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Beschlussvorlage (RD 666-X - Gebührenbedarfsberechnung -)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
27.10.16, 17:11
Aktualisiert
27.10.16, 17:11

Inhalt der Datei

Anlage 2 zu RD 666-X Gebührenbedarfsberechnung 2017 zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel I. Aufwendungen A. Unternehmerentgelte Grundlage für die nachstehend aufgeführten Unternehmerentgelte sind die im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit abgeschlossenen Entsorgungs- und Verwertungsverträge. 1. Behältergestellung und -service, Sammlung und Transport für Restabfall 1.1 Miete für Behältergestellung 1.2 Entleerungs- und Transportentgelt 2. 2.2. Entleerungs- und Transportentgelt für Bioabfall 1.523,96 € 114.735,90 € Sperrmüllsammlung o 862 t/a x 50,69 €/t = 4. 170.953,91 € Behältergestellung und -service, Sammlung und Transport für Bioabfall 2.1. Miete für Behältergestellung 3. 1.459,27 € 43.694,78 € Grünabfallsammlung o 2 Grüngutsammlungen jährlich 6.961,40 € 5. Weihnachtsbaumabfuhr 1.674,22 € 6. Kühlgeräte, Elektrogroßgeräte auf Abruf o Leistungsentgelt 10.800,00 € 7. Mobile Schadstoffsammlung (4 Termine pro Jahr) 8. Leerung der Altbatterie-Sammelbehälter 9. Gestellung und Leerung eines am Containerstandort, Josef-JonasStraße, dauerhaft vorgehaltenen 5 cbm Abfallcontainers 6.066,24 € 390,00 € 1.976,48 € 10. Sammlung und Transport von Altpapier (abzüglich DSD-Anteil) 10.1. Gesamtentgelt einschl. der Unterstützung der Vereinssammlungen 10.2. Erlösgutschrift (1.270 t x 102,32 €/t) 11. Behälteränderungsdienst und Behälterbestandspflege Gesamtbetrag der Unternehmerentgelte: H:\240\TEXTE\Texte 2016\d10sc016.doc 103.859,79 € ./. 129.946,40 € 6.326,73 € 340.476,28 € -2- B. Abfallgebühren des Kreises - Siedlungsabfälle (Restmüll) - Biomüll - Sperrmüll - Grünabfälle - ca. 2.760 t x 113,00 €= - ca. 2.024 t x 71,30 €= - ca. 862 t x 71,00 €= - ca. 101 t x 54,30 €= 311.880,00 € 144.311,20 € 61.202,00 € 5.484,30 € Gesamtbetrag der Entsorgungsgebühren des Kreises: 522.877,50 € C. Sonstige Aufwendungen 1. Sondernutzungsgebühren für Containerstandorte = 3.300,00 € 2. Containerpatenschaften = 9.290,00 € 3. Reinigung des Containerstandortes im Gewerbegebiet, Josef-Jonas-Straße 7.680,00 € 4. Kalkulatorische Rückstellung - Herrichtung der Containerstandorte 6.000,00 € 5. Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe (Containermiete u. -abfuhr, Ersatzbeschaffung) 6. Kosten der Beseitigung wilder Müllkippen 7. Vermischte Ausgaben 8. Wartungsvertrag „WasteWatcher“ = 13.120,00 € 9.800,00 € 13.000,00 € 928,20 € Gesamtbetrag der sonstigen Kosten: 63.118,20 € D. Städtische Kostenanteile 1. Personalaufwendungen 58.130,00 € 2. Aus- und Fortbildung 3. Reise-, Fahrtkosten, Auslagen 735,00 € 4 Bücher, Zeitschriften etc. 650,00 € 5. I. V. Produktbereich „Innere Verwaltung“ 76.210,00 € 7. I. V. Bauhof 19.032,64 € 10. I. V. Personalkosten Bauhof 59.844,12 € 1.224,00 € Gesamtbetrag der städtischen Kostenanteile 215.825,76 € Kosten der Abfallentsorgung insgesamt: = 1.142.297,74 € ./. Kostenerstattung DSD für Containerstandorte = 19.730,00 € Summe: = 1.122.567,74 € II. Gebührenberechnung Berechnung der Restmüllbehältergebühr Folgende Aufwendungen werden in die Ermittlung der Restmüllbehältergebühr einbezogen: H:\240\TEXTE\Texte 2016\d10sc016.doc -3- 1. Unternehmerentgelte 1.1. Unternehmerentgelte für Sammlung und Transport von Restmüll 1.2. Sammlung und Transport von Altpapier (abzüglich DSD-Anteil und Gutschrift aus dem Verwertungserlös) 1.3. Sperrmüllsammlung 1.4. Leistungsentgelt für die Abholung von Elektrogroßgeräten auf Abruf 1.5. Gestellung und Leerung eines am Containerstandort „Josef-JonasStraße“ dauerhaft vorgehaltenen 5 cbm Abfallcontainers 2. 