligung mehrerer Fachrichtungen interdisziplinär auszuloben. (2) Anforderungen an die Beteiligung Mitglieder der Architekten- und der Ingenieurkammern und auswärtige Berufsangehörige sind gesetzlich verpflichtet, sich als Teilnehmer/in oder Preisrichter/in nur an solchen Wettbewerben zu beteiligen, deren Verfahrensbedingungen einen fairen und lauteren Leistungsvergleich sicherstellen und in ausgewogener Weise den Belangen von Auslobern und Teilnehmern Rechnung tragen. Dies ist der Fall, wenn • Chancengleichheit aller Teilnehmer/innen gesichert ist • die Beurteilung der Arbeiten durch ein unabhängiges Preisgericht erfolgt • die Anonymität der Teilnehmer/innen gesichert ist • ein angemessenes Preis-Leistungsverhältnis besteht • eine Verpflichtung zur Beauftragung einer Preisträgerin/eines Preisträgers besteht • das Urheberrecht der Teilnehmer/innen gesichert ist. 1. LEISTUNGSVERHÄLTNIS Der große ideelle und materielle Aufwand der Teilnehmer/innen bedingt eine sorgfältige Vorbereitung und Abwicklung des Wettbewerbs unter angemessener Leistung der Ausloberin oder des Auslobers in Form von Preisen und Anerkennungen sowie ihrer oder seiner Erklärung, einen der Preisträger/innen mit der weiteren Bearbeitung zu beauftragen. 2. WETTBEWERBSARTEN WP7-719/2006 Anlage zur Vorlage WP7-719/2006 (1) Die Ausloberin oder der Auslober kann zwischen unterschiedlichen Wettbewerbsarten wählen: Offener Wettbewerb Bei einem offenen Wettbewerb ist die Zahl der Teilnehmer/innen aus dem von der Ausloberin oder vom Auslober festgelegten Gebiet nicht begrenzt. Begrenzter Wettbewerb Beim begrenzten Wettbewerb werden die Teilnehmer/innen namentlich in der Auslobung aufgeführt. Um Teilnahme-Interessenten Gelegenheit zur Bewerbung zu geben, soll die Ausloberin oder der Auslober in der Regel ihre oder seine Absicht zur Auslobung eines Wettbewerbes bekannt machen. Die Teilnehmer/innen werden durch die Ausloberin oder den Auslober ausgewählt. Die Teilnehmerzahl soll der Bedeutung der Wettbewerbsaufgabe angemessen sein. (2) Beim kooperativen Wettbewerb erfolgt ein Meinungsaustausch zwischen Auslober/in, Preisrichter/innen und Teilnehmer/innen über die Wettbewerbsaufgabe und mögliche Lösungen. Der Informationsaustausch erfolgt in Kolloquien. Bei diesem Verfahren wird die Anonymität im Regelfall aufgehoben. (3) Wettbewerbsverfahren können durch folgende Maßnahmen beschleunigt werden: • es wird eine kurze Laufzeit vorgesehen • die Wettbewerbsleistung wird beschränkt auf einfache Darstellungen und Schemazeichnungen • die Bearbeitungstiefe wird reduziert • es wird ein kleines Preisgericht gebildet 3. WETTBEWERBSAUFGABE; WETTBEWERBSLEISTUNGEN (1) Die Aufgabe ist in der Auslobung so umfassend und eindeutig zu beschreiben, dass die Teilnehmer/innen alle für die Bearbeitung erforderlichen Informationen erhalten und das Preisgericht die eingereichten Arbeiten anhand der in der Auslobung vorgegebenen Beurteilungskriterien bewerten kann. Die Auslobung soll alle Anforderungen, die von den Teilnehmer/innen erfüllt werden sollen, klar herausheben. Es ist zwischen verbindlichen Vorgaben und Anregungen zu unterscheiden. (2) Die Preisrichter/innen, Vorprüfer/innen und gegebenenfalls Sachverständige sollen vor der endgültigen Abfassung der Auslobung Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. (3) Allen Teilnehmer/innen sind gleiche Bedingungen, Leistungen und Fristen aufzuerlegen und die erforderlichen Informationen/Unterlagen über die Wettbewerbsaufgabe zur Verfügung zu stellen. (4) Jede Teilnehmerin oder jeder Teilnehmer darf nur eine Wettbewerbsarbeit einreichen. Lösungsvarianten darf diese nur enthalten, sofern dies in der Auslobung ausdrücklich zugelassen ist. (5) Die verlangten Leistungen sollen auf das für die Lösung der Wettbewerbsaufgabe unerlässliche Maß beschränkt werden. 4. WETTBEWERBSPRÄMIERUNG WP7-719/2006 Anlage zur Vorlage WP7-719/2006 (1) Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin oder der Auslober als verbindlichen Rahmen einen Gesamtbetrag (Wettbewerbssumme) zur Verfügung. Die Berechnungsgrundlage der Wettbewerbssumme ist das Honorar, das üblicherweise für die geforderte Wettbewerbsleistung nach HOAI vergütet wird. Bei begrenzten Wettbewerben können Bearbeitungshonorare bis zur Hälfte der Wettbewerbssumme ausgelobt werden. (2) Die Wettbewerbssumme ist in der Regel • bei Gebäuden und raumbildendem Ausbau 7 % des Gesamthonorars nach HOAI (Vorplanung), • bei Freianlagen 10 % des Gesamthonorars nach HOAI (Vorplanung), • bei städtebaulichen Leistungen 40 % des Gesamthonorars nach HOAI (Vorplanung), (bei Gesamthonoraren bis 12,5 tausend Euro der 5-fache Satz, bis 25 tausend Euro der 3-fache Satz der Vorplanung). • Bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen 15 % des Gesamthonorars nach HOAI (Vorplanung) • Bei der Tragwerksplanung 10 % des Gesamthonorars nach HOAI (Vorplanung) • Bei der Technischen Ausrüstung 11 % nach HOAI (Vorplanung) Sonstige geforderte Leistungen sind angemessen zu berücksichtigen. Die Wettbewerbssumme soll 10 tausend Euro nicht unterschreiten. (3) Die Wettbewerbssumme soll in der Regel im Verhältnis 4 : 1 in Preise und Anerkennungen aufgeteilt werden. Das Preisgericht kann über die Staffelung der Preise und Anerkennungen in Abweichung zur Auslobung beschließen. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist auszuschöpfen. (4) Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Preisträgerin oder des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. 5. TEILNAHMEBERECHTIGUNG (1) Teilnahmeberechtigt ist, wer • die in der Auslobung aufgeführten fachlichen und formalen Anforderungen erfüllt, • nicht bereits bei der Auslobung mitgewirkt hat oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen kann oder • nicht mit der Ausloberin oder dem Auslober oder einem Mitglied des Preisgerichtes verheiratet, verschwägert oder im ersten oder zweiten Grade verwandt ist, • nicht einer Gesellschaft (auch als nicht ständige Mitarbeiterin oder ständiger Mitarbeiter) angehört, die selbst am Wettbewerb teilnimmt. (2) Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn zu ihrem Geschäftszweck die Erbringung von Planungsleistungen gehört, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und der oder die in der Gesellschaft tätigen Verfasser der Wettbewerbsarbeit die in Absatz 1 genannten Anforderungen erfüllen. (3) Die Zulassungsvoraussetzungen des Wettbewerbes sollen so festgelegt werden, dass auch kleinere Büroorganisationen sowie Berufsanfänger/innen teilnehmen können.