Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (RD 589-X - Abwägungstabelle)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
23.06.16, 12:48
Aktualisiert
23.06.16, 12:48

Inhalt der Datei

Seite 1 von 12 Stadt Bad Münstereifel Bebauungsplan Nr. 36a „Uhlenberg-Nord“, 4. Änderung Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange lfd. Nr. Anregung durch Datum 01 Deutsche Bahn AG DB Immobilien Region West 23.05.2016 Keine Bedenken, wenn die nachfolgenden HinDer Hinweis wird zur Kenntnis geweise beachtet werden: • Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhal- nommen. tung der Betriebsanlagen entstehen Immissionen. Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnahmen können gegen die DB AG nicht geltend gemacht werden, da die Bahnstrecke eine Plan festgestellte Anlage ist. PLEdoc Leitungsauskunft Fremdplanungsbearbeitung Essen 24.05.2016 In dem angefragten Bereich befinden sich keine Der Hinweis wird zur Kenntnis gevon uns verwalteten Versorgungsanlagen. nommen. 02 wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: • Open Grid Europe GmbH, Essen • Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen • Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN)), Nürnberg • Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen • Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen • Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund • Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen 1 Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Versorgungsträger anderer Unternehmen wurden gehört. Eine Erweiterung des Plangebietes ist nicht beabsichtigt. Beschlussvorschlag Kein Beschluss erforderlich. Kein Beschluss erforderlich. Seite 2 von 12 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme • • Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In die Plandokumente wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Stellungnahme zu folgen. GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung. 03 Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) Luftbildauswertung Bezirksregierung Düsseldorf 04 Westnetz GmbH 25.05.2016 Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten, wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Kampfmittel Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/ Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle / Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu verständigen. 30.05.2016 Im Plangebiet verlaufen keine 110-kV- Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschluss erforderlich. Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. nommen. Planungen von 110 kV- 2 Seite 3 von 12 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von der Westnetz GmbH betreuten Anlagen des 110-kVNetzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG. Es wird davon ausgegangen, dass bezüglich Versorgungsträger anderer weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen nehmen wurden gehört. Unternehmen beteiligt wurden. 05 Unter- e-regio GmbH & Co. 31.05.2016 Keine Bedenken, solange der Bestand der Lei- Die Hinweise werden zur Kenntnis Der Ausschuss empKG fiehlt dem Rat, die tungsanlagen der e-regio GmbH & Co. KG ge- genommen. Stellungnahme zur 53881 Euskirchen währleistet wird. Innerhalb des dargestellten Kenntnis zu nehmen. Planbereichs sind Leitungsanlagen der e-regio zur Erdgas-Versorgung vorhanden. Im Zuge der weiteren Entwicklung des Planbereiches kann das Erdgas-Versorgungsnetz -den Bedürfnissen entsprechend- von der bestehenden Versorgungsanlage in der Stephinskystraße aus, erweitert werden. Hinweise für die Verlegung von Versorgungsleitungen: Um spätere Aufbrüche in Fahrbahnen zu vermeiden, wird empfohlen, die Versorgungsleitungen gebündelt in den Nebenanlagen (Gehwegen, Parkstreifen o.ä.) unterzubringen. Die Breite dieser Nebenanlagen ist so zu dimensionieren, dass die geforderten Sicherheitsabstände der Versorgungsleitungen untereinander eingehalten werden können. Als Richtmaß sollte hier eine Mindestbreite von 1,50 m für Gas-, Wasser-, Strom- und Kommunikationsleitungen gelten. 3 Seite 4 von 12 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Hinweis zu Baumstandorten / Bepflanzungen: Eventuell geplante Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere das Anpflanzen von Bäumen, sind grundsätzlich außerhalb von Leitungstrassen anzustreben. Weitere Informationen hierzu enthält das technische Merkblatt DVGW GW 125 "Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle", aktualisiert erschienen im Februar 2013, ergänzt durch das Beiblatt zu GW 125, erschienen im März 2016. Es gilt, Präventivmaßnahmen zu ergreifen zum Schutz von Ver- und Entsorgungsleitungen vor dynamischen und statischen Belastungen durch Baumwurzeln. Der Präventivschutz reicht von der Baumart-Auswahl bis zu sinnvollen und wirksamen technischen Schutzmaßnahmen. Zu den kritischen Baumarten zählen nach derzeitigem Kenntnisstand: Ahorn, Götterbaum, Rosskastanie, Pappel, Platane und Blauzeder. Wir bitten, dies bei der Aufstellung der Pflanzliste entsprechend zu berücksichtigen. 06 Erftverband Bergheim Zu 6.1 01.06.2016 06.1 Zu 06.1 Aufgrund der geologischen Verhältnisse und der Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Geländemorphologie im Bereich des Plangebie- nommen. Stellungnahme zur tes ist eine Aussage über die GrundwasserverKenntnis zu nehmen. hältnisse nicht möglich, Die Grundwassersituation kann nur anhand einer Sondierung vor Ort ermittelt werden. 06.2 Zur Entlastung der Kanalisation durch den starken Oberflächenabfluss und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung sollten im Plangebiet versickerungsfördernde Maß- 4 Zu 06.2 Das Plangebiet ist bereits vollständig erschlossen. Auch wurden bereits Erschließungsbeiträge erstattet. Die Nutzung des anfallenden Nie- Zu 06.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 5 von 12 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung nahmen zugelassen werden. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z. B. die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen, wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u. a. zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung oder zur Reinigung von Hofflächen etc., eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers (auf die Toxizität von Kupferdachrinnen wird in diesem Zusammenhang hingewiesen). derschlagswassers in Form von Zisternen für die Gartenbewässerung etc. ist aufgrund der Festsetzungen der Bebauungsplanänderung grundsätzlich möglich. Eine Empfehlung wird in den Textteil aufgenommen. 06.3 Die EG-Wasserrahmenrichtlinie fordert in einem festgelegten Zeitrahmen die Herstellung eines „guten Zustands“ der Gewässer. Daher ist essinnvoll, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen soweit möglich am Gewässer durchzuführen. Hierzu gehören neben den notwendigen Maßnahmen zur Erreichung eines guten chemischen Zustands auch Maßnahmen am Gewässer selbst oder/und bis ins Gewässerumfeld. Die Umsetzung ist nach derzeitigem Wissensstand nicht zu umgehen und wird in Zukunft Kosten verursachen sowie Flächen im Gewässerumfeld beanspruchen. Um sowohl ansonsten doppelt anfallende Kosten zu vermeiden als auch den Flächenentzug für die Landwirtschaft zu redu- Zu 06.3 Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 a erfolgt im Verfahren gem. § 13a BauGB, so dass Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Verfahrens nicht ausgelöst werden. 5 Ggfs. werden Ausgleichsmaßnahmen im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens definiert. Diese würden aufgrund des Ausgangszustandes der Fläche jedoch eher im Wald / Waldrand verortet. Beschlussvorschlag Zu 06.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 6 von 12 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag zieren, halten wir es für unbedingt erforderlich, die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bereits jetzt an die Gewässer zu lenken. 