Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
WP7-719/2006
Anlage zur Vorlage WP7-719/2006
STADT BEDBURG
Nachtrag zu TOP: 10
Drucksache: WP7-719/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Az.:
Öffentlich
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
24.10.2006
Betreff:
Aufstellung eines Rahmenplanes mit vorgeschaltetem städtebaulichem
Realisierungswettbewerb für das Zentrum in Kaster an der St.-Rochus-Straße
Mitteilung:
Wie bereits in der Sitzungsvorlage zu diesem Tagespunkt ausgeführt wurde, sollten
ergänzende Unterlagen zur Abwicklung und den Kosten eines Wettbewerbes zur
Sitzung nachgereicht werden.
Die Verwaltung hat darauf hingewiesen, dass sich die meisten städtebaulichen
Wettbewerbe auf die GRW 1995, Stand 30.01.2004 (Grundsätze und Richtlinien für
Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des
Bauwesens) beziehen.
Hieran orientierend hat die Architektenkammer NRW die Grundsätze für die
Auslobung von Wettbewerben (RAW 2004) entwickelt; sodass diese entsprechend
für das Land NRW Orientierungsmaßstab sein sollen. Ein Auszug aus den Regeln
zur Auslobung eines Wettbewerbes (RAW 2004) ist daher zur weiteren Information in
der Anlage beigefügt.
Die Kosten für Wettbewerbsprämierung im Rahmen der Auslobung einer
Wettbewerbssumme richten sich nach Ziff. 4 Abs. 2 der in der Anlage auszugsweise
beigefügten RAW 2004.
Die Wettbewerbssumme für die städtebaulichen Leistungen unter Zugrundelegung
der Grundstücksgröße von insgesamt ca. 65.000 m² und der Berechnungsmaßstäbe
nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) liegt bei ca. 8.000 €.
Diese soll in der Regel jedoch 10.000 € nicht unterschreiten.
Es sollen 10 namhafte Planungsbüros im Rahmen eines beschränkt offenen
Wettbewerbes beteiligt werden. Als Preise werden festgesetzt:
o Ein erster Preis in Höhe von 10.000
o Ein zweiter Preis in Höhe von 6.000
o Ein dritter Preis in Höhe von 3.000
WP7-719/2006
Anlage zur Vorlage WP7-719/2006
Die Kosten für den nachfolgenden Auftrag zur Erstellung eines Rahmen- /
Bauleitplanes an den Gewinner des Wettbewerbes betragen einschließlich
erforderlicher Fachgutachten ca. 40.000 €, wobei die Summe des Preisgeldes in
Anrechnung gebracht wird
Für die Abwicklung des Wettbewerbes sind für das Preisgereicht und die
Koordinierung 5.000 € in Ansatz zu bringen.
Somit ist für die Durchführung des Wettbewerbes mit anschließendem Rahmen/Bauleitplan von Gesamtkosten in Höhe von ca. 54.000 € auszugehen.
Kostenübersicht
Preisgeld
Rahmenplan/Bauleitplan
Koordinierung
Zwischensumme
Abzüglich Anrechnung Preisgeld
Voraussichtliche Kosten ca.
19.000 €
40.000 €
5.000 €
64.000 €
10.000 €
54.000 €
Die für den Wettbewerb erforderliche abschließend formulierte Aufgabenstellung soll
im Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung im Rahmen einer Sondersitzung
unter Beteiligung der Bürger erfolgen.
Bedburg, den 23.10.2006
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Koerdt)
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister
WP7-719/2006
Anlage zur Vorlage WP7-719/2006
Regeln für die Auslobung von Wettbewerben auf den Gebieten der Raumplanung, des
Städtebaus und des Bauwesens
PRÄAMBEL
(1) Zweck und Ziel
Ein Planungswettbewerb hat das Ziel, für Bauherren und Bauherrinnen eine optimale Lösung
der Planungsaufgabe zu erreichen. Durch alternative Vorschläge sollen gute Lösungen
entwickelt werden und geeignete Architekten, Architektinnen, Innenarchitekten,
Innenarchitektinnen, Landschaftsarchitekten, Landschaftsarchitektinnen, Stadtplaner und
Stadtplanerinnen, Beratende Ingenieure und Beratende Ingenieurinnen sowie Ingenieure und
Ingenieurinnen, die Mitglieder einer Ingenieurkammer sind, als Auftragnehmer oder
Auftragnehmerin für die Realisierung der Aufgabe gefunden werden. Wettbewerbe dienen
deshalb insbesondere dazu, die Qualität von Planen und Bauen und somit die Gestaltung der
Umwelt zu fördern. Es kann sinnvoll sein, Wettbewerbe unter Beteiligung mehrerer
Fachrichtungen interdisziplinär auszuloben.
