Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
518 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
17.06.16, 12:54
Aktualisiert
17.06.16, 12:54
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DB
Deutsche Bahn AG
DB Immobilien
Region West
Deutz-Mülheimer Straße 22-24
50679 Köln
www.deutschebahn.com
Deutsche Bahn AG • DB Immobilien • Deutz-Mülheimer Straße 22-24
50679 Köln
Planungsbüro
Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath
Veynauer Weg 22
53881 Euskirchen
Karl-Heinz Sandkühler
Telefon 0221 141-3797
Telefax 0221 141-2244
karTheinz.sandkuehler@ deutschebahn.com
Zeichen FS.R-W-L(A) TÖB-KÖL-16-10700 (Sa
18291)
21.04.2016
Ihre Nachricht vom 20.04.2016
Ihr Zeichen: ohne
Bebauungsplan Nr. 54 „H ardtburgstraße“ , O rtsteil Kirspenich der Stadt Bad M ünstereifel
Sehr geehrte Frau Lanzerath,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes
Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme:
Unsererseits bestehen grundsätzlich keine Bedenken, wenn die nachfolgenden Hinweise beachtet
werden:
•
•
Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Betriebsanlagen entstehen Immissionen.
Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnahmen können
gegen die DB AG nicht geltend gemacht werden, da die Bahnstrecke eine Plan festgestellte
Anlage ist.
Bezüglich des geplanten Kanals, nehmen wir Ihr Angebot den Kontakt zu dem beauftragten
Ingenieurbüro für die tiefbautechnische Planung herzustellen, gerne an.
Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
Deutsche Bahn AG
Vorsitzender des
Sitz Berlin
Aufsichtsrates:
Prof. Dr. Utz-Hellmuth Felcht
Registergericht
Berlin-Charlottenburg
HRB 50 000
USt-ldNr.: DE 811569869
Vorstand:
Dr. Rüdiger Grube,
Vorsitzender
Berthold Huber
Dr.-Ing. Volker Kefer
Dr. Richard Lutz
Ronald Pofalla
Ulrich Weber
*7 r-
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr
Infrastruktur
Wir. Dienen. D eutschland.
Infra I 3
öuiidtsA m l für Irtfrailajkfcur. Urov»=d schütz und Uiensticistunqe*,i
c*?i fium leawehr - flostlant» 'JU 53 - S-Slllti Kann
Planungsbüro
Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath
Veynauer Weh 22
53881 Euskirchen
R>niaii»enq»a£-en 200 531 3.: Bonn
Postfach 29 63 530 t 9 Bonn
Telefon: >-*59 i0i223 5504 -4 5 9 7
Tefeiax. -r49 (ÖJ22S'5504 - 5763
B.W *r40w: — 4DUi
BA)UDBw Tü'ö Öioibu-nctesw üh!.c :u
Atoeäzipcitai
□eaibätttefM n
Bärin
Infra I 3-45-60-00 / lll-ohrve-16-B8P
RHS Nogueira Duarte Mack
26-Apnl 2016
aETSEFr Bebauungsplan Nr.54 „Kirspenich-Hardtburgstr." der Stadt Bad Münstereifel;
hier Abgabe - Stellungnahme
äEjjGi Ihre Schreiben vom 21.04.2016 Ihr Zeichen: BBP Nr.54 .Hardtburgstr. Kirspenich"
«¡UWE
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundeswehr ist berührt aber nicht betroffen, weil der Planungsbereich im
Zuständigkeitsbereich des militärischen Flugplatzes Nörvenich liegt.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen -einschl. untergeordneter
Gebäudeteile- eine Höhe von 30 m nicht überschreiten.
Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem
Einzelfall mir die Planungsunterlagen -vor Erteilung einer Baugenehmigung- zur Prüfung
zuzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Nogueira Duarte Mack
Lcmdssbelrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
l.u id tsh e x e h Strc ß trh tu N n r ± t i t r - ‘*V te fc lM
Rcgiooalnicdcrlassung Villc-Lifcl
Reyiuiiiilni*d<rL»«in!*ViUe-Eifc!
p^vftch a>:i r.i ysa:z ktetirchta
Frau
Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath
Veynauer Weg 22
53881 Euskirchen
K ontakt-
F rau H ess
Telefon:
l)22äl-7«6-2lti
0211-875<SS-1172210
E-M ail;
m a rlisih c ssjistra sse n .n rtv .d c
Zeichen:
2 1rintViOdOCMIin.' I 13,«3.07( 1-11/I6>
Dämm
26,04 2o t fi
(Üei AttUvyrien bitte äugeben.)
Bebauungsplan 54 Kirspenich, Hardiburgstraße; Beteiligung gem. § 4 {2} BauGB
Hier: Ihr Schreiben vom 21.04.2016; Az:
Sehr gecltrtc Frau Lanzerath,
sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit der Erschließung des o. g. Baugebietes an die L 11 ist aus Gründen der
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs der Landesstraße eine weitere Verkehrsabwicklung
über die Hardiburgstraße erforderlich.
Nach den vorliegenden Unterlagen ist nach wie vor eine Ciesamterschließung des Neubaugebie
tes über die L 11 vorgesehen. Unter diesen Voraussetzungen wird die Anbindung an die L 11
nicht gestattet.
.S tra flc n N R W -B td ie b ss i« • F usüiich 10 16 52 ■+ 5 8 l 6 Ü dsenk iiC itctl
T elefuti: 0209.0808-0
Internet: tv w vv.strasseh.nre.ile
E -M ail: k o n ta k tiistfa s se n nrw .d e
l.andcshsnk Hessen-Thüiiimin 3LZ 30050000 ■ Komo-Nr «¡05X15
IRAN DH2fültü5(S»l>rj00OiOO58i5BiC WHLADEDD
Rcemnalnicdcrtassunsr VUlc-Eifcl
fundier Rin“ 101 - 103 53870 Euskirchen
Postfach 12016! - 53874 Euskirchen
l eie fon. 02251.706-0
kcnttakt.ml. veiSisuasscit.nrw de
bW E S T N E T Z
Spezialservice Strom
Planungsbüro U. Lanzerath
Veynauer Weg 22
53881 Euskirchen
ihre Zeichen
Ursula Lanzerath
Ihre Nachricht 21.04.2016
Unsere Zeichen DRW-S-LKfX/ld/106.886/Bo/Sk
Herr Icling
Name
Telefon
0231 433-5758
Telefax
0231 438-5789
E-Mail
S1a!lungnahmen©Wastnetz.da
Dortmund, 27. März 2016
S ta dt Bad M ünstereifel, B e b au u ng splan Nr. 54 „K irs p e n ic h - H a rd tb u rg s tra
ße“
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH.
Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus
heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kVNetzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland
AG als Eigentümerin des 110-kV Netzes
o.-,xTSiyT:
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen
die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
W eitnetz CmbH
Flütl£i\£t<ra(ie 15-2!
Mit freundlichen Grüßen
4 •113-) Dortmund
r «49 231 43fl*Q)
Westnetz GmbH
F *49 231 436-1234
| www.ivostnctz.de
Vorsitzender des
AiifSichürdtiiS:
Dr. loachfrrt Schneider
Geschäftsführung :
Heinz. Hüchel
Or. JUcgsn Grönnc-'
0r; Stefan <üpptrr%
0r, Achim Schröder
5ttz der Gesellschaft:
Dortmund
Eingetragen beim
Amti.ge?iü:t Dortmund
Handelsregister-Nr,
HR 8 25? 19
atfpk'.'erbindtjng:
Commerzbank Essen
D;C CC3ADEFF360
IBAM CiOZ 36C4 0039
3142 093*1 00
Gläubigen! c Kt;
DEOS27ZOOOOO;094E9
Id160427.e16 Vg iDS.836
Ein U n te rn e h m e n d e r RWE
ü5t.*ldNr. DE 3137 3B 53
Qualität für Menschen
LVR-Amt fü r Bodendenkmalpflege im Rheinland
Endenicher Straße 133 • 53115 Bonn
Planungsbüro
Dipl. Ing. Ursula Lanzerath
Veynauer Weg 22
53881 Euskirchen
Datum und Zeichen bitte stets angeben
28.04.2016
333.45-7.1/15-001
Dr. Ursula Francke
Tel
0228 9834-134
Fax
0221 8284-0362
Ursula.Francke@lvr.de
Bad Münstereifel, B-Plan Nr. 54 „Kirspenich-Hardtburgstzraße"
Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Ih r Schreiben vom 21.4.2016
Sehr geehrte Frau Lanzerath,
vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen zu o.a. Bebauungsplan.
Anfang April 2016 wurde durch das LVR-Amt fü r Bodendenkmalpflegeauf auf etwa
einem Drittel des ca. 10 Hektar großen Plangebietes eine Grunderfassung (nur Be
gehung m it Einzelfundeinmessung) durchgeführt werden, da hier im Westen des
Plangebietes die Flächen für die Begehungen entsprechend vorbereitet waren. Die
südliche Parzelle ist Brache bzw. Weide und die mittlere östliche Fläche m it Raps
bewachsen und konnten daher nicht begangen werden.
