Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
707 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
17.06.16, 12:54
Aktualisiert
17.06.16, 12:54
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Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburgstraße“
Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Folgende Bürgerinnen und Bürger haben Stellungnahmen abgegeben:
Ldf.
Nr.
01
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Schreiben 1 von 6 der
Anwohner/in Pfarrer-BeckerStraße
Es wird aus nachfolgenden Gründen beantragt, das Verfahren einzustellen:
Schreiben vom 25.05.2016
01.01.1
Die Bezeichnung „Bebauungsplan“ sei juristisch nicht haltbar, da es sich um einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan handeln
würde, da es einen Vorhabenträger gibt,
dessen umrissenes Projekt realisiert werden
soll.
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Zu 01.1.1
Die vorliegende Bauleitplanung wird im qualifizierten Verfahren durchgeführt, da die Baugrundstücke frei veräußert werden und den
zukünftigen Bauherren Gestaltungsspielraum
in der Gebäudegestaltung belassen werden
sollen. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan würde ein konkret definiertes Bebauungskonzept, z.B. Bauträgermaßnahmen
erfordern.
Zu 01.1.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Vertragliche Vereinbarungen mit Investoren
und Grundstückseigentümern für die Entwicklung von Baugebieten gehören seit vielen Jahren zum festen städtebaulichen Instrumentarium der Kommunen.
Die Bedeutung vertraglicher Vereinbarungen
der Kommunen mit Grundstückseigentümern
und Investoren als kooperative Formen des
Verwaltungshandelns wurde von der Rechtsprechung schon sehr früh anerkannt (vgl
BVerwGE 42, 331 = NJW 1973, 1895).
Daher wurde der § 11 „Städtebauliche Verträge“ bereits seit 1998 im BauGB verankert.
Die städtebauliche Steuerungsfunktion der
gemeindlichen Bauleitplanung wird zudem
auch durch die Interessen privater Investoren
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Ldf.
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Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
beeinflusst, denn die gemeindliche Bauleitplanung vollzieht sich nicht abstrakt im freien
Raum. Ob und in welchem Umfang und mit
welchem Inhalt die Gemeinde planerisch tätig
wird, steht in ihrem Ermessen.
Entscheidend für die Frage einer Beachtung
der Erfordernisse des § 1 Abs. 3 BauGB ist
allein, ob die jeweilige Planung – mag sie von
privater Seite initiiert worden sein oder nicht in ihrer Ausgestaltung darauf ausgerichtet
und in ihrer konkreten Form der Durchführung dadurch motiviert ist, den betroffenen
Raum in der nach Maßgabe der gesetzlichen
Bindungen insbesondere des § 1 Abs. 4 und
6 BauGB letztlich von Gemeinde selbst zu
verantwortenden Weise sinnvoll städtebaulich zu ordnen. (OVG NRW Urt. vom
22.06.1998).
01.1.2
Zudem beschäftige der Investor unterschiedliche Firmen, was wiederum unzulässig sei.
Zu 01.1.2
Die Projektentwickler beschäftigen sich neben der Baulandentwicklung mit der Projektierung von Solaranlagen. Die Firmenzweige
sind komplett getrennt.
Der Vertragspartner der Stadt ist der konkrete Unternehmenszweig „Projektentwicklung“.
Zu 01.1.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
01.2
Rechtswidrig sei, im Norden das Flurstück
94, welches im LSG als strukturreiche Kulturlandschaft eingestuft wird, als Bebauungsplangrenze zu setzen. Ebenso rechtswidrig
sei die Ostgrenze der geplanten Bebauungsplanfläche einzustufen
Zu 01.2.1
Der Flächennutzungsplan im Maßstab M.
1:10.000 als auch der Landschaftsplan ist
sehr grobmaschig.
In beiden Planwerken ist die beabsichtigte
Bodennutzung flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt.
Zu 01.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Bebauungspläne sind nach § 8 Abs. 2
BauGB aus den Flächennutzungsplänen in
der Weise „zu entwickeln”, dass durch ihre
Festsetzungen die zu Grunde liegenden Dar-
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
stellungen des Flächennutzungsplans konkreter ausgestaltet und damit zugleich verdeutlicht werden. Dieser Vorgang der Konkretisierung schließt nicht aus, dass die in
einem Bebauungsplan zu treffenden Festsetzungen von den vorgegebenen Darstellungen des Flächennutzungsplans geringfügig
abweichen. Derartige Abweichungen sind
zulässig, wenn sie sich aus dem Übergang in
eine konkretere Planungsstufe rechtfertigen
und die Grundkonzeption des Flächennutzungsplans unberührt lassen.
01.3
Die Anbindung an die L11 an der geplanten
Stelle könne nicht vorgenommen werden, sie
nicht mehr im ausgewiesenen „temporären“
Landschaftsschutzgebiet liegt und da der
Bau einer Straße auch die Umgestaltung der
Böschung und Beseitigung von Gehölzen
bedeute und dies laut Landschaftsplan Bad
Münstereifel unzulässig sei. Ferner sei kein
Nachweis einer vorhandenen Fläche zur
Verbreiterung der Straße für eine Linksabbiegespur ersichtlich.
Zu 01.3
Die Anbindung des Plangebietes an die L 11
ist mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt.
Eingriffe in den Böschungsbereich wurden
bilanziert und werden ausgeglichen.
01.4
Der Bebauungsplan beinhalte keine von allen
Parteien geforderte Bedarfsanalyse zur generellen Notwendigkeit des Neubaugebietes.
Bei prognostizierter Abnahme der Bevölkerung stelle sich die Frage, für wen das Neubaugebiet sei.
Zu 01.4
Seit über das Plangebiet öffentlich diskutiert
wird, ist eine hohe Nachfrage nach
Grundstücken in diesem Bereich zu verzeichnen.
Es wird des Weiteren ein Nachweis der Wirtschaftlichkeit von und für die Stadt Bad
Münstereifel gefordert.
Zu 01.3
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Die technische Ausbauplanung der Straßenplanung ist Gegenstand des Erschließungsvertrages und der Verwaltungsvereinbarung
mit dem Landesbetrieb NRW.
Neben Ortsansässigen erstreckt sich die
Nachfrage auch auf Interessenten aus den
umliegenden Städten und Gemeinden.
Konkret liegen derzeit rd. 180 Anfragen für
die maximal 120 Grundstücke vor. Davon
sind über 80 Anfragen aus dem unmittelbaren Umfeld Bad Münstereifel, Arloff, Kirspe-
Zu 01.4
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
Nr.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
nich sowie Kreuzweingarten und Kirchheim
(Stadt Euskirchen).
01.5
Unter den zahlreich vorhandenen Plankarten
sei kein Bebauungsplan Nr. 54, der eindeutig
den Gutachten zugeordnet werden könne,
hinsichtlich der Namensgebung: Hardtburg
oder Hardtburgstraße, hinsichtlich der Nummerierung: im Regionalplan ist die Nr. 54
eine Fläche außerhalb des Gebietes, und
hinsichtlich der Fläche: Flächen westl. der
Hardtburgstraße und/oder Erweiterungsflächen im Norden werden teilweise einbezogen.
Zudem sei Die Bebauungsart nicht ausreichend definiert und der geplante hohe Anteil
an Begrünung beziehe sich letztendlich auf
drei Bäume. Schließlich wechsele die Festsetzung der GRZ, Höhe und Bautyp ständig
und würde nicht dem Ratsbeschluss vom
15.03.2016 entsprechen.
Zu 01.5
Die Gutachten und insbesondere das Artenschutzgutachten betrachten neben dem
Plangebiet auch das Umfeld.
01.6
Es wird darauf hingewiesen, dass noch planungsrelevante Stellungnahmen fehlen würden. Dies ist bezogen auf:
- Archäologisches Gutachten
- Lösung der Entwässerung
- Fußgängeranbindung, sichere Überquerung der L11
Zu 01.6
Die Belange der Archäologie werden berücksichtig. Entsprechende Voruntersuchungen
haben stattgefunden. Diese werden zeitnah
durch eine Fachfirma ergänzt. Ebenso liegt
eine Lösung für die Entwässerung vor.
1.7
Als weitere Punkte werden noch genannt,
dass die Fläche im Regionalplan als ASGFläche mit entsprechender Infrastruktur ausgewiesen sei, also auch Arbeitsplätze bein-
Zu 1.7
Wie an anderer Stelle, u.a. auch von der
Einwenderin gefordert, wird ein „Reines
Wohngebiet“ festgesetzt.
Zu 01.5
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Das Gebiet ist vom Regionalplan, der ebenfalls aufgrund des noch grobmaschigem Maßestabs noch weniger parzellenscharf ist,
erfasst.
Der Begrünungsanteil bezieht sich auf die
festgesetzten privaten Grünflächen und die
eingeschränkte Grundflächenzahl ist vorrangig 0,35 (gegenüber BauNVO 0,4)
Zu 01.6
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
An der L 11 ist eine signalgesteuerte Fußgängerquerung geplant.
Zu 01.7
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu neh-
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
halte. Im Bebauungsplan Nr. 54 sei jedoch
nun nur noch WR festgesetzt. Diese Reduzierung von Nutzung einer Fläche müsse
durch den Rat beschlossen werden.
Seitens der Stadt war auch ein Allgemeines
Wohngebiet wünschenswert, wie auch angrenzend im Gebiet „Hardtburgstraße 1“
In diesem Belang wurde der Forderung der
Politik entsprochen.
men.
01.8
Es wird beanstandet, dass ein öffentlicher
Gehweg im Gemeindebesitz einbezogen
würde. Es wird der Nachweis der zugehörigen Umwidmungsverfahren gefordert.
Zu 01.8
Die Parzelle 786 wird
ungsplanes teilweise
nicht mehr erforderlich
ist nicht erforderlich,
nicht gewidmet sind.
im Zuge des Bebauüberplant, da diese
ist. Eine Umwidmung
da Wirtschaftswege
Zu 01.8
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass
zur Verwehrung gegen die Bebauung alle
juristischen Mittel ausgeschöpft werden würden
02
Schreiben 2 von 6 der
Anwohner/in Pfarrer-BeckerStraße
Schreiben vom 25.05.2016
Es werden Bedenken erhoben unter Aufzählung nachfolgender Aspekte:
02.1
Gesundheit:
Durch das Baugebiet entstehen Bau- und
Verkehrslärm, Schmutz und erhöhtes Verkehrsaufkommen der die Gesundheit über
Jahre massiv gefährden.
Zu 02.1
Zu 02.1
Dass Baustellenverkehr für eine gewisse,
allerdings absehbare Zeit eine Mehrbelastung bringt, ist nicht zu vermeiden. Auch die
Einwender haben seinerzeit selber gebaut
und auch da wohnten schon BürgerInnen in
dem Gebiet.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Um Störungen möglichst zu minimieren wird
der gesamte Baustellenverkehr über die Anbindung an die L 11 erfolgen. Dies bedeutet,
dass zunächst die Anbindung gebaut wird.
Die im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag
getroffene Aussage, dass alle Wegebeziehungen erhalten blieben sei falsch, da genau
Bis auf einen Weg bleiben alle Wegebeziehungen erhalten. Dieser führt zukünftig ins
Plangebiet und mündet auf die geplante Er-
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
der vor der eigenen Haustür befindliche und
genutzte Weg an den Gärten der Neubebauung enden würde.
schließung. Somit ist z.B. eine Erreichbarkeit
der öffentlichen Spielplatzfläche aus dem
Bestandsgebiet gewährleistet.
02.2
Wertverfall des Eigentums:
Durch die zu erwartenden Sprengungen von
Felsen zur Errichtung von Kellern, sei mit
Setzungsrissen an bestehenden Gebäuden
zu rechnen, deren Beseitigung immense
Kosten nach sich ziehen.
Zu 02.2
Zu 02.2
Die im Plangebiet anstehenden Böden weisen keine Besonderheiten auf, die nicht im
gesamten Eifelraum vorkommen.
Sollten zukünftig im Gebiet Häuser mit Keller
gebaut werden, so liegen die Keller überwiegend im Lehm. Sollte Fels angetroffen werden, so wird dieser nach dem Stand der
Technik gerissen oder gemeißelt werden.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zudem würde der Wert des Hauses fallen, da
nun ein riesiges Wohngebiet angrenze.
Aus der Rechtsprechung: „Das private Interesse eines Grundstückseigentümers, dass
ein an sein Eigentum angrenzendes unbebautes Areal weiterhin baulich ungenutzt
bleibt, ist nicht besonders schützenswert;
denn kein Grundstückseigentümer hat einen
Anspruch darauf, dass fremdes Eigentum
baulich ungenutzt bleibt, damit er die Vorteile
der unmittelbaren Nachbarschaft unbebauten
Geländes genießen kann.“
02.3
Zerstörung des Landschaftsbildes:
Das Bild der einmaligen Natur- und Kulturlandschaft wird in eine abstoßende Baulandschaft verwandelt. Zudem sei mit scheußlicher Architektur zu rechnen. Die Stadt wird
zum Nachweis der Notwendigkeit des Baugebietes aufgefordert.
Zu 02.3
Zu 02.3
Mit einer Bebauung des Gebietes wird sich
das Landschaftsbild verändern.
Die geplante offene Bauweise, der große
Anteil an Gartenfläche und die baumbestandene Haupterschließungsachse ermöglichen
einen hohen Durchgrünungsgrad.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Grundlage dieser geordneten städtebaulichen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan. Dieser formuliert die durch den Stadtrat
beschlossenen, mit den Behörden abge-
Beschlussvorschlag
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
stimmten und auch mit den Bürgern diskutierten Entwicklungsziele der Stadt.
Die Diskussion, wo prinzipiell Neubaugebiete
entstehen sollen ist daher bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung, in Form des
Flächennutzungsplans entschieden worden.
Seit über das Plangebiet öffentlich diskutiert
wird, ist eine hohe Nachfrage nach
Grundstücken im Gebiet zu verzeichnen.
Derzeit liegen bereits rd. 180 Anfragen vor,
wobei rund die Hälfte aus dem Stadtgebiet
von Bad Münstereifel kommt.
02.4
Klima:
Es wird befürchtet, dass durch die starke
Versiegelung durch das Plangebiet die tiefer
liegende Pfarrer-Becker-Straße eine von
Experten prognostizierte deutliche Erhöhung
von Starkregenphasen überschwemmt wird.
Es wird die Forderung gestellt, auf jegliche
Versiegelungsmaßnahmen zu verzichten,
nicht an den bestehenden Kanal anzuschließen und eine Erklärung abzugeben, warum
im Vergleich zu früheren Planungen die
Grünflächen deutlich reduziert würden.
Zu 02.4
Das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser wird über eine Trennkanalisation direkt in
die Erft geleitet. Die Verträglichkeit wurde
gutachterlich nachgewiesen.
Das Schmutzwasser wird in den vorhandenen Schmutzwasserkanal geleitet.
Die Ausnutzung der Grundstücke durch die
Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ)
von 0,35 bis 0,4 orientiert sich an den Vorgaben des § 17 BauNVO, um einen sparsamen
Umgang mit Grund und Boden zu gewährleisten und den Außenbereich zu schützen.
Der Grünflächenanteil wurde gegenüber
früheren Planung nicht reduziert.
Das frühzeitige Verfahren wurde mit dem
städtebaulichen Gestaltungsplan durchgeführt.
In dem Rechtsplanentwurf sind, wie es das
Planungsrecht vorgibt, auch die Gartenbereiche als Reines Wohngebiet dargestellt.
Wohngebäude sind nur innerhalb der soge-
Zu 02.4
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
nannten Baufenster zulässig.
2.5
Topografische Eignung:
Gem. Gutachten Dr. Tillmanns lassen die
geologischen und geomorphologischen Gegebenheiten keine Bebauung oder wenn,
dann nur mit großen Risiken zu.
Im Einzelnen:
02.5.1
Hydrologie: Schwache Durchlässigkeit führt
zu Vernässungen im Bereich von Wohnhäusern, Verschlammungen von Baugruben.
02.5.2
Boden: Keine durchgängige Tragfähigkeit
durch Lehm sowie hohe Frostempfindlichkeit.
02.5.3
Verkehr:
Durch die vorgegebene reliefbetonte Topographie müssen dazu insgesamt 25 Höhenmeter überwunden werden, im östlichsten
Bereich auf ca. 120 m 11 Höhenmeter. Dies
kann nur durch erhebliche Aufschüttungen
umgesetzt werden. Es würde zudem bedeuten, dass einige Häuser im südöstlichen Bereich unter Straßenniveau lägen. Dieser Teil
der Landschaft würde massiv durch die dann
"in der Luft hängende" Straße verschandelt.
Zu 2.5
Zu 2.5
Die Gründungsebene der zukünftigen Bebauung verläuft im Wesentlichen im Verwitterungslehm, stellenweise im verwitterten Fels.
Die Gutachter empfehlen eine Gründung
über bewerte Bodenplatten. Unterhalb der
Bodenplatten sollten Tragpolster eingebaut
werden.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
02.5.1
Die Eignung der im Gebiet vorhandenen
Böden, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Gutachtens, wurde somit nachgewiesen. Bei den Empfehlungen handelt es
sich um ganz normal übliche Bodenaustauschmaßnahmen.
Zu 02.5.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
02.5.2
Auch sind Verschlammungen von Baugruben
bei Regenfällen nicht zu vermeiden.
Lehmböden mit einer hohen Frostempfindlichkeit sind in der Eifel durchgehend vorhanden und keine Besonderheit.
Zu 02.5.3
Die geplanten Straßen (Gradienten) orientieren sich im Wesentlichen an dem Geländeverlauf. Das Gefälle beträgt bis auf die Anbindung zwischen 5,25 und 3,6%, so dass
keine umfänglichen Erdbewegungen notwendig sind.
Unumstritten sind im Bereich der Anbindung
an die L 11 Aufschüttungen notwendig. Diese
bewegen sich im Bereich der noch zulässigen Bebauung von rd. 2 m. Im weiteren Ver-
Zu 02.5.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 02.5.3
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
lauf führt die Anbindung durch die geplante
Obstwiese.
02.5.4
Folgekosten
Das Bodengutachten fordere zahlreiche sehr
teure Optimierungsmaßnahmen, um eine
angenähert risikosichere Bebauung überhaupt erst zu ermöglichen. Solche Konstellationen werden zu einem erheblichen Interessensschwund potenzieller Bauherren und zu
extremen finanziellen Risiken für die Stadt
führen. Die Stadt ist zuständig für den Bau
von Straßen, Gehwegen, Kanalbau, Beleuchtungseinrichtungen und vor allem auch für
die Folgekosten - etwa in Bezug auf die Beseitigung von Frostschäden. Es wäre verantwortungslos, wenn eine Gemeinde im Haushaltssicherungskonzept solche risikobehafteten Planungen weiter verfolge.
Zu 02.5.4
2.5.5
Kartographische Mängel
Zur Sicherung der Niederschlagswasserbeseitigung und der Tragfähigkeit des Bodens
werden weitere Untersuchungen gefordert.
Zu 2.5.5
Zu 02.5.5
Nach dem Baugrundgutachten ist eine Versickerung im Plangebiet nahezu ausgeschlossen. Das im Gebiet anfallenden Niederschlagswasser wird daher gewässerverträglich in die Erft eingeleitet. Weitere Untersuchungen sind somit entbehrlich bzw. erfolgen
im Rahmen der konkreten Ausbauplanung.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 02.6
Die Gründungsebene der zukünftigen Bebauung verläuft im Wesentlichen im Verwitterungslehm, stellenweise im verwitterten Feld.
Die Gutachter empfehlen eine Gründung
über bewerte Bodenplatten. Unterhalb der
Bodenplatten sollten Tragpolster eingebaut
Zu 02.6
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Um den Verdacht eines unlauteren Geschäftsgebarens zu entkräften, wird gefordert, dass die Prüfpunkte von einem neutralen Büro durchgeführt werden.
02.6
Die Tragfähigkeit des Untergrundes wird auf
Grundlage des Gutachtens zur Bodengrundvorerkennung in Frage gestellt. Zur Klärung
wären zahlreiche Bohrungen im Plangebiet
zwingend nachzuholen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Eignung der im Gebiet vorhandenen
Böden, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Gutachtens, wurde somit nachgewiesen.
Die Erschließungsanlagen werden nach dem
Stand der Technik durch Fachfirmen gebaut
und durch die beauftragten Ingenieurbüros
und die Stadt überwacht. Die Erschließungsanlagen werden nach Fertigstellung und
erfolgter mängelfreier Abnahme an die Stadt
übertragen. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet
der Erschließungsträger für mögliche Schäden.
Zu 02.5.4
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
werden.
2.7
Abschließend wird bemängelt, dass es sich
bei der Neuplanung nicht um eine sinnvolle
Ortsrandabrundung handele, sondern um
eine großflächige Neuansiedlung.
02.8
Zudem wird noch kritisiert, dass die Planunterlagen für die Offenlage erhebliche Mängel
gezeigt hätten, hinsichtlich von Orts- und
Zeitangaben sowie Rechtschreibung.
Als Beispiel wird genannt, dass in der ASP
anstatt Kirspenich das Baugebiet BornheimSechtem-Ost stehen würde.
Die Eignung der im Gebiet vorhandenen Böden, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Gutachtens, wurde somit nachgewiesen. Es handelt sich hier um im Eifelraum
überall vorkommende Böden
Zu 2.7
Grundlage der geordneten städtebaulichen
Entwicklung ist der Flächennutzungsplan.
