Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
83 kB
Datum
21.06.2016
Erstellt
09.06.16, 17:11
Aktualisiert
09.06.16, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 02.06.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 559-X
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
21.06.2016
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Bauantrag bzgl. des Grundstücks Gem. Mutscheid, Flur 19, Flurstück Nr. 144 - Bad Münstereifel-Hilterscheid, Birkensiefen
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
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Bürgermeisterin
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1. Sachverhalt:
Es wurde ein Bauantrag zum Neubau eines landwirtschaftlichen Maschinen- und Geräteschuppens für das Flurstück Gem. Mutscheid, Flur 19, Flurstück Nr. 144 eingereicht.
Das Flurstück liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als Fläche
für die Landwirtschaft dargestellt. Zudem liegt es im Landschaftsschutzgebiet.
Geplant ist die Errichtung eines ca. 9,0 m x 18,75 m großen Maschinen- und Geräteschuppens mit
einem asymmetrischen Satteldach, Dachneigung 10°, Firsthöhe 4,75 m.
Die Wandverkleidung erfolgt mit Trapezblech in moosgrün sowie Lichtbändern, die Dacheindeckung wird mit Wellfaserzementplatten in schwarz hergestellt.
Der Antragsteller betreibt einen Vollerwerbsbetrieb mit rd. 35 Milchvieheinheiten.
Seite 2 von Ratsdrucksache 559-X
Zur Unterstellung des betriebseigenen Fuhr- und Geräteparks ist die Errichtung eines neuen
Schuppens erforderlich. Aus planungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht ist der geplante Außenbereichsstandort sinnvoll.
Die Erschließung für das geplante Vorhaben ist sichergestellt.
Da aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken gegen die geplante Errichtung des Maschinen- und
Geräteschuppens bestehen, wurde verwaltungsseitig das Einvernehmen gem. § 36 BauGB unter
der Voraussetzung, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt, erteilt.
2. Rechtliche Würdigung
Das Vorhaben ist gem. BauGB und BauO NRW genehmigungspflichtig.
Die Zulässigkeit ergibt sich aus § 35 Abs. 1 Satz 1 BauGB.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt