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Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36a "Uhlenberg Nord" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
23.06.16, 12:48
Aktualisiert
23.06.16, 12:48
Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36a "Uhlenberg Nord" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36a "Uhlenberg Nord" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 16.06.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 589-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 30.06.2016 Rat 05.07.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36a "Uhlenberg Nord" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Lanzerath/Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 589-X 1. Sachverhalt: Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird im Zeitraum vom 23.05.2016 bis zum 24.06.2016 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls in diesem Zeitraum beteiligt. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind bisher nicht eingegangen. Die bereits vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die dazugehörigen Abwägungsbeschlüsse sind als Anlage beigefügt. Sollten noch Stellungnahmen eingehen, werden diese mit den entsprechenden Abwägungsbeschlüssen spätestens bis zum Rat am 05.07.2016 vorgelegt. Im weiteren Verfahren sind die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse sowie der Satzungsbeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten werden vom Antragsteller getragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bauleitplanungen sind Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: 1. Zu den im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z. Zt. gültigen Fassung wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36a „Uhlenberg Nord“ in der vorliegenden Form nebst Begründung als Satzung beschlossen. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Rechtskraft der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36a „Uhlenberg Nord“ herbeizuführen.