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Beschlussvorlage (RD 577-X - Anlage 2 - Abwägungen gem. § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
135 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
17.06.16, 12:54
Aktualisiert
17.06.16, 12:54

Inhalt der Datei

Seite 1 von 19 Stadt Bad Münstereifel Bebauungsplan Nr. 54 Kirspenich, Hardtburg Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange lfd. Nr. Anregung durch Datum 01 Deutsche Bahn AG DB Immobilien Region West 02 Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) Luftbildauswertung Bezirksregierung Düsseldorf 03 PLEdoc Leitungsauskunft Fremdplanungsbearbeitung Essen wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 23.01.2015 Keine Anregungen oder Bedenken. Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. 23.01.2015 Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeitenwird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In die Plandokumente wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Stellungnahme zu folgen. Kampfmittel Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/ Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle / Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu verständigen. 26.01.2015 In dem angefragten Bereich befinden sich keine Der Hinweis wird zur Kenntnis gevon uns verwalteten Versorgungsanlagen. nommen. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: • Open Grid Europe GmbH, Essen • Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen • Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. 1 Versorgungsträger anderer Unternehmen wurden gehört. Eine Erweiterung des Plangebietes ist nicht beabsichtigt. Kein Beschluss erforderlich. Seite 2 von 19 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme • • • • • • Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Ferngas Nordbayern GmbH (FGN)), Nürnberg Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung. 04 05 Bezirksregierung Köln Dezernat 33 Allgemeine Landeskultur 27.01.2015 Keine Bedenken. Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. Gemeinde Nettersheim 30.01.2015 Keine Bedenken. Es gilt als mit der Gemeinde Kenntnisnahme. Nettersheim abgestimmt. Kein Beschluss erforderlich. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. 2 Seite 3 von 19 lfd. Nr. Anregung durch Datum 06 Erftverband Bergheim 09.02.2015 Durch die zusätzlichen Versiegelungen und Der Stellungnahme wird gefolgt. Entwässerungen im Trennsystem entstehen Der immissionsorientierte Nachweis zusätzliche Gewässerbelastungen, die nach BWK M3/M7 wurde geführt a) bei häufigeren kleinen Hochwasserereignis- (Erftverband aquatec GmbH, Sepsen ökologisch wirksam sind (Stoßbelastungen) tember 2015). oder b) bei selteneren und gefahrbringenden Hoch- Zusammenfassung der Ergebnisse: wasserereignissen zum Beispiel für die unter- Im geschlossenen Siedlungsgebiet halb liegende Ortschaft Kreuzweingarten die Arloff betreibt der Erftverband vier Niederschlagswassereinleitungen. Hochwassergefährdung erhöhen können. Darüber hinaus gibt es innerhalb des Siedlungsgebietes Aus dieser Gemengelage entstand die Forde- geschlossenen rung unserer Stellungnahme vom 08.04.2002 eine Einleitung aus einem vorhandezum zugehörigen Bebauungsplan 54, dass Nie- nen Trennsystem der Stadt Bad derschlagswasser zu versickern, zu speichern Münstereifel, eine weitere Trennsysund zu nutzen ist und nur das über noch weiter- temeinleitung ist geplant. gehende Rückhaltungsmaßnahmen (wie Feuer- Die Kläranlage Kirspenich leitet gelösch-Dorfteich) hinausgehende Überschuss- meinsam mit dem RÜB Kirspenich wasser abgeleitet wird. In jedem Fall ist nach- ein. Alle Einleitungen erfolgen in die zuweisen, dass die Einleitungen aus dem Be- Erft. bauungsplangebiet aus der Sicht der ökologi- Um die Situation im Einflussbereich schen Verträglichkeit unbedenklich ist z.B. im der Einleitungen zu erfassen, wurden Rahmen eines immissionsorientierten Nachwei- im Sommer 2004, Februar 2006 und ses nach BWK M3/M7 auf Basis einer Nieder- August 2015 Begehungen vor Ort schlags-Abflussmodellierung. Ebenfalls ist die durchgeführt. Das WiederbesiedUnbedenklichkeit einer Einleitung auch nur für lungspotenzial an den Einleitstellen das Überlaufwasser aus Rückhalteanlagen be- schwankt von gering bis hoch. züglich der Hochwassergefährdung an der Erft Die Modellrechnungen für den hydnachzuweisen. Ohne diese Nachweise beste- raulischen Nachweis werden mit dem aktuellen kalibrierten Niederhen gegen die Planung erhebliche Bedenken. schlag-Abfluss-Modell der Erft durchgeführt. Mithilfe des Modells wird die Abflussmenge an den Einleitstellen im potenziell natürlichen Zustand und im Prognosezustand wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 3 Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Stellungnahme zu folgen. Seite 4 von 19 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag berechnet. Für den stofflichen Nachweis wird die Modellsoftware VERENA M3 verwendet. Die Modellrechnungen haben zum Ergebnis, dass durch die geplante Trennsystemeinleitung des B-Plan 54 in die Erft die hydraulischen und stofflichen Grenzwerte nicht überschritten werden. 09.02.2015 Hinweis zur Erdbebengefährdung: Gemäß der Technischen Baubestimmungen des Landes NRW ist bei der Planung und Bemessung üblicher Hochbauten die DIN 4149:200504 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen. Die Gemarkung Arloff ist nach der „Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik DeutschlandNordrhein-Westfalen, 1 : 350 000 (Karte zu DIN 4149)“ der Erdbebenzone 1 in geologischer Untergrundklasse R zuzuordnen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 07 Geologischer Dienst NRW Krefeld 08 Regionalgas Euskir- 11.02.2015 In dem Plangebiet sind Anlagen zur Versorgung Kenntnisnahme. chen GmbH & Co. KG mit Erdgas vorhanden. Gegen die beabsichtigte Projektmanagement Aufstellung der Bauleitplanung bestehen unseNetz rerseits keine Bedenken, soweit der Bestand unserer Anlagen gewährleistet ist. Kein Beschluss erforderlich. 09 Industrie- und Han- 13.02.2015 Da der vorgesehene Planentwurf die Belange delskammer Aachen der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht berührt oder - wo es der Fall ist - hinreichend Kein Beschluss erforderlich. 4 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Stellungnahme zu In den Verfahrensunterlagen wird auf folgen. die Erdbebenzone hingewiesen. Kenntnisnahme. Seite 5 von 19 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. Zu 11.1 Zu 11.1 Die Haupterschließung des Gebietes ist über eine neue Anbindung an die Landstraße L 11 geplant. Diese Haupterschließungsachse wird bis zur Hardtburgstraße ausgebaut werden, da diese auch Erschließungsfunktionen übernehmen soll. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Stellungnahme zu folgen. berücksichtigt, bestehen seitens der Industrieund Handelskammer Aachen keine Bedenken. 10 Stadt Rheinbach 20.02.2015 Von Seiten der Stadt Rheinbach gibt es im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Hinweise. 11 Kreis Euskirchen 23.02.2015 Keine grundsätzlichen Bedenken. 11.1 Straßenverkehrsamt Da im Anschluss an die Pfarrer-Becker-Straße ein weiteres Wohngebiet geplant wird, das eine neue Verkehrsbelastung bringen wird, sollte im Rahmen der Bauleitplanung für dieses neue Baugebiet sowohl eine Verkehrslösung für die Anbindung des künftigen Wohngebietes gesucht als auch eine Verbesserung der Situation der Pfarrer-Becker-Straße angestrebt werden. Es ist anzustreben, sinnvolle und sichere Lösungen für das gesamte Wohngebiet im Rahmen der Planung des neuen Wohngebietes zu suchen. Um die Anwohner der Hardtburgstraße nicht mit dem Baustellenverkehr sowohl für alle Tiefbau- als auch alle Hochbaumaßnahmen zu belasten, soll dieser komplett über die neue Anbindung geführt werden. Dies wird im Erschließungsvertrag entsprechend geregelt. Der bisherige Bebauungsplan sah ursprünglich einen Wendehammer am Ende der PfarrerBecker-Straße vor, so dass keine Verbindung zu dem folgenden Wirtschaftsweg entstanden wäre. Dieser Wendehammer wurde jedoch nicht hergestellt. Nunmehr besteht eine Verbindung über den Wirtschaftsweg zur L 11, die genutzt wird, obwohl der Zustand des Weges sehr 5 Eine Verbesserung der Situation Pfarrer-Becker-Straße wird von Seiten der Stadt angestrebt. Eine Schließung des Wirtschaftsweges ist geplant. Es muss jedoch zwingend darauf Seite 6 von 19 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung schlecht ist. Die Anbindung des Wirtschaftsweges an die L 11 ist im Hinblick auf die Verkehrssicherheit nicht unproblematisch. Immer wieder gibt es Klagen von Kirspenicher Anwohnern (Hardtburgstraße u.a.), über die fußläufige Verbindung in den Ort Arloff, zu den Sportstätten und zum Bahnhof. geachtet werden, dass auf der Parzelle des Weges eine Wendemöglichkeit für die Pfarrer-Becker-Straße entsteht. 11.2 ln der Vergangenheit wurden bereits einige Verbesserungen erreicht. Die Gesamtsituation kann trotz aller Änderungen nicht als zufriedenstellend angesehen werden. Hier wird seitens der Verkehrskommission geraten, im Rahmen der Planung des neuen Baugebietes mit allen zu beteiligenden Behörden eine sinnvolle Gesamtlösung für das Wohngebiet zu erarbeiten und die Chancen, die die aktuelle Planung dazu bietet, zu nutzen. In diese Beratungen sollte dann auch der Antrag der Einrichtung eines signalgesicherten Fußgängerüberweges über die L 11 einfließen. Im Rahmen der Verkehrsschau wurde festgestellt, dass die Straßen Keltenstraße und Herrenweide als Sackgassen für den Kfz.-Verkehr enden, aber als Fußweg weiter bis vor die L 11 führen. Dort sind sie mit einem Teilstück Schutzplanke von der Fahrbahn getrennt. Diese Schutzplanke wird von Fußgängern umgangen oder überstiegen. Es ist nicht sinnvoll, einen Weg anzubieten, der zu keinem Ziel führt bzw. zu einem Ziel, das nicht genutzt werden soll. Die Verkehrskommission bittet, bei der Planung des neuen Baugebietes diese Problematik zu berücksichtigen. 6 Zu 11.2 Mit Realisierung des Plangebietes soll auch eine verkehrssichere Fußgängerverbindung in den Ortskern von Arloff bzw. zum Bahnhof geschaffen werden. Geplant ist eine signalgesteuerte Fußgängerquerung. Die heutigen Bewohner sowie die zukünftigen Bewohner werden über den Fußweg Pfarrer-Becker-Straße und einen neu zu bauenden Gehweg parallel zur L 11 bis zu dieser Querungshilfe geführt. Die Lage der Querungshilfe wird so gewählt, dass diese sowohl dem geplanten Baugebiet als auch der Bestandsbebauung dient. Eine Abstimmung mit der Kreisverwaltung und dem Landesbetrieb hat stattgefunden. Beschlussvorschlag Zu 11.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Stellungnahme zu folgen. Seite 7 von 19 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Zu 11.3 11.3 Untere Bodenschutzbehörde Aus altlastenrechtlicher Sicht ist festzuhalten, Der Hinweis wird zur Kenntnis gedass nach derzeitigem Kenntnisstand in dem nommen. von mir gemäß § 8 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) zu führenden Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten sowie schädliche Bodenveränderungen bzw. entsprechende Verdachtsflächen keine Eintragungen vorliegen. 11.4 Gemäß § 4 Abs. 1 LBodSchG sind alle relevanten Verwaltungs- und Rechtsbereiche verpflichtet, Bodenschutzbelange zu berücksichtigen. Zudem ist nach § 4 Abs. 2 LBodSchG vor Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist. Insofern bestehen gegen das Planvorhaben dann keine Bedenken, wenn bei der Erstellung des Umweltberichtes dementsprechend bodenschutzrechtliche Belange Eingang und Berücksichtigung finden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im nördlichen Bereich des Plangebietes Flächen tangiert werden, für die eine Ausweisung von sehr schutzwürdigen Böden im Hinblick auf die Biotopentwicklung gemäß der Karte der „Schutzwürdigen Böden“ (GLA 2004) vorliegt. Zu 11.4 Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Bodenschutzbelange werden im Umweltbericht berücksichtigt. 11.5 Zu 11.5 Untere Wasserbehörde Gemäß der Wasserschutzgebietsverordnung, § Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- 7 Beschlussvorschlag Zu 11.3 Kein Beschluss erforderlich. Zu 11.4 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Stellungnahme zu folgen. Zu 11.5 Der Ausschuss emp- Seite 8 von 19 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 8 Bad-Münstereifel-Arloff wurde bisher noch kein Antrag auf Genehmigung für die Maßnahme gestellt. Die geplante Maßnahme liegt in der Zone III B des Schutzgebietes. Gemäß § 4 (1) Ziffer 8 (das Einleiten von Kühlwasser, gereinigten Abwasser und des von Straßenoder sonstigen Verkehrsflächen abfließenden gesammelten Niederschlagswassers in oberirdische Gewässer, Gräben oder Mulden) bedarf die Ableitung einer Genehmigung. nommen. fiehlt dem Rat, der Stellungnahme zu folgen. Das Plangebiet selbst liegt in keiner Wasserschutzzone. Das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser soll in die Erft eingeleitet werden. Die Einleitung bedarf der Genehmigung. Der erforderliche Antrag wird erarbeitet. Nachfolgende Antragsunterlagen bitte ich 3fach vorzulegen: Erläuterungsbericht mit Angabe der Wassermenge, Verschmutzung Lageplan mit Eintragung der Fläche; Darstellung Einleitungsstelle. 11.6 Ziel des BP ist die Erschließung zur Wohnbebauung. Die im Plangebiet anfallenden Schmutzwässer sind dem vorhandenen Schmutzwasserkanal zuzuführen. Die Niederschlagswässer sind bei Eignung gem. § 51a LWG vor Ort zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Nach dem vorgelegten Baugrundgutachten (F&S Concept Projektentwicklung GmbH aus Euskirchen, Erläuterungsbericht v. 09.12.2014 zur Erschließung des B-Plan 54 „Kirspenich, Hardtburg“) ist eine Versickerung im Plangebiet nahezu ausgeschlossen. Die Möglichkeit, das Niederschlagswasser über Rohrleitungen oder auch Gräben bis zur Erft zu 8 Zu 11.6 Die Entwässerung des Gebietes erfolgt im Trennsystem. Das im Gebiet anfallende Schmutzwasser wird in die vorhandene Kanalisation in der Hardtburgstraße eingeleitet. Das Niederschlagswasser wird in die Erft eingeleitet. Ein immissionsorientierter Nachweis der Gewässerverträglichkeit der Niederschlagswassereinleitung aus dem B-Plan 54 Gebiet Kirspenich Hardtburgstraße in die Erft liegt vor. Die Modellrechnungen haben zum Ergebnis, dass durch die geplante Trennsystemeinleitung des B-Plan Zu 11.6 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Stellungnahme zu folgen. Seite 9 von 19 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung leiten, ist noch zu prüfen. Hierbei ist ggf. auch 54 in die Erft die hydraulischen und eine Rückhaltung vor Einleitung zu betrachten. stofflichen Grenzwerte nicht überGrundsätzlich muss nachgewiesen werden, schritten werden. dass eine Einleitung in die Erft gewässerverträglich auch im Hinblick auf die Wasserrahmenrichtlinie erfolgt. Die Einleitung bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis gem. den §§ 8, 9 und 10 WHG. Zu 11.7 11.7 Im Gebiet ist die Anlage eines FeuerEs wird empfohlen, das Niederschlagswasser löschteichs geplant. In diesen wird der Dachflächen in Zisternen zu sammeln, zu ein Teil des Niederschlagswassers speichern und als Brauchwasser und zur Gar- eingeleitet. tenbewässerung zu nutzen. Der Überlauf ist an den Niederschlagswasserkanal anzuschließen. Für die zukünftigen privaten HausDas Entwässerungssystem inkl. seiner Bau- halte wird die Empfehlung aufgewerke muss entsprechend hydraulisch in der nommen, das Niederschlagswasser Lage sein, die zusätzlichen Wassermengen zu sammeln und zu nutzen. aufnehmen zu können. Hierbei ist ebenfalls die Leistungsfähigkeit der Kläranlage zu prüfen, da das geplante Baugebiet doch eine erhebliche Größe aufweist. Die Leitungsführung muss entsprechend rechtlich abgesichert sein. 11.8 Untere Landschaftsbehörde Aufgrund der großen Dimensionierung des Baugebietes sollte verhindert werden, dass an verschiedenen Ecken des B-Plangebietes begonnen wird und somit ein zersiedelter Eindruck entsteht. Es wird angeregt, dass das Gebiet in 3 - 4 Abschnitte unterteilt wird. Beginnend mit dem am weitesten von der Landesstraße entfernten Bereich, mit Erschließung über das bisherige Gebiet sollte eine Maßgabe 9 Zu 11.8 Beschlussvorschlag Zu 11.7 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Stellungnahme zu folgen. Zu 11.8 Der Ausschuss empDer Hinweis wird zur Kenntnis gefiehlt dem Rat, die nommen. Derzeit ist vorgesehen, das Gebiet in Stellungnahme zu Kenntnis zu nehmen. 2 Bauabschnitten zu entwickeln. Seite 10 von 19 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag festgeschrieben werden, wann der zweite Abschnitt begonnen werden kann (z. B.: "bei Bebauung von 80 % der Fläche des 1. Abschnittes kann der 2. Abschnitt begonnen werden, usw.) 11.9 Die Ausgleichsmaßnahmen sollten konkretisiert werden, sowohl was Artenschutzmaßnahmen, als auch konkreten Ausgleich anbelangt. Extern zu leistende Kompensationsmaßnahmen sollten höchstens zu 50 % im forstlichen Bereich erfolgen. Grundsätzlich wird empfohlen, weniger und dafür größere Baugrundstücke anzubieten. Hierdurch würde insgesamt ein geringerer Versiegelungsgrad bewirkt. Die größeren Baugrundstücke sollten zudem durch eine Bepflanzung mit heimischen Pflanzen/Gehölzen aufgelockert werden. Zu 11.9 Der Stellungnahme wird gefolgt. Zu 11.9 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Stellungnahme zu Sowohl die Ausgleichsmaßnahmen als auch die Artenschutzmaßnahmen folgen. wurden konkretisiert und mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt. Die Maßnahmen sind in die Planunterlagen zum Offenlagebeschluss eingeflossen. Zu 11.10 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine wohnortnahe Versorgung von Kirspenich ist erstrebenswert; aus Sicht der Verwaltung aber eher nicht umsetzbar. Zu 11.10 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 11.11 Der Stellungnahme wird gefolgt. 11.11 Weiterhin wird angeregt, eine sichere Überque- Geplant ist eine lichtsignalgesteuerte rungsmöglichkeit von Kirspenich-Nord nach Überquerungshilfe. Kirspenich-Süd im Rahmen der Erschließung des Neubaugebietes herzustellen, z.B. auch durch landschaftsgestaltende, verkehrstechnische Maßnahmen. Zu 11.11mit Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Stellungnahme zu folgen. 11.10 Angeregt wird eine wohnortnahe Nahversorgung im Wohngebiet Nord-Kirspenich, um den Quellverkehr aus den bebauten Bereichen möglichst gering zu halten. 10 Seite 11 von 19 lfd. Nr. Anregung durch 12 LVR-Amt für Boden- 09.03.2015 Eine Bewertung des Plangebietes zum Umdenkmalpflege im weltbestandteil Kulturgüter (Bodendenkmäler) Rheinland ist derzeit nicht abschließend möglich, da in der Fläche bisher keine Erhebung des IstBestandes durchgeführt wurde. Es gibt jedoch zahlreiche Hinweise auf eine intensive Besiedlung dieser Region von der Vorgeschichte bis in die Neuzeit. In römischer Zeit verlief durch das Plangebiet eine Fernstraße, eine weitere westlich des Gebietes. Die beiden kreuzten sich ca. 100 m vom Plangebiet entfernt. Üblicherweise wurden in der Nähe römischer Fernstraßen Herbergen, Landgüter oder Siedlungen angelegt, von denen sich Reste im Boden erhalten können. Dies wird durch zahlreiche Fundstellen in der Umgebung bestätigt. Aufgrund dieser naturräumlichen Bedingungen sowie einer Vielzahl von sog. Zufallsfundstellen unterschiedlicher Zeitstellung aus der näheren Umgebung ist daher grundsätzlich nicht auszuschließen, dass auch im Plangebiet Zeugnisse der Geschichte als ortsfeste Bodendenkmäler erhalten sind. Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland wurde unmittelbar nach Eingang des Schreibens Kontakt aufgenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Stellungnahme der Verwaltung zu folgen. Die erforderlichen Informationen wurden dem LVR zur Verfügung gestellt. Im Frühjahr 2015 konnte die Begehung wegen zu trockener Witterung und Bewuchs nicht durchgeführt werden. Anfang April 2016 wurde durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege auf etwa einem Drittel des ca. 10 Hektar großen Plangebietes eine Grunderfassung (nur Begehung mit Einzelfundeinmessung) durchgeführt. Aufgrund der konkreten Befundlage wird eine qualifizierte Prospektion (Schreiben vom Zur Prüfung der Auswirkungen der Planung auf gefordert das archäologische Kulturgut im Zusammen- 24.04.2016). hang mit der Erarbeitung der Grundlagen für den Umweltbericht und damit insbesondere zur Da das Plangebiet derzeit landwirtVorbereitung der Abwägungsentscheidung wird schaftlich genutzt und verpachtet ist, angeregt, in der Fläche eine Bestandserhe- ist eine qualifizierte Prospektion derbung (archäologische Grunderfassung) zu er- zeit nicht möglich. Demgegenüber ist möglichen. Hinweise zu Bodendenkmälern die städtebauliche Planung zwikönnen in diesem Zusammenhang auf dem schenzeitlich sehr weit fortgeschritAcker verteilte keramische Gefäßscherben und ten. Die öffentliche Auslegung ist Ziegelbruchstücke liefern. Derartige Fundstü- inzwischen abgeschlossen. Es soll – cke gelangen dann, wenn Bodendenkmäler im zumindest teilweise - noch dieses 11 Seite 12 von 19 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Boden erhalten sind, durch die Pflugtätigkeit an die Ackeroberfläche. Dabei werden aber nur oberflächennahe archäologische Befunde erfasst. Das Ergebnis der Prospektion ermöglicht Aussagen dazu, in welchem Umfang die Belange des Bodendenkmalschutzes entscheidungserheblich für die Planung sind. Jahr mit der Erschließung begonnen werden. Bis zu der vorliegenden Planungsstufe waren die Belange des Bodendenkmalschutzes mangels Abwägungserheblichkeit nicht einzustellen und von daher grundsätzlich auch nicht zu berücksichtigen. Auf der Grundlage der vorliegenden Datenbasis, wird die Grunderfassung der Bodendenkmäler- soweit es die Bodenverhältnisse erlauben - zunächst durch Mitarbeiter des LVRAmtes für Bodendenkmalpflege durchgeführt. Diese Maßnahme, die im Interesse der frühzeitigen Konfliktbewältigung durchgeführt wird, setzt jedoch eine enge und der Planung angepasste Zusammenarbeit mit Ihnen als Planungsbehörde bzw. Unteren Denkmalbehörde voraus. Die Grunderfassung der Bodendenkmäler erfordert eine vorbereitete Fläche. Um Indizien zu Bodendenkmälern ausmachen zu können, muss die Fläche gepflügt, geeggt und abgeregnet sein, nur so sind Bodendenkmäler an der Oberfläche überhaupt nachweisbar. Folgende Informationen sind erforderlich: Ermöglicht die derzeitige (landwirtschaftliche) Nutzung der Fläche (bzw. Teile davon) eine Grunderfassung der Bodendenkmäler bzw. wann ermöglicht die Nutzung eine Grunderfassung der Bodendenkmäler. Wann muss das Prospektionsergebnis voraussichtlich vorliegen, damit es zur Ergänzung des Umweltberichtes und damit für die die Planung ausgewertet werden kann. 12 Die Stadt Bad Münstereifel ist jedoch um eine Harmonisierung zwischen Denkmalschutz und Bauleitplanung bestrebt. Um dem Grundsatz des Abwägungsgebotes Rechnung zu tragen, nimmt die Stadt Bad Münstereifel daher sowohl in der Funktion als Planungsträger als auch als Untere Denkmalbehörde die Abwägung auf der Basis der verfügbaren Daten vor. Die Belange des Bodendenkmalschutzes werden insofern eingestellt, dass die wissenschaftliche Untersuchung der im Plangebiet erhaltenen Bodendenkmäler durch eine Fachfirma, an den Vorgaben des § 29 DSchG NW ausgerichtet, gewährleistet wird. Damit wird grundsätzlich dem Bebauungsplan Vorrang vor den Belangen des Bodendenkmalschutzes eingeräumt. Für den Umfang und den Ablauf der archäologischen Untersuchung liegt bereits ein Konzept vor. Danach sollen zunächst die Erdarbeiten für Beschlussvorschlag Seite 13 von 19 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Es wird um Mitteilung gebeten, ob Hinweise auf großflächige Bodenveränderungen (Materialentnahmegruben, Aufschüttungen etc.) im Plangebiet vorliegen, da diese Auswirkungen auf den Kulturgüterbestand haben. Eine Begehung wird erst dann terminlich abgestimmt, wenn diese Informationen vorliegen. einen Teil der Erschließungsstraßender archäologischen Situation angepasst - unter archäologischer Fachaufsicht ausgeführt werden. Dabei aufgedeckte archäologisch Funde und Befunde werden nach Maßgabe einer Erlaubnis gemäß § 13 DSchG NW wissenschaftlich untersucht und gegebenenfalls geborgen. Zudem werden in den Bereichen der konkreten Hinweise auf archäologische Befundsituationen (hier: durch Prospektion erkannte frühmittelalterliche Fundkonzentration und durch die Altkartierung gelieferte Hinweise auf vorgeschichtliche Hügelgräber) im Bereich der zukünftigen Baufenster bzw. Erschließungen qualifizierte Sondagen angelegt. Die archäologische Situation wird dann ergebnisorientiert ausgewertet und es werden die notwendigen archäologischen Untersuchungen im Vorfeld der Umsetzung der Bebauung, ebenfalls nach den Vorgaben des § 29 DSchG, in Abstimmung mit dem LVR ausgeführt. Sollte bei diesen Voruntersuchungen jedoch festgestellt werden, dass eine Teilfläche von überregionaler Bedeutung im Sinne des Denkmalschutzes ist, wird der eigene Wirkungsbereich des Denkmalschutzes gegenüber 13 Beschlussvorschlag Seite 14 von 19 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung dem Bebauungsplan erneut überprüft werden. 13 Deutsche Telekom Technik GmbH 01.04.2015 Im Planbereich befinden sich noch keine Tele- Die Stellungnahme der Deutschen kommunikationslinien der Telekom. Telekom wird zur Kenntnis genommen. Folgende fachliche Festsetzung ist in den BeDie Hinweise betreffen die Verwirklibauungsplan aufzunehmen: Zur Versorgung des Neubaugebietes mit Tele- chung der Planung und werden imkommunikationsinfrastruktur durch die Telekom Zuge der Realisierung der Planung ist die Verlegung neuer Telekommunikationsli- beachtet. nien im Plangebiet und außerhalb des Plangebiets erforderlich. Bitte teilen Sie uns zum Zweck der Koordinierung mit, welche eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im Bereich stattfinden werden. In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,5 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das Das Merkblatt wird beachtet. "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit 14 Beschlussvorschlag Seite 15 von 19 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Zu 14.1 Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Erschließung des Gebietes ist über die neue Anbindung an die Landstraße L 11 geplant. Diese Haupterschließungsachse wird bis zur Hardtburgstraße ausgebaut werden, so dass diese auch Erschließungsfunktionen übernimmt. Zu 14.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Stellungnahme zu folgen. dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH unter dem im Briefkopf genannten Adresse so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. 14 Straßen NRW Landesbetrieb Straßenbau Regionalniederlassung Ville-Eifel 15.04.2015 14.1 Keine grundsätzlichen Bedenken unter der Voraussetzung, dass die verkehrliche Erschließung, entgegen den Erläuterungen im Bebauungsplan, nicht ausschließlich über die L 11 erfolgt und mehrere weitere Maßnahmen zur sicheren Verkehrsführung aller Verkehrsteilnehmer umgesetzt werden. Um die Anwohner der Hardtburgstraße nicht mit dem Baustellenverkehr sowohl für alle Tiefbau- als auch alle Hochbaumaßnahmen zu belasten, soll dieser komplett über die neue Anbindung geführt werden. Der zusätzliche Verkehr aus dem Plangebiet mit den für das Jahr 2030 prognostizierten Verkehrsbelastungen am Knotenpunkt Kirchheimer Straße (L11)/ Planstraße kann in der vormittäglichen Spitzenstunde mit einer sehr guten Qualität des Verkehrsablaufs abgewickelt werden. 14.2 Die kurvige Gefällestrecke des betroffenen Ab- Zu 14.2 15 Zu 14.2 Der Ausschuss emp- Seite 16 von 19 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung schnitts der L 11 ist teilweise mit dichtem Bewuchs eingesäumt. Nach der vorliegenden Bauleitplanung ist die verkehrliche Erschließung des Bebauungsplangebietes im Bereich der freien Strecke der L 11 vorgesehen. Diesbezügliche Planunterlagen wurden bereits im Vorfeld eingesehen und weitestgehend abgestimmt. Der Stellungnahme wird gefolgt. fiehlt dem Rat, der Stellungnahme zu Die nebenstehend aufgeführten folgen. Maßnahmen wurden mit dem Landesbetrieb abgestimmt. Der straßentechnische Entwurf als Grundlage für die Verwaltungsvereinbarung wird erarbeitet. Resultat der Abstimmungen z.T. unter Beteili- Die Verwaltungsvereinbarung ist in gung der verkehrslenkenden Behörden ist, dass Vorbereitung. • ein Anschluss mit Linksabbiegespur an die L 11, Abschnitt 31, km 1,6 hergestellt wird, • sichtbehindernde Bäume und Sträucher im Kuppen- und Kurvenbereich der L 11 entfernt werden, • der Anschlussbereich der Planstraße an die L 11 regelgerecht ausgebaut wird, • die Schließung des unterhalb der neuen Erschließungsstraße vorhandenen Wirtschaftsweges veranlasst wird • eine Fußgängersignalanlage (mit Vorsignal) aufgestellt wird. Die Anbindung des Plangebietes ist frühzeitig mit mir abzustimmen. Für die abschließende Prüfung und Erteilung der Genehmigung zum Bau der Anbindung und der Aufstellung der Fußgängersignalanlage ist die Vorlage eines detaillierten straßentechnischen Entwurfes erforderlich. Vorzulegen sind folgende Entwurfsunterlagen gemäß RE: • Erläuterungsbericht • Übersichtskarte M 1:25.000 • Übersichtslageplan M 1:5.000 16 Beschlussvorschlag Seite 17 von 19 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme • • • • Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Lageplan M 1:250 und Deckenhöhenplan M 1:250 mit u.a. hinreichender Darstellung bestehender Verkehrsflächen an die angeschlossen werden soll. Höhenplan der neuen Erschließungsstraße mit Anschluss an die L 11 Regelquerschnitt M 1: 50 oder 1:25 Beschilderungs- und Markierungsplan Für die Anbindung des Plangebietes sowie der weiteren straßenbaulichen Maßnahmen an die L 11 ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Bad Münstereifel und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, erforderlich. Neben der Regelung der Baukosten werden auch die Mehrkosten für Unterhaltung und Erhaltung der neuen technischen Anlagen und der Mehrflächen im Bereich der L 11 gem. der Ablöserichtlinien beziffert und gehen zu Lasten der Stadt Bad Münstereifel. Mit dem Bau der Anbindung darf vor Abschluss der Vereinbarung nicht begonnen werden. Zu 14.3 Zu 14.3 14.3 Im Hinblick auf die vergangene städtebauliche Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Entwicklung Kirspenichs und die damit verbun- nommen. Stellungnahme zur dene nicht unkritische verkehrliche Entwicklung Kenntnis zu nehmen. am Knoten L 11/ Hardtburgstraße wird eine Ertüchtigung des Knotens zu Lasten der Stadt Bad Münstereifel vorbehalten. Hier gelten die vorgenannten Aussagen zu Planunterlagen, Kostentragung und Verwaltungsvereinbarung. 17 Seite 18 von 19 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Zu 14.4 14.4 Im Bereich der künftigen Anbindung und an der Der Stellungnahme wird gefolgt. signalgesteuerten Fußgängerquerung an die L 11 ist durch entsprechende Regelungen sicherzustellen, dass die Sichtfelder entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Landstraßen – RAL- Abschnitt 6.6 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen im Bereich der Einmündung dauerhaft von Bewuchs und Baukörpern freigehalten werden. Beschlussvorschlag Zu 14.4 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Stellungnahme zu folgen. 14.5 Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der L 11, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bad Münstereifel Zu 14.5 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In die Verfahrensunterlagen wird dazu ein Hinweis aufgenommen. Zu 14.5 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 14.6 Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. Zu 14.6 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Mit Verkehrsimmissionen, wie z.B. Spritzwasser ist immer an Straßen zu rechnen und auch nicht zu vermeiden. Zu 14.6 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 18 Sowohl die vorhandene als auch die geplante Bebauung halten Abstände von 20 m und mehr zur Landstraße ein, da es sich um freie Strecke handelt. Seite 19 von 19 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Zu 14.7 Zu 14.7 14.7 Mit der evtl. Herstellung eines Lärmschutzwalles Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die ist sicherzustellen, dass vorhandene Entwässe- nommen. Stellungnahme zur rungseinrichtungen der L 11 oder andere StraKenntnis zu nehmen. ßenbestandteile weder während der Bauzeit noch nach Fertigstellung in Anspruch genommen werden. Die spätere Pflege und Unterhaltung eines Lärmschutzwalles ist nicht von der L 11 aus durchzuführen. 19