Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
23.06.16, 12:48
Aktualisiert
23.06.16, 12:48
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Seite 1 von 12
Stadt Bad Münstereifel
Bebauungsplan Nr. 36a „Uhlenberg-Nord“, 4. Änderung
Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
01
Deutsche Bahn AG
DB Immobilien
Region West
23.05.2016 Keine Bedenken, wenn die nachfolgenden HinDer Hinweis wird zur Kenntnis geweise beachtet werden:
• Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhal- nommen.
tung der Betriebsanlagen entstehen Immissionen. Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnahmen können gegen die DB AG nicht geltend
gemacht werden, da die Bahnstrecke eine
Plan festgestellte Anlage ist.
PLEdoc
Leitungsauskunft
Fremdplanungsbearbeitung
Essen
24.05.2016 In dem angefragten Bereich befinden sich keine Der Hinweis wird zur Kenntnis gevon uns verwalteten Versorgungsanlagen.
nommen.
02
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen
der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw.
Betreiber:
• Open Grid Europe GmbH, Essen
• Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
• Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem.
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN)), Nürnberg
• Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft
mbH (MEGAL), Essen
• Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
• Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund
• Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
1
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Versorgungsträger anderer Unternehmen wurden gehört.
Eine Erweiterung des Plangebietes
ist nicht beabsichtigt.
Beschlussvorschlag
Kein Beschluss erforderlich.
Kein Beschluss erforderlich.
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lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
•
•
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In die Plandokumente wird
ein entsprechender Hinweis aufgenommen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der
Stellungnahme zu
folgen.
GasLINE
Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen
Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen
sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer
E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen
Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung.
03
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)
Luftbildauswertung
Bezirksregierung
Düsseldorf
04
Westnetz GmbH
25.05.2016 Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln
im beantragten Bereich. Eine Garantie auf
Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden
werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen
und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine
Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten, wird eine
Sicherheitsdetektion empfohlen.
Kampfmittel
Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der
Erd-/ Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort
einzustellen und die nächstgelegene
Polizeidienststelle / Feuerwehr oder
direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu verständigen.
30.05.2016 Im Plangebiet verlaufen keine 110-kV- Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschluss erforderlich.
Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. nommen.
Planungen
von
110
kV-
2
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lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Hochspannungsleitungen für diesen Bereich
liegen nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von der
Westnetz GmbH betreuten Anlagen des 110-kVNetzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG.
Es wird davon ausgegangen, dass bezüglich Versorgungsträger anderer
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen nehmen wurden gehört.
Unternehmen beteiligt wurden.
05
Unter-
e-regio GmbH & Co. 31.05.2016 Keine Bedenken, solange der Bestand der Lei- Die Hinweise werden zur Kenntnis Der Ausschuss empKG
fiehlt dem Rat, die
tungsanlagen der e-regio GmbH & Co. KG ge- genommen.
Stellungnahme
zur
53881 Euskirchen
währleistet wird. Innerhalb des dargestellten
Kenntnis zu nehmen.
Planbereichs sind Leitungsanlagen der e-regio
zur Erdgas-Versorgung vorhanden.
Im Zuge der weiteren Entwicklung des Planbereiches kann das Erdgas-Versorgungsnetz -den
Bedürfnissen entsprechend- von der bestehenden Versorgungsanlage in der Stephinskystraße
aus, erweitert werden.
Hinweise für die Verlegung von Versorgungsleitungen:
Um spätere Aufbrüche in Fahrbahnen zu vermeiden, wird empfohlen, die Versorgungsleitungen gebündelt in den Nebenanlagen (Gehwegen, Parkstreifen o.ä.) unterzubringen. Die Breite dieser Nebenanlagen ist so zu dimensionieren, dass die geforderten Sicherheitsabstände
der Versorgungsleitungen untereinander eingehalten werden können. Als Richtmaß sollte
hier eine Mindestbreite von 1,50 m für Gas-,
Wasser-, Strom- und Kommunikationsleitungen
gelten.
3
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lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Hinweis zu Baumstandorten / Bepflanzungen:
Eventuell geplante Ausgleichsmaßnahmen,
insbesondere das Anpflanzen von Bäumen, sind
grundsätzlich außerhalb von Leitungstrassen
anzustreben. Weitere Informationen hierzu enthält das technische Merkblatt DVGW GW 125
"Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle",
aktualisiert erschienen im Februar 2013, ergänzt
durch das Beiblatt zu GW 125, erschienen im
März 2016.
