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Beschlussvorlage (RD 577-X - Anlage 12 - Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
518 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
17.06.16, 12:54
Aktualisiert
17.06.16, 12:54

Inhalt der Datei

DB Deutsche Bahn AG DB Immobilien Region West Deutz-Mülheimer Straße 22-24 50679 Köln www.deutschebahn.com Deutsche Bahn AG • DB Immobilien • Deutz-Mülheimer Straße 22-24 50679 Köln Planungsbüro Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath Veynauer Weg 22 53881 Euskirchen Karl-Heinz Sandkühler Telefon 0221 141-3797 Telefax 0221 141-2244 karTheinz.sandkuehler@ deutschebahn.com Zeichen FS.R-W-L(A) TÖB-KÖL-16-10700 (Sa 18291) 21.04.2016 Ihre Nachricht vom 20.04.2016 Ihr Zeichen: ohne Bebauungsplan Nr. 54 „H ardtburgstraße“ , O rtsteil Kirspenich der Stadt Bad M ünstereifel Sehr geehrte Frau Lanzerath, sehr geehrte Damen und Herren, die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme: Unsererseits bestehen grundsätzlich keine Bedenken, wenn die nachfolgenden Hinweise beachtet werden: • • Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Betriebsanlagen entstehen Immissionen. Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnahmen können gegen die DB AG nicht geltend gemacht werden, da die Bahnstrecke eine Plan festgestellte Anlage ist. Bezüglich des geplanten Kanals, nehmen wir Ihr Angebot den Kontakt zu dem beauftragten Ingenieurbüro für die tiefbautechnische Planung herzustellen, gerne an. Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Deutsche Bahn AG Deutsche Bahn AG Vorsitzender des Sitz Berlin Aufsichtsrates: Prof. Dr. Utz-Hellmuth Felcht Registergericht Berlin-Charlottenburg HRB 50 000 USt-ldNr.: DE 811569869 Vorstand: Dr. Rüdiger Grube, Vorsitzender Berthold Huber Dr.-Ing. Volker Kefer Dr. Richard Lutz Ronald Pofalla Ulrich Weber *7 r- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Infrastruktur Wir. Dienen. D eutschland. Infra I 3 öuiidtsA m l für Irtfrailajkfcur. Urov»=d schütz und Uiensticistunqe*,i c*?i fium leawehr - flostlant» 'JU 53 - S-Slllti Kann Planungsbüro Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath Veynauer Weh 22 53881 Euskirchen R>niaii»enq»a£-en 200 531 3.: Bonn Postfach 29 63 530 t 9 Bonn Telefon: >-*59 i0i223 5504 -4 5 9 7 Tefeiax. -r49 (ÖJ22S'5504 - 5763 B.W *r40w: — 4DUi BA)UDBw Tü'ö Öioibu-nctesw üh!.c :u Atoeäzipcitai □eaibätttefM n Bärin Infra I 3-45-60-00 / lll-ohrve-16-B8P RHS Nogueira Duarte Mack 26-Apnl 2016 aETSEFr Bebauungsplan Nr.54 „Kirspenich-Hardtburgstr." der Stadt Bad Münstereifel; hier Abgabe - Stellungnahme äEjjGi Ihre Schreiben vom 21.04.2016 Ihr Zeichen: BBP Nr.54 .Hardtburgstr. Kirspenich" «¡UWE Sehr geehrte Damen und Herren, die Bundeswehr ist berührt aber nicht betroffen, weil der Planungsbereich im Zuständigkeitsbereich des militärischen Flugplatzes Nörvenich liegt. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen -einschl. untergeordneter Gebäudeteile- eine Höhe von 30 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen -vor Erteilung einer Baugenehmigung- zur Prüfung zuzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Nogueira Duarte Mack Lcmdssbelrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen l.u id tsh e x e h Strc ß trh tu N n r ± t i t r - ‘*V te fc lM Rcgiooalnicdcrlassung Villc-Lifcl Reyiuiiiilni*d<rL»«in!