Dieser formuliert die durch den Stadtrat beschlossenen, mit den Behörden abgestimmten und auch mit den Bürgern diskutierten
Entwicklungsziele der Stadt.
Die Diskussion, wo Neubaugebiete entstehen
sollen und in welcher Größe, ist daher bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung in
Form des Flächennutzungsplans entschieden
worden.
Zu 02.8
Die aufgeführten „redaktionellen Fehler“ sind
im Gutachten, das offen gelegen hat, vorhanden.
Inhaltlich sind aber aus allen Untersuchungen bzw. Untersuchungsergebnisse einschließlich dem Kartenmaterial, geprüft durch
die Untere Landschaftsbehörde des Kreises
Euskirchen, die Auswirkungen nachvollziehbar dargelegt und können zugeordnet werden.
Die redaktionellen Fehler werden korrigiert.
03
Schreiben 3 von 6 der
Anwohner/in Pfarrer-BeckerStraße
Schreiben vom 28.05.2016
Die bereits in der frühzeitigen Beteiligung
aufgeführten Bedenken bleiben allesamt
bestehen. Es wird beantragt, dass Verfahren
einzustellen, Gründe hierfür sind:
Zu 02.7
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 02.8
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
1. Beeinträchtigung des Grundwassers,
welches nicht ausreichend untersucht
worden sei.
2. Das Verkehrsgutachten gehe von falschen Voraussetzungen aus.
03.1
Es erscheint unverständlich, dass sich der
Bodengutachter auf Datenquellen beziehe,
die 25 bis 50 Jahre zurück liegen.
In der jüngeren Literaturquelle von 2013 waren "für den Bereich und das nähere Umfeld
des Erschließungsgebietes“ keine Grundwasserdaten verfügbar.
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Zu 03.1
Auch seitens des Erftverbands liegen nicht
für alle Bereiche aktuelle Grundwasserdaten
vor. Die Gutachter haben die vorliegenden
Daten sachgerecht ermittelt und in die Betrachtungen eingestellt.
Zu 03.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Seitens des Erftverbandes würden aber die
Daten ständig aktualisiert und seien für die
Öffentlichkeit zugängig. Die durch zusätzliche
Versiegelung und Ableitung des Niederschlagswassers entstehenden negativen
Auswirkungen auf das Grundwasser seien zu
untersuchen.
Des Weiteren würde die Wasserqualität
durch die neuen Schmutzwasserkanäle beeinträchtigt. Da bei den ungünstigen Bodenverhältnissen unzulässige „Setzungen und
Differenzsetzungen vermieden werden müssten, schlägt der Gutachter kostenträchtige
Maßnahmen vor.
Abschließend werden weitere Untersuchungen zum Schutzgut Wasser gefordert.
Die Erschließungsanlagen sowie auch die
Kanäle werden nach dem Stand der Technik
durch Fachfirmen gebaut und durch die beauftragten Ingenieurbüros und die Stadt
überwacht. Die Vorgaben der Baugrundvorerkundung werden dabei beachtet und ggfs.
im Rahmen der konkreten Ausbauplanung
ergänzt.
Die im Gebiet vorkommenden Böden weisen
keine Besonderheiten auf, die nicht auch im
gesamten Eifelraum vorkommen. Im Rahmen
der Baumaßnahmen sind ganz normale übliche Bodenaustauschmaßnahmen erforderlich.
03.2
Zu 03.2
Zu 03.2
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Es wird dargestellt, dass das Gutachten von
falschen Voraussetzungen ausginge.
Die Hardtburgstraße sei keine Verbindungsstraße zwischen Arloff und Stotzheim, vielmehr ende sie an einem Wanderparkplatz
am Anfang des Hardtwaldes.
Darüber hinaus sei die Hardtburgstraße am
Ende einspurig, phasenweise überflutet und
ohne Befestigung.
Im Verkehrsgutachten ist dargestellt, dass
die Hardtburgstraße eine Verbindungsstraße
nach Stotzheim ist. Dies ist für den Land- und
Forstwirt, Fußgänger und Radfahrer ja auch
so richtig.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Erwartet wird ein neues Gutachten, dass
auch die Belastung der Hardtburgstraße
sowie auch die Belastbarkeit des Knotenpunktes Hardtburgstraße – L11 untersuche.
Darüber hinaus wird noch gefordert, ein
Lärm, und Emissionsgutachten zu erstellen.
04
Schreiben 4 von 6 der
Anwohner/in Pfarrer-BeckerStraße
Schreiben vom 28.05.2016
Es liegt sowohl eine Verkehrsgutachten als
auch eine Untersuchung zum Verkehrslärmschutz vor. Die Belange wurden hinreichend
ermittelt und in die Planung eingestellt.
Nachfolgend aufgeführt wird ein Fragenkatalog vorgelegt.
04.1
Warum wird die Wohnungszahl für eingeschossige Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten festgesetzt, für zweigeschossige
Wohngebäude keine konkrete Anzahl der
Wohneinheiten genannt?
Zu 04.1
Neben dem klassischen Einfamilienhaus mit
in der Regel einer Wohneinheit und in seltenen Fällen einer Einliegerwohnung besteht
auch zunehmend Nachfrage nach Bauformen, die ein Generationenwohnen zulassen.
Um auch diese Möglichkeit zuzulassen, wird
bei zulässiger zweigeschossiger Bebauung
die Anzahl der Wohneinheiten nicht eingeschränkt.
Zu 04.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
An dieser Stelle ist anzumerken, dass im
Bestandsgebiet
„Hardtburgstraße/PfarrerBecker-Straße“ einige Mehrfamilienhäuser
vorhanden sind.
04.2
Warum wird der Kinderspielplatz an der
Straße angelegt, die das höchste Ver-
Zu 04.2
Die Lage des Spielplatzes wurde so gewählt,
dass dieser sowohl für die Bestandsbebau-
Zu 04.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnah-
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
kehrsaufkommen mit zu erwartenden Unfallgefahren und hoher Lärmbelästigung aufweist?
ung als auch die Neubebauung zentral liegt.
Damit ist auch die soziale Kontrolle sichergestellt. Zudem kann durch eine Einfriedung
des Spielplatzes Unfallgefahren entgegen
gewirkt werden.
me zur Kenntnis zu nehmen.
04.3
Warum werden keine Bürgersteige im gesamten Bebauungsgebiet ausgewiesen?
Zu 04.3
Die Gliederung der Verkehrsflächen wird in
der Ausbauplanung, die bereits im Detail mit
der Stadt abgestimmt ist, vorgenommen. Im
Bebauungsplan ist dies nicht erforderlich.
Zu 04.3
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
04.4
Wo sollen konkret die Parkflächen für durchschnittlich 1,5-2 Pkws pro Wohneinheit liegen?
Zu 04.4
Die notwendigen privaten Stellplätze für die
einzelnen Bauvorhaben sind auf den privaten
Grundstücken nachzuweisen.
Zu 04.4
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Im Straßenraum werden zusätzlich Stellplätze für Besucher nachgewiesen.
Dies wird in der Ausbauplanung bestimmt.
04.5
Warum wird nicht konkret vorgeschrieben,
dass für jede Wohneinheit 2 Parkplätze (Reservefläche für Besucher) auf dem eigenen
Grundstück nachgewiesen werden müssen?
Zu 04.5
Im Baugenehmigungsverfahren sind die erforderlichen Stellplätze für jede Wohneinheit
auf den jeweiligen privaten Grundstücksflächen nachzuweisen.
Zudem werden in den Straßenräumen Besucherparkplätze in ausreichender Anzahl vorgesehen.
Zu 04.5
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
04.6
Warum werden keine Parktaschen als Flächen für den ruhenden Verkehr geplant?
Zu 04.6
Im Straßenraum werden Stellplätze für Besucher nachgewiesen.
Dies wird in der Ausbauplanung bestimmt.
Zu 04.6
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
04.7
Gefährden Straßen von lediglich 5 m Breite
bei geparkten Autos nicht die Durchfahrts-
Zu 04.7
Die Querschnitte wurden eng mit den Fachbehörden abgestimmt. Der Querschnitt von
Zu 04.7
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnah-
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Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
möglichkeit von Rettungs-, Feuerwehr und
Müllfahrzeugen? Werden "Absolute Halteverbotsschilder" aufgestellt?
5,0 m lässt den Begegnungsfall Pkw/ Lkw bei
verminderter Geschwindigkeit zu (RASt 06).
me zur Kenntnis zu nehmen.
Daher dürften ggfs. parkende Fahrzeuge den
Verkehrsfluss zwar bremsen aber nicht behindern. Straßenquerschnitte von 5 m und
weniger Breite funktionieren i.d.R. allerorts.
04.8
Wie kann eine Ausgleichsfläche "Streuobstwiese" ökologisch gerechtfertigt werden,
wenn sie von einer hoch frequentierten NeuStraße durchzogen und im Süd-Osten von
einer hoch frequentierten Überlandstraße
begrenzt wird?
Zu 04.8
Die geplanten Streuobstwiesen sind an die
1.500 m² groß. Das zu erwartende Artenspektrum ist bedingt durch die Kombination
von extensiv genutztem Grünland und offenen Gehölzstrukturen. Auch wenn die Obstwiesen mit der schmalen Seite an die L 11
angrenzen, zählt die längere Grenze an die
Einfahrt in das Gebiet. Diese ist nicht als
hoch frequentierte Straße zu bezeichnen.
Außerdem verleihen Streuobstwiesen der
Kulturlandschaft der Eifel ihr charakteristisches Aussehen. Sie grenzen wie hier an
landwirtschaftlich genutzte Flächen an und
liegen klassisch in Ortsrandlage.
Zu 04.8
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
04.9
Wodurch unterscheiden sich die Grünflächen, die im geplanten Bebauungsgebiet
"Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen"
von denen, die mit lediglich "sonstige Bepflanzung" verzeichnet sind? Was heißt konkret "sonstige Pflanzungen"?
Zu 04.9
Im Bebauungsplan sind gemäß Planzeichenverordnung Flächen zum Anpflanzen von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Flächen mit lediglich
sonstigen Bepflanzungen, die ggfs. einer
Unterpflanzung oder Untersaat sein können,
sind nach Kenntnis der Verwaltung nicht
festgesetzt.
Zu 04.9
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
04.10
Wo sind Flächen für die in der Legende aufgeführten Abwasserbereiche zu finden?
Zu 04.10
Wie aus der Legende klar ersichtlich, handelt
es sich hierbei um den Feuerlöschteich im
Norden des Gebietes.
Zu 04.10
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
04.11
Welche Bedeutung haben die auf der PfarrerBecker-Straße im Bereich der z.Zt. einmündenden Feldwege kaum zu erkennenden
kreisrunden gelben Zeichen?
Zu 04.11
Es handelt sich hier um Punkte aus der digitalen Kartengrundlage, die zahlreiche Informationen enthält, die hier aber nicht relevant
für die Festsetzungen des Bebauungsplanes
sind.
Zu 04.11
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
04.12
Wie können 50% der Vorgärtenflächen bepflanzt werden, wenn im Vorgarten "Standorte für Mülltonnen" verschiedenster Art und
Größe in mindestens 4facher Anzahl und
durchschnittlich 3 Stellplätze bzw. Carports
geplant sind und Mülltonnen und Autos nicht
auf der Straße stehen sollen?
Zu 04.12
Dies müssen die zukünftigen Bauherren lösen.
Zu 04.12
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
04.13
Wo sind die von der Unteren Landschaftsbehörde angesprochenen zwei Bauabschnitte
eingetragen und wo verläuft ihre genaue
Abgrenzung?
Zu 04.13
Das Bebauungsplangebiet wird in 2 Bauabschnitten erschlossen. Die erforderlichen
Regelungen werden im Erschließungsvertrag
aufgenommen.
Zu 04.13
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Eine Festschreibung der Bauabschnitte im
Bebauungsplan selbst erfolgt mangels
Rechtsgrundlage nicht.
04.14
Können Sie bitte nachweisen, dass der
Feldweg Nr. 786 weiter „uneingeschränkt“
benutzt werden kann wie im LPB angeführt
wird?
Zu 04.14
Bis auf die Wegeparzelle 786 bleiben alle
Wegebeziehungen erhalten. Dieser führt
zukünftig ins Plangebiet und mündet auf die
geplante Erschließung. Somit ist z.B. eine
Erreichbarkeit der öffentlichen Spielplatzfläche aus dem Bestandsgebiet gewährleistet.
Dies ist im LPB auch so beschrieben.
Zu 04.14
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
04.15
Welche Begründungen können angeführt
werden, dass im Bereich der Erschließungs-
Zu 04.15
Die erforderlichen Geländebewegungen für
den Bau der Anbindung an die L 11 werden
Zu 04.15
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnah-
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
straße unzulässige Aufschüttungen von über
2m das Landschaftsbild nicht verschandeln?
insbesondere im Bereich der geplanten
Streuobstwiese aufgefangen.
me zur Kenntnis zu nehmen.
Veränderungen des Landschaftsbildes sind
bei einer baulichen Inanspruchnahme nicht
zu vermeiden.
04.16
Welche optischen Maßnahmen zum Schutz
des Landschaftsbildes werden gegen die z.T.
über 3m höher als die Umgebung liegende
Haupterschließungsstraße vorgenommen?
Zu 04.16
Auf die vorstehende Stellungnahme wird
verwiesen.
Zu 04.16
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
04.17
Welche verkehrstechnischen Sicherheitsmaßnahmen werden vorgenommen, um Unfallgefahren durch Straßen begleitende Böschungen von mehreren Metern zu verhindern?
Zu 04.17
Straßenbegleitende Böschungen werden nur
im Bereich der Anbindung entstehen.
Zu 04.17
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
04.18
Wird die Oberfläche der Haupterschließungsstraße zur Sicherheit der Autofahrer
besonders gestaltet, da sie im Durchschnitt
eine Steigung von 5% aufweist, im Extremfall
in der Nähe der L11 sogar unglaubliche
12%??
04.18
Die Steigung innerhalb der Anbindung wird
maximal 10 % erreichen. Dies sind durchaus
gängige Werte, die im Umfeld des Gebietes
allerorts vorkommen.
Zu 04.18
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
04.19
Wie kann in einer Hanglage mit einer von
außen nach innen zunehmenden Bebauungshöhe bis 11,75m die geforderte reliefangepasste Bebauung erfüllt werden?
04.19
In der Planzeichnung sind Bezugspunkte
über NHN bezogen auf die zukünftigen Erschließungsstraßen, die sich weitgehend auf
heutigem Geländeniveau befinden werden,
festgesetzt.
Zu 04.19
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
04.20
An welcher Stelle im Teil 1 (zeichnerische
Darstellung) und Teil 2 (textliche Erläuterun-
Zu 04.20
Generell werden zunächst die Hausgärten
gestaltet. Zudem werden gestalterische Fest-
Zu 04.20
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnah-
Sicherungsmaßnahmen wie z.B. Leitplanken
werden bei Bedarf vorgesehen.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
gen) wird die Ausgleichsmaßnahme 7 als
Kompensation für die Zerstörung des Landschaftsbildes konkret erfüllt?
setzungen getroffen, die auch Gegenstand
der jeweiligen Grundstückskaufverträge werden.
Im Weiteren wird auf die vorstehenden Ausführungen hingewiesen.
me zur Kenntnis zu nehmen.
04.21
Welche Maßnahmen sind geplant, um die
sehr schutzwürdigen Böden im Hinblick auf
die Biotopentwicklung im Norden des Bebauungsgebietes zu schützen?
Zu 04.21
Zitat Untere Bodenschutzbehörde:
Es kann aus fachtechnischer Sicht festgehalten werden, dass bodenschutzrechtliche
Belange sachgerechten Eingang und Berücksichtigung bei dem Vorhaben gefunden
haben. Da die Maßnahmen M 3 und M 5
Eingang in die textlichen Festsetzungen gefunden haben, bestehen zusammenfassend
aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen das Vorhaben.
Zu 04.21
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
04.22
Warum wird an o.g. Stelle keine alternative
Straßenführung (s. Bebauungsentwurf von
2002) und Nutzungsformen geplant, die größeren Schutz der besonderen Böden sichern
würden?
Zu 04.22
Auch im Bebauungsplanentwurf mit der großen Lösung war eine Anbindung an die L 11
vorgesehen.
Alternativ wäre auch eine komplette Abwicklung des Verkehrs, gem. Verkehrsgutachten
über die Hardtburgstraße vertretbar.
Zu 04.22
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Auf die vorstehenden Ausführungen zum
Schutzgut Boden wird hingewiesen.
04.23
Wo und in welcher Form wird die von mehreren Behörden (Straßen.NRW, Straßenverkehrsamt, Untere Landschaftsbehörde, Verkehrskommission) und politischen Parteien
geforderte sichere Überquerung der L11 für
Fußgänger realisiert?
Zu 04.23
Geplant ist eine signalgesteuerte Fußgängerquerung.
Diese wird auf Höhe der Einmündung des
Flettenbergweges angeordnet, so dass die
heute durch Leitplanken verschlossene Wegeanbindung in Verlängerung der Herrenweide aus dem Bestandsgebiet wieder geöffnet werden kann. Aus dem Plangebiet her-
Zu 04.23
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
aus erfolgt die Anbindung über den bestehenden
Wirtschaftsweg
Pfarrer-BeckerStraße, der für den Pkw-Verkehr geschlossen wird.
Diese Fußgängerquerung kommt damit gerade auch der Altbebauung zugute.
04.24
Wo liegen die Grundstücke, die "eine Duldung von Aufschüttungen, Abgrabungen und
Stützmauern, die zur Errichtung von öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind"?
Erklären Sie bitte den Terminus "Hinterbeton"!
Zu 04.24
Die Festsetzung betrifft im Bedarfsfall das
gesamte Gebiet.
04.25
Ist die Löschwasserversorgung auch der im
Süden geplanten zweistöckigen Doppelhäuser bei einer anhaltenden Trockenperiode
gesichert in Bezug auf
• Lage des Löschteiches?
• Größe bzw. Wasservorrat des Löschteiches?
• einseitige Zufahrt des Löschteiches über
einen lediglich 4m geplanten Weg?
04.25
Für das Baugebiet wird eine ausreichende
Löschwasserversorgung sichergestellt.
04.26
Welche Gründe sind ausschlaggebend, dass
nicht auf Hydranten zurückgegriffen wird?
Zu 4.26
Der Bau eines Feuerlöschteiches ist geplant,
da im Wasserleitungsnetz nicht der erforderliche Wasserdruck geboten werden kann.
Hinterbeton bedeutet das erforderliche Betonbett für z.B. die Einfassung von Bordsteinen etc.
Die Zufahrt zum Löschteich wird auf 5 m
verbreitert.
Zu 04.24
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 04.25
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 04.26
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
In jedem Fall erfolgt die Löschwasserversorgung einschließlich Menge, Lage der Entnahmestellen etc. entsprechend der einschlägigen Normen.
04.27
Für welche Verkehrsteilnehmer sind die
Zu 04.27
Dies ist in der Planzeichnung festgesetzt. Die
Zu 04.27
Der Ausschuss empfiehlt
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
"Verkehrsflächen unterschiedlicher Zweckbestimmung" eindeutig freigegeben?
Wege sind für Radfahrer und Fußgänger
vorgesehen. Landwirte können ihre Flächen
über das weiterhin bestehende Wegenetz
erreichen.
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
04.28
Wo wird die im LPB angeführten Ausgleichsmaßnahme M6 (Entwicklung von
Baumreihen = Plural) in der Planzeichnung
konkretisiert?
Zu 04.28
Es handelt sich hier um Baumpflanzungen
entlang der Haupterschließungsachse, welche im Bebauungsplan nur textlich festgesetzt sind, da ja Zufahrten zu den jeweiligen
Baugrundstücken etc. noch nicht feststehen.
In der Maßnahmenkarte zum LBP sind die
Baumstandorte exemplarisch dargestellt. Die
Anzahl der Bäume muss nachgewiesen werden.
Zu 04.29
Die Ausgestaltung der Straßenverkehrsflächen ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes.
Zu 04.28
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
04.29
Wie sehen die Einmündungsbereiche der
Haupterschließungsstraße im Bereich der
Hardtburgstraße und im Bereich der L11
genau aus? Textliche Beschreibung und
zeichnerische Darstellung sind nicht kompatibel!
Zu 04.29
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Die Ausgestaltung der Straßenräume ist mit
den Fachbereichen abgestimmt und wird
Gegenstand des Erschließungsvertrages.
04.30
Welche Gründe sprechen für die sinnvollere
Zufahrt der Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge über die durch parkende Pkws bereits
im unteren Teil oft einspurige Hardtburgstraße im Vergleich zur freien L11?
Zu 04.30
Die Hardtburgstraße wird auch heute von
Ver- und Entsorgungsfahrzeugen angefahren. Ein Durchfahren verhindert unnötige
Umfahrungen.
Zu 04.30
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
04.31
Wie hoch ist die nicht angeführte GFZ?
Zu 04.31
Zulässig sind Gebäude mit ein- und zwei
Vollgeschossen.
Zu 04.31
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Nach der gültigen BauNVO lässt sich daraus
eine GFZ von 0,4 bzw. 0,8 ableiteten.
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Ldf.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Durch die Zahl der zulässigen Vollgeschosse
und der Höhe der baulichen Anlagen ist das
Maß der baulichen Nutzung eindeutig bestimmt.
