Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
97 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
03.11.16, 13:16
Aktualisiert
03.11.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 06.10.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 11-00-10
Nr. der Ratsdrucksache: 645-X/Z-1
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
09.11.2016
Rat
22.11.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017
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Berichterstatter/in: Frau Hochgürtel
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 645-X/Z-1
1. Sachverhalt:
Der Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2017 wird Ihnen als Anlage des Haushalts für
das Jahr 2017 vorgelegt.
Die Zahl der Stellen 2017 (ohne Sondervermögen) hat sich gegenüber denen der Jahre
2014/2015 und 2016 wie folgt verändert:
Bereich
Beamte/innen
Tarifl. Beschäftigte
Gesamt
Stellen
2017
33,7067
89,9232
123,6299
Stellen
2016
35,22
88,4732
123,6932
Stellen
2014/2015
35,23
87,81
123,04
Am 01.07.2016 trat das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz für die Beamtinnen und Beamten in
Kraft und reduzierte die Anzahl der Laufbahnen von vier auf zwei. Mit Wirkung vom 01.01.2017
tritt auch die neue Entgeltordnung im TVöD in Kraft. Die neuen Strukturen des Laufbahnrechts
und der Entgeltordnung wurden bereits in den Stellenplan des Haushaltsjahres 2017 eingearbeitet.
Einige Änderungen in der Eingruppierung wurden bereits in den Stellenplan 2017 eingearbeitet.
Jedoch sind durch die Vereinbarung der neuen Entgeltordnung noch Stellenüberprüfungen durchzuführen, die zu Änderungen in den Eingruppierungen der tariflich Beschäftigten führen können.
Diese Änderungen im Tarifbereich werden in den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 eingearbeitet.
Die Anzahl der Stellen der Beamtinnen und Beamten im Jahr 2017 hat sich um 1,5133 Stellen
reduziert. Die Einführung der Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte trägt im Wesentlichen zu
der Reduzierung der Beamtenstellen bei.
Die ersten personellen Maßnahmen zur Umstrukturierung der Verwaltung wurden in den Stellenplan 2017 eingearbeitet und führen zu einer Stellenerhöhung bei den tariflich Beschäftigten von
1,45 Stellen.
Das Ziel einer Stellenreduzierung konnte auch im Jahr 2017 minimal (- 0,0633 Stellen) weiter fortgeführt werden.
2. Rechtliche Würdigung
Der Stellenplan ist gem. § 79 II Gemeindeordnung NW (GO NW) Anlage des Haushaltsplanes.
Sein Inhalt ergibt sich aus § 8 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Der Stellenplan wird im
Rahmen der Haushaltssatzung gem. § 80 GO NW vom Rat beschlossen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, den beigefügten Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2017 gemäß § 80 Gemeindeordnung NW in Verbindung mit § 8 der Gemeindehaushaltsverordnung festzusetzen.