170.953,91 € ./. 26.086,61 € 43.694,78 € 10.800,00 € 1.976,48 € Abfallgebühren des Kreises 2.1. Entsorgungsgebühren Siedlungsabfälle (Restmüll) 2.2. Entsorgungsgebühren Sperrmüll 2.3. Entsorgungsgebühren Grünabfälle 311.880,00 € 61.202,00 € 5.484,30 € 3. Sonstige Aufwendungen 3.1. Sondernutzungsgebühren für Containerstandorte 3.2. Containerpatenschaften 3.3. Reinigung des Containerstandortes im Gewerbegebiet Josef-Jonas-Straße 3.4. Kalkulatorische Rückstellung – Herrichtung der Containerstandorte 3.300,00 € 9.290,00 € 7.680,00 € 6.000,00 € 4. Städtische Kostenanteile 4.1. 65 % der Personalaufwendungen ./. 686,40 € Anteil für die BehälterVerwaltung 4.2. 65 % i. V. Bauhof 4.3. 65 % i. V. Personalkosten Bauhof 4.4 65% der i. V. Produktbereich „Innere Verwaltung“ Gesamtkosten aus Ziffern 1 bis 4 37.784,50 € 12.371,22 € 38.898,68 € 49.536,50 € 744.765,76 € ./. Kostenerstattung DSD für Containerstandorte = 19.730,00 € Summe: 725.035,76 € Ermittlung des 14-tgl. insgesamt vorgehaltenen Restmüllbehältervolumens 3.693 Behälter x 1.168 Behälter x 1.714 Behälter x 329 Behälter x 8 Behälter x 56 Behälter x 60 l Volumen 80 l Volumen 120 l Volumen 240 l Volumen 660 l Volumen x 2 1.100 l Volumen x 2 = = = = = = Kosten je Liter Restmüllbehältervolumen (725.035,76 €: 733.420 Ltr.) Behältergröße 221.580 l 93.440 l 205.680 l 78.960 l 10.560 l 123.200 l 733.420 l 0,989 € Gebührensatz/€ 60 Ltr. Restmüllbehälter 59,30 € 80 Ltr. Restmüllbehälter 79,10 € 120 Ltr. Restmüllbehälter 118,68 € H:\240\TEXTE\Texte 2016\d10sc016.doc -4- Behältergröße Gebührensatz/€ 240 Ltr. Restmüllbehälter 237,36 € 660 Ltr. Container x 2 1.305,48 € 1.100 Ltr. Container x 2 2.175,80 € Berechnung des einheitlichen Grundpreises Folgende Aufwendungen werden in die Ermittlung des Grundpreises einbezogen:  35 % der Personalaufwendungen 20.345,50 €  35 % i. V. Bauhof  35 % i. V. Personalkosten Bauhof 20.945,44 €  35 % i. V. Produktbereich „Innere Verwaltung“ 26.673,50 €  Aus- und Fortbildung  Reise-, Fahrtkosten, Auslagen 735,00 €  Bücher, Zeitschriften etc. 650,00 €  Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe (Containermiete u. - abfuhr, Ersatzbeschaffung)  Kosten der Beseitigung wilder Müllkippen  Vermischte Ausgaben 13.000,00 €  Grünabfallsammlung 6.961,40 €  Weihnachtsbaumabfuhr 1.674,22 €  Mobile Schadstoffsammlung 6.066,24 €  Leerung Altbatteriesammelbehälter  Anteilige Kosten der Behälterbestandspflege (Gesamtkosten./. 3.163,37 € Kostenanteil aus der Mietgefäßgebühr)  Anteilige Kosten der Biomüllerfassung (Gesamtkosten ./. 