04.32
Wie kann begründet werden, dass eine Bebauung mit städtischem Charakter (GRZ von
0,35- 0,4) in das ländlich geprägte Siedlungsbild passt?
Zu 04.32
Die Ausnutzung der Grundstücke durch die
Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ)
von 0,35 bis 0,4 orientiert sich an den Vorgaben des § 17 BauNVO, um einen sparsamen
Umgang mit Grund und Boden zu gewährleisten und den Außenbereich zu schützen.
Zu 04.32
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Für das Bestandsgebiet Hardtburgstraße
setzt der dort geltende Bebauungsplan vergleichbare Werte fest.
04.33
Ist den Verantwortlichen bewusst, dass der
geplante Feuerlöschteich widerrechtlich in
einem Landschaftsschutzgebiet liegt.
Zu 04.33
Der Feuerlöschteich liegt innerhalb der Grenzen des Plangebietes und des Flächennutzungsplanes.
Zu 04.33
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
04.34
Zudem wird angefragt, durch welche Maßnahmen Oberflächenwasser gespeichert
wird, das bedingt - durch die Hanglage - südlich und westlich dieses Teiches abfließt.
Zu 04.34
Der Feuerlöschteich wird mit Regenwasser
gespeist und durch einen Überlauf wieder an
den Regenwasserkanal angeschlossen.
Zu 04.34
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
04.35
Weitere Fragen, die eine Beantwortung notwendig machen:
Ist sichergestellt, dass keine der zur Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen notwendigen Flächen lediglich angepachtet ist?
Zu 04.35
Welche Behörden kontrollieren bereichsspe-
Die Umsetzung der Maßnahmen muss durch
Zu 04.35
Sowohl die Ausgleichsflächen als auch die
Artenschutzmaßnahmen werden dauerhaft
grundbuchlich gesichert.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
zifisch die umfangreichen Auflagen, zudem in
welchen Zeitintervallen?
ein Maßnahmenmonitoring der ULB dauerhaft zum Nachweis dokumentiert bzw. angezeigt werden. Dies kann durch einen Gutachter oder im Rahmen des Flächennachweises
des Landwirtes für die Landwirtschaftskammer gewährleistet werden.
Was heißt "Artenschutzacker, Fauna extensiv" konkret?
Ist die Umwandlung der o.g. Maßnahme zu
einem reinen Genpool für Saatgut rechtens?
Es muss dargelegt werden, dass beide Maßnahmen den gleichen Grad des Schutzes
"Fauna extensiv" erreichen!
Artenschutzacker extensiv bedeutet, dass
nur standortgerechtes heimisches sogenanntes „autochthones“ Saatgut zu verwenden ist.
Als Frucht sind zum Beispiel Luzerne, Rotklee, Ackerbohnen, Körnerleguminosen, wie
Lupinen, Erbsen, Bohnen, Gemenge, Wintergerste, Winterroggen, Sommergerste,
Sommerweizen, etc. möglich. Bevorzugt
werden Ackerfrüchte, die wenige Pflegemaßnahmen und Bearbeitungsintensität während
der Brutperiode der Feldlerchen benötigen.
Die Anlage der Fläche als "Genpool-Flächen"
für Saatgut ist möglich aber nicht zwingend.
Die Entnahme von Saatgut im Zuge der Ernte ändert nichts an der Wertigkeit der Flächen.
Abschließend verweisen wir darauf, dass der
Umfang der in dem vorgelegten B-Plan vorliegenden Unvereinbarkeiten zwischen textlichen und bildlichen Darstellung es unmöglich
macht, in einem Schritt diese alle aufzudecken. Wir behalten uns deshalb vor, nach
erfolgter Abwägung unserer Einwendungen
und Vorlage eines korrigierten Bebauungsplanes Nr. 54 auf dann noch vorhandene
neue Ungereimtheiten hinzuweisen.
Ausdrücklich wird auf die bereits im Vorverfahren inkl. der von der IG Hardtburg eingereichten Bedenken weiterhin bestehen.
Abschließend wird um eine Beantwortung
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
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Ldf.
Nr.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Es wurde gutachterlich im immissionsorientierten Nachweis nach BWK M3/ M7 nachgewiesen, dass das anfallende Niederschlagswasser gewässerverträglich in die
Erft eingeleitet werden kann. Die stofflichen
und hydraulischen Grenzwerte werden nicht
überschritten.
Ein maßgeblicher Grund dafür ist, dass die
Einleitung aus dem Neubaugebiet vor der
ersten Flutwasserwelle erfolgt.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
aller angeführten Fragestellungen gebeten
um die zahlreichen ungenauen bzw. falschen
Darlegungen präzise auszuräumen.
Des Weiteren wird gebeten, den vollständigen Text der Fragen den Ratsgremien der
Gemeinde für ihre Stellungnahme zuzuleiten.
Darüber hinaus wird die Erörterung und Beantwortung aller Fragen im Detail sowie die
Aufnahme aller Einwände in die Stellungnahme der Stadt gefordert.
Zudem würden im weiteren Verfahren alle
zur Verfügung stehenden juristischen Mittel
ausgeschöpft werden, um sich gegen die
fragwürdige Bebauung zu wehren.
05
Schreiben 5 von 6 der
Anwohner/in Pfarrer-BeckerStraße
Es wird beantragt das Verfahren einzustellen.
Auf die bereits im Vorverfahren gemachten
Bedenken wird hingewiesen.
Schreiben vom 30.05.2016
Der Erftverband aquatec GmbH verweist auf
Seite 1 ausdrücklich darauf, dass der durchgeführte Nachweis "nicht herangezogen werden kann, um die Auswirkungen von Niederschlagswassereinleitungen auf seltene Abflussereignisse (z.B. HQ 100) zu beurteilen.
Diese Fragestellung ist gesondert zu untersuchen.
Da es sich bei den in letzter Zeit aufgetretenen Starkregenstarken um bisher seltene
Abflussereignisse handelt, fordere ich ein
entsprechendes Gutachten, damit zukünftige,
prognostizierte Belastungen bereits jetzt
berücksichtigt werden.
Im Rahmen der Ausführungsplanung wird
zudem geprüft, inwieweit zusätzliche Rückhaltungen ökologisch und ökonomisch umgesetzt werden können. Dies könnte teilweise durch offene Gräben o.ä. erfolgen.
Alles Weitere wird in der noch einzuholenden
wasserrechtlichen Erlaubnis gem. den §§ 8,
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
9 und 10 WHG nachgewiesen.
Ich bitte darum, den vollständigen Text meiner Einwendungen den Ratsgremien der
Gemeinde für ihre Stellungnahme zuzuleiten.
Darüber hinaus beantrage ich Erörterung und
Beantwortung aller meiner Bedenken im
Detail sowie die Aufnahme aller meiner Einwände in die Stellungnahme der Stadt.
Ich halte mir offen, weitere Stellungnahmen
einzureichen und im Laufe des Verfahrens
ggf. neue Erkenntnisse oder Gutachten einzubringen.
Außerdem werde ich im weiteren Verfahren
alle mir zur Verfügung stehenden juristischen
Mittel ausschöpfen, um mich gegen die Bebauung der Flächen zu wehren.
06
Schreiben 6 von 6 der
Anwohner/in Pfarrer-BeckerStraße
Schreiben vom 30.05.2016
06.1
Nachfrage, wie weit die Planungen der Entschärfungen der dort beschriebenen Gefahrenpunkte fortgeschritten sind. Mittlerweile
haben sich doch einige Unfälle auf Höhe des
Siedlungsgebietes
Kirspenich-Hardtburg
ereignet, und es ist sicherlich auch nur eine
Frage der Zeit, wann Fußgänger betroffen
sind.
Von Seiten der Stadt, Unfallkommission, der
Straßenbehörde etc. wurde auf die Dringlichkeit hingewiesen, allerdings konkrete Maßnahmen für die geplante bauliche Erweiterung in Kirspenich-Ost ignoriert.
Zu 06.1
Im Zusammenhang mit der Erschließung des
Gebietes Hardtburgstraße ist eine signalgesteuerte Fußgängerquerung über die L 11
geplant.
Diese wird auf Höhe der Einmündung des
Flettenbergweges angeordnet, so dass die
heute durch Leitplanken verschlossene Wegeanbindung in Verlängerung der Herrenweide aus dem Bestandsgebiet wieder geöffnet werden kann. Aus dem Plangebiet heraus erfolgt die Anbindung über den bestehenden
Wirtschaftsweg
Pfarrer-BeckerStraße, der für den Pkw-Verkehr geschlossen wird.
Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 54 weist
keinerlei Auskunft über Lösungen der bereits
vorliegenden und zu erwartenden Gefahrenpunkte aus.
Die Errichtung der Fußgängerquerung wird
im Erschließungsvertrag verankert. Seitens
der Stadt kann eine solche Lösung derzeit
nicht finanziert werden.
Zu 06.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Die Realisierung eines Neubaugebietes und
damit eine definitive Entschärfung der verkehrlichen Situation besonders für die Fußgänger scheinen in absehbarer Zeit nicht
realisierbar.
Diese Fußgängerquerung, die von der Projektentwicklungsgesellschaft finanziert wird,
kommt gerade auch der Altbebauung zugute.
Sie kann aber nur im Zusammenhang mit
dem Plangebiet realisiert werden kann.
06.2
Eine umgehende Schließung der Verlängerung der Pfarrer- Becker-Straße zur L11 wird
gefordert, damit die bestehende Raserei auf
der Pfarrer-Becker-Straße unterbunden wird.
Dies wäre auch nur eine vorgreifende Maßnahme, da Straßen.NRW "die Schließung
des unterhalb der neuen Erschließungsstraße vorhandenen Wirtschaftsweges fordert".
06.3
Mit dem Bau des von der Stadt geplanten,
aber nie errichteten Wendehammers am
Ende der Pfarrer-Becker-Straße wäre auch
die Problematik der Müllentsorgung gelöst.
06.4
Im Zusammenhang mit der besonders brisanten fußläufigen Anbindung aller Verkehrsteilnehmer von Kirspenich-Ost an das
Hauptdorf, wird die Problematik des ruhenden Verkehrs angesprochen.
Auf Grund der notwendigen Mobilität kommen auf jedes Grundstück und jede Wohneinheit 2 Pkws, für die nicht ausreichend auf
privaten Grundstücken Parkmöglichkeiten
vorhanden sind. Somit wird in Kurven, auf
Bürgersteigen und behindernd beidseitig
geparkt.
Besonders auf der Pfarrer-Becker-Straße
Zu 06.2
Eine Schließung des Wirtschaftsweges ist
geplant. Dies ist aber wiederum in Verbindung mit dem Baugebiet zu sehen.
Wenn der bisherige Wirtschaftsweg künftig
von der neuen Erschließungsstraße abzweigt, ist das Problem der bisherigen gefährlichen Ausfahrt auf die L 11 gelöst.