Die Begehungen in der westlichen Fläche erbrachten neben einer vorgeschichtlichen
Feuersteinklinge und einem eisenzeitlich/römischen Basaltmahlsteinbruchstück Stü
cke von verbranntem Rotlehm und Metallschlacken, die ggf. auf Metallverarbei
tungsstätten schließen lassen, die bereits aus der Umgebung bekannt sind. Darüber
hinaus wurden im Süden der Fläche frühmittelalterliche Gefäßscherben kartiert, die
entweder auf eine Siedlung dieser Zeitstellung oder auf eine frühmittelalterliche
Nutzung des Geländes schließen lassen.
Auf der Preußischen Uraufnahme von 1895 sind innerhalb des Plangebietes drei
„Hügel" erkennbar, bei denen es sich entweder um Teile eines vorgeschichtlichen
Hügelgräberfeldes handelt, oder aber um eine andere anthropogene Erhebungen,
982-001-12.2015
Wir freuen uns über Ihre Hinweise zur Verbesserung unserer Arbeit Sie erreichen uns unter der
Teiefonnummer 0221 809-2255 oder senden Sie uns eine E-Mail an Anreounaen&lvr. de
Besucheranschrift: 53115 Bonn, Endenicher Straße 129, 129a und 133
DB-Hauptbahnhof Bonn, Straßenbahnhaltestelle Bonn-Hauptbahnhof
Bushaltestelle Kartstraße, Unien 608, 609, 610, 611, 800, 843, 845
USt-IdNr.: DE 122 656 988, Steuer-Nr.: 214/5811/0027
Zahlungen nur an den LVR, Finanzbuchhaltung
50663 Köln, auf eines der nachstehenden Konten
Helaba
IBAN: DE843 00 5 0 00 00000060061, BIC: WELADEDDXXX
Postbank
IBAN: DE953 70 1 0 05 00000564501, BIC: PBNKDEFF370
Seite 2
deren Funktion bislang nicht geklärt ist. Desweiteren queren vermutlich ein oder
zwei römische Straßen das Plangebiet, die mit einer Begehung nicht zu erfassen
sind.
Auf Grundlage der jetzigen Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass sich zumindest
in dem begangenen Teil des Plangebietes Bodendenkmäler erhalten haben, deren
Ausdehnung und Erhaltung noch nicht überprüft wurden. Es ist daher immer noch
nicht möglich, die für die UVP notwendigen Belange des Bodendenkmalschutzes für
die gesamte Fläche des Bebauungsplanes abschließend zu bewerten.
Auf der Grundlage des bisherigen Prospektionsergebnisses sind Belange des Boden
denkmalschutzes fü r die Planung nach Maßgabe der §§ 1 Abs. 3, 11 DSchG NW
i.V.m § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aber bereits als abwägungs- bzw. entscheidungser
heblich einzustufen. Hier ist das Ziel des Denkmalschutzgesetzes, bedeutende ar
chäologische Bodendenkmäler als Bodenarchiv für kommende Generationen zu be
wahren und vor Gefährdung zu schützen, zugrunde zu legen.
Da die bisher durchgeführten Untersuchungen jedoch (noch) keine konkreten Aus
sagen zur Abgrenzung bzw. insbesondere zum Denkmalwert betroffener Kulturgüter
ermöglichen, ist eine ergänzende Konkretisierung der archäologischen Situation
durch Sachverhaltsermittlung (Anlage von Suchschnitten) auch gerade in den noch
nicht prospektierten Flächen unumgänglich. Ziel dieser Untersuchung ist es, den
Denkmalwert und die Ausdehnung und damit die tatsächliche und die rechtliche Be
troffenheit der Kulturgüter zu verifizieren, um die Planung im Ergebnis auf der
Grundlage der §§ 11, 3, 4 und auch 29 DSchG NW diesbezüglich anzupassen.
Diese Prüfung ist als Teil der Umweltprüfung vom Planungsträgerzu veranlassen. Es
ist eine archäologische Fachfirma zur beauftragen, die nach Maßgabe einer (Nachforschung-)erlaubnis gemäß § 13 DSchG NW tätig wird.
Im Ergebnis ist zu überprüfen, ob die vorgesehenen planerischen Festsetzungen in
einem unmittelbaren Spannungsverhältnis zu den Belangen des Bodendenkmal
schutzes stehen.
Ich bitte Sie, die erforderlichen Untersuchungen zu veranlassen. Eine Liste der Fir
men, die diese Leistung anbieten, füge ich bei.
