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Sitzungsvorlage (8. Schulrechtsänderungsgesetz hier: Bildung von Eingangsklassen in den Grundschulen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
30.04.13, 11:14
Aktualisiert
30.04.13, 11:14
Sitzungsvorlage (8. Schulrechtsänderungsgesetz
hier: Bildung von Eingangsklassen in den Grundschulen) Sitzungsvorlage (8. Schulrechtsänderungsgesetz
hier: Bildung von Eingangsklassen in den Grundschulen)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Jülich, 25.04.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 173/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport Termin 07.05.2013 TOP Ergebnisse 8. Schulrechtsänderungsgesetz hier: Bildung von Eingangsklassen in den Grundschulen Anlg.: V 40 SD.Net Beschlussentwurf: An den städtischen Grundschulen werden Eingangsklassen wie nachstehend beschrieben gebildet. Begründung: Über das vom Landtag im November beschlossene 8. Schulrechtsänderungsgesetz wurde der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport in seiner Sitzung am 24.01.2013 informiert. Auf die Erläuterungen in Vorlage 31/2013 wird verwiesen. In der Vorlage wurde mitgeteilt, dass die Bildung von Eingangsklassen an den städtischen Grundschulen noch mit der Schulaufsicht und den Grundschulleitungen geklärt werden müsse. Krankheitsbedingt konnte dieses Gespräch erst am 16.04.2013 geführt werden. Das 8. Schulrechtsänderungsgesetz regelt u.a., dass künftig allein die Schülerzahl in den Eingangsklassen die maximale Zahl der Eingangsklassen bestimmt, die in einer Kommune gebildet werden dürfen. Dazu wird die Schülerzahl in den Eingangsklassen durch 23 geteilt. Bei 287 dem Schulamt gemeldeten Schulneulingen kann die Stadt Jülich 287: 23=12,47, aufgerundet 13 Klassen bilden. Bei Schulen mit jahrgangsübergreifenden Unterricht wird die Anzahl der sog. Lerngruppen festgelegt. Die Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschule wird vom Schulträger festgelegt. In der og. Besprechung wurde folgendes festgelegt: GGS Nord - Teilstandort Nord - Teilstandort Ost 4 Eingangsklassen 2 Eingangsklassen GGS West - 2 Eingangsklassen GGS Süd - 8 Lerngruppen über alle 4 Jahrgänge KGS - 5 Lerngruppen in den Jahrgängen 1 und 2 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 173/2013 x nein nein Seite 2