*ViUe-Eifc! p^vftch a>:i r.i ysa:z ktetirchta Frau Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath Veynauer Weg 22 53881 Euskirchen K ontakt- F rau H ess Telefon: l)22äl-7«6-2lti 0211-875<SS-1172210 E-M ail; m a rlisih c ssjistra sse n .n rtv .d c Zeichen: 2 1rintViOdOCMIin.' I 13,«3.07( 1-11/I6> Dämm 26,04 2o t fi (Üei AttUvyrien bitte äugeben.) Bebauungsplan 54 Kirspenich, Hardiburgstraße; Beteiligung gem. § 4 {2} BauGB Hier: Ihr Schreiben vom 21.04.2016; Az: Sehr gecltrtc Frau Lanzerath, sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit der Erschließung des o. g. Baugebietes an die L 11 ist aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs der Landesstraße eine weitere Verkehrsabwicklung über die Hardiburgstraße erforderlich. Nach den vorliegenden Unterlagen ist nach wie vor eine Ciesamterschließung des Neubaugebie­ tes über die L 11 vorgesehen. Unter diesen Voraussetzungen wird die Anbindung an die L 11 nicht gestattet. .S tra flc n N R W -B td ie b ss i« • F usüiich 10 16 52 ■+ 5 8 l 6 Ü dsenk iiC itctl T elefuti: 0209.0808-0 Internet: tv w vv.strasseh.nre.ile E -M ail: k o n ta k tiistfa s se n nrw .d e l.andcshsnk Hessen-Thüiiimin 3LZ 30050000 ■ Komo-Nr «¡05X15 IRAN DH2fültü5(S»l>rj00OiOO58i5BiC WHLADEDD Rcemnalnicdcrtassunsr VUlc-Eifcl fundier Rin“ 101 - 103 53870 Euskirchen Postfach 12016! - 53874 Euskirchen l eie fon. 02251.706-0 kcnttakt.ml. veiSisuasscit.nrw de bW E S T N E T Z Spezialservice Strom Planungsbüro U. Lanzerath Veynauer Weg 22 53881 Euskirchen ihre Zeichen Ursula Lanzerath Ihre Nachricht 21.04.2016 Unsere Zeichen DRW-S-LKfX/ld/106.886/Bo/Sk Herr Icling Name Telefon 0231 433-5758 Telefax 0231 438-5789 E-Mail S1a!lungnahmen©Wastnetz.da Dortmund, 27. März 2016 S ta dt Bad M ünstereifel, B e b au u ng splan Nr. 54 „K irs p e n ic h - H a rd tb u rg s tra ­ ße“ Sehr geehrte Damen und Herren, im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kVNetzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kV Netzes o.-,xTSiyT: Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. W eitnetz CmbH Flütl£i\£t<ra(ie 15-2! Mit freundlichen Grüßen 4 •113-) Dortmund r «49 231 43fl*Q) Westnetz GmbH F *49 231 436-1234 | www.ivostnctz.de Vorsitzender des AiifSichürdtiiS: Dr. loachfrrt Schneider Geschäftsführung : Heinz. Hüchel Or. JUcgsn Grönnc-' 0r; Stefan <üpptrr% 0r, Achim Schröder 5ttz der Gesellschaft: Dortmund Eingetragen beim Amti.ge?iü:t Dortmund Handelsregister-Nr, HR 8 25? 19 atfpk'.'erbindtjng: Commerzbank Essen D;C CC3ADEFF360 IBAM CiOZ 36C4 0039 3142 093*1 00 Gläubigen! c Kt; DEOS27ZOOOOO;094E9 Id160427.e16 Vg iDS.836 Ein U n te rn e h m e n d e r RWE ü5t.*ldNr. DE 3137 3B 53 Qualität für Menschen LVR-Amt fü r Bodendenkmalpflege im Rheinland Endenicher Straße 133 • 53115 Bonn Planungsbüro Dipl. Ing. Ursula Lanzerath Veynauer Weg 22 53881 Euskirchen Datum und Zeichen bitte stets angeben 28.04.2016 333.45-7.1/15-001 Dr. Ursula Francke Tel 0228 9834-134 Fax 0221 8284-0362 Ursula.Francke@lvr.de Bad Münstereifel, B-Plan Nr. 54 „Kirspenich-Hardtburgstzraße" Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Ih r Schreiben vom 21.4.2016 Sehr geehrte Frau Lanzerath, vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen zu o.a. Bebauungsplan. Anfang April 2016 wurde durch das LVR-Amt fü r Bodendenkmalpflegeauf auf etwa einem Drittel des ca. 10 Hektar großen Plangebietes eine Grunderfassung (nur Be­ gehung m it Einzelfundeinmessung) durchgeführt werden, da hier im Westen des Plangebietes die Flächen für die Begehungen entsprechend vorbereitet waren. Die südliche Parzelle ist Brache bzw. Weide und die mittlere östliche Fläche m it Raps bewachsen und konnten daher nicht begangen werden. Die Begehungen in der westlichen Fläche erbrachten neben einer vorgeschichtlichen