Daten
Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
14.03.2013
Erstellt
13.02.13, 18:26
Aktualisiert
11.03.13, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Re/Wo
Jülich, 04.02.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 70/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
21.02.2013
Haupt- und Finanzausschuss
07.03.2013
Stadtrat
14.03.2013
TOP
Ergebnisse
siehe Hinweis letzte Seite
einstimmig
Änderung des Flächennutzungsplanes "Pferdebetrieb Güsten"
a) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
Anlg.: 3
SD.Net
Beschlussentwurf:
a)
1. Die Anregungen des Kreises Düren werden wie folgt berücksichtigt:
Die Stellungnahmen „Kreisentwicklung und Straßen“ sowie „Wasserwirtschaft“ werden im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren in Absprache mit dem Kreis Düren abgearbeitet. Die Stellungnahme „Landschaftspflege und Naturschutz“ wird durch die Vorlage eines neuen Fachbeitrages
erledigt.
2. Die Anregung der Unterschriftenaktion (19 Unterschriften, ungeprüft) werden wie folgt berücksichtigt:
Fragen der Neuversiegelung und der Qualität der vorhandenen Oberflächen werden im LandschaftsFachbeitrag abgearbeitet, der mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt ist. Die Frage des
Bedarfs der Normhalle und des Ausbildungsstandes der Pferde sind nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung. Das gilt auch für die Mietverhältnisse in der Vergangenheit.
4 Reitbetriebe in einem Umkreis vom 2,5 km (ca. 20 qkm) sind im ländlichen Raum angemessen.
Die Rentabilität eines Betriebes wird im Flächennutzungsplanverfahren nicht geprüft. Die Intensivtierhaltung bezieht sich auf den ursprünglichen "„Umweltbericht“ und ist nicht mehr relevant.
Die Ausgleichsbepflanzung wird in Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde festgelegt.
Das Landschaftsbild ist Thema im Fachbeitrag. Die artgerechte Haltung wird im Baugenehmigungsverfahren geprüft. Pachtverträge sind nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanverfahrens.
Die Äußerungen zum Zustand 2005 sind nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanverfahrens.
Nach der Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine landwirtschaftliche Privilegierung nicht
erforderlich. Die Entsorgung des Schutzwassers wird im Baugenehmigungsverfahren geklärt. Das
gilt auch für die notwendigen Stellplätze.
Die Parksituation im Umfeld ist von der Ordnungsbehörde zu prüfen und nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanverfahrens. Nach Aussage des Gutachters ist mit Beeinträchtigungen der Friedhofsruhe nicht zu rechnen.
b) Die Änderung des Flächennutzungsplanes „Pferdebetrieb Güsten“ wird beschlossen.
Begründung:
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 20.09.2012 die öffentliche
Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplanes „Pferdebetrieb Güsten“ beschlossen. Sie fand
in der Zeit vom 15.10.2012 bis einschl. 16.11.2012 statt. Es gingen die als Anlage beigefügten Stellungnahmen ein.
1. Kreis Düren: Die Anmerkungen bezüglich Kreisentwicklung und Straßen sowie Wasserwirtschaft
können im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren abgearbeitet werden.
Die ungenügenden Unterlagen des Antragstellers bezüglich Landschaftspflege und Naturschutz
wurden neu in Auftrag gegeben. Die Stellungnahme des Kreises Düren hierzu liegt noch nicht vor.
2. Die Anregungen der Unterschriftenaktion (19 Unterschriften, ungeprüft) können, wie im Beschlussvorschlag dargestellt, behandelt werden. Unter dieser Berücksichtigung kann die Änderung
des Flächennutzungsplanes „Pferdebetrieb Güsten“ beschlossen werden.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Empfehlung aus dem Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 21.02.2013:
Der Ausschuss spricht sich bei 1 Enthaltung mehrheitlich dafür aus, die Angelegenheit zur weiteren
Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.
Sitzungsvorlage 70/2013
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