07 Handwerkskammer Aachen Der Stellungnahme wird nicht ge- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der folgt. Stellungnahme nicht Der beschriebene inselhafte Bestand zu folgen. von Wohnhäusern nördlich des Plangebietes ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Auch für das Plangebiet ist, bis auf Das unbebaute Plangebiet hat bisher die Funk- den Gebäudebestand, eine gemischtion als Abstandsfläche wahrgenommen; durch te Nutzung, geplant. den Neubau tritt auch bei der Berücksichtigung der Ausweisung als Mischgebiet (Ml) eine deut- Mischgebiete dienen dem Wohnen liche Verschlechterung durch die stark verkürz- und der Unterbringung von Gewerten Abstände ein. bebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Aufgrund der Vielzahl der Emissionsarten (Lärm, Staub, Gerüche) und Emittenten (Viel- In einem Mischgebiet stehen die zahl der Betriebe, Straßenverkehr zum Gewer- Nutzungsarten „Wohnen“ und „Gebestandort Bendenweg, Bahnverkehr) ist die werbebetrieb“ gleichberechtigt neImmissionslage nicht mehr einschätzbar. beneinander. Die Handwerkkammer Aachen regt daher an, Es gilt das Gebot der gegenseitigen hierzu entsprechende gutachterliche Untersu- Rücksichtnahme. In der Umgebung chungen vorzunehmen, ob hier alle Grenzwerte des Plangebietes sind nach derzeitifür ein Ml (WA für bestehendes Wohnhaus) gem Kenntnisstand auch keine Beeingehalten werden. triebe vorhanden, die nicht auch in einem Mischgebiet angesiedelt werden könnten. Für das östlich angrenzende Gewerbegebiet setzt der Bebauungsplan Nr. 5a zudem Grenzwerte fest, die einem Mischgebiet entsprechen. 02.06.2016 Im nordöstlichen Teil des Plangebietes befindet sich ein inselhafter Bestand von einigen Wohnhäusern als Fremdkörper, umgeben von störenden Gewerbe- und Industrie-Betrieben (im G). Die geplante Neubebauung würde diesen Konfliktbereich nach Norden erweitern und noch dichter an bestehende Betriebe und Verkehrsadern heranrücken. 6 Seite 7 von 12 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Hinsichtlich des Verkehrslärms etc. wird ggfs. im Baugenehmigungsverfahren ein entsprechendes Gutachten gefordert. 08 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr 07.06.2016 Keine Kein Beschluss erEinwände. Der Hinweis wird zur Kenntnis geforderlich. nommen. Es wird davon ausgegangen, dass bauliche Anlagen - einschl. untergeordneter Gebäudetei- Bauliche Anlagen oder Gebäudeteile mit einer Höhe von 30 m oder mehr le - eine Höhe von 30 m nicht überschreiten. Sollte diese Höhe überschritten werden, sind in sind nicht geplant bzw. zulässig. jedem Einzelfall die Planungsunterlagen - vor Erteilung einer Baugenehmigung - zur Prüfung dem Bundesamt vorzulegen. 09 Straßen NRW Landesbetrieb Straßenbau Regionalniederlassung Ville-Eifel 09.06.2016 Keine Bedenken, sofern die verkehrlichen Auswirkungen auf die Ertüchtigungsmaßnahmen am Knoten L 194/ Bendenweg und Bendenweg/ Kölner Straße/Josef-Jonas-Straße eingeflossen sind. Die geplanten Ertüchtigungsmaßnahmen am Knoten L 194 / Bendenweg und Bendenweg / Kölner Straße/Josef-Jonas-Straße wirken sich auf das Plangebiet bzw. dessen Umfeld nur positiv aus. Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der L 194, auch künftig nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bad Münstereifel. Der Hinweis, dass keine Ansprüche auf Lärmschutz durch Verkehrslärm der L 194 bestehen, wird zur Kenntnis genommen. In die Planunterlagen wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen. Mögliche Reflexionen durch die geplante Bebauung sind aufgrund der aufgelockerten Struktur und dem Abstand zur L 194 nicht zu erwarten. Bedenken bzw. keine Im Bebauungsplan ist zeichnerisch oder textlich Weitere zusätzliche wesentliche auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Ab- Auswirkungen durch Verkehrsemis- 7 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 8 von 12 lfd. Nr. 10 Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung gase,) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. sionen (Staub, Lärm, Abgase), die über das bereits vorhandene Maß hinausgehen, sind ebenso nicht zu erwarten. Geologischer Dienst 09.06.2016 10.1 NRW Bodenschutz Nach der „Karte der schutzwürdigen Böden“ (BK 50) des Geologischen Dienstes NRW erfolgt der Eingriff in schutzwürdige Böden. Aus Bodenschutzsicht sind nach den gesetzlichen Vorgaben (z.B. § 2 Bundes-Bodenschutzgesetz, § 1 Landesbodenschutzgesetz, § 7 und § 15 Bundesnaturschutzgesetz) die vorliegenden Böden als Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung zu bewerten. Eine bodenfunktionsbezogene Kompensation für den Verlust dieser Böden ist anzustreben. Beschlussvorschlag Zu 10.1 Zu 10.1 Mit der vorliegenden Bauleitplanung werden Freiflächen in einem Umfang von rd. 2.570 qm in Anspruch genommen. Die Fläche ist bereits verkehrlich und kanaltechnisch erschlossen. Flächen für eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen stehen nicht zur Verfügung. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 10.2 10.2 10.2 Mutterboden Nach § 202 BauGB in Verbindung mit DIN Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die 18915 ist der Oberboden (Mutterboden) bei nommen und beachtet. Stellungnahme zur Errichtung oder Änderung von baulichen AnlaKenntnis zu nehmen. gen in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung zu schützen. Er ist vordringlich im Plangebiet zu sichern, zur Wiederverwendung zu lagern und später wieder einzubauen. 10.3 Niederschlagsversickerung Im Falle von Flächenversiegelungen sind die Möglichkeiten zur ortsnahen Versickerung gering verschmutzter Niederschlagswässer gem. § 8 Zu 10.3 Zu 10.3 Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Der Ausschuss empnommen. Das Gebiet ist bereits im fiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Trennsystem erschlossen. Seite 9 von 12 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Kenntnis zu nehmen. 51a LWG zu prüfen. 11 Kreis Euskirchen Beschlussvorschlag 09.06.2016 Keine grundsätzlichen Bedenken. Zu 11.1 11.1 Untere Wasserbehörde Gegen die Änderung des o. g. B-Plan bestehen keine Bedenken, wenn die nachfolgenden Punkte beachtet werden: Das im Plangebiet anfallende Abwasser ist im Trennsystem abzuführen. Hierbei ist das Schmutzwasser dem vorhandenen Schmutzwasserkanal zuzuführen. Das Niederschlagswasser ist in den vorhandenen Niederschlagswasserkanal einzuleiten. Es wird empfohlen, das Niederschlagswasser der Dachflächen in Zisternen zu sammeln, zu speichern und als Brauchwasser und zur Gartenbewässerung zu nutzen. Der Überlauf ist an den NW - Kanal anzuschließen. Das Entwässerungssystem inkl. seiner Bauwerke muss entsprechend hydraulisch in der Lage sein, die zusätzlichen Wassermengen aufnehmen zu können. Die Leitungsführung muss rechtlich abgesichert sein. Zu 11.1 11.2 Untere Landschaftsbehörde Gegen das Vorhaben bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, wenn das Planrecht gesichert ist (Änderung FNP). Das Projektgebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet 2.2.1 "Fließgewässer, Auen und Hangbereiche im Bad Münstereifeler Tal". Die Baufeldfreimachung im Vorfeld ist nicht genehmigt wor- Zu 11.2 Zu 11.2 Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend angepasst. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 9 Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die nommen. Stellungnahme zur Das Grundstück ist bereits an das Kenntnis zu nehmen. öffentliche Kanalsystem angeschlossen. Eine Empfehlung zur Nutzung des Niederschlagswassers wird in den Textteil aufgenommen. Da das betreffende Grundstück an Seite 10 von 12 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung den. die Stephinskystraße grenzt und sich dort eine Brache mit verschiedenen Gebüschen entwickelt hatte, wurde der Grundstückseigentümer vom Ordnungsamt der Stadt Bad Münstereifel aufgefordert, das Grundstück zu räumen. Diesem ist der Eigentümer vor rd. 2 Jahren, also weit vor der Einleitung des nun vorliegenden Bauleitplanverfahrens nachgekommen. 