Es gilt, Präventivmaßnahmen zu ergreifen zum
Schutz von Ver- und Entsorgungsleitungen vor
dynamischen und statischen Belastungen durch
Baumwurzeln. Der Präventivschutz reicht von
der Baumart-Auswahl bis zu sinnvollen und
wirksamen technischen Schutzmaßnahmen. Zu
den kritischen Baumarten zählen nach derzeitigem Kenntnisstand: Ahorn, Götterbaum, Rosskastanie, Pappel, Platane und Blauzeder. Wir
bitten, dies bei der Aufstellung der Pflanzliste
entsprechend zu berücksichtigen.
06
Erftverband Bergheim
Zu 6.1
01.06.2016 06.1
Zu 06.1
Aufgrund der geologischen Verhältnisse und der Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Geländemorphologie im Bereich des Plangebie- nommen.
Stellungnahme
zur
tes ist eine Aussage über die GrundwasserverKenntnis zu nehmen.
hältnisse nicht möglich, Die Grundwassersituation kann nur anhand einer Sondierung vor Ort
ermittelt werden.
06.2
Zur Entlastung der Kanalisation durch den starken Oberflächenabfluss und zur Verringerung
der nachfolgenden Gewässerbelastung sollten
im Plangebiet versickerungsfördernde Maß-
4
Zu 06.2
Das Plangebiet ist bereits vollständig
erschlossen. Auch wurden bereits
Erschließungsbeiträge erstattet.
Die Nutzung des anfallenden Nie-
Zu 06.2
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Stellungnahme
zur
Kenntnis zu nehmen.
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lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
nahmen zugelassen werden. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen
Haushalte eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten
an, wie z. B. die Versickerung vor Ort und die
Reduzierung von versiegelten Flächen. Aber
auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und
Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern,
Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope
haben nicht nur einen ökologischen Nutzen,
wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die
Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch
auf.
Ebenso
ist
die
Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u. a.
zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung oder
zur Reinigung von Hofflächen etc., eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung
des Regenwassers (auf die Toxizität von Kupferdachrinnen wird in diesem Zusammenhang
hingewiesen).
derschlagswassers in Form von Zisternen für die Gartenbewässerung
etc. ist aufgrund der Festsetzungen
der Bebauungsplanänderung grundsätzlich möglich.
Eine Empfehlung wird in den Textteil
aufgenommen.
06.3
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie fordert in einem
festgelegten Zeitrahmen die Herstellung eines
„guten Zustands“ der Gewässer. Daher ist essinnvoll, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen soweit möglich am Gewässer durchzuführen. Hierzu gehören neben den notwendigen
Maßnahmen zur Erreichung eines guten chemischen Zustands auch Maßnahmen am Gewässer selbst oder/und bis ins Gewässerumfeld. Die
Umsetzung ist nach derzeitigem Wissensstand
nicht zu umgehen und wird in Zukunft Kosten
verursachen sowie Flächen im Gewässerumfeld
beanspruchen. Um sowohl ansonsten doppelt
anfallende Kosten zu vermeiden als auch den
Flächenentzug für die Landwirtschaft zu redu-
Zu 06.3
Die Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 36 a erfolgt im Verfahren gem. §
13a BauGB, so dass Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Verfahrens nicht ausgelöst werden.
5
Ggfs. werden Ausgleichsmaßnahmen im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens definiert. Diese
würden aufgrund des Ausgangszustandes der Fläche jedoch eher im
Wald / Waldrand verortet.
Beschlussvorschlag
Zu 06.3
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Stellungnahme
zur
Kenntnis zu nehmen.
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lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
zieren, halten wir es für unbedingt erforderlich,
die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bereits
jetzt an die Gewässer zu lenken.
07
Handwerkskammer
Aachen
Der Stellungnahme wird nicht ge- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der
folgt.
Stellungnahme nicht
Der beschriebene inselhafte Bestand zu folgen.
von Wohnhäusern nördlich des
Plangebietes ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche
dargestellt.
Auch für das Plangebiet ist, bis auf
Das unbebaute Plangebiet hat bisher die Funk- den Gebäudebestand, eine gemischtion als Abstandsfläche wahrgenommen; durch te Nutzung, geplant.
den Neubau tritt auch bei der Berücksichtigung
der Ausweisung als Mischgebiet (Ml) eine deut- Mischgebiete dienen dem Wohnen
liche Verschlechterung durch die stark verkürz- und der Unterbringung von Gewerten Abstände ein.
bebetrieben, die das Wohnen nicht
wesentlich stören.