26.955,44 € Anteil aus der Gebührenumlage) 6.661,42 € 1.224,00 € 13.120,00 € 9.800,00 € 390,00 € insgesamt: 3.163,37 € 234.215,62 € 365.625,71 € Bei der Ermittlung des einheitlichen Grundpreises ist hinsichtlich der Berechnungs/Maßstabseinheiten (Anzahl der Haushalte, Läden, Praxen usw.) zu berücksichtigen, dass 2.706 wegen Eigenkompostierung einen reduzierten Grundpreises und 6.400 Benutzungseinheiten den volle Grundpreis zahlen. Insgesamt erfasst sind demnach 9.106 Benutzungseinheiten. Dies ergibt für die Ermittlung des vollen Grundpreises 7.564 Berechnungseinheiten. Kostenanteil Berechnungseinheiten 365.625,71 Euro = 48,34 Euro 7.564 Voller Grundpreis = Um 57% reduzierter Grundpreis = 48,34 Euro 20,79 Euro Berechnung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltene Biotonnen bzw. zusätzliches Biotonnenvolumen Für die Ermittlung der Zusatzgebühr werden 50% der Kosten der Biomüllentsorgung durch das insgesamt vorhandene Biotonnenvolumen geteilt und mit dem jeweiligen Behältervolumen vervielfältigt. H:\240\TEXTE\Texte 2016\d10sc016.doc -5- 1. 50% des Unternehmerentgeltes 2. 50 % der Verwertungsgebühren (Kompostwerk) 3. 5% der i. V. Produktbereich „Innere Verwaltung“ 58.129,90 € 72.155,60 € 3.810,50 € insgesamt: 134.096,00 € Ermittlung des Biotonnenvolumens 642 Behälter x 1.893 Behälter x 1.450 Behälter x 80 l Volumen 120 l Volumen 240 l Volumen = = = 51.360 l 227.160 l 348.000 l 626.520 l Kosten je Liter Biotonnenvolumen (134.096,00 € : 626.520 Ltr.) Biotonnenvolumen 80 Ltr. Gefäßvolumen 0,2140 € kalkulierter Gebührensatz/€ 17,12 € 120 Ltr. Gefäßvolumen 25,68 € 240 Ltr. Gefäßvolumen 51,36 € Bei Zugrundelegung der vorstehenden Gebührensätze und der aktuellen Zahlen zur Veranlagung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltenes Biotonnenvolumen, nämlich     4 x 80 Ltr. Biotonne (Zusatztonne) 13 x 120 Ltr. Biotonne (Zusatztonne) 52 x 240 Ltr. Biotonne (Zusatztonne) 930 x Zusatzgebühr 240 Ltr. Biotonne beträgt das Gebührenaufkommen aus der Erhebung der Zusatzgebühr 68,48 € 333,84 € 2.670,72 € 23.882,40 € 26.655,44 € Berechnung der Gebührenzuschläge bei Miete der Behälter Entsprechend der Abfallentsorgungssatzung besteht die Möglichkeit, die erforderlichen Restmüllbehälter zu mieten. Die Gebührenzuschläge betragen auf der Grundlage der 1. 2. 3. Mietentgelte 50 % des Entgeltes für den Behälteränderungsdienst und die Behälterbestandspflege Wartungsvertrag „WasteWatcher“ Grundbetrag je Mietbehälter (Summe der Ziffern 2 - 3 : 4.377 Behälter) - für den - für den 1.459,27 € 3.163,37 € 928,20 € 0,94 € 60 l Abfallbehälter (0,94 € Grundbetrag + 0,29 € Mietentgelt) 80 l Abfallbehälter (0,94 € Grundbetrag + 0,29 € Mietentgelt) 1,23 € 1,23 € - für den 120 l Abfallbehälter (0,94 € Grundbetrag + 0,29 € Mietentgelt) - für den 240 l Abfallbehälter (0,94 € Grundbetrag + 0,57 € Mietentgelt) - für den 660 l Abfallbehälter (0,94 € Grundbetrag + 4,14 € Mietentgelt) - für den 1.100 l Abfallbehälter (0,94 € Grundbetrag + 6,00 € Mietentgelt) 1,23 € 1,51 € 5,08 € 6,94 € H:\240\TEXTE\Texte 2016\d10sc016.doc -6- Ermittlung der Sondergebühr für die Gestellung und Abfuhr von Großcontainern im Rahmen des § 1 Abs. 4 der Abfallentsorgungssatzung Gemäß Angebot der Firma Schönmackers vom 05.11.2012 beträgt das Unternehmerentgelt für die Gestellung, Miete (bis zu 7 Werktage mietfrei) und Abtransport von Großcontainern mit   einem Fassungsvermögen von 7 und 10 cbm einem Fassungsvermögen von 12, 20 und 36 cbm 117,61 € 129,51 € Wird die in der vorstehenden Gebühr enthaltene kostenneutrale Standzeit des Containers