11.3 Im weiteren Verfahren sind der artenschutzrechtliche Ausgleich sowie die Eingriffskompensation näher zu bestimmen. Zur Artenliste der ASP 1 S. 11 ist der Kuckuck als planungsrelevante Art zu ergänzen. Hier liegen ehrenamtliche Erfassungen vom Uhlenberg aus 2015 vor. Waldkäuze leben wie in der ASP erwähnt auch am Siedlungsrand und haben Teillebensräume in Gärten. Diese Art ist nicht nur geschlossenen Wäldern zuzuordnen. Daher sind diese Art sowie der Kuckuck in der ASP 2 zu berücksichtigen. Allerdings sind aufgrund der vorzeitigen Waldrodungen keine realistischen Bedingungen für eine Bestandsaufnahme mehr gegeben. Eine Eignung als Lebensraum für den Kuckuck und den Waldkauz ist jedoch gegeben. Entsprechende artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind auf die Artansprüche abzustellen. Der Kuckuck kann durch Förderung heimischer Singvögel am Siedlungsrand mit gefördert werden. Ein strukturreicher unterholzreicher Wald- Zu 11.3 Zu 11.3 Das Artenschutzgutachten wird ent- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die sprechend ergänzt. Stellungnahme zur Verbotstatbestände nach § 44 Kenntnis zu nehmen. BNatSchG Abs. 1, Nr. 1 und 3 die besonders geschützten Arten betreffend, können ausgeschlossen werden, da auf der Brache noch keine ausreichend großen Gehölze wachsen. 10 Beschlussvorschlag Seite 11 von 12 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag rand ist daher gut geeignet, um artenschutzrechtlichen Ausgleich zu schaffen. Für den Waldkauz ist das Erntealter von Bäumen zu erhöhen. Dies könnte auf anderen Flächen des Eigentümers stattfinden. 12 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland 11.4 Für die Eingriffs-Ausgleichsbilanz ist für die gesamte Fläche der Biotoptyp Wald mittlerer Altersklasse, heimische Gehölze anzusetzen (Code 6.4 / 7 BWP). Zu 11.4 Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36a erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Im beschleunigten Verfahren kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Der forstrechtliche Ausgleich bleibt hiervon un- BauGB und einem Umweltbericht berührt. nach § 2a BauGB abgesehen werden. Zudem ist kein Ausgleich erforderlich, da der Eingriff als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gilt. Eine Eingriffs/Ausgleichsbilanzierung wurde daher nicht erstellt. Zu 11.4 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 11.5 11.5 Träger der Landschaftsplanung Sofern eine FNP-Änderung für diesen Bereich Der Hinweis wird zur Kenntnis gevorgenommen wird, wird der vorgesehenen nommen. Der FNP wird angepasst. Planung nicht widersprochen. Zu 11.5 14.06.2016 Auf der Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmä- 11 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die nommen. Stellungnahme zur In den Verfahrensunterlagen wird auf Kenntnis zu nehmen. die Bestimmungen der §§ 15 und 16 DSchG hingewiesen. Seite 12 von 12 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag lern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden, von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NW (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) wird hingewiesen. Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 13 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW 20.06.2016 Die Planmaßnahme befindet sich über dem auf Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Eisenstein verliehenen, inzwischen erloschenen genommen. Stellungnahme zur Bergwerksfeld „Servatius“. Letzte Eigentümerin Kenntnis zu nehmen. dieses Bergwerksfeldes war die MAN SE in München, vertreten durch die MAN Grundstücksgesellschaft mbH, Steinbrinkstraße 170 in 46145 Oberhausen. Ausweislich der hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich der Planmaßnahme kein Abbau von Mineralien dokumentiert. Danach ist mit bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen. 12