Zu 06.3
Es wird geprüft ob mit der Fläche des bisherigen Wirtschaftsweges unterhalb der neuen
Erschließungsstraße eine Wendemöglichkeit
geschaffen werden kann.
Dies erfordert ggfs. wiederum eine Bauleitplanung.
Zu 06.4
Die Ausführungen beziehen sich nicht auf die
vorliegende Bauleitplanung und sind daher
nicht abwägungsrelevant.
Beschlussvorschlag
Zu 06.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 06.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 06.4
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Zu 06.5
Im Baugenehmigungsverfahren sind die erforderlichen Stellplätze auf den jeweiligen
privaten Grundstücksflächen nachzuweisen.
Zudem werden in den Straßenräumen Besucherparkplätze in ausreichender Anzahl vorgesehen.
Zu 06.5
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu Allgemeines:
Mit einer Bebauung des Gebietes wird sich
das Landschaftsbild zwangsläufig verändern.
Die geplante offene Bauweise, der große
Anteil an Gartenfläche und die baumbestandene Haupterschließungsachse ermöglichen
einen hohen Durchgrünungsgrad.
Zu Allgemeines
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
kommt es durch die unzulässig parkenden
Autos, solchen mit überhöhter Geschwindigkeit und der spielenden Kinder zu äußerst
gefährlichen Situationen. Außerdem könnten
Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr etc. im Notfall
nicht ungehindert durchkommen. Ähnliche
Situationen spielen sich auf der Hardtburgstraße ab.
Es wird gebeten, verstärkt Kontrollen in
Kirspenich-Hardtburg in Bezug auf parkende
Autos und überhöhte Geschwindigkeiten
durchzuführen. Kaum ein Fahrer hält sich an
Tempo 30.
06.5
Ein Bebauungsplan, der keinerlei Aussagen
über den Umgang mit dem ruhenden Verkehr
bei dichtester Bebauung macht, dürfe grundsätzlich nicht genehmigt werden.
07
Anwohner Pfarrer-BeckerStraße
Schreiben vom 27.05.2016
Der Bebauungsplan Nr. 54 wird abgelehnt
und die Einstellung des Verfahrens gefordert.
Zunächst bezieht man sich auf alle im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingereichten Stellungnahmen und
Schreiben die weiterhin gültig sind.
Allgemeines
Es wird vorgeworfen, ein schützenswertes,
einzigartiges Landschaftsbild, ein seit Jahren
bestehendes Naherholungsgebiet und Wanderparadies für Menschen in der ganzen
Umgebung, ein angestammter Lebensraum
mit Nistplätzen für mannigfache unterschiedlichste Tierarten (auch geschützte Arten)
offensichtlich um jeden Preis und mit aller
Macht ohne bislang nachgewiesenen zwin-
Die artenschutzrechtlichen Belange wurden
umfänglich untersucht und in die Planung
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
genden Grund zu versiegeln und unwiederbringlich zu zerstören.
Dies soll durchgeführt werden, obwohl im
nächsten Umkreis die Neubaugebiete wie
„Pilze aus dem Boden schießen", nach Jahren teils immer noch große Baulücken ausweisen, weder verdichtet noch vollkommen
erschlossen wurden, sondern vor sich hin
dümpeln und zahllose Häuser und Einzelgrundstücke im Raum Münstereifel einen
neuen Eigentümer suchen Dem Grundsatz
„Innenverdichtung statt Außenentwicklung"
würde keine Beachtung geschenkt.
eingestellt.
Es besteht größte Sorge, dass sich dieses
Bauvorhaben ebenso fragwürdig gestaltet,
wie das den Einwendern bestens bekannte
vergleichbares Baugebiet „Am Rennberg" in
Bad Herrenalb (Baden-Württemberg). Hier
sei nach 10 Jahren erst 1/5 bebaut, obwohl
hier eine angemessene Infrastruktur bereits
angelegt war und auch von angeblich „hoher
Nachfrage" anfangs die Rede war.
Das angeführte Baugebiet ist nicht bekannt
und auch nicht relevant für das vorliegende
Verfahren.
Beschlussvorschlag
Grundlage dieser geordneten städtebaulichen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan. Dieser formuliert die durch den Stadtrat
beschlossenen, mit den Behörden abgestimmten und auch mit den Bürgern diskutierten Entwicklungsziele der Stadt.
Derzeit liegen bereits rd. 180 Anfragen vor,
wobei rund die Hälfte aus dem Stadtgebiet
von Bad Münstereifel kommt.
Folgende Einwände gegen das geplante
Bebauungsgebiet werden geltend gemacht:
07.1
Es fehlen planungsrelevante Angaben zu
einer konkreten Gebäudeanordnung, zu
Stell- und Parkplätzen, zu der endgültigen
Anzahl der geplanten Parzellen, zur GFZ, zur
Art und Umfang von sog. Quartieren, zur
voraussichtlichen Dauer der Bautätigkeiten in
den vorgesehenen Bauabschnitten, zur aktuellen Anzahl von Nachfragen von Interessenten bzw. verbindlichen Kaufzusagen (trotz
Ratsbeschluss v. 03.03.15 liegt bis heute
keine Bedarfsanalyse vor).
Zu 07.1
Der Bebauungsplan setzt neben den öffentlichen Verkehrsflächen u.a. auch Wohnbauflächen fest. Innerhalb dieser Wohnbauflächen
sind sogenannte Baufenster definiert, die
sich parallel zu den jeweiligen Straßen
erstrecken.
Innerhalb dieser Baufenster müssen die Gebäude angeordnet werden.
Der Parzellierungsentwurf sieht rd. 110 bis
115 Grundstücke vor.
Zu 07.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Zulässig sind Gebäude mit ein und zwei Vollgeschossen.
Nach der gültigen BauNVO lässt sich daraus
eine GFZ von 0,4 bzw. 0,8 ableiten.
Durch die Zahl der zulässigen Vollgeschosse
und der Höhe der baulichen Anlagen ist das
Maß der baulichen Nutzung eindeutig bestimmt.
Die Quartiere werden durch die Planstraßen
abgrenzt und sind damit klar ablesbar.
Es sind zwei Bauabschnitte geplant.
Weiterhin fehlen ein archäologisches Gutachten und Informationen zum Verlauf und Umfang des neu zu erstellenden Niederschlagswasserkanals.
Konkret liegen derzeit rd. 180 Anfragen für
die maximal 120 Grundstücke vor. Davon
sind
über
80
Anfragen
aus
dem
unmittelbaren Umfeld Bad Münstereifel,
Arloff, Kirspenich sowie Kreuzweingarten und
Kirchheim (Stadt Euskirchen).
Die Belange der Archäologie werden im Bebauungsplan vollumfänglich in enger Abstimmung mit dem LVR berücksichtigt.
Der Verlauf des Niederschlagswasserkanals
ist außerhalb des Plangebietes innerhalb
öffentlicher Flächen geplant.
07.2
Das Niederschlagswasser im Plangebiet
kann aufgrund des lehmhaltigen Bodens und
der versiegelten Flächen nicht versickern
(vgl. Schreiben Erftverband vom 09.02.15)
und die Abführung des Niederschlagswassers in die Erft entspricht nicht den ökologischen Bedürfnissen. Ein Teil des Nieder-
Zu 07.2
Wie nebenstehend dargelegt, scheidet eine
Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers im Gebiet aus.
Grundsätzlich wurde gutachterlich nachgewiesen, dass das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser komplett ohne Rückhaltung gewässerverträglich in die Erft geleitet
Zu 07.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
schlags wird in den Schmutzwasserkanal
abfließen, so dass es bei Starkregen zu
Überflutungen der Keller des angrenzenden
Bestandsgebietes kommen wird (s. Neubaugebiete in Flamersheim u. Meckenheim). Wer
haftet? Wir brauchen Rechtssicherheit. Wir
zahlen Grundsteuer und erwarten, dass die
Stadt unabhängig vom Inverstor dies durch
ein Gutachten juristisch fundiert abklärt. In
diesem Zusammenhang steht unsere Forderung nach einem neuen Schmutzwasserkanal für das Plangebiet, da der aus den 70iger Jahren stammende Kanal für weitere
über 100 Parzellen unterdimensioniert ist.
Entgegenstehende Aussagen werden vehement bestritten.
werden kann.
Ein maßgeblicher Grund dafür ist, dass die
Einleitung aus dem Neubaugebiet vor der
ersten Flutwasserwelle erfolgt.
07.3
Die verkehrliche Untersuchung ist irrelevant
und muss wiederholt werden, da sie von
völlig falschen Voraussetzungen ausgeht.
Die Überprüfung des Verkehrsflusses auf der
L 11 und der Hardtburgstraße erfolgte in der
nicht aussagekräftigen, beruhigten Ferienzeit. Es wird unterstellt, dass dies bewusst
geschah. Motorräder wurden erst gar nicht
berücksichtigt!
Ab 2018 wird zusätzlich noch ein erhöhter
LKW- Verkehr, der schon seit der Autobahnmaut auf der L11 enorm zugenommen hat,
zu erwarten sein, da ab diesem Zeitpunkt
auch die Bundesstraßen mit einer LKW-Maut
belegt werden. Geschwindigkeitsbegrenzung
auf der L 11 im Bereich des Plangebiets auf
50 km/Stunde ist eine verfehlte Maßnahme.
Sie wird - wie bereits jetzt - größtenteils nicht
eingehalten, geschweige denn kontrolliert
werden. Hier müssten in jedem Fall zwingende Hindernisse (Barken, Inseln, Brems-
Zu 07.3
Die verwendeten Verkehrserhebungen wurden seitens der Stadt Bad Münstereifel
durchgeführt. Den Gutachtern ist bewusst,
dass die Verkehrsbelastungen innerhalb der
Ferienzeit erhoben wurden und somit geringer ausfallen, als außerhalb der Ferien. Dennoch wurden diese Verkehrsbelastungen aus
zeitlichen Gründen als Grundlage für die
verkehrstechnischen Berechnungen innerhalb der verkehrlichen Stellungnahme verwendet. Zusätzlich wurden jedoch auch Proberechnungen
durchgeführt,
die
eine
30prozentige Steigerung der ermittelten Belastungen berücksichtigen. Diese führten zu
dem Ergebnis, dass, wie auch bei den erhobenen Belastungen, bei den um 30 Prozent
erhöhten Belastungen eine Qualität des Verkehrsablaufs der Stufe B (gut) erreicht wird.
Demnach kann sicher davon ausgegangen
werden, dass zu erwartende Verkehrsbelastungen außerhalb der Ferienzeit am geplan-
Beschlussvorschlag
Der vorhandene Schmutz- bzw. Mischwasserkanal ist ausreichend leistungsfähig das
im Plangebiet anfallende Schmutzwasser
aufzunehmen.
Zu 07.3
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Seite 29 von 121
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
schwellen) auf dieser Straße und auch auf
der Planstraße errichtet werden, die keine
überhöhte Geschwindigkeit mehr zulassen.
ten Knotenpunkt ebenfalls abgewickelt werden können.
Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass
als Grundlage für die verkehrstechnischen
Berechnungen ein möglicher zweiter Anschluss an die Hardtburgstraße nicht berücksichtigt wurde. Dies hat zur Folge, dass eine
Abwicklung des gesamten Quell-/Zielverkehr
aus dem Planungsgebiet über die Anbindung
Kirchheimer Straße (L11)/Planstraße in Ansatz gebracht wurde. Ein weiterer Anschluss
an die Hardtburgstraße wird die verwendeten
Verkehrsbelastungen demnach reduzieren.
Zum Thema „Anteil Motorräder“ folgender
Hinweis: Für die verkehrstechnischen Berechnungen wurden die ermittelten Daten
vom 13.10.2015 verwendet.
Da heute noch nicht abzuschätzen ist, inwieweit sich die LKW-Maut auf Bundesstraßen
auf der Kirchheimer Straße (L11) auswirkt,
wurden die ermittelten Verkehrsbelastungen
(Pkw, Lkw, Lastzug) auf das Prognosejahr
2030 überschlägig um 5% erhöht.
Überdies wäre eine Lärmschutzwand auf der
L 11 unerlässlich.
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der L 11 wären nur mit Zustimmung
des Straßenbaulastträgers umzusetzen.
Durch die Fußgängerampel sowie die Abbiegespur sind jedoch Reduzierungen zu erwarten.
Schutzmaßnahmen in Form eines Lärmschutzwalles oder einer Wand sind aufgrund
der Topographie und der Flächenverfügbarkeit nicht realisierbar. Auch sprechen die
Abstände zur Emissionsquelle gegen eine
aktive Maßnahme, zumal diese ja für die
Anbindung auch unterbrochen werden müss-
Beschlussvorschlag
Seite 30 von 121
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
te.
7.4
Durch die Dichte der geplanten Bebauung
werden die Lärm-Verkehrs- und Staubbelastungen signifikant und unzumutbar erhöht.
Die im Bebauungsplan gemachten Aussagen
über den Beurteilungspegel an Immissionspunkten, dürften in keiner Weise den Tatsachen entsprechen. Die nachteiligen Auswirkungen in Bezug auf Natur, Boden und Wasser können selbst mit den angedachten
Maßnahmen nicht ausgeglichen werden.
Zu 7.4
Die Umweltbelange wurden umfänglich geprüft und in die Planung eingestellt.
7.5
Die schalltechnische Untersuchung stellt trotz
festgestellter beachtlicher Überschreitung der
Lärmgrenzwerte (bei Tag und bei Nacht) für
den südlichen Planbereich keine Abhilfen in
Aussicht. Es wird lediglich passiver Schallschutz (u.a. geschlossene Fenster!) für die
neuen Eigentümer empfohlen. Die Eigentümer des Bestandsgebietes, deren Grundstücke unmittelbar an das Plangebiet grenzen,
finden in dieser Untersuchung überhaupt
keine Beachtung, obwohl wir in gleicher Weise betroffen sind In unserem Haus sind
ebenso wie in den Nachbarhäusern, die in 2.
Reihe hinter der Planstraße im südlichen
Plangebiet liegen, sowohl der Balkon, die
Terrassen und der Wohn-Esszimmerbereich
- teils auch der Schlafzimmerbereich- der
lärmzugewandten Seite (Planstraße und L
11) zugeordnet.
Dies geschah seinerzeit auch bei allen
Nachbarhäusern wegen der einmaligen Aussicht auf dieses Landschaftsbild. Wir aber
können unsere Räumlichkeiten nicht mehr
7.5
Die in der Schalltechnischen Untersuchung
festgestellten Überschreitungen sind in Siedlungsbereichen völlig normal.
Die Planung kann umweltverträglich umgesetzt werden.
Im Schalltechnischen Gutachten wurden für
die geplanten „bebaubaren Bereiche“ des
Plangebiets (innerhalb der Baugrenzen) die
Lärmpegelbereiche I und II ermittelt.
Die Lärmpegelbereiche I und II sind bei Neubauten allgemein nur von untergeordneter
Bedeutung. Daher muss in der Regel auch
kein Schallschutz dimensioniert werden, da –
bei ortsüblicher Bauweise - hier bereits durch
die Verwendung handelsüblicher Materialien
vor dem Hintergrund der Wärmeschutzverordnung ideale Innenpegel erzielt werden.
Für die Bestandsbebauung kann, ebenso wie
für das Plangebiet, kein Lärmschutz vom
Straßenbaulastträger gefordert werden.
Da im Plangebiet selbst vorrangig nur entlang der Straßen der Lärmpegelbereich II
Zu 07.4
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 07.5
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
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Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
entsprechend den ohnehin wenig effektiven
Schallschutzempfehlungen verändern bzw.
unser Haus (Baujahr 1989) drehen. Als abwägungsrelevant einzustufen ist auch die
Tatsache, dass nach Errichtung der Planstraße und die dafür notwendige Entfernung
von Büschen, Gehölzen und Hecken entlang
der L 11 wir auf unserer Parzelle dann von 2
Straßen optisch und akustisch ungeschützt
und ungefiltert erheblichen lärmgrenzwertüberschreitenden Motorengeräuschen ausgesetzt sein werden. Dies ist nicht hinnehmbar!
Unser Außenwohnbereich und der unserer
Nachbarn werden dann auf unabsehbare Zeit
kaum noch nutzbar sein, so dass wir eine
erhebliche Minderung unserer Wohn- und
Lebensqualität erfahren werden. Auch unsere Grundrechte auf Eigentum und Unversehrtheit der Gesundheit (überdurchschnittliche Belastung durch Lärm, Staub und Dreck)
sehen wir auf unabsehbare Zeit unzumutbar
beeinträchtigt.
erreicht wird, sind von der Planstraße keine
wesentlichen Auswirkungen auf die Bestandsbebauung zu erwarten.
07.6
Die Wegeparzelle 786 soll zum großen Teil in
die Nutzung von Baufläche umgewidmet
werden und an den Investor kostenfrei übertragen werden. Dies ist unzulässig.
Zu 07.6
Die Parzelle 786 wird im Zuge des Bebauungsplanes teilweise überplant. Eine kostenlose Übertragung ist nicht vorgesehen.
Zu 07.6
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
07.7
Erdarbeiten mit erheblich mechanischen
Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. können zu Beschädigungen an
unseren nahe gelegenen Haus und Grundstück führen. Die Felsenader, die durch das
gesamte Baugebiet verläuft, setzt beim Straßenbau erhebliche Rammarbeiten voraus.
Wir fordern eine Beweissicherung für die
Zu 07.7
Die im Plangebiet anstehenden Böden weisen keine Besonderheiten auf, die nicht im
gesamten Eifelraum vorkommen.
Sollten zukünftig im Gebiet Häuser mit Keller
gebaut werden, so liegen die Keller überwiegend im Lehm. Sollte Fels angetroffen werden, so wird dieser nach dem Stand der
Technik gerissen oder gemeißelt werden.
Zu 07.7
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Dass Baustellenverkehr für eine gewisse, absehbare Zeit eine Mehrbelastung bringt, ist
nicht zu vermeiden. Auch die Einwender haben seinerzeit selber gebaut und auch da
wohnten schon BürgerInnen in dem Gebiet.
Um Störungen möglichst zu minimieren soll
der gesamte Baustellenverkehr über die Anbindung an die L 11 erfolgen. Dies bedeutet,
dass zunächst die Anbindung gebaut wird.
Dadurch wird je nach Lage der Grundstücke
der Bestandsbebauung, diese mehr oder
weniger be- bzw. entlastet.
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Standsicherheit unseres Hauses. Eine Sicherheitsdetektion muss zwingend bei solchen Arbeiten vorgeschrieben werden. Die
festgesetzte Empfehlung ist unzureichend.
Die gilt ebenso für die Erschließungsanlagen.
07.8
Entgegen wiederholter mündlicher und
schriftlicher Zusagen der Stadt (insbesondere
der CDU) und den bisherigen Bebauungsplänen widersprechend, wird jetzt doch zweifelsfrei die Hardtburgstraße als Verkehrsfläche im Bauprojekt festgesetzt und als Durchgangsstraße nach Stotzheim wahrheitswidrig
aufgeführt. Nutzungsbeschränkt sollen Verund Entsorgungsfahrzeuge sowie Rettungswagen von dort in die Planstraße zufahren
dürfen, obwohl sie selbstverständlich auch
über die L 11 in die neue Haupterschließungsstraße einfahren können. Sollte eine
Durchbindung der Verkehrsflüsse über die
Hardtburgstraße festgesetzt werden, ist zusätzlicher Durchgangsverkehr (Abkürzungsstrecke Kreuzweingarten, Rheder)) und weitere Lärmbelästigung für uns vorprogrammiert. Des Weiteren wäre der Pilgerweg
(auch Wanderweg für zahlreiche Gruppen)
dadurch direkt betroffen!
Beschlussvorschlag
Eine Sicherheitsdetektion wird vom Kampfmittelbeseitigungsdienst für den Fall gefordert, dass Erdarbeiten mit erheblich mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen etc. erfolgen. Dies ist eine
allgemeine Forderung und wird für das Plangebiet nicht zutreffen.
Zu 07.8
Die Erschließung des Gebietes ist über die
neue Anbindung an die Landstraße L 11
geplant.
Diese Haupterschließungsachse wird jedoch
entgegen den bisherigen Überlegungen, bis
zur Hardtburgstraße ausgebaut werden, so
dass diese auch Erschließungsfunktionen
übernimmt.
Um die Anwohner der Hardtburgstraße nicht
mit dem Baustellenverkehr sowohl für alle
Tiefbau- als auch alle Hochbaumaßnahmen
zu belasten, wird dieser komplett über die
neue Anbindung geführt.
Dies wird im Erschließungsvertrag entsprechend geregelt.
Die derzeitigen Verkehrsverhältnisse in der
Hardtburgstraße sollen analysiert und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung
aufgezeigt werden. Danach ist beabsichtigt,
das Ergebnis mit den Anliegern dahingehend
zu besprechen, welche Maßnahmen unter
Berücksichtigung der verfügbaren Finanzmittel umgesetzt werden sollen.
Zudem soll die Hardtburgstraße, ab dem
Abzweig Burgtalstraße, für Lkws über 7,5
Zu 07.8
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Seite 33 von 121
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Tonnen (mit Ausnahme der Ver- und Entsorgungsfahrzeuge) gesperrt werden.
Die Anwohner werden in die Überlegungen,
welche konkreten Maßnahmen gewählt werden, mit einbezogen.