Aufgrund der Vielzahl der Emissionsarten
(Lärm, Staub, Gerüche) und Emittenten (Viel- In einem Mischgebiet stehen die
zahl der Betriebe, Straßenverkehr zum Gewer- Nutzungsarten „Wohnen“ und „Gebestandort Bendenweg, Bahnverkehr) ist die werbebetrieb“ gleichberechtigt neImmissionslage nicht mehr einschätzbar.
beneinander.
Die Handwerkkammer Aachen regt daher an, Es gilt das Gebot der gegenseitigen
hierzu entsprechende gutachterliche Untersu- Rücksichtnahme. In der Umgebung
chungen vorzunehmen, ob hier alle Grenzwerte des Plangebietes sind nach derzeitifür ein Ml (WA für bestehendes Wohnhaus) gem Kenntnisstand auch keine Beeingehalten werden.
triebe vorhanden, die nicht auch in
einem Mischgebiet angesiedelt werden könnten. Für das östlich angrenzende Gewerbegebiet setzt der Bebauungsplan Nr. 5a zudem Grenzwerte fest, die einem Mischgebiet
entsprechen.
02.06.2016 Im nordöstlichen Teil des Plangebietes befindet
sich ein inselhafter Bestand von einigen Wohnhäusern als Fremdkörper, umgeben von störenden Gewerbe- und Industrie-Betrieben (im G).
Die geplante Neubebauung würde diesen Konfliktbereich nach Norden erweitern und noch
dichter an bestehende Betriebe und Verkehrsadern heranrücken.
6
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Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Hinsichtlich des Verkehrslärms etc.
wird ggfs. im Baugenehmigungsverfahren ein entsprechendes Gutachten gefordert.
08
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
07.06.2016 Keine
Kein Beschluss erEinwände. Der Hinweis wird zur Kenntnis geforderlich.
nommen.
Es wird davon ausgegangen, dass bauliche
Anlagen - einschl. untergeordneter Gebäudetei- Bauliche Anlagen oder Gebäudeteile
mit einer Höhe von 30 m oder mehr
le - eine Höhe von 30 m nicht überschreiten.
Sollte diese Höhe überschritten werden, sind in sind nicht geplant bzw. zulässig.
jedem Einzelfall die Planungsunterlagen - vor
Erteilung einer Baugenehmigung - zur Prüfung
dem Bundesamt vorzulegen.
09
Straßen NRW
Landesbetrieb
Straßenbau
Regionalniederlassung Ville-Eifel
09.06.2016 Keine Bedenken, sofern die verkehrlichen Auswirkungen auf die Ertüchtigungsmaßnahmen am
Knoten L 194/ Bendenweg und Bendenweg/
Kölner Straße/Josef-Jonas-Straße eingeflossen
sind.
Die geplanten Ertüchtigungsmaßnahmen am Knoten L 194 / Bendenweg und Bendenweg / Kölner Straße/Josef-Jonas-Straße wirken sich
auf das Plangebiet bzw. dessen Umfeld nur positiv aus.
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven
Lärmschutz durch Verkehrslärm der L 194, auch
künftig nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten
der Stadt Bad Münstereifel.
Der Hinweis, dass keine Ansprüche
auf Lärmschutz durch Verkehrslärm
der L 194 bestehen, wird zur Kenntnis genommen. In die Planunterlagen wird ein entsprechender Hinweis
aufgenommen.
Mögliche Reflexionen durch die geplante Bebauung sind aufgrund der
aufgelockerten Struktur und dem
Abstand zur L 194 nicht zu erwarten.
Bedenken
bzw.
keine
Im Bebauungsplan ist zeichnerisch oder textlich Weitere zusätzliche wesentliche
auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Ab- Auswirkungen durch Verkehrsemis-
7
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Stellungnahme
zur
Kenntnis zu nehmen.
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lfd.
Nr.
10
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
gase,) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24
BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen
allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung.
sionen (Staub, Lärm, Abgase), die
über das bereits vorhandene Maß
hinausgehen, sind ebenso nicht zu
erwarten.