Feuersteinklinge und einem eisenzeitlich/römischen Basaltmahlsteinbruchstück Stü­ cke von verbranntem Rotlehm und Metallschlacken, die ggf. auf Metallverarbei­ tungsstätten schließen lassen, die bereits aus der Umgebung bekannt sind. Darüber hinaus wurden im Süden der Fläche frühmittelalterliche Gefäßscherben kartiert, die entweder auf eine Siedlung dieser Zeitstellung oder auf eine frühmittelalterliche Nutzung des Geländes schließen lassen. Auf der Preußischen Uraufnahme von 1895 sind innerhalb des Plangebietes drei „Hügel" erkennbar, bei denen es sich entweder um Teile eines vorgeschichtlichen Hügelgräberfeldes handelt, oder aber um eine andere anthropogene Erhebungen, 982-001-12.2015 Wir freuen uns über Ihre Hinweise zur Verbesserung unserer Arbeit Sie erreichen uns unter der Teiefonnummer 0221 809-2255 oder senden Sie uns eine E-Mail an Anreounaen&lvr. de Besucheranschrift: 53115 Bonn, Endenicher Straße 129, 129a und 133 DB-Hauptbahnhof Bonn, Straßenbahnhaltestelle Bonn-Hauptbahnhof Bushaltestelle Kartstraße, Unien 608, 609, 610, 611, 800, 843, 845 USt-IdNr.: DE 122 656 988, Steuer-Nr.: 214/5811/0027 Zahlungen nur an den LVR, Finanzbuchhaltung 50663 Köln, auf eines der nachstehenden Konten Helaba IBAN: DE843 00 5 0 00 00000060061, BIC: WELADEDDXXX Postbank IBAN: DE953 70 1 0 05 00000564501, BIC: PBNKDEFF370 Seite 2 deren Funktion bislang nicht geklärt ist. Desweiteren queren vermutlich ein oder zwei römische Straßen das Plangebiet, die mit einer Begehung nicht zu erfassen sind. Auf Grundlage der jetzigen Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass sich zumindest in dem begangenen Teil des Plangebietes Bodendenkmäler erhalten haben, deren Ausdehnung und Erhaltung noch nicht überprüft wurden. Es ist daher immer noch nicht möglich, die für die UVP notwendigen Belange des Bodendenkmalschutzes für die gesamte Fläche des Bebauungsplanes abschließend zu bewerten. Auf der Grundlage des bisherigen Prospektionsergebnisses sind Belange des Boden­ denkmalschutzes fü r die Planung nach Maßgabe der §§ 1 Abs. 3, 11 DSchG NW i.V.m § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aber bereits als abwägungs- bzw. entscheidungser­ heblich einzustufen. Hier ist das Ziel des Denkmalschutzgesetzes, bedeutende ar­ chäologische Bodendenkmäler als Bodenarchiv für kommende Generationen zu be­ wahren und vor Gefährdung zu schützen, zugrunde zu legen. Da die bisher durchgeführten Untersuchungen jedoch (noch) keine konkreten Aus­ sagen zur Abgrenzung bzw. insbesondere zum Denkmalwert betroffener Kulturgüter ermöglichen, ist eine ergänzende Konkretisierung der archäologischen Situation durch Sachverhaltsermittlung (Anlage von Suchschnitten) auch gerade in den noch nicht prospektierten Flächen unumgänglich. Ziel dieser Untersuchung ist es, den Denkmalwert und die Ausdehnung und damit die tatsächliche und die rechtliche Be­ troffenheit der Kulturgüter zu verifizieren, um die Planung im Ergebnis auf der Grundlage der §§ 11, 3, 4 und auch 29 DSchG NW diesbezüglich anzupassen. Diese Prüfung ist als Teil der Umweltprüfung vom Planungsträgerzu veranlassen. Es ist eine archäologische Fachfirma zur beauftragen, die nach Maßgabe einer (Nachforschung-)erlaubnis gemäß § 13 DSchG NW tätig wird. Im Ergebnis ist zu überprüfen, ob die vorgesehenen planerischen Festsetzungen in einem unmittelbaren Spannungsverhältnis zu den Belangen des Bodendenkmal­ schutzes stehen. Ich bitte Sie, die erforderlichen Untersuchungen zu veranlassen. Eine Liste der Fir­ men, die diese Leistung anbieten, füge ich bei. Gerne wird Ihnen das Fachamt eine Leistungsbeschreibung für die Durchführung einer archäologischen Sachverhaltsermittlung zur Verfügung stellen. Sollte dies ge­ wünscht sein, bitte ich Sie, sich direkt m it meinem Kollegen, Herrn Vogt, e-mail: thomas.voat@ lvr.de. in Verbindung zu setzen. Für Rückfragen und weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Ursula Francke Bezirksregierung Köln w Datum: 10.05,2016 Bezirksregierung Köln, 506C3 Köln Seite ! von .1 Planungsbüro Ursula Lanzerath Veynauer Weg 22 53881 Euskirchen Aktenzeichen; Dezernat 33 52231 Auskunft erteilt: HerrMeul fior|an.meul@Oezregkaeln.nrA'.de Zimmer: B 367 Bauleitplanung der Stadt Bad Münstereifel; Telefon. (0221) 147-3204 Fax: (0221) 147-4581 Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich-Hartburgstraße“ BlumenthslstraSe. 33, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 50370 Köln DB bis Köln Hbf. U-Bsbn bis Ihr Schreiben-(e-mail) vom 21.04.2016 Ihr Zeichen.: Reichenspergerplatz Telefonische Sprechzeiten: mo: -d a .: 8:30 - 15:00 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die Planung sind aus Sicht der von mir wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Planungen bzw, Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Besuchertag: donnerstags: 5 :3 0 -1 5 :0 3 Uhr (weitere Term ine nach Vereinbarung! Landeskassa Düsseldorf; Landesbanx Hessen-Thünngen IBAN; DE34 30D5 OCOO 0300 0965 60 BIC: WELADEDDXXX Planungsbereich nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (Meul) Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10.50557 Köln Telefon: (0221) 1 4 7 -0 Fsx: (0221) 147-3185 USt-ID-Nr.: DE 8121I085S pflststelle@brk. nr.v. de wtwbezreg-koeln,nrw.de In d u strie - Und H andelskam m er A achen IHK Aachen | Postfach 10 07 40 | 52007 Aschen Planungsbüro U. Lanzerath Veynauer Weg 22 53881 Euskirchen i¥ IHK T5ieatersiiaße 5 -1 0 52G62 Aachen hitps: f/www,aachen ihk.de Auskunft erteilt Nils Jagnew Telefon: 0241 4450-234 Telefax: 0241 4460-148 E-Mail: dlanstigaachen.ihk, de Unser Zeichen 18/ Ihre Zeichen.'' Ihre Nachricht vom 21 04.201 S Aachen, 12. Mai 2016 B a u le itp la n u n g hie r: S ta d t Bad M ünstereifel, B eb auu ngsplan Nr. 54 „K irs p e n ic h - H ardtburgstraß e " Sehr geehrte Damen und Herren, da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht berührt oder - wo es der Fall ist - hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrieund Handelskammer Aachen keine Bedenken. Freundliche Grüße Industrie- und Handelskammer Aachen Hi-i-A-y Fritz Rötting Geschäftsführer A b te ilu n g Recht J7 , Ü'J” J'p Erft a i Verband Wasser wiftscha^ fü r unsere Region. Erftvfiröard | Postfach 122CJ | £0103 Bsrghaim Planungsbüro U. Lanzerath Frau Ursula Lanzerath Veynauer W eg 22 53882 Euskirchen Abteilung Ihr Ansprschpartnar Durchwat Telefax E-Mail Unser Zeichen AKtanzalchsn Borgheim, 23. Mai 2016 A u fste llu n g des B e b a uu n g sp lan es Nr. 54 "K irsp e n ich - H a rd tb u rg ­ straß e" d e r S tad t Bad M ünstereifel Ihr Schreiben vom 21.04.2016 Sehr geehrte Frau Lanzerath, sehr geehrte Damen und Herren. Recht Sascha Gündel (0 22 71) B8-12 56 {0 22 71) 88-14 44 bauleitplanung @erftverband.de R-003-410 70601 Erftverband Am Erftvcrbdnd 6 5 01 2 6 ß e rg b fü m Tel, (02271) S8-Ü Fax (02271) 88-1210 wvvw.cr f tverba na .cc ipföQ erHverbandjic Cürti rne rzbäii k B11 o lt c i f i'i 19AN die Empfehlung zur Sammlung und Nutzung von Niederschlagswasser wird begrüßt. Ergänzend sollte der geplante Feuerlöschteich aus dem Niederschlagswassersystem gespeist werden und durch einen weiteren Teich an der topografische niedrigsten Stelle im bebauungsplangebiet ergänzt werden. Damit kann die Stoßbelastung für die Erft reduziert werden. DE45370-'. 