Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,1 MB
Datum
14.03.2013
Erstellt
13.02.13, 18:26
Aktualisiert
13.02.13, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Der
Briefanschrift: Kreisverwaltung
Düren 52348 Düren
Landrat
Kreisentwicklung und -straßen
Dienstgebäude
Bismarckstr. 16, Düren
Auskunft
Margarete Lersch
Telefon-Durchwahl
02421/22-2704
eMail
m.lersch@kreis-dueren.de
Stadt Jülich
z.Hd. Herrn Rehers
Große Rurstr. 17
52428 Jülich
Zimmer-Nr.
503 (Haus B)
Fax
02421/22-2705
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Im Übrigen gelten folgende Servicezeiten:
Mo - 00 8.00 - 16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr
Ihr Zeichen
61/Re
Ihre Nachricht vom
10.10.2012
Mein Zeichen
61/1617405/Joh.
Datum
13. November 2012
Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Güsten "Pterdebetrieb Güsten"
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Benachrichtigung über
die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Sehr geehrter Herr Rehers,
zum o.g. Bauleitplanverfahren
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wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung
Düren beteiligt:
Kämmerei
Straßenverkehrsamt
Kreisentwicklung und -straßen
Brandschutz
Umweltamt
Landschaftspflege und Naturschutz
Kreisentwicklung
und -straßen
Dem o.g. Flächennutzungsplan
stimmt werden:
der Stadt Jülich kann unter folgenden Auflagen
zuge-
Für bauliche Anlagen entlang der Kreisstraße K 37 ist der § 25 StrWG NRW zu beachten.
Der Straßenbaulastträger behält sich weitere Auflagen zur Sicherstellung der Sicherheit
und Leichtigkeit des Verkehrs vor.
Der Immissionsschutz für eine evtl. Wohnbebauung ist durch die Stadt Jülich sicherzustellen. Insbesondere die Einwirkung durch Straßenverkehrslärm sind mit geeigneten und
ausreichenden Lärmschutzmaßnahmen so zu minimieren, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Schutzmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger
werden
ausgeschlossen.
Bankverbindung:
Telefonzentrale:
Internet:
Paketanschrift:
Sparkasse Düren, BLZ 395 501 10, Konto 356 212
IBAN: DE80 3955 011000003562
12, SWIFT-B!C: SDUEDE33xxx
Postbank Köln, BLZ 370 100 50, Konto 791 48 503
(02421) 220
www.kreis-dueren.de
Bismarckstraße
52351 Düren
16
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oeianqe wie z.e. NIederschlagswasserbeseitigung,
sind in den nachfolgenden Verfahren zu beachten.
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Vorbehandlung,
Landschaftspflege
ggf. mit
und Naturschutz
Die vorgelegten Unterlagen genügen in keiner Weise den Anforderungen für eine fachliche
Beurteilung und Einstellung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege
sowie des Artenschutzes in das Planverfahren.
Hinsichtlich der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung sind zumindest in Form einer
Prognose in einem landschaftspflegerischen
Fachbeitrag die vorbereiteten bzw. bisher
nicht genehmigten Eingriffe abzuhandeln. Weiterhin ist darzulegen, wie und wo die notwendige Kompensation erfolgen kann/soll.
Die "Ergänzende Erläuterungen zum Artenschutz" sind in qualifizierter Form gemäß der
W Artenschutz in Verbindung mit der Handlungsempfehlung zum "Artenschutz in der
Bauleitplanung" vorzulegen.
Auf die Stellungnahme des Kreises Düren vom 10.08.2012 "Landschaftspflege
schutz" wird diesbezüglich nochmals besonders verwiesen.
und Natur-
Aus vg. Gründen werden hiermit vorsorglich Bedenken gegen die FNP-Änderung
debetrieb in Güsten" vorgetragen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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