von 7 Werktagen überschritten, so wird ein Mietpreis von 1,79 € je Container und Tag erhoben. Hinzuzurechnen sind ebenfalls die Verwaltungsgemeinkosten von 2,5 %, so dass die Containermiete nach Ablauf von 7 Werktagen für jede weiteren Tag 1,83 Euro beträgt. III. Gebührenberechnung bei Auflösung des Gebührenüberschusses aus Vorjahren Ermittlung der Über-/Unterdeckung des Gebührenhaushaltes „Abfallwirtschaft“; Stand: Jahresabschluss 2013 Überdeckung zum Stand Jahresabschluss 2008 Unterdeckung 2009 Überdeckung 2010 Überdeckung 2011 Überdeckung 2012 Überdeckung 2013 Überdeckung 2014 Unterdeckung 2015 10.987,26 € ./. 8.381,40 € 23.202,19 € 4.248,61 € 17.181,33 € 188.521,55 € 117.417,53 € ./. 13.390,59 € Summe: 339.786,48 € a. Restmüllbehältergebühr Kalkulierter Anteil an den Gesamtkosten: 725.035,76 € Reduzierung um ./. 10,69 % aus der Auflösung des Gebührenüberschusses Summe der in die Restmüllbehältergebühr einzubeziehenden Kosten 77.500,00 € 647.535,76 € Ermittlung des 14-tgl. insgesamt vorgehaltenen Restmüllbehältervolumens 3.693 Behälter x 1.168 Behälter x 1.714 Behälter x 329 Behälter x 8 Behälter x 56 Behälter x 60 l Volumen 80 l Volumen 120 l Volumen 240 l Volumen 660 l Volumen x 2 1.100 l Volumen x 2 = = = = = = Kosten je Liter Restmüllbehältervolumen (647.535,76 €: 733.420 Ltr.) Behältergröße 221.580 l 93.440 l 205.680 l 78.960 l 10.560 l 123.200 l 733.420 l 0,88 € Gebührensatz/€ 60 Ltr. Restmüllbehälter 52,80 € 80 Ltr. Restmüllbehälter 70,40 € 120 Ltr. Restmüllbehälter 105,60 € H:\240\TEXTE\Texte 2016\d10sc016.doc -7- Behältergröße Gebührensatz/€ 240 Ltr. Restmüllbehälter 211,20 € 660 Ltr. Container x 2 1.161,60 € 1.100 Ltr. Container x 2 1.936,00 € b. Einheitlicher Grundpreises Kalkulierter Anteil an den Gesamtkosten: 365.625,71 € Reduzierung um ./. 9,22 % aus der Auflösung des Gebührenüberschusse 33.718,01 € Summe der in den Grundpreis einzubeziehenden Kosten 331.907,70 € Bei der Ermittlung des einheitlichen Grundpreises ist hinsichtlich der Berechnungs/Maßstabseinheiten (Anzahl der Haushalte, Läden, Praxen usw.) zu berücksichtigen, dass 2.706 wegen Eigenkompostierung einen reduzierten Grundpreises und 6.400 Benutzungseinheiten den volle Grundpreis zahlen. Insgesamt erfasst sind demnach 9.106 Benutzungseinheiten. Dies ergibt für die Ermittlung des vollen Grundpreises 7.564 Berechnungseinheiten. Kostenanteil Berechnungseinheiten 331.907,70 Euro = 43,90 Euro 7.564 Voller Grundpreis = Um 57% reduzierter Grundpreis = 43,90 Euro 18,90 Euro c. Gebühr für zusätzlich vorgehaltene Biotonnen bzw. zusätzliches Biotonnenvolumen Kalkulierter Kostenanteil: 134.096,00 € Reduzierung um ./. 6,56 % aus der Auflösung des Gebührenüberschusse Summe der in den Grundpreis einzubeziehenden Kosten 8.792,00 € 125.304,00 € Ermittlung des Biotonnenvolumens 642 Behälter x 1.893 Behälter x 1.450 Behälter x 80 l Volumen 120 l Volumen 240 l Volumen = = = 51.360 l 227.160 l 348.000 l 626.520 l Kosten je Liter Biotonnenvolumen (125.204,00 € : 626.520 Ltr.) Biotonnenvolumen 80 Ltr. Gefäßvolumen 0,20€ kalkulierter Gebührensatz/€ 16,00 € 120 Ltr. Gefäßvolumen 24,00 € 240 Ltr. Gefäßvolumen 48,00 € H:\240\TEXTE\Texte 2016\d10sc016.doc -8- Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung Zu Ziffer I - Aufwendungen