Daten
Kommune
Jülich
Größe
128 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
30.04.13, 11:14
Aktualisiert
30.04.13, 11:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 40 Az.:
Jülich, 18.04.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 149/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Schule und Sport
Termin
07.05.2013
TOP
Ergebnisse
Antrag des Baseballclubs Jülich Dukes e.V. auf Zuweisung eines Geländes für den Bau eines
neuen Baseballplatzes
Anlg.: 7
III
61
V
40
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Wie am 24.01.2013 in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport beschlossen ist der Antrag des Baseballclubs am 9. April im Arbeitskreis Sportstättenentwicklungsplan beraten worden.
Folgende Optionen für ein Gelände sind mit nachstehendem Ergebnis diskutiert worden (weitere
Erläuterungen erfolgen in der Sitzung anhand von Plänen):
Vergrößerung des Baseballplatzes am bestehenden Gelände in Barmen
Der Platz in Barmen hat eine Länge von 85 Metern, wettkampfgerecht ist eine Länge von 120 Metern gefordert (Ausmaße s. Anlage 1). Aufgrund des Landschafts- und Naturschutzgebietes und stehenden Gewässern hinter dem Platz ist eine Ausdehnung am bestehenden Gelände nicht möglich.
Fläche im Brückenkopfpark
Bereits aufgrund eines Vorgespräches bei der Bezirksregierung Köln musste davon ausgegangen
werden, dass an der vorgesehenen Fläche ein Baseballplatz nicht genehmigungsfähig ist. Voraussetzung wäre eine Flächennutzungsplanänderung. Bei der Bezirksregierung wurde beantragt, ob eine
solche Änderung möglich ist. Der ablehnende Bescheid der Bezirksregierung ist als Anlage 7 beigefügt.
Karl-Knipprath-Stadion, Plätze Jülich 12 und Jülich 10/97
Eine wie vom Baseballclub beantragte Fläche von 40.000 m² umfasst große Teilflächen des Sportplatzgeländes mit zwei Rasen- und zwei Tennenplätzen sowie Leichtathletikanlagen.
Die Fußballplätze werden neben den Vereinen Jülich 10/97 (8 Jugendmannschaften) und Jülich 12
(z.Zt. kein Spielbetrieb, Gespräche mit dem Verein über die Zukunft werden geführt) von Oktober
bis März auch von den Vereinen Germania Lich-Steinstraß, SC Stetternich, SV Mersch und Alemannia Bourheim genutzt. Da die Fußballsaison von August bis Mai dauert, wird auf den beiden
Tennenplätzen ein Großteil des Trainingsbetriebes dieser Vereine abgewickelt.
Weiterhin nutzen alle städtischen Schulen das Stadion für die Durchführung der Bundesjugendspiele sowie für Fußballturniere, die weiterführenden Schulen auch für den täglichen Schulsport.
Zudem sind beide Plätze in einem guten Zustand, die Tennenplätze wurden vor einigen Jahren mit
Kosten von 85.000,--€ saniert. Für den Trainings-und Spielbetrieb der Fußballvereine ist der Erhalt
der beiden Tennenplätze von großer Bedeutung, da die Stadt nur einen weiteren Tennenplatz in
Broich hat. Auf diesem Platz trainieren im Winter neben Frankonia Broich auch andere Vereine.
Mit der höheren Auslastung der Plätze ist eine Empfehlung des Sportstättenentwicklungskonzeptes
umgesetzt worden.
Daher kommen diese Plätze nach einvernehmlicher Diskussion im Arbeitskreis für eine Nutzungsänderung nicht in Betracht.
Ackerfläche nördlich des Parkplatzes des Brückenkopfparks
Von der Größe der Fläche her, der Nähe zum Brückenkopfpark und zu den anderen Sportanlagen
wurde diese Fläche im Arbeitskreis als geeignet angesehen. Sie ist nicht im städtischen Besitz. Im
Arbeitskreis bestand Einvernehmen, dass die Verwaltung mit dem Baseballclub kurzfristig ein Gespräch führt und auf diese Fläche verweist. Ein Erwerb der Fläche seitens der Stadt sei allerdings
nicht möglich.
Gespräch mit dem Vorstand
Am 18.04.2013 hatte die Verwaltung mit dem Vorstand des Baseballclubs ein Gespräch. Hierbei
wurden im Einzelnen die o.g. Flächen besprochen. Bezüglich der Fläche im Brückenkopfpark wurde auf die noch ausstehende Antwort der Bezirksregierung verwiesen. Dem Vorstand wurde aber
mitgeteilt, dass aufgrund der Vorgespräche bei der Bezirksregierung nicht mit einer Genehmigung
zu rechnen ist.
Der Flächenbedarf auf den Sportplätzen wurde anhand von Plänen besprochen. Dabei wurde einvernehmlich festgestellt, dass die Fläche des Tennen- und des Rasenplatzes von Jülich 12 für einen
Baseball- und einen Softballplatz nicht ausreicht, sondern noch weitere Flächen auf den beiden anderen Plätzen benötigt würden. Ein Softballplatz hat eine Länge von ca. 80 Metern (Ausmaße s.
Anlage 2).
Dem Vorstand wurde die Auslastung der Plätze und der Leichtathletikanlagen durch Schul- und
Vereinssport erläutert und dass diese Plätze auch nach Diskussion im Arbeitskreis nicht für eine
andere Nutzung verfügbar sind. Der Vorstand hatte hier keine Nachfragen und keinen weiteren Diskussionsbedarf.
Schließlich wurde die Ackerfläche nördlich des Parkplatzes besprochen. Diskutiert wurde, ob die
Eigentümer der Ackerflächen nicht zu einem Tausch mit Grundstücken im städtischen Bereich beSitzungsvorlage 149/2013
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reit sind. Auch wenn das Planungsamt dies für sehr unwahrscheinlich hält, wurde eine diesbezügliche abschließende Prüfung vereinbart. Eine andere Möglichkeit wäre, dass der Verein die Flächen
pachtet.
Die Verwaltung hat dem Verein versichert, dass die Stadt gerne sehen würde, dass der Baseballclub
seinen Sport weiter in Jülich ausübt. Leider seien aber Grundstücke in einer Größe von wie beantragt 40.000 m² nicht im städtischen Besitz bzw. von der Lage her ungeeignet und daher könne die
Stadt eine solche Fläche nicht anbieten.
Der Vorstand zeigte hierfür Verständnis.
E-Mail des Vorstandes vom 29.04.2013
Am 29.04 ist eine E-Mail des Baseballvereins eingegangen. Diese ist mit ihren Anhängen dieser
Vorlage als Anlage 3 bis 6 beigefügt. Da die Vorlage heute frei gegeben werden muss, war eine
Stellungnahme nicht mehr möglich. Bis zur Sitzung erfolgt eine erste Prüfung der Vorschläge des
Baseballclubs. In der Sitzung wird dann mündlich berichtet.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 149/2013
x
nein
nein
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