00-14 0390 4000 00 Die EG-Wasserrahmenrichtlinie fordert in einem festgelegten Zeitrahmen die Herstellung eines „guten Zustands“ der Gewässer. Daher ist es sinnvoll, die erforderlichen Ausgieichsmaßnahmen soweit möglich am Gewässer durchzuführen . Hierzu gehören neben den notwendigen Maßnahmen zur Erreichung eines guten chemischen Zustands auch Maßnahmen am Gewässer selbst oder/und bis ins Gewässerumfeld. Die Umsetzung ist nach derzeitigem Wissensstand nicht zu umgehen und wird in Zukunft Kosten verursachen sowie Flächen im Gewässerumfeld beanspruchen. Um sowohl ansonsten doppelt anfallende Kosten zu vermeiden als auch den Flächenentzug für die Landwirtschaft zu reduzieren, halten wir es für unbedingt erforderlich, die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bereits jetzt an die Gewässer zu lenken. D642 3 7 0 / üüöO 04/1 OOCO 00 SWIFT HK,: DC UTÜKDK S'.Vtef-FHC C OnADFFFXXX K rc’ssparkasse Köln 13AN Dfc3637050290 0'r42 0053 95 y.vr-r-BiccoK5Dtr33 D g u u c I iö B a n k A G B e iyJ’ d m 13AN' V oikib drik Er r t uG |3 AN DEOS 3705 9252 1001 0980 19 SWlFT-BiC GENOD EDIERE Vors i tzc*fVJör d oii Verba ndsrates; Bürgerrr.eists.'' Dr Uwe frie d i Vorstand: Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Beier, Abteilung G2 - Flussgebietsbewirtschaftung, Tel.-Nr.: 02271/88-1293. Bauassessor D ipL-Ing Norbert Emjefhardt Des Weiteren verweisen wir auf den Inhalt unserer Stellungnahme vom 09.02.2015. Mit freundlichen Grüßen Qjojitnts iihd UrnwrrfpiTr.nacn7?.nt r.y T S M ^ > Per Seeliger STÄDT RHEINBACH Der Bürgermeister Fachbereich V Sachgebiet 62.2: Planung und Umwelt Hausadresse: Stadtveiwaltung Schweigelstr 23 53359 Rheinbach Postfachadresse: Stadtverwaltung Postfach 1128 53348 Rheinbach 27. Mai 2016 Sprechstunden: Montag + Dienstag Planungsbüro U. Lanzerath Veynauer Weg 22 Mittwoch Donnerstag 53881 Euskirchen 08:00-12:00 Uhr geschlossen 08:00 - 12:00 Uhr 14.00 - 15:30 Uhr Freitag Bürqerinfothek 0 8 :0 0 -1 1 :3 0 Uhr Mo - Mi 08:00- 12:00 Uhr Donnerstag 14.00 -17:00 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 14:00 -18:00 Uhr 08.00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben vom / Zeichen Mein Zeichen 21.04.2016 Sachbearbeiter/in Lars Kunze Zlmmer-Nr. 102 Durchwahl E-Mail 917-250 Lars.Kunze@stadt-rhelnbach.de Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich - Hardtburgstraße“, Beteiligung der Behörden und sonsti­ gen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB hier: Ihr Schreiben vom 21. April 2016 Sehr geehrte Frau Lanzerath, die Belange der Stadt Rheinbach werden durch den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 54 „Kirspenich Hardtburgstraße“ in der Stadt Bad Münstereifel nicht berührt. Aus diesem Grund werden im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB keine Anregungen vorgebracht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Lars Kunze Stadtverwaltung Rheinbach Sachgebiet 60.2 - Planung und Umwelt Schweigelstraße 23 53359 Rheinbach Femsprechanschluss: Konten der Stadtkasse Rheinbach: 02226/917-0(Zentra!e) TetefäX-Nr.: 917-215 Kreissparkasse Köln 045 803 707 (BLZ 370 502 99) IBAN: DE49 3705 0299 0045 8037 07 BIC: COKSDE33XXX Raiffeisenbank Voreifel 10 805 015 (BLZ 370 696 27) IBAN: DE47 3706 9627 0010 8050 15 BIC: GENODED1RBC Kreis i Der Landrat Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen Abt. Planungsbüro Ursula Lanzerath VeynauerWeg 22 53881 Euskirchen hier: 60 60.13 - Kreisentwicklung