Geologischer Dienst 09.06.2016 10.1
NRW
Bodenschutz
Nach der „Karte der schutzwürdigen Böden“ (BK
50) des Geologischen Dienstes NRW erfolgt der
Eingriff in schutzwürdige Böden. Aus Bodenschutzsicht sind nach den gesetzlichen Vorgaben (z.B. § 2 Bundes-Bodenschutzgesetz, § 1
Landesbodenschutzgesetz, § 7 und § 15 Bundesnaturschutzgesetz) die vorliegenden Böden
als Wert- und Funktionselemente besonderer
Bedeutung zu bewerten. Eine bodenfunktionsbezogene Kompensation für den Verlust dieser
Böden ist anzustreben.
Beschlussvorschlag
Zu 10.1
Zu 10.1
Mit der vorliegenden Bauleitplanung
werden Freiflächen in einem Umfang
von rd. 2.570 qm in Anspruch genommen. Die Fläche ist bereits verkehrlich und kanaltechnisch erschlossen.
Flächen für eine Wiedernutzung von
bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen stehen nicht zur Verfügung.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Stellungnahme
zur
Kenntnis zu nehmen.
Zu 10.2
10.2
10.2
Mutterboden
Nach § 202 BauGB in Verbindung mit DIN Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
18915 ist der Oberboden (Mutterboden) bei nommen und beachtet.
Stellungnahme
zur
Errichtung oder Änderung von baulichen AnlaKenntnis zu nehmen.
gen in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor
Vernichtung zu schützen. Er ist vordringlich im
Plangebiet zu sichern, zur Wiederverwendung
zu lagern und später wieder einzubauen.
10.3
Niederschlagsversickerung
Im Falle von Flächenversiegelungen sind die
Möglichkeiten zur ortsnahen Versickerung gering verschmutzter Niederschlagswässer gem. §
8
Zu 10.3
Zu 10.3
Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Der Ausschuss empnommen. Das Gebiet ist bereits im fiehlt dem Rat, die
Stellungnahme
zur
Trennsystem erschlossen.
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lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Kenntnis zu nehmen.
51a LWG zu prüfen.
11
Kreis Euskirchen
Beschlussvorschlag
09.06.2016 Keine grundsätzlichen Bedenken.
Zu 11.1
11.1
Untere Wasserbehörde
Gegen die Änderung des o. g. B-Plan bestehen
keine Bedenken, wenn die nachfolgenden Punkte beachtet werden:
Das im Plangebiet anfallende Abwasser ist im
Trennsystem abzuführen. Hierbei ist das
Schmutzwasser dem vorhandenen Schmutzwasserkanal zuzuführen. Das Niederschlagswasser ist in den vorhandenen Niederschlagswasserkanal einzuleiten.
Es wird empfohlen, das Niederschlagswasser
der Dachflächen in Zisternen zu sammeln, zu
speichern und als Brauchwasser und zur Gartenbewässerung zu nutzen. Der Überlauf ist an
den NW - Kanal anzuschließen.
Das Entwässerungssystem inkl. seiner Bauwerke muss entsprechend hydraulisch in der Lage
sein, die zusätzlichen Wassermengen aufnehmen zu können.
Die Leitungsführung muss rechtlich abgesichert
sein.
Zu 11.1
11.2
Untere Landschaftsbehörde
Gegen das Vorhaben bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, wenn das Planrecht gesichert ist (Änderung FNP).
Das Projektgebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet 2.2.1 "Fließgewässer, Auen und Hangbereiche im Bad Münstereifeler Tal". Die Baufeldfreimachung im Vorfeld ist nicht genehmigt wor-
Zu 11.2
Zu 11.2
Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten
Verfahren gem. § 13a BauGB. Der
Flächennutzungsplan wird entsprechend angepasst.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen.
9
Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
nommen.
Stellungnahme zur
Das Grundstück ist bereits an das Kenntnis zu nehmen.
öffentliche Kanalsystem angeschlossen.
Eine Empfehlung zur Nutzung des
Niederschlagswassers wird in den
Textteil aufgenommen.
Da das betreffende Grundstück an
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lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
den.
die Stephinskystraße grenzt und sich
dort eine Brache mit verschiedenen
Gebüschen entwickelt hatte, wurde
der Grundstückseigentümer vom
Ordnungsamt der Stadt Bad Münstereifel aufgefordert, das Grundstück
zu räumen. Diesem ist der Eigentümer vor rd. 2 Jahren, also weit vor
der Einleitung des nun vorliegenden
Bauleitplanverfahrens nachgekommen.
