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Sitzungsvorlage (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 70/2013)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
1,1 MB
Datum
14.03.2013
Erstellt
13.02.13, 18:26
Aktualisiert
13.02.13, 18:26
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Inhalt der Datei

Der Briefanschrift: Kreisverwaltung Düren 52348 Düren Landrat Kreisentwicklung und -straßen Dienstgebäude Bismarckstr. 16, Düren Auskunft Margarete Lersch Telefon-Durchwahl 02421/22-2704 eMail m.lersch@kreis-dueren.de Stadt Jülich z.Hd. Herrn Rehers Große Rurstr. 17 52428 Jülich Zimmer-Nr. 503 (Haus B) Fax 02421/22-2705 Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Im Übrigen gelten folgende Servicezeiten: Mo - 00 8.00 - 16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr Ihr Zeichen 61/Re Ihre Nachricht vom 10.10.2012 Mein Zeichen 61/1617405/Joh. Datum 13. November 2012 Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Güsten "Pterdebetrieb Güsten" Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Sehr geehrter Herr Rehers, zum o.g. Bauleitplanverfahren ~ ~ ~ ~ ~ ~ wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: Kämmerei Straßenverkehrsamt Kreisentwicklung und -straßen Brandschutz Umweltamt Landschaftspflege und Naturschutz Kreisentwicklung und -straßen Dem o.g. Flächennutzungsplan stimmt werden: der Stadt Jülich kann unter folgenden Auflagen zuge- Für bauliche Anlagen entlang der Kreisstraße K 37 ist der § 25 StrWG NRW zu beachten. Der Straßenbaulastträger behält sich weitere Auflagen zur Sicherstellung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs vor. Der Immissionsschutz für eine evtl. Wohnbebauung ist durch die Stadt Jülich sicherzustellen. Insbesondere die Einwirkung durch Straßenverkehrslärm sind mit geeigneten und ausreichenden Lärmschutzmaßnahmen so zu minimieren, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Schutzmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger werden ausgeschlossen. Bankverbindung: Telefonzentrale: Internet: Paketanschrift: Sparkasse Düren, BLZ 395 501 10, Konto 356 212 IBAN: DE80 3955 011000003562 12, SWIFT-B!C: SDUEDE33xxx Postbank Köln, BLZ 370 100 50, Konto 791 48 503 (02421) 220 www.kreis-dueren.de Bismarckstraße 52351 Düren 16 LJ'G vva""CI oeianqe wie z.e. NIederschlagswasserbeseitigung, sind in den nachfolgenden Verfahren zu beachten. VVlIl::'~lldllll~rle[] Vorbehandlung, Landschaftspflege ggf. mit und Naturschutz Die vorgelegten Unterlagen genügen in keiner Weise den Anforderungen für eine fachliche Beurteilung und Einstellung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Artenschutzes in das Planverfahren. Hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sind zumindest in Form einer Prognose in einem landschaftspflegerischen Fachbeitrag die vorbereiteten bzw. bisher nicht genehmigten Eingriffe abzuhandeln. Weiterhin ist darzulegen, wie und wo die notwendige Kompensation erfolgen kann/soll. Die "Ergänzende Erläuterungen zum Artenschutz" sind in qualifizierter Form gemäß der W Artenschutz in Verbindung mit der Handlungsempfehlung zum "Artenschutz in der Bauleitplanung" vorzulegen. Auf die Stellungnahme des Kreises Düren vom 10.08.2012 "Landschaftspflege schutz" wird diesbezüglich nochmals besonders verwiesen. und Natur- Aus vg. Gründen werden hiermit vorsorglich Bedenken gegen die FNP-Änderung debetrieb in Güsten" vorgetragen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag r jA_ f /&' ',1 I V Margarete Lersch ' "Pfer-