und Planung Aktenzeichen: 60.13/61.31.004/91 bearbeitet von: Frau H. Schmitz Durchwahl: 02251/15 182 Telefax: 02251/15 654 E-Mail: Heike.Schm itz@ kreis-euskirchen.de Dienstgebäude: Jülicher Ring 32 Zimmer: A 216 Datum 03.06.2016 Bebauungsplan Nr. 54 der Stadt Bad Münstereifel, „Kirspenich - Hardtburgstraße“ Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Ihr Schreiben vom 21.04.2016 Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes keine grundsätzlichen Bedenken. Ich bitte jedoch die nachfolgend aufgeführten Anregungen und Stellungnahmen der Fachabteilungen bei der Festsetzung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen: Straßenverkehrsamt Die Haupterschließung des neuen Baugebietes findet über eine neue Anbindung zur L 11 statt. Zusätzlich soll für Entsorgungsfahrzeuge und Feuerwehr / Rettungsdienst eine Anbindung an die Hardtburgstraße erfolgen. Diese Beschränkung kann mit Mitteln der StVO (Beschilderung, Markierung) nicht erreicht werden. Hierzu ist es erforderlich, die Zufahrt zur Hardtburgstraße z.B. mit mobilen Pollern abzubinden. Den berechtigten Nutzern könnte ein entsprechender Schlüssel für die Durchfahrt zur Verfügung gestellt werden. Ansonsten bestehen keine Bedenken. Untere Bodenschutzbehörde Es kann aus fachtechnischer Sicht festgehalten werden, dass bodenschutzrechtliche Belange sachgerechten Eingang und Berücksichtigung bei dem Vorhaben gefunden haben. Da die Maßnahmen M 3 und M 5 Eingang in die Textlichen Festsetzungen gefunden haben, bestehen zusammenfassend aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen das Vorhaben. Planung Da es sich um ein sehr großes Neubaugebiet handelt, wird empfohlen, das Baugebiet in Abschnitten - beginnend am Dorfrand - zu erschließen und zu vermarkten. Hierdurch kann Telefon: (02251) 15-0 Telefax: (02251) 15-666 mailbox@kreis-euskirchen.de www.kreis-euskirchen.de USt-ld Nr. DE 122393798 Gläubiger-ID: DE4020200000003614 Konten der Kreiskasse: Kreissparkasse Euskirchen IBAN: DE20 3825 0110 0001 0000 17 SWIFT-BIC: WELADE D1 EUS VR-Bank Nordeifel eG IBAN: DE56 3706 9720 0100 1750 29 SWIFT-BIC: GENO DE D1 SLE ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK familienfreundlicher ; D Arbeitgeber ,ü 2013-2016 prüfen.bewerten.auszeichnen verhindert werden, dass bei einem Bedarfsrückgang z.B. auf Grund des demografischen Wandels, das Baugebiet nicht vollständig bebaut wird und viele Baulücken entstehen. Erfolgt die Erschließung und Vermarktung durch einen privaten Investor, sollte diese Vorgehensweise im BP festgeschrieben werden. Immissionsschutz Die im Schallgutachten der Kramer Schalltechnik GmbH (Projekt-Nr.: 16 02 007/02) vom 15.03.2016 ermittelten Lärmpegelbereiche (LBP) sollten flächenmäßig festgesetzt werden. In den gekennzeichneten Lärmpegelbereichen sind für Neu-, Um- und Anbauten bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor Verkehrslärm zu treffen (passiver Schallschutz). Die Außenbauteile müssen hinsichtlich der Schalldämmung zum Schutz gegen Außenlärm mindestens den Anforderungen der DIN 4109 genügen. In der nachfolgenden Tabelle sind für die Lärmpegelbereiche I bis III die gemäß DIN 4109 erforderlichen Schalldämmmaße für Außenbauteile aufgeführt. Die hier angegebenen Schalldämmmaße der Wand bzw. der Fenster gelten für übliche Räume mit: - Raumhöhe von ca. 2,5m; - Raumtiefe von etwa 4,5m oder mehr und - einem Fensterflächenanteil von max. 40%. Untere Wasserbehörde Aus abwassertechnischer Sicht bestehen keine Bedenken, wenn die nachfolgenden Punkte Berücksichtigung finden. Die im Plangebiet