Daten
Kommune
Jülich
Größe
44 kB
Datum
14.03.2013
Erstellt
06.03.13, 18:36
Aktualisiert
06.03.13, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 20.02.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 102/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
14.03.2013
TOP
Ergebnisse
Wahl von sachkundigen Einwohnern für den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und
Sport
Anlg.: - / I
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich wählt Frau Marie Maßmann als Vertreter des Arbeitskreises Inklusion zur
sachkundigen Einwohnerin in den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport.
Begründung:
Frau Monika Langthaler hat erklärt, dass sie die übertragene Vertretung des Arbeitskreises Inklusion
im Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport nicht weiter wahrnehmen wird.
Der Arbeitskreis Inklusion hat sich aufgrund dessen in seiner Sitzung vom 18.02.2013 mit der Neubesetzung befasst und Frau Marie Maßmann als Vertreterin im Ausschuss für Jugend, Familie,
Schule und Sport vorgeschlagen.
In analoger Anwendung des § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW (Gemeindeordnung NRW) wählen die
Ratsmitglieder bei vorzeitigen Ausscheiden eines Ausschussmitgliedes einen Nachfolger. Nach § 50
Abs. 2 GO NRW ist hierzu ein Mehrheitsbeschluss erforderlich. Die Wahl erfolgt, sofern niemand
widerspricht, durch offene Abstimmung, andernfalls durch Abgabe von Stimmzetteln. Enthaltungen
und ungültige Stimmen zählen zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung
der Mehrheit mit.
Nach dem Wortlaut des § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW besitzt der Bürgermeister kein Stimmrecht.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 102/2013
x
nein
nein
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