Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
23.06.16, 12:48
Aktualisiert
23.06.16, 12:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 16.06.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 589-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
30.06.2016
Rat
05.07.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36a "Uhlenberg Nord" im beschleunigten Verfahren
gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss
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Berichterstatter/in: Frau Lanzerath/Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 589-X
1. Sachverhalt:
Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird im Zeitraum vom 23.05.2016 bis zum 24.06.2016
durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2
BauGB ebenfalls in diesem Zeitraum beteiligt.
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind bisher nicht eingegangen. Die bereits vorliegenden
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die dazugehörigen Abwägungsbeschlüsse sind als Anlage beigefügt. Sollten noch Stellungnahmen eingehen, werden diese
mit den entsprechenden Abwägungsbeschlüssen spätestens bis zum Rat am 05.07.2016 vorgelegt.
Im weiteren Verfahren sind die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse sowie der Satzungsbeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten werden vom Antragsteller getragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bauleitplanungen sind Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie
deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
1.
Zu den im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2.
Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z. Zt. gültigen Fassung wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36a „Uhlenberg Nord“ in der vorliegenden Form nebst Begründung als
Satzung beschlossen.
3.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Rechtskraft der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36a „Uhlenberg Nord“ herbeizuführen.