anfallenden Schmutzwässer sind dem vorhandenen Schmutzwasserkanal zuzuführen. Die Niederschlagswässer sind bei Eignung gem. § 51 a LWG vor Ort zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Nach dem vorgelegten Baugrundgutachten (F&S Concept Projektentwicklung GmbH aus Euskirchen, Erläuterungsbericht v. 09.12.2014 zur Erschließung des B-Plan 54 „Kirspenich, Hardtburg“) ist eine Versickerung im Plangebiet nahezu ausgeschlossen. Gemäß den nun aktuell vorgelegten Unterlagen sollen die Niederschlagswässer in die Erft eingeleitet werden. Unter Punkt 5.0 der Begründung wird erläutert, dass durch die Erftverband Aquatec GmbH bereits im September 2015 ein immissionsorientierter Nachweis nach BWK M3/ M7 erstellt wurde. Demnach seien die stofflichen und hydraulischen Grenzwerte nicht überschritten. Dieser Nachweis liegt der Unteren Wasserbehörde zurzeit nicht vor, daher kann eine Rückhaltung vor Einleitung noch nicht ausgeschlossen werden. Grundsätzlich muss nachgewiesen werden, dass eine Einleitung in die Erft gewässerverträglich auch im Hinblick auf die Wasserrahmenrichtlinie erfolgt. Die Einleitung bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis gem. den §§ 8, 9 und 10 WHG. Es wird empfohlen, das Niederschlagswasser der Dachflächen in Zisternen zu sammeln, zu speichern und als Brauchwasser und zur Gartenbewässerung zu nutzen. Der Überlauf ist an den Niederschlagswasserkanal anzuschließen. Das Entwässerungssystem inkl. seiner Bauwerke muss entsprechend hydraulisch in der Lage sein, die zusätzlichen Wassermengen aufnehmen zu können. Hierbei ist ebenfalls die Leistungsfähigkeit der Kläranlage zu prüfen, da das geplante Baugebiet doch eine erhebliche Größe aufweist. Die Leitungsführung muss rechtlich abgesichert sein. Untere Landschaftsbehörde Die Abgrenzung des B-Plangebietes deckt sich nicht mit der rechtskräftigen Fassung des Flächennutzungsplanes (S. 4 der Begründung). Im Nordosten liegt der B-Plan in geringen Teilen außerhalb der rechtskräftigen FNP-Zone. Das Planungsrecht ist hier zu verifizieren. Bauabschnitt 1 und 2 werden zwar im Text erwähnt, jedoch weder im Plan noch im Text beschrieben. Es ist zu vertraglich regeln, dass BA 1 nördlich des Feldweges entwickelt wird und BA 2 mitsamt des Wegenetzes im südlichen Teil erst dann begonnen wird, wenn auf 80 % der Grundstücke in BA 1 mit dem Bau begonnen wurde. Damit soll eine Flächenbevorratung verhindert werden und der südliche Abschnitt möglichst lange in landwirtschaftlicher Nutzung - 3 - verbleiben. Die Bauabschnitte sind im Plan darzustellen und die zeitliche Inanspruchnahme verbindlich zu regeln. Ansonsten kann das Gebiet auch in 2 Teil-B-Pläne aufgeteilt werden. Der 2. B-Plan könnte dann realisiert werden, wenn der 1. B-Plan weitgehend umgesetzt ist. Zu Punkt 4.2.4 im Umweltbericht: o Es wird eine Beschränkung der Neuversiegelung auf ein Mindestmaß vorgeschrieben. Im westlichen Straßenzirkel liegt eine überdimensionierte Straßenverkehrsfläche. Aus Gründen der Eingriffsverminderung ist diese als Grünfläche zu entwickeln. Wenn die Fläche als öffentlicher Freiraum vorgesehen sein sollte, so ist diese als solche darzustellen und beispielsweise mit Einzelbäumen, kleinen Pflanzflächen und Bänken zu gestalten, um zu vermeiden, dass hier ein Parkplatz entsteht. » Es wird eine wöchentliche Befahrung ab Anfang März bis Baubeginn als Vermeidungsmaßnahme empfohlen, um eine Ansiedelung von Bodenbrütern während der Bauphase zu verhindern. Diese Maßnahme darf sich nur auf die mit der Erschließung zusammenhängende Bebauung beziehen. • Der "Artenschutzacker" wird