A. Unternehmerentgelte Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 19.07.2011 zwischen den Städten und Gemeinden Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Mechernich, Schleiden, Weilerswist und Zülpich wurde der Stadt Mechernich die Aufgabe der Sammlung und Beförderung von Restmüll, Biomüll, Altpapier, Sperrmüll (inkl. Altholz und Elektrogeräte), Grüngut und Problemstoffen für die Gemeindegebiete der beteiligten Kommunen übertragen. Im Rahmen dieser Aufgabenübertragung wurden die bezeichneten Abfallentsorgungsleistungen zum 01.01.2013 europaweit ausgeschrieben. Nach dem Ergebnis dieser Ausschreibung hat die Firma Schönmackers Umweltdienste, Kerpen, den Auftrag für die Einsammlung und Transport der bezeichneten Abfälle und Wertstoffe erhalten. Der Auftrag für die Verwertung des Altpapiers ging an die Firma Siegrist GmbH, St. Leon-Rot und nach der Neuausschreibung des Altpapervertrages zum 01.01.2017 an die Firma Bongartse Recycling N.V. Der Kalkulation liegen die ab dem 01.01.2017 gültigen Unternehmerentgelte zugrunde. Gemäß der vertraglichen Regelung zur Preisanpassung hat die Firma Schönmackers für 2017 keinen Anspruch auf eine Erhöhung der Unternehmerentgelte. Erlösgutschrift aus der Altpapierverwertung Der vom Auftragnehmer - nach der Neuausschreibung der Leistung zum 01.01.2017 ist dies die Firma Bongartse Recycling N.V. - angebotene Verwertungserlös aus der Vermarktung des Altpapiers unterliegt während der Vertragslaufzeit einer Preisanpassung, welche sich nach dem Großhandelspreisindex für Altpapier des Statistischen Bundesamtes richtet. Diese Anpassung wird anhand der Veränderungen des Indexes für Großhandelsverkaufspreise für Altpapier der Sorte „Gemischtes Altpapier (B12 – 1.02)“, Basis 2010 = 100, errechnet. Der im Angebot angegebene Verwertungserlös je Tonne basiert auf einem Indexstand von 84,8 Punkten (Stand: Dezember 2015). Da die Entwicklung des Altpapierpreises von der konjunkturellen Entwicklung nicht nur des Binnenmarktes sondern auch der globalen Märkte abhängt, wurde, insbesondere zur Vermeidung von Gebührenausfällen, der mittlere Indexwert für Altpapier aus den Durchschnittswerten der Jahre 2000 – 2015 ( = 70,26 Punkte) errechnet und für die Berechnung der voraussichtlichen Erlöszahlungen des Jahres 2016 zugrunde gelegt. Demgemäß beträgt der Verwertungserlös 102,32 € je Tonne. B. Abfallgebühren des Kreises Der Kreis Euskirchen hat mit Wirkung zum 01.08.2016 Änderungen bei den Gebühren für die Übernahme des Sondermülls (sonstige Problemabfälle) und des Restmülls vorgenommen. 1. Abfallgebühren für sonstige Problemabfälle Für die im Rahmen der mobilen Sondermüllaktionen und der Direktanlieferung von Privathaushalten beim Abfallwirtschaftzentrum übernommenen Sondermüllmenge werden ab dem 01.08.2016 keine Gebühren erhoben. H:\240\TEXTE\Texte 2016\d10sc016.doc -9- 2. Abfallgebühren für a) Siedlungsabfälle (Hausmüll) Die Gebühr für die Entsorgung von Restmüll beträgt nach dem ab dem 01.08.2016 gültigen Gebührensatzung 113,00 €/t. In den Jahren 2005 – 2015 betrug die durchschnittliche Restmüllmenge 2.756 Tonnen/jährlich, die voraussichtlich auch im Jahr 2016 anfallen wird. b) Bio-Abfälle (Biotonne) In den Jahren 2005 – 2015 betrug die durchschnittliche Biomüllmenge rund 2.024 Tonnen/jährlich. Für das Jahr 2016 wird