Gerne wird Ihnen das Fachamt eine Leistungsbeschreibung für die Durchführung
einer archäologischen Sachverhaltsermittlung zur Verfügung stellen. Sollte dies ge
wünscht sein, bitte ich Sie, sich direkt m it meinem Kollegen, Herrn Vogt, e-mail:
thomas.voat@ lvr.de. in Verbindung zu setzen.
Für Rückfragen und weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Ursula Francke
Bezirksregierung Köln
w
Datum: 10.05,2016
Bezirksregierung Köln, 506C3 Köln
Seite ! von .1
Planungsbüro Ursula Lanzerath
Veynauer Weg 22
53881 Euskirchen
Aktenzeichen;
Dezernat 33
52231
Auskunft erteilt:
HerrMeul
fior|an.meul@Oezregkaeln.nrA'.de
Zimmer: B 367
Bauleitplanung der Stadt Bad Münstereifel;
Telefon. (0221) 147-3204
Fax: (0221) 147-4581
Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich-Hartburgstraße“
BlumenthslstraSe. 33,
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
50370 Köln
DB bis Köln Hbf.
U-Bsbn bis
Ihr Schreiben-(e-mail) vom 21.04.2016
Ihr Zeichen.:
Reichenspergerplatz
Telefonische Sprechzeiten:
mo: -d a .: 8:30 - 15:00 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die Planung sind aus Sicht der von mir wahrzunehmenden
öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der
Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen.
Planungen bzw, Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem
Besuchertag:
donnerstags: 5 :3 0 -1 5 :0 3 Uhr
(weitere Term ine nach
Vereinbarung!
Landeskassa Düsseldorf;
Landesbanx Hessen-Thünngen
IBAN;
DE34 30D5 OCOO 0300 0965 60
BIC: WELADEDDXXX
Planungsbereich nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Meul)
Hauptsitz:
Zeughausstr. 2-10.50557 Köln
Telefon: (0221) 1 4 7 -0
Fsx: (0221) 147-3185
USt-ID-Nr.: DE 8121I085S
pflststelle@brk. nr.v. de
wtwbezreg-koeln,nrw.de
In d u strie - Und H andelskam m er
A achen
IHK Aachen | Postfach 10 07 40 | 52007 Aschen
Planungsbüro U. Lanzerath
Veynauer Weg 22
53881 Euskirchen
i¥
IHK
T5ieatersiiaße 5 -1 0
52G62 Aachen
hitps: f/www,aachen ihk.de
Auskunft erteilt
Nils Jagnew
Telefon: 0241 4450-234
Telefax: 0241 4460-148
E-Mail: dlanstigaachen.ihk, de
Unser Zeichen
18/
Ihre Zeichen.''
Ihre Nachricht vom
21 04.201 S
Aachen,
12. Mai 2016
B a u le itp la n u n g
hie r:
S ta d t Bad M ünstereifel, B eb auu ngsplan Nr. 54 „K irs p e n ic h - H ardtburgstraß e "
Sehr geehrte Damen und Herren,
da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht
berührt oder - wo es der Fall ist - hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrieund Handelskammer Aachen keine Bedenken.
Freundliche Grüße
Industrie- und Handelskammer
Aachen
Hi-i-A-y
Fritz Rötting
Geschäftsführer
A b te ilu n g Recht
J7 ,
Ü'J” J'p
Erft a i Verband
Wasser wiftscha^
fü r unsere Region.
Erftvfiröard | Postfach 122CJ | £0103 Bsrghaim
Planungsbüro U. Lanzerath
Frau Ursula Lanzerath
Veynauer W eg 22
53882 Euskirchen
Abteilung
Ihr Ansprschpartnar
Durchwat
Telefax
E-Mail
Unser Zeichen
AKtanzalchsn
Borgheim, 23. Mai 2016
A u fste llu n g des B e b a uu n g sp lan es Nr. 54 "K irsp e n ich - H a rd tb u rg
straß e" d e r S tad t Bad M ünstereifel
Ihr Schreiben vom 21.04.2016
Sehr geehrte Frau Lanzerath,
sehr geehrte Damen und Herren.
Recht
Sascha Gündel
(0 22 71) B8-12 56
{0 22 71) 88-14 44
bauleitplanung
@erftverband.de
R-003-410
70601
Erftverband
Am Erftvcrbdnd 6
5 01 2 6 ß e rg b fü m
Tel, (02271) S8-Ü
Fax (02271) 88-1210
wvvw.cr f tverba na .cc
ipföQ erHverbandjic
Cürti rne rzbäii k B11 o lt c i f i'i
19AN
die Empfehlung zur Sammlung und Nutzung von Niederschlagswasser
wird begrüßt. Ergänzend sollte der geplante Feuerlöschteich aus dem
Niederschlagswassersystem gespeist werden und durch einen weiteren
Teich an der topografische niedrigsten Stelle im bebauungsplangebiet
ergänzt werden. Damit kann die Stoßbelastung für die Erft reduziert
werden.