als CEF-Maßnahme entwickelt, daher ist mit der Durchführung der Bewirtschaftungsauflagen vor Beginn der Brutperiode zu starten, damit zum Zeitpunkt des Eingriffes die Ausgleichsfläche in vollem Umfang zur Verfügung steht. Zu Punkt 5.2.1 Festsetzungen o Streuobstwiese Bäume: es sind mind. 11 Bäume auf die beiden Teilflächen zu verteilen. In den ersten drei Jahren ist ein jährlicher Erziehungsschnitt notwendig, danach kann alle 3 Jahre geschnitten werden. « Streuobstwiese Mahd: In den ersten 2 Jahren ist zum Zwecke der Aushagerung zweimal jährlich zu mähen (erste Mahd ab 1.6.). Ab dem 3. Jahr kann die Mahd 1 mal jährlich erfolgen (ab dem 1.7.). ® Alle privaten Grünflächen sind in der Pflanzperiode nach dem Bau der Haupterschließungsstraße fertigzustellen. Die private Pflanzfläche im Osten des 2. BA ist in der Pflanzperiode nach Beginn des 2. BA fertigzustellen ® Die streifenförmigen nördlichen privaten Grünflächen sollen zu mind. 50 % mit Gehölzen bepflanzt werden. Evt. ist eine Entwicklung zu einem Nachtigall-Ersatzhabitat möglich, (s.u.). Die Gestaltung ist mit der ULB abzustimmen. Zu Punkt 5.2.2 Externe Maßnahmen ® Die Anlage des Artenschutzackers hat vor Beginn des 1. Bauabschnittes zu erfolgen. Da es sich um eine CEF-Maßnahme handelt, muss die Maßnahme vor Beginn der Inanspruchnahme der Fläche wirksam sein. Die Maßnahme ist umzusetzen gemäß den Vorgaben aus der Artenschutzprüfung. Daher sind im Extensivacker zusätzlich 10 Feldlerchenfenster anzulegen. » Es fehlen Angaben zur Anzahl der Ökopunkte, bezgl. der Inanspruchnahme des Ökoflächenpools der Stadt Bad Münstereifel. Dies ist festzuschreiben. Die Maßnahmen sind mit der ULB abzustimmen und dem B-Plan flächenscharf zuzuordnen. • Gem. Artenschutzprüfung ist ein Ersatzhabitat für die Nachtigall zu schaffen. In der ASP sind hierzu dezidiert Vorgaben gemacht worden (S. 53 f der ASP vom 10.3.2014) In den Festsetzungen sind hierzu jedoch keine Aussagen getroffen. Dieser Punkt ist zur Sicherung der artenschutzrechtlichen Zulässigkeit abzuarbeiten. Die Umsetzung hat vor Beginn des 1. Bauabschnittes zu erfolgen, damit die Maßnahme zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme bereits wirksam ist. Träger der Landschaftsplanunq Die Abgrenzung des B-Plangebietes deckt sich nicht mit der rechtskräftigen Fassung des Flächennutzungsplanes (S. 4 der Begründung). Im Nordosten liegt der B-Plan in geringen Teilen außerhalb der rechtskräftigen FNP-Zone. Bauamt Aus baurechtlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. 1. In den textlichen Festsetzungen wird unter Punkt 1.2 die Flöhe der baulichen Anlagen mit Hilfe eines definierten Bezugspunktes festgesetzt. Dabei sollen Abweichungen von den festgesetzten Flöhen bis zu 0,3 m zulässig sein. Sollen diese Abweichungen immer allgemein zulässig sein oder sind diese an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Oder ist die , 4 - 2. Ausnahme nach § 31 Abs.1 BauGB unter bestimmten Voraussetzungen gemeint? Leider fehlen auch in der Begründung zum B-Plan nähere Erläuterungen, so dass diese Festsetzung nach nach fachlicher Einschätzung nicht eindeutig bestimmt ist. Hinweis zu § 8 Gestaltungssatzung: Bei geplanten Abweichungen von der Gestaltungssatzungen werden nach Erkenntnis des Bauamtes keine „Befreiungen“ erteilt, sondern Abweichungen gemäß § 73 BauO NRW iVm. § 86 Abs. 5 BauO NRW im Einvernehmen mit der Gemeinde von der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen einer Ermessensentscheidung zugelassen. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag (Schmitz) t ( t V