Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
2,4 MB
Datum
05.07.2016
Erstellt
23.06.16, 12:48
Aktualisiert
23.06.16, 12:48
Stichworte
Inhalt der Datei
VERFAHREN
4872
Beschluss zur Änderung
A.
Dieser Plan ist gem. § 1 (8) BauGB aufgrund des Beschlusses
des Stadtentwicklungsausschuss vom _________ aufgestellt worden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren
gem. § 13a BauGB i.V. mit § 13 Abs. 2 BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung.
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
1.1
Allgemeines Wohngebiet
Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO sind innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA)
die nachfolgenden, gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen
Nutzungen:
• Nr. 2 Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
• Nr. 3 Anlagen für Verwaltungen,
• Nr. 4 Gartenbaubetriebe und
• Nr. 5 Tankstellen
nicht zulässig.
Bekanntmachung
Der Beschluss zur Aufstellung/Änderung dieses Bebauungsplanes wurde
am ________ ortsüblich bekannt gemacht.
1.2
Mischgebiet MI (gemäß § 6 BauNVO)
1.2.1
Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO sind innerhalb des Mischgebietes die
nachfolgenden, gemäß § 6 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen:
• Nr. 6 Gartenbaubetriebe,
• Nr. 7 Tankstellen und
• Nr. 8 Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 in den
Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen
geprägt sind
nicht zulässig.
Beschluss des Entwurfs und
öffentliche Auslegung
St
Dieser Bebauungsplan /-änderung hat aufgrund des Beschlusses des
Stadtentwicklungsausschuss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
in der Zeit vom __________ bis __________ öffentlich ausgelegen.
Ein Umweltbericht gem. § 2a Bau GB wurde nicht erstellt.
hi
Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO sind die gemäß § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise
Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr.2 BauNVO nicht zulässig.
2.
Bauweise (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB)
ns
3.
4827
ra
Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurde gemäß § 4 (2) BauGB mit Schreiben
5181
Schreiben vom______________ durchgeführt. Ihnen wurde ein Frist
4491
von einem Monat zur Stellungnahme gegeben.
3
______________________________
5009
6
6
Bad Münstereifel, den __________
Die Bürgermeisterin
Bad Münstereifel, den __________
Die Bürgermeisterin
MI
II
0,6
1,2
o
5137
Bekanntmachung
6c
3
14
WA
3
I
2
Geschossflächenzahl (GFZ)
0,6
II
Grundflächenzahl (GRZ)
Zahl der Vollgeschosse (Höchstmaß)
Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
Offene Bauweise
o
Sonstige Planzeichen
4.2
Hinweise
4.2.1
Kampfmittelbeseitigung
Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und
geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland
Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1,
Untergrundklasse R (Gebiete mit felsartigem Gesteinsuntergrund). Die in der
DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen.
4.2.2
Bodendenkmalpflege
Beim Auftreten von archäologischen Bodenfunden und Befunden oder
Zeugnissen tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit ist
die Stadt als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für
Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen unverzüglich zu informieren.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die
Weisungen für den Fortgang der Arbeiten sind abzuwarten.
5222
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
der Bebauungsplanänderung
ÜBERSICHT o.Maßstab
4.2.3
Artenschutzrechtliche Belange
Eine Betroffenheit nach § 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG für die europäischen
Vogelarten kann vermieden werden, wenn die Baufeldvorbereitung außerhalb
des Brutgeschäftes liegt. Das Brutgeschäft beginnt 01.März und endet 30.
September. Abseits dieser Zeitspanne kann die Baufeldräumung und vorbereitung durchgeführt werden, also zwischen dem 01. Oktober und dem 28.
Februar eines Jahres.
4.2.4
Niederschlagswasser
Es wird empfohlen, das Niederschlagswasser der Dachflächen in Zisternen zu
sammeln, zu speichern und als Brauchwasser und zur Gartenbewässerung zu
nutzen. Der Überlauf ist dann an den Niederschlagswasserkanal anzuschließen.
4.2.5
Straßenverkehr
Der Landesbetrieb Straßen.NRW weist darauf hin, dass gegenüber der
Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und/oder
passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der L 194 bestehen, auch künftig
nicht.
Es wird auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm Abgase und ggfs.
Lärmreflexionen bei Hochbauten) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden
Straßen hingewiesen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). Notwendige
Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen bzw. der
Vorhabenträger.
5138
3312
5106
2015
5276
Erdbebenzone
Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und
geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland
Nordrhein-Westfalen, Karte DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 2 in der
Untergrundklasse „T“ (Übergang zwischen Gebieten der Untergrundklassen R
und S sowie Gebiete mit relativ flachgründiger Sedimentfüllung). Die in der DIN
4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen.
23
5275
Bad Münstereifel, den __________
Die Bürgermeisterin
4.1.1
3 3
Bad Münstereifel, den __________
Die Bürgermeisterin
1,2
g
we
en
27
0,4 II
o
Kennzeichnung
5
5
Die Bebauungsplansatzung, bestehend aus Planzeichnung
und Text, wird hiermit ausgefertigt.
4.1
4447
5068
Ausfertigung
Maß der baulichen Nutzung
nd
Be
______________________________
Kennzeichnungen / Hinweise (§9 Abs. 5 BauGB)
5223
5008
Allgemeines Wohngebiet
(§ 4 BauNVO)
Stellplätze, Garagen und Carports (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB)
4.
4490
Beschluss als Satzung
Dieser Plan ist gemäß § 10 Abs. 1 BauGB vom Rat der Stadt am
__________ als Satzung beschlossen worden.
Mischgebiet
(§ 6 BauNVO)
WA
Garagen, Carports und Stellplätze im Sinne des § 12 Abs. 1 BauNVO in
Verbindung mit § 23 Abs. 5 BauNVO sind in den Baugebieten allgemein
zulässig. Garagen und Carports dürfen jedoch nicht vor der straßenseitigen
Baugrenze errichtet werden.
ße
Beteiligung der Behörden
MI
Baugrenze
st
4493
Art der baulichen Nutzung
Gem. § 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 22 Abs. 2 BauNVO wird offene Bauweise
festgesetzt.
ky
______________________________
Mit der Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB am _________
der Bebauungsplan / Änderung in Kraft.
1.2.2
ep
Bad Münstereifel den __________
Die Bürgermeisterin
______________________________
LEGENDE
Textliche Festsetzungen
3311
5067
______________________________
Rechtsgrundlagen in der zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses gültigen Fassung
4448
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung am 23. September 2004
(BGBl. I. S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015
(BGBl. I S . 1722) geändert worden ist.
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung
1990- BauNVO) bekanntgemacht am 23.01.1990 (BGBl. I. S. 132).
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) bekanntgemacht am 18.12.1990
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NW)
bekanntgemacht am 01.03.2000 (GVBl. NW S. 256).
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG)
bekanntgemacht am 25.06.1995 (GVBl. NW S. 926).
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bekanntgemacht am
24.02.2010 (BGBI. I Nr. 7 S. 94).
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) bekanntgemacht am 06.08.2009 (BGBl. I 2009, S.2543).
Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft
Landschaftsgesetz - LG NW) bekanntgemacht am 21.07.2000 (GVBl. NW S. 568).
(BGBI. I. 1991 S 58).
M. 1 : 500 im Original
0
10
25
50
Stadt Bad Münstereifel
Bebauungsplan Nr. 36a
"Uhlenberg-Nord", 4. Änderung
im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
. Ausfertigung
Gemarkung: Münstereifel
Flur : 1