(2) Anforderungen an die Beteiligung
Mitglieder der Architekten- und der Ingenieurkammern und auswärtige Berufsangehörige sind
gesetzlich verpflichtet, sich als Teilnehmer/in oder Preisrichter/in nur an solchen
Wettbewerben zu beteiligen, deren Verfahrensbedingungen einen fairen und lauteren
Leistungsvergleich sicherstellen und in ausgewogener Weise den Belangen von Auslobern
und Teilnehmern Rechnung tragen.
Dies ist der Fall, wenn
• Chancengleichheit aller Teilnehmer/innen gesichert ist
• die Beurteilung der Arbeiten durch ein unabhängiges Preisgericht erfolgt
• die Anonymität der Teilnehmer/innen gesichert ist
• ein angemessenes Preis-Leistungsverhältnis besteht
• eine Verpflichtung zur Beauftragung einer Preisträgerin/eines Preisträgers besteht
• das Urheberrecht der Teilnehmer/innen gesichert ist.
1. LEISTUNGSVERHÄLTNIS
Der große ideelle und materielle Aufwand der Teilnehmer/innen bedingt eine sorgfältige
Vorbereitung und Abwicklung des Wettbewerbs unter angemessener Leistung der
Ausloberin oder des Auslobers in Form von Preisen und Anerkennungen sowie ihrer oder
seiner Erklärung, einen der Preisträger/innen mit der weiteren Bearbeitung zu beauftragen.
2. WETTBEWERBSARTEN
WP7-719/2006
Anlage zur Vorlage WP7-719/2006
(1) Die Ausloberin oder der Auslober kann zwischen unterschiedlichen Wettbewerbsarten
wählen:
Offener Wettbewerb
Bei einem offenen Wettbewerb ist die Zahl der Teilnehmer/innen aus dem von der
Ausloberin oder vom Auslober festgelegten Gebiet nicht begrenzt.
Begrenzter Wettbewerb
Beim begrenzten Wettbewerb werden die Teilnehmer/innen namentlich in der Auslobung
aufgeführt. Um Teilnahme-Interessenten Gelegenheit zur Bewerbung zu geben, soll die
Ausloberin oder der Auslober in der Regel ihre oder seine Absicht zur Auslobung eines
Wettbewerbes bekannt machen. Die Teilnehmer/innen werden durch die Ausloberin oder
den Auslober ausgewählt. Die Teilnehmerzahl soll der Bedeutung der Wettbewerbsaufgabe
angemessen sein.
(2) Beim kooperativen Wettbewerb erfolgt ein Meinungsaustausch zwischen Auslober/in,
Preisrichter/innen und Teilnehmer/innen über die Wettbewerbsaufgabe und mögliche
Lösungen. Der Informationsaustausch erfolgt in Kolloquien. Bei diesem Verfahren wird die
Anonymität im Regelfall aufgehoben.
(3) Wettbewerbsverfahren können durch folgende Maßnahmen beschleunigt werden:
• es wird eine kurze Laufzeit vorgesehen
• die Wettbewerbsleistung wird beschränkt auf einfache Darstellungen und
Schemazeichnungen
• die Bearbeitungstiefe wird reduziert
• es wird ein kleines Preisgericht gebildet
3. WETTBEWERBSAUFGABE; WETTBEWERBSLEISTUNGEN
(1) Die Aufgabe ist in der Auslobung so umfassend und eindeutig zu beschreiben, dass die
Teilnehmer/innen alle für die Bearbeitung erforderlichen Informationen erhalten und das
Preisgericht die eingereichten Arbeiten anhand der in der Auslobung vorgegebenen
Beurteilungskriterien bewerten kann.
Die Auslobung soll alle Anforderungen, die von den Teilnehmer/innen erfüllt werden sollen,
klar herausheben. Es ist zwischen verbindlichen Vorgaben und Anregungen zu
unterscheiden.
(2) Die Preisrichter/innen, Vorprüfer/innen und gegebenenfalls Sachverständige sollen vor
der endgültigen Abfassung der Auslobung Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
(3) Allen Teilnehmer/innen sind gleiche Bedingungen, Leistungen und Fristen aufzuerlegen
und die erforderlichen Informationen/Unterlagen über die Wettbewerbsaufgabe zur
Verfügung zu stellen.
(4) Jede Teilnehmerin oder jeder Teilnehmer darf nur eine Wettbewerbsarbeit einreichen.
Lösungsvarianten darf diese nur enthalten, sofern dies in der Auslobung ausdrücklich
zugelassen ist.
(5) Die verlangten Leistungen sollen auf das für die Lösung der Wettbewerbsaufgabe
unerlässliche Maß beschränkt werden.
4. WETTBEWERBSPRÄMIERUNG
WP7-719/2006
Anlage zur Vorlage WP7-719/2006
(1) Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin oder der Auslober als verbindlichen
Rahmen einen Gesamtbetrag (Wettbewerbssumme) zur Verfügung. Die
Berechnungsgrundlage der Wettbewerbssumme ist das Honorar, das üblicherweise für die
geforderte Wettbewerbsleistung nach HOAI vergütet wird. Bei begrenzten Wettbewerben
können Bearbeitungshonorare bis zur Hälfte der Wettbewerbssumme ausgelobt werden.
(2) Die Wettbewerbssumme ist in der Regel
• bei Gebäuden und raumbildendem Ausbau 7 % des Gesamthonorars nach HOAI
(Vorplanung),
• bei Freianlagen 10 % des Gesamthonorars nach HOAI (Vorplanung),
• bei städtebaulichen Leistungen 40 % des Gesamthonorars nach HOAI (Vorplanung),
(bei Gesamthonoraren bis 12,5 tausend Euro der 5-fache Satz, bis 25 tausend Euro
der 3-fache Satz der Vorplanung).
• Bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen 15 % des Gesamthonorars nach HOAI
(Vorplanung)
• Bei der Tragwerksplanung 10 % des Gesamthonorars nach HOAI (Vorplanung)
• Bei der Technischen Ausrüstung 11 % nach HOAI (Vorplanung)
Sonstige geforderte Leistungen sind angemessen zu berücksichtigen.
Die Wettbewerbssumme soll 10 tausend Euro nicht unterschreiten.
(3) Die Wettbewerbssumme soll in der Regel im Verhältnis 4 : 1 in Preise und
Anerkennungen aufgeteilt werden. Das Preisgericht kann über die Staffelung der Preise und
Anerkennungen in Abweichung zur Auslobung beschließen. Die ausgelobte
Wettbewerbssumme ist auszuschöpfen.
(4) Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte
Leistungen der Preisträgerin oder des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises
nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen
Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
5. TEILNAHMEBERECHTIGUNG
(1) Teilnahmeberechtigt ist, wer
• die in der Auslobung aufgeführten fachlichen und formalen Anforderungen erfüllt,
• nicht bereits bei der Auslobung mitgewirkt hat oder Einfluss auf die Entscheidung des
Preisgerichts nehmen kann oder
• nicht mit der Ausloberin oder dem Auslober oder einem Mitglied des Preisgerichtes
verheiratet, verschwägert oder im ersten oder zweiten Grade verwandt ist,
• nicht einer Gesellschaft (auch als nicht ständige Mitarbeiterin oder ständiger
Mitarbeiter) angehört, die selbst am Wettbewerb teilnimmt.
(2) Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn zu ihrem Geschäftszweck die
Erbringung von Planungsleistungen gehört, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und
der oder die in der Gesellschaft tätigen Verfasser der Wettbewerbsarbeit die in Absatz 1
genannten Anforderungen erfüllen.
(3) Die Zulassungsvoraussetzungen des Wettbewerbes sollen so festgelegt werden, dass
auch kleinere Büroorganisationen sowie Berufsanfänger/innen teilnehmen können.