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Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstücks Gem. Mutscheid, Flur 19, Flurstück Nr. 144 - Bad Münstereifel-Hilterscheid, Birkensiefen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
83 kB
Datum
21.06.2016
Erstellt
09.06.16, 17:11
Aktualisiert
09.06.16, 17:11
Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstücks Gem. Mutscheid, Flur 19, Flurstück Nr. 144 - Bad Münstereifel-Hilterscheid, Birkensiefen) Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstücks Gem. Mutscheid, Flur 19, Flurstück Nr. 144 - Bad Münstereifel-Hilterscheid, Birkensiefen)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 02.06.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 61-71-05 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 559-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 21.06.2016 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Bauantrag bzgl. des Grundstücks Gem. Mutscheid, Flur 19, Flurstück Nr. 144 - Bad Münstereifel-Hilterscheid, Birkensiefen __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Es wurde ein Bauantrag zum Neubau eines landwirtschaftlichen Maschinen- und Geräteschuppens für das Flurstück Gem. Mutscheid, Flur 19, Flurstück Nr. 144 eingereicht. Das Flurstück liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zudem liegt es im Landschaftsschutzgebiet. Geplant ist die Errichtung eines ca. 9,0 m x 18,75 m großen Maschinen- und Geräteschuppens mit einem asymmetrischen Satteldach, Dachneigung 10°, Firsthöhe 4,75 m. Die Wandverkleidung erfolgt mit Trapezblech in moosgrün sowie Lichtbändern, die Dacheindeckung wird mit Wellfaserzementplatten in schwarz hergestellt. Der Antragsteller betreibt einen Vollerwerbsbetrieb mit rd. 35 Milchvieheinheiten. Seite 2 von Ratsdrucksache 559-X Zur Unterstellung des betriebseigenen Fuhr- und Geräteparks ist die Errichtung eines neuen Schuppens erforderlich. Aus planungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht ist der geplante Außenbereichsstandort sinnvoll. Die Erschließung für das geplante Vorhaben ist sichergestellt. Da aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken gegen die geplante Errichtung des Maschinen- und Geräteschuppens bestehen, wurde verwaltungsseitig das Einvernehmen gem. § 36 BauGB unter der Voraussetzung, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt, erteilt. 2. Rechtliche Würdigung Das Vorhaben ist gem. BauGB und BauO NRW genehmigungspflichtig. Die Zulässigkeit ergibt sich aus § 35 Abs. 1 Satz 1 BauGB. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt