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Beschlussvorlage (RD 577-X - Anlage 3 - Abwägungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
707 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
17.06.16, 12:54
Aktualisiert
17.06.16, 12:54

Inhalt der Datei

Seite 1 von 121 Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburgstraße“ Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen Folgende Bürgerinnen und Bürger haben Stellungnahmen abgegeben: Ldf. Nr. 01 Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Schreiben 1 von 6 der Anwohner/in Pfarrer-BeckerStraße Es wird aus nachfolgenden Gründen beantragt, das Verfahren einzustellen: Schreiben vom 25.05.2016 01.01.1 Die Bezeichnung „Bebauungsplan“ sei juristisch nicht haltbar, da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handeln würde, da es einen Vorhabenträger gibt, dessen umrissenes Projekt realisiert werden soll. Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Zu 01.1.1 Die vorliegende Bauleitplanung wird im qualifizierten Verfahren durchgeführt, da die Baugrundstücke frei veräußert werden und den zukünftigen Bauherren Gestaltungsspielraum in der Gebäudegestaltung belassen werden sollen. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan würde ein konkret definiertes Bebauungskonzept, z.B. Bauträgermaßnahmen erfordern. Zu 01.1.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Vertragliche Vereinbarungen mit Investoren und Grundstückseigentümern für die Entwicklung von Baugebieten gehören seit vielen Jahren zum festen städtebaulichen Instrumentarium der Kommunen. Die Bedeutung vertraglicher Vereinbarungen der Kommunen mit Grundstückseigentümern und Investoren als kooperative Formen des Verwaltungshandelns wurde von der Rechtsprechung schon sehr früh anerkannt (vgl BVerwGE 42, 331 = NJW 1973, 1895). Daher wurde der § 11 „Städtebauliche Verträge“ bereits seit 1998 im BauGB verankert. Die städtebauliche Steuerungsfunktion der gemeindlichen Bauleitplanung wird zudem auch durch die Interessen privater Investoren Seite 2 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag beeinflusst, denn die gemeindliche Bauleitplanung vollzieht sich nicht abstrakt im freien Raum. Ob und in welchem Umfang und mit welchem Inhalt die Gemeinde planerisch tätig wird, steht in ihrem Ermessen. Entscheidend für die Frage einer Beachtung der Erfordernisse des § 1 Abs. 3 BauGB ist allein, ob die jeweilige Planung – mag sie von privater Seite initiiert worden sein oder nicht in ihrer Ausgestaltung darauf ausgerichtet und in ihrer konkreten Form der Durchführung dadurch motiviert ist, den betroffenen Raum in der nach Maßgabe der gesetzlichen Bindungen insbesondere des § 1 Abs. 4 und 6 BauGB letztlich von Gemeinde selbst zu verantwortenden Weise sinnvoll städtebaulich zu ordnen. (OVG NRW Urt. vom 22.06.1998). 01.1.2 Zudem beschäftige der Investor unterschiedliche Firmen, was wiederum unzulässig sei. Zu 01.1.2 Die Projektentwickler beschäftigen sich neben der Baulandentwicklung mit der Projektierung von Solaranlagen. Die Firmenzweige sind komplett getrennt. Der Vertragspartner der Stadt ist der konkrete Unternehmenszweig „Projektentwicklung“. Zu 01.1.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 01.2 Rechtswidrig sei, im Norden das Flurstück 94, welches im LSG als strukturreiche Kulturlandschaft eingestuft wird, als Bebauungsplangrenze zu setzen. Ebenso rechtswidrig sei die Ostgrenze der geplanten Bebauungsplanfläche einzustufen Zu 01.2.1 Der Flächennutzungsplan im Maßstab M. 1:10.000 als auch der Landschaftsplan ist sehr grobmaschig. In beiden Planwerken ist die beabsichtigte Bodennutzung flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt. Zu 01.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Bebauungspläne sind nach § 8 Abs. 2 BauGB aus den Flächennutzungsplänen in der Weise „zu entwickeln”, dass durch ihre Festsetzungen die zu Grunde liegenden Dar- Seite 3 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag stellungen des Flächennutzungsplans konkreter ausgestaltet und damit zugleich verdeutlicht werden. Dieser Vorgang der Konkretisierung schließt nicht aus, dass die in einem Bebauungsplan zu treffenden Festsetzungen von den vorgegebenen Darstellungen des Flächennutzungsplans geringfügig abweichen. Derartige Abweichungen sind zulässig, wenn sie sich aus dem Übergang in eine konkretere Planungsstufe rechtfertigen und die Grundkonzeption des Flächennutzungsplans unberührt lassen. 01.3 Die Anbindung an die L11 an der geplanten Stelle könne nicht vorgenommen werden, sie nicht mehr im ausgewiesenen „temporären“ Landschaftsschutzgebiet liegt und da der Bau einer Straße auch die Umgestaltung der Böschung und Beseitigung von Gehölzen bedeute und dies laut Landschaftsplan Bad Münstereifel unzulässig sei. Ferner sei kein Nachweis einer vorhandenen Fläche zur Verbreiterung der Straße für eine Linksabbiegespur ersichtlich. Zu 01.3 Die Anbindung des Plangebietes an die L 11 ist mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Eingriffe in den Böschungsbereich wurden bilanziert und werden ausgeglichen. 01.4 Der Bebauungsplan beinhalte keine von allen Parteien geforderte Bedarfsanalyse zur generellen Notwendigkeit des Neubaugebietes. Bei prognostizierter Abnahme der Bevölkerung stelle sich die Frage, für wen das Neubaugebiet sei. Zu 01.4 Seit über das Plangebiet öffentlich diskutiert wird, ist eine hohe Nachfrage nach Grundstücken in diesem Bereich zu verzeichnen. Es wird des Weiteren ein Nachweis der Wirtschaftlichkeit von und für die Stadt Bad Münstereifel gefordert. Zu 01.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Die technische Ausbauplanung der Straßenplanung ist Gegenstand des Erschließungsvertrages und der Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb NRW. Neben Ortsansässigen erstreckt sich die Nachfrage auch auf Interessenten aus den umliegenden Städten und Gemeinden. Konkret liegen derzeit rd. 180 Anfragen für die maximal 120 Grundstücke vor. Davon sind über 80 Anfragen aus dem unmittelbaren Umfeld Bad Münstereifel, Arloff, Kirspe- Zu 01.4 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 4 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag nich sowie Kreuzweingarten und Kirchheim (Stadt Euskirchen). 01.5 Unter den zahlreich vorhandenen Plankarten sei kein Bebauungsplan Nr. 54, der eindeutig den Gutachten zugeordnet werden könne, hinsichtlich der Namensgebung: Hardtburg oder Hardtburgstraße, hinsichtlich der Nummerierung: im Regionalplan ist die Nr. 54 eine Fläche außerhalb des Gebietes, und hinsichtlich der Fläche: Flächen westl. der Hardtburgstraße und/oder Erweiterungsflächen im Norden werden teilweise einbezogen. Zudem sei Die Bebauungsart nicht ausreichend definiert und der geplante hohe Anteil an Begrünung beziehe sich letztendlich auf drei Bäume. Schließlich wechsele die Festsetzung der GRZ, Höhe und Bautyp ständig und würde nicht dem Ratsbeschluss vom 15.03.2016 entsprechen. Zu 01.5 Die Gutachten und insbesondere das Artenschutzgutachten betrachten neben dem Plangebiet auch das Umfeld. 01.6 Es wird darauf hingewiesen, dass noch planungsrelevante Stellungnahmen fehlen würden. Dies ist bezogen auf: - Archäologisches Gutachten - Lösung der Entwässerung - Fußgängeranbindung, sichere Überquerung der L11 Zu 01.6 Die Belange der Archäologie werden berücksichtig. Entsprechende Voruntersuchungen haben stattgefunden. Diese werden zeitnah durch eine Fachfirma ergänzt. Ebenso liegt eine Lösung für die Entwässerung vor. 1.7 Als weitere Punkte werden noch genannt, dass die Fläche im Regionalplan als ASGFläche mit entsprechender Infrastruktur ausgewiesen sei, also auch Arbeitsplätze bein- Zu 1.7 Wie an anderer Stelle, u.a. auch von der Einwenderin gefordert, wird ein „Reines Wohngebiet“ festgesetzt. Zu 01.5 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Das Gebiet ist vom Regionalplan, der ebenfalls aufgrund des noch grobmaschigem Maßestabs noch weniger parzellenscharf ist, erfasst. Der Begrünungsanteil bezieht sich auf die festgesetzten privaten Grünflächen und die eingeschränkte Grundflächenzahl ist vorrangig 0,35 (gegenüber BauNVO 0,4) Zu 01.6 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. An der L 11 ist eine signalgesteuerte Fußgängerquerung geplant. Zu 01.7 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu neh- Seite 5 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag halte. Im Bebauungsplan Nr. 54 sei jedoch nun nur noch WR festgesetzt. Diese Reduzierung von Nutzung einer Fläche müsse durch den Rat beschlossen werden. Seitens der Stadt war auch ein Allgemeines Wohngebiet wünschenswert, wie auch angrenzend im Gebiet „Hardtburgstraße 1“ In diesem Belang wurde der Forderung der Politik entsprochen. men. 01.8 Es wird beanstandet, dass ein öffentlicher Gehweg im Gemeindebesitz einbezogen würde. Es wird der Nachweis der zugehörigen Umwidmungsverfahren gefordert. Zu 01.8 Die Parzelle 786 wird ungsplanes teilweise nicht mehr erforderlich ist nicht erforderlich, nicht gewidmet sind. im Zuge des Bebauüberplant, da diese ist. Eine Umwidmung da Wirtschaftswege Zu 01.8 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass zur Verwehrung gegen die Bebauung alle juristischen Mittel ausgeschöpft werden würden 02 Schreiben 2 von 6 der Anwohner/in Pfarrer-BeckerStraße Schreiben vom 25.05.2016 Es werden Bedenken erhoben unter Aufzählung nachfolgender Aspekte: 02.1 Gesundheit: Durch das Baugebiet entstehen Bau- und Verkehrslärm, Schmutz und erhöhtes Verkehrsaufkommen der die Gesundheit über Jahre massiv gefährden. Zu 02.1 Zu 02.1 Dass Baustellenverkehr für eine gewisse, allerdings absehbare Zeit eine Mehrbelastung bringt, ist nicht zu vermeiden. Auch die Einwender haben seinerzeit selber gebaut und auch da wohnten schon BürgerInnen in dem Gebiet. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Um Störungen möglichst zu minimieren wird der gesamte Baustellenverkehr über die Anbindung an die L 11 erfolgen. Dies bedeutet, dass zunächst die Anbindung gebaut wird. Die im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag getroffene Aussage, dass alle Wegebeziehungen erhalten blieben sei falsch, da genau Bis auf einen Weg bleiben alle Wegebeziehungen erhalten. Dieser führt zukünftig ins Plangebiet und mündet auf die geplante Er- Seite 6 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung der vor der eigenen Haustür befindliche und genutzte Weg an den Gärten der Neubebauung enden würde. schließung. Somit ist z.B. eine Erreichbarkeit der öffentlichen Spielplatzfläche aus dem Bestandsgebiet gewährleistet. 02.2 Wertverfall des Eigentums: Durch die zu erwartenden Sprengungen von Felsen zur Errichtung von Kellern, sei mit Setzungsrissen an bestehenden Gebäuden zu rechnen, deren Beseitigung immense Kosten nach sich ziehen. Zu 02.2 Zu 02.2 Die im Plangebiet anstehenden Böden weisen keine Besonderheiten auf, die nicht im gesamten Eifelraum vorkommen. Sollten zukünftig im Gebiet Häuser mit Keller gebaut werden, so liegen die Keller überwiegend im Lehm. Sollte Fels angetroffen werden, so wird dieser nach dem Stand der Technik gerissen oder gemeißelt werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zudem würde der Wert des Hauses fallen, da nun ein riesiges Wohngebiet angrenze. Aus der Rechtsprechung: „Das private Interesse eines Grundstückseigentümers, dass ein an sein Eigentum angrenzendes unbebautes Areal weiterhin baulich ungenutzt bleibt, ist nicht besonders schützenswert; denn kein Grundstückseigentümer hat einen Anspruch darauf, dass fremdes Eigentum baulich ungenutzt bleibt, damit er die Vorteile der unmittelbaren Nachbarschaft unbebauten Geländes genießen kann.“ 02.3 Zerstörung des Landschaftsbildes: Das Bild der einmaligen Natur- und Kulturlandschaft wird in eine abstoßende Baulandschaft verwandelt. Zudem sei mit scheußlicher Architektur zu rechnen. Die Stadt wird zum Nachweis der Notwendigkeit des Baugebietes aufgefordert. Zu 02.3 Zu 02.3 Mit einer Bebauung des Gebietes wird sich das Landschaftsbild verändern. Die geplante offene Bauweise, der große Anteil an Gartenfläche und die baumbestandene Haupterschließungsachse ermöglichen einen hohen Durchgrünungsgrad. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Grundlage dieser geordneten städtebaulichen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan. Dieser formuliert die durch den Stadtrat beschlossenen, mit den Behörden abge- Beschlussvorschlag Seite 7 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag stimmten und auch mit den Bürgern diskutierten Entwicklungsziele der Stadt. Die Diskussion, wo prinzipiell Neubaugebiete entstehen sollen ist daher bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung, in Form des Flächennutzungsplans entschieden worden. Seit über das Plangebiet öffentlich diskutiert wird, ist eine hohe Nachfrage nach Grundstücken im Gebiet zu verzeichnen. Derzeit liegen bereits rd. 180 Anfragen vor, wobei rund die Hälfte aus dem Stadtgebiet von Bad Münstereifel kommt. 02.4 Klima: Es wird befürchtet, dass durch die starke Versiegelung durch das Plangebiet die tiefer liegende Pfarrer-Becker-Straße eine von Experten prognostizierte deutliche Erhöhung von Starkregenphasen überschwemmt wird. Es wird die Forderung gestellt, auf jegliche Versiegelungsmaßnahmen zu verzichten, nicht an den bestehenden Kanal anzuschließen und eine Erklärung abzugeben, warum im Vergleich zu früheren Planungen die Grünflächen deutlich reduziert würden. Zu 02.4 Das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser wird über eine Trennkanalisation direkt in die Erft geleitet. Die Verträglichkeit wurde gutachterlich nachgewiesen. Das Schmutzwasser wird in den vorhandenen Schmutzwasserkanal geleitet. Die Ausnutzung der Grundstücke durch die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 bis 0,4 orientiert sich an den Vorgaben des § 17 BauNVO, um einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu gewährleisten und den Außenbereich zu schützen. Der Grünflächenanteil wurde gegenüber früheren Planung nicht reduziert. Das frühzeitige Verfahren wurde mit dem städtebaulichen Gestaltungsplan durchgeführt. In dem Rechtsplanentwurf sind, wie es das Planungsrecht vorgibt, auch die Gartenbereiche als Reines Wohngebiet dargestellt. Wohngebäude sind nur innerhalb der soge- Zu 02.4 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 8 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag nannten Baufenster zulässig. 2.5 Topografische Eignung: Gem. Gutachten Dr. Tillmanns lassen die geologischen und geomorphologischen Gegebenheiten keine Bebauung oder wenn, dann nur mit großen Risiken zu. Im Einzelnen: 02.5.1 Hydrologie: Schwache Durchlässigkeit führt zu Vernässungen im Bereich von Wohnhäusern, Verschlammungen von Baugruben. 02.5.2 Boden: Keine durchgängige Tragfähigkeit durch Lehm sowie hohe Frostempfindlichkeit. 02.5.3 Verkehr: Durch die vorgegebene reliefbetonte Topographie müssen dazu insgesamt 25 Höhenmeter überwunden werden, im östlichsten Bereich auf ca. 120 m 11 Höhenmeter. Dies kann nur durch erhebliche Aufschüttungen umgesetzt werden. Es würde zudem bedeuten, dass einige Häuser im südöstlichen Bereich unter Straßenniveau lägen. Dieser Teil der Landschaft würde massiv durch die dann "in der Luft hängende" Straße verschandelt. Zu 2.5 Zu 2.5 Die Gründungsebene der zukünftigen Bebauung verläuft im Wesentlichen im Verwitterungslehm, stellenweise im verwitterten Fels. Die Gutachter empfehlen eine Gründung über bewerte Bodenplatten. Unterhalb der Bodenplatten sollten Tragpolster eingebaut werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 02.5.1 Die Eignung der im Gebiet vorhandenen Böden, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Gutachtens, wurde somit nachgewiesen. Bei den Empfehlungen handelt es sich um ganz normal übliche Bodenaustauschmaßnahmen. Zu 02.5.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 02.5.2 Auch sind Verschlammungen von Baugruben bei Regenfällen nicht zu vermeiden. Lehmböden mit einer hohen Frostempfindlichkeit sind in der Eifel durchgehend vorhanden und keine Besonderheit. Zu 02.5.3 Die geplanten Straßen (Gradienten) orientieren sich im Wesentlichen an dem Geländeverlauf. Das Gefälle beträgt bis auf die Anbindung zwischen 5,25 und 3,6%, so dass keine umfänglichen Erdbewegungen notwendig sind. Unumstritten sind im Bereich der Anbindung an die L 11 Aufschüttungen notwendig. Diese bewegen sich im Bereich der noch zulässigen Bebauung von rd. 2 m. Im weiteren Ver- Zu 02.5.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 02.5.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 9 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag lauf führt die Anbindung durch die geplante Obstwiese. 02.5.4 Folgekosten Das Bodengutachten fordere zahlreiche sehr teure Optimierungsmaßnahmen, um eine angenähert risikosichere Bebauung überhaupt erst zu ermöglichen. Solche Konstellationen werden zu einem erheblichen Interessensschwund potenzieller Bauherren und zu extremen finanziellen Risiken für die Stadt führen. Die Stadt ist zuständig für den Bau von Straßen, Gehwegen, Kanalbau, Beleuchtungseinrichtungen und vor allem auch für die Folgekosten - etwa in Bezug auf die Beseitigung von Frostschäden. Es wäre verantwortungslos, wenn eine Gemeinde im Haushaltssicherungskonzept solche risikobehafteten Planungen weiter verfolge. Zu 02.5.4 2.5.5 Kartographische Mängel Zur Sicherung der Niederschlagswasserbeseitigung und der Tragfähigkeit des Bodens werden weitere Untersuchungen gefordert. Zu 2.5.5 Zu 02.5.5 Nach dem Baugrundgutachten ist eine Versickerung im Plangebiet nahezu ausgeschlossen. Das im Gebiet anfallenden Niederschlagswasser wird daher gewässerverträglich in die Erft eingeleitet. Weitere Untersuchungen sind somit entbehrlich bzw. erfolgen im Rahmen der konkreten Ausbauplanung. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 02.6 Die Gründungsebene der zukünftigen Bebauung verläuft im Wesentlichen im Verwitterungslehm, stellenweise im verwitterten Feld. Die Gutachter empfehlen eine Gründung über bewerte Bodenplatten. Unterhalb der Bodenplatten sollten Tragpolster eingebaut Zu 02.6 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Um den Verdacht eines unlauteren Geschäftsgebarens zu entkräften, wird gefordert, dass die Prüfpunkte von einem neutralen Büro durchgeführt werden. 02.6 Die Tragfähigkeit des Untergrundes wird auf Grundlage des Gutachtens zur Bodengrundvorerkennung in Frage gestellt. Zur Klärung wären zahlreiche Bohrungen im Plangebiet zwingend nachzuholen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Eignung der im Gebiet vorhandenen Böden, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Gutachtens, wurde somit nachgewiesen. Die Erschließungsanlagen werden nach dem Stand der Technik durch Fachfirmen gebaut und durch die beauftragten Ingenieurbüros und die Stadt überwacht. Die Erschließungsanlagen werden nach Fertigstellung und erfolgter mängelfreier Abnahme an die Stadt übertragen. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet der Erschließungsträger für mögliche Schäden. Zu 02.5.4 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 10 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag werden. 2.7 Abschließend wird bemängelt, dass es sich bei der Neuplanung nicht um eine sinnvolle Ortsrandabrundung handele, sondern um eine großflächige Neuansiedlung. 02.8 Zudem wird noch kritisiert, dass die Planunterlagen für die Offenlage erhebliche Mängel gezeigt hätten, hinsichtlich von Orts- und Zeitangaben sowie Rechtschreibung. Als Beispiel wird genannt, dass in der ASP anstatt Kirspenich das Baugebiet BornheimSechtem-Ost stehen würde. Die Eignung der im Gebiet vorhandenen Böden, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Gutachtens, wurde somit nachgewiesen. Es handelt sich hier um im Eifelraum überall vorkommende Böden Zu 2.7 Grundlage der geordneten städtebaulichen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan. Dieser formuliert die durch den Stadtrat beschlossenen, mit den Behörden abgestimmten und auch mit den Bürgern diskutierten Entwicklungsziele der Stadt. Die Diskussion, wo Neubaugebiete entstehen sollen und in welcher Größe, ist daher bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung in Form des Flächennutzungsplans entschieden worden. Zu 02.8 Die aufgeführten „redaktionellen Fehler“ sind im Gutachten, das offen gelegen hat, vorhanden. Inhaltlich sind aber aus allen Untersuchungen bzw. Untersuchungsergebnisse einschließlich dem Kartenmaterial, geprüft durch die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen, die Auswirkungen nachvollziehbar dargelegt und können zugeordnet werden. Die redaktionellen Fehler werden korrigiert. 03 Schreiben 3 von 6 der Anwohner/in Pfarrer-BeckerStraße Schreiben vom 28.05.2016 Die bereits in der frühzeitigen Beteiligung aufgeführten Bedenken bleiben allesamt bestehen. Es wird beantragt, dass Verfahren einzustellen, Gründe hierfür sind: Zu 02.7 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 02.8 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 11 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme 1. Beeinträchtigung des Grundwassers, welches nicht ausreichend untersucht worden sei. 2. Das Verkehrsgutachten gehe von falschen Voraussetzungen aus. 03.1 Es erscheint unverständlich, dass sich der Bodengutachter auf Datenquellen beziehe, die 25 bis 50 Jahre zurück liegen. In der jüngeren Literaturquelle von 2013 waren "für den Bereich und das nähere Umfeld des Erschließungsgebietes“ keine Grundwasserdaten verfügbar. Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Zu 03.1 Auch seitens des Erftverbands liegen nicht für alle Bereiche aktuelle Grundwasserdaten vor. Die Gutachter haben die vorliegenden Daten sachgerecht ermittelt und in die Betrachtungen eingestellt. Zu 03.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seitens des Erftverbandes würden aber die Daten ständig aktualisiert und seien für die Öffentlichkeit zugängig. Die durch zusätzliche Versiegelung und Ableitung des Niederschlagswassers entstehenden negativen Auswirkungen auf das Grundwasser seien zu untersuchen. Des Weiteren würde die Wasserqualität durch die neuen Schmutzwasserkanäle beeinträchtigt. Da bei den ungünstigen Bodenverhältnissen unzulässige „Setzungen und Differenzsetzungen vermieden werden müssten, schlägt der Gutachter kostenträchtige Maßnahmen vor. Abschließend werden weitere Untersuchungen zum Schutzgut Wasser gefordert. Die Erschließungsanlagen sowie auch die Kanäle werden nach dem Stand der Technik durch Fachfirmen gebaut und durch die beauftragten Ingenieurbüros und die Stadt überwacht. Die Vorgaben der Baugrundvorerkundung werden dabei beachtet und ggfs. im Rahmen der konkreten Ausbauplanung ergänzt. Die im Gebiet vorkommenden Böden weisen keine Besonderheiten auf, die nicht auch im gesamten Eifelraum vorkommen. Im Rahmen der Baumaßnahmen sind ganz normale übliche Bodenaustauschmaßnahmen erforderlich. 03.2 Zu 03.2 Zu 03.2 Seite 12 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Es wird dargestellt, dass das Gutachten von falschen Voraussetzungen ausginge. Die Hardtburgstraße sei keine Verbindungsstraße zwischen Arloff und Stotzheim, vielmehr ende sie an einem Wanderparkplatz am Anfang des Hardtwaldes. Darüber hinaus sei die Hardtburgstraße am Ende einspurig, phasenweise überflutet und ohne Befestigung. Im Verkehrsgutachten ist dargestellt, dass die Hardtburgstraße eine Verbindungsstraße nach Stotzheim ist. Dies ist für den Land- und Forstwirt, Fußgänger und Radfahrer ja auch so richtig. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Erwartet wird ein neues Gutachten, dass auch die Belastung der Hardtburgstraße sowie auch die Belastbarkeit des Knotenpunktes Hardtburgstraße – L11 untersuche. Darüber hinaus wird noch gefordert, ein Lärm, und Emissionsgutachten zu erstellen. 04 Schreiben 4 von 6 der Anwohner/in Pfarrer-BeckerStraße Schreiben vom 28.05.2016 Es liegt sowohl eine Verkehrsgutachten als auch eine Untersuchung zum Verkehrslärmschutz vor. Die Belange wurden hinreichend ermittelt und in die Planung eingestellt. Nachfolgend aufgeführt wird ein Fragenkatalog vorgelegt. 04.1 Warum wird die Wohnungszahl für eingeschossige Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten festgesetzt, für zweigeschossige Wohngebäude keine konkrete Anzahl der Wohneinheiten genannt? Zu 04.1 Neben dem klassischen Einfamilienhaus mit in der Regel einer Wohneinheit und in seltenen Fällen einer Einliegerwohnung besteht auch zunehmend Nachfrage nach Bauformen, die ein Generationenwohnen zulassen. Um auch diese Möglichkeit zuzulassen, wird bei zulässiger zweigeschossiger Bebauung die Anzahl der Wohneinheiten nicht eingeschränkt. Zu 04.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. An dieser Stelle ist anzumerken, dass im Bestandsgebiet „Hardtburgstraße/PfarrerBecker-Straße“ einige Mehrfamilienhäuser vorhanden sind. 04.2 Warum wird der Kinderspielplatz an der Straße angelegt, die das höchste Ver- Zu 04.2 Die Lage des Spielplatzes wurde so gewählt, dass dieser sowohl für die Bestandsbebau- Zu 04.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnah- Seite 13 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag kehrsaufkommen mit zu erwartenden Unfallgefahren und hoher Lärmbelästigung aufweist? ung als auch die Neubebauung zentral liegt. Damit ist auch die soziale Kontrolle sichergestellt. Zudem kann durch eine Einfriedung des Spielplatzes Unfallgefahren entgegen gewirkt werden. me zur Kenntnis zu nehmen. 04.3 Warum werden keine Bürgersteige im gesamten Bebauungsgebiet ausgewiesen? Zu 04.3 Die Gliederung der Verkehrsflächen wird in der Ausbauplanung, die bereits im Detail mit der Stadt abgestimmt ist, vorgenommen. Im Bebauungsplan ist dies nicht erforderlich. Zu 04.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 04.4 Wo sollen konkret die Parkflächen für durchschnittlich 1,5-2 Pkws pro Wohneinheit liegen? Zu 04.4 Die notwendigen privaten Stellplätze für die einzelnen Bauvorhaben sind auf den privaten Grundstücken nachzuweisen. Zu 04.4 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Im Straßenraum werden zusätzlich Stellplätze für Besucher nachgewiesen. Dies wird in der Ausbauplanung bestimmt. 04.5 Warum wird nicht konkret vorgeschrieben, dass für jede Wohneinheit 2 Parkplätze (Reservefläche für Besucher) auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden müssen? Zu 04.5 Im Baugenehmigungsverfahren sind die erforderlichen Stellplätze für jede Wohneinheit auf den jeweiligen privaten Grundstücksflächen nachzuweisen. Zudem werden in den Straßenräumen Besucherparkplätze in ausreichender Anzahl vorgesehen. Zu 04.5 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 04.6 Warum werden keine Parktaschen als Flächen für den ruhenden Verkehr geplant? Zu 04.6 Im Straßenraum werden Stellplätze für Besucher nachgewiesen. Dies wird in der Ausbauplanung bestimmt. Zu 04.6 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 04.7 Gefährden Straßen von lediglich 5 m Breite bei geparkten Autos nicht die Durchfahrts- Zu 04.7 Die Querschnitte wurden eng mit den Fachbehörden abgestimmt. Der Querschnitt von Zu 04.7 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnah- Seite 14 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag möglichkeit von Rettungs-, Feuerwehr und Müllfahrzeugen? Werden "Absolute Halteverbotsschilder" aufgestellt? 5,0 m lässt den Begegnungsfall Pkw/ Lkw bei verminderter Geschwindigkeit zu (RASt 06). me zur Kenntnis zu nehmen. Daher dürften ggfs. parkende Fahrzeuge den Verkehrsfluss zwar bremsen aber nicht behindern. Straßenquerschnitte von 5 m und weniger Breite funktionieren i.d.R. allerorts. 04.8 Wie kann eine Ausgleichsfläche "Streuobstwiese" ökologisch gerechtfertigt werden, wenn sie von einer hoch frequentierten NeuStraße durchzogen und im Süd-Osten von einer hoch frequentierten Überlandstraße begrenzt wird? Zu 04.8 Die geplanten Streuobstwiesen sind an die 1.500 m² groß. Das zu erwartende Artenspektrum ist bedingt durch die Kombination von extensiv genutztem Grünland und offenen Gehölzstrukturen. Auch wenn die Obstwiesen mit der schmalen Seite an die L 11 angrenzen, zählt die längere Grenze an die Einfahrt in das Gebiet. Diese ist nicht als hoch frequentierte Straße zu bezeichnen. Außerdem verleihen Streuobstwiesen der Kulturlandschaft der Eifel ihr charakteristisches Aussehen. Sie grenzen wie hier an landwirtschaftlich genutzte Flächen an und liegen klassisch in Ortsrandlage. Zu 04.8 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 04.9 Wodurch unterscheiden sich die Grünflächen, die im geplanten Bebauungsgebiet "Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen" von denen, die mit lediglich "sonstige Bepflanzung" verzeichnet sind? Was heißt konkret "sonstige Pflanzungen"? Zu 04.9 Im Bebauungsplan sind gemäß Planzeichenverordnung Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Flächen mit lediglich sonstigen Bepflanzungen, die ggfs. einer Unterpflanzung oder Untersaat sein können, sind nach Kenntnis der Verwaltung nicht festgesetzt. Zu 04.9 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 04.10 Wo sind Flächen für die in der Legende aufgeführten Abwasserbereiche zu finden? Zu 04.10 Wie aus der Legende klar ersichtlich, handelt es sich hierbei um den Feuerlöschteich im Norden des Gebietes. Zu 04.10 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 15 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 04.11 Welche Bedeutung haben die auf der PfarrerBecker-Straße im Bereich der z.Zt. einmündenden Feldwege kaum zu erkennenden kreisrunden gelben Zeichen? Zu 04.11 Es handelt sich hier um Punkte aus der digitalen Kartengrundlage, die zahlreiche Informationen enthält, die hier aber nicht relevant für die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind. Zu 04.11 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 04.12 Wie können 50% der Vorgärtenflächen bepflanzt werden, wenn im Vorgarten "Standorte für Mülltonnen" verschiedenster Art und Größe in mindestens 4facher Anzahl und durchschnittlich 3 Stellplätze bzw. Carports geplant sind und Mülltonnen und Autos nicht auf der Straße stehen sollen? Zu 04.12 Dies müssen die zukünftigen Bauherren lösen. Zu 04.12 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 04.13 Wo sind die von der Unteren Landschaftsbehörde angesprochenen zwei Bauabschnitte eingetragen und wo verläuft ihre genaue Abgrenzung? Zu 04.13 Das Bebauungsplangebiet wird in 2 Bauabschnitten erschlossen. Die erforderlichen Regelungen werden im Erschließungsvertrag aufgenommen. Zu 04.13 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Eine Festschreibung der Bauabschnitte im Bebauungsplan selbst erfolgt mangels Rechtsgrundlage nicht. 04.14 Können Sie bitte nachweisen, dass der Feldweg Nr. 786 weiter „uneingeschränkt“ benutzt werden kann wie im LPB angeführt wird? Zu 04.14 Bis auf die Wegeparzelle 786 bleiben alle Wegebeziehungen erhalten. Dieser führt zukünftig ins Plangebiet und mündet auf die geplante Erschließung. Somit ist z.B. eine Erreichbarkeit der öffentlichen Spielplatzfläche aus dem Bestandsgebiet gewährleistet. Dies ist im LPB auch so beschrieben. Zu 04.14 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 04.15 Welche Begründungen können angeführt werden, dass im Bereich der Erschließungs- Zu 04.15 Die erforderlichen Geländebewegungen für den Bau der Anbindung an die L 11 werden Zu 04.15 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnah- Seite 16 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag straße unzulässige Aufschüttungen von über 2m das Landschaftsbild nicht verschandeln? insbesondere im Bereich der geplanten Streuobstwiese aufgefangen. me zur Kenntnis zu nehmen. Veränderungen des Landschaftsbildes sind bei einer baulichen Inanspruchnahme nicht zu vermeiden. 04.16 Welche optischen Maßnahmen zum Schutz des Landschaftsbildes werden gegen die z.T. über 3m höher als die Umgebung liegende Haupterschließungsstraße vorgenommen? Zu 04.16 Auf die vorstehende Stellungnahme wird verwiesen. Zu 04.16 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 04.17 Welche verkehrstechnischen Sicherheitsmaßnahmen werden vorgenommen, um Unfallgefahren durch Straßen begleitende Böschungen von mehreren Metern zu verhindern? Zu 04.17 Straßenbegleitende Böschungen werden nur im Bereich der Anbindung entstehen. Zu 04.17 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 04.18 Wird die Oberfläche der Haupterschließungsstraße zur Sicherheit der Autofahrer besonders gestaltet, da sie im Durchschnitt eine Steigung von 5% aufweist, im Extremfall in der Nähe der L11 sogar unglaubliche 12%?? 04.18 Die Steigung innerhalb der Anbindung wird maximal 10 % erreichen. Dies sind durchaus gängige Werte, die im Umfeld des Gebietes allerorts vorkommen. Zu 04.18 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 04.19 Wie kann in einer Hanglage mit einer von außen nach innen zunehmenden Bebauungshöhe bis 11,75m die geforderte reliefangepasste Bebauung erfüllt werden? 04.19 In der Planzeichnung sind Bezugspunkte über NHN bezogen auf die zukünftigen Erschließungsstraßen, die sich weitgehend auf heutigem Geländeniveau befinden werden, festgesetzt. Zu 04.19 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 04.20 An welcher Stelle im Teil 1 (zeichnerische Darstellung) und Teil 2 (textliche Erläuterun- Zu 04.20 Generell werden zunächst die Hausgärten gestaltet. Zudem werden gestalterische Fest- Zu 04.20 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnah- Sicherungsmaßnahmen wie z.B. Leitplanken werden bei Bedarf vorgesehen. Seite 17 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag gen) wird die Ausgleichsmaßnahme 7 als Kompensation für die Zerstörung des Landschaftsbildes konkret erfüllt? setzungen getroffen, die auch Gegenstand der jeweiligen Grundstückskaufverträge werden. Im Weiteren wird auf die vorstehenden Ausführungen hingewiesen. me zur Kenntnis zu nehmen. 04.21 Welche Maßnahmen sind geplant, um die sehr schutzwürdigen Böden im Hinblick auf die Biotopentwicklung im Norden des Bebauungsgebietes zu schützen? Zu 04.21 Zitat Untere Bodenschutzbehörde: Es kann aus fachtechnischer Sicht festgehalten werden, dass bodenschutzrechtliche Belange sachgerechten Eingang und Berücksichtigung bei dem Vorhaben gefunden haben. Da die Maßnahmen M 3 und M 5 Eingang in die textlichen Festsetzungen gefunden haben, bestehen zusammenfassend aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen das Vorhaben. Zu 04.21 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 04.22 Warum wird an o.g. Stelle keine alternative Straßenführung (s. Bebauungsentwurf von 2002) und Nutzungsformen geplant, die größeren Schutz der besonderen Böden sichern würden? Zu 04.22 Auch im Bebauungsplanentwurf mit der großen Lösung war eine Anbindung an die L 11 vorgesehen. Alternativ wäre auch eine komplette Abwicklung des Verkehrs, gem. Verkehrsgutachten über die Hardtburgstraße vertretbar. Zu 04.22 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Auf die vorstehenden Ausführungen zum Schutzgut Boden wird hingewiesen. 04.23 Wo und in welcher Form wird die von mehreren Behörden (Straßen.NRW, Straßenverkehrsamt, Untere Landschaftsbehörde, Verkehrskommission) und politischen Parteien geforderte sichere Überquerung der L11 für Fußgänger realisiert? Zu 04.23 Geplant ist eine signalgesteuerte Fußgängerquerung. Diese wird auf Höhe der Einmündung des Flettenbergweges angeordnet, so dass die heute durch Leitplanken verschlossene Wegeanbindung in Verlängerung der Herrenweide aus dem Bestandsgebiet wieder geöffnet werden kann. Aus dem Plangebiet her- Zu 04.23 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 18 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag aus erfolgt die Anbindung über den bestehenden Wirtschaftsweg Pfarrer-BeckerStraße, der für den Pkw-Verkehr geschlossen wird. Diese Fußgängerquerung kommt damit gerade auch der Altbebauung zugute. 04.24 Wo liegen die Grundstücke, die "eine Duldung von Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern, die zur Errichtung von öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind"? Erklären Sie bitte den Terminus "Hinterbeton"! Zu 04.24 Die Festsetzung betrifft im Bedarfsfall das gesamte Gebiet. 04.25 Ist die Löschwasserversorgung auch der im Süden geplanten zweistöckigen Doppelhäuser bei einer anhaltenden Trockenperiode gesichert in Bezug auf • Lage des Löschteiches? • Größe bzw. Wasservorrat des Löschteiches? • einseitige Zufahrt des Löschteiches über einen lediglich 4m geplanten Weg? 04.25 Für das Baugebiet wird eine ausreichende Löschwasserversorgung sichergestellt. 04.26 Welche Gründe sind ausschlaggebend, dass nicht auf Hydranten zurückgegriffen wird? Zu 4.26 Der Bau eines Feuerlöschteiches ist geplant, da im Wasserleitungsnetz nicht der erforderliche Wasserdruck geboten werden kann. Hinterbeton bedeutet das erforderliche Betonbett für z.B. die Einfassung von Bordsteinen etc. Die Zufahrt zum Löschteich wird auf 5 m verbreitert. Zu 04.24 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 04.25 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 04.26 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. In jedem Fall erfolgt die Löschwasserversorgung einschließlich Menge, Lage der Entnahmestellen etc. entsprechend der einschlägigen Normen. 04.27 Für welche Verkehrsteilnehmer sind die Zu 04.27 Dies ist in der Planzeichnung festgesetzt. Die Zu 04.27 Der Ausschuss empfiehlt Seite 19 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag "Verkehrsflächen unterschiedlicher Zweckbestimmung" eindeutig freigegeben? Wege sind für Radfahrer und Fußgänger vorgesehen. Landwirte können ihre Flächen über das weiterhin bestehende Wegenetz erreichen. dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 04.28 Wo wird die im LPB angeführten Ausgleichsmaßnahme M6 (Entwicklung von Baumreihen = Plural) in der Planzeichnung konkretisiert? Zu 04.28 Es handelt sich hier um Baumpflanzungen entlang der Haupterschließungsachse, welche im Bebauungsplan nur textlich festgesetzt sind, da ja Zufahrten zu den jeweiligen Baugrundstücken etc. noch nicht feststehen. In der Maßnahmenkarte zum LBP sind die Baumstandorte exemplarisch dargestellt. Die Anzahl der Bäume muss nachgewiesen werden. Zu 04.29 Die Ausgestaltung der Straßenverkehrsflächen ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes. Zu 04.28 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 04.29 Wie sehen die Einmündungsbereiche der Haupterschließungsstraße im Bereich der Hardtburgstraße und im Bereich der L11 genau aus? Textliche Beschreibung und zeichnerische Darstellung sind nicht kompatibel! Zu 04.29 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Die Ausgestaltung der Straßenräume ist mit den Fachbereichen abgestimmt und wird Gegenstand des Erschließungsvertrages. 04.30 Welche Gründe sprechen für die sinnvollere Zufahrt der Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge über die durch parkende Pkws bereits im unteren Teil oft einspurige Hardtburgstraße im Vergleich zur freien L11? Zu 04.30 Die Hardtburgstraße wird auch heute von Ver- und Entsorgungsfahrzeugen angefahren. Ein Durchfahren verhindert unnötige Umfahrungen. Zu 04.30 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 04.31 Wie hoch ist die nicht angeführte GFZ? Zu 04.31 Zulässig sind Gebäude mit ein- und zwei Vollgeschossen. Zu 04.31 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Nach der gültigen BauNVO lässt sich daraus eine GFZ von 0,4 bzw. 0,8 ableiteten. Seite 20 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Durch die Zahl der zulässigen Vollgeschosse und der Höhe der baulichen Anlagen ist das Maß der baulichen Nutzung eindeutig bestimmt. 04.32 Wie kann begründet werden, dass eine Bebauung mit städtischem Charakter (GRZ von 0,35- 0,4) in das ländlich geprägte Siedlungsbild passt? Zu 04.32 Die Ausnutzung der Grundstücke durch die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 bis 0,4 orientiert sich an den Vorgaben des § 17 BauNVO, um einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu gewährleisten und den Außenbereich zu schützen. Zu 04.32 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Für das Bestandsgebiet Hardtburgstraße setzt der dort geltende Bebauungsplan vergleichbare Werte fest. 04.33 Ist den Verantwortlichen bewusst, dass der geplante Feuerlöschteich widerrechtlich in einem Landschaftsschutzgebiet liegt. Zu 04.33 Der Feuerlöschteich liegt innerhalb der Grenzen des Plangebietes und des Flächennutzungsplanes. Zu 04.33 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 04.34 Zudem wird angefragt, durch welche Maßnahmen Oberflächenwasser gespeichert wird, das bedingt - durch die Hanglage - südlich und westlich dieses Teiches abfließt. Zu 04.34 Der Feuerlöschteich wird mit Regenwasser gespeist und durch einen Überlauf wieder an den Regenwasserkanal angeschlossen. Zu 04.34 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 04.35 Weitere Fragen, die eine Beantwortung notwendig machen: Ist sichergestellt, dass keine der zur Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen notwendigen Flächen lediglich angepachtet ist? Zu 04.35 Welche Behörden kontrollieren bereichsspe- Die Umsetzung der Maßnahmen muss durch Zu 04.35 Sowohl die Ausgleichsflächen als auch die Artenschutzmaßnahmen werden dauerhaft grundbuchlich gesichert. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 21 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung zifisch die umfangreichen Auflagen, zudem in welchen Zeitintervallen? ein Maßnahmenmonitoring der ULB dauerhaft zum Nachweis dokumentiert bzw. angezeigt werden. Dies kann durch einen Gutachter oder im Rahmen des Flächennachweises des Landwirtes für die Landwirtschaftskammer gewährleistet werden. Was heißt "Artenschutzacker, Fauna extensiv" konkret? Ist die Umwandlung der o.g. Maßnahme zu einem reinen Genpool für Saatgut rechtens? Es muss dargelegt werden, dass beide Maßnahmen den gleichen Grad des Schutzes "Fauna extensiv" erreichen! Artenschutzacker extensiv bedeutet, dass nur standortgerechtes heimisches sogenanntes „autochthones“ Saatgut zu verwenden ist. Als Frucht sind zum Beispiel Luzerne, Rotklee, Ackerbohnen, Körnerleguminosen, wie Lupinen, Erbsen, Bohnen, Gemenge, Wintergerste, Winterroggen, Sommergerste, Sommerweizen, etc. möglich. Bevorzugt werden Ackerfrüchte, die wenige Pflegemaßnahmen und Bearbeitungsintensität während der Brutperiode der Feldlerchen benötigen. Die Anlage der Fläche als "Genpool-Flächen" für Saatgut ist möglich aber nicht zwingend. Die Entnahme von Saatgut im Zuge der Ernte ändert nichts an der Wertigkeit der Flächen. Abschließend verweisen wir darauf, dass der Umfang der in dem vorgelegten B-Plan vorliegenden Unvereinbarkeiten zwischen textlichen und bildlichen Darstellung es unmöglich macht, in einem Schritt diese alle aufzudecken. Wir behalten uns deshalb vor, nach erfolgter Abwägung unserer Einwendungen und Vorlage eines korrigierten Bebauungsplanes Nr. 54 auf dann noch vorhandene neue Ungereimtheiten hinzuweisen. Ausdrücklich wird auf die bereits im Vorverfahren inkl. der von der IG Hardtburg eingereichten Bedenken weiterhin bestehen. Abschließend wird um eine Beantwortung Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag Seite 22 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Es wurde gutachterlich im immissionsorientierten Nachweis nach BWK M3/ M7 nachgewiesen, dass das anfallende Niederschlagswasser gewässerverträglich in die Erft eingeleitet werden kann. Die stofflichen und hydraulischen Grenzwerte werden nicht überschritten. Ein maßgeblicher Grund dafür ist, dass die Einleitung aus dem Neubaugebiet vor der ersten Flutwasserwelle erfolgt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. aller angeführten Fragestellungen gebeten um die zahlreichen ungenauen bzw. falschen Darlegungen präzise auszuräumen. Des Weiteren wird gebeten, den vollständigen Text der Fragen den Ratsgremien der Gemeinde für ihre Stellungnahme zuzuleiten. Darüber hinaus wird die Erörterung und Beantwortung aller Fragen im Detail sowie die Aufnahme aller Einwände in die Stellungnahme der Stadt gefordert. Zudem würden im weiteren Verfahren alle zur Verfügung stehenden juristischen Mittel ausgeschöpft werden, um sich gegen die fragwürdige Bebauung zu wehren. 05 Schreiben 5 von 6 der Anwohner/in Pfarrer-BeckerStraße Es wird beantragt das Verfahren einzustellen. Auf die bereits im Vorverfahren gemachten Bedenken wird hingewiesen. Schreiben vom 30.05.2016 Der Erftverband aquatec GmbH verweist auf Seite 1 ausdrücklich darauf, dass der durchgeführte Nachweis "nicht herangezogen werden kann, um die Auswirkungen von Niederschlagswassereinleitungen auf seltene Abflussereignisse (z.B. HQ 100) zu beurteilen. Diese Fragestellung ist gesondert zu untersuchen. Da es sich bei den in letzter Zeit aufgetretenen Starkregenstarken um bisher seltene Abflussereignisse handelt, fordere ich ein entsprechendes Gutachten, damit zukünftige, prognostizierte Belastungen bereits jetzt berücksichtigt werden. Im Rahmen der Ausführungsplanung wird zudem geprüft, inwieweit zusätzliche Rückhaltungen ökologisch und ökonomisch umgesetzt werden können. Dies könnte teilweise durch offene Gräben o.ä. erfolgen. Alles Weitere wird in der noch einzuholenden wasserrechtlichen Erlaubnis gem. den §§ 8, Seite 23 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 9 und 10 WHG nachgewiesen. Ich bitte darum, den vollständigen Text meiner Einwendungen den Ratsgremien der Gemeinde für ihre Stellungnahme zuzuleiten. Darüber hinaus beantrage ich Erörterung und Beantwortung aller meiner Bedenken im Detail sowie die Aufnahme aller meiner Einwände in die Stellungnahme der Stadt. Ich halte mir offen, weitere Stellungnahmen einzureichen und im Laufe des Verfahrens ggf. neue Erkenntnisse oder Gutachten einzubringen. Außerdem werde ich im weiteren Verfahren alle mir zur Verfügung stehenden juristischen Mittel ausschöpfen, um mich gegen die Bebauung der Flächen zu wehren. 06 Schreiben 6 von 6 der Anwohner/in Pfarrer-BeckerStraße Schreiben vom 30.05.2016 06.1 Nachfrage, wie weit die Planungen der Entschärfungen der dort beschriebenen Gefahrenpunkte fortgeschritten sind. Mittlerweile haben sich doch einige Unfälle auf Höhe des Siedlungsgebietes Kirspenich-Hardtburg ereignet, und es ist sicherlich auch nur eine Frage der Zeit, wann Fußgänger betroffen sind. Von Seiten der Stadt, Unfallkommission, der Straßenbehörde etc. wurde auf die Dringlichkeit hingewiesen, allerdings konkrete Maßnahmen für die geplante bauliche Erweiterung in Kirspenich-Ost ignoriert. Zu 06.1 Im Zusammenhang mit der Erschließung des Gebietes Hardtburgstraße ist eine signalgesteuerte Fußgängerquerung über die L 11 geplant. Diese wird auf Höhe der Einmündung des Flettenbergweges angeordnet, so dass die heute durch Leitplanken verschlossene Wegeanbindung in Verlängerung der Herrenweide aus dem Bestandsgebiet wieder geöffnet werden kann. Aus dem Plangebiet heraus erfolgt die Anbindung über den bestehenden Wirtschaftsweg Pfarrer-BeckerStraße, der für den Pkw-Verkehr geschlossen wird. Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 54 weist keinerlei Auskunft über Lösungen der bereits vorliegenden und zu erwartenden Gefahrenpunkte aus. Die Errichtung der Fußgängerquerung wird im Erschließungsvertrag verankert. Seitens der Stadt kann eine solche Lösung derzeit nicht finanziert werden. Zu 06.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 24 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Die Realisierung eines Neubaugebietes und damit eine definitive Entschärfung der verkehrlichen Situation besonders für die Fußgänger scheinen in absehbarer Zeit nicht realisierbar. Diese Fußgängerquerung, die von der Projektentwicklungsgesellschaft finanziert wird, kommt gerade auch der Altbebauung zugute. Sie kann aber nur im Zusammenhang mit dem Plangebiet realisiert werden kann. 06.2 Eine umgehende Schließung der Verlängerung der Pfarrer- Becker-Straße zur L11 wird gefordert, damit die bestehende Raserei auf der Pfarrer-Becker-Straße unterbunden wird. Dies wäre auch nur eine vorgreifende Maßnahme, da Straßen.NRW "die Schließung des unterhalb der neuen Erschließungsstraße vorhandenen Wirtschaftsweges fordert". 06.3 Mit dem Bau des von der Stadt geplanten, aber nie errichteten Wendehammers am Ende der Pfarrer-Becker-Straße wäre auch die Problematik der Müllentsorgung gelöst. 06.4 Im Zusammenhang mit der besonders brisanten fußläufigen Anbindung aller Verkehrsteilnehmer von Kirspenich-Ost an das Hauptdorf, wird die Problematik des ruhenden Verkehrs angesprochen. Auf Grund der notwendigen Mobilität kommen auf jedes Grundstück und jede Wohneinheit 2 Pkws, für die nicht ausreichend auf privaten Grundstücken Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Somit wird in Kurven, auf Bürgersteigen und behindernd beidseitig geparkt. Besonders auf der Pfarrer-Becker-Straße Zu 06.2 Eine Schließung des Wirtschaftsweges ist geplant. Dies ist aber wiederum in Verbindung mit dem Baugebiet zu sehen. Wenn der bisherige Wirtschaftsweg künftig von der neuen Erschließungsstraße abzweigt, ist das Problem der bisherigen gefährlichen Ausfahrt auf die L 11 gelöst. Zu 06.3 Es wird geprüft ob mit der Fläche des bisherigen Wirtschaftsweges unterhalb der neuen Erschließungsstraße eine Wendemöglichkeit geschaffen werden kann. Dies erfordert ggfs. wiederum eine Bauleitplanung. Zu 06.4 Die Ausführungen beziehen sich nicht auf die vorliegende Bauleitplanung und sind daher nicht abwägungsrelevant. Beschlussvorschlag Zu 06.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 06.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 06.4 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 25 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Zu 06.5 Im Baugenehmigungsverfahren sind die erforderlichen Stellplätze auf den jeweiligen privaten Grundstücksflächen nachzuweisen. Zudem werden in den Straßenräumen Besucherparkplätze in ausreichender Anzahl vorgesehen. Zu 06.5 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu Allgemeines: Mit einer Bebauung des Gebietes wird sich das Landschaftsbild zwangsläufig verändern. Die geplante offene Bauweise, der große Anteil an Gartenfläche und die baumbestandene Haupterschließungsachse ermöglichen einen hohen Durchgrünungsgrad. Zu Allgemeines Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. kommt es durch die unzulässig parkenden Autos, solchen mit überhöhter Geschwindigkeit und der spielenden Kinder zu äußerst gefährlichen Situationen. Außerdem könnten Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr etc. im Notfall nicht ungehindert durchkommen. Ähnliche Situationen spielen sich auf der Hardtburgstraße ab. Es wird gebeten, verstärkt Kontrollen in Kirspenich-Hardtburg in Bezug auf parkende Autos und überhöhte Geschwindigkeiten durchzuführen. Kaum ein Fahrer hält sich an Tempo 30. 06.5 Ein Bebauungsplan, der keinerlei Aussagen über den Umgang mit dem ruhenden Verkehr bei dichtester Bebauung macht, dürfe grundsätzlich nicht genehmigt werden. 07 Anwohner Pfarrer-BeckerStraße Schreiben vom 27.05.2016 Der Bebauungsplan Nr. 54 wird abgelehnt und die Einstellung des Verfahrens gefordert. Zunächst bezieht man sich auf alle im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingereichten Stellungnahmen und Schreiben die weiterhin gültig sind. Allgemeines Es wird vorgeworfen, ein schützenswertes, einzigartiges Landschaftsbild, ein seit Jahren bestehendes Naherholungsgebiet und Wanderparadies für Menschen in der ganzen Umgebung, ein angestammter Lebensraum mit Nistplätzen für mannigfache unterschiedlichste Tierarten (auch geschützte Arten) offensichtlich um jeden Preis und mit aller Macht ohne bislang nachgewiesenen zwin- Die artenschutzrechtlichen Belange wurden umfänglich untersucht und in die Planung Seite 26 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung genden Grund zu versiegeln und unwiederbringlich zu zerstören. Dies soll durchgeführt werden, obwohl im nächsten Umkreis die Neubaugebiete wie „Pilze aus dem Boden schießen", nach Jahren teils immer noch große Baulücken ausweisen, weder verdichtet noch vollkommen erschlossen wurden, sondern vor sich hin dümpeln und zahllose Häuser und Einzelgrundstücke im Raum Münstereifel einen neuen Eigentümer suchen Dem Grundsatz „Innenverdichtung statt Außenentwicklung" würde keine Beachtung geschenkt. eingestellt. Es besteht größte Sorge, dass sich dieses Bauvorhaben ebenso fragwürdig gestaltet, wie das den Einwendern bestens bekannte vergleichbares Baugebiet „Am Rennberg" in Bad Herrenalb (Baden-Württemberg). Hier sei nach 10 Jahren erst 1/5 bebaut, obwohl hier eine angemessene Infrastruktur bereits angelegt war und auch von angeblich „hoher Nachfrage" anfangs die Rede war. Das angeführte Baugebiet ist nicht bekannt und auch nicht relevant für das vorliegende Verfahren. Beschlussvorschlag Grundlage dieser geordneten städtebaulichen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan. Dieser formuliert die durch den Stadtrat beschlossenen, mit den Behörden abgestimmten und auch mit den Bürgern diskutierten Entwicklungsziele der Stadt. Derzeit liegen bereits rd. 180 Anfragen vor, wobei rund die Hälfte aus dem Stadtgebiet von Bad Münstereifel kommt. Folgende Einwände gegen das geplante Bebauungsgebiet werden geltend gemacht: 07.1 Es fehlen planungsrelevante Angaben zu einer konkreten Gebäudeanordnung, zu Stell- und Parkplätzen, zu der endgültigen Anzahl der geplanten Parzellen, zur GFZ, zur Art und Umfang von sog. Quartieren, zur voraussichtlichen Dauer der Bautätigkeiten in den vorgesehenen Bauabschnitten, zur aktuellen Anzahl von Nachfragen von Interessenten bzw. verbindlichen Kaufzusagen (trotz Ratsbeschluss v. 03.03.15 liegt bis heute keine Bedarfsanalyse vor). Zu 07.1 Der Bebauungsplan setzt neben den öffentlichen Verkehrsflächen u.a. auch Wohnbauflächen fest. Innerhalb dieser Wohnbauflächen sind sogenannte Baufenster definiert, die sich parallel zu den jeweiligen Straßen erstrecken. Innerhalb dieser Baufenster müssen die Gebäude angeordnet werden. Der Parzellierungsentwurf sieht rd. 110 bis 115 Grundstücke vor. Zu 07.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 27 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Zulässig sind Gebäude mit ein und zwei Vollgeschossen. Nach der gültigen BauNVO lässt sich daraus eine GFZ von 0,4 bzw. 0,8 ableiten. Durch die Zahl der zulässigen Vollgeschosse und der Höhe der baulichen Anlagen ist das Maß der baulichen Nutzung eindeutig bestimmt. Die Quartiere werden durch die Planstraßen abgrenzt und sind damit klar ablesbar. Es sind zwei Bauabschnitte geplant. Weiterhin fehlen ein archäologisches Gutachten und Informationen zum Verlauf und Umfang des neu zu erstellenden Niederschlagswasserkanals. Konkret liegen derzeit rd. 180 Anfragen für die maximal 120 Grundstücke vor. Davon sind über 80 Anfragen aus dem unmittelbaren Umfeld Bad Münstereifel, Arloff, Kirspenich sowie Kreuzweingarten und Kirchheim (Stadt Euskirchen). Die Belange der Archäologie werden im Bebauungsplan vollumfänglich in enger Abstimmung mit dem LVR berücksichtigt. Der Verlauf des Niederschlagswasserkanals ist außerhalb des Plangebietes innerhalb öffentlicher Flächen geplant. 07.2 Das Niederschlagswasser im Plangebiet kann aufgrund des lehmhaltigen Bodens und der versiegelten Flächen nicht versickern (vgl. Schreiben Erftverband vom 09.02.15) und die Abführung des Niederschlagswassers in die Erft entspricht nicht den ökologischen Bedürfnissen. Ein Teil des Nieder- Zu 07.2 Wie nebenstehend dargelegt, scheidet eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers im Gebiet aus. Grundsätzlich wurde gutachterlich nachgewiesen, dass das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser komplett ohne Rückhaltung gewässerverträglich in die Erft geleitet Zu 07.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 28 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung schlags wird in den Schmutzwasserkanal abfließen, so dass es bei Starkregen zu Überflutungen der Keller des angrenzenden Bestandsgebietes kommen wird (s. Neubaugebiete in Flamersheim u. Meckenheim). Wer haftet? Wir brauchen Rechtssicherheit. Wir zahlen Grundsteuer und erwarten, dass die Stadt unabhängig vom Inverstor dies durch ein Gutachten juristisch fundiert abklärt. In diesem Zusammenhang steht unsere Forderung nach einem neuen Schmutzwasserkanal für das Plangebiet, da der aus den 70iger Jahren stammende Kanal für weitere über 100 Parzellen unterdimensioniert ist. Entgegenstehende Aussagen werden vehement bestritten. werden kann. Ein maßgeblicher Grund dafür ist, dass die Einleitung aus dem Neubaugebiet vor der ersten Flutwasserwelle erfolgt. 07.3 Die verkehrliche Untersuchung ist irrelevant und muss wiederholt werden, da sie von völlig falschen Voraussetzungen ausgeht. Die Überprüfung des Verkehrsflusses auf der L 11 und der Hardtburgstraße erfolgte in der nicht aussagekräftigen, beruhigten Ferienzeit. Es wird unterstellt, dass dies bewusst geschah. Motorräder wurden erst gar nicht berücksichtigt! Ab 2018 wird zusätzlich noch ein erhöhter LKW- Verkehr, der schon seit der Autobahnmaut auf der L11 enorm zugenommen hat, zu erwarten sein, da ab diesem Zeitpunkt auch die Bundesstraßen mit einer LKW-Maut belegt werden. Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 11 im Bereich des Plangebiets auf 50 km/Stunde ist eine verfehlte Maßnahme. Sie wird - wie bereits jetzt - größtenteils nicht eingehalten, geschweige denn kontrolliert werden. Hier müssten in jedem Fall zwingende Hindernisse (Barken, Inseln, Brems- Zu 07.3 Die verwendeten Verkehrserhebungen wurden seitens der Stadt Bad Münstereifel durchgeführt. Den Gutachtern ist bewusst, dass die Verkehrsbelastungen innerhalb der Ferienzeit erhoben wurden und somit geringer ausfallen, als außerhalb der Ferien. Dennoch wurden diese Verkehrsbelastungen aus zeitlichen Gründen als Grundlage für die verkehrstechnischen Berechnungen innerhalb der verkehrlichen Stellungnahme verwendet. Zusätzlich wurden jedoch auch Proberechnungen durchgeführt, die eine 30prozentige Steigerung der ermittelten Belastungen berücksichtigen. Diese führten zu dem Ergebnis, dass, wie auch bei den erhobenen Belastungen, bei den um 30 Prozent erhöhten Belastungen eine Qualität des Verkehrsablaufs der Stufe B (gut) erreicht wird. Demnach kann sicher davon ausgegangen werden, dass zu erwartende Verkehrsbelastungen außerhalb der Ferienzeit am geplan- Beschlussvorschlag Der vorhandene Schmutz- bzw. Mischwasserkanal ist ausreichend leistungsfähig das im Plangebiet anfallende Schmutzwasser aufzunehmen. Zu 07.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 29 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung schwellen) auf dieser Straße und auch auf der Planstraße errichtet werden, die keine überhöhte Geschwindigkeit mehr zulassen. ten Knotenpunkt ebenfalls abgewickelt werden können. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass als Grundlage für die verkehrstechnischen Berechnungen ein möglicher zweiter Anschluss an die Hardtburgstraße nicht berücksichtigt wurde. Dies hat zur Folge, dass eine Abwicklung des gesamten Quell-/Zielverkehr aus dem Planungsgebiet über die Anbindung Kirchheimer Straße (L11)/Planstraße in Ansatz gebracht wurde. Ein weiterer Anschluss an die Hardtburgstraße wird die verwendeten Verkehrsbelastungen demnach reduzieren. Zum Thema „Anteil Motorräder“ folgender Hinweis: Für die verkehrstechnischen Berechnungen wurden die ermittelten Daten vom 13.10.2015 verwendet. Da heute noch nicht abzuschätzen ist, inwieweit sich die LKW-Maut auf Bundesstraßen auf der Kirchheimer Straße (L11) auswirkt, wurden die ermittelten Verkehrsbelastungen (Pkw, Lkw, Lastzug) auf das Prognosejahr 2030 überschlägig um 5% erhöht. Überdies wäre eine Lärmschutzwand auf der L 11 unerlässlich. Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der L 11 wären nur mit Zustimmung des Straßenbaulastträgers umzusetzen. Durch die Fußgängerampel sowie die Abbiegespur sind jedoch Reduzierungen zu erwarten. Schutzmaßnahmen in Form eines Lärmschutzwalles oder einer Wand sind aufgrund der Topographie und der Flächenverfügbarkeit nicht realisierbar. Auch sprechen die Abstände zur Emissionsquelle gegen eine aktive Maßnahme, zumal diese ja für die Anbindung auch unterbrochen werden müss- Beschlussvorschlag Seite 30 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag te. 7.4 Durch die Dichte der geplanten Bebauung werden die Lärm-Verkehrs- und Staubbelastungen signifikant und unzumutbar erhöht. Die im Bebauungsplan gemachten Aussagen über den Beurteilungspegel an Immissionspunkten, dürften in keiner Weise den Tatsachen entsprechen. Die nachteiligen Auswirkungen in Bezug auf Natur, Boden und Wasser können selbst mit den angedachten Maßnahmen nicht ausgeglichen werden. Zu 7.4 Die Umweltbelange wurden umfänglich geprüft und in die Planung eingestellt. 7.5 Die schalltechnische Untersuchung stellt trotz festgestellter beachtlicher Überschreitung der Lärmgrenzwerte (bei Tag und bei Nacht) für den südlichen Planbereich keine Abhilfen in Aussicht. Es wird lediglich passiver Schallschutz (u.a. geschlossene Fenster!) für die neuen Eigentümer empfohlen. Die Eigentümer des Bestandsgebietes, deren Grundstücke unmittelbar an das Plangebiet grenzen, finden in dieser Untersuchung überhaupt keine Beachtung, obwohl wir in gleicher Weise betroffen sind In unserem Haus sind ebenso wie in den Nachbarhäusern, die in 2. Reihe hinter der Planstraße im südlichen Plangebiet liegen, sowohl der Balkon, die Terrassen und der Wohn-Esszimmerbereich - teils auch der Schlafzimmerbereich- der lärmzugewandten Seite (Planstraße und L 11) zugeordnet. Dies geschah seinerzeit auch bei allen Nachbarhäusern wegen der einmaligen Aussicht auf dieses Landschaftsbild. Wir aber können unsere Räumlichkeiten nicht mehr 7.5 Die in der Schalltechnischen Untersuchung festgestellten Überschreitungen sind in Siedlungsbereichen völlig normal. Die Planung kann umweltverträglich umgesetzt werden. Im Schalltechnischen Gutachten wurden für die geplanten „bebaubaren Bereiche“ des Plangebiets (innerhalb der Baugrenzen) die Lärmpegelbereiche I und II ermittelt. Die Lärmpegelbereiche I und II sind bei Neubauten allgemein nur von untergeordneter Bedeutung. Daher muss in der Regel auch kein Schallschutz dimensioniert werden, da – bei ortsüblicher Bauweise - hier bereits durch die Verwendung handelsüblicher Materialien vor dem Hintergrund der Wärmeschutzverordnung ideale Innenpegel erzielt werden. Für die Bestandsbebauung kann, ebenso wie für das Plangebiet, kein Lärmschutz vom Straßenbaulastträger gefordert werden. Da im Plangebiet selbst vorrangig nur entlang der Straßen der Lärmpegelbereich II Zu 07.4 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 07.5 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 31 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag entsprechend den ohnehin wenig effektiven Schallschutzempfehlungen verändern bzw. unser Haus (Baujahr 1989) drehen. Als abwägungsrelevant einzustufen ist auch die Tatsache, dass nach Errichtung der Planstraße und die dafür notwendige Entfernung von Büschen, Gehölzen und Hecken entlang der L 11 wir auf unserer Parzelle dann von 2 Straßen optisch und akustisch ungeschützt und ungefiltert erheblichen lärmgrenzwertüberschreitenden Motorengeräuschen ausgesetzt sein werden. Dies ist nicht hinnehmbar! Unser Außenwohnbereich und der unserer Nachbarn werden dann auf unabsehbare Zeit kaum noch nutzbar sein, so dass wir eine erhebliche Minderung unserer Wohn- und Lebensqualität erfahren werden. Auch unsere Grundrechte auf Eigentum und Unversehrtheit der Gesundheit (überdurchschnittliche Belastung durch Lärm, Staub und Dreck) sehen wir auf unabsehbare Zeit unzumutbar beeinträchtigt. erreicht wird, sind von der Planstraße keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bestandsbebauung zu erwarten. 07.6 Die Wegeparzelle 786 soll zum großen Teil in die Nutzung von Baufläche umgewidmet werden und an den Investor kostenfrei übertragen werden. Dies ist unzulässig. Zu 07.6 Die Parzelle 786 wird im Zuge des Bebauungsplanes teilweise überplant. Eine kostenlose Übertragung ist nicht vorgesehen. Zu 07.6 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 07.7 Erdarbeiten mit erheblich mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. können zu Beschädigungen an unseren nahe gelegenen Haus und Grundstück führen. Die Felsenader, die durch das gesamte Baugebiet verläuft, setzt beim Straßenbau erhebliche Rammarbeiten voraus. Wir fordern eine Beweissicherung für die Zu 07.7 Die im Plangebiet anstehenden Böden weisen keine Besonderheiten auf, die nicht im gesamten Eifelraum vorkommen. Sollten zukünftig im Gebiet Häuser mit Keller gebaut werden, so liegen die Keller überwiegend im Lehm. Sollte Fels angetroffen werden, so wird dieser nach dem Stand der Technik gerissen oder gemeißelt werden. Zu 07.7 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Dass Baustellenverkehr für eine gewisse, absehbare Zeit eine Mehrbelastung bringt, ist nicht zu vermeiden. Auch die Einwender haben seinerzeit selber gebaut und auch da wohnten schon BürgerInnen in dem Gebiet. Um Störungen möglichst zu minimieren soll der gesamte Baustellenverkehr über die Anbindung an die L 11 erfolgen. Dies bedeutet, dass zunächst die Anbindung gebaut wird. Dadurch wird je nach Lage der Grundstücke der Bestandsbebauung, diese mehr oder weniger be- bzw. entlastet. Seite 32 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Standsicherheit unseres Hauses. Eine Sicherheitsdetektion muss zwingend bei solchen Arbeiten vorgeschrieben werden. Die festgesetzte Empfehlung ist unzureichend. Die gilt ebenso für die Erschließungsanlagen. 07.8 Entgegen wiederholter mündlicher und schriftlicher Zusagen der Stadt (insbesondere der CDU) und den bisherigen Bebauungsplänen widersprechend, wird jetzt doch zweifelsfrei die Hardtburgstraße als Verkehrsfläche im Bauprojekt festgesetzt und als Durchgangsstraße nach Stotzheim wahrheitswidrig aufgeführt. Nutzungsbeschränkt sollen Verund Entsorgungsfahrzeuge sowie Rettungswagen von dort in die Planstraße zufahren dürfen, obwohl sie selbstverständlich auch über die L 11 in die neue Haupterschließungsstraße einfahren können. Sollte eine Durchbindung der Verkehrsflüsse über die Hardtburgstraße festgesetzt werden, ist zusätzlicher Durchgangsverkehr (Abkürzungsstrecke Kreuzweingarten, Rheder)) und weitere Lärmbelästigung für uns vorprogrammiert. Des Weiteren wäre der Pilgerweg (auch Wanderweg für zahlreiche Gruppen) dadurch direkt betroffen! Beschlussvorschlag Eine Sicherheitsdetektion wird vom Kampfmittelbeseitigungsdienst für den Fall gefordert, dass Erdarbeiten mit erheblich mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. erfolgen. Dies ist eine allgemeine Forderung und wird für das Plangebiet nicht zutreffen. Zu 07.8 Die Erschließung des Gebietes ist über die neue Anbindung an die Landstraße L 11 geplant. Diese Haupterschließungsachse wird jedoch entgegen den bisherigen Überlegungen, bis zur Hardtburgstraße ausgebaut werden, so dass diese auch Erschließungsfunktionen übernimmt. Um die Anwohner der Hardtburgstraße nicht mit dem Baustellenverkehr sowohl für alle Tiefbau- als auch alle Hochbaumaßnahmen zu belasten, wird dieser komplett über die neue Anbindung geführt. Dies wird im Erschließungsvertrag entsprechend geregelt. Die derzeitigen Verkehrsverhältnisse in der Hardtburgstraße sollen analysiert und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung aufgezeigt werden. Danach ist beabsichtigt, das Ergebnis mit den Anliegern dahingehend zu besprechen, welche Maßnahmen unter Berücksichtigung der verfügbaren Finanzmittel umgesetzt werden sollen. Zudem soll die Hardtburgstraße, ab dem Abzweig Burgtalstraße, für Lkws über 7,5 Zu 07.8 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 33 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Tonnen (mit Ausnahme der Ver- und Entsorgungsfahrzeuge) gesperrt werden. Die Anwohner werden in die Überlegungen, welche konkreten Maßnahmen gewählt werden, mit einbezogen. Im Rahmen der Erstellung des Verkehrsgutachtens wurde die zusätzliche Anbindung an die Hardtburgstraße untersucht. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastungen auf der Hardtburgstraße kann festgestellt werden, dass die Leistungsfähigkeit der Anbindung an die Hardtburgstraße gegeben ist. Umwegfahrten werden reduziert und eine soziale Vernetzung ermöglicht. Im Verkehrsgutachten ist dargestellt, dass die Hardtburgstraße eine Verbindungsstraße nach Stotzheim ist. Dies ist für den Land- und Forstwirt, Fußgänger und Radfahrer ja auch so richtig. 07.9 Was bedeutet die lediglich „grundsätzliche Einigung" diesbezüglich zwischen der Stadt und Landesbetrieb Straßen NRW, die großen interpretatorischen Spielraum offen lässt. Hier sehen wir elementaren und eindeutigen Erklärungsbedarf seitens der Stadt und des Landesbetriebes Straßen. Wir fordern eine rechtsverbindliche Aussage, inwieweit die uneingeschränkte Einbeziehung der Hardtburgstraße für den Landesbetrieb Straßen NRW Vorbedingung für eine mögliche Erschließung des Baugebietes darstellt. Zu 07.9 Im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebietes an die L 11 wird vom Landesbetrieb Straßen.NRW aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs der Landesstraße eine weitere Verkehrsabwicklung über die Hardtburgstraße ausdrücklich gefordert. Zu 07.9 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 07.10 Im Zeitraum der nicht absehbaren und abzuschätzenden Bauphase ist unser Hausgrund- Zu 07.10 Es bestehen Zweifel, ob die Einwender durch den Bebauungsplan einen Nachteil erleiden. Zu 07.10 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnah- Seite 34 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag stück nur unter erheblichem Wertverlust zu veräußern. Unser Grundstückseigentum stellt aber unsere Altersabsicherung im Wesentlichen dar. Ein solcher ist nämlich nicht schon bei jeder nachteiligen Veränderung der Grundstückssituation anzunehmen. me zur Kenntnis zu nehmen. Nach der Rechtsprechung ist das private Interesse eines Grundstückseigentümers, dass ein an sein Eigentum angrenzendes unbebautes Areal weiterhin baulich ungenutzt bleibt, nicht besonders schützenswert; denn kein Grundstückseigentümer hat einen Anspruch darauf, dass fremdes Eigentum baulich ungenutzt bleibt, damit er die Vorteile der unmittelbaren Nachbarschaft und unbebauten Geländes genießen kann. Wenn der Wertverlust eines Grundstückes zu Abwehrrechten des Eigentümers führen würde, könnte niemand in Deutschland mehr ein Haus bauen. 07.11 Bei einem Vergleich der Grenzen des BPlan-Entwurfs Nr. 54 mit den Schutzausweisungen des Landschaftsplanes kommt es zu Überschneidungen, die selbst von der Bezirksregierung Köln, Dezernat 51 eingeräumt werden. Die Überschneidungen, die im vorliegenden Bebauungsplan tot geschwiegen werden, beziehen sich auf die „Strukturreiche Kulturlandschaft östlich von Arloff und Kirspenich". Welche Rechtsgrundlage legitimiert den Einbezug von Flächen, die in ständigen Landschaftsschutzgebieten liegen? Zu 07.11 Im Rahmen des frühzeitigen Verfahrens wurde über einen Flächentausch diskutiert. Die unmittelbar entlang der L 11 liegenden Flächen sollten mit Ausnahme eines Grundstückes, über das die Anbindung an die Landstraße L 11 erfolgen soll zurückgenommen werden. Dafür sollten in nordöstlicher und östlicher Richtung Flächen entwickelt werden. Dies hätte eine Änderung des FNPs erfordert. Diesem wurde durch die Bezirksregierung nicht zugestimmt. Der nunmehr erarbeitete Bebauungsplanentwurf orientiert sich primär an den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes. Es werden somit nur Flächen in Anspruch genommen, die im temporären Landschafts- Zu 07.11 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 35 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag schutzgebiet liegen. 07.12 Die Auswirkungen der Baumaßnahmen auf die östlich des Plangebietes unmittelbar angrenzenden ständigen Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile und des in unmittelbarer Nähe befindlichen Waldgebietes (ausgewiesenes Vogelschutzgebiet) bezgl. Natur-und Tierschutz werden einfach ignoriert. Wir fordern, ein entsprechendes aktuelles faunistisches Gutachten hierüber vorzulegen. Zu 07.12 Das artenschutzrechtliche Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 54 wurde im Jahre 2013 fertiggestellt. Die Angaben zum Erhaltungszustand der jeweiligen Arten beziehen sich auf den damaligen Stand des LANUV-Infosystems. Eine Neubewertung und Aktualisierung des Gutachtens mit Datenlage 2016 ist nicht erforderlich, da im Zuge der weiteren Entwicklungen der Baugebietsplanung es im Vergleich zur Planung in 2013 zu einer Reduzierung der Fläche des Bauungsplanes gekommen ist, so dass nach aktuellem Kenntnisstand keine über das bereits festgestellte Artenspektrum - hier insbesondere Feldlerche - betroffen sind. Zu 07.12 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 07.13 Die Anlage eines sog. „Artenschutzackers" unmittelbar an das Bebauungsgebiet grenzend ist widersinnig und greift nicht. Wie naiv und unprofessionell muss man sein um zu glauben, dass vergrämte, geschützte Tierarten sich dort einen neuen Lebensraum suchen werden. Wir erwarten hierzu eine qualifizierte Stellungnahme einer Fachkraft des NABU und ein aktualisiertes faunistisches Gutachten bezogen auf das hier in Rede stehende Baugebiet und nicht auf das Gebiet Bornheim-Sechtem wie im vorliegenden Gutachten von 2013! Zu 07.13 Sowohl die Ausgleichsflächen als auch die Artenschutzmaßnahmen werden dauerhaft grundbuchlich gesichert. Die Kartierungen der ASP weisen Feldlerchenreviere in den an die vorhandene Bebauung angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen nach und in der geplanten Fläche des Artenschutzackers. In der 2,3 ha großen Fläche wird durch die Bewirtschaftungsvorgaben der Lebensraum der Feldlerche durch ein höheres Nahrungsangebot verbessert. Zu 07.12 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Im Rahmen der festgesetzten „Kompensation" für den massiven Eingriff in den Naturund Artenschutz bleibt überdies unklar, wer diese Verringerungs-Ersatz-und Ausgleichs- Die Umsetzung der Maßnahmen muss durch ein Maßnahmenmonitoring der ULB dauerhaft zum Nachweis dokumentiert bzw. angezeigt werden. Dieser Nachweis wird entweder durch einen Gutachter oder im Rahmen des Flächennachweises des Landwirtes für Seite 36 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag maßnahmen vor Ort überhaupt überwachen und nachhaltig pflegen soll (Monitoring). Die Gemeinde ist verpflichtet (§ 4c BauGB), die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Bitteschön? Wer soll das tun? Unserer Meinung nach ist die Gemeinde weder personell noch wissenstechnisch in der Lage, diese Aufgabe zu stemmen. Oder soll vielleicht ein von der Gemeinde bezahlter Überwacher diese Aufgabe übernehmen? Damit würden u.a. wir Steuerzahler groteskerweise dieses unverantwortliche Bauvorhaben subventionieren. die Landwirtschaftskammer erbracht werden. 07.14 Der massive Eingriff in die Schutzgüter Mensch/Erholung, Tier und Natur werden als nachhaltig, aber nicht erheblich bezeichnet, was schon einen Widerspruch in sich darstellt. Wir bitten um nachvollziehbare und schlüssige Konkretisierung dieser ambivalenten Aussage. Zu 07.14 Mit dieser Ausführung wird dargestellt, dass unzweifelhaft ein Eingriff in Umweltschutzgüter erfolgt, dieser aber durch die getroffenen Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden kann. Zu 07.14 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 07.15 Das Hauptkriterium, warum seinerzeit unsere Häuser hier entstanden sind und Menschen hierher gezogen sind, wird jetzt zerstört (einzigartiges Landschaftsbild, Oase der Ruhe und Erholung sowie ein unvergleichbares Natur- und Tiervorkommen). Die fehlende Infrastruktur haben wir wegen der genannten Gründe in Kauf genommen. Belange des täglichen Bedarfs, Geschäfte, Freizeiteinrich- Zu 07.15 Mit der Erschließung des Plangebietes wird auch die erforderliche Infrastruktur ausgebaut. Arloff-Kirspenich verfügt im Gegensatz zu anderen Orten im ländlichen Raum und insbesondere auch im Stadtgebiet über einen Bahnanschluss, Kindergarten, Grundschule, Sporthalle sowie Geschäfte. Zu 07.15 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Bei der im Fazit der ASP genannten fehlerhaften Bezeichnung des Gebietes handelt es sich um einen redaktionellen Fehler, der korrigiert wird. Die Ergebnisse des Gutachtens sind unzweifelhaft und von den Fachbehörden anerkannt worden. Seite 37 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung tungen, Bildungsstätten usw. sind nur mit dem PKW zu erreichen. Auch Bus-und Bahnanbindungen befinden sich nicht im fußläufigen Nahbereich. Infrastrukturelle Maßnahmen werden in den Festsetzungen nicht aufgeführt. Wie verträgt sich dieser Sachverhalt mit den Forderungen nach Umweltschonung, Energieeinsparung und Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel? Die Einrichtungen können ggfs. alle auch fußläufig – in einer noch zumutbaren Entfernung - erreicht werden. Auch bietet sich durch die Baugebietserweiterung ggfs. die Möglichkeit eines ÖPNVHaltepunktes. Beschlussvorschlag Die zur Diskussion stehende Fläche ist zudem nicht willkürlich gewählt, sondern ist im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel als Potentialfläche für die weitere bauliche Entwicklung vorgesehen. Der FNP als behördenverbindliches Entwicklungskonzept der Stadt wurde seinerzeit mit der Landes- und Landschaftsplanung abgestimmt und ist bis heute gültig. Die Einwender haben vor Jahren selber einen Neubau am Ortsrand realisiert, um nun bei nachfolgende Generationen dies verhindern wollen. 07.16 Im Rahmen der Veranstaltung „Zukunftswerkstatt" vom 08.04.16 äußerte sich die Bürgermeisterin, Frau Preiser-Marian, dahingehend, dass „Stadtentwicklung keine zufällige Planung, sondern ein aktiver, geplanter Veränderungsprozess ist". Ihre folgende Aussage, bezogen auf das Jahr 2008, erhält vor dem Hintergrund dieses Bauvorhabens aktuelle Bedeutung: „Das ist Jahre her. Seitdem ist viel passiert. Die Voraussetzungen sind jetzt einfach andere". Die Voraussetzungen und Gegebenheiten, die Erfordernisse und Ziele der Raumordnung, das Umweltbewusstsein, der Umgang mit den Schutzgütern Mensch/Erholung, Zu 07.16 Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die regionalplanerischen Vorgaben, die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sowie des Landschaftsplanes wurden keiner Änderung unterzogen. Die Planung ist mit den Fachbehörden abgestimmt. Die Bevölkerungsabnahme in Bad Münstereifel hängt ggfs. ursächlich mit den nicht verfügbaren Baugrundstücken zusammen. Seit über das Plangebiet öffentlich diskutiert Zu 07.16 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 38 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Klima, Tier, Natur usw. hat sich seit Ausweisung der in Rede stehenden Fläche als temporäres LSG erdrutschartig verändert. Die kontinuierliche Bevölkerungsabnahme in unserer Gemeinde und eine steigende Landflucht sind nachweisbar. Gemäß § 29 LG NW muss ein Landschaftsplan geändert oder neu aufgestellt werden, wenn sich die ihm zugrundeliegenden Ziele oder Erfordernisse der Raumordnung geändert haben. Die Landesregierung kann Änderungen verlangen. Wir bitten diesen Paragraphen hier anzuwenden und umzusetzen. wird, ist eine hohe Nachfrage nach Grundstücken in diesem Bereich zu verzeichnen. 07.17 Die zu bebauende Fläche bildet bislang einen Teil der „Frischluft-Lunge" für das Bestandsgebiet, die durch die Bebauung wegfällt. Das Mikroklima aber darf nicht zusätzlich gefährdet werden. Zu 07.17 Das Vorhaben erhöht die versiegelte Fläche im Untersuchungsraum. Die vorgesehene Neuversiegelung führt jedoch nur zu geringen, kleinklimatischen Beeinträchtigungen. Die Größe der Versiegelung schränkt das bestehende, lokal- und bioklimatische Ausgleichspotential der vorhandenen Freiflächen nicht messbar ein. Nachhaltige Beeinträchtigungen sind durch die Relation der vorhandenen, großen Freiflächen und die angrenzenden vorhandenen Waldflächen zu den bebauten Flächen nicht zu erwarten. Zu 07.17 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 07.18 Bei einer Umsetzung des Bauvorhabens sind die geforderten Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Artenschutzes zu beachten (§ 1a BauGB). Allein schon aufgrund des Gutachtens des NABU vom April 2015 und des faunistischen Gutachtens aus dem Jahr 2013 ist das Bauvorhaben nicht genehmigungsfähig. Große Sorgen macht uns u.a. die Gefährdung des Vogelbestandes. Die Vögel haben bei ihrer Zu 07.18 Die betroffenen Belange des Artenschutzes, hier insbesondere Feldlerche, werden vollumfänglich durch die getroffen CEFMaßnahmen kompensiert. Zu 07.18 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Neben Ortsansässigen erstreckt sich die Nachfrage auch auf Interessenten aus den umliegenden Städten und Gemeinden. Konkret liegen derzeit rd. 180 Anfragen für die maximal 120 Grundstücke vor. Davon sind rund 80 Anfragen aus dem unmittelbaren Umfeld Bad Münstereifel, Arloff, Kirspenich sowie Kreuzweingarten und Kirchheim (Stadt Euskirchen). Im Plangebiet selbst, befinden sich nur wenige Gehölze. Für die Feldlerche sind die im Gutachten (ASP) geforderten Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen und zwar vollumfänglich, trotz der Reduzierung der Eingriffs- Seite 39 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Suche nach Nistplätzen und Lebensräumen keinen Landschaftsplan vor Augen und kennen die Unterscheidung von temporären und dauerhaften Landschaftsschutzgebieten nicht. Wenn sie sich nun aber in einem temporären LSG angesiedelt haben ist dies abwägungserheblich und kann nicht durch sog. Kompensationen, deren mehr als zweifelhafte Erfolgsaussichten lediglich unterstellt werden, wegdiskutiert werden. Wir erbitten eine klärende und wertende Stellungnahme. fläche. 07.19 Es wird hier eine kleinteilige Siedlung geplant, deren dichte Bebauung alleine schon durch den von ihr selbst erzeugten Verkehrslärm zur Überschreitung der Orientierungswerte führt. Auch die Grundstücksausnutzung ist mit einer GRZ von 0,35-0,4 zu hoch, weil dadurch eine städtische Struktur mitten auf dem Land entsteht, die weder etwas mit einer festgesetzte Ortsabrundung noch mit einer ländlich sich an das Bestandgebiet anpassenden Siedlungsstruktur zu tun hat. Zu 07.19 Es ist ein Baugebiet geplant, dass sich an der Umgebungsstruktur orientiert. Entlang der Gebietsränder zur freien Landschaft sind nur Einzelhäuser in eingeschossiger Bauweise mit einer GRZ von 0,35 zulässig. Ansonsten werden in der Gebietsmitte nur Einzel- und Doppelhäuser zugelassen. Von einer Kleinstparzellierung kann somit keine Rede sein. Das Parzellierungskonzept sieht insgesamt rd. 110 bis 115 Grundstücke vor. Die geplanten Grundstücksgrößen und vor allem die zulässige bauliche Dichte, auch in Verbindung mit den überbaubaren Grundstücksflächen, sind im Bestandsgebiet bereits vorhanden. Zu 07.19 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 07.20 Erklärungsbedarf besteht auch über die Fläche, die zur Verbreiterung der L11 für die Abbiegespur in die Planstraße benötigt wird, die doch zu einem ständigen Landschaftsschutzgebiet gehört. Zu 07.20 Die Linksabiegespur liegt innerhalb der Wegeparzelle der Landstraße. Zu 07.20 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Abschließend wird um schriftliche, konkrete und nachvollziehbare Stellungnahme zu allen Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Den politischen Gremien wird vollinhalt- Seite 40 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Einwänden im Detail gebeten. In diesem Zusammenhang wird an das Schreiben vom 29.02.16 an die Bürgermeisterin erinnert das bis heute unbeantwortet geblieben sei. Man hätte seinerzeit um Aussetzung des Tageordnungspunktes 13 „Bebauungsplan Nr. 54 Kirspenich" gebeten, da kurz vor den Ratssitzungen wiederholt seitenweise (hier 130 Seiten) Informationen ins Netz gestellt wurden, die der interessierte Bürger und sicherlich auch die Ratsmitglieder in dieser kurzen Zeitspanne nicht bzw. nur oberflächlich zur Kenntnis nehmen konnten. Man empfindet die Ignoranz des legitimen Antrags als Verletzung rechtlichen Gehörs. lich über den Inhalt der jeweiligen Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Beschlussvorschlag Es wird gebeten, den vollständigen Text der Einwände den Ratsmitgliedern zuzuleiten. 08 Anwohner Pfarrer-BeckerStraße Schreiben vom 25.05.2016 Folgende Aspekte werden aufgeführt: 08.1 Bedarfsanalyse "Wohnraumbeschaffung" Ein Projekt dieser Größenordnung mit staatlicher Beteiligung fordert eine nachvollziehbare Bedarfsanalyse. Hieraus muss erkennbar sein, weshalb eine Wohnraumbeschaffung in dem geplanten Umfang und zum jetzigen Zeitpunkt unabdingbar notwendig ist. Ein wichtiger Aspekt besteht darin, dass durch eine solche Maßnahme die Lebensqualität der jetzigen Bewohner eingeschränkt und der funktionierende Naturhaushalt beeinträchtigt wird. Zu 8.1 Zu 08.1 Die zur Diskussion stehende Fläche ist nicht willkürlich gewählt, sondern ist im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel als Potentialfläche für die weitere bauliche Entwicklung vorgesehen. Der FNP als behördenverbindliches Entwicklungskonzept der Stadt wurde seinerzeit mit der Landes- und Landschaftsplanung abgestimmt und ist bis heute gültig. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. In diesem Zusammenhang mussten bzw. müssen die bisherigen Bewohner und Nutzer des Bestandsgebietes auch Veränderungen hinnehmen. Hinsichtlich der Umweltbelange wird auf vorstehende Ausführungen verwiesen. Seite 41 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 08.2 Attraktivitätssteigerung Bei Nachweis des Bedarfs, der von den Aufsichtsbehörden zu prüfen und anzuerkennen ist, sollte eine Attraktivitätssteigerung sowohl des vorhandenen als auch des konzipierten Wohngebietes angestrebt werden. Die vorhandene Infrastruktur (enge Straßen, zum Teil ohne Parkstreifen, keine öffentlichen Parkflächen, Mehrfamilienhäuser (außerhalb der Bebauungspläne) muss als katastrophal bezeichnet werden. Außer Kirche, Burg und Kläranlage gibt es in Kirspenich nur eine Besonderheit, die Natur, die es in optimaler Weise zu erhalten gilt. Zu 08.2 Zu 08.2 Für das Baugebiet liegen bereits nachweislich weit mehr Bewerbungen, als verfügbare Baugrundstücke vor. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 08.2.1 Größerer Zuschnitt der Grundstücke Die vorgesehenen Minigrundstücke sind familienfeindlich und nicht geeignet, junge Familien für eine Ansiedlung zu gewinnen (Kinder brauchen Bewegungsraum). Die Grundstücksgrößen sollten sich zumindest an den Parzellen des Bebauungsplanes 1 (südlich der Pfarrer-Becker-Straße) orientieren. Fazit: Weniger Minigrundstücke zu Gunsten größerer bebaubarer Flächen. Zu 08.2.1 Zu 08.2.1 Die vorgesehene Parzellierung orientiert sich zum einen an der Umgebungsstruktur und im weiterem an den heutigen Wohnbedürfnissen. So sind im Gebiet Grundstücke von rd. 400 qm bis über 1.000 qm vorgesehen. Im Durchschnitt erreichen die Grundstücke Größen von 500 bis 600 qm. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 08.2.2 Infrastruktur Ausreichend breite Straßen mit Parkstreifen, öffentliche Parkflächen (Besucher und evtl. auch Bewohner), Kinderspielplätze, Ruhezonen für Ältere sind unabdingbare Ansprüche an eine sozial ausgerichtete, attraktive Wohnraumgestaltung. Im Konzept müssten Zu 08.2.2 Der Bebauungsplan sieht genau diese Ziele vor. Auf die vorhandene und auch geplante auszubauende Infrastruktur wird hingewiesen. Die geplanten Grundstücksgrößen sind im Hinblick auf das Bestandsgebiet vergleichbar und auch vertretbar. Zu 08.2.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 42 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 08.2.3 Keine Mehrfamilienhäuser Die Mehrfamilienhäuser zwischen der Pfarrer-Becker-Straße (Bebauungsplan 1) und der südlichen Grenze der Konzepts (Bebauungsplan 54) sind eine willkürliche Entscheidung der Stadt Bad Münstereifel als Planungsbehörde und des Kreises Euskirchen als Genehmigungsbehörde. Es gibt keinen Bebauungsplan. Grundlage war lediglich der Flächennutzungsplan. Die Anpassung an die vorgegebene Bebauung des Bebauungsplanes 1 wäre korrekt gewesen. Eine solche Fehlleistung darf sich nicht wiederholen. Zu 08.2.3 Ob ohne Prüfung der Rechtslage im Gebiet Hardtburgstraße / Pfarrer-Becker-Straße einginge Mehrfamilienhäuser errichtet worden sind, ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Für das Gesamtgebiet besteht der Bebauungsplan Nr. 1 „Arloff-Kirspenich“. Eine Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten ist in diesem Plan aus dem Jahr 1964 nicht erkennbar. Zu 08.2.3 08.2.4 Querung der L11 Die Querung der L11 in Höhe der Hardtburgstraße ist mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden. Hier muss kurzfristig eine gefahrlose Regelung getroffen werden. Im Falle der Realisierung müsste für das neue Baugebiet eine weitere Querungshilfe, z.B. in Form einer Fußgängerampel, für eine Verbindung zum Ortskern gefunden werden. Zu 8.2.4 Es ist eine signalgesteuerte Fußgängerquerung über die L 11 geplant. Diese wird auf Höhe der Einmündung des Flettenbergweges angeordnet, so dass die heute durch Leitplanken verschlossene Wegeanbindung in Verlängerung der Herrenweide aus dem Bestandsgebiet wieder geöffnet werden kann. Aus dem Plangebiet heraus erfolgt die Anbindung über den bestehenden Wirtschaftsweg Pfarrer-BeckerStraße, der für den Pkw-Verkehr geschlossen wird. diese Forderungen zu Lasten der vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen umgesetzt werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Die Festsetzungen des aktuellen Bebauungsplanes Nr. 54 lassen durch die getroffenen Festsetzungen und der Beschränkung der Höhe der baulichen Anlage, Baukörper wie im Bebauungsplan Nr. 1 nicht zu. Diese Fußgängerquerung kommt damit gerade auch der Altbebauung zugute, da diese nur im Zusammenhang mit dem Plangebiet Zu 08.2.4 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 43 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag realisiert werden kann. 08.2.6 ÖPNV Das Wohngebiet nördlich der L11 darf nicht weiterhin von der Außenwelt abgeschnitten bleiben. Der ÖPNV muss seine Zuständigkeit auf diesen Bereich ausdehnen. 08.2.6 Zu 08.2.6 Gerade die Bereitstellung weiterer Wohnbauflächen bietet für das Gebiet Hardburgstraße die Option einer ÖPNV-Haltestelle. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Abschließend wird gebeten, die unverantwortliche Ausweisung eines neuen Wohngebietes zu verhindern, und die jetzige landschaftliche Situation - insbesondere den Abstand zum Naherholungsgebiet Hardtwald zu erhalten. 09 Anwohnerin Hardtburgstraße Schreiben vom 27.05.2016 Zu 09.1 Zum Bauleitplanverfahren werden folgende Bedenken erhoben: 09.1 Es wird befürchtet, dass durch die Festsetzung einer GRZ von 0,35 und 0,4 eine städtische Struktur entsteht. Zudem würde der Blick in die Voreifel erheblich gestört. Das Schutzgut Mensch/Erholung wird auf diese Weise gestört. Zu 09.1 Die Ausnutzung der Grundstücke durch die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 bis 0,4 orientiert sich an den Vorgaben des § 17 BauNVO, um einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu gewährleisten und den Außenbereich zu schützen. Mit einer Bebauung des Gebietes wird sich das Landschaftsbild zwangsläufig verändern. Grundlage dieser geordneten städtebaulichen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan. Dieser formuliert die durch den Stadtrat beschlossenen, mit den Behörden abgestimmten und auch mit den Bürgern diskutierten Entwicklungsziele der Stadt. Die Diskussion, wo prinzipiell Neubaugebiete entstehen sollen, ist daher bereits in der vor- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 44 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag bereitenden Bauleitplanung, in Form des Flächennutzungsplanes, entschieden worden. 09.2 Für die Anwohner entstünde ein erheblicher Zusatzverkehr. Zu 09.02 Gemäß dem Verkehrsgutachten werden bei sehr hoch geschätzten 232 Wohneinheiten (realistisch ist, bei den möglichen 110 – 115 Gebäuden, davon auszugehen, dass maximal 30 bis 40 % der Gebäude mehr als eine Wohneinheiten erhalten) in den Spitzenstunden prognostiziert: Zielverkehr: zw.7.00 Uhr und 8.00 Uhr zw. 17.00 Uhr und 18.00 Uhr 12 Kfz/h 63 Kfz/h Quellverkehr: zw.7.00 Uhr und 8.00 Uhr zw. 17.00 Uhr und 18.00 Uhr 63 Kfz/h 36 Kfz/h Zu 09.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Die errechneten Mehrbelastungen aus der Verkehrserzeugung sind nach Ziel- und Quellverkehr in der Vormittags- und Nachmittagsspitzenstunde, in Anlehnung an die vorhandenen Anteile auf die einzelnen Verkehrsströme verteilt worden. Diese geringen Zusatzbelastungen können problemlos von der L 11 oder auch der Hardtburgstraße aufgenommen werden. 09.3 Durch die starke Versiegelung bestünde die Wahrscheinlichkeit, dass bei Starkregen die Keller überflutet würden. Zu 09.3 Das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser kann komplett ohne Rückhaltung gewässerverträglich in die Erft geleitet werden. Ein maßgeblicher Grund dafür ist, dass die Einleitung aus dem Neubaugebiet vor der ersten Flutwasserwelle erfolgt. Zu 09.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 45 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Aus dem Baugebiet heraus ist daher keine Gefahr für die Bestandsbebauung zu erwarten. 09.4 Lärmbelästigung während der Bauphase. Zu 09.4 Dass Baustellenverkehr für eine gewisse, absehbare Zeit eine Mehrbelastung bringt, ist nicht zu vermeiden. Auch die Einwender haben seinerzeit selber gebaut und auch da wohnten schon BürgerInnen in dem Gebiet. Zu 09.4 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Um Störungen möglichst zu minimieren wird der gesamte Baustellenverkehr über die Anbindung an die L 11 erfolgen. Dies bedeutet, dass zunächst die Anbindung gebaut wird. Die Verankerung erfolgt im Erschließungsvertrag. 09.5 Erhebliche Störung der Flora und Fauna. Zu 09.5 Die Belange von Natur und Landschaft sowie die artenschutzrechtlichen Belange wurden umfänglich untersucht und in die Planung eingestellt. Zu 09.5 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 09.6 Großes Risiko für Verkehrsteilnehmer bei Anbindung an die L 11, schlechte Einsehbarkeit. Zu 09.6 Die Sichtverhältnisse im Einmündungsbereich der geplanten Anbindung an die L 11 wurden durch den Verkehrsplaner geprüft. In der Ausführungsplanung sind diese nochmals konkret nachzuweisen. Zu 09.6 09.7 Da neue Baugebiete, aufgrund besserer Infrastruktur beispielsweise in Euskirchen bevorzugt würden, wird die Frage nach der Notwendigkeit des Baugebietes Kirspenich Zu 09.7 Seit über das Plangebiet öffentlich diskutiert wird, ist eine hohe Nachfrage nach Grundstücken im Gebiet zu verzeichnen. Derzeit liegen bereits rd. 180 Anfragen vor, Zu 09.7 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 46 von 121 Ldf. Nr. 10 Öffentlichkeit Anwohner Hardtburgstraße Schreiben vom 27.5.2016 Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag gestellt. wobei rund die Hälfte aus dem Stadtgebiet von Bad Münstereifel kommt. 09.8 Ein nicht einmal sicher zu erwartender Profit für die Stadt und Gewinn für den Investor stünden über dem Gemeinwohl Mensch, Tier und Landschaft. Zu 09.8 Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Zu 09.8 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 10.1 Zu 10.1 Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind nur Einzelhäuser oder Einzelund Doppelhäuser zulässig. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Es wird beantragt, das Verfahren einzustellen. Als Begründung werden folgende Punkte genannt: 10.1 Planvorhaben: Die zu erwartenden Wohnformen (Familienhöfe, Reihenhäuser, Mehrgenerationenwohnen) sind nicht näher beschrieben. Es werden weder Aussagen zur Querungshilfe, noch zur Lage der Straße (Unübersichtlichkeit, Steigung) gemacht. Unklar bleiben auch der Verlauf des Regenwasserkanals und die Rückhaltung. Es ist eine signalgesteuerte Fußgängerquerung über die L 11 geplant. Die Sichtverhältnisse im Einmündungsbereich der geplanten Anbindung an die L 11 wurden durch den Verkehrsplaner geprüft. In der Ausführungsplanung sind diese nochmals konkret nachzuweisen. Der Verlauf des Regenwasserkanals außerhalb des Plangebietes ist innerhalb öffentlicher Flächen geplant. Die Einzelheiten werden im Erschließungsvertrag geregelt. 10.2 Gesetzliche Grundlage: Der vorhandene Eingriff in Natur und Landschaft ist nach § 14 des Bundesnaturschutz- Zu 10.2 Zu 10.2 Seite 47 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Die zur Diskussion stehende Fläche ist nicht willkürlich gewählt, sondern ist im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel als Potentialfläche für die weitere bauliche Entwicklung vorgesehen. Der FNP als behördenverbindliches Entwicklungskonzept der Stadt wurde seinerzeit mit der Landes- und Landschaftsplanung abgestimmt und ist bis heute gültig. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. gesetzes nachhaltig und erheblich (z.B. wegen der Aufschüttungen ab 2m Höhe oder der Entwicklung von Straßen und baulichen Maßnahmen). Rechtsfolgen bei Eingriffstatbestand: a) Vermeidungsgebot: Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen für den verfolgten Zweck ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen gegeben sind. Soweit Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können, ist dies zu begründen (s. § 15.1 BNatSchG). Das Vermeidungsgebot ist nicht hinreichend beachtet worden. Ich bitte Sie, die Notwendigkeit des Bebauungsgebiets zu begründen, z.B. mit einer seriösen Bedarfsanalyse und mit fehlenden Alternativen z.B. fehlende Angebote auf dem Immobilienmarkt oder fehlende Grundstücke im Bereich von Bad Münstereifel. b) Ausgleichsgebot: Das Landschaftsbild muss landschaftsgerecht neu gestaltet werden (§ 15,2 BNatSchG). Das geplante Neubaugebiet ist kein landschaftsgerechter Ersatz durch die zu geringe Passung zum alten Baugebiet. Es handelt sich hier nicht um eine Abrundung des Ortes, sondern mitten auf dem Land um Seit über das Plangebiet öffentlich diskutiert wird, ist eine hohe Nachfrage nach Grundstücken in diesem Bereich zu verzeichnen. Neben Ortsansässigen erstreckt sich die Nachfrage auch auf Interessenten aus den umliegenden Städten und Gemeinden. Konkret liegen derzeit rd. 180 Anfragen für die maximal 110 bis 115 Grundstücke vor. Davon sind rund 80 Anfragen aus dem unmittelbaren Umfeld Bad Münstereifel, Arloff, Kirspenich sowie Kreuzweingarten und Kirchheim (Stadt Euskirchen). Mit einer Bebauung des Gebietes wird sich das Landschaftsbild zwangläufig verändern. Die geplante offene Bauweise, der große Anteil an Gartenfläche und die baumbestandene Haupterschließungsachse ermöglicht einen hohen Durchgrünungsgrad. Grundlage dieser geordneten städtebauli- Seite 48 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme ein Baugebiet mit einer städtischen Struktur. Ich bitte Sie zu begründen, inwiefern das Neubaugebiet dem Ausgleichsgebot gerecht wird. Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag chen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan. Das durch den Bebauungsplan ein Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet wird, ist unzweifelhaft. Dieser wird durch die getroffenen Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen in Abstimmung mit den Fachbehörden kompensiert. 10.3 Bodenschutz: Da im nördlichen Plangebiet schutzwürdige Felsböden vorliegen würden, wird um Aussage gebeten, wie die Konflikte zu bewältigen seien. Hier wird die Aussage des Gutachters als zu wage bezeichnet. Zu 10.3 Zu 10.3 Die im Plangebiet anstehenden Böden weisen keine Besonderheiten auf, die nicht im gesamten Eifelraum vorkommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 10.4 Wasser: Zum Thema Versickerung lägen widersprüchliche Aussagen vor. Zum einen würde auf Versickerung des Niederschlagswassers hingewiesen, zum anderen gäbe es die Stellungnahme der ULB, die Versickerung nahezu ausschließt. Zu 10.4 Zu 10.4 Eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers im Gebiet scheidet aufgrund der Bodenverhältnisse aus. Grundsätzlich wurde gutachterlich nachgewiesen, dass das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser komplett ohne Rückhaltung gewässerverträglich in die Erft geleitet werden kann. Ein maßgeblicher Grund dafür ist, dass die Einleitung aus dem Neubaugebiet vor der ersten Flutwasserwelle erfolgt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 10.5 Klima: Zu 10.5 Zu 10.5 Zitat „Untere Bodenschutzbehörde“: „Es kann aus fachtechnischer Sicht festgehalten werden, dass bodenschutzrechtliche Belange sachgerechten Eingang und Berücksichtigung bei dem Vorhaben gefunden haben.“ Seite 49 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Es werden diese Maßnahmen vorgeschlagen: Beschränkung der Versiegelung bzw. Neuversiegelung auf das erforderliche Mindestmaß. Der Versiegelungsgrad im Gebiet wird durch die Festsetzung der Grundflächenzahl reguliert. Diese Maßgaben orientieren sich an der Baunutzungsverordnung bzw. bleiben darunter. Damit wird auch den Forderungen des § 1a BauGB Rechnung getragen, in dem ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden gefordert wird. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 10.6 Zu 10.6 Sowohl die Ausgleichsflächen als auch die Artenschutzmaßnahmen werden dauerhaft grundbuchlich gesichert. Die Kartierungen der ASP weisen Feldlerchenreviere in den an die vorhandene Bebauung angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen nach und in der geplanten Fläche des Artenschutzackers. In der 2,3 ha großen Fläche wird durch die Bewirtschaftungsvorgaben der Lebensraum der Feldlerche durch ein höheres Nahrungsangebot verbessert. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Dies widerspricht der Bauplanung (s. hier das große Ausmaß an Versiegelungen). 10.6 Tiere: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Vorkommen geschützter Arten, hier Feldlerche, Verträge zur Sicherstellung der Ausgleichsflächen geschlossen werden müssten. Ein Ausgleich durch einen extensiv genutzten Artenschutzacker sei nicht ausreichend. Zusätzlich zu einer Grundbuchsicherung des Artenschutzackers müsste noch ein Vertrag geschlossen werden, der sicherstellt, dass der Artenschutzacker erstellt und gepflegt wird (s. § 1 a Abs.3 S.4 BauGB). Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch ein Maßnahmenmonitoring der ULB dauerhaft zum Nachweis dokumentiert bzw. angezeigt werden. Dieser Nachweis wird entweder durch einen Gutachter oder im Rahmen des Flächennachweises des Landwirtes für die Landwirtschaftskammer erbracht werden. Zudem tauche eine in der Umweltprüfung genannte Nachtigall in der Begründung nicht mehr auf, somit verbleiben hinsichtlich des Vogelbestandes Konflikte, die gelöst werden müssen. Das Artenschutzgutachten geht mit seinem Untersuchungsraum weit über die Grenzen des Plangebietes hinaus. Die festgestellten zwei Reviere der Nachtigall liegen weit entfernt (über 200 m) vom Plangebiet und werden von baulichen Maßnahmen im Gebiet Seite 50 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag nicht tangiert. 10.7 Artenschutzgutachten Schon bei der 1. Offenlegung heißt es im Fazit der ASP: „Dementsprechend steht dem Vorhaben im Untersuchungsgebiet Bornheim Sechtem-Ost aus artenschutzrechtlicher Sicht nichts entgegen.“ Konnte man bei der ersten Offenlegung noch von einem Schreibfehler ausgehen, so fällt das bei der aktuellen Offenlegung schwer, in der dasselbe Fazit noch einmal wörtlich wiederholt wird. Es muss der Eindruck entstehen, dass das Fazit sich gar nicht auf das Gebiet KirspenichHardtburg bezieht und die Untersuchung in einem anderen Gebiet vorgenommen worden ist oder Versatzstücke aus anderen Untersuchungen einfach für das Plangebiet zusammengestellt wurden. Außer dem fehlerhaften Fazit gibt es in der ASP widersprüchliche Zeitangaben. Das Untersuchungsbüro unterschreibt das Fazit mit dem Datum vom 10.3.2013. Die Untersuchungen sollen aber bis zum Um eine Stellungnahme wird gebeten. Zu 10.7 Zu 10.7 Die aufgeführten „redaktionellen Fehler“ sind im Gutachten, das offen gelegen hat, vorhanden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 10.8 Landschaftsbild: Es erfolgt die Aussage, dass durch die Neuplanung werde das Landschaftsbild erheblich gestört werde. Ferner sei die Planung auch keine Erweiterung des Bestandes sondern ein unpassendes Baugebiet auf dem Land mit städtischer Struktur, welches auch noch zu wenig begrünt sei. Zu 10.8 Zu 10.8 Mit einer Bebauung des Gebietes wird sich das Landschaftsbild verändern. Die geplante offene Bauweise, der große Anteil an Gartenfläche und die baumbestandene Haupterschließungsachse ermöglicht einen hohen Durchgrünungsgrad. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Inhaltlich sind aber aus allen Untersuchungen bzw. Untersuchungsergebnisse einschließlich dem Kartenmaterial, geprüft durch die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen, die Auswirkungen nachvollziehbar dargelegt und können zugeordnet werden. Die redaktionellen Fehler werden korrigiert. Grundlage dieser geordneten städtebaulichen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan. Dieser formuliert die durch den Stadtrat Seite 51 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag beschlossenen, mit den Behörden abgestimmten und auch mit den Bürgern diskutierten Entwicklungsziele der Stadt. Die Diskussion, wo prinzipiell Neubaugebiete entstehen sollen, ist daher bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung, in Form des Flächennutzungsplans entschieden worden. 10.9 Mensch/Erholung: Es wird darauf hingewiesen, dass es widersprüchliche Stellungnahmen zur An- bzw. Abbindung der Hardtburgstraße geben würde. Die Politik fordere die Abbindung, der Landesbetrieb hingegen die Durchfahrtmöglichkeit. Zu 10.9 Die Erschließung des Gebietes ist über die neue Anbindung an die Landstraße L 11 geplant. Diese Haupterschließungsachse wird jedoch entgegen den bisherigen Überlegungen, bis zur Hardtburgstraße ausgebaut werden, so dass diese auch Erschließungsfunktionen übernimmt. Um die Anwohner der Hardtburgstraße nicht mit dem Baustellenverkehr sowohl für alle Tiefbau- als auch alle Hochbaumaßnahmen zu belasten, wird dieser komplett über die neue Anbindung geführt. Dies wird im Erschließungsvertrag entsprechend geregelt. Innerhalb der Hardtburgstraße selbst werden Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vorgesehen. Zudem soll die Hardtburgstraße, ab dem Abzweig Burgtalstraße, für Lkws über 7,5 Tonnen (mit Ausnahme der Ver- und Entsorgungsfahrzeuge) gesperrt werden. Die Anwohner werden in die Überlegungen, welche konkreten Maßnahmen gewählt werden, mit einbezogen. Im Rahmen der Erstellung des Verkehrsgut- Zu 10.9 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 52 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Zudem werden der Pilgerweg, die fußläufige Querung und der für Spaziergänger unvermeidliche Verlust eines schönen Landschaftsbildes durch das Baugebiet nicht berücksichtigt. 11 Anwohner/in Hardtburgstraße Schreiben vom 29.05.2016 Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag achtens wurde die zusätzliche Anbindung an die Hardtburgstraße untersucht. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastungen auf der Hardtburgstraße kann festgestellt werden, dass die Leistungsfähigkeit der Anbindung an die Hardtburgstraße gegeben ist. Umwegfahrten werden reduziert und eine soziale Vernetzung ermöglicht. Die aufgeführten Belange wurden berücksichtigt. 10.10 Gutachten: Es wird angemerkt, dass das archäologische Gutachten fehle und zudem wegen der Kläranlage Kirspenich ein Geruchsgutachten (wie im Baugebiet in Flamersheim) zu erstellen sei. Zu 10.10 Das Verfahren wird abgelehnt unter Bezugnahme der eingereichten Stellungnahmen in der frühzeitigen Beteiligung und unter Übernahme der Inhalte der Stellungnahmen der weiteren Bürgerschreiben und des NABU. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Belange der Archäologie werden vollumfänglich in enger Abstimmung mit dem LVR berücksichtigt. Zu 10.10 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Der Bedarf an einem Geruchsgutachten wird nicht gesehen, da das Plangebiet einen wesentlich größeren Abstand zur Kläranlage einhält, als die Bestandsbebauung. Auf die Stellungnahmen der Verwaltung zu den einzelnen Schreiben wird verwiesen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 12.1 Es wurde ein umfassendes Artenschutzgutachten durch das Büro für Faunistik & Freilandforschung, Königswinter erbracht. Zu 12.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu neh- Die Inhalte dieser Aussagen sowie die der Einwendung unter Punkt 7 werden vollständig unterstützt. 12 Einwender Jagd Arloff Schreiben vom 30.05.2016 Folgende Einwände werden formuliert: 12.1 Es wird ein Gutachten des NABU vermisst, über ca. 60-100 Tiere und Pflanzen im Gebiet. Seite 53 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme 12.2 Die Anlegung eines Biotopackers wird als unlogisch erachtet. 12.3 Vermessungsarbeiten während der Brutzeit seien zu unterlassen. 13 Anwohner/in Pfarrer-BeckerStraße Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Der NABU wurde im Verfahren beteiligt. Dieser führt aber keine Gutachten durch. men. Zu 12.2 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Mit der Anlage des Artenschutzackers wird den Belangen des Artenschutzes, hier insbesondere der Feldlerche, Rechnung getragen. Zu 12.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 12.3 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Zu 12.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Gegen den Bebauungsplan wird Einspruch erhoben aus nachfolgend aufgeführten Gründen: Schreiben vom 26.5.2016 13.1 Es ist aus dem gesamten Planungsvorhaben nicht ersichtlich, weshalb es anhand diverser freier Baugrundstücke im Gemeindegebiet unbedingt erforderlich ist, am angegebenen Ort ein städtebauliches Wohnungskonzept umzusetzen und die gewachsene Kulturlandschaft nachhaltig zu zerstören. Weder wurden der entsprechende Wohnraumbedarf nachgewiesen, noch die Belange der vorhandenen Bürger ausreichend berücksichtig; dieses unter Berücksichtigung erheblicher Umweltbelastungen, insbesondere im Hinblick auf eine erfahrungsbedingte Mindestbauzeit von ca. 10 ff Jahren. Durch die anzunehmenden Lärm- und Schmutzbelastungen treten unweigerlich Beeinträchtigungen ein, die die Voraussetzung des Art.2 Zu 13.1 Die zur Diskussion stehende Fläche ist nicht willkürlich gewählt, sondern ist im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel als Potentialfläche für die weitere bauliche Entwicklung vorgesehen. Der FNP formuliert die durch den Stadtrat beschlossenen, mit den Behörden abgestimmten und auch mit den Bürgern diskutierten Entwicklungsziele der Stadt. Die Diskussion, wo prinzipiell Neubaugebiete entstehen sollen, ist daher bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung entschieden worden. Seit über das Plangebiet öffentlich diskutiert wird, ist eine hohe Nachfrage nach Grundstücken im Gebiet zu verzeichnen. Zu 13.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 54 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Abs. 2 des GG erfüllen, welche die betroffenen Bürger nicht hin zu nehmen haben. Derzeit liegen bereits rd. 180 Anfragen vor, wobei rund die Hälfte aus dem Stadtgebiet von Bad Münstereifel kommt. Beschlussvorschlag Die Umweltbelange wurden vollumfänglich in die Planung eingestellt. 13.2 Das derzeitige und zu erwartende Verkehrsaufkommen auf der L 11 hat tagsüber während der Stoßzeiten schon fast autobahnähnlichen Charakter; die hierzu durchgeführten Messungen während der Urlaubszeiten und an Wochenenden sind in diesen Fällen irrelevant. Zu 13.2 Gemäß dem Verkehrsgutachten werden bei sehr hoch geschätzten 232 Wohneinheiten (realistisch ist bei den möglichen 110 – 115 Gebäuden, davon auszugehen, dass maximal 30 bis 40 % der Gebäude mehr als eine Wohneinheiten erhalten) in den Spitzenstunden prognostiziert: Zielverkehr: zw.7.00 Uhr und 8.00 Uhr zw. 17.00 Uhr und 18.00 Uhr 12 Kfz/h 63 Kfz/h Quellverkehr: zw.7.00 Uhr und 8.00 Uhr zw. 17.00 Uhr und 18.00 Uhr 63 Kfz/h 36 Kfz/h Die errechneten Mehrbelastungen aus der Verkehrserzeugung sind nach Ziel- und Quellverkehr in der Vormittags- und Nachmittagsspitzenstunde, in Anlehnung an die vorhandenen Anteile auf die einzelnen Verkehrsströme verteilt worden. Diese geringen Zusatzbelastungen können problemlos von der L 11 oder auch der Hardtburgstraße aufgenommen werden. Die Errichtung eines Lärmschutzwalles bzw. einer Lärmschutzwand sollte unbedingt in die Planungen einbezogen werden, zumal die L 11 in SSW-Richtung zum geplanten Bauvor- Aktive Schallschutzmaßnahmen in Form eines Walles oder einer Wand sind aufgrund der Topographie und der Flächenverfügbarkeit nicht realisierbar. Auch sprechen die Zu 13.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 55 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung haben liegt und der Lärm ansonsten ungefiltert die Anwohner erreicht, was auch auf die derzeitigen Anwohner zutrifft. Abstände zur Emissionsquelle gegen eine aktive Maßnahme, zumal diese ja für die Anbindung auch unterbrochen werden müsste. Beschlussvorschlag Für die Bestandsbebauung besteht kein Anspruch auf Lärmschutz gegenüber dem Straßenbaulastträger. 13.3 Das ausstehende Bodengutachten sollte die tatsächlichen Gegebenheiten hinsichtlich des Baugrundes und des starken Landschaftsgefälles berücksichtigen (siehe hierzu das in der Anlage beigefügte Landschaftsbild des Planungsgebietes). Schon in der Vergangenheit sowie in der Gegenwart läuft das Oberflächenwasser von den Feldern auf die angrenzenden Grundstücke und über die vorhandenen abschüssigen Straßen in Sturzbächen in das völlig überlastete Kanalnetz; das die anliegenden Keller und Garagen in Mitleidenschaft gezogen wurden, versteht sich selbstredend; Staunässe sollte vorgebeugt werden. Zu 13.3 Die im Plangebiet anstehenden Böden weisen keine Besonderheiten auf, die nicht im gesamten Eifelraum vorkommen. Im Bodengutachten werden daher auch keine besonderen Risiken beschrieben. 13.4 Es will nicht einleuchten, wie Wildtiere, insbesondere auch Vögel, in Artenschutzäckern umgesiedelt werden sollen; Wild ist nach § 960 BGB herrenlos und somit nicht planbar. Die Vertreibung zahlreicher Vogelarten bzw. der Verlust von nicht nur auf den Feldern vorkommenden Nistplätzen ist abzusehen; das Gleiche trifft für die Besiedelung durch Fledermäuse zu. Es sollten großzügige Ausgleichsflächen - und nicht nur am Rande geschaffen werden, denn der vorhandene Wald dürfte nicht zugunsten von Investoren Zu 13.4 Der Artenschutzacker bietet Optimalstrukturen im Nahrungsangebot und Raum für die Reproduktion der Feldvögel, hier insbesondere der Feldlerche. Von einer Umsiedlung von Arten oder Nestern ist nicht die Rede. Bei der Vergrämung durch die Flächenbearbeitung soll verhindert werden, dass Vögel unmittelbar vor der Bautätigkeit im Baufeld Nester bauen. Der vorhandene Wald ist weder betroffen noch wird er in der Bewertung angerechnet. Zu 13.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Das Vorkommen von Stauschichten ist im Eifelraum ebenfalls keine Besonderheit. Die Gutachter empfehlen daher, beim Auftreten von temporärem Stau-, Schichten- und Hangwasser, dieses in offener Wasserhaltung, z.B. über bauzeitliche Flächenfilter, abzuführen. Hangwasser ist mittels Drainageleitungen hangseitig zu fassen und abzuleiten. Zu 13.4 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 56 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Zu 13.5 Der Grünflächenanteil wurde gegenüber früheren Planung nicht reduziert. Das frühzeitige Verfahren wurde mit dem städtebaulichen Gestaltungsplan durchgeführt. Im Rechtsplan sind auch die Gartenbereiche als Reines Wohngebiet dargestellt. Wohngebäude sind nur innerhalb der sogenannten Baufenster zulässig. Zu 13.5 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. angerechnet werden! 13.5 Es wird beantragt, die Wiederherstellung des Grünstreifens an den an Flur 2 angrenzenden Grundstücken, wie er bereits im veröffentlichten Konzeptplan vom Februar 2015 vorgesehen war und jetzt kommentarlos gestrichen wurde. Es wird hier eine nicht zu begründende willkürliche Maßnahme gesehen, da der Grünstreifen hinter den Grundstücken 687 bis 872 aber weiterhin geplant ist, sehen wir hierin eine Ungleichbehandlung und sind darin genauso benachteiligt wie die ebenfalls von dieser Maßnahme betroffenen acht Nachbarn. Eine harmonische Abgrenzung zu den geplanten Neubauvorhaben wäre ebenfalls durch den Grünstreifen gewährleistet. 13.6 Es ist nicht ersichtlich, wie der Grundbesitz des von der L 11 abzweigenden Feldweges gesichert ist. Da der Feldweg öffentlich ist, gehört dieser zum Vermögen der Allgemeinheit und somit der Gemeinde, er müsste vom Investor folglich für die Erschließungszwecke erworben werden. Die Grundlage für die Festsetzung der privaten Grünflächen ist das städtebauliche Konzept. Zu 13.6 Der Wirtschaftsweg ist öffentlich und bleibt auch öffentlich. Dieser wird vom Erschließungsträger in Teilabschnitten ausgebaut und steht auch weiterhin der gesamten Bevölkerung zur Verfügung. Zu 13.6 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 14. Grundsätzliches Es ist richtig, dass es viele Bemühungen bzw. Planungsansätze gegeben hat, dass Gebiet zu erschließen. Inwieweit auch Zu 14. Grundsätzliches Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu neh- Abschließend wird darauf hingewiesen, dass man sich den Stellungnahmen der übrigen Bürger anschließt. 14 Anwohner Pfarrer-Becker-Straße Schreiben vom 25.05.2016 14. Grundsätzliches Zunächst wird grundsätzlich die Frage gestellt, warum es nun möglich sei, das Gebiet zu bebauen, nachdem jahrelang derartige Seite 57 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Versuche gescheitert seien, insbesondere aufgrund der ungünstigen Bodenverhältnisse. Grundstücksverhandlungen hier eine Rolle gespielt haben, ist nicht Gegenstand der Abwägung. Tatsache ist, dass Lösungen gefunden wurden, dass Gebiet verträglich und nach den Stand der Technik baulich zu entwickeln. Hierfür hat der Projektentwickler bereits umfassende Investitionen in die Planung und Gutachten getätigt. Der Ausbau der technischen Infrastruktur einschließlich der Fußgängerquerung über die L 11, die ebenfalls vom Entwickler getragen werden, kommt der Stadt Bad Münstereifel und damit der Gesamtbevölkerung zugute. men. Zu 14.1 Dass sich das Landschaftsbild durch die Bebauung verändern wird, ist nicht zu vermeiden. Zu 14.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Die Bedenken richten sich gegen folgende Aspekte: 14.1 Ein herrliches Naturgebiet wird unwiderruflich zerstört. Die Anwohner würden über viele Jahre ihrer gewohnten Umgebung beraubt werden und könnten nicht mehr in gewohnter Form die nahen Wege zu Spaziergängen nutzen. Die Qualität ihres Lebensabends würde damit in erheblichem Umfang verschlechtert. Dass Gebiet ist seit langem im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel als Potentialfläche für die weitere bauliche Entwicklung vorgesehen. Dass Baustellenverkehr für eine gewisse, absehbare Zeit eine Mehrbelastung bringt, ist nicht zu vermeiden. Auch die Einwender haben seinerzeit selber gebaut und auch da wohnten schon BürgerInnen in dem Gebiet. Soll nachfolgenden Generationen das Wohnen in Ortsrandlage verwehrt werden? Um Störungen möglichst zu minimieren wird der gesamte Baustellenverkehr über die Anbindung an die L 11 erfolgen. Seite 58 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Bis auf einen Weg bleiben alle Wegebeziehungen, insbesondere zum Hardtwald, erhalten. Dieser führt zukünftig ins Plangebiet und mündet auf die geplante Erschließung. 14.2.1 Der fließende Verkehr auf der Pfr.-BeckerStr. ist wegen der dort parkenden Autos schon jetzt erheblich eingeschränkt. Diese Straße müsste für den LKW-Verkehr ab 7,5 t gesperrt werden. Auch das Befahren der Hardtburgstraße ist durch parkende Autos schon jetzt erheblich eingeschränkt. Bei dem riesigen Baugebiet werden jahrelang große Baustellenfahrzeuge diese Straßen belasten. Hier müsste sichergestellt sein, dass jeglicher Bauverkehr wirklich über eine neue Erschließungsstraße in Anbindung an die L 11 erfolgt. Zu 14.2.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Zu 14.2.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Um die Anwohner der Hardtburgstraße nicht mit dem Baustellenverkehr sowohl für alle Tiefbau- als auch alle Hochbaumaßnahmen zu belasten, wird dieser komplett über die neue Anbindung geführt. Dies wird im Erschließungsvertrag entsprechend geregelt. Sollte die Hardtburgstraße nicht für Baustellenfahrzeuge gesperrt werden, würde unser Grundstück bei den vorherrschenden Westwinden durch Lärm und Gestank stark belastet sein. 14.2.2 Unklar ist, wie der zusätzliche Verkehr im Einzelnen geregelt werden soll, da auf der extrem befahrenen L 11 schon jetzt immer wieder Unfälle passieren und eine Überquerung für Fußgänger wegen der Gefährlichkeit praktisch unmöglich sei. Um eine schriftliche Erklärung wird gebeten. 14.2.3 Des Weiteren möchte man wissen, wie eine Zu 14.2.2 Die Anbindung an die L 11 wird verkehrssicher nach dem Stand der Technik gebaut. Die erforderlichen Sichtverhältnisse sind vorhanden bzw. nachzuweisen. Zu 14.2.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Über die L 11 ist eine signalgesteuerte Fußgängerquerung geplant. Zu 14.2.3 Für die Keltenstraße sind keine Maßnahmen geplant. Zu 14.2.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnah- Seite 59 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag me zur Kenntnis zu nehmen. Einbindung der Keltenstraße erfolgen soll. 14.3 In dem Neubaugebiet sind keine Fußgängerwege aufgenommen; auch keine Parkplätze für den ruhenden Verkehr. Auch hier wäre ich für Konkretisierungen dankbar. Zu 14.3 Die Gliederung der Verkehrsflächen wird in der tiefbautechnischen Ausbauplanung, die bereits im Detail mit der Stadt abgestimmt ist, vorgenommen. Im Bebauungsplan ist eine Festsetzung von Parkplätzen und Fußwegen nicht erforderlich. Die Ausbauplanung wird in den jeweiligen Fachausschüssen vorgestellt bzw. beraten. Zu 14.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 14.4 Das Kirspenicher Feld ist für seinen steinigen, lehmhaltigen und welligen Boden bekannt. Jeder Anwohner kennt zudem die riesigen Pfützen, die sich nach Regenfällen in der Kuhle an der Hardtburgstraße bilden. Es müssen erhebliche Bodenbewegungen vorgenommen; zudem in großem Umfang Mutterboden aufgetragen werden. Darüber hinaus müsste dafür gesorgt werden, dass das Oberflächenwasser gut abläuft, damit bei Starkregen keine Überschwemmungen erfolgen. Auch zu diesem Thema wäre ich für detaillierte Auskünfte zu den geplanten Maßnahmen dankbar. Zu 14.4 Die im Plangebiet anstehenden Böden weisen keine Besonderheiten auf, die nicht im gesamten Eifelraum vorkommen. Im Bodengutachten werden daher auch keine besonderen Risiken beschrieben. Zu 14.4 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 14.5 Als bautechnischer Fachmann weist der Einwender auf die unbedingte Notwendigkeit eines neuen Kanalbaus hin. Es sei unmöglich, Schmutzwasser für etwa 150 Häuser über das bestehende Kanalsystem abzuführen. Als Beispiel werden Überflutungen im Nachbardorf Flamersheim benannt, wo eine fehlerhafte Kanalführung zu massiven Kel- Zu 14.5 Grundsätzlich wurde gutachterlich nachgewiesen, dass das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser komplett ohne Rückhaltung gewässerverträglich in die Erft geleitet werden kann. Ein maßgeblicher Grund dafür ist, dass die Einleitung aus dem Neubaugebiet vor der ersten Flutwasserwelle erfolgt. Das Vorkommen von Stauschichten ist im Eifelraum ebenfalls keine Besonderheit. Die Gutachter empfehlen daher, beim Auftreten von temporärem Stau-, Schichten- und Hangwasser, dieses in offener Wasserhaltung, z.B. über bauzeitliche Flächenfilter, abzuführen. Hangwasser ist mittels Drainageleitungen hangseitig zu fassen und abzuleiten. Zu 14.5 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 60 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme lerüberflutungen geführt hatte. Auch hier wird um einen fachgerechten Kommentar gebeten. Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Der vorhandene Schmutz- bzw. Mischwasserkanal ist ausreichend leistungsfähig, das im Plangebiet anfallende Schmutzwasser aufzunehmen. Um Weiterleitung der Bedenken an alle politischen Gremien wird gebeten. Die positive Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 16.1 Es wird die Sicherstellung der Erreichbarkeit des Grundstückes der Einwender per Pkw/Traktor gefordert, damit der Tierarzt und der Futterlieferant das seit Jahrzehnten auf dem Grundstück stehende Pferd versorgen können. In diesem Zusammenhang wird um Klärung des Begriffes „Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung“ gebeten. Zu 16.1 Die Erreichbarkeit des Grundstückes ist weiterhin über den vorhandenen Wirtschaftsweg Nr. 542 sichergestellt. Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung heißt in diesem Fall, dass der Weg ansonsten nur für Fußgänger- und Radfahrer bestimmt ist. Zu 16.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 16.2 Die im Südosten an das Grundstück angrenzende geplante dichte und hohe Bebauung wird abgelehnt und es wird gefordert, wie auch in anderen Außenbereichen nur eine Bebauung mit den Kennziffern WR I, GRZ max. 0,35 und Einzelhäuser zu gestatten. Zu 16.2 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund des Zuschnitts der Grundstücke und der Lage an der Haupterschließungsstraße wird die Festsetzung WR, 2 Vollgeschosse und GRZ 0,4 beibehalten. Zu 16.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 15 Anwohner Weststraße Euskirchen Schreiben vom 03.05.2016 Zusammengefasst wird hier erklärt, dass man mit Freude die Entwicklung eines neuen Wohngebietes betrachte und sich über die vielen Anwohner, die das Projekt ablehnen würden, sehr wundere. Ziel sollte es sein, dass sich alle Parteien austauschen und somit neue Ideen und Verbesserungen für alle entwickelt werden könnten und nicht die grundsätzliche Verweigerung. 16 Erbengemeinschaft Dr. Verbeek-Straße Mit folgenden Einwendungen wird dem Bebauungsplan widersprochen: Schreiben vom 29.05.2016 Seite 61 von 121 Ldf. Nr. 17 Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 16.3 Bei einer Verkehrserschließung über das Nachbargrundstück würden unweigerlich viele Meter von alten Hecken abgeholzt und damit Brut- und Lebensstätten unzähliger Vögel - wie Nachtigall, Gartenrotschwanz und Bluthänfling, Fledermäuse und Kleintiere zerstört. Dies ist laut Landschaftsplan 04 „Bad Münstereifel“ verboten. Darüber hinaus ist die Einfriedung der Flurstücke 453 und 454 eine Belebung des Landschaftsbildes und darf deshalb nicht zerstört werden. Unter den zahlreichen unterschiedlichen Pflanzen befinden sich sicherlich auch schützenswerte. Zu 16.3 Die vorhandenen Gehölze auf den Flurstücken 453 und 454 liegen außerhalb des Plangebietes und sind somit von der Planung nicht tangiert. Störungen während der Bauphase sind jedoch nicht auszuschließen. Zu 16.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 16.4 Nach dem jetzigen Bebauungsplan ist eine spätere Vermarktung bzw. Bebauung unseres Grundstücks nicht möglich. Wir stellen den Antrag, dass nur eine solche Erschließung genehmigt wird, die eine nachträgliche Erschließung und Bebauung unseres Grundstückes problemlos zulässt. Zu 16.4 Eine nachträgliche Erschließung der Grundstücke der Einwender, die auch im Rahmen der Vorbereitung der nun vorliegenden Planung hinsichtlich einer Einbeziehung angesprochen wurden, ist über den Wirtschaftsweg Nr. 542 möglich. Allerdings erfordert dies eine neue verbindliche Bauleitplanung. Zu 16.4 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 17.1 Zu 17.1 Aufgabe der Stadt ist es, auch Bauflächen für Wohnen, Gewerbe etc. sowohl für den örtlichen Bedarf als auch für Neubürger bereit zu stellen. Grundlage dieser geordneten städtebaulichen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan. Dieser formuliert die durch den Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Anwohner Burgtalstraße Bad Münstereifel Nachfolgend aufgeführte werden abgegeben: Schreiben vom 12.05.2016 17.1 Bedarf an neuem Wohnraum Es wird stark angezweifelt, dass es in der Gemeinde Bad Münstereifel einen akuten Bedarf an 212 Wohneinheiten mit bis zu 600 Bewohnern gibt. Woher sollten diese so plötzlich kommen? Die Einwohnerzahl zeige eine sinkende Tendenz, bestehende Häuser Entlang der Landstraße müssen jedoch für den Bau der Anbindung und zur Sicherstellung der Erschließung Gehölze entfernt werden. Diese werden innerhalb der gesetzlich zulässigen Zeit entnommen bzw. vor Entnahme auf Nester o.ä. untersucht. Stellungnahmen Seite 62 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung und Wohnungen stünden leer. Die nächsten Autobahnen seien zu weit entfernt. Das geplante Baugebiet wird keine Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr haben und somit noch unattraktiver sein. Bevor es nicht für jede geplante Wohneinheit einen verbindlichen Interessenten gibt, wird eindeutig die Gefahr des teilweisen Leerstands und / oder der Zersiedelung der Fläche durch einzelne Häuser gesehen und somit das heimatliche Landschaftsbild für immer und unnötig zerstört. Stadtrat beschlossenen, mit den Behörden abgestimmten und auch mit den Bürgern diskutierten Entwicklungsziele der Kommune. Außerdem stelle sich die Frage nach den Kapazitäten von Kindergarten und Grundschule. Sollte, wie geplant, die Ansiedlung von jungen Familien erfolgen werden Kindergarten und Grundschule einen kurzfristigen Zustrom erfahren. Passt das? Bitte um Prüfung und Stellungnahme 17.2 Verkehrstechnische Anbindung der neuen Siedlung an die Hardtburgstraße Sollte es tatsächlich zum Bau der neuen Siedlung kommen, muss die Anbindung einzig über die L11 erfolgen. Eine zusätzliche Anbindung an die Hardtburgstraße würde ein Mehr an Durchgangsverkehr bedeuten, was strikt ablehnt wird. Beschlussvorschlag Die Bevölkerungsabnahme in Bad Münstereifel hängt ggfs. ursächlich mit den nicht verfügbaren Baugrundstücken zusammen. Für das Gebiet liegen derzeit rd. 180 Anfragen für die maximal 110 - 120 Grundstücke vor. Davon sind rund 80 Anfragen aus dem unmittelbaren Umfeld Bad Münstereifel, Arloff, Kirspenich sowie Kreuzweingarten und Kirchheim (Stadt Euskirchen). Mit der Erschließung des Plangebietes wird auch die erforderliche Infrastruktur ausgebaut. Arloff-Kirspenich verfügt im Gegensatz zu anderen Orten im ländlichen Raum und insbesondere auch im Stadtgebiet über einen Bahnanschluss, Kindergarten, Grundschule, Sporthalle sowie Geschäfte. Auch bietet sich durch die Baugebietserweiterung ggfs. die Möglichkeit eines ÖPNVHaltepunktes. Zu 17.2 Zu 17.2 Die Erschließung des Gebietes ist über die neue Anbindung an die Landstraße L 11 geplant. Diese Haupterschließungsachse wird jedoch entgegen den bisherigen Überlegungen, bis zur Hardtburgstraße ausgebaut werden, so dass diese auch Erschließungsfunktionen Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 63 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag übernimmt. Vor allem die Natur, die Ruhe und die frische Luft führten zu der Veranlassung, nach Kirspenich zu ziehen und einen sehr weiten Weg zur Arbeit hinzunehmen. Würde nun ein Teil der 600 geplanten Einwohner regelmäßig durch die Hardtburgstraße fahren, wovon absolut auszugehen wäre, wäre der Frieden zerstört. Zumal die vorgeschriebenen 30 km/h schon jetzt häufig nicht eingehalten werden. Die hanebüchenen Argumente, wie harmonische Verkehrsführung und soziale Vernetzung sind schlichtweg Unsinn. Willkommene Verbindungen wären zum einen natürlich die bereits geplanten Fußgängerwege zwischen der Bestandssiedlung und der Neubausiedlung und zum anderen zwingend eine durch Poller gesicherte Verbindung für Feuerwehr und Rettungsdienst. Für die Bauphasen fehle zudem der Zeitplan. Es wird davon ausgegangen, dass zunächst die Anbindung an die L11 und der Ausbau der Planstraße erfolgen werden, bevor weitere Baumaßnahmen erfolgen. Eine Befahrung der Hardtburgstraße mit schweren Baufahrzeugen sollte ausgeschlossen werden. Es wird die Frage gestellt, ob es hierzu eine schriftliche und belastbare Ausfertigung gäbe. 17.3 Kläranlage Kirspenich Es gibt keine klare Aussage darüber, inwiefern die Kläranlage Kirspenich die notwendigen Kapazitäten für rund 600 Bewohner zusätzlich hat. Außerdem wird die Frage gestellt, ob durch diese Erhöhung nicht die Emissionswerte ansteigen. Es wird um eine Um die Anwohner der Hardtburgstraße nicht mit dem Baustellenverkehr sowohl für alle Tiefbau- als auch alle Hochbaumaßnahmen zu belasten, wird dieser komplett über die neue Anbindung geführt. Dies wird im Erschließungsvertrag entsprechend geregelt. Innerhalb der Hardtburgstraße selbst werden Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vorgesehen. Zudem soll die Hardtburgstraße, ab dem Abzweig Burgtalstraße, für Lkws über 7,5 Tonnen (mit Ausnahme der Ver- und Entsorgungsfahrzeuge) gesperrt werden. Die Anwohner werden in die Überlegungen, welche konkreten Maßnahmen gewählt werden, mit einbezogen. Im Rahmen der Erstellung des Verkehrsgutachtens wurde die zusätzliche Anbindung an die Hardtburgstraße untersucht. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastungen auf der Hardtburgstraße kann festgestellt werden, dass die Leistungsfähigkeit der Anbindung an die Hardtburgstraße gegeben ist. Zu 17.3 Zu 17.3 Für das Plangebiet ist eine Trennkanalisation geplant, d.h. dass nur das anfallende Schmutzwasser in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet und in der Kläranlage Kirspenich behandelt wird. Diese zusätzliche Schmutzwassermenge Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 64 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag detaillierte Prüfung und Stellungnahme gebeten. kann von der Kläranlage aufgenommen werden. 17.4 Regenwasser Die Felder, die zur Bebauung genutzt werden sollen, weisen nach jedem Regen Stauwasser großen Umfangs auf. Dieses Wasser tritt über die Hardtburgstraße in das benachbarte Feld oder versickert über Tage hinweg. Diese Wassermengen über eine Kanalisation ungebremst in die Erft einzuleiten, sehe ich als bedenklich an. Schon heute hat der Kindergarten in Kreuzweingarten erhebliche Probleme mit Hochwasser. Eine zusätzliche Einleitung von Wasser oberhalb dieses Kindergartens und der Ortschaft Kreuzweingarten würde dieses Problem vermutlich weiter verschärfen! Extremwettersituationen werden sich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten häufen. Zu 17.4 Zu 17.4 Es wurde gutachterlich durch den Erftverband nachgewiesen, dass das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser komplett ohne Rückhaltung gewässerverträglich in die Erft geleitet werden kann. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 17.5 Brandschutz Es wird die Frage nach der Stellungnahme der zuständigen Brandschutzdienststelle zu dem Bauvorhaben gestellt. Die Einwohnerzahl Kirspenichs erhöht sich schlagartig um rund 30 bis 50% auf dann 1600 bis 1800 Einwohner. Die erste Hilfsfrist von maximal 9,5 Minuten für die ersten 10 Funktionen (Der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel von 2007 spricht im weiteren Verlauf nur noch von 9 Funktionen) wird bereits jetzt für Arloff und Kirspenich von Montag bis Samstag tagsüber nicht erreicht. Die Besiedelung ausgerechnet der Fläche, die am weitesten entfernt vom Gerätehaus der Löschgruppe Arloff-Kirspenich liegt, erscheint zu 17.5 Im Zuge der Herleitung und Entwicklung eines Schutzziels für die Stadt Bad Münstereifel wurde durch die begleitende Arbeitsgruppe als gemeinsamer Konsens festgestellt: Ein maßgeblicher Grund dafür ist, dass die Einleitung aus dem Neubaugebiet vor der ersten Flutwasserwelle erfolgt. Der Erftverband würde bei Gefahren für Kreuzweingarten dieser Verfahrensweise auch nicht zustimmen. • • Als Schutzziel der Stadt Bad Münstereifel sollen nur die durch die Freiwillige Feuerwehr Bad Münstereifel beeinflussbaren Qualitätskriterien gelten. Nach Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Münstereifel ist für den "Erstangriff" mit 9 Funktionen der Einsatzort in einer Ausrück- und Anfahrtszeit von 8 Minuten (Schutzziel Teil 1) und für die "Unterstützungseinheit" mit weiteren 9 Funktionen, also insgesamt 18 Funkti- Zu 17.5 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 65 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme nicht durchdacht. Zu der jetzt schon zu geringen Funktionsstärke käme eine längere Anfahrt hinzu. Der Löschwasserteich wird in den Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 54 mit einem Fassungsvermögen von 785 m³ angegeben. Nach DIN 14210 ist das Mindestfassungsvermögen von 1000 m³ notwendig bei einer Mindesttiefe von 2 m. Somit wird um den rechtlich notwendigen Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge gebeten. Weiterhin wird infrage gestellt, inwiefern alle geplanten Wohneinheiten maximal 300 m von der Wasserentnahmestelle entfernt liegen. Der Punkt 6.3 des Arbeitsblattes W 405 spricht zwar von einem Radius von 300 m um jedes einzelne Objekt, jedoch zeigt die geplante Straßenführung einen erheblich längeren Weg. Man kann nun mal keine Schläuche durch Häuser hindurch verlegen. Fazit: Nicht genügend Feuerwehrkräfte kämen nur schwerlich in der geforderten Zeit von unter 8 Minuten (Zeit zwischen Alarmierung und Eintreffen) zum Brandort und hätten eine teilweise erheblich längere Wegstrecke zur Wasserversorgung zu überwinden. Je länger die Wegstrecke jedoch ist, desto mehr Einsatzkräfte und vor allem Schlauchmaterial werden direkt in der ersten Phase benötigt. Eine Menschenrettung innerhalb der geforderten ersten 9,5 Minuten zwischen dem Eingang des Notrufs und dem Eintreffen der ersten 10 Einsatzkräfte erscheint nicht machbar. Die Überlebenschancen der Menschen im brennenden Gebäude würden dramatisch sinken und schlussendlich zum Tod führen, was die Politik in letzter Konsequenz zu verantworten hätte. Stellungnahme der Verwaltung • onen, in einer Ausrück- und Anfahrtszeit von insgesamt 13 Minuten (Schutzziel Teil 2) zu erreichen. Für schutzzielrelevante Einsätze soll ein realer Zielerreichungsgrad von 80 % festgelegt werden. Das festgelegte Schutzziel gilt als Planungsziel, dessen Erreichung zu überwachen ist. Hierdurch wird eine ausreichende zeitliche Erreichbarkeit gewährleistet. Die personelle Abdeckung soll durch Parallelalarmierung mehrerer Standorte im Additionsverfahren (ggf. auch unter Beteiligung überörtlicher Hilfe) sichergestellt werden. In peripher gelegenen Gebieten kann der Personalaufwuchs trotz der Parallelalarmierung zeitlich verzögert erfolgen. Dennoch sind wirksame Erstmaßnahmen gewährleistet. Die Anfahrt wird insoweit erleichtert, dass man direkt über Bachstraße und Bonner Straße über die L11 in das Neubaugebiet einfahren kann. Somit ist sogar im Vergleich zum bestehenden Siedlungsgebiet Hardtburgstraße mit einer kürzeren Ausrückestrecke zu rechnen. Die Erfahrungen aus den Neubaugebieten (z. B. Houverath oder Kalkar)zeigen, dass aus der zusätzlichen Bevölkerung regelmäßig auch Neueintritte in die Freiwillige Feuerwehr zu verzeichnen sind. Zur Löschwasserversorgung: In Abstimmung mit der Freiwilligen Feuerwehr wird ein Hydrantensystem gem. DVGWArbeitsblatt W 405 mit reduzierter Leistung von 24 m³ über 2 Std. und ein Löschwasserbehälter mit 48 m³ und zwei Entnahmestellen Beschlussvorschlag Seite 66 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag z.B. unter dem Spielplatz vorgeschlagen. Alternativ kann auch ein Löschwasserteich (1.000m³) nach DIN 14210 mit Zuwegung und Sauganschluss/Entnahmestelle gem. DIN 14244 vorgesehen werden. In jedem Fall erfolgt die Löschwasserversorgung einschließlich Menge, Lage der Entnahmestellen etc. entsprechend der einschlägigen Normen. Dies ist Voraussetzung für die spätere Erteilung entsprechender Bauerlaubnisse. Für die Löschwasserversorgung ist noch eine Detailabstimmung mit dem Erschließungsträger vorzunehmen. Abschließend wird erklärt, dass es Wunsch sei, dass das Baugebiet nicht realisiert würde, sollte es jedoch dazu kommen, sollte der Verkehr von der „alten Siedlung“ fern gehalten werden und ausschließlich die L11 genutzt werden. 18 Anwohner Hardtburgstraße Dem Bebauungsplan wird mit folgenden Einwendungen widersprochen: Schreiben vom 25.05.2016 18.1 Die Bebauung des im Bebauungsplan dargestellten ca. 8 ha großen Gebietes am äußersten Rand der Stadt Bad Münstereifel soll mit 116 Häusern mit bis zu 2 Wohneinheiten je Haus verwirklicht werden, ohne dass der wirtschaftliche Nutzen für die Stadt noch der tatsächliche Bedarf stichhaltig nachgewiesen wird. Die Erschließung des Gebietes ist über die neue Anbindung an die Landstraße L 11 geplant. Diese Haupterschließungsachse wird jedoch entgegen den bisherigen Überlegungen, bis zur Hardtburgstraße ausgebaut werden, so dass diese auch Erschließungsfunktionen übernimmt. Zu 18.1 Die Gutachten gehen in ihren Annahmen von einer Maximalbetrachtung aus. Im Vergleich zu anderen Neubaugebieten für den Eigenheimbau ist realistisch, dass maximal 30 bis 40 % der Gebäude mehr als eine Wohneinheiten aufweisen werden. Aufgabe der Kommune ist es auch Bauflächen für Wohnen, Gewerbe etc. sowohl für den örtlichen Bedarf als auch für Neubürger bereit zu stellen. Zu 18.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 67 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, besteht ein wichtiges Entwicklungsziel der Stadtplanung darin, auch junge Generation zu gewinnen, um auch den Fortbestand der Infrastruktur zu sichern. 18.2 Das geplante Bauvorhaben ist keine Arrondierung, wie es im B-Plan heißt, des über Jahrzehnte gewachsenen Altbestandes von ca. 90 Häusern mit großflächigen Grundstücken, sondern eine eigenständige kleinparzellige Neubausiedlung, die eher einer städtischen Bebauung (GRZ 0,35 bis 0,4) entspricht. Der alte Baubestand wird dadurch geradezu erdrückt, und die Landschaft vor dem Hardtwald unwiederbringlich zerstört. Eine flächensparende Siedlungsentwicklung, die der überarbeitete Landesentwicklungsplan (LEP), der Mitte dieses Jahres in Kraft treten wird, fordert, ist bei dem überdimensionierten Projekt nicht erkennbar. Zu 18.2 Grundlage dieser geordneten städtebaulichen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan. Dieser formuliert die durch den Stadtrat beschlossenen, mit den Behörden abgestimmten und auch mit den Bürgern diskutierten Entwicklungsziele der Stadt. Die Diskussion, wo prinzipiell Neubaugebiete entstehen sollen, ist daher bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung, in Form des Flächennutzungsplans entschieden worden. 18.3 Die Abführung des gesamten Niederschlagswassers aus diesem großen Areal in die Erft birgt z.B. bei Starkregen die Gefahr erheblicher Überschwemmungen, da eine Versickerung im Neubaugebiet lt. Untere Wasserbehörde nicht gegeben ist. Wir sehen daher auch für unser Grundstück ein großes Gefährdungspotential. Den neuen Grundstückseigentümern den Bau von Zisternen zu empfehlen, um die Niederschlagsmenge zu verringern, ist mehr als fragwürdig, denn für die Ableitung des Oberflächenwassers ist Zu 18.3 Es wurde gutachterlich durch den Erftverband nachgewiesen, dass das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser komplett ohne Rückhaltung gewässerverträglich in die Erft geleitet werden kann. Zu 18.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Die Ausnutzung der Grundstücke durch die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 bis 0,4 orientiert sich an den Vorgaben des § 17 BauNVO, um einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu gewährleisten und den Außenbereich zu schützen. Ein maßgeblicher Grund dafür ist, dass die Einleitung aus dem Neubaugebiet vor der ersten Flutwasserwelle erfolgt. Der Erftverband würde bei Gefahren für Kreuzweingarten dieser Verfahrensweise Zu 18.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 68 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung allein die Gemeinde bzw. der Investor verantwortlich. Die Einleitung des Schmutzwassers in den für das Altbaugebiet seit Jahrzehnten bestehenden Kanal (Schmutz- und Niederschlagswasser) halten wir trotz der Modellrechnung des Immissions-Gutachtens für bedenklich. auch nicht zustimmen. 18.4 Durch die problematische Erschließung (siehe z.B. Bodengutachten) wird der Grundstückspreis im Vergleich zu Nachbargemeinden mit wesentlich besserer Infrastruktur sehr hoch sein, sodass sich Vermarktung und Bebauung schwierig gestalten und erfahrungsgemäß über ein Jahrzehnt hinziehen werden. Zu 18.4 Die Eignung der im Gebiet vorhandenen Böden für eine Bebauung, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Bodengutachtens, wurde nachgewiesen. Derzeit liegen bereits rd. 180 Anfragen vor für das Gebiet vor. Zumindest in dieser Zeit der intensiven Lärmund Schmutzbelastung durch Erschließung und Bautätigkeit werden die Immobilien der Anlieger einen massiven Wertverlust bis hin zur Unverkäuflichkeit erleiden. Da eine Immobilie im Allgemeinen als eine der Säulen der Altersvorsorge gilt, wird dieses Standbein für einen nicht kalkulierbaren Zeitraum den heutigen Senioren wegbrechen. In unserem Alter (78 Jahre) kann das durchaus problematisch sein. Es bestehen Zweifel daran, dass die Einwender durch den Bebauungsplan einen Nachteil erleiden. Ein solcher ist nämlich nicht schon bei jeder nachteiligen Veränderung der Grundstückssituation anzunehmen. Nach der Rechtsprechung ist das private Interesse eines Grundstückseigentümers, das ein an sein Eigentum angrenzendes unbebautes Areal weiterhin baulich ungenutzt bleibt, ist nicht besonders schützenswert; denn kein Grundstückseigentümer hat einen Anspruch darauf, dass fremdes Eigentum baulich ungenutzt bleibt, damit er die Vorteile der unmittelbaren Nachbarschaft unbebauten Geländes genießen kann. Wenn der Wertverlust eines Grundstückes zu Abwehrrechten des Eigentümers führen würde, könnte niemand in Deutschland mehr ein Haus bauen. Beschlussvorschlag Zu 18.4 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 69 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 18.5 Die Abbindung der Hardtburgstraße zum Neubaugebiet ist seit Beginn der Planung von den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses und den im Rat vertretenen Parteien, sowohl mündlich, als auch schriftlich protokolliert, als unabdingbare Voraussetzung für die Zustimmung zum Bebauungsplan formuliert worden, da die Anwohner dieser Straße nicht durch zusätzlichen Verkehr belastet werden sollen. Diese politische Entscheidung wird von der von F&S in Auftrag gegebenen verkehrlichen Stellungnahme (ISAPlan) unterstützt, die zu dem Ergebnis kommt, dass keine zwingende Notwendigkeit einer Anbindung des Neubaugebietes an die Hardtburgstraße besteht. Die Graphik des Bebauungsplans zeigt jedoch nach wie vor eine Öffnung der Hardtburgstraße zum Neubaugebiet. Im Übrigen ist die Hardtburgstraße keine Durchgangsstraße und damit keine durchgehende Verbindung von Arloff nach Stotzheim, sondern endet vielmehr als asphaltierte Straße am Parkplatz am Beginn des Hardtwaldes. Von dort ist der Weg nur noch für den forstwirtschaftlichen Betrieb zugelassen. Zu 18.5 Die Erschließung des Gebietes ist über die neue Anbindung an die Landstraße L 11 geplant. Diese Haupterschließungsachse wird jedoch entgegen den bisherigen Überlegungen, bis zur Hardtburgstraße ausgebaut werden, so dass diese auch Erschließungsfunktionen übernimmt. Zu 18.5 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Um die Anwohner der Hardtburgstraße nicht mit dem Baustellenverkehr, sowohl für alle Tiefbau- als auch alle Hochbaumaßnahmen zu belasten, wird dieser komplett über die neue Anbindung geführt. Dies wird im Erschließungsvertrag entsprechend geregelt. Innerhalb der Hardtburgstraße selbst werden Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vorgesehen. Zudem soll die Hardtburgstraße, ab dem Abzweig Burgtalstraße, für Lkws über 7,5 Tonnen (mit Ausnahme der Ver- und Entsorgungsfahrzeuge) gesperrt werden. Die Anwohner werden in die Überlegungen, welche konkreten Maßnahmen gewählt werden, mit einbezogen. Im Rahmen der Erstellung des Verkehrsgutachtens wurde die zusätzliche Anbindung an die Hardtburgstraße untersucht. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastungen auf der Hardtburgstraße kann festgestellt werden, dass die Leistungsfähigkeit der Anbindung an die Hardtburgstraße gegeben ist. Umwegfahrten werden reduziert und eine soziale Vernetzung ermöglicht. Im Verkehrsgutachten ist dargestellt, dass Seite 70 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag die Hardtburgstraße eine Verbindungsstraße nach Stotzheim ist. Dies ist für den Landwirt, Fußgänger und Radfahrer ja auch so richtig. 18.6 Der Landesbetrieb Straßenbau NRW stimmt dem Bebauungsplan zwar grundsätzlich zu, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die verkehrliche Erschließung entgegen den Erläuterungen im Bebauungsplan nicht ausschließlich über die L 11 erfolgt, d.h. dass Straßen.NRW die Durchbindung der Verkehrsflüsse in die Hardtburgstraße fordert. Sollte, wie vom Landesbetrieb gefordert, die Anbindung des Neubaugebietes an die Hardtburgstraße zur Realisierung des geplanten Bauvorhabens genehmigt werden, würden die zustimmenden Politiker im höchsten Maße unglaubwürdig. Für die Anwohner der Hardtburgstraße entstünde durch zusätzliche Verkehrs- und Lärmbelastung eine untragbare Situation. Durch die nahe Einmündung des Verkehrs aus dem Neubaugebiet wäre insbesondere unser Grundstück nachhaltig betroffen. Schon heute ist die Hardtburgstraße durch den Pkw-Verkehr aus dem Altbaugebiet und dem Lkw-Verkehr des Erftverbandes und der Kläranlage stark belastet. Käme weiterer Verkehr aus dem Neubaugebiet hinzu, wären die Schulkinder auf ihrem Weg von und zu der Bushaltestelle erheblich gefährdet, ebenso sind die Wandergruppen, Spaziergänger mit Kleinkindern, Rollstuhlfahrer und Senioren in das Naherholungsgebiet Hardtwald einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Zu 18.6 Es ist richtig, dass der Landesbetrieb Straßen NRW auch eine Anbindung an die Hardtburgstraße fordert. 18.7 Aufgrund der genannten Einwendungen und Zu 18.7 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Zu 18.6 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Im Weiteren wird auf die vorstehenden Ausführungen hingewiesen. Zu 18.7 Der Ausschuss empfiehlt Seite 71 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. der Einwände der IG Hardtburgstraße wird der Bauplan Nr. 54 abgelehnt. Den bereits im Vorverfahren eingereichten Stellungnahmen der BürgerInnen sowie den Eingaben anderer Mitglieder der IG Hardtburgstraße wird sich voll umfänglich angeschlossen. 18.8 Körperliche Unversehrtheit der Bürger, der Schutz von Fauna und Flora in einer noch weitgehend intakten Natur am Rande des Naturschutzgebietes sind ein hohes schutzwürdiges Gut, das nicht fragwürdigen wirtschaftlichen Interessen geopfert werden darf. Das Naherholungsgebiet Hardtwald, durchquert vom Jakobs-Pilgerweg, ist daher nicht nur für Anlieger von übergeordnetem Interesse, sondern dient auch als Anziehungspunkt für den Tourismus. Eine nachhaltige Zerstörung der Landschaft durch großflächige Zersiedlung steht der seitens der Stadt immer betonten Förderung des Tourismus entgegen. 19 Anwohnerin Pfarrer-BeckerStraße Gegen den Bebauungsplan bestehen erhebliche, nachfolgend aufgeführte Bedenken: Schreiben vom 27.05.2016 19.1 Zunächst verändert das im Bebauungsplan dargestellte Baugebiet erheblich die Struktur des Ortsteils Kirspenich. Die bislang bestehenden großflächigen Baugrundstücke, die der ländlichen Prägung des Ortes entsprechen, sollen um eine kleinteilige Siedlung erweitert werden, die so dicht bebaut wird, dass schon der von ihr selbst erzeugte Verkehrslärm zur Überschreitung aller Orientierungswerte führt. Auch die Grundstücksaus- Beschlussvorschlag Zu 18.8 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft wurden in die Planung eingestellt. Zu 18.8 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 19.1 Es ist unumstritten, dass sich mit einer Bebauung des Gebietes das Landschaftsbild verändern wird. Die geplante offene Bauweise, der große Anteil an Gartenfläche und die baumbestandene Haupterschließungsachse ermöglicht einen hohen Durchgrünungsgrad. Zu 19.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Entlang der Gebietsränder zur freien Landschaft sind nur Einzelhäuser in eingeschos- Seite 72 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung nutzung ist mit einer Grundflächenzahl zwischen 0,35 und 0,4 extrem hoch. Hier entsteht somit eine städtische Struktur mitten auf dem Land. siger Bauweise mit einer GRZ von 0,35 zulässig. Ansonsten werden in der Gebietsmitte nur Einzel- und Doppelhäuser zugelassen. Von einer Kleinstparzellierung kann somit keine Rede sein. Die geplanten Grundstücksgrößen und vor allem die zulässige bauliche Dichte, auch in Verbindung mit den überbaubaren Grundstücksflächen, sind auch im Bestandsgebiet vorzufinden. Beschlussvorschlag Die Ausnutzung der Grundstücke durch die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 bis 0,4 orientiert sich zudem an den Vorgaben des § 17 BauNVO, um einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu gewährleisten und den Außenbereich zu schützen. Die Planung kann nicht gebilligt werden, da genau diese ländliche Struktur zum Zuzug der derzeitigen Anwohner geführt hat. Das Naherholungsgebiet, welches sich zurzeit an die bestehenden Gärten anschließt, wird durch diesen Eingriff unwiederbringlich zerstört. 19.2 Direkt im Anschluss an das Grundstück der Anwohnerin sollen mehrere Parzellen angesiedelt werden. Die exakte Parzellierung scheint nach Aussage des Investors bisher noch unklar zu sein, so dass es durchaus zu einer noch deutlich höheren Parzellierung kommen könnte. Insbesondere ist die in alten Bebauungsplänen vorgesehene Begrünung zwischen den bestehenden Baugrundstücken Soll nachfolgenden Generationen das Wohnen auf dem Land und in Ortsrandlage verwehrt werden? Zu 19.2 Der Grünflächenanteil wurde gegenüber früheren Planungen nicht reduziert. Das frühzeitige Verfahren wurde mit dem städtebaulichen Gestaltungsplan durchgeführt. Im Rechtsplan sind auch die Gartenbereiche als Reines Wohngebiet dargestellt. Wohngebäude sind nur innerhalb der sogenannten Baufenster zulässig. Zu 19.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 73 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Zu 19.3 Die in der Schalltechnischen Untersuchung festgestellten Überschreitungen sind in Siedlungsbereichen üblicherweise anzutreffen. Zu 19.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. und dem Plangebiet aus unerfindlichen Gründen bei den neueren Bebauungsplänen nicht mehr vorgesehen. Da diese Änderung der früheren Planung einen nicht unerheblichen Wertverlust der bestehenden Grundstücke und Gebäude mit sich bringt, muss hinterfragt werden, wer für den entstehenden Vermögenschaden aufkommt. 19.3 Die bisher angedachte Verkehrsanbindung des geplanten Baugebiets über die L11 würde in besonderem Maße für die Anwohner der oberen Pfarrer-Becker-Straße eine erheblich erhöhte Lärmbelastung mit sich bringen, die durch keinerlei bauliche Maßnahmen oder Begrünungen verringert werden soll. Die in der textlichen Festsetzung beschriebenen schalldämpfenden Maßnahmen sind auf die bereits bestehenden Häuser wohl kaum anzuwenden. Die Schlafräume der bestehenden Wohngebäude sind zum Feld hin ausgerichtet, und eine Neuausrichtung zu der nun eher „lärmabgewandten" Straßenseite ist nicht möglich. Eine neu anzubringende Schalldämmung der bestehenden Gebäude wird als Zumutung empfunden, da nicht die derzeitigen Besitzer der Gebäude von der Einrichtung des neuen Baugebiets profitiere. Seinerzeit sei das Wohnhaus auf der Basis der damals bestehenden Planung erworben worden, da die gesamte Familie besonders Geräusch-aversiv sei. Jetzt sollen diese Pläne zum Wohle der Gewinnmaximierung eines Investors geändert werden, wodurch persönliches Eigentum im Wert vermindert und die Gesundheit der Fa- Im Schalltechnischen Gutachten wurden für die geplanten „bebaubaren Bereiche“ des Plangebiets (innerhalb der Baugrenzen) die Lärmpegelbereiche I und II ermittelt. Die Lärmpegelbereiche I und II sind bei Neubauten allgemein nur von untergeordneter Bedeutung. Daher muss in der Regel auch kein Schallschutz dimensioniert werden, da – bei ortsüblicher Bauweise - hier bereits durch die Verwendung handelsüblicher Materialien vor dem Hintergrund der Wärmeschutzverordnung ideale Innenpegel erzielt werden. Für die Bestandsbebauung kann, ebenso wie für das Plangebiet, kein Lärmschutz vom Straßenbaulastträger gefordert werden. Da im Plangebiet selbst vorrangig nur entlang der Straßen der Lärmpegelbereich II erreicht wird, sind von der Planstraße keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bestandsbebauung zu erwarten. Seite 74 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Zu 19.4 Dass Baustellenverkehr für eine gewisse, absehbare Zeit eine Mehrbelastung bringt, ist nicht zu vermeiden. Auch die Einwenderin hat ein Haus gekauft, dass gebaut wurde, als schon BürgerInnen in dem Gebiet wohnten. Zu 19.4 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. milie gefährdet wird. Es sei verständlich, dass andere Leute weniger geräuschempfindlich seien und diesen Punkt vielleicht auch nicht in Gänze nachvollziehen können, aber genau deshalb habe man diese ansonsten eher abgelegene und verkehrstechnisch ungünstige Wohnlage ausgewählt. Die Haupteingangsstraße in das neue Bebauungsgebiet, von der aus sich der gesamte Verkehr im Plangebiet verteilen soll, verläuft nun nahezu unmittelbar hinter dem Grundstück der Anwohnerin. Die Dauer der Baumaßnahme sei sicherlich mit mehreren Jahren anzusetzen. Der Außenbereich des Wohneigentums werde dadurch erheblich in seinem Charakter verändert. Wenn man das Leben in der Großstadt hätte haben wollen, wäre man nicht nach Kirspenich gezogen! 19.4 Der erste geplante Bauabschnitt liege direkt unterhalb des Grundstücks der Einwenderin, womit jeglicher Verkehr zur Erschließung des Baugebiets und zum Bau der Wohnhäuser jahrelang ohne Schutzmaßnahmen unmittelbar hinter deren Grundstück entlang geführt werden würde. Da hier keinerlei Begrünung oder Schallschutz vorgesehen sei und wie angeführt die Bebauungsdichte extrem hoch wäre, werde man von dem entstehenden Verkehrslärm zur Erschließung des Baugebiets und auch nach der Erschließung unmittelbar betroffen sein. Da wie bereits ausgeführt die Orientierungswerte der Lärmschutzverordnung bereits jetzt erreicht werden, entstehe für ihr Grundstück eine nicht zu tolerierende Lärmbelästigung. Darüber hinaus wird ausdrücklich darauf Um Störungen möglichst, hier insbesondere auch für die Bebauung Hardtburgstraße, zu minimieren, wird der gesamte Baustellenverkehr über die Anbindung an die L 11 erfolgen. Dies bedeutet, dass zunächst die Anbindung gebaut wird. Dadurch wird je nach Lage der Grundstücke der Bestandsbebauung, diese mehr oder weniger be- bzw. entlastet. Seite 75 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung hingewiesen, dass die Lärmmessungen in den Ferien erfolgt sind und somit die gesamte Lärmbelastung durch den Berufsverkehr in den Morgenstunden und am Nachmittag nicht erfasst wurde. Eine Verkehrszählung hat innerhalb der Herbstferien stattgefunden. Die Gutachter haben daher in Proberechnungen mit einem Zuschlag von 30% gerechnet. Es wird überdies darauf hingewiesen, dass die L 11 an Wochenenden stark von motorisierten Zweirädern befahren wird, die die kurvige Straße als Rennstrecke nutzen. Die dadurch entstehende Lärmbelästigung floss in das vorliegende Gutachten aus Sicht der Einwendering nicht ein. Es ist daher erforderlich, auch an Wochenenden und zu normalen Werktagen außerhalb der Ferienzeit Messungen durchzuführen, um die zukünftige Lärmbelästigung korrekt abschätzen zu können. 19.5 Überdies führt die Planung bei konsequenter Realisierung zu erheblichem Zusatzverkehr auf der Hardtburgstraße. Ein bereits im Vorfeld der Offenlegung auch in der Politik kontrovers diskutiertes Thema. Zwar wird in der Begründung immer wieder ausgeführt, die Anbindung der Neubausiedlung an die Hardtburgstraße werde nur für Feuerwehr und Versorgung ausgeführt. Davon geht auch die Firma F&S Concept Projektentwicklung GmbH & Co.KG in ihrer verkehrsplanerischen Stellungnahme aus. Gleichwohl untersucht sie aber auch die Möglichkeit, Verkehr über die Hardtburgstraße abzuleiten. Nach ihrer Ansicht ist dies möglich, was auch den Festsetzungen im Bebauungsplan durchaus entsprechen würde. Derzeit wird lediglich eine Verkehrsfläche festgelegt, was durchaus ermöglichen würde, auf dieser Beschlussvorschlag Das Schallgutachten beruht, wie es die Richtlinien fordern, auf einer Prognoseberechnung. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Sowohl das Verkehrsaufkommen als auch die Straßenverkehrslärmsituation konnten hinlänglich prognostiziert werden. Zu 19.5 Die Erschließung des Gebietes ist über die neue Anbindung an die Landstraße L 11 geplant. Diese Haupterschließungsachse wird jedoch entgegen den bisherigen Überlegungen, bis zur Hardtburgstraße ausgebaut werden, so dass diese auch Erschließungsfunktionen übernimmt. Um die Anwohner der Hardtburgstraße nicht mit dem Baustellenverkehr sowohl für alle Tiefbau- als auch alle Hochbaumaßnahmen zu belasten, wird dieser komplett über die neue Anbindung geführt. Dies wird im Erschließungsvertrag entsprechend geregelt. Innerhalb der Hardtburgstraße selbst werden Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vorgese- Zu 19.5 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 76 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Fläche auch eine normale Erschließungsstraße zu bauen. Dies würde zu erheblichem Zusatzverkehr auf der Hardtburgstraße führen, durch den das bestehende Bebauungsgebiet belastet würde. Hier ist eine einschränkende Festsetzung der Verkehrsfläche nach § 9 Nr. 11 BauGB dringend erforderlich. hen. Zudem soll die Hardtburgstraße, ab dem Abzweig Burgtalstraße, für Lkws über 7,5 Tonnen (mit Ausnahme der Ver- und Entsorgungsfahrzeuge) gesperrt werden. Die Anwohner werden in die Überlegungen, welche konkreten Maßnahmen gewählt werden, mit einbezogen. Dieses Thema wurde bereits des Öfteren von der IG Hardtburg mit der Stadt diskutiert, die Einwände wurden jedoch bisher lediglich zur Kenntnis genommen, was zu der Vermutung Anlass gibt, dass bei der Entscheidungsfindung dieses Thema lediglich zur Beruhigung der betroffenen Anwohner adressiert wurde. Ob sich die bisherige Planung letztendlich also wirklich realisieren lässt oder am Ende die Einbindung der Hardtburgstraße doch unabdingbar ist, scheint erst im Nachgang der Erschließung tatsächlich adressiert werden zu sollen. Im Rahmen der Erstellung des Verkehrsgutachtens wurde die zusätzliche Anbindung an die Hardtburgstraße untersucht. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastungen auf der Hardtburgstraße kann festgestellt werden, dass die Leistungsfähigkeit der Anbindung an die Hardtburgstraße gegeben ist. Umwegfahrten werden reduziert und eine soziale Vernetzung ermöglicht. Beschlussvorschlag Die Kreuzung Hardtburgstraße / Dr. VerbeekStraße ist äußerst unübersichtlich, wodurch insbesondere für Kinder, die mit dem Fahrrad in Richtung Arloff fahren, an der Kreuzungseinmündung Probleme entstehen, die Kreuzung einzusehen und zu überqueren. Zusätzlich befindet sich auch die Schulbushaltestelle in diesem Bereich, weshalb der Schulweg nahezu aller im alten Wohngebiet lebender Kinder über die Hardtburgstraße führt. Es ist offensichtlich, dass ein deutlich erhöhtes Verkehrsaufkommen die Sicherheit unserer Kinder gefährden würde. 19.6 Entgegen den Ausführungen in der Begründung des Bebauungsplan überplant der Be- Zu 19.6 Sowohl der Flächennutzungsplan im Maßstab M. 1:10.000 als auch der Landschafts- Zu 19.6 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnah- Seite 77 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag bauungsplan Landschaftsschutzgebiete nicht nur mit einer temporären Festsetzung bis zur Realisierung der Bauvorhaben, sondern einzelne Flächen des Bebauungsplans liegen auch in dauerhaften Landschaftsschutzgebieten. Die in der Begründung des Bebauungsplans vorgetragene Argumentation ist daher schlicht falsch. Eine Rechtfertigung der Einbeziehung solcher Flächen in das Plangebiet fehlt. plan ist sehr grobmaschig. In beiden Planwerken ist die beabsichtigte Bodennutzung flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt. me zur Kenntnis zu nehmen. 19.7 Im Zusammenhang mit dem Naturschutz muss auch auf die Gefährdung des Vogelbestandes hingewiesen werden. In dem Plangebiet liegen lt. Umweltprüfung Nistgebiete von Feldlerchen und Nachtigallen. Die Feldlerche ist in NRW eine gefährdete Art, daher wäre dieser Eingriff auszugleichen. Die von dem Gutachter hierzu vorgeschlagene Maßnahme einer Neuansiedlung außerhalb der Fläche durch Freiräume in Ackerflächen wird bei der Stellungnahme nicht aufgegriffen. Stattdessen wird hier lediglich eine extensive Ackernutzung diskutiert, bei der möglicherweise auf dem Artenschutzacker eine neue Ansiedlung von Feldlerchen möglich sein könnte. 19.7 In der Artenschutzprüfung wurde ein weit größeres Gebiet untersucht, als der Plangeltungsbereich. Von der vorliegenden Planung ist daher lediglich die Feldlerche betroffen. Für diese sind die im Gutachten geforderten Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen und zwar in vollem Umfang. Bebauungspläne sind nach § 8 Abs. 2 BauGB aus den Flächennutzungsplänen in der Weise „zu entwickeln”, dass durch ihre Festsetzungen die zu Grunde liegenden Darstellungen des Flächennutzungsplans konkreter ausgestaltet und damit zugleich verdeutlicht werden. Dieser Vorgang der Konkretisierung schließt nicht aus, dass die in einem Bebauungsplan zu treffenden Festsetzungen von den vorgegebenen Darstellungen des Flächennutzungsplans geringfügig abweichen. Derartige Abweichungen sind zulässig, wenn sie sich aus dem Übergang in eine konkretere Planungsstufe rechtfertigen und die Grundkonzeption des Flächennutzungsplans unberührt lassen. Die Nachtigall ist nicht beeinträchtigt. Zu 19.7 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 78 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 19.8 Eher dürftig erscheinen auch die weiteren Ausführungen im ASP Bericht zur Vermeidung und Minderung des Eingriffs im Bereich der Tiere. Der Eingriff wird dort als nachhaltig, aber nicht erheblich bewertet. Es scheint der Einwenderin unmöglich, dies bei einer so massiven Versiegelung einer Fläche und dem entstehenden Lärm mit den entsprechenden faunistischen Untersuchungen in den Gutachten in Übereinzustimmung zu bringen. Es gibt überdies keinerlei Belege über das Monitoring der Ausgleichsmaßnahmen, die von F&S Concept geplant sind. Auch hierzu wird eine detaillierte Stellungnahme der Stadt, wie sie dies gewährleisten wollen, erwartet. Zu 19.8 Mit dieser Ausführung wird dargestellt, dass unzweifelhaft ein Eingriff in Umweltschutzgüter erfolgt, dieser aber durch die getroffenen Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden kann. Zu 19.8 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 19.9 Die Abführung des Niederschlagswassers ist ein weiterer Punkt, der nicht ausreichend und nachhaltig geprüft wurde. In den Regenmonaten steht das Niederschlagswasser im Acker an der tiefsten Stelle sehr hoch, die Straße zum Wald ist regelmäßig überflutet. Die Versiegelung der Fläche und das Abführen des Niederschlagswassers in die Erft würden zu einer massiven Einleitung führen, die eine Aufstauung der Erft zu Folge haben könnte. Die Empfehlung von Regentonnen als Kompensationsmaßnahme kann man sicherlich als lächerlich bezeichnen. Schon jetzt drückt das Niederschlagswasser auf dem Acker massiv an meine Grundstücksgrenze. Das Höhenprofil der zu bebauenden Zu 19.9 Es wurde gutachterlich im immissionsorientierten Nachweis nach BWK M3/ M7 nachgewiesen, dass das anfallende Niederschlagswasser gewässerverträglich in die Erft eingeleitet werden kann. Die stofflichen und hydraulischen Grenzwerte werden nicht überschritten. Ein maßgeblicher Grund dafür ist, dass die Einleitung aus dem Neubaugebiet vor der ersten Flutwasserwelle erfolgt. Es wird um dringende Prüfung gebeten, ob die Ausgleichmaßnahmen wirklich ausreichend sind. Die Umsetzung der Maßnahmen muss durch ein Maßnahmenmonitoring der ULB dauerhaft zum Nachweis dokumentiert bzw. angezeigt werden. Dies kann durch einen Gutachter oder im Rahmen des Flächennachweises des Landwirtes für die Landwirtschaftskammer gewährleistet werden. Alles Weitere wird in der noch einzuholenden einer wasserrechtlichen Erlaubnis gem. den §§ 8, 9 und 10 WHG nachgewiesen. Der Erftverband würde bei Gefahren für Zu 19.9 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 79 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Fläche ist Grund für diese hier keinerlei planerischen die Bewohner des alten dem abfließenden Wasser können. Kreuzweingarten dieser auch nicht zustimmen. Tatsache. Es gibt Maßnahmen, wie Wohngebiets vor geschützt werden Beschlussvorschlag Verfahrensweise Die Gefahr von niederschlagsbedingtem Hochwasser sollte nochmals gründlich geprüft werden. In Flamersheim hat eine ähnliche Baumaßnahme unlängst zu einem Hochwasser im ganzen Dorf geführt, und wie wir wissen, hat auch Arloff eine Hochwasserthematik im Juli 2014 zu spüren bekommen. Gleiches gilt auch für den Schmutzwasserkanal. Er wurde nicht konzipiert für die Neubesiedlung von weiteren 120 Einheiten, zum Teil mit mehrgeschossiger Bauweise. Auch hier wird zum Schutze des Eigentums eine erneute detaillierte Prüfung erwartet. Für das Plangebiet ist eine Trennkanalisation geplant, d.h. dass nur das anfallende Schmutzwasser in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet und in der Kläranlage Kirspenich behandelt wird. Diese zusätzliche Schmutzwassermenge kann von der Kläranlage aufgenommen werden. 19.10 Die vorliegende Planung beschreibt keine Lösung für den Fußgängerübergang über die L 11. Jetzt bereits ist die bestehende Lösung für Familien grenzwertig und man kann nur erneut darauf hinweisen, dass hier eine Lösung geschaffen werden muss. Durch das neue Gebiet würde diese Thematik noch brisanter. Es stellt sich die Frage, wie in dieser Hanglage ein Fußgängerüberweg realisiert werden kann. Die von der Politik propagierte Fußgängerampel ist bei dem massiven Gefälle wohl kaum realisierbar, da in den Wintermonaten bereits heute regelmäßig Fahrzeuge rutschen und querstehen. Fußgänger werden an dieser Stelle durch unkon- Zu 19.10 Es ist eine signalgesteuerte Fußgängerquerung über die L 11 geplant. Diese wird auf Höhe der Einmündung des Flettenbergweges angeordnet, so dass die heute durch Leitplanken verschlossene Wegeanbindung in Verlängerung der Herrenweide aus dem Bestandsgebiet wieder geöffnet werden kann. Aus dem Plangebiet heraus erfolgt die Anbindung über den bestehenden Wirtschaftsweg Pfarrer-BeckerStraße, der für den Pkw-Verkehr geschlossen wird. Diese Fußgängerquerung kommt damit gerade auch der vorhandenen Altbebauung Zu 19.10 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 80 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung trolliert rutschende Fahrzeuge erheblich gefährdet, und ein durch erhöhtes Verkehrsaufkommen entstehendes Stop und Go würde dies erheblich verschlimmern. Ein sicheres Überqueren der Fahrbahn bleibt ohne den Bau einer Fußgängerbrücke zumindest in Frage gestellt. Die Anbindung ist überdies jedoch unabdingbar, weil alle wichtigen infrastrukturellen Anlaufpunkte auf der anderen Seite der L11 liegen (Kindergarten, Kirche, Schule, Einzelhandel, Ärzte und nicht zuletzt der Bahnhof). zugute, da diese nur im Zusammenhang mit dem Plangebiet realisiert werden kann. 19.11 Es wird darauf hingewiesen, dass kein Geruchsgutachten vorliege, was durch die direkte Angrenzung der Kläranlage definitiv noch ergänzt werden sollte. Sicherlich dürfte es Neubürger interessieren, ob sie in ihrem Außenwohnbereich durch die Geruchsemmission der Kläranlage deutlich beeinflusst werden. Des Weiteren wird sich auf die Stellungnahmen der Mitglieder der IG Hardtburg und die Bürgerschreiben bezogen, deren Beeinträchtigungen durch das Baugebiet mit den eigenen in den meisten Punkten über einstimmen. Zu 19.11 Der Bedarf an einem Geruchsgutachten wird nicht gesehen, da das Plangebiet einen wesentlich größeren Abstand zur Kläranlage einhält als die Bestandsbebauung. Beschlussvorschlag Zu 19.11 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Aufgrund der aufgeführten Einwände und der Einwände weiterer betroffener Anwohner wird der Bebauungsplan Nr. 54 abgelehnt. 20 Anwohner Straße Pfarrer-Becker- Schreiben vom 24.05.2016 20.a Allgemeines Das durch den Bebauungsplan dargestellte Baugebiet verändert die Struktur des Ortsteils Kirspenich erheblich. Neben den bestehenden großflächigen Baugrundstücken, die zu 20.a Allgemeines Es ist unumstritten, dass sich mit einer Bebauung des Gebietes das Landschaftsbild verändern wird. Die geplante offene Bauweise, der große Zu 20.a Allgemeines Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 81 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung der ländlichen Prägung des Ortes entsprechen, wird eine kleinteilige Siedlung geplant. Anteil an Gartenfläche und die baumbestandene Haupterschließungsachsse ermöglicht einen hohen Durchgrünungsgrad. Beschlussvorschlag Von einer Kleinstparzellierung kann somit keine Rede sein. Die geplanten Grundstücksgrößen und vor allem die zulässige bauliche Dichte, auch in Verbindung mit den überbaubaren Grundstücksflächen sind auch im Bestandsgebiet vorzufinden. Die Ausnutzung der Grundstücke durch die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 bis 0,4 orientiert sich zudem an den Vorgaben des § 17 BauNVO, um einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu gewährleisten und den Außenbereich zu schützen. 20.b Persönliche Betroffenheit Es wird darauf hingewiesen, dass an das eigene bebaute Grundstück (Flur 2, Nr. 810) 4 kleine, neue Nachbargrundstücke grenzen werden und dadurch die Immobilie nicht nur einen Werteverlust erleidet, sondern auch Mietminderungen in Kauf genommen werden müssten, weil die bisherige, hohe Wohnqualität (idyllische Ruhe, direkte Nähe zur Natur, Blick zum Wald, usw.) rapide abnimmt. Das unbebaute Grundstück Flur 2, Nr. 808 war für die Altersvorsorge vorgesehen. Auch hier wird der Wert des Grundstücks erheblich beeinträchtigt werden, wenn das neue Baugebiet realisiert wird. Durch den künftigen Verkehrslärm, der allein im neuen dicht bebauten Baugebiet entstehen wird, werden alle Orientierungswerte überschritten. Zu 20.b Es bestehen Zweifel daran, dass die Einwender durch den Bebauungsplan einen Nachteil erleiden. Ein solcher ist nämlich nicht schon bei jeder nachteiligen Veränderung der Grundstückssituation anzunehmen. Nach der Rechtsprechung ist das private Interesse eines Grundstückseigentümers, dass ein an sein Eigentum angrenzendes unbebautes Areal weiterhin baulich ungenutzt bleibt, ist nicht besonders schützenswert; denn kein Grundstückseigentümer hat einen Anspruch darauf, dass fremdes Eigentum baulich ungenutzt bleibt, damit er die Vorteile der unmittelbaren Nachbarschaft unbebauten Geländes genießen kann. Wenn der Wertverlust eines Grundstückes zu Zu 20.b Persönlich betroffen Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 82 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Die Grundstücksausnutzung ist mit einer Grundflächenzahl zwischen 0,35 und 0,4 sehr hoch. Der Anteil der öffentlichen Flächen des Bebauungsplans ist zu gering. Die Planung ist zu sehr dem Profit des Investors zugewandt und nicht den Belangen der Bürger, die dort wohnen. Abwehrrechten des Eigentümers führen würde, könnte niemand in Deutschland mehr ein Haus bauen. 20.c Große Bedenken 20.c.1 Die Stadt Bad Münstereifel möchte in dem neuen Baugebiet viele junge Familien mit Kindern ansiedeln. Diese Menschen sollen in die Dorfgemeinschaft integriert werden. Sie sollen idealerweise den Kindergarten, die Schule, Ärzte, Apotheker und den Einzelhandel aufsuchen. Viele werden auch die Sportund Spielstätten, die Mehrzweckhalle, die Kirche und den Friedhof aufsuchen wollen. Wie können die Neubürger, vor allem die Kinder und Jugendlichen diese Ziele sicher erreichen? Es ist im jetzigen Zustand bereits sehr gefährlich die L 11 zu überqueren. Wie kann eine Anbindung an den Ortskern aussehen? Ein Fußgängerüberweg mit Ampel? Bei einem Gefälle von 9% der L11? In der langgezogenen Kurve der L 11? Wo könnte die Einmündung sein? Auf Grund der Gegebenheiten wird es hier keine einfache und preiswerte Lösung geben, daher sollte man Lösungsvorschläge erarbeiten bevor, die Grundstücke zum Verkauf angeboten werden. Verkehrsunfälle sind bereits vorprogrammiert. Zu 20.c 20.c.2 Des Weiteren werden die Menschen insbesondere Berufstätige, Kinder und Jugendli- Zu 20.c.2 Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Zu 20.c.1 Es ist eine signalgesteuerte Fußgängerquerung über die L 11 geplant. Diese wird auf Höhe der Einmündung des Flettenbergweges angeordnet, so dass die heute durch Leitplanken verschlossene Wegeanbindung in Verlängerung der Herrenweide aus dem Bestandsgebiet wieder geöffnet werden kann. Aus dem Plangebiet heraus erfolgt die Anbindung über den bestehenden Wirtschaftsweg Pfarrer-BeckerStraße, der für den Pkw-Verkehr geschlossen wird. Ausreichende nachgewiesen. Sichtverhältnisse Zu 20.c.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. wurden Diese Fußgängerquerung kommt damit gerade auch der Altbebauung zugute, da diese nur im Zusammenhang mit dem Plangebiet realisiert werden kann. Zu 20.c.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnah- Seite 83 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme che die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen müssen oder wollen. Der Weg vom Bahnhof Arloff nach Hause (Pfarrer-Becker-Straße) beschreiben wir folgendermaßen: Zuerst überqueren wir die L 11 vom Bahnhof über den neuen Fußgängerüberweg in Richtung "Hotel Zur Waage". Auf dieser Straßenseite laufen wir ca. 600 m auf einem unbeleuchteten Bürgersteig entlang der L 11 an der Mehrzweckhalle vorbei bis zur Einmündung Fabrikstraße. Dort ist der Bürgersteig zu Ende, so dass wir die L11 verlassen (weil zu gefährlich) und entlang der Fabrikstraße in den Ort in Richtung Kirche laufen müssen. Über die Brückenstraße erreichen wir die Bonner Straße. Dort halten wir uns wieder links in Richtung L 11, die wir dann vorsichtig (weil schlecht einsehbar) überqueren. Den Rest des Weges laufen wir dann zielführend über die Hardtburgstraße nach Hause. Diese gesamte Strecke beträgt für uns ca. 1,8 km. Die Neubürger werden noch einen längeren Weg zurücklegen müssen. Als potentieller Grundstückskäufer, vor allen Dingen aber auch als verantwortungsvolle Eltern ist dieses Neubaugebiet mangels unzumutbarer Erreichbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs nicht zu befürworten. 20.c.3 Als weiteren Aspekt wird gebeten, die Anbindung an das bestehende Kanalnetz zu überprüfen. Allein 130 neue Häuser an den alten Kanal (ca. 50 Jahre alt) anzuschließen wird zu Problemen führen. Zusätzlich müssen wir in Folge des Klimawandels vermehrt mit Starkregen rechnen, daher wird das Kanalnetz sicherlich zu klein sein. Sollte kein größerer Kanal geplant werden, müssen wir Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag me zur Kenntnis zu nehmen. Gerade durch die Baugebietserweiterung bietet sich ggfs. die Möglichkeit eines ÖPNVHaltepunktes. Zu 20.c.3 Für das Plangebiet ist eine Trennkanalisation geplant, d.h. dass nur das anfallende Schmutzwasser in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet und in der Kläranlage Kirspenich behandelt wird. Diese zusätzliche Schmutzwassermenge kann von der Kläranlage aufgenommen Zu 20.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 84 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 20.c.4 Ein weiter unsicherer Aspekt für eine gelungene Erweiterung des Stadtgebietes ist die momentane niedrige Zinslage. Viele Menschen sind zurzeit in der komfortablen Lage ein Grundstück zu erwerben und ein Haus zu errichten, weil sie den niedrigen Kapitaldienst wegen der niedrigen Zinsen leisten können. Sollte das Zinsniveau in den nächsten Jahren allerdings wieder steigen (wovon auszugehen ist), könnten eine Reihe von Familien der höheren Belastung nicht mehr gewachsen sein, so dass es wieder zu Immobilienverkäufen bzw. Zwangsversteigerungen kommen könnte. Sollte es bereits innerhalb der Grundstücksvermarktungsphase zu Zinssteigerungen kommen, könnte sich die Vermarktung hinziehen und es kommt zu einer Beeinträchtigung für die Anwohner wegen Baulärm, Baustaub, etc. auf Jahre! Zu 20.c.4 Die Darlegungen werden zur Kenntnis genommen. Zu 20.4 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 20.c.5 Es gibt bisher keine Wohnraumbedarfsanalyse. Diese sollte unbedingt als Basis für die Planung herangezogen werden. Zu 20.c.5 Seit über das Plangebiet öffentlich diskutiert wird, ist eine hohe Nachfrage nach Grundstücken in diesem Bereich zu verzeichnen. demnächst mit überfluteten Kellern unserer Häuser rechnen! Auch hier sollten vorab Lösungen erarbeitet werden, die betriebssicher für alle Bürger sind! Das Bebauungsplangebiet wird in 2 Bauabschnitten erschlossen. Die erforderlichen Regelungen werden im Erschließungsvertrag aufgenommen. Eine Festschreibung der Bauabschnitte im Bebauungsplan selbst erfolgt mangels Rechtsgrundlage nicht. Neben Ortsansässigen erstreckt sich die Nachfrage auch auf Interessenten aus den umliegenden Städten und Gemeinden. Konkret liegen derzeit rd. 180 Anfragen für die maximal 120 Grundstücke vor. Davon sind rund 80 Anfragen aus dem unmittelbaren Umfeld Bad Münstereifel, Arloff, Kirspe- Zu 20.5 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 85 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme 20.c.6 Zu den Geschosshöhen der geplanten Häuser gibt es keine Angaben. Wir bitten hier den bestehenden Geländeverlauf zu berücksichtigen, damit an den höchsten Geländepunkten keine mehrgeschossigen Gebäude errichtet werden dürfen. Die Gebäudehöhen würden die vorhandene gewachsene Struktur überragen und das jetzige harmonische Bild, das sich gut in die Landschaft einfügt, zerstören. Eine Erweiterung sollte sich an Vorhandenem orientieren. Stellungnahme der Verwaltung nich sowie Kreuzweingarten und Kirchheim (Stadt Euskirchen). Zu 20.c.6 Die zulässige Höhenentwicklung der Gebäude ist textlich festgesetzt. Es gibt Beschränkung der Höhenentwicklung der Gebäude durch die Festsetzung von maximalen Trauf- und Firsthöhen bezogen auf die geplanten Erschließungsstraßen und Oberkante Fertigfußboden. Als Bezugspunkte sind im Bebauungsplan innerhalb der Straßenachse Höhenpunkte über Normalhöhennull angegeben. Durch die festgesetzten Höhenpunkte unter Bezug auf NHN können die getroffenen Festsetzungen in ihrer Höhenlage eindeutig bestimmt werden. Festgesetzt ist: Die FB OK (Oberkante Fertigfußboden) des Erdgeschosses, gemessen in der Mitte der Fassade, darf nicht mehr als 0,75 m über Straßenniveau liegen. Die maximale Traufhöhe darf bei einer zulässigen eingeschossigen Bebauung bei geneigten Dächern 4,2 m über FB OK erreichen. Die Firsthöhe darf maximal 9,0 m über Bezugspunkt liegen. Die maximale Traufhöhe darf bei einer zulässigen zweigeschossigen Bebauung bei geneigten Dächern 7,0 m über FB OK Erdgeschoss erreichen. Die Firsthöhe darf maximal 11,0 m über Bezugspunkt liegen. Bei flach geneigten Dächern mit einer Dachneigung von bis zu 10° darf die Gebäudehö- Beschlussvorschlag Zu 20.6 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 86 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag he (Gh) bei einer zulässigen eingeschossigen Bauweise maximal 7,5 m über FB OK Erdgeschoss erreichen. Bei einer zulässigen zweigeschossigen Bauweise ist eine Gebäudehöhe von maximal 10,0 m zulässig. Die festgesetzten Höhen orientieren sich an der Bestandsbebauung. Abschließend wird erklärt, dass in Anbetracht der vielen Einwände und ungeklärten Sachverhalte der Bebauungsplan abgelehnt wird. Das Ausschöpfen juristischer Mittel bleibe vorbehalten. 21 Anwohnerin Pfarrer-Becker-Straße Schreiben vom 29.05.2016 Der Bebauungsplan wird abgelehnt. Die Einwenderin bezieht sich auf die eingereichten Stellungnahmen einiger Bürger, des NABU und der IG Hardtburg. Die Einwenderin wohnt seit fast 40 Jahren in der Pfarrer-Becker-Straße. Das Plangebiet grenzt direkt an das Grundstück der Einwenderin an. Die Möglichkeit, Baufahrzeuge über die Feldseite an deren Grundstück anfahren zu lassen, wird genommen. Die Folgen für Natur und Landschaft werden hinterfragt. 22 Anwohnerin Pfarrer-Becker-Straße 22.a Allgemeines Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. In Bezug auf die Einwände der Bürger, des NABUs und der IG Hardtburg wird auf die jeweiligen Stellungnahmen hingewiesen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Hinsichtlich der Anfahrbarkeit des jeweiligen privaten Grundstücks kann nicht über Fremdgrundstücke verfügt werden. Die Eigentumsverhältnisse sind zum heutigen Zeitpunkt ähnlich. Die Zufahrt rückwärtig müsste demnach jetzt schon über ein Fremdgrundstück (Feldgrundstück) erfolgen, das sich nicht im Eigentum der Einwenderin befindet. Dies ist rechtlich nicht zulässig. Somit bestünde eine Zufahrtsmöglichkeit heute schon nur über den vorderen Grundstücksbereich ohne Eingriff in Fremdeigentum. Zu 22.a Allgemeines Zu 22.a Allgemeines Seite 87 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Der Bebauungsplan wird abgelehnt und die Einstellung des Verfahrens gefordert. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Schreiben vom 25.05.2016 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Den bisher abgegebenen Stellungnahmen der IG Hardtburgstraße wird sich vollinhaltlich angeschlossen. Die Einwenderin wohnt seit 1978 in der Pfarrer-Becker-Straße. Das geplante Bebauungsgebiet würde direkt das Grundstück anschließen -ohne Grünstreifen- dafür aber mit 2 Bauplätzen. Der Grünflächenanteil wurde gegenüber früheren Planungen nicht reduziert. Das frühzeitige Verfahren wurde mit dem städtebaulichen Gestaltungsplan durchgeführt. In dem Rechtsplanentwurf sind, wie es das Planungsrecht vorgibt, auch die Gartenbereiche als Reines Wohngebiet dargestellt. Wohngebäude sind nur innerhalb der sogenannten Baufenster zulässig. 22.1 1978 war das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet gelegen, an das der Hardtwald als Vogelschutzgebiet anschloss und somit ein absolut ruhiges Grundstück. Dies war die Entscheidung, aus der Stadt Euskirchen nach hier zu ziehen! Die Grundstücke östlich der Pfarrer-Becker-Straße wurden damals noch nachträglich zur Bebauung freigegeben, weil die Stadt Bad Münstereifel bei der Planung der Straße lediglich auf einer Straßenseite Bauplätze geplant hatte und wegen der Anliegerkosten so auch die von uns bebaute Straßenseite freigegeben hatte, damit die Anliegerkosten auf mehr Grundstückseigentümer verteilt werden konnten. Den Fehler kann man heute noch begutachten; denn einige Grundstücksbesitzer haben den bei der nachträglichen Planung vergessenen Bürgersteig nicht an die Stadt verkauft und stattdessen „ihren“ Bürgersteig mit Sträu- 22.1 Es bestehen Zweifel daran, dass die Einwenderin durch den Bebauungsplan einen Nachteil erleidet. Ein solcher ist nämlich nicht schon bei jeder nachteiligen Veränderung der Grundstückssituation anzunehmen. Nach der Rechtsprechung ist das private Interesse eines Grundstückseigentümers, dass ein an sein Eigentum angrenzendes unbebautes Areal weiterhin baulich ungenutzt bleibt, nicht besonders schützenswert; denn kein Grundstückseigentümer hat einen Anspruch darauf, dass fremdes Eigentum baulich ungenutzt bleibt, damit er die Vorteile der unmittelbaren Nachbarschaft unbebauten Geländes genießen kann. Wenn der Wertverlust eines Grundstückes zu Abwehrrechten des Eigentümers führen würde, könnte niemand in Deutschland mehr ein Haus bauen. Zu 22.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 88 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme chern etc. bepflanzt oder mit Platten, Steinen „verziert“. Sollte es zu der geplanten Bebauung kommen, würde dies einen Einbruch der Lebensund Wohnqualität auf Jahre hinaus bedeuten. Damit wäre der Lebensabend (72 Jahre alt und Witwe) auf Jahre hinaus durch Baulärm und Baudreck so gestört, dass Überlegungen, das Haus zu verkaufen, zugenommen haben. Dass dies in der jetzigen Phase der Bauplanung und einer nicht abzusehenden Bauphase einer evtl. Bebauung nur unter erheblichem Werteverlust möglich ist, ist wohl nachvollziehbar. Das Eigentum sollte die Alterssicherung sein!! Dazu kommt, dass allein der Straßenseite der Pfarrer-Becker-Straße 17 – 33 inzwischen 4 Häuser von Witwen/Witwern bewohnt werden (50 %). Folgende weitere Bedenken: 22.2 Die Hardtburgstraße ist mitnichten eine Verbindungsstraße zwischen Arloff und Stotzheim wie im B-Plan angegeben! Ab den beiden in Richtung Hardtwald zuletzt gelegenen Häusern rechts und links beginnt ein befestigter Weg, der in einen unbefestigten Waldweg in das Vogelschutzgebiet Hardtwald führt. Von Stotzheim kommend ist dieser Waldweg oftmals durch eine Schranke geschlossen! 22.3 Verkehrliche Stellungnahme zur L11 sowie Anbringung von Lärmschutzanlagen auch ohne die geplante Bebauung! Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Das Baustellenverkehr für eine gewisse, absehbare Zeit eine Mehrbelastung bringt, ist nicht zu vermeiden. Auch die Einwender haben seinerzeit selber gebaut und auch da wohnten schon BürgerInnen in dem Gebiet. Zu 22.2 Im Verkehrsgutachten ist dargestellt, dass die Hardtburgstraße eine Verbindungsstraße nach Stotzheim ist. Dies ist für den Landwirt, den Forst sowie für Fußgänger und Radfahrer ja auch so richtig Zu 22.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 89 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 22.3.1 Verkehr Bei dem Bericht über die Verkehrszählung habe ich den Eindruck der „Verarschung“. Die Zählung vom 13.-15.10.2015 erfolgte in den Ferien vom 05.-17.10.2015, die Zählung vom 25.07.-27.07.2015 erfolgte ebenfalls in den Ferien vom 29.06.-11.08.2015. Somit erfolgten beide Verkehrszählungen in den Ferien und nicht wie angegeben außerhalb der Ferien!! Die gesamte Zählung erfolgte also unter günstigsten Bedingungen; denn Ferien in NRW sind ruhige Zeiten. Zu 22.3.1 Die verwendeten Verkehrserhebungen wurden seitens der Stadt Bad Münstereifel durchgeführt. Den Gutachtern war bewusst, dass die Verkehrsbelastungen innerhalb der Ferienzeit erhoben wurden und somit geringer ausfallen, als außerhalb der Ferien. Dennoch wurden diese Verkehrsbelastungen aus zeitlichen Gründen als Grundlage für die verkehrstechnischen Berechnungen innerhalb der verkehrlichen Stellungnahme verwendet. Zusätzlich wurden jedoch auch Proberechnungen durchgeführt, die eine 30prozentige Steigerung der ermittelten Belastungen berücksichtigen. Diese führten zu dem Ergebnis, dass, wie auch bei den erhobenen Belastungen, bei den um 30%erhöhten Belastungen eine Qualität des Verkehrsablaufs der Stufe B (gut) erreicht wird. Demnach kann sicher davon ausgegangen werden, dass zu erwartende Verkehrsbelastungen außerhalb der Ferienzeit am geplanten Knotenpunkt ebenfalls abgewickelt werden können. Zu 22.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass als Grundlage für die verkehrstechnischen Berechnungen ein möglicher zweiter Anschluss an die Hardtburgstraße nicht berücksichtigt wurde. Dies hat zur Folge, dass eine Abwicklung des gesamten Quell-/Zielverkehr aus dem Planungsgebiet über die Anbindung Kirchheimer Straße (L11)/Planstraße in Ansatz gebracht wurde. Ein weiterer Anschluss an die Hardtburgstraße wird die verwendeten Verkehrsbelastungen demnach reduzieren. Seite 90 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 22.3.2 Lärm Die Lärmbelastung/-belästigung durch die L 11 ist dramatisch gestiegen. Bei Ostwind ist es nicht mehr möglich, bei offenem Fenster zu schlafen. Die Lärmbelastung durch Lkw und Motorräder (die gerne noch einmal vor den Kurven aufdrehen) beginnt bereits in der Frühe bei ca. 5.30 Uhr und endet abends gegen 21.00 Uhr. Nach Einführung der Mautgebühren ist die Lärmbelastung durch Lkw bis einschließlich samstags besonders gestiegen; denn die L 11 ist inzwischen eine Zubringerstraße zu den Autobahnen A 61 und A 555/556 geworden und eine Abkürzung über die L 11 spart die Mautgebühren! Dieser Verkehr dürfte nach Einführung der Mautgebühren für Bundesstraßen noch zunehmen. Insbesondere an Wochenenden lieben Motorradclubs aus den Großstädten die Eifel. Dann fahren ganze Pulks von Motorradfahrern die L 11 hinauf und herab. Die Einwenderin habe zwar Fenster und Türen mit Doppelverglasung; eine dreifache Verglasung wäre inzwischen aber notwendig. Wenn man an schönen Sommertagen im Garten sitzt, hat man durch Auto/Motorradgeräusche den Eindruck, dass Helikopter über die Köpfe hinweg rattern. Ein Rauschen und Brummen, ähnlich einer Autobahn, begleite sie oft den ganzen Tag bis in den späten Abend. Gespräche im Garten müssten oftmals wegen zu lauten Verkehrsgeräuschen unterbrochen werden! Kämen bei Realisierung des geplanten Bebauungsgebietes und bei der Dichte der geplanten Bebauung von 120 Häusern noch ca. 200 erforderliche Pkw hinzu; ist dies ein unvorstellbarer Zustand, von der Umweltver- Zu 22.3.2 Zu 22.3.2 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die aufgeführten Belastungen sind vorhanden und können nicht ursächlich dem Plangebiet zugeordnet werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Generell besteht auch kein Anspruch auf Schutzmaßnahmen seitens des Straßenbaulastträgers. Dass die Eifel gerade auch bei Motorradfahrern sehr beliebt ist, ist leider nicht zu verhindern. In der Schalltechnischen Untersuchung, die für das Plangebiet erstellt wurde, wurde zwar Überschreitungen der Orientierungswerte gem. der DIN 18005 Schallschutz im Städtebau festgestellt; diese liegen aber durchaus im üblichen Bereich für heutige Siedlungsbereiche. Der zusätzliche Verkehr aus dem Plangebiet wird diese Situation nicht spürbar verändern. Seite 91 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Zu 22.4 Zu 22.4 Am 13. Januar 2015 hat eine Verkehrskommission mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes des Kreises Euskirchen, des Landesbetriebes Straßenbau NRW, der Kreispolizeibehörde und der Stadt Bad Münstereifel einen Ortstermin durchgeführt. Im Rahmen dieses Termins hat die Verkehrskommission vorgeschlagen, für das derzeit in der Planung befindliche Wohngebiet im Rahmen der Bauleitplanung sowohl eine Verkehrslösung für die Anbindung des künftigen Wohngebietes als auch eine Verbesserung der Situation der Pfarrer-BeckerStraße zu schaffen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. schmutzung ganz abgesehen. Dazu ist es jetzt schon Tatsache, dass hier jedes Haus notwendigerweise mindestens 2 Pkw besitze, weil der Weg zum nächsten Kindergarten/Grundschule ca. 2 km lang, zum nächsten kleinen Supermarkt oder Bahnhof 3 km und zu den größeren Supermärkten zwischen 8 und 13 km beträgt. Fußläufig ist also überhaupt nichts zu erreichen, nicht einmal Bus oder Bahn. 22.4 Verkehrsführung auf der L 11 Die viel befahrene L 11, die sich durch eine unübersichtliche, kurvenreiche Streckenführung und extremes Gefälle auszeichnet, hat auf einer Strecke von ca. 1000 Metern jetzt schon unglaubliche 8 (9) gefährliche Ein- und Ausfahrten und dass ohne die neue Zufahrt zum geplanten Baugebiet. Zum Beispiel die Strecke auf der L 11 von Arloff in Richtung Kirchheim: 1. Ein- und Ausfahrt von der B 51 kommend in das Dorf Arloff nach ca. 150m 2. die lt. einem Zeitungsbericht vorgesehene Einfahrt zum Sportplatz nach ca. 200m 3. Ein- und Ausfahrt in die Fabrikstraße nach ca. 200m 4. Ein- und Ausfahrt in den Gutenbergweg (gefährliche Unfallstelle am Stoppschild) nach ca. 200m 5. Fußgängerübergang von der Hardtburstraße in das Dorf Kirspenich und Ein- und Ausfahrt in die Hardtburgstraße (hier ist für höchstens 2 Pkw eine Linksabbiegespur eingerichtet, ein dritter Pkw würde die Fahrbahn blo- Bereits mehrfach wurde die Verkehrssituation in dem gesamten Bereich überprüft. Hierbei wurden u.a. auch mehrfach Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen und die Verkehrsbelastung überprüft. So wurde z.B. der Einmündungsbereich L 11/Hardtburgstraße dahingehend verändert, dass die im Verlauf der L 11 vorhandene Linksabbiegespur verkürzt wurde und dadurch Raum geschaffen wurde für die Ein- Seite 92 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme 6. 7. 8. 9. ckieren! Was ist bei Eis und Schnee??? nach ca. 150m Ein- und Ausfahrt in die Bonner Straße nach ca. 50m Ein- und Ausfahrt in den Flettenbergweg und Ehrlichweg nach ca. 80m Ein- und Ausfahrt in die PfarrerBecker-Straße und jetzt auch noch eine neue Ein- und Ausfahrt zur Bauernscheune, die erst vor kurzem errichtet wurde. Dort habe wurden bisher 3 Beinaheunfälle erlebt, weil ein nach links abbiegender Trecker durch einen hinter ihm fahrenden Lkw verdeckt wurde und Pkw 's beim Überholen nur durch eine Vollbremsung einen Unfall verhindert haben. Zu all diesen Ein- und Ausfahrten käme jetzt noch die 10. Ein- und Ausfahrt zu den geplanten 120 Häusern mit ca. 200 Pkw dazu??? Diese Verkehrsführung müssen das Landesstraßenbauamt, das Straßenverkehrsamt und die Polizei auf alle Fälle überprüfen. An die Kinder, die aus dem geplanten Baugebiet zum Kindergarten, zur Schule oder auch nur zu Freunden ins Dorf gelangen wollen, mag bei der o.a. Sachlage überhaupt nicht gedacht werden. Denn an Geschwindigkeitsvorgaben halten sich nicht alle Verkehrsteilnehmer!! Hier würde nur die Lösung durch eine Fußgängerbrücke über die L 11 eine sichere Überquerung der L 11 gewährleisten. In Wintern, mit sehr viel Schnee und Eis, wurden zahlreiche Unfälle auf der L 11 beobachtet. Stellungnahme der Verwaltung richtung einer Querungshilfe, die den Fußgängern das Queren der L 11 erleichtern sollte. Für die übrigen Straßen des Wohnviertels liegen keine Querungsmöglichkeiten über die L 11 vor. Aufgrund der Überprüfung durch die Verkehrskommission wurde die Situation am Ende der Bonner Straße etwas verändert, um dort das Überqueren sicherer zu ermöglichen. Dennoch stellte auch die Verkehrskommission fest, dass die Gesamtsituation trotz aller Änderungen nicht als zufriedenstellend angesehen werden kann. Daher wurde auch hier empfohlen, im Rahmen der Planung des neuen Baugebietes mit allen zu beteiligenden Behörden eine sinnvolle Gesamtlösung für das Wohngebiet zu erarbeiten und die Chancen, die die aktuelle Planung dazu bietet, zu nutzen. Die geplante Anbindung an die L 11 ist im Grundsatz mit dem Straßenbaulastträger abgestimmt. Im Gegenzug wird die Zufahrt zur Pfarrer-Becker-Straße geschlossen. In diese Abstimmungen ist auch die Einrichtung eines signalgesicherten Fußgängerüberweges über die L 11 eingeflossen. Diese Fußgängerquerung kommt gerade auch der Altbebauung zugute, da diese nur im Zusammenhang mit dem Plangebiet realisiert werden kann. Beschlussvorschlag Seite 93 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 22.4 Kanalisation Es wurde erlebt, dass in der Pfarrer-BeckerStraße bei starkem Niederschlag der Kanal übergelaufen ist und der Keller des Hauses ca. 1 Meter unter Wasser stand! Der fast 50 Jahre alte Kanal lässt es sicher nicht zu, dass noch 120 Häuser angeschlossen werden. Hier hat die Stadt Bad Münstereifel eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber den Bürgern, um diese vor großen Schäden zu schützen. Die Einwenderin würde jedenfalls die Stadt in Regress nehmen, würde ein Fall wie in Flamersheim eintreten! Zu 22.4 Zu 22.4 Für das Plangebiet ist eine Trennkanalisation geplant, d.h. dass nur das anfallende Schmutzwasser in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet und in der Kläranlage Kirspenich behandelt wird. Diese zusätzliche Schmutzwassermenge kann von der Kläranlage aufgenommen werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 22.5 Was passiert mit dem Niederschlagswasser? Niederschlagswasser kann der Boden hier nicht gut aufnehmen; er besteht größtenteils aus Fels und Lehm und bei Regenzeit, insbesondere im Herbst und Frühjahr, stehen die Felder und der Weg und die Grundstücke entlang der Verlängerung der Hardtburgstraße zum Hardtwald unter Wasser. Zu 22.5 Zu 22.5 Wie nebenstehend dargelegt, scheidet eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers im Gebiet aus. Grundsätzlich wurde gutachterlich nachgewiesen, dass das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser komplett ohne Rückhaltung gewässerverträglich in die Erft geleitet werden kann. Ein maßgeblicher Grund dafür ist, dass die Einleitung aus dem Neubaugebiet vor der ersten Flutwasserwelle erfolgt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 22.6 Vogel- und Tierschutz Um die Vielfalt der vielen Vogelarten, die sich im Garten tummeln, z.B. nachts sogar ein ca. 50 cm großer Uhu auf dem Balkon, Milane, Eichelhäher, Bunt- und Grünspechte, Krähen und Dohlen, Elstern, Falken, Bussarde, Habichte, Amseln, Blau- und Kohlmeisen, Rot- Zu 22.6 Zu 22.6 Die Umweltbelange wurden umfänglich geprüft und in die Planung eingestellt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Die Planung kann umweltverträglich umgesetzt werden. Seite 94 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung kehlchen, Rotschwänzchen, eine Vielzahl von Spatzenfamilien und nicht zuletzt den Feldlerchen und Bachstelzen weiterhin ein so großes Schutzgebiet zu gewährleisten, müssten entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Dazu gibt es hier Igel, Iltisse und einmal sogar ein Marder unterm Dach! Bei den genannten Tier- und Vogelarten handelt es zum Teil um sogenannte „Allerweltsarten“, die sich auch in den zukünftigen Hausgärten ansiedeln werden. Dazu gibt es in dem kleinen Innenhof der Einwenderin mehrere Fledermäuse, die sich dort eingerichtet haben! Alles in allem: Sollte das geplante Baugebiet tatsächlich realisiert werden, die Einwenderin titulierte es bereits jetzt wegen der vorgesehenen dichten Bebauung und Besichtigung von anderen Projekten der Firma F & S als „Legoland“ (Säulenvillen auf 300 qm), sind unbedingt die Sicherheit von Personen bezüglich der Verkehrsführung zu beachten, Lärmschutzanlagen anzubringen, die alte Kanalisation zu überprüfen, die Problematik des Niederschlagswassers zu beachten sowie der Vogel- und Tierschutz zu beachten (Ausgleichsmaßnahmen, die aber auch überprüft werden müssen). Ist diese wunderschöne Landschaft es nicht wert, erhalten zu bleiben, statt alles mit Häusern zuzubauen, die ohnehin nach heutigem Geschmack so angelegt werden, dass kein Tier mehr überleben kann; nämlich sauber gepflasterte Eingangsbereiche und Terrassen, Vorgärten mit viel Steinbeeten und vielen, vielen Thujahecken! Es entstünde ein neuer Orts-/Stadtteil von Kirspenich, ein Kirspenich neu? Für die Feldlerche, als im Gebiet vorkommende, planungsrelevante Art, werden umfassende Ausgleichsmaßnahmen, in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen, getroffen. Beschlussvorschlag Seite 95 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Zu 23.1 Mit einer Bebauung des Gebietes wird sich das Landschaftsbild zwangsläufig verändern. Zu 23.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Um Eingangsbestätigung des Schreibens sowie um vollständige Weiterleitung an die Entscheidungsträger der Gemeinde und um eine detaillierte Stellungnahme zu allen Bedenken wird gebeten. 23 Anwohner Hardtburgstraße Schreiben vom 27.05.2016 Der Einwender ist Miteigentümer eines Grundstückes an der Hardtburgstraße. Gegen den Bebauungsplan werden folgende Bedenken erhoben: 23.1 Dass durch den Bebauungsplan dargestellte Baugebiet verändert die Struktur des Ortsteils Kirspenich (Hardtberg) erheblich. Neben den bislang bestehenden großflächigen Baugrundstücken, die der ländlichen Prägung des Ortes entsprechen, wird eine kleinteilige Siedlung geplant, die so dicht bebaut wird, dass schon der von ihr selbst erzeugte Verkehrslärm zur Überschreitung aller Orientierungswerte führt. Auch die Grundstücksausnutzung ist mit einer Grundflächenzahl zwischen 0,35 und 0,4 sehr hoch. Hier entsteht eine städtische Struktur mitten auf dem Land. Eine solche Planung kann man nicht billigen. Grundlage dieser geordneten städtebaulichen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan. Dieser formuliert die durch den Stadtrat beschlossenen, mit den Behörden abgestimmten und auch mit den Bürgern diskutierten Entwicklungsziele der Stadt. Die Diskussion, wo prinzipiell Neubaugebiete entstehen sollen ist daher bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung, in Form des Flächennutzungsplans entschieden worden. Es ist ein Baugebiet geplant, dass sich an der Umgebungsstruktur orientiert. Entlang der Gebietsränder zur freien Landschaft sind nur Einzelhäuser in eingeschossiger Bauweise mit einer GRZ von 0,35 zulässig. Ansonsten werden in der Gebietsmitte nur Einzel- und Doppelhäuser zugelassen. Von einer Kleinstparzellierung kann somit keine Rede sein. Das Parzellierungskonzept sieht insgesamt rd. 110 bis 115 Grundstücke vor. Die geplanten Grundstücksgrößen und Seite 96 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag vor allem die zulässige bauliche Dichte, auch in Verbindung mit den überbaubaren Grundstücksflächen, sind im Bestandsgebiet bereits vorhanden. Die Verkehrslärmsituation im Plangebiet, durch aus dem Gebiet heraus entstehenden Verkehr, ist sehr gering und üblicherweise in allen Wohngebieten anzutreffen. 23.2 Die Planung führt bei konsequenter Realisierung zu erheblichem Zusatzverkehr auf der Hardtburgstraße. Zwar wird in der Begründung immer wieder aufgeführt, die Anbindung der Neubausiedlung an die Hardtburgstraße werde nur für Feuerwehr und Versorgung ausgeführt. Davon geht auch die Firma F&S concept Projektentwicklung GmbH & Co. KG in ihrer verkehrlichen Stellungnahme aus. Gleichwohl untersucht sie auch die Möglichkeit, Verkehr auch über die Hardtburgstraße abzuleiten. Nach ihrer Ansicht ist dies möglich. Die Festsetzungen im Bebauungsplan ermöglichen dies auch. Es wird lediglich eine Verkehrsfläche festgesetzt. Es wäre möglich, auf diese Fläche auch eine normale Erschließungsstraße zu bauen. Diese führt zu erheblichem Zusatzverkehr auf der Hardtburgstraße, der auch das Grundstück des Einwenders erheblich belaste. Und zwar im Hinblick auf • eine deutlich zunehmende Lärmbelästigung, • eine deutlich zunehmende Luftverschmutzung durch Abgase, • Schmutz allgemein (speziell, wenn auch der für eine Großbaustelle erforderliche Baustellenverkehr die Hardtburgstraße Zu 23.2 Die Erschließung des Gebietes ist über die neue Anbindung an die Landstraße L 11 geplant. Diese Haupterschließungsachse wird jedoch entgegen den bisherigen Überlegungen, bis zur Hardtburgstraße ausgebaut werden, so dass diese auch Erschließungsfunktionen übernimmt. Um die Anwohner der Hardtburgstraße nicht mit dem Baustellenverkehr sowohl für alle Tiefbau- als auch alle Hochbaumaßnahmen zu belasten, wird dieser komplett über die neue Anbindung geführt. Dies wird im Erschließungsvertrag entsprechend geregelt. Innerhalb der Hardtburgstraße selbst werden Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vorgesehen. Zudem soll die Hardtburgstraße, ab dem Abzweig Burgtalstraße, für Lkws über 7,5 Tonnen (mit Ausnahme der Ver- und Entsorgungsfahrzeuge) gesperrt werden. Die Anwohner werden in die Überlegungen, welche konkreten Maßnahmen gewählt werden, mit einbezogen. Im Rahmen der Erstellung des Verkehrsgutachtens wurde die zusätzliche Anbindung an Zu 23.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 97 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme • • • für den Ab- und Antransport von Aushub und Baumaterialien nutzen sollte), die zu erwartenden Schäden an der Straße, etwa dem Straßenbelag und dem Straßenunterbau (speziell, wenn auch der für eine Großbaustelle erforderliche schwere Baustellenverkehr die Hardtburgstraße nutzen sollte), die Gefährlichkeit des eigenen Straßenabschnitts, da unmittelbar vor dem Haus (einschließlich unserer Ausfahrt) die ohnehin schon schlecht einsehbare und nicht ungefährliche Einmündung der Dr. Verbeek-Straße in die Hardtburgstraße liegt, die Bewegungsfreiheit des Einwenders, der als Schwerbehinderter stets auf den Rollstuhl angewiesen ist und sich bislang gut und sicher auf der Straße bewegen konnte. Es bedeutet für ihn eine erhebliche Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit und (wie das Neubaugebiet schon an sich!) dessen Möglichkeit zur naturnahen Regeneration und Erholung. Hier ist eine einschränkende Festsetzung der Verkehrsfläche nach § 9 Nr. 11 BauGB zwingend, bedingungslos und unwiderruflich erforderlich. 23.3 Entgegen den Ausführungen in der Begründung des Bebauungsplans überplant der Bebauungsplan nicht nur Landschaftsschutzgebiete mit einer temporären Festsetzung bis zur Realisierung von Vorhaben. Einzelne Flächen liegen auch in dauerhaften Landschaftsschutzgebieten. Die Begründung ist Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag die Hardtburgstraße untersucht. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastungen auf der Hardtburgstraße kann festgestellt werden, dass die Leistungsfähigkeit der Anbindung an die Hardtburgstraße gegeben ist. Umwegfahrten werden reduziert und eine soziale Vernetzung ermöglicht. Wie bereits dargelegt, wird der gesamte Baustellenverkehr zur L 11 abgewickelt. Der Anregung kann somit nicht gefolgt werden. Zu 23.3 Sowohl der Flächennutzungsplan im Maßstab M. 1:10.000 als auch der Landschaftsplan ist sehr grobmaschig. In beiden Planwerken ist die beabsichtigte Bodennutzung flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt. Zu 23.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 98 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung daher falsch. Eine Rechtfertigung der Einbeziehung solcher Fläche in das Plangebiet fehlt. Bebauungspläne sind nach § 8 Abs. 2 BauGB aus den Flächennutzungsplänen in der Weise „zu entwickeln”, dass durch ihre Festsetzungen die zu Grunde liegenden Darstellungen des Flächennutzungsplans konkreter ausgestaltet und damit zugleich verdeutlicht werden. Dieser Vorgang der Konkretisierung schließt nicht aus, dass die in einem Bebauungsplan zu treffenden Festsetzungen von den vorgegebenen Darstellungen des Flächennutzungsplans geringfügig abweichen. Derartige Abweichungen sind zulässig, wenn sie sich aus dem Übergang in eine konkretere Planungsstufe rechtfertigen und die Grundkonzeption des Flächennutzungsplans unberührt lassen. 23.4 Neben den Landschaftsschutzgebieten als solchen, wird auch ganz akut die Natur des Hardtbergs, einschließlich teilweise streng geschützter Arten, belastet und womöglich unwiederbringlich zerstört. Dies wurde bislang viel zu wenig beachtet. Nach meinen Informationen gibt es aktuell noch nicht einmal ein vollständiges Bild der hiesigen Artenvielfalt. An dieser Problematik ändert auch die geplante (und sowohl im Hinblick auf seine Ausgestaltung als auch Überwachung höchste fragwürdige) Anlage etwa eines „Naturschutzackers“ nichts. Den Belangen des Naturschutzes sollten deutlich mehr Beachtung geschenkt werden, als in der bisherigen Planung. Zu 23.4 Die Umweltbelange wurden umfänglich geprüft und in die Planung eingestellt. Das Artenschutzgutachten hat z.B. ein weitaus größeres Gebiet, als das Eingriffsgebiet betrachtet. 23.5 Es fehlt nach Kenntnis des Einwenders bis heute ein Bodendenkmalgutachten. In der Vergangenheit wurden im Umland von Zu 23.5 Anfang April 2016 wurde durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland auf etwa einem Drittel des Plangebietes eine Beschlussvorschlag Zu 23.4 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Die Planung kann umweltverträglich umgesetzt werden. Zu 23.5 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu neh- Seite 99 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Kirspenich eine beachtliche Reihe historischer Stätten insbesondere aus römischer oder fränkischer Zeit entdeckt, die als archäologisch bedeutsam eingestuft wurden. Es ist keineswegs auszuschließen, dass solche Funde auch auf dem Gelände des geplanten neuen Baugebiets gemacht werden. Grunderfassung durchgeführt. Die Begehungen dieser Fläche erbrachten neben einer vorgeschichtlichen Feuersteinklinge und einem eisenzeitlich/römischen Basaltmahlsteinbruchstück Stücke von verbranntem Rotlehm und Metallschlacken zu Tage, die ggf. auf Metallverarbeitungsstätten schließen lassen, die bereits aus der Umgebung bekannt sind. Darüber hinaus wurden im Süden der Fläche frühmittelalterliche Gefäßscherben kartiert, die entweder auf eine Siedlung dieser Zeitstellung oder auf eine frühmittelalterliche Nutzung des Geländes schließen lassen. men. Die auf den dortigen Feldern zahlreich aufzufindenden Reste von Schlacke, die üblicherweise bei der Eisenerzproduktion als Abfallprodukt anfällt, deuten neben bereits in der Vergangenheit dokumentierten, in der näheren Umgebung gemachten ähnlichen Funden (Reste von Kalkbrennereien und Eisenverarbeitungsstätten bspw. auf dem Flettenberg und im Hardtwald) auf die Existenz historischer, womöglich aus römischer Zeit stammender Produktionsstätten hin (vgl.: Führer zu vor- und frühgeschichtlichen Denkmälern, Band 25: Nordöstliches Eifelvorland I - Euskirchen, Zülpich, Bad Münstereifel, Blankenheim; hrsg. vom Römisch-Germanischen Zentralmuseum Mainz; Verlag Philipp von Zabern, Mainz, 1974; insbes. Seiten 52 und 53, 56 und 57, 68). Dies sollte vor Realisierung des Bauvorhabens unbedingt fachkundig untersucht und abgeklärt werden, da sonst die Gefahr unwiederbringlicher Zerstörung womöglich historisch bedeutsamen Kulturerbes droht! Die Belange des Bodendenkmalschutzes werden insofern eingestellt, dass die wissenschaftliche Untersuchung der im Plangebiet erhaltenen Bodendenkmäler durch eine Fachfirma, an den Vorgaben des § 29 DSchG NW ausgerichtet, gewährleistet wird. Damit wird grundsätzlich dem Bebauungsplan Vorrang vor den Belangen des Bodendenkmalschutzes eingeräumt. Für den Umfang und den Ablauf der archäologischen Untersuchung liegt bereits ein Konzept vor. Danach sollen zunächst die Erdarbeiten für einen Teil der Erschließungsstraßen- der archäologischen Situation angepasst - unter archäologischer Fachaufsicht ausgeführt werden. Dabei aufgedeckte archäologisch Funde und Befunde werden nach Maßgabe einer Erlaubnis gemäß § 13 DSchG NW wissenschaftlich untersucht und gegebenenfalls geborgen. Zudem werden in den Bereichen der konkreten Hinweise auf archäologische Befundsituationen (hier: durch Prospektion erkannte Seite 100 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag frühmittelalterliche Fundkonzentration und durch die Altkartierung gelieferte Hinweise auf vorgeschichtliche Hügelgräber) im Bereich der zukünftigen Baufenster bzw. Erschließungen qualifizierte Sondagen angelegt. Die archäologische Situation wird dann ergebnisorientiert ausgewertet und es werden die notwendigen archäologischen Untersuchungen im Vorfeld der Umsetzung der Bebauung, ebenfalls nach den Vorgaben des § 29 DSchG, in Abstimmung mit dem LVR ausgeführt. Sollte bei diesen Voruntersuchungen jedoch festgestellt werden, dass eine Teilfläche von überregionaler Bedeutung im Sinne des Denkmalschutzes ist, wird der eigene Wirkungsbereich des Denkmalschutzes gegenüber dem Bebauungsplan erneut überprüft werden. 23.6 Es bestehen erhebliche Zweifel, dass der vor gut 40 bis 50 Jahren bei der damaligen Erschließung des Hardtbergs angelegte Abwasserkanal für die geplante Zusatzbebauung ausreicht. In der näheren Umgebung gibt es bereits einige traurige Beispiele dafür, dass bestehende Kanäle das zusätzliche Abund ggfs, auch Regenwasseraufkommen aus (zumeist nicht einmal annähernd so groß dimensionierten) Neubaugebieten nicht hinreichend fassen konnten, so dass bei entsprechender Wetterlage (bspw. Starkregen) die Keller der Altanwohner vollgelaufen sind was zuvor, auch bei vergleichbaren Wetterbedingungen, so nicht vorgekommen ist. Zu 23.6 Für das Plangebiet ist eine Trennkanalisation geplant, d.h. dass nur das anfallende Schmutzwasser in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet und in der Kläranlage Kirspenich behandelt wird. Diese zusätzliche Schmutzwassermenge kann von der Kläranlage aufgenommen werden. Das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser wird getrennt vom Schmutzwasser über einen neuen Kanal in die Erft geleitet. Grundsätzlich wurde gutachterlich nachgewiesen, dass das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser komplett ohne Rückhal- Zu 23.6 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 101 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Es gilt: Bislang gab es keinerlei gravierende Probleme mit der Kanalisation. Auch bei stärkerem oder länger anhaltendem Regen konnte sie das Wasser fassen und sicher ableiten. Für die Zukunft wird jedoch befürchtet, dass das nicht so bleiben wird: Die Grundstücke befinden sich exakt am Zufluss desjenigen Kanalsabschnitts, der die gesamten Abwässer des oberen Teils der bisherigen Bebauung auf dem Hardtberg abführt, mit dem Kanal auf der Hardtburgstraße. Sollte es also künftig zu Kapazitätsengpässen kommen, wären wir gemeinsam mit unseren Nachbarn im Bereich der Einmündung Dr-VerbeekStraße/Hardtburgstraße die ersten, die davon betroffen wären. Es wird aus diesem ganz persönlichen Grund darauf bestanden, dass der Einwender von der Stadt Bad Münstereifel eine rechtsverbindliche Zusicherung bekommt, dass der bestehende Abwasserkanal auch bei vollständiger Bebauung des geplanten Neubaugebiets auch bei außergewöhnlichen Wetterereignissen ausreicht und nicht ebenfalls volllaufende Keller oder vergleichbare Schäden am Eigentum drohen. Im Rahmen dieser Zusicherung wird erwartet, dass die Stadt Bad Münstereifel für den Fall, dass entgegen der Zusicherung doch Schäden am Eigentum entstehen, diese vollumfänglich übernimmt, sie den Anwohnern gegenüber also umfassend für eine etwaige Fehleinschätzung bzw. Fehlplanung haftet. Von Seiten der Bewohner des Hardtbergs wurde bereits mehrfach auf diese Problematik hingewiesen. Sie ist also hinlänglich bekannt. Sollte die Stadt Bad Münstereifel diese Zusi- tung gewässerverträglich in die Erft geleitet werden kann. Ein maßgeblicher Grund dafür ist, dass die Einleitung aus dem Neubaugebiet vor der ersten Flutwasserwelle erfolgt. Beschlussvorschlag Seite 102 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Zu 23.7 Die nebenstehend aufgeführten Fragestellungen werden im Erschließungsvertrag verbindlich geregelt. Zu 23.7 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. cherung jedoch nicht geben können, eben weil nicht sicher gewährleistet werden kann, dass der bisherige Kanal tatsächlich ausreichen wird, wird erwartet, dass unverzüglich alles Notwendige getan wird, damit der Kanal über die künftig erforderlichen zusätzlichen Kapazitäten verfügt und es deswegen nicht zu Schäden kommen kann. Man wird sich nicht an den hierfür anfallenden Kosten beteiligen. Dies ist eine Angelegenheit, die alleine die Stadt Bad Münstereifel und den Investor des neuen Baugebiets als Veranlasser betrifft, und die folglich auch alleine von diesen beiden Parteien zu finanzieren ist. 23.7 Überdies wird von der Stadt Bad Münstereifel erwartet, dass sie das Insolvenzrisiko des Investors den Anwohnern gegenüber übernimmt. Da der Investor die Erschließung des neuen Baugebiets übernehmen soll, ist er den neuen wie auch den bisherigen Anwohnern gegenüber verantwortlich dafür, dass diese Erschließung frei von Fehlern und Mängeln erfolgt. Sollte dies nicht der Fall sein - was in Anbetracht des keineswegs unproblemtischen Geländes, auf dem das Baugebiet entstehen soll, durchaus erwartbar ist - und es zu Schäden kommt, die auf Fehler und Mängel insbesondere bei der Planung, Durchführung und Überwachung der Erschließungsarbeiten zurückzuführen sind (etwa durch die bereits angesprochene von uns befürchtete Fehlplanung bzw. Kalkulation der Kanalisation), werden sich neue wie auch bisherige Anwohner zwecks Schadensersatz folglich zunächst an den Investor wenden bzw. an den Investor wenden müssen. Zitat: Der Erschließungsträger übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme durch die Stadt die vertraglich vereinbarten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik und Baukunst entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Zweck aufheben oder mindern. Zur Sicherung aller sich aus diesem Vertrag für den Erschließungsträger ergebenden Verpflichtungen leistet er Sicherheit in Höhe von ... € Seite 103 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Zu 23.8 Die zur Diskussion stehende Fläche ist nicht willkürlich gewählt, sondern ist im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel als Potentialfläche für die weitere bauliche Entwicklung vorgesehen. Der FNP als behördenverbindliches Entwicklungskonzept der Stadt wurde seinerzeit mit der Landes- und Landschaftsplanung abgestimmt und ist bis heute gültig. Zu 23.8 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Für den Fall allerdings, dass der Investor zahlungsunfähig wird, und sei es nur, um sich einer Haftung zu entziehen, erwarten wir von der Stadt Bad Münstereifel eine rechtsverbindliche Erklärung, dass sie sich für die Qualität der gesamten Arbeiten des Investors verbürgt und dessen Haftungsrisiken uns gegenüber im Falle einer Insolvenz vollumfänglich übernimmt - handelt es sich bei der Erschließung doch um eine kommunale Aufgabe, die der Stadt Bad Münstereifel im Grundsatz selbst obliegt, auch wenn es ihr freisteht, sie auf Dritte zu übertragen. Dass sich die Stadt Bad Münstereifel deswegen allerdings auch aus der Haftung entziehen könnte, wird in Anbetracht der mannigfaltigen Fragwürdigkeit und Risiken des Projekts nicht akzeptiert. 23.8 Wir haben ganz erhebliche Bedenken, dass es überhaupt einen realistischen Bedarf gibt für das neue Wohngebiet. Es ist wahrlich kein Geheimnis, dass bereits seit einer ganzen Weile die großen Städte und Ballungsgebiete eine weitaus größere Anziehungskraft auf Wohnungssuchende ausüben, als eher ländlich geprägte Landstriche wie bspw. das Umland der Kernstadt Bad Münstereifel. Es gibt auch kaum Anzeichen dafür, dass sich daran in absehbarer Zeit etwas ändern könnte: Alle größeren Städte im Westen und Süden Deutschlands werden laut Prognosen in den nächsten Jahren wachsen. Gleichzeitig verlieren, bei ohnehin sinkender Gesamtbevölkerung in Deutschland, ländliche Gebiete kurz- wie langfristig immer mehr ihrer Bevölkerung, werden teilweise womöglich ganz In diesem Zusammenhang mussten bzw. müssen die bisherigen Bewohner und Nutzer des Bestandsgebietes auch Veränderungen hinnehmen. Die Bevölkerungsabnahme in Bad Münstereifel hängt ggfs. ursächlich mit den nicht verfügbaren Baugrundstücken zusammen. Seite 104 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung entsiedelt. Seit über das Plangebiet öffentlich diskutiert wird, ist eine hohe Nachfrage nach Grundstücken im Gebiet zu verzeichnen. Derzeit liegen bereits rd. 180 Anfragen vor, wobei ca. die Hälfte aus dem Stadtgebiet von Bad Münstereifel kommt. Umgekehrt reicht die tatsächliche Bautätigkeit in den Ballungsgebieten und großen Städten bei weitem nicht aus, um die Nachfrage zu decken - mit der Folge stark steigender Grundpreise und Mieten, während in ländlichen Gebieten, auch in unserer unmittelbaren Umgebung, erstaunlicherweise ein Neubaugebiet nach dem anderen aus dem Boden gestampft wird. Mit äußerst wechselhaftem Erfolg. Es wird momentan offenkundig in so ziemlich jeder Hinsicht am tatsächlichen Bedarf vorbei gebaut. Das Neubaugebiet auf dem Hardtberg dürfte eines der besten Beispiele dafür werden: Die mir bekannten Bevölkerungsentwicklungsprognosen für die Stadt Bad Münstereifel sind fast schon besorgniserregend, so dramatisch sind die Vorhersagen im Hinblick auf den zu erwartenden Bevölkerungsrückgang in den nächsten Jahren. Es ist absurd zu glauben, dass die Ausweisung weiterer Neubaugebiete daran etwas ändern kann, denn bereits jetzt stehen genügend Altimmobilien auch im Raum Bad Münstereifel zum Verkauf. Die Nachfrage dürfte also bereits mit dem Bestand problemlos gedeckt werden. Nach Erkenntnissen der Verwaltung wurden gerade in den letzten Jahren alle Baugebiete im Umfeld in kürzester Zeit erschlossen und vermarktet. Aktuell ist genau das Gegenteil zu beobachten. Dennoch ist eine Entwicklung des Gebietes in Bauabschnitten geplant. Die für die Zukunftsfähigkeit eines Ortes wichtige Bevölkerungsgruppe junger Menschen, in der sog. Familiengründungsphase favorisiert oft den Neubau und lässt sich auch in meist langen Beratungsgesprächen hiervon nicht abbringen, da bei Bestandsimmobilien der Sanierungsaufwand oft schwer abschätzbar ist. Auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, besteht ein wichtiges Entwicklungsziel der Stadtplanung darin, auch junge Generation zu gewinnen, um auch den Fortbestand der Infrastruktur zu sichern. Soll dieser Generation, dass verwehrt werden, was dem Einwender ermöglicht wurde. Beschlussvorschlag Seite 105 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Wenn man den allgemein bekannten Prognosen glauben darf (und es gibt keinen Grund, daran zu zweifeln), werden als Folge der Landflucht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren noch wesentlich mehr Altimmobilien angeboten werden, die - jetzt auch noch in Konkurrenz zu womöglich halb unbebauten, halb leer stehenden Neubaugebieten - den Markt geradezu überschwemmen werden. Das Angebot wird also weiter anwachsen, was bei gleichzeitig erwartbar sinkender Nachfrage zwangsläufig für einen erheblichen Wertverlust bestehender Immobilien sorgen wird, da sich diese nur noch durch spürbares Entgegenkommen bei der Preisgestaltung (wenn überhaupt) an die vergleichbar wenigen Interessenten veräußern lassen dürften. Ganz abgesehen von den ohnehin zu erwartenden Belastungen durch Baulärm, Schmutz etc., die uns in den nächsten Jahren drohen und ebenfalls wertmindernde Folgen für unser Eigentum haben werden: Vor diesem Hintergrund in der Ausweisung eines zusätzlichen Baugebiets, zumal eines dieser Größe, und der damit absehbaren, bislang nicht durch eine fundierte Bedarfsanalyse widerlegten Schaffung eines deutlichen Überangebots auf dem lokalen Immobilienmarkt, wird ein ganz erheblicher hoheitlichen Eingriff in Eigentum und Altersvorsorge gesehen, der von Seiten der Stadt Bad Münstereifel offenbar ganz bewusst, obwohl vorhersehbar und vermeidbar, in Kauf genommen wird. 23.9 Es ist auch nicht zu erwarten, dass das geplante Neubaugebiet dem angesprochenen Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Nach der Rechtsprechung ist das private Interesse eines Grundstückseigentümers, dass ein an sein Eigentum angrenzendes unbebautes Areal weiterhin baulich ungenutzt bleibt, 0 nicht besonders schützenswert; denn kein Grundstückseigentümer hat einen Anspruch darauf, dass fremdes Eigentum baulich ungenutzt bleibt, damit er die Vorteile der unmittelbaren Nachbarschaft unbebauten Geländes genießen kann. Wenn der Wertverlust eines Grundstückes zu Abwehrrechten des Eigentümers führen würde, könnte niemand in Deutschland mehr ein Haus bauen. Zu 23.9 Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Zu 23.9 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnah- Seite 106 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Trend zur Landflucht auch aus unserer Gegend substanziell etwas entgegenzusetzen hätte - etwa aufgrund erkennbarer architektonischer oder städteplanerischer Alleinstellungsmerkmale oder Reize. Abgesehen vielleicht von einer bislang noch recht attraktiven, nach Fertigstellung als solche aber vermutlich kaum noch wahrnehmbaren Lage, mag die Bebauungsdichte zwar städtisch sein, die übrige geplante Infrastruktur bleibt aber mehr als unattraktiv. Ohne eigenen Pkw dürfte sich keiner der Neuanwohner in oder durch den Ort bewegen können, da Schule, Arzt, Kindergarten, Bahnhof, der kleine Supermarkt, der kleine Backshop, die wenigen anderen Läden und die Apotheke zum Teil kilometerweit (bis zu 3km) entfernt liegen und überdies nur durch die über den gesamten Hardtberg hinweg (zumal für Kinder) teils lebensgefährliche Querung der viel befahrenen, abschüssigen, kurvigen und schlecht einsehbaren L11 aus Richtung Kirchheim möglich ist. Es ist geplant das Gebiet zu erschließen und die Grundstücke frei zu veräußern. In der Gestaltungssatzung werden hinsichtlich der Gebäudegestaltung Festsetzungen getroffen, die ein Einfügen in den Umgebungsrahmen gewährleisten, wobei dieser im Altbestand durch eine Vielzahl von Architekturformen, Gebäudekubatur etc. als nicht einheitlich zu bezeichnen ist. me zur Kenntnis zu nehmen. 23.9.1 Gibt es Pläne, einen öffentlichen Personennahverkehr (beispielsweise per Bus, einschließlich Schulbus) vom Neubaugebiet in den Ortskern von Arloff-Kirspenich zu etablieren, um so die Wege zu verkürzen und das zu erwartende Verkehrsaufkommen (einschließlich Lärm und Emissionen) wenigstens ein wenig im Rahmen zu halten? Zu 23.9.1 Gerade durch die Baugebietserweiterung bietet sich ggfs. die Möglichkeit eines neuen ÖPNV-Haltepunktes. Die Verwaltung wird sich dafür einsetzen. Zu 23.9.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 23.9.2 Zu 23.9.2 Zu 23.9.2 Im Hinblick auf diese Ausgangslage stellen sich deshalb eine Reihe von Fragen: Seite 107 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Gibt es Pläne, zur Steigerung der Attraktivität des Neubaugebiets die Infrastruktur im Ortskern von Arloff und Kirspenich mit Läden und Geschäften, Gewerbeflächen, Gastronomie, sicheren Fuß- und Fahrradwegen, einer deutlich größer dimensionierten Schule, einem deutlich größer dimensionierten Kindergarten, neuen Sport- und Freizeiteinrichtungen, ausreichend für den zusätzlichen Verkehr dimensionierten Straßen, ausreichend verfügbaren Abstell- und Halteflächen für Kraftfahrzeuge, aufzuwerten? Arloff-Kirspenich verfügt im Gegensatz zu anderen Orten im Stadtgebiet über einen Bahnanschluss, Kindergarten, Grundschule, Sporthalle und Geschäfte. Im Zuge der Entwicklung des Bebauungsplanbereiches werden Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur durchgeführt, die sowohl Neu- als auch Altbaugebiet zugute kommen werden. Weitere Maßnahmen zur Entwicklung der Ortslagen Arloff/Kirspenich werden angestrebt. Durch die geplante Fußgängerampel wird eine verkehrssichere Fußgängerquerung der L 11 ermöglicht Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 23.9.3 Gibt es Pläne die Infrastruktur einerseits dem von der Stadt Bad Münstereifel und dem Investor angepeilten Bedarf anzupassen und gleichzeitig für die Gesamtbevölkerung lebenswerter und attraktiver zu gestalten? Um zu verhindern, dass sich auf der einen Seite das Neubaugebiet zu einer reinen Schlafstätte für Pendler in Richtung Euskirchen, Bonn oder Köln entwickelt und auf der anderen Seite der Dorfkern von ArloffKirspenich unter der erwartbaren Zusatzbelastung zumindest durch Pkw-Verkehr zu Schulen und Kindergärten, Arzt und Apotheke früher oder später kollabiert, besteht insofern auch seitens der Stadt für die Zukunft noch ganz erheblicher Handlungs- und Investitionsbedarf. Bei der geplanten Fußgängerüberquerung über die L11 alleine kann es jedenfalls nicht bleiben. Durch die Ausweisung des Baugebiets entsteht also ein bislang womöglich noch nicht hinreichend berücksichtigter Investitions- und Kostenaufwand für die Kommune. Zu 23.9.3 Im Zuge der Entwicklung des Bebauungsplanbereiches werden Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur durchgeführt, die sowohl Neu- als auch Altbaugebiet zugute kommen werden. Weitere Maßnahmen zur Entwicklung der Ortslage Arloff/Kirspenich werden angestrebt. Zu 23.9.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 108 von 121 Ldf. Nr. 24 Öffentlichkeit Anwohner Pfarrer-BeckerStraße Schreiben vom 28.05.2016 Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 23.10 In der Gesamtbetrachtung gibt es größte Zweifel, dass sich das Neubaugebiet für die Altanwohner, aber auch für die Stadt Bad Münstereifel, für die avisierten Neubürger und selbst für den Investor tatsächlich „rechnet“. Aus diesem Grunde wende man sich ausdrücklich dagegen, den Bebauungsplan Nr. 54 - Hardtburgstraße -, Ortsteil Kirspenich aufzustellen. 23.10 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Zu 23.10 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 23.11 Im Übrigen wird sich ausdrücklich den bisherigen Stellungnahmen der IG Hardtburg sowie ihrer Mitglieder angeschlossen. Weitere Stellungnahmen und das Ausschöpfen sämtlicher juristischer Mittel werden vorbehalten. Zu 23.11 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Zu 23.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 24.1.1 Grundlage einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan. Dieser formuliert die durch den Stadtrat beschlossenen, mit den Behörden abgestimmten und auch mit den Bürgern diskutierten Entwicklungsziele der Stadt. Die Diskussion, wo prinzipiell Neubaugebiete entstehen sollen, ist daher bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung, in Form des Flächennutzungsplans entschieden worden. Zu 24.1.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Es werden erhebliche Bedenken erhoben, nachfolgend aufgeführt: 24.1.1 Unverständlich sei ein Bauvorhaben in dieser Größenordnung in einem Landschaftsschutzgebiet mit einer Bebauungsdichte an eingeschossiger und zweigeschossiger Bauweise, wie es sonst nur in Ortskernen erscheint. Die angegebenen Firsthöhen werden besonders im oberen Bereich in der Nähe der geplanten Zufahrt von der L 11 wegen des starken Geländeanstiegs um bis zu 5 Meter höher sein (Grundstücks-Nr. 455 und 456). Das Plangebiet ist im Landschaftsplan 04 Bad Münstereifel daher als Landschaftsschutzgebiet mit dem Entwicklungsziel „Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung von Vor- Seite 109 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung haben über die Bauleitplanung oder anderer Planungen“ dargestellt. Das Landschaftsschutzgebiet ist für Flächen dargestellt, die derzeit außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes liegen, die jedoch laut gültigem Flächennutzungsplan in Zukunft einer baulichen Nutzung zugeführt werden sollen. Die Festsetzung tritt gem. § 29 Abs. 3 Landschaftsgesetz NRW mit Rechtskraft eines nachfolgenden Bebauungsplanes oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1und 2 BauGB außer Kraft, soweit diese entgegenstehende Festsetzungen trifft. Die Ausnutzung der Grundstücke durch die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 bis 0,4 orientiert sich an den Vorgaben des § 17 BauNVO, um einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu gewährleisten und den Außenbereich zu schützen. Die geplante zulässige Dichte ist vergleichbar mit dem Bestandsgebiet Hardtburgstraße I. Die festgesetzten Gebäudehöhen beziehen sich auf Höhenpunkte innerhalb der Straßenachsen. Innerhalb der für eine Bebauung vorgesehenen Bereiche weichen diese kaum von dem vorhandenen Gelände ab. Lediglich die Bebauung im Bereich der Zufahrt zur L 11 hat bezogen auf die Straßenachse einen Bezugspunkt der ca. 1 bis maximal 2 m höher liegt als das vorhandene Gelände. In diesem Abschnitt grenzt aktuell keine Bestandsbebauung an. Beschlussvorschlag Seite 110 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme 24.1.2 Die Anzahl der Objekte, die keinen Anschluss an den Nahverkehr besitzen und sich ca. 2 Kilometer vom Ortskern befinden, können deshalb nur mit einem Fahrzeug erreicht werden (Einkaufsmöglichkeiten). Bei einer Realisierung der Bebauung würde eine über Jahre andauernde Schmutz- und Lärmbelästigung durch Erschließung und Bebauung entstehen. Nachdem in der Vorlage des Bebauungsplans mehrfach Änderungen der Planung und Parzellierung erkennbar sind und dabei eine jeweilige Verdichtung der Bebauung stattgefunden hat (zu Lasten der Anlieger), wird der Widerstand gegen die geplante Bebauung bei den Anliegern immer größer. Zusätzlich ist der Wertverlust der eigenen Grundstücke nicht hinzunehmen. Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Zu 24.1.2 Dieser Umstand trifft bauung ebenfalls zu. Zu 24.1.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. bei der Bestandsbe- Dass Baustellenverkehr für eine gewisse, absehbare Zeit eine Mehrbelastung bringt, ist nicht zu vermeiden. Auch der Einwender hat seinerzeit selber gebaut und auch da wohnten schon BürgerInnen in dem Gebiet. Nach der Rechtsprechung ist das private Interesse eines Grundstückseigentümers, dass ein an sein Eigentum angrenzendes unbebautes Areal weiterhin baulich ungenutzt bleibt, nicht besonders schützenswert; denn kein Grundstückseigentümer hat einen Anspruch darauf, dass fremdes Eigentum baulich ungenutzt bleibt, damit er die Vorteile der unmittelbaren Nachbarschaft unbebauten Geländes genießen kann. Wenn der Wertverlust eines Grundstückes zu Abwehrrechten des Eigentümers führen würde, könnte niemand in Deutschland mehr ein Haus bauen. 24.2 Die in Punkt Vogelbestand aufgeführten Arten werden ergänzt um: Nachtigall, Grünspecht, Braunkelchen und über der gesamten Fläche des Bebauungsplans jagende Rotmilane. Zu 24.2 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 24.3 Die Abführung des Niederschlagswassers im Baugebiet in die Erft bedroht die hochwassergefährdeten Orte Kreuzweingarten und Rheder. Aus dem Rückstaubecken oberhalb von Eicherscheid muss bei Starkregen re- 24.3 Grundsätzlich wurde durch den Erftverband Aquatec gutachterlich nachgewiesen, dass das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser komplett ohne Rückhaltung gewässerverträglich in die Erft geleitet werden kann. In der Artenschutzprüfung wurden alle planungsrelevanten Arten untersucht. Zu 24.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 111 von 121 Ldf. Nr. 25 Öffentlichkeit Anwohner Hardtburgstraße Schreiben vom 30.5.2016 Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung gelmäßig Wasser abgelassen werden, was einen Anstieg der Erft innerhalb kurzer Zeit um einen Meter hervorruft. Ein maßgeblicher Grund dafür ist, dass die Einleitung aus dem Neubaugebiet vor der ersten Flutwasserwelle erfolgt. 25.1 Die Planung zur Abbindung der Hardtburgstraße ist widersprüchlich. Zwar wird in der Begründung ausgeführt, die Anbindung der Neubausiedlung an die Hardtburgstraße werde nur für Feuerwehr und Versorgung ausgeführt. Davon geht auch die Firma F&S Concept Projektentwicklung in ihrer verkehrlichen Stellungnahme aus. Gleichwohl untersucht sie auch die Möglichkeit, Verkehr auch über die Hardtburgstraße abzuleiten. Nach ihrer Ansicht ist dies möglich. Die Festsetzungen im Bebauungsplan ermöglichen dies auch. Es wird lediglich eine Verkehrsfläche festgesetzt. Es wäre möglich, auf dieser Fläche auch eine normale Erschließungsstraße zu bauen. Dies würde zu deutlichem Zusatzverkehr auf der Hardtburgstraße führen, der unsere Lebensqualität folglich erheblich belasten würde. Auch wären die vorgelegten Gutachten hinfällig und müssten erneut eingeholt werden, da sie von einer Abbindung der Hardtburgstraße ausgehen. Zu 25.1 Die Erschließung des Gebietes ist über die neue Anbindung an die Landstraße L 11 geplant. Diese Haupterschließungsachse wird jedoch entgegen den bisherigen Überlegungen, bis zur Hardtburgstraße ausgebaut werden, so dass diese auch Erschließungsfunktionen übernimmt. Um die Anwohner der Hardtburgstraße nicht mit dem Baustellenverkehr sowohl für alle Tiefbau- als auch alle Hochbaumaßnahmen zu belasten, wird dieser komplett über die neue Anbindung geführt. Dies wird im Erschließungsvertrag entsprechend geregelt. Innerhalb der Hardtburgstraße selbst werden Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vorgesehen. Zudem soll die Hardtburgstraße, ab dem Abzweig Burgtalstraße, für Lkws über 7,5 Tonnen (mit Ausnahme der Ver- und Entsorgungsfahrzeuge) gesperrt werden. Die Anwohner werden in die Überlegungen, welche konkreten Maßnahmen gewählt werden, mit einbezogen. Im Rahmen der Erstellung des Verkehrsgutachtens wurde die zusätzliche Anbindung an die Hardtburgstraße untersucht. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastungen auf der Hardtburgstraße kann festgestellt werden, dass die Leistungsfähigkeit der Anbindung an die Beschlussvorschlag Zu 25.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 112 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Hier verlangen wir - in Übereinstimmung mit dem erklärten Willen aller politischen Parteien und den Anwohnern der Hardtburgstraße (siehe die Ihnen vorliegende Unterschriftenliste) - eine einschränkende Festsetzung der Verkehrsfläche nach § 9 Nr. 11 BauGB. Hardtburgstraße gegeben ist. Umwegfahrten werden reduziert und eine soziale Vernetzung ermöglicht. Zu 25.2 Die Abführung von Niederschlags- und Schmutzwasser ist planerisch mangelhaft. Niederschlagswasser führt bereits derzeit zu Überschwemmungen im oberen Teil der Hardtburgstraße. Da eine Versickerung nicht möglich ist, und die Empfehlung für die neuen Grundstückseigentümer, dort Zisternen zu bauen, wohl ein Witz ist, gefährdet das Vorhaben unser Grundstück und Wohneigentum. Zu 25.2 Grundsätzlich wurde durch den Erftverband Aquatec gutachterlich nachgewiesen, dass das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser komplett ohne Rückhaltung gewässerverträglich in die Erft geleitet werden kann. Ein maßgeblicher Grund dafür ist, dass die Einleitung aus dem Neubaugebiet vor der ersten Flutwasserwelle erfolgt. Die Empfehlung das anfallende Niederschlagswasser zu nutzen, dient dazu, die zulässige Einleitung zu reduzieren. Zu 25.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 25.3 Die vorgesehene Einleitung des Schmutzwassers in das bestehende Abwassersystem lehnen wir ab, da es dafür nicht ausgelegt wurde. Eine Überlastung führt unmittelbar zu erheblichen Verschmutzungen und Schädigung unseres Grundstückes und Wohnhauses. Eine Berufung auf ein bestehendes Gutachten reicht nicht aus, um dieses für uns erhebliche Störpotenzial auszuschalten. Siehe die katastrophalen Zustände in Euskirchen-Flamersheim. Zu 25.3 Für das Plangebiet ist eine Trennkanalisation geplant, d.h. dass nur das anfallende Schmutzwasser in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet und in der Kläranlage Kirspenich behandelt wird. Diese zusätzliche Schmutzwassermenge kann von der Kläranlage aufgenommen werden. Zu 25.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 25.4 Zur gesamten Niederschlags- und Schmutzwasserplanung wird ein unabhängiges qualifiziertes Gutachten verlangt. Zu 25.4 Auf die vorstehenden Ausführungen wird hingewiesen. Zu 25.4 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Wie bereits dargelegt, wird der gesamte Baustellenverkehr zur L 11 abgewickelt. Seite 113 von 121 Ldf. Nr. 26 Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Anwohnerin Hardtburgstraße Der Bebauungsplan wird unter folgenden Einwänden abgelehnt: 26.1 Da es noch eine Reihe ungelöster Konflikte in Sachfragen bei diesem wichtigen Wohnungsbauprojekt gibt, ist nicht einzusehen, warum hier im Schnellschuss-Verfahren zum möglichen Schaden der Anwohner des alten Baugebietes „Am Kirspenicher Berg“ gehandelt werden soll, bevor alle Sachfragen von der Stadt und allen Parteifraktionen sorgfältig geprüft und geklärt wurden. Es wird um eine begründete Stellungnahme zu den Gründen für das angestrebte Terminziel zu einer Beschließung „noch vor der Sommerpause“, wie es von Verwaltung und Politikern genannt wird, gebeten. Zu 26.1 Der Planungszeitraum umfasst inzwischen einige Jahre. Die ersten Konzepte sind aus dem Jahr 2002. Die aktuelle Planung mit umfangreichen Gutachten erfolgt seit 2013. Von einem Schnellschuss-Verfahren kann daher keine Rede sein. Die Sachfragen wurden geprüft und in die Abwägung eingestellt. Diese werden den politischen Gremien fristgerecht zur Prüfung vorgelegt. Zu 26.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 26.2 Der Bebauungsplan berücksichtigt und koordiniert nicht die langfristigen und nachhaltigen Ziele des LEP der Bezirksregierung Köln 2016, die hiermit einfordert werden. Zu 26.2 Kenntnisnahme. Zu 26.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 26.2.1 Der aktuelle Regionalplan, Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen stellt Arloff / Kirspenich einschließlich des Gebietes „Hardtburg“ als „Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)“ dar. Zitat aus dem Entwurf zum Landesentwicklungsplan: Eine bedarfsgerechte Rücknahme Allgemeiner Siedlungsbereiche im Regionalplan oder entsprechender Bauflächen im Flächennut- Zu 26.2.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Schreiben vom 30.05.2016 Alles weitere bleibt den zuständigen Gremien vorbehalten. Als konkrete Beispiele seien folgende Mängel und Konfliktfelder genannt: 26.2.1 Keine zu fordernde Bedarfsanalyse (siehe Raumordnung im Landesentwicklungsplan von 2016) Seite 114 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag zungsplan soll vorrangig außerhalb der zentralörtlich bedeutsamen Allgemeinen Siedlungsbereiche realisiert werden. 26.2.2 Keine adäquate Gesamtprüfung und Neubewertung des Flächennutzungsplanes von 1990. Zu 26.2.2 Wie bereits vorstehend dargelegt, besteht für den Plangebietsbereich bereits seit Anfang 2000/2002 ein Auftrag zur Entwicklung des Gebietes seitens der politischen Gremien. Zu 26.2.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 26.2.3 Wirtschaftlichkeit des Vorhabens wird nicht mittels Fakten belegt. Zu 26.2.3 Dies ist auch nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Zu 26.2.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 26.2.4 Statt Ortsabrundung weitere Ausfaserung am äußersten Stadtrand, daher Verkehrsfluss in umgekehrter Richtung zu BAM (also versus Euskirchen, Rheinbach, Bonn und Köln). somit Nutzung von Geschäftsangeboten in BAM unrealistisch Zu 26.2.4 Es wurden bereits zahlreiche Anfragen von Grundstücksbewerbern an den Entwickler gestellt. Es sind weit mehr als Grundstücke vorhanden sind. Rund 50 % der Anfragen kommt aus dem Stadtgebiet von Bad Münstereifel. Zu 26.2.4 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 26.2.5 Keine vorhandene oder geplante Infrastruktur im geplanten Baugebiet außer Kinderspielplatz und Bushaltestelle. Zu 26.2.5 Die öffentlichen Einrichtungen werden ggfs. bedarfsgerecht ausgebaut. Weitere Maßnahmen zur Entwicklung der Ortslage Arloff/Kirspenich werden angestrebt. Zu 26.2.5 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 26.2.6 Geringe Nutzung von Handel, Gewerbe und Medizin. Angeboten auch wegen mangelnder Arbeitsplätze im Stadtgebiet. Zu 26.2.6 Durch das neue Baugebiet könnte die vorhandene private Infrastruktur gestärkt werden. Zu 26.2.6 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. (Zur fakt. Belegung dieser Aussage sollte zur Rushhour der Verkehrsfluss vom/zum Flettenberg I betrachtet werden). Seite 115 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 26.2.7 Keine fußläufige Erreichbarkeit von Bahnhof, Schule, Kindergarten, da gefährliche Überquerungen wie L11 und Entfernung über 2 km. Zu 26.2.7 Es ist eine signalgesteuerte Fußgängerquerung über die L 11 geplant. Diese wird auf Höhe der Einmündung des Flettenbergweges angeordnet, so dass die heute durch Leitplanken verschlossene Wegeanbindung in Verlängerung der Herrenweide aus dem Bestandsgebiet wieder geöffnet werden kann. Aus dem Plangebiet heraus erfolgt die Anbindung über den bestehenden Wirtschaftsweg Pfarrer-BeckerStraße, der für den Pkw-Verkehr geschlossen wird. Zu 26.2.7 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Diese Fußgängerquerung kommt damit gerade auch der Altbebauung zugute, da diese nur im Zusammenhang mit dem Plangebiet realisiert werden kann. 26.2.8 Notwendigkeit zweier Fahrzeuge speziell bei berufstätigen Neubürgern mit/ohne Kinder und den folgenden Emissionen für die Umwelt – Klimaschutz 26.2.8 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 26.2.9 Information der Neubürger (über schwierigen Untergrund, der Unterkellerung zum Teil unmöglich macht, in jedem Falle jedoch spezielle Bodenplatten, um Erdrutsche, Risse im Bauwerk u.ä. zu verhindern) über Problematik in verantwortungsbewusster Weise ? Zu 26.2.9 Die Gründungsebene der zukünftigen Bebauung verläuft im Wesentlichen im Verwitterungslehm, stellenweise im verwitterten Fels. Die Gutachter empfehlen eine Gründung über bewehrte Bodenplatten. Unterhalb der Bodenplatten sollten Tragpolster eingebaut werden. Die Eignung der im Gebiet vorhandenen Böden, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Gutachtens, wurde somit nachgewiesen. Bei den Empfehlungen handelt es Zu 26.2.8 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 26.2.9 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 116 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme 26.2.10 Kein tragfähiger und zukünftige Überflutungen ausschließender Entwässerungsplan (siehe Erfahrungen in Flamersheim l) Es wird angefragt, warum die v.g. LEP-Ziele ignoriert bzw. nur mangelhaft realisiert seien. Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag sich um ganz normale und übliche Bodenaustauschmaßnahmen. Die Gutachten werden allen Interessenten auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Zu 26.2.10 Grundsätzlich wurde durch den Erftverband Aquatec gutachterlich nachgewiesen, dass das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser komplett ohne Rückhaltung gewässerverträglich in die Erft geleitet werden kann. Ein maßgeblicher Grund dafür ist, dass die Einleitung aus dem Neubaugebiet vor der ersten Flutwasserwelle erfolgt. Die Empfehlung das anfallende Niederschlagswasser zu nutzen, dient dazu, die zulässige Einleitung zu reduzieren. Zu 26.2.10 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Für das Plangebiet ist eine Trennkanalisation geplant, d.h. dass nur das anfallende Schmutzwasser in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet und in der Kläranlage Kirspenich behandelt wird. Diese zusätzliche Schmutzwassermenge kann von der Kläranlage aufgenommen werden. 26.3 Laut Aussage der Bürgermeisterin will sie diesem LEP, dessen Ziele den Bürgermeistern des Regierungsbezirkes Köln im Januar 2016 von der Regierungspräsidentin Frau Walsken vorgestellt wurden, ausdrücklich mit der Beschlussfassung des Bebauungsplanes zuvorkommen. Die Einbeziehung der Ziele des LEP in künftige Bauprojekte wurde den Städten und Gemeinden gleichwohl nachdrücklich empfohlen. Ich erbitte eine Stellungnahme zu dieser Zu 26.3 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Auf die vorstehenden Stellungnahmen wird hingewiesen. Zu 26.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 117 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Wir sind nach wie vor daran interessiert, unser Grundstück der Bebauung kurz- oder mittelfristig zuzuführen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, das Grundstück in den Bebauungsplan aufzunehmen, damit Baurecht entsteht. Zudem bitten wir Sie, die für die spätere Bebauung notwendigen Erschließungsmaßnahmen mit vorzudenken. Im Übrigen würde die Einbeziehung unseres Grundstückes dem öffentlichen Interesse nicht entgegenwirken, da hiermit eine Arrondierung des gesamten Baugebietes (Alt und Neu) erfolgen würde. Des Weiteren sollte, wie bei der Planung aus dem Jahre 2001, die Bebauung mit Einzelund Doppelhäusern möglich sein. Da Seitens der Caritas noch nicht feststeht, wann die Fläche entwickelt werden soll, wurde der Bereich nicht in den Plangeltungsbereich aufgenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Einwenderin und Grundstückseigentümern wohnhaft in Wesseling Die Einwenderin erklärt, dass sie weiterhin an einer Erschließung ihrer Grundstücke an der Hardtburgstraße interessiert ist. Schreiben vom 27.05.2016 Es wird gebeten, die Bauleitplanung auf diese Flächen auszudehnen oder ggf. einen entsprechenden Bebauungsplan aufzustellen. Die Verwaltung befürwortet, wie auch in Gesprächen schon dargelegt, eine entsprechende Bauleitplanung für das betreffende Grundstück bzw. die Flächen die vom Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche erfasst sind. Konfliktsituation und eine fundierte Begründung für dieses von den Vorgaben und Empfehlungen der Bezirksregierung abweichende Ziel der Bürgermeisterin. Zusätzlich zu den erbetenen Stellungnahmen an mich, bitte ich um Weiterleitung dieses Schreibens mit Ihren Stellungnahmen an die Ratsmitglieder. 27 Caritas-Verband Schreiben vom 18.05.2016 28 Der Verwaltung wurde das Vorhaben bereits vorgestellt. Der Bebauungsplanentwurf sieht aber eine Anbindung des Gebietes aus dem Plangebiet heraus vor, so dass eine spätere Erschließung gewährleistet ist. Da für das genannte Grundstück die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich wird, können die Einzelheiten der Ausgestaltung in diesem formuliert werden. Auch für dieses Gebiet würde dann ein gesonderter Erschließungsvertrag geschlossen werden. Auch für dieses Gebiet würde dann ein gesonderter Erschließungsvertrag geschlossen werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite 118 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 29 NABU-Kreisverband Euskirchen e.V. Der NABU Euskirchen hält in vollem Umfang seine Stellungnahme vom 11. April 2015 aufrecht. Ein Bedarf für die Ausweisung des Bebauungsgebietes „Kirspenich-Hardtburg“ wird seitens des NABU Euskirchen nach wie vor nicht gesehen. Aus naturschutzfachlicher und auch artenschutzrechtlicher Sicht ist der Bebauungsplan abzulehnen. Grundlage einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan. Dieser formuliert die durch den Stadtrat beschlossenen, mit den Behörden abgestimmten und auch mit den Bürgern diskutierten Entwicklungsziele der Stadt. Die Diskussion, wo prinzipiell Neubaugebiete entstehen sollen, ist daher bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung, in Form des Flächennutzungsplans entschieden worden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Dies lässt sich aus den vom Gutachter gemachten, formalen Fehler im Rahmen der Artenschutzprüfung ableiten: Der Schutz- und Gefährdungsstatus des Baumpiepers (Anthus trivialis) in NordrheinWestfalen, wird mit günstig in der kontinentalen Region angegeben. Eine Abfrage über http://ffharten.naturschutzinformationen.nrw.de/ffharten/de/ar- ten/vogelarten/|iste am 29. Mai 2016 hat ergeben, dass der Erhaltungszustand des Baumpiepers sowohl in der atlantischen als auch in der kontinentalen Region als ungünstig eingestuft wird. Der Schutzund Gefährdungsstatus des Baumpiepers wird vom Gutachter in der kontinentalen Region damit falsch angegeben. Der Schutz- und Gefährdungsstatus der Feldlerche (Alauda arvensis) in NordrheinWestfalen wird mit günstig in der kontinentalen Region angegeben. Eine Abfrage unter http://ffhaiten.naturschutzinformationen.nrw.de/ffharten/de/arten/vogel- arten/listen am 29. Mai 2016 hat ergeben, dass der Erhaltungszustand der Feldlerche sowohl in der atlanti- Das artenschutzrechtliche Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 54 wurde im Jahre 2013 fertiggestellt. Die Angaben zum Erhaltungszustand der jeweiligen Arten beziehen sich auf den damaligen Stand des LANUV-Infosystems. Nach Rücksprache des Gutachters am 06.06.2016 mit Herrn Dr. Kaiser vom LANUV war zum damaligen Stand der Untersuchung der Datenbestand vom 01.04.2009 gültig und online abrufbar. Eine erste Aktualisierung fand erst am 05.05.2014 und damit nach Fertigstellung des Gutachtens statt. Schreiben vom 29.05.2016 Der vom NABU Euskirchen wiedergegebene Sachverhalt entspricht somit dem aktuellen Erhaltungszustand nach aktueller Datenbasis in 2016, jedoch nicht dem Zustand zur damaligen Fertigstellung des Gutachtens. Die monierte „systematische falsche Darstellung“ zum Baumpieper, der Feldlerche, der Nachtigall sowie der Geburtshelferkröte ist damit hinfällig, da Sie zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens aktuell war und dem damaligen Kenntnisstand entsprach. Seite 119 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme schen als auch in der kontinentalen Region als ungünstig mit weiterhin negativen Trend eingestuft wird. Der Schutz- und Gefährdungsstatus des Baumpiepers wird vom Gutachter in der kontinentalen Region falsch angegeben. Der Schutz- und .Gefährdungsstatus der Nachtigall (Luscinia megarhynchos) in Nordrhein-Westfalen wird mit günstig in der kontinentalen Region angegeben. Eine Abfrage unter http://ffharten.naturschutzinformationen.nrw.de/ffharten/de/arten/vogelarten/liste am 29. Mai 2016 hat ergeben, dass der Erhaltungszustand der Nachtigall sowohl in der kontinentalen Region als ungünstig eingestuft wird. Der Schutz- und Gefährdungsstatus der Nachtigall wird vom Gutachter in der kontinentalen Region falsch angegeben. Der Schutz- und Gefährdungsstatus der Geburtshelferkröte {Alytes obstetricans) in Nordrhein-Westfalen wird mit ungünstig/unzureichend in der kontinentalen Region angegeben. Eine Abfrage unter http://ffharten.naturschutrinformationen.nr- w.de/ffharten/de/arten/gruppe/amph_rept/liste am 29. Mai 2016 hat ergeben, dass der Erhaltungszustand der Geburtshelferkröte in der kontinentalen Region als ungünstig/schlecht eingestuft wird. Der Schutz- und Gefährdungsstatus der Geburtshelferkröte in der kontinentalen Region wird vom Gutachter falsch angegeben. Aufgrund dieser systematisch falschen Darstellung des jeweiligen Schutz- und Gefährdungsstatus der aufgeführten Tierarten in der kontinentalen Region von NRW, bestehen Stellungnahme der Verwaltung Eine Neubewertung und Aktualisierung des Gutachtens mit Datenlage wird als entbehrlich erachtet. Im Zuge der weiteren Entwicklungen der Baugebietsplanung ist es im Vergleich zur Planung in 2013 zu einer Reduzierung der Fläche des Bauungsplanes gekommen, so dass nach aktuellem Kenntnisstand die Nachtigall ohnehin nicht mehr beeinträchtigt ist. Die Nachweise des Baumpiepers liegen zudem weiterhin weitgehend außerhalb des Eingriffsbereichs, auch dieser Art kommt die Reduzierung der Baugebietsfläche entgegen. Nach wie vor befinden sich nur wenige Gehölze im Bereich des Bebauungsplanes. Für die Feldlerche sind nach aktuellem Kenntnisstand die im Gutachten geforderten Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Die Nachweise der Geburtshelferkröte liegen weiterhin außerhalb der Planfläche und es ist von keinem essentiellen Landlebensraum dieser Art in der Planfläche auszugehen. Geburtshelferkröten weisen nur einen sehr geringen Aktionsradius unmittelbar um die Laichgewässer auf. Mit einem Abstand des Baugebietes von über 300 m zu den Nachweispunkten ist von keinem prinzipiellen Auftreten der Art im Plangebiet und einer pauschalen Verschlechterung des Erhaltungszustands der Lokalpopulation auszugehen. Auch im Hinblick auf die veränderte Datenlage ist eine Aktualisierung und eine Überarbeitung und Neubewertung der artenschutzrechtlichen Untersuchung aus dem Jahr 2013 nicht zwingend erforderlich, da keine gravierenden Neubewertungen und weitere Aus- Beschlussvorschlag Seite 120 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung seitens des NABU Euskirchen erhebliche Zweifel daran, ob das Arten-Schutzgutachten unabhängig erstellt worden ist und die Ausgleichsmaßnahmen mit der notwendigen Wertigkeit hinreichend bestimmt worden sind. Für die vom Gutachter vorgeschlagenen Maßnahmen Cl und C2 (Feldlerche und Nachtigall) ist der Ort für die jeweilige Ausgleichsmaßnahme zu nennen und ein Tauglichkeitsnachweis hierfür vorzulegen. Für den Baumpieper ist eine geeignete CEFMaßnahme vorzuschlagen und umzusetzen. Der jeweilige Ort der genannten Ausgleichsmaßnahmen ist offenzulegen. gleichsmaßnahmen erforderlich erscheinen. Hinsichtlich des örtlichen Vorkommens der Geburtshelferkröte ist der NABU Euskirchen aufgrund ihres Schutz- und Gefährdungsstatus in der kontinentalen Region von NRW, der mit ungünstig/schlecht bewertet wird, der Auffassung, dass der Bebauungsplan Kirspenich-Hardtburg nicht genehmigungsfähig ist. Aufgrund der Tatsache, dass keine Ausgleichsmaßnahmen für die Geburtshelferkröte vorgeschlagen werden, ist der Bebauungsplan Kirspenich-Hardtburg bei einer etwaigen Umsetzung In der vorgeschlagenen Form zudem als rechtswidrig anzusehen. Da die Geburtshelferkröte eine Art ist, die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt ist, könnte eine Genehmigung des Bebauungsplans Kirspenich-Hardtburg in der vorgelegten Form zu einem EUVertragsverletzungsverfahren (EUBeschwerde) führen. Der NABU Euskirchen weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen eines derartigen Verfahrens ein siebenbis achtstelliger Eurobetrag auf den Steuerzahler zukommen könnte. In den Niederlan- Beschlussvorschlag Seite 121 von 121 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme den wurde bezüglich des Feldhamsters in der Provinz Limburg dem niederländischen Staat eine Strafzahlung von rund 80 Millionen Euro auferlegt, sofern keine geeigneten Schutzmaßnahmen für den Feldhamster ergriffen würden. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass sich der NABU Euskirchen eine weitere Einlassung zu dem Bebauungsplan KirspenichHardtburg jederzeit vorbehält. Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag