Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
27.10.16, 17:11
Aktualisiert
27.10.16, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zu RD 666-X
Gebührenbedarfsberechnung 2017 zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren in
der Stadt Bad Münstereifel
I.
Aufwendungen
A. Unternehmerentgelte
Grundlage für die nachstehend aufgeführten Unternehmerentgelte sind die im Rahmen der
interkommunalen Zusammenarbeit abgeschlossenen Entsorgungs- und Verwertungsverträge.
1.
Behältergestellung und -service, Sammlung und Transport für Restabfall
1.1 Miete für Behältergestellung
1.2 Entleerungs- und Transportentgelt
2.
2.2. Entleerungs- und Transportentgelt für Bioabfall
1.523,96 €
114.735,90 €
Sperrmüllsammlung
o 862 t/a x 50,69 €/t =
4.
170.953,91 €
Behältergestellung und -service, Sammlung und Transport für Bioabfall
2.1. Miete für Behältergestellung
3.
1.459,27 €
43.694,78 €
Grünabfallsammlung
o 2 Grüngutsammlungen jährlich
6.961,40 €
5.
Weihnachtsbaumabfuhr
1.674,22 €
6.
Kühlgeräte, Elektrogroßgeräte auf Abruf
o Leistungsentgelt
10.800,00 €
7.
Mobile Schadstoffsammlung (4 Termine pro Jahr)
8.
Leerung der Altbatterie-Sammelbehälter
9.
Gestellung und Leerung eines am Containerstandort, Josef-JonasStraße, dauerhaft vorgehaltenen 5 cbm Abfallcontainers
6.066,24 €
390,00 €
1.976,48 €
10. Sammlung und Transport von Altpapier (abzüglich DSD-Anteil)
10.1. Gesamtentgelt einschl. der Unterstützung der Vereinssammlungen
10.2. Erlösgutschrift (1.270 t x 102,32 €/t)
11. Behälteränderungsdienst und Behälterbestandspflege
Gesamtbetrag der Unternehmerentgelte:
H:\240\TEXTE\Texte 2016\d10sc016.doc
103.859,79 €
./. 129.946,40 €
6.326,73 €
340.476,28 €
-2-
B.
Abfallgebühren des Kreises
- Siedlungsabfälle (Restmüll)
- Biomüll
- Sperrmüll
- Grünabfälle
- ca. 2.760 t x 113,00 €=
- ca. 2.024 t x 71,30 €=
- ca. 862 t x 71,00 €=
- ca. 101 t x 54,30 €=
311.880,00 €
144.311,20 €
61.202,00 €
5.484,30 €
Gesamtbetrag der Entsorgungsgebühren des Kreises:
522.877,50 €
C. Sonstige Aufwendungen
1.
Sondernutzungsgebühren für Containerstandorte
=
3.300,00 €
2.
Containerpatenschaften
=
9.290,00 €
3.
Reinigung des Containerstandortes im Gewerbegebiet,
Josef-Jonas-Straße
7.680,00 €
4.
Kalkulatorische Rückstellung - Herrichtung der
Containerstandorte
6.000,00 €
5.
Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der
Straßenpapierkörbe (Containermiete u. -abfuhr, Ersatzbeschaffung)
6.
Kosten der Beseitigung wilder Müllkippen
7.
Vermischte Ausgaben
8.
Wartungsvertrag „WasteWatcher“
=
13.120,00 €
9.800,00 €
13.000,00 €
928,20 €
Gesamtbetrag der sonstigen Kosten:
63.118,20 €
D. Städtische Kostenanteile
1.
Personalaufwendungen
58.130,00 €
2.
Aus- und Fortbildung
3.
Reise-, Fahrtkosten, Auslagen
735,00 €
4
Bücher, Zeitschriften etc.
650,00 €
5.
I. V. Produktbereich „Innere Verwaltung“
76.210,00 €
7.
I. V. Bauhof
19.032,64 €
10.
I. V. Personalkosten Bauhof
59.844,12 €
1.224,00 €
Gesamtbetrag der städtischen Kostenanteile
215.825,76 €
Kosten der Abfallentsorgung insgesamt:
=
1.142.297,74 €
./. Kostenerstattung DSD für Containerstandorte
=
19.730,00 €
Summe:
=
1.122.567,74 €
II. Gebührenberechnung
Berechnung der Restmüllbehältergebühr
Folgende Aufwendungen werden in die Ermittlung der Restmüllbehältergebühr einbezogen:
H:\240\TEXTE\Texte 2016\d10sc016.doc
-3-
1. Unternehmerentgelte
1.1. Unternehmerentgelte für Sammlung und Transport von Restmüll
1.2. Sammlung und Transport von Altpapier (abzüglich DSD-Anteil
und Gutschrift aus dem Verwertungserlös)
1.3. Sperrmüllsammlung
1.4. Leistungsentgelt für die Abholung von Elektrogroßgeräten auf Abruf
1.5. Gestellung und Leerung eines am Containerstandort „Josef-JonasStraße“ dauerhaft vorgehaltenen 5 cbm Abfallcontainers
2.
170.953,91 €
./. 26.086,61 €
43.694,78 €
10.800,00 €
1.976,48 €
Abfallgebühren des Kreises
2.1. Entsorgungsgebühren Siedlungsabfälle (Restmüll)
2.2. Entsorgungsgebühren Sperrmüll
2.3. Entsorgungsgebühren Grünabfälle
311.880,00 €
61.202,00 €
5.484,30 €
3. Sonstige Aufwendungen
3.1. Sondernutzungsgebühren für Containerstandorte
3.2. Containerpatenschaften
3.3. Reinigung des Containerstandortes im Gewerbegebiet
Josef-Jonas-Straße
3.4. Kalkulatorische Rückstellung – Herrichtung der Containerstandorte
3.300,00 €
9.290,00 €
7.680,00 €
6.000,00 €
4. Städtische Kostenanteile
4.1. 65 % der Personalaufwendungen ./. 686,40 € Anteil für die BehälterVerwaltung
4.2. 65 % i. V. Bauhof
4.3. 65 % i. V. Personalkosten Bauhof
4.4 65% der i. V. Produktbereich „Innere Verwaltung“
Gesamtkosten aus Ziffern 1 bis 4
37.784,50 €
12.371,22 €
38.898,68 €
49.536,50 €
744.765,76 €
./. Kostenerstattung DSD für Containerstandorte
=
19.730,00 €
Summe:
725.035,76 €
Ermittlung des 14-tgl. insgesamt vorgehaltenen Restmüllbehältervolumens
3.693 Behälter x
1.168 Behälter x
1.714 Behälter x
329 Behälter x
8 Behälter x
56 Behälter x
60 l Volumen
80 l Volumen
120 l Volumen
240 l Volumen
660 l Volumen x 2
1.100 l Volumen x 2
=
=
=
=
=
=
Kosten je Liter Restmüllbehältervolumen (725.035,76 €: 733.420 Ltr.)
Behältergröße
221.580 l
93.440 l
205.680 l
78.960 l
10.560 l
123.200 l
733.420 l
0,989 €
Gebührensatz/€
60 Ltr. Restmüllbehälter
59,30 €
80 Ltr. Restmüllbehälter
79,10 €
120 Ltr. Restmüllbehälter
118,68 €
H:\240\TEXTE\Texte 2016\d10sc016.doc
-4-
Behältergröße
Gebührensatz/€
240 Ltr. Restmüllbehälter
237,36 €
660 Ltr. Container x 2
1.305,48 €
1.100 Ltr. Container x 2
2.175,80 €
Berechnung des einheitlichen Grundpreises
Folgende Aufwendungen werden in die Ermittlung des Grundpreises einbezogen:
35 % der Personalaufwendungen
20.345,50 €
35 % i. V. Bauhof
35 % i. V. Personalkosten Bauhof
20.945,44 €
35 % i. V. Produktbereich „Innere Verwaltung“
26.673,50 €
Aus- und Fortbildung
Reise-, Fahrtkosten, Auslagen
735,00 €
Bücher, Zeitschriften etc.
650,00 €
Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der
Straßenpapierkörbe (Containermiete u. - abfuhr, Ersatzbeschaffung)
Kosten der Beseitigung wilder Müllkippen
Vermischte Ausgaben
13.000,00 €
Grünabfallsammlung
6.961,40 €
Weihnachtsbaumabfuhr
1.674,22 €
Mobile Schadstoffsammlung
6.066,24 €
Leerung Altbatteriesammelbehälter
Anteilige Kosten der Behälterbestandspflege
(Gesamtkosten./. 3.163,37 € Kostenanteil aus der Mietgefäßgebühr)
Anteilige Kosten der Biomüllerfassung
(Gesamtkosten ./. 26.955,44 € Anteil aus der Gebührenumlage)
6.661,42 €
1.224,00 €
13.120,00 €
9.800,00 €
390,00 €
insgesamt:
3.163,37 €
234.215,62 €
365.625,71 €
Bei der Ermittlung des einheitlichen Grundpreises ist hinsichtlich der Berechnungs/Maßstabseinheiten (Anzahl der Haushalte, Läden, Praxen usw.) zu berücksichtigen, dass
2.706 wegen Eigenkompostierung einen reduzierten Grundpreises und 6.400 Benutzungseinheiten den volle Grundpreis zahlen. Insgesamt erfasst sind demnach 9.106 Benutzungseinheiten. Dies ergibt für die Ermittlung des vollen Grundpreises 7.564 Berechnungseinheiten.
Kostenanteil
Berechnungseinheiten
365.625,71 Euro = 48,34 Euro
7.564
Voller Grundpreis =
Um 57% reduzierter Grundpreis =
48,34 Euro
20,79 Euro
Berechnung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltene Biotonnen bzw. zusätzliches Biotonnenvolumen
Für die Ermittlung der Zusatzgebühr werden 50% der Kosten der Biomüllentsorgung durch das
insgesamt vorhandene Biotonnenvolumen geteilt und mit dem jeweiligen Behältervolumen vervielfältigt.
H:\240\TEXTE\Texte 2016\d10sc016.doc
-5-
1. 50% des Unternehmerentgeltes
2. 50 % der Verwertungsgebühren (Kompostwerk)
3. 5% der i. V. Produktbereich „Innere Verwaltung“
58.129,90 €
72.155,60 €
3.810,50 €
insgesamt:
134.096,00 €
Ermittlung des Biotonnenvolumens
642 Behälter x
1.893 Behälter x
1.450 Behälter x
80 l Volumen
120 l Volumen
240 l Volumen
=
=
=
51.360 l
227.160 l
348.000 l
626.520 l
Kosten je Liter Biotonnenvolumen (134.096,00 € : 626.520 Ltr.)
Biotonnenvolumen
80 Ltr. Gefäßvolumen
0,2140 €
kalkulierter Gebührensatz/€
17,12 €
120 Ltr. Gefäßvolumen
25,68 €
240 Ltr. Gefäßvolumen
51,36 €
Bei Zugrundelegung der vorstehenden Gebührensätze und der aktuellen Zahlen zur Veranlagung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltenes Biotonnenvolumen, nämlich
4 x 80 Ltr. Biotonne (Zusatztonne)
13 x 120 Ltr. Biotonne (Zusatztonne)
52 x 240 Ltr. Biotonne (Zusatztonne)
930 x Zusatzgebühr 240 Ltr. Biotonne
beträgt das Gebührenaufkommen aus der Erhebung der Zusatzgebühr
68,48 €
333,84 €
2.670,72 €
23.882,40 €
26.655,44 €
Berechnung der Gebührenzuschläge bei Miete der Behälter
Entsprechend der Abfallentsorgungssatzung besteht die Möglichkeit, die erforderlichen Restmüllbehälter zu mieten. Die Gebührenzuschläge betragen auf der Grundlage der
1.
2.
3.
Mietentgelte
50 % des Entgeltes für den Behälteränderungsdienst und
die Behälterbestandspflege
Wartungsvertrag „WasteWatcher“
Grundbetrag je Mietbehälter (Summe der Ziffern 2 - 3 : 4.377 Behälter)
- für den
- für den
1.459,27 €
3.163,37 €
928,20 €
0,94 €
60 l Abfallbehälter (0,94 € Grundbetrag + 0,29 € Mietentgelt)
80 l Abfallbehälter (0,94 € Grundbetrag + 0,29 € Mietentgelt)
1,23 €
1,23 €
- für den 120 l Abfallbehälter (0,94 € Grundbetrag + 0,29 € Mietentgelt)
- für den 240 l Abfallbehälter (0,94 € Grundbetrag + 0,57 € Mietentgelt)
- für den 660 l Abfallbehälter (0,94 € Grundbetrag + 4,14 € Mietentgelt)
- für den 1.100 l Abfallbehälter (0,94 € Grundbetrag + 6,00 € Mietentgelt)
1,23 €
1,51 €
5,08 €
6,94 €
H:\240\TEXTE\Texte 2016\d10sc016.doc
-6-
Ermittlung der Sondergebühr für die Gestellung und Abfuhr von Großcontainern im
Rahmen des § 1 Abs. 4 der Abfallentsorgungssatzung
Gemäß Angebot der Firma Schönmackers vom 05.11.2012 beträgt das Unternehmerentgelt für
die Gestellung, Miete (bis zu 7 Werktage mietfrei) und Abtransport von Großcontainern mit
einem Fassungsvermögen von 7 und 10 cbm
einem Fassungsvermögen von 12, 20 und 36 cbm
117,61 €
129,51 €
Wird die in der vorstehenden Gebühr enthaltene kostenneutrale Standzeit des Containers von 7
Werktagen überschritten, so wird ein Mietpreis von 1,79 € je Container und Tag erhoben. Hinzuzurechnen sind ebenfalls die Verwaltungsgemeinkosten von 2,5 %, so dass die Containermiete nach Ablauf von 7 Werktagen für jede weiteren Tag 1,83 Euro beträgt.
III. Gebührenberechnung bei Auflösung des Gebührenüberschusses aus Vorjahren
Ermittlung der Über-/Unterdeckung des Gebührenhaushaltes „Abfallwirtschaft“;
Stand: Jahresabschluss 2013
Überdeckung zum Stand Jahresabschluss 2008
Unterdeckung 2009
Überdeckung 2010
Überdeckung 2011
Überdeckung 2012
Überdeckung 2013
Überdeckung 2014
Unterdeckung 2015
10.987,26 €
./. 8.381,40 €
23.202,19 €
4.248,61 €
17.181,33 €
188.521,55 €
117.417,53 €
./. 13.390,59 €
Summe:
339.786,48 €
a. Restmüllbehältergebühr
Kalkulierter Anteil an den Gesamtkosten:
725.035,76 €
Reduzierung um ./. 10,69 % aus der Auflösung des Gebührenüberschusses
Summe der in die Restmüllbehältergebühr einzubeziehenden Kosten
77.500,00 €
647.535,76 €
Ermittlung des 14-tgl. insgesamt vorgehaltenen Restmüllbehältervolumens
3.693 Behälter x
1.168 Behälter x
1.714 Behälter x
329 Behälter x
8 Behälter x
56 Behälter x
60 l Volumen
80 l Volumen
120 l Volumen
240 l Volumen
660 l Volumen x 2
1.100 l Volumen x 2
=
=
=
=
=
=
Kosten je Liter Restmüllbehältervolumen (647.535,76 €: 733.420 Ltr.)
Behältergröße
221.580 l
93.440 l
205.680 l
78.960 l
10.560 l
123.200 l
733.420 l
0,88 €
Gebührensatz/€
60 Ltr. Restmüllbehälter
52,80 €
80 Ltr. Restmüllbehälter
70,40 €
120 Ltr. Restmüllbehälter
105,60 €
H:\240\TEXTE\Texte 2016\d10sc016.doc
-7-
Behältergröße
Gebührensatz/€
240 Ltr. Restmüllbehälter
211,20 €
660 Ltr. Container x 2
1.161,60 €
1.100 Ltr. Container x 2
1.936,00 €
b. Einheitlicher Grundpreises
Kalkulierter Anteil an den Gesamtkosten:
365.625,71 €
Reduzierung um ./. 9,22 % aus der Auflösung des Gebührenüberschusse
33.718,01 €
Summe der in den Grundpreis einzubeziehenden Kosten
331.907,70 €
Bei der Ermittlung des einheitlichen Grundpreises ist hinsichtlich der Berechnungs/Maßstabseinheiten (Anzahl der Haushalte, Läden, Praxen usw.) zu berücksichtigen, dass
2.706 wegen Eigenkompostierung einen reduzierten Grundpreises und 6.400 Benutzungseinheiten den volle Grundpreis zahlen. Insgesamt erfasst sind demnach 9.106 Benutzungseinheiten. Dies ergibt für die Ermittlung des vollen Grundpreises 7.564 Berechnungseinheiten.
Kostenanteil
Berechnungseinheiten
331.907,70 Euro = 43,90 Euro
7.564
Voller Grundpreis =
Um 57% reduzierter Grundpreis =
43,90 Euro
18,90 Euro
c. Gebühr für zusätzlich vorgehaltene Biotonnen bzw. zusätzliches Biotonnenvolumen
Kalkulierter Kostenanteil:
134.096,00 €
Reduzierung um ./. 6,56 % aus der Auflösung des Gebührenüberschusse
Summe der in den Grundpreis einzubeziehenden Kosten
8.792,00 €
125.304,00 €
Ermittlung des Biotonnenvolumens
642 Behälter x
1.893 Behälter x
1.450 Behälter x
80 l Volumen
120 l Volumen
240 l Volumen
=
=
=
51.360 l
227.160 l
348.000 l
626.520 l
Kosten je Liter Biotonnenvolumen (125.204,00 € : 626.520 Ltr.)
Biotonnenvolumen
80 Ltr. Gefäßvolumen
0,20€
kalkulierter Gebührensatz/€
16,00 €
120 Ltr. Gefäßvolumen
24,00 €
240 Ltr. Gefäßvolumen
48,00 €
H:\240\TEXTE\Texte 2016\d10sc016.doc
-8-
Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung
Zu Ziffer I - Aufwendungen A.
Unternehmerentgelte
Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 19.07.2011 zwischen den Städten
und Gemeinden Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Mechernich,
Schleiden, Weilerswist und Zülpich wurde der Stadt Mechernich die Aufgabe der Sammlung und Beförderung von Restmüll, Biomüll, Altpapier, Sperrmüll (inkl. Altholz und Elektrogeräte), Grüngut und Problemstoffen für die Gemeindegebiete der beteiligten Kommunen übertragen.
Im Rahmen dieser Aufgabenübertragung wurden die bezeichneten Abfallentsorgungsleistungen zum 01.01.2013 europaweit ausgeschrieben. Nach dem Ergebnis dieser Ausschreibung hat die Firma Schönmackers Umweltdienste, Kerpen, den Auftrag für die Einsammlung und Transport der bezeichneten Abfälle und Wertstoffe erhalten. Der Auftrag
für die Verwertung des Altpapiers ging an die Firma Siegrist GmbH, St. Leon-Rot und
nach der Neuausschreibung des Altpapervertrages zum 01.01.2017 an die Firma Bongartse Recycling N.V.
Der Kalkulation liegen die ab dem 01.01.2017 gültigen Unternehmerentgelte zugrunde.
Gemäß der vertraglichen Regelung zur Preisanpassung hat die Firma Schönmackers für
2017 keinen Anspruch auf eine Erhöhung der Unternehmerentgelte.
Erlösgutschrift aus der Altpapierverwertung
Der vom Auftragnehmer - nach der Neuausschreibung der Leistung zum 01.01.2017 ist
dies die Firma Bongartse Recycling N.V. - angebotene Verwertungserlös aus der Vermarktung des Altpapiers unterliegt während der Vertragslaufzeit einer Preisanpassung,
welche sich nach dem Großhandelspreisindex für Altpapier des Statistischen Bundesamtes richtet. Diese Anpassung wird anhand der Veränderungen des Indexes für Großhandelsverkaufspreise für Altpapier der Sorte „Gemischtes Altpapier (B12 – 1.02)“, Basis
2010 = 100, errechnet. Der im Angebot angegebene Verwertungserlös je Tonne basiert
auf einem Indexstand von 84,8 Punkten (Stand: Dezember 2015). Da die Entwicklung des
Altpapierpreises von der konjunkturellen Entwicklung nicht nur des Binnenmarktes sondern auch der globalen Märkte abhängt, wurde, insbesondere zur Vermeidung von Gebührenausfällen, der mittlere Indexwert für Altpapier aus den Durchschnittswerten der
Jahre 2000 – 2015 ( = 70,26 Punkte) errechnet und für die Berechnung der voraussichtlichen Erlöszahlungen des Jahres 2016 zugrunde gelegt. Demgemäß beträgt der Verwertungserlös 102,32 € je Tonne.
B.
Abfallgebühren des Kreises
Der Kreis Euskirchen hat mit Wirkung zum 01.08.2016 Änderungen bei den Gebühren für
die Übernahme des Sondermülls (sonstige Problemabfälle) und des Restmülls vorgenommen.
1.
Abfallgebühren für sonstige Problemabfälle
Für die im Rahmen der mobilen Sondermüllaktionen und der Direktanlieferung von Privathaushalten beim Abfallwirtschaftzentrum übernommenen Sondermüllmenge werden
ab dem 01.08.2016 keine Gebühren erhoben.
H:\240\TEXTE\Texte 2016\d10sc016.doc
-9-
2.
Abfallgebühren für
a)
Siedlungsabfälle (Hausmüll)
Die Gebühr für die Entsorgung von Restmüll beträgt nach dem ab dem 01.08.2016
gültigen Gebührensatzung 113,00 €/t.
In den Jahren 2005 – 2015 betrug die durchschnittliche Restmüllmenge 2.756 Tonnen/jährlich, die voraussichtlich auch im Jahr 2016 anfallen wird.
b)
Bio-Abfälle (Biotonne)
In den Jahren 2005 – 2015 betrug die durchschnittliche Biomüllmenge rund 2.024
Tonnen/jährlich. Für das Jahr 2016 wird von einer gleichbleibenden Erfassungsmenge ausgegangen.
Die Gebühr für die Übernahme des Biomülls beträgt nach der aktuell gültigen Gebührensatzung 71,30 €/t.
c)
Sperrmüll
Aufgrund der durchschnittlichen Erfassungsmenge der Jahre 2005 – 2015 wird die im
Jahr 2017 erfasste Sperrmüllmenge mit 862 t geschätzt.
Die Gebühr für die Entsorgung von unberaubtem Sperrmüll beträgt nach der aktuell
gültigen Gebührensatzung 71,00 €/t. „Unberaubt“ bedeutet, dass dem Sperrmüll die
Wertstoffe - insbesondere Altholz – nicht entzogen wurden. Für diesen „wertstoffhaltigen“ Sperrmüll hat der Kreis günstigere Entsorgungskonditionen aushandeln können.
d)
Grünabfälle
Im Rahmen der beiden Grünabfallsammlungen werden rd. 101 t kompostierbare Abfälle erfasst. Die hierfür zu veranschlagenden Gebühren belaufen sich auf insgesamt
5.484,30 Euro.
C. Sonstige Kosten
1.
Sondernutzungsgebühren für Containerstandorte
Nach Maßgabe der Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Münstereifel sind für die
überwiegend im öffentlichen Straßenraum aufgestellten Wertstoffcontainer Sondernutzungsgebühren zu entrichten. Die Ausweisung der Sondernutzungsgebühr ist nicht nur
aufgrund der verbindlichen Satzungsvorschriften erforderlich, sondern auch in Bezug auf
die zukünftigen Verhandlungen mit DSD über die Anpassung der Entgeltzahlungen als
Argumentationshilfe geboten.
2.
Containerpatenschaft
Mit der Einführung des Dualen Systems und der hiermit verbundenen Erstattung der im
Zusammenhang mit den Containerstellplätzen entstehenden Kosten (Herrichtung, Bereitstellung, Reinigung, Sondernutzungsgebühren usw.) ist die bis dahin dem Entsorgungsunternehmen übertragene Reinigungsverpflichtung auf die Stadt übergegangen. Die Stadt
hat diese Reinigungspflicht interessierten Vereinen und sonstigen gemeinnützigen Organisationen im Rahmen so genannter Containerpatenschaften übertragen. Die Vereine und
gemeinnützigen Organisationen haben sich verpflichtet, insgesamt 36 Containerstandorte
wöchentlich zu kontrollieren und im Bedarfsfall zu reinigen. Die hierfür gewährte Aufwandsentschädigung beträgt 255,65 Euro jährlich je Containerstandort. Darüber hinaus
ist für einen auf Privatgelände stehenden Container eine Nutzungsentschädigung in Höhe
von 76,69 Euro jährlich zu zahlen.
H:\240\TEXTE\Texte 2016\d10sc016.doc
- 10 -
3.
Reinigung des Containerstandortes im Gewerbegebiet, Josef-Jonas-Straße
Der insbesondere wegen seiner räumlichen Nähe zum Rewe Markt stark frequentierte
Standort der Wertstoffcontainer im Gewerbegebiet wies in der Vergangenheit starke Verunreinigungen auf, die zuletzt ein nicht mehr vertretbares Ausmaß erreichten. Da aufgrund der personellen Situation des städt. Bauhofes eine kontinuierliche Reinigung durch
die Stadt selbst nicht gewährleistet werden konnte, wurde die Firma Meissner mit der
Säuberung des Containerstandortes beauftragt.
Seitens des REWE Markt wird diese Maßnahme mit 230,08 Euro monatlich bezuschusst.
4.
Kalkulatorische Rückstellung - Herrichtung Containerstandorte
Aus den Entgeltzahlungen der DSD wird im kommenden Jahr ein Betrag von 6.000,00
Euro zur Verfügung gestellt, um bisher noch nicht befestigte Containerstandorte herzurichten.
5.
Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe (Containermiete und -abfuhr, Ersatzbeschaffung)
Nach den Vorschriften des Landesabfallgesetzes werden die Kosten für die Aufstellung,
Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben über die Abfallgebühr abgerechnet. Hierfür fallen zukünftig Kosten in Höhe von rund 13.120,00 Euro jährlich an.
6.
Kosten der Beseitigung wilder Müllkippen
Gemäß § 5 Abs. 6 des Landesabfallgesetzes umfasst die Müllabfuhr auch das Einsammeln der im Gemeindegebiet fortgeworfenen und verbotswidrig abgelagerten Abfälle einschließlich der Auto-, Motorrad- und anderer Zweiradwracks, von den der Allgemeinheit
zugänglichen Grundstücken, wenn Maßnahmen gegen den Verursacher nicht möglich
oder nicht vertretbar sind und kein anderer verpflichtet ist. Zu den ansatzfähigen Kosten
im Sinne des Kommunalabgabengesetzes zählen nach § 9 Abs. 2 LAbfG auch die Kosten
für das Einsammeln, Befördern und Endbeseitigen verbotswidriger Abfallablagerungen
auf den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken.
Für das Jahr 2016 wird ein Betrag von 9.800,00 € für die Beseitigung wilder Müllkippen
veranschlagt.
7.
Vermischte Ausgaben
Unter dieser Position werden die Aufwendungen u. a. für den Versand der Müllabfuhrkalender und den Verwaltungskostenbeitrag der Stadt Mechernich gemäß § 7 der eingangs
bezeichneten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zusammengefasst. Hierfür sind insgesamt rund 13.000,00 € zu veranschlagen.
D.
Städtischen Kostenanteile
1.
Personalaufwendungen
Für das Haushaltsjahr 2017 werden für den Bereich Abfallentsorgung Personalausgaben
auf der Grundlage des Haushaltsansatzes 2017 veranschlagt.
3.
Aus- und Fortbildung
Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Haushaltsansatz 2017
4.
Reise-, Fahrtkosten, Auslagen
Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Haushaltsansatz 2017
H:\240\TEXTE\Texte 2016\d10sc016.doc
- 11 -
5.
Bücher, Zeitschriften etc
Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Haushaltsansatz 2017
8.
Innere Verrechnung Bauhof
Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Rechungsergebnis 2015
9.
Innere Verrechnung Produktbereich „Innere Verwaltung“
Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Haushaltsansatz 2017
10
Innere Verrechnung Personalkosten Bauhof
Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Rechungsergebnis 2015
Kostenerstattung DSD für Containerstandorte
Entsprechend der Vereinbarung über die Erstattung der im Zusammenhang mit den Containerstellplätzen anfallenden Kosten erhält die Stadt Bad Münstereifel für die in ihrem Gebiet aufgestellten Glascontainer einen Pauschalbetrag von 1,15 Euro/ Einwohner/Jahr; insgesamt etwa
19.730,-- Euro.
Mengenstatistik
Abfall- und Wertstoffmengen der städtischen Abfallentsorgung
Jahr
Restmüll
Sperrmüll
Biomüll
Grünschnitt
Altpapier
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2798 t
2803 t
2799 t
2823 t
2866 t
2966 t
2972 t
2673 t
2570 t
2530 t
2519 t
952 t
895 t
954 t
885 t
926 t
882 t
938 t
951 t
682 t
692 t
720 t
1727 t
1782 t
1981 t
2050 t
2114 t
2039 t
2013 t
2080 t
2067 t
2281 t
2134 t
115 t
103 t
107 t
128 t
108 t
112 t
86 t
87 t
97 t
95 t
64 t
1334 t
1378 t
1462 t
1456 t
1426 t
1439 t
1468 t
1400 t
1497 t
1512 t
1570 t
30.319 t
9.477 t
22.268 t
1.112 t
15.859 t
2.756 t
862 t
2.024 t
101 t
1.442 t
Summe:
Durchschnitt
H:\240\TEXTE\Texte 2016\d10sc016.doc