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Beschlussvorlage (19. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel; Satzungsentwurf)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
154 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
27.10.16, 17:11
Aktualisiert
27.10.16, 17:11
Beschlussvorlage (19. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel;
Satzungsentwurf) Beschlussvorlage (19. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel;
Satzungsentwurf) Beschlussvorlage (19. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel;
Satzungsentwurf) Beschlussvorlage (19. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel;
Satzungsentwurf)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 24.10.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 24-50-03 Nr. der Ratsdrucksache: 666-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 09.11.2016 Rat 22.11.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 19. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel; Satzungsentwurf __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 666-X 1. Sachverhalt: Mit dieser Ratsdrucksache wird als Anlage 1 der Entwurf der 19. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Nachdem die Abfallentsorgungsgebühren durch die interkommunale europaweite Ausschreibung der Entsorgungsdienstleistungen sowie die Reduzierung der Kreisgebühren in den Jahren 2013 2016 bereits deutlich gesenkt werden konnten, wird mit der vorliegenden Änderungssatzung eine weitere Reduzierung vorgeschlagen. Diese Möglichkeit ist im Wesentlichen auf folgende Entwicklungen bzw. Sachverhalte zurückzuführen: 1. Entwicklung der Abfallgebühren des Kreises Der Kreis Euskirchen hat mit Wirkung zum 01.08.2016 die Gebühr für die Übernahme des Restmülls von 123,00 € um 10,00 € auf 113,00 € gesenkt und die Anlieferung von Sondermüll aus den kommunalen Sammlungen sowie aus Privathaushalten gebührenfrei gestellt. 2. Entwicklung der Unternehmerentgelte Entsprechend den mit der Firma Schönmackers geschlossenen Verträgen, ist eine Entgeltanpassung möglich, soweit die Änderung der zugrunde zu legenden Indizes seit der letzten Änderung > 3 % beträgt. Dieser Wert konnte wieder Erwarten bislang nicht erreicht werden, so dass die Möglichkeit zur Entgelterhöhung frühestens ab dem 01.01.2018 greifen wird. 3. Auflösung von Gebührenüberschüssen aus Vorjahren Aus den Jahresabschlüssen der Vorjahre bis einschließlich 2015 ergibt sich ein Gebührenüberschuss von 339.786,48 €. Von diesem Überschuss sollen entsprechend der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016 bereits 90.000,00 € aufgelöst werden. Die verbleibenden 249.786,48 € müssten unter Beachtung des § 6 Absatz 2, Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes NRW in den Jahren 2017 - 2018 aufgelöst werden. Diese Vorschrift regelt, dass Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen sind. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Gebührenüberschuss zunächst mit rund 120.000,00 € im Jahr 2017 und vor dem Hintergrund absehbarer Entgelterhöhungen mit 130.000,00 € im Jahr 2018 aufzulösen. Die unter Berücksichtigung des vorstehend ausgewiesen Auflösungsbetrages erstellte Gebührenbedarfsberechnung 2017 führt in Summe zu einer Entlastung der Gebührenzahler in Höhe von rund 55.000,00 €. Darstellung der Gebührenentwicklung  Entwicklung der Restmüllbehältergebühr Behältergröße 60 Ltr. Restmüllbehälter 80 Ltr. Restmüllbehälter derzeitiger Gebüh- kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz/€ rung/€ bührensatz/€ 57,00 4,20 52,80 € 76,00 5,60 70,40 € 120 Ltr. Restmüllbehälter 114,00 8,40 105,60 € 240 Ltr. Restmüllbehälter 228,00 16,80 211,20 € 660 Ltr. Container 1.254,00 92,40 1.161,60 € 1.100 Ltr. Container 2.090,00 154,00 1.936,00 € Seite 3 von Ratsdrucksache 666-X  Entwicklung des Grundpreises Bezeichnung Volle Grundgebühr bei Benutzung der Bio-Tonne Reduziert Grundgebühr bei Eigenkompostierung derzeitiger Gebüh- Kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz /€ rung/€ bührensatz/€ 44,20 0,30 43,90 19,00 0,10 18,90  Entwicklung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltene Biotonnen bzw. zusätzliches Biotonnenvolumen Biotonnenvolumen 80 Ltr. Gefäßvolumen derzeitiger Gebüh- kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz/€ rung/€ bührensatz/€ 16,00 0,00 16,00 120 Ltr. Restmüllbehälter 24,00 0,00 24,00 240 Ltr. Restmüllbehälter 48,00 0,00 48,00  Entwicklung der Gebührenzuschläge bei Miete der Restmüllbehälter Bei den bereits geringen Mietgebühren wird auf eine Reduzierung verzichtet. Behältergröße 60 Ltr. Restmüllbehälter derzeitiger Gebüh- Veränderung um € rensatz/€ 1,05 0,00 kalkulierter Gebührensatz/€ 1,05 80 Ltr. Restmüllbehälter 1,05 0,00 1,05 120 Ltr. Restmüllbehälter 1,05 0,00 1,05 240 Ltr. Restmüllbehälter 1,33 0,00 1,33 660 Ltr. Container 4,90 0,00 4,90 1.100 Ltr. Container 6,76 0,00 6,76 Gebühr für die Gestellung und Abfuhr von Groß-Containern Gemäß § 11 Absatz 4 der Abfallentsorgungssatzung werden für Abfälle die nach ihrer Art, Menge und Beschaffenheit nicht mit den ansonsten angebotenen Systemen (Restmüllbehälter, Sperrgutabfuhr, Grünschnittsammlung) befördert werden können, Absetz- bzw. Abrollcontainer mit einem Fassungsvermögen von 7, 10, 12, 20 und 36 m³ Fassungsvermögen zur Verfügung gestellt. Für die Praxis sind diese Container nur von geringer Bedeutung. Mit der Gebühr wird das Entgelt der Firma Schönmackers für die Bereitstellung und den Transport der Container zuzüglich der Verwaltungsgemeinkosten auf die Benutzer umgelegt. Die ausführliche Darstellung zu den einzelnen Kostenpositionen des Gebührenhaushaltes finden Sie in der Anlage 2 zu dieser Ratsdrucksache. 2. Rechtliche Würdigung Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit den kommunalverfassungsrechtlichen Haushaltsvorschriften sind von der Stadt kostendeckende Gebühren zu erheben. Seite 4 von Ratsdrucksache 666-X 3. Finanzielle Auswirkungen Der Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ ist kostendeckend, so dass der Gesamthaushalt nicht tangiert wird. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: 19. Satzung zur Änderung der Satzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel 1. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 19. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wurde vom Rat geprüft und gebilligt. 2. Die 19. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.