11.3
Im weiteren Verfahren sind der artenschutzrechtliche Ausgleich sowie die Eingriffskompensation näher zu bestimmen.
Zur Artenliste der ASP 1 S. 11 ist der Kuckuck
als planungsrelevante Art zu ergänzen. Hier
liegen ehrenamtliche Erfassungen vom Uhlenberg aus 2015 vor. Waldkäuze leben wie in der
ASP erwähnt auch am Siedlungsrand und haben Teillebensräume in Gärten. Diese Art ist
nicht nur geschlossenen Wäldern zuzuordnen.
Daher sind diese Art sowie der Kuckuck in der
ASP 2 zu berücksichtigen.
Allerdings sind aufgrund der vorzeitigen Waldrodungen keine realistischen Bedingungen für
eine Bestandsaufnahme mehr gegeben. Eine
Eignung als Lebensraum für den Kuckuck und
den Waldkauz ist jedoch gegeben. Entsprechende artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind auf die Artansprüche abzustellen.
Der Kuckuck kann durch Förderung heimischer
Singvögel am Siedlungsrand mit gefördert werden. Ein strukturreicher unterholzreicher Wald-
Zu 11.3
Zu 11.3
Das Artenschutzgutachten wird ent- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
sprechend ergänzt.
Stellungnahme zur
Verbotstatbestände nach § 44 Kenntnis zu nehmen.
BNatSchG Abs. 1, Nr. 1 und 3 die
besonders geschützten Arten betreffend, können ausgeschlossen werden, da auf der Brache noch keine
ausreichend großen Gehölze wachsen.
10
Beschlussvorschlag
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lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
rand ist daher gut geeignet, um artenschutzrechtlichen Ausgleich zu schaffen. Für den
Waldkauz ist das Erntealter von Bäumen zu
erhöhen. Dies könnte auf anderen Flächen des
Eigentümers stattfinden.
12
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland
11.4
Für die Eingriffs-Ausgleichsbilanz ist für die gesamte Fläche der Biotoptyp Wald mittlerer Altersklasse, heimische Gehölze anzusetzen (Code 6.4 / 7 BWP).
Zu 11.4
Die Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 36a erfolgt im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB. Im
beschleunigten Verfahren kann von
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
Der forstrechtliche Ausgleich bleibt hiervon un- BauGB und einem Umweltbericht
berührt.
nach § 2a BauGB abgesehen werden. Zudem ist kein Ausgleich erforderlich, da der Eingriff als im Sinne
des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor
der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gilt.
Eine
Eingriffs/Ausgleichsbilanzierung wurde daher
nicht erstellt.
Zu 11.4
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen.
Zu 11.5
11.5
Träger der Landschaftsplanung
Sofern eine FNP-Änderung für diesen Bereich Der Hinweis wird zur Kenntnis gevorgenommen wird, wird der vorgesehenen nommen. Der FNP wird angepasst.
Planung nicht widersprochen.
Zu 11.5
14.06.2016 Auf der Basis der derzeit für das Plangebiet
verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte
zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmä-
11
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
nommen.
Stellungnahme
zur
In den Verfahrensunterlagen wird auf Kenntnis zu nehmen.
die Bestimmungen der §§ 15 und 16
DSchG hingewiesen.
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Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
lern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden,
von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose
möglich.
Auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG
NW (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei
der Entdeckung von Bodendenkmälern) wird
hingewiesen.
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als
Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle
Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen,
Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und
Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist
abzuwarten.
13
Bezirksregierung
Arnsberg
Abteilung 6 Bergbau
und Energie in NRW
20.06.2016 Die Planmaßnahme befindet sich über dem auf Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Eisenstein verliehenen, inzwischen erloschenen genommen.
Stellungnahme
zur
Bergwerksfeld „Servatius“. Letzte Eigentümerin
Kenntnis zu nehmen.
dieses Bergwerksfeldes war die MAN SE in
München, vertreten durch die MAN Grundstücksgesellschaft mbH, Steinbrinkstraße 170 in
46145 Oberhausen.
Ausweislich der hier vorliegenden Unterlagen ist
im Bereich der Planmaßnahme kein Abbau von
Mineralien dokumentiert. Danach ist mit bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen.
12