Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
154 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
27.10.16, 17:11
Aktualisiert
27.10.16, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 24.10.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 24-50-03
Nr. der Ratsdrucksache: 666-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
09.11.2016
Rat
22.11.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
19. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel;
Satzungsentwurf
__________________________________________________________________________
Berichterstatter/in: Herr R. Schmitz
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 666-X
1. Sachverhalt:
Mit dieser Ratsdrucksache wird als Anlage 1 der Entwurf der 19. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Nachdem die Abfallentsorgungsgebühren durch die interkommunale europaweite Ausschreibung
der Entsorgungsdienstleistungen sowie die Reduzierung der Kreisgebühren in den Jahren 2013 2016 bereits deutlich gesenkt werden konnten, wird mit der vorliegenden Änderungssatzung eine
weitere Reduzierung vorgeschlagen.
Diese Möglichkeit ist im Wesentlichen auf folgende Entwicklungen bzw. Sachverhalte zurückzuführen:
1. Entwicklung der Abfallgebühren des Kreises
Der Kreis Euskirchen hat mit Wirkung zum 01.08.2016 die Gebühr für die Übernahme des
Restmülls von 123,00 € um 10,00 € auf 113,00 € gesenkt und die Anlieferung von Sondermüll
aus den kommunalen Sammlungen sowie aus Privathaushalten gebührenfrei gestellt.
2. Entwicklung der Unternehmerentgelte
Entsprechend den mit der Firma Schönmackers geschlossenen Verträgen, ist eine Entgeltanpassung möglich, soweit die Änderung der zugrunde zu legenden Indizes seit der letzten Änderung > 3 % beträgt. Dieser Wert konnte wieder Erwarten bislang nicht erreicht werden, so
dass die Möglichkeit zur Entgelterhöhung frühestens ab dem 01.01.2018 greifen wird.
3. Auflösung von Gebührenüberschüssen aus Vorjahren
Aus den Jahresabschlüssen der Vorjahre bis einschließlich 2015 ergibt sich ein Gebührenüberschuss von 339.786,48 €. Von diesem Überschuss sollen entsprechend der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016 bereits 90.000,00 € aufgelöst werden. Die verbleibenden
249.786,48 € müssten unter Beachtung des § 6 Absatz 2, Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes NRW in den Jahren 2017 - 2018 aufgelöst werden. Diese Vorschrift regelt, dass Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre
auszugleichen sind.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Gebührenüberschuss zunächst mit rund
120.000,00 € im Jahr 2017 und vor dem Hintergrund absehbarer Entgelterhöhungen mit
130.000,00 € im Jahr 2018 aufzulösen.
Die unter Berücksichtigung des vorstehend ausgewiesen Auflösungsbetrages erstellte Gebührenbedarfsberechnung 2017 führt in Summe zu einer Entlastung der Gebührenzahler in Höhe von
rund 55.000,00 €.
Darstellung der Gebührenentwicklung
Entwicklung der Restmüllbehältergebühr
Behältergröße
60 Ltr. Restmüllbehälter
80 Ltr. Restmüllbehälter
derzeitiger Gebüh- kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz/€
rung/€
bührensatz/€
57,00
4,20
52,80 €
76,00
5,60
70,40 €
120 Ltr. Restmüllbehälter
114,00
8,40
105,60 €
240 Ltr. Restmüllbehälter
228,00
16,80
211,20 €
660 Ltr. Container
1.254,00
92,40
1.161,60 €
1.100 Ltr. Container
2.090,00
154,00
1.936,00 €
Seite 3 von Ratsdrucksache 666-X
Entwicklung des Grundpreises
Bezeichnung
Volle Grundgebühr bei Benutzung der Bio-Tonne
Reduziert Grundgebühr bei
Eigenkompostierung
derzeitiger Gebüh- Kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz /€
rung/€
bührensatz/€
44,20
0,30
43,90
19,00
0,10
18,90
Entwicklung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltene Biotonnen bzw. zusätzliches Biotonnenvolumen
Biotonnenvolumen
80 Ltr. Gefäßvolumen
derzeitiger Gebüh- kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz/€
rung/€
bührensatz/€
16,00
0,00
16,00
120 Ltr. Restmüllbehälter
24,00
0,00
24,00
240 Ltr. Restmüllbehälter
48,00
0,00
48,00
Entwicklung der Gebührenzuschläge bei Miete der Restmüllbehälter
Bei den bereits geringen Mietgebühren wird auf eine Reduzierung verzichtet.
Behältergröße
60 Ltr. Restmüllbehälter
derzeitiger Gebüh- Veränderung um €
rensatz/€
1,05
0,00
kalkulierter Gebührensatz/€
1,05
80 Ltr. Restmüllbehälter
1,05
0,00
1,05
120 Ltr. Restmüllbehälter
1,05
0,00
1,05
240 Ltr. Restmüllbehälter
1,33
0,00
1,33
660 Ltr. Container
4,90
0,00
4,90
1.100 Ltr. Container
6,76
0,00
6,76
Gebühr für die Gestellung und Abfuhr von Groß-Containern
Gemäß § 11 Absatz 4 der Abfallentsorgungssatzung werden für Abfälle die nach ihrer Art, Menge
und Beschaffenheit nicht mit den ansonsten angebotenen Systemen (Restmüllbehälter, Sperrgutabfuhr, Grünschnittsammlung) befördert werden können, Absetz- bzw. Abrollcontainer mit einem
Fassungsvermögen von 7, 10, 12, 20 und 36 m³ Fassungsvermögen zur Verfügung gestellt. Für
die Praxis sind diese Container nur von geringer Bedeutung. Mit der Gebühr wird das Entgelt der
Firma Schönmackers für die Bereitstellung und den Transport der Container zuzüglich der Verwaltungsgemeinkosten auf die Benutzer umgelegt.
Die ausführliche Darstellung zu den einzelnen Kostenpositionen des Gebührenhaushaltes finden
Sie in der Anlage 2 zu dieser Ratsdrucksache.
2. Rechtliche Würdigung
Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit den kommunalverfassungsrechtlichen
Haushaltsvorschriften sind von der Stadt kostendeckende Gebühren zu erheben.
Seite 4 von Ratsdrucksache 666-X
3. Finanzielle Auswirkungen
Der Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ ist kostendeckend, so dass der Gesamthaushalt nicht
tangiert wird.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
19. Satzung zur Änderung der Satzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in
der Stadt Bad Münstereifel
1.
Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 19. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel
wurde vom Rat geprüft und gebilligt.
2.
Die 19. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser
Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.