von einer gleichbleibenden Erfassungsmenge ausgegangen. Die Gebühr für die Übernahme des Biomülls beträgt nach der aktuell gültigen Gebührensatzung 71,30 €/t. c) Sperrmüll Aufgrund der durchschnittlichen Erfassungsmenge der Jahre 2005 – 2015 wird die im Jahr 2017 erfasste Sperrmüllmenge mit 862 t geschätzt. Die Gebühr für die Entsorgung von unberaubtem Sperrmüll beträgt nach der aktuell gültigen Gebührensatzung 71,00 €/t. „Unberaubt“ bedeutet, dass dem Sperrmüll die Wertstoffe - insbesondere Altholz – nicht entzogen wurden. Für diesen „wertstoffhaltigen“ Sperrmüll hat der Kreis günstigere Entsorgungskonditionen aushandeln können. d) Grünabfälle Im Rahmen der beiden Grünabfallsammlungen werden rd. 101 t kompostierbare Abfälle erfasst. Die hierfür zu veranschlagenden Gebühren belaufen sich auf insgesamt 5.484,30 Euro. C. Sonstige Kosten 1. Sondernutzungsgebühren für Containerstandorte Nach Maßgabe der Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Münstereifel sind für die überwiegend im öffentlichen Straßenraum aufgestellten Wertstoffcontainer Sondernutzungsgebühren zu entrichten. Die Ausweisung der Sondernutzungsgebühr ist nicht nur aufgrund der verbindlichen Satzungsvorschriften erforderlich, sondern auch in Bezug auf die zukünftigen Verhandlungen mit DSD über die Anpassung der Entgeltzahlungen als Argumentationshilfe geboten. 2. Containerpatenschaft Mit der Einführung des Dualen Systems und der hiermit verbundenen Erstattung der im Zusammenhang mit den Containerstellplätzen entstehenden Kosten (Herrichtung, Bereitstellung, Reinigung, Sondernutzungsgebühren usw.) ist die bis dahin dem Entsorgungsunternehmen übertragene Reinigungsverpflichtung auf die Stadt übergegangen. Die Stadt hat diese Reinigungspflicht interessierten Vereinen und sonstigen gemeinnützigen Organisationen im Rahmen so genannter Containerpatenschaften übertragen. Die Vereine und gemeinnützigen Organisationen haben sich verpflichtet, insgesamt 36 Containerstandorte wöchentlich zu kontrollieren und im Bedarfsfall zu reinigen. Die hierfür gewährte Aufwandsentschädigung beträgt 255,65 Euro jährlich je Containerstandort. Darüber hinaus ist für einen auf Privatgelände stehenden Container eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 76,69 Euro jährlich zu zahlen. H:\240\TEXTE\Texte 2016\d10sc016.doc - 10 - 3. Reinigung des Containerstandortes im Gewerbegebiet, Josef-Jonas-Straße Der insbesondere wegen seiner räumlichen Nähe zum Rewe Markt stark frequentierte Standort der Wertstoffcontainer im Gewerbegebiet wies in der Vergangenheit starke Verunreinigungen auf, die zuletzt ein nicht mehr vertretbares Ausmaß erreichten. Da aufgrund der personellen Situation des städt. Bauhofes eine kontinuierliche Reinigung durch die Stadt selbst nicht gewährleistet werden konnte, wurde die Firma Meissner mit der Säuberung des Containerstandortes beauftragt. Seitens des REWE Markt wird diese Maßnahme mit 230,08 Euro monatlich bezuschusst. 4. Kalkulatorische Rückstellung - Herrichtung Containerstandorte Aus den Entgeltzahlungen der DSD wird im kommenden Jahr ein Betrag von 6.000,00 Euro zur Verfügung gestellt, um bisher noch nicht befestigte Containerstandorte herzurichten. 5. Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe (Containermiete und -abfuhr, Ersatzbeschaffung) Nach den Vorschriften des Landesabfallgesetzes werden die Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben über die Abfallgebühr abgerechnet. Hierfür fallen zukünftig Kosten in Höhe von rund 13.120,00 Euro jährlich an. 6. Kosten der Beseitigung wilder Müllkippen Gemäß § 5 Abs. 6 des Landesabfallgesetzes umfasst die Müllabfuhr auch das Einsammeln der im Gemeindegebiet fortgeworfenen und verbotswidrig abgelagerten Abfälle einschließlich der Auto-, Motorrad- und anderer Zweiradwracks, von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken, wenn Maßnahmen gegen den Verursacher nicht möglich oder nicht vertretbar sind und kein anderer verpflichtet ist. Zu den ansatzfähigen Kosten im Sinne des Kommunalabgabengesetzes zählen nach § 9 Abs. 2 LAbfG auch die Kosten für das Einsammeln, Befördern und Endbeseitigen verbotswidriger Abfallablagerungen auf den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken. Für das Jahr 2016 wird ein Betrag von 9.800,00 € für die Beseitigung wilder Müllkippen veranschlagt. 7. Vermischte Ausgaben Unter dieser Position werden die Aufwendungen u. a. für den Versand der Müllabfuhrkalender und den Verwaltungskostenbeitrag der Stadt Mechernich gemäß § 7 der eingangs bezeichneten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zusammengefasst. Hierfür sind insgesamt rund 13.000,00 € zu veranschlagen. D. Städtischen Kostenanteile 1. Personalaufwendungen Für das Haushaltsjahr 2017 werden für den Bereich Abfallentsorgung Personalausgaben auf der Grundlage des Haushaltsansatzes 2017 veranschlagt. 3. Aus- und Fortbildung Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Haushaltsansatz 2017 4. Reise-, Fahrtkosten, Auslagen Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Haushaltsansatz 2017 H:\240\TEXTE\Texte 2016\d10sc016.doc - 11 - 5. Bücher, Zeitschriften etc Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Haushaltsansatz 2017 8. Innere Verrechnung Bauhof Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Rechungsergebnis 2015 9. Innere Verrechnung Produktbereich „Innere Verwaltung“ Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Haushaltsansatz 2017 10 Innere Verrechnung Personalkosten Bauhof Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Rechungsergebnis 2015 Kostenerstattung DSD für Containerstandorte Entsprechend der Vereinbarung über die Erstattung der im Zusammenhang mit den Containerstellplätzen anfallenden Kosten erhält die Stadt Bad Münstereifel für die in ihrem Gebiet aufgestellten Glascontainer einen Pauschalbetrag von 1,15 Euro/ Einwohner/Jahr; insgesamt etwa 19.730,-- Euro. Mengenstatistik Abfall- und Wertstoffmengen der städtischen Abfallentsorgung Jahr Restmüll Sperrmüll Biomüll Grünschnitt Altpapier 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2798 t 2803 t 2799 t 2823 t 2866 t 2966 t 2972 t 2673 t 2570 t 2530 t 2519 t 952 t 895 t 954 t 885 t 926 t 882 t 938 t 951 t 682 t 692 t 720 t 1727 t 1782 t 1981 t 2050 t 2114 t 2039 t 2013 t 2080 t 2067 t 2281 t 2134 t 115 t 103 t 107 t 128 t 108 t 112 t 86 t 87 t 97 t 95 t 64 t 1334 t 1378 t 1462 t 1456 t 1426 t 1439 t 1468 t 1400 t 1497 t 1512 t 1570 t 30.319 t 9.477 t 22.268 t 1.112 t 15.859 t 2.756 t 862 t 2.024 t 101 t 1.442 t Summe: Durchschnitt H:\240\TEXTE\Texte 2016\d10sc016.doc