DE45370-'. 00-14 0390 4000 00
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie fordert in einem festgelegten Zeitrahmen
die Herstellung eines „guten Zustands“ der Gewässer. Daher ist es
sinnvoll, die erforderlichen Ausgieichsmaßnahmen soweit möglich am
Gewässer durchzuführen . Hierzu gehören neben den notwendigen
Maßnahmen zur Erreichung eines guten chemischen Zustands auch
Maßnahmen am Gewässer selbst oder/und bis ins Gewässerumfeld. Die
Umsetzung ist nach derzeitigem Wissensstand nicht zu umgehen und wird
in Zukunft Kosten verursachen sowie Flächen im Gewässerumfeld
beanspruchen. Um sowohl ansonsten doppelt anfallende Kosten zu
vermeiden als auch den Flächenentzug für die Landwirtschaft zu
reduzieren, halten wir es für unbedingt erforderlich, die notwendigen
Ausgleichsmaßnahmen bereits jetzt an die Gewässer zu lenken.
D642 3 7 0 / üüöO 04/1 OOCO 00
SWIFT HK,: DC UTÜKDK
S'.Vtef-FHC C OnADFFFXXX
K rc’ssparkasse Köln
13AN
Dfc3637050290 0'r42 0053 95
y.vr-r-BiccoK5Dtr33
D g u u c I iö B a n k A G B e iyJ’ d m
13AN'
V oikib drik Er r t uG
|3 AN
DEOS 3705 9252 1001 0980 19
SWlFT-BiC GENOD EDIERE
Vors i tzc*fVJör d oii
Verba ndsrates;
Bürgerrr.eists.''
Dr Uwe frie d i
Vorstand:
Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Beier,
Abteilung G2 - Flussgebietsbewirtschaftung, Tel.-Nr.: 02271/88-1293.
Bauassessor D ipL-Ing
Norbert Emjefhardt
Des Weiteren verweisen wir auf den Inhalt unserer Stellungnahme vom
09.02.2015.
Mit freundlichen Grüßen
Qjojitnts iihd
UrnwrrfpiTr.nacn7?.nt
r.y T S M ^ >
Per Seeliger
STÄDT
RHEINBACH
Der Bürgermeister
Fachbereich V
Sachgebiet 62.2: Planung und Umwelt
Hausadresse: Stadtveiwaltung Schweigelstr 23 53359 Rheinbach
Postfachadresse: Stadtverwaltung Postfach 1128 53348 Rheinbach
27. Mai 2016
Sprechstunden:
Montag + Dienstag
Planungsbüro U. Lanzerath
Veynauer Weg 22
Mittwoch
Donnerstag
53881 Euskirchen
08:00-12:00 Uhr
geschlossen
08:00 - 12:00 Uhr
14.00 - 15:30 Uhr
Freitag
Bürqerinfothek
0 8 :0 0 -1 1 :3 0 Uhr
Mo - Mi
08:00- 12:00 Uhr
Donnerstag
14.00 -17:00 Uhr
08:00 - 12:00 Uhr
Freitag
14:00 -18:00 Uhr
08.00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Ihr Schreiben vom / Zeichen
Mein Zeichen
21.04.2016
Sachbearbeiter/in
Lars Kunze
Zlmmer-Nr.
102
Durchwahl
E-Mail
917-250
Lars.Kunze@stadt-rhelnbach.de
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich - Hardtburgstraße“, Beteiligung der Behörden und sonsti
gen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
hier: Ihr Schreiben vom 21. April 2016
Sehr geehrte Frau Lanzerath,
die Belange der Stadt Rheinbach werden durch den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 54 „Kirspenich Hardtburgstraße“ in der Stadt Bad Münstereifel nicht berührt. Aus diesem Grund werden im Rahmen der Beteiligung
gemäß § 4 (2) BauGB keine Anregungen vorgebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Lars Kunze
Stadtverwaltung Rheinbach
Sachgebiet 60.2 - Planung und Umwelt Schweigelstraße 23
53359 Rheinbach
Femsprechanschluss:
Konten der Stadtkasse Rheinbach:
02226/917-0(Zentra!e)
TetefäX-Nr.: 917-215
Kreissparkasse Köln
045 803 707 (BLZ 370 502 99) IBAN: DE49 3705 0299 0045 8037 07 BIC: COKSDE33XXX
Raiffeisenbank Voreifel 10 805 015 (BLZ 370 696 27) IBAN: DE47 3706 9627 0010 8050 15 BIC: GENODED1RBC
Kreis i
Der Landrat
Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen
Abt.
Planungsbüro
Ursula Lanzerath
VeynauerWeg 22
53881 Euskirchen
hier:
60
60.13 - Kreisentwicklung
und Planung
Aktenzeichen:
60.13/61.31.004/91
bearbeitet von:
Frau H. Schmitz
Durchwahl:
02251/15 182
Telefax:
02251/15 654
E-Mail:
Heike.Schm itz@ kreis-euskirchen.de
Dienstgebäude:
Jülicher Ring 32
Zimmer:
A 216
Datum
03.06.2016
Bebauungsplan Nr. 54 der Stadt Bad Münstereifel, „Kirspenich - Hardtburgstraße“
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Ihr Schreiben vom 21.04.2016
Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes keine
grundsätzlichen Bedenken.
Ich bitte jedoch die nachfolgend aufgeführten Anregungen und Stellungnahmen der
Fachabteilungen bei der Festsetzung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen:
Straßenverkehrsamt
Die Haupterschließung des neuen Baugebietes findet über eine neue Anbindung zur L 11 statt.
Zusätzlich soll für Entsorgungsfahrzeuge und Feuerwehr / Rettungsdienst eine Anbindung an die
Hardtburgstraße erfolgen. Diese Beschränkung kann mit Mitteln der StVO (Beschilderung,
Markierung) nicht erreicht werden. Hierzu ist es erforderlich, die Zufahrt zur Hardtburgstraße z.B.
mit mobilen Pollern abzubinden. Den berechtigten Nutzern könnte ein entsprechender Schlüssel
für die Durchfahrt zur Verfügung gestellt werden. Ansonsten bestehen keine Bedenken.
Untere Bodenschutzbehörde
Es kann aus fachtechnischer Sicht festgehalten werden, dass bodenschutzrechtliche Belange
sachgerechten Eingang und Berücksichtigung bei dem Vorhaben gefunden haben. Da die
Maßnahmen M 3 und M 5 Eingang in die Textlichen Festsetzungen gefunden haben, bestehen
zusammenfassend aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen das Vorhaben.
Planung
Da es sich um ein sehr großes Neubaugebiet handelt, wird empfohlen, das Baugebiet in
Abschnitten - beginnend am Dorfrand - zu erschließen und zu vermarkten. Hierdurch kann
Telefon: (02251) 15-0
Telefax: (02251) 15-666
mailbox@kreis-euskirchen.de
www.kreis-euskirchen.de
USt-ld Nr. DE 122393798
Gläubiger-ID: DE4020200000003614
Konten der Kreiskasse:
Kreissparkasse Euskirchen
IBAN: DE20 3825 0110 0001 0000 17
SWIFT-BIC: WELADE D1 EUS
VR-Bank Nordeifel eG
IBAN: DE56 3706 9720 0100 1750 29
SWIFT-BIC: GENO DE D1 SLE
ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
familienfreundlicher
; D Arbeitgeber
,ü
2013-2016
prüfen.bewerten.auszeichnen
verhindert werden, dass bei einem Bedarfsrückgang z.B. auf Grund des demografischen
Wandels, das Baugebiet nicht vollständig bebaut wird und viele Baulücken entstehen.
Erfolgt die Erschließung und Vermarktung durch einen privaten Investor, sollte diese
Vorgehensweise im BP festgeschrieben werden.
Immissionsschutz
Die im Schallgutachten der Kramer Schalltechnik GmbH (Projekt-Nr.: 16 02 007/02) vom
15.03.2016 ermittelten Lärmpegelbereiche (LBP) sollten flächenmäßig festgesetzt werden. In den
gekennzeichneten Lärmpegelbereichen sind für Neu-, Um- und Anbauten bauliche Vorkehrungen
zum Schutz vor Verkehrslärm zu treffen (passiver Schallschutz).
Die Außenbauteile müssen hinsichtlich der Schalldämmung zum Schutz gegen Außenlärm
mindestens den Anforderungen der DIN 4109 genügen.
In der nachfolgenden Tabelle sind für die Lärmpegelbereiche I bis III die gemäß DIN 4109
erforderlichen Schalldämmmaße für Außenbauteile aufgeführt. Die hier angegebenen
Schalldämmmaße der Wand bzw. der Fenster gelten für übliche Räume mit:
- Raumhöhe von ca. 2,5m;
- Raumtiefe von etwa 4,5m oder mehr und
- einem Fensterflächenanteil von max. 40%.
Untere Wasserbehörde
Aus abwassertechnischer Sicht bestehen keine Bedenken, wenn die nachfolgenden Punkte
Berücksichtigung finden.
Die im Plangebiet anfallenden Schmutzwässer sind dem vorhandenen Schmutzwasserkanal
zuzuführen.
Die Niederschlagswässer sind bei Eignung gem. § 51 a LWG vor Ort zu versickern oder ortsnah
in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit
möglich ist. Nach dem vorgelegten Baugrundgutachten (F&S Concept Projektentwicklung GmbH
aus Euskirchen, Erläuterungsbericht v. 09.12.2014 zur Erschließung des B-Plan 54 „Kirspenich,
Hardtburg“) ist eine Versickerung im Plangebiet nahezu ausgeschlossen.
Gemäß den nun aktuell vorgelegten Unterlagen sollen die Niederschlagswässer in die Erft
eingeleitet werden. Unter Punkt 5.0 der Begründung wird erläutert, dass durch die Erftverband
Aquatec GmbH bereits im September 2015 ein immissionsorientierter Nachweis nach BWK M3/
M7 erstellt wurde. Demnach seien die stofflichen und hydraulischen Grenzwerte nicht
überschritten.
Dieser Nachweis liegt der Unteren Wasserbehörde zurzeit nicht vor, daher kann eine
Rückhaltung vor Einleitung noch nicht ausgeschlossen werden.
Grundsätzlich muss nachgewiesen werden, dass eine Einleitung in die Erft gewässerverträglich
auch im Hinblick auf die Wasserrahmenrichtlinie erfolgt. Die Einleitung bedarf einer
wasserrechtlichen Erlaubnis gem. den §§ 8, 9 und 10 WHG.
Es wird empfohlen, das Niederschlagswasser der Dachflächen in Zisternen zu sammeln, zu
speichern und als Brauchwasser und zur Gartenbewässerung zu nutzen. Der Überlauf ist an den
Niederschlagswasserkanal anzuschließen.
Das Entwässerungssystem inkl. seiner Bauwerke muss entsprechend hydraulisch in der Lage
sein, die zusätzlichen Wassermengen aufnehmen zu können. Hierbei ist ebenfalls die
Leistungsfähigkeit der Kläranlage zu prüfen, da das geplante Baugebiet doch eine erhebliche
Größe aufweist.
Die Leitungsführung muss rechtlich abgesichert sein.
Untere Landschaftsbehörde
Die Abgrenzung des B-Plangebietes deckt sich nicht mit der rechtskräftigen Fassung des
Flächennutzungsplanes (S. 4 der Begründung). Im Nordosten liegt der B-Plan in geringen Teilen
außerhalb der rechtskräftigen FNP-Zone. Das Planungsrecht ist hier zu verifizieren.
Bauabschnitt 1 und 2 werden zwar im Text erwähnt, jedoch weder im Plan noch im Text
beschrieben. Es ist zu vertraglich regeln, dass BA 1 nördlich des Feldweges entwickelt wird und
BA 2 mitsamt des Wegenetzes im südlichen Teil erst dann begonnen wird, wenn auf 80 % der
Grundstücke in BA 1 mit dem Bau begonnen wurde. Damit soll eine Flächenbevorratung
verhindert werden und der südliche Abschnitt möglichst lange in landwirtschaftlicher Nutzung
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verbleiben. Die Bauabschnitte sind im Plan darzustellen und die zeitliche Inanspruchnahme
verbindlich zu regeln. Ansonsten kann das Gebiet auch in 2 Teil-B-Pläne aufgeteilt werden. Der
2. B-Plan könnte dann realisiert werden, wenn der 1. B-Plan weitgehend umgesetzt ist.
Zu Punkt 4.2.4 im Umweltbericht:
o Es wird eine Beschränkung der Neuversiegelung auf ein Mindestmaß vorgeschrieben. Im
westlichen Straßenzirkel liegt eine überdimensionierte Straßenverkehrsfläche. Aus Gründen
der Eingriffsverminderung ist diese als Grünfläche zu entwickeln. Wenn die Fläche als
öffentlicher Freiraum vorgesehen sein sollte, so ist diese als solche darzustellen und
beispielsweise mit Einzelbäumen, kleinen Pflanzflächen und Bänken zu gestalten, um zu
vermeiden, dass hier ein Parkplatz entsteht.
» Es wird eine wöchentliche Befahrung ab Anfang März bis Baubeginn als
Vermeidungsmaßnahme empfohlen, um eine Ansiedelung von Bodenbrütern während der
Bauphase zu verhindern. Diese Maßnahme darf sich nur auf die mit der Erschließung
zusammenhängende Bebauung beziehen.
• Der "Artenschutzacker" wird als CEF-Maßnahme entwickelt, daher ist mit der Durchführung
der Bewirtschaftungsauflagen vor Beginn der Brutperiode zu starten, damit zum Zeitpunkt
des Eingriffes die Ausgleichsfläche in vollem Umfang zur Verfügung steht.
Zu Punkt 5.2.1 Festsetzungen
o Streuobstwiese Bäume: es sind mind. 11 Bäume auf die beiden Teilflächen zu verteilen. In
den ersten drei Jahren ist ein jährlicher Erziehungsschnitt notwendig, danach kann alle 3
Jahre geschnitten werden.
« Streuobstwiese Mahd: In den ersten 2 Jahren ist zum Zwecke der Aushagerung zweimal
jährlich zu mähen (erste Mahd ab 1.6.). Ab dem 3. Jahr kann die Mahd 1 mal jährlich erfolgen
(ab dem 1.7.).
® Alle privaten Grünflächen sind in der Pflanzperiode nach dem Bau der
Haupterschließungsstraße fertigzustellen. Die private Pflanzfläche im Osten des 2. BA ist in
der Pflanzperiode nach Beginn des 2. BA fertigzustellen
® Die streifenförmigen nördlichen privaten Grünflächen sollen zu mind. 50 % mit Gehölzen
bepflanzt werden. Evt. ist eine Entwicklung zu einem Nachtigall-Ersatzhabitat möglich, (s.u.).
Die Gestaltung ist mit der ULB abzustimmen.
Zu Punkt 5.2.2 Externe Maßnahmen
® Die Anlage des Artenschutzackers hat vor Beginn des 1. Bauabschnittes zu erfolgen. Da es
sich um eine CEF-Maßnahme handelt, muss die Maßnahme vor Beginn der
Inanspruchnahme der Fläche wirksam sein. Die Maßnahme ist umzusetzen gemäß den
Vorgaben aus der Artenschutzprüfung. Daher sind im Extensivacker zusätzlich 10
Feldlerchenfenster anzulegen.
» Es fehlen Angaben zur Anzahl der Ökopunkte, bezgl. der Inanspruchnahme des
Ökoflächenpools der Stadt Bad Münstereifel. Dies ist festzuschreiben. Die Maßnahmen sind
mit der ULB abzustimmen und dem B-Plan flächenscharf zuzuordnen.
• Gem. Artenschutzprüfung ist ein Ersatzhabitat für die Nachtigall zu schaffen. In der ASP sind
hierzu dezidiert Vorgaben gemacht worden (S. 53 f der ASP vom 10.3.2014) In den
Festsetzungen sind hierzu jedoch keine Aussagen getroffen. Dieser Punkt ist zur Sicherung
der artenschutzrechtlichen Zulässigkeit abzuarbeiten. Die Umsetzung hat vor Beginn des 1.
Bauabschnittes zu erfolgen, damit die Maßnahme zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme
bereits wirksam ist.
Träger der Landschaftsplanunq
Die Abgrenzung des B-Plangebietes deckt sich nicht mit der rechtskräftigen Fassung des
Flächennutzungsplanes (S. 4 der Begründung). Im Nordosten liegt der B-Plan in geringen Teilen
außerhalb der rechtskräftigen FNP-Zone.
Bauamt
Aus baurechtlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
1. In den textlichen Festsetzungen wird unter Punkt 1.2 die Flöhe der baulichen Anlagen mit
Hilfe eines definierten Bezugspunktes festgesetzt. Dabei sollen Abweichungen von den
festgesetzten Flöhen bis zu 0,3 m zulässig sein. Sollen diese Abweichungen immer allgemein
zulässig sein oder sind diese an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Oder ist die
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2.
Ausnahme nach § 31 Abs.1 BauGB unter bestimmten Voraussetzungen gemeint? Leider
fehlen auch in der Begründung zum B-Plan nähere Erläuterungen, so dass diese
Festsetzung nach nach fachlicher Einschätzung nicht eindeutig bestimmt ist.
Hinweis zu § 8 Gestaltungssatzung:
Bei geplanten Abweichungen von der Gestaltungssatzungen werden nach Erkenntnis des
Bauamtes keine „Befreiungen“ erteilt, sondern Abweichungen gemäß § 73 BauO NRW iVm.
§ 86 Abs. 5 BauO NRW im Einvernehmen mit der Gemeinde von der Bauaufsichtsbehörde
im Rahmen einer Ermessensentscheidung zugelassen.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
(Schmitz)
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