Im Rahmen der Erstellung des Verkehrsgutachtens wurde die zusätzliche Anbindung an
die Hardtburgstraße untersucht. Aufgrund der
geringen Verkehrsbelastungen auf der
Hardtburgstraße kann festgestellt werden,
dass die Leistungsfähigkeit der Anbindung an
die Hardtburgstraße gegeben ist.
Umwegfahrten werden reduziert und eine
soziale Vernetzung ermöglicht.
Im Verkehrsgutachten ist dargestellt, dass
die Hardtburgstraße eine Verbindungsstraße
nach Stotzheim ist. Dies ist für den Land- und
Forstwirt, Fußgänger und Radfahrer ja auch
so richtig.
07.9
Was bedeutet die lediglich „grundsätzliche
Einigung" diesbezüglich zwischen der Stadt
und Landesbetrieb Straßen NRW, die großen
interpretatorischen Spielraum offen lässt.
Hier sehen wir elementaren und eindeutigen
Erklärungsbedarf seitens der Stadt und des
Landesbetriebes Straßen. Wir fordern eine
rechtsverbindliche Aussage, inwieweit die
uneingeschränkte Einbeziehung der Hardtburgstraße für den Landesbetrieb Straßen
NRW Vorbedingung für eine mögliche Erschließung des Baugebietes darstellt.
Zu 07.9
Im Zusammenhang mit der Erschließung des
Baugebietes an die L 11 wird vom Landesbetrieb Straßen.NRW aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs der Landesstraße eine weitere Verkehrsabwicklung
über die Hardtburgstraße ausdrücklich gefordert.
Zu 07.9
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
07.10
Im Zeitraum der nicht absehbaren und abzuschätzenden Bauphase ist unser Hausgrund-
Zu 07.10
Es bestehen Zweifel, ob die Einwender durch
den Bebauungsplan einen Nachteil erleiden.
Zu 07.10
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnah-
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
stück nur unter erheblichem Wertverlust zu
veräußern. Unser Grundstückseigentum stellt
aber unsere Altersabsicherung im Wesentlichen dar.
Ein solcher ist nämlich nicht schon bei jeder
nachteiligen Veränderung der Grundstückssituation anzunehmen.
me zur Kenntnis zu nehmen.
Nach der Rechtsprechung ist das private
Interesse eines Grundstückseigentümers,
dass ein an sein Eigentum angrenzendes
unbebautes Areal weiterhin baulich ungenutzt bleibt, nicht besonders schützenswert;
denn kein Grundstückseigentümer hat einen
Anspruch darauf, dass fremdes Eigentum
baulich ungenutzt bleibt, damit er die Vorteile
der unmittelbaren Nachbarschaft und unbebauten Geländes genießen kann.
Wenn der Wertverlust eines Grundstückes zu
Abwehrrechten des Eigentümers führen würde, könnte niemand in Deutschland mehr ein
Haus bauen.
07.11
Bei einem Vergleich der Grenzen des BPlan-Entwurfs Nr. 54 mit den Schutzausweisungen des Landschaftsplanes kommt es zu
Überschneidungen, die selbst von der Bezirksregierung Köln, Dezernat 51 eingeräumt
werden. Die Überschneidungen, die im vorliegenden Bebauungsplan tot geschwiegen
werden, beziehen sich auf die „Strukturreiche
Kulturlandschaft östlich von Arloff und
Kirspenich".
Welche Rechtsgrundlage legitimiert den Einbezug von Flächen, die in ständigen Landschaftsschutzgebieten liegen?
Zu 07.11
Im Rahmen des frühzeitigen Verfahrens wurde über einen Flächentausch diskutiert.
Die unmittelbar entlang der L 11 liegenden
Flächen sollten mit Ausnahme eines Grundstückes, über das die Anbindung an die
Landstraße L 11 erfolgen soll zurückgenommen werden. Dafür sollten in nordöstlicher
und östlicher Richtung Flächen entwickelt
werden.
Dies hätte eine Änderung des FNPs erfordert.
Diesem wurde durch die Bezirksregierung
nicht zugestimmt.
Der nunmehr erarbeitete Bebauungsplanentwurf orientiert sich primär an den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes.
Es werden somit nur Flächen in Anspruch
genommen, die im temporären Landschafts-
Zu 07.11
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
schutzgebiet liegen.
07.12
Die Auswirkungen der Baumaßnahmen auf
die östlich des Plangebietes unmittelbar angrenzenden ständigen Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile
und des in unmittelbarer Nähe befindlichen
Waldgebietes (ausgewiesenes Vogelschutzgebiet) bezgl. Natur-und Tierschutz werden
einfach ignoriert. Wir fordern, ein entsprechendes aktuelles faunistisches Gutachten
hierüber vorzulegen.
Zu 07.12
Das artenschutzrechtliche Gutachten für den
Bebauungsplan Nr. 54 wurde im Jahre 2013
fertiggestellt.
Die Angaben zum Erhaltungszustand der
jeweiligen Arten beziehen sich auf den damaligen Stand des LANUV-Infosystems.
Eine Neubewertung und Aktualisierung des
Gutachtens mit Datenlage 2016 ist nicht erforderlich, da im Zuge der weiteren Entwicklungen der Baugebietsplanung es im Vergleich zur Planung in 2013 zu einer Reduzierung der Fläche des Bauungsplanes gekommen ist, so dass nach aktuellem Kenntnisstand keine über das bereits festgestellte
Artenspektrum - hier insbesondere Feldlerche - betroffen sind.
Zu 07.12
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
07.13
Die Anlage eines sog. „Artenschutzackers"
unmittelbar an das Bebauungsgebiet grenzend ist widersinnig und greift nicht. Wie naiv
und unprofessionell muss man sein um zu
glauben, dass vergrämte, geschützte Tierarten sich dort einen neuen Lebensraum suchen werden. Wir erwarten hierzu eine qualifizierte Stellungnahme einer Fachkraft des
NABU und ein aktualisiertes faunistisches
Gutachten bezogen auf das hier in Rede
stehende Baugebiet und nicht auf das Gebiet
Bornheim-Sechtem wie im vorliegenden Gutachten von 2013!
Zu 07.13
Sowohl die Ausgleichsflächen als auch die
Artenschutzmaßnahmen werden dauerhaft
grundbuchlich gesichert. Die Kartierungen
der ASP weisen Feldlerchenreviere in den an
die vorhandene Bebauung angrenzenden
landwirtschaftlichen Flächen nach und in der
geplanten Fläche des Artenschutzackers. In
der 2,3 ha großen Fläche wird durch die Bewirtschaftungsvorgaben der Lebensraum der
Feldlerche durch ein höheres Nahrungsangebot verbessert.
Zu 07.12
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Im Rahmen der festgesetzten „Kompensation" für den massiven Eingriff in den Naturund Artenschutz bleibt überdies unklar, wer
diese Verringerungs-Ersatz-und Ausgleichs-
Die Umsetzung der Maßnahmen muss durch
ein Maßnahmenmonitoring der ULB dauerhaft zum Nachweis dokumentiert bzw. angezeigt werden. Dieser Nachweis wird entweder durch einen Gutachter oder im Rahmen
des Flächennachweises des Landwirtes für
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
maßnahmen vor Ort überhaupt überwachen
und nachhaltig pflegen soll (Monitoring). Die
Gemeinde ist verpflichtet (§ 4c BauGB), die
erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung der Bauleitpläne
eintreten, zu überwachen, um insbesondere
unvorhergesehene, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu
sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu
ergreifen. Bitteschön? Wer soll das tun? Unserer Meinung nach ist die Gemeinde weder
personell noch wissenstechnisch in der Lage,
diese Aufgabe zu stemmen. Oder soll vielleicht ein von der Gemeinde bezahlter Überwacher diese Aufgabe übernehmen? Damit
würden u.a. wir Steuerzahler groteskerweise
dieses unverantwortliche Bauvorhaben subventionieren.
die Landwirtschaftskammer erbracht werden.
07.14
Der massive Eingriff in die Schutzgüter
Mensch/Erholung, Tier und Natur werden als
nachhaltig, aber nicht erheblich bezeichnet,
was schon einen Widerspruch in sich darstellt.
Wir bitten um nachvollziehbare und schlüssige Konkretisierung dieser ambivalenten Aussage.
Zu 07.14
Mit dieser Ausführung wird dargestellt, dass
unzweifelhaft ein Eingriff in Umweltschutzgüter erfolgt, dieser aber durch die getroffenen
Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
kompensiert werden kann.
Zu 07.14
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
07.15
Das Hauptkriterium, warum seinerzeit unsere
Häuser hier entstanden sind und Menschen
hierher gezogen sind, wird jetzt zerstört (einzigartiges Landschaftsbild, Oase der Ruhe
und Erholung sowie ein unvergleichbares
Natur- und Tiervorkommen). Die fehlende
Infrastruktur haben wir wegen der genannten
Gründe in Kauf genommen. Belange des
täglichen Bedarfs, Geschäfte, Freizeiteinrich-
Zu 07.15
Mit der Erschließung des Plangebietes wird
auch die erforderliche Infrastruktur ausgebaut.
Arloff-Kirspenich verfügt im Gegensatz zu
anderen Orten im ländlichen Raum und insbesondere auch im Stadtgebiet über einen
Bahnanschluss, Kindergarten, Grundschule,
Sporthalle sowie Geschäfte.
Zu 07.15
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Bei der im Fazit der ASP genannten fehlerhaften Bezeichnung des Gebietes handelt es
sich um einen redaktionellen Fehler, der
korrigiert wird.
Die Ergebnisse des Gutachtens sind unzweifelhaft und von den Fachbehörden anerkannt
worden.
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
tungen, Bildungsstätten usw. sind nur mit
dem PKW zu erreichen. Auch Bus-und
Bahnanbindungen befinden sich nicht im
fußläufigen Nahbereich. Infrastrukturelle
Maßnahmen werden in den Festsetzungen
nicht aufgeführt. Wie verträgt sich dieser
Sachverhalt mit den Forderungen nach Umweltschonung, Energieeinsparung und Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel?
Die Einrichtungen können ggfs. alle auch
fußläufig – in einer noch zumutbaren Entfernung - erreicht werden.
Auch bietet sich durch die Baugebietserweiterung ggfs. die Möglichkeit eines ÖPNVHaltepunktes.
Beschlussvorschlag
Die zur Diskussion stehende Fläche ist zudem nicht willkürlich gewählt, sondern ist im
Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel als Potentialfläche für die weitere
bauliche Entwicklung vorgesehen. Der FNP
als behördenverbindliches Entwicklungskonzept der Stadt wurde seinerzeit mit der Landes- und Landschaftsplanung abgestimmt
und ist bis heute gültig.
Die Einwender haben vor Jahren selber einen Neubau am Ortsrand realisiert, um nun
bei nachfolgende Generationen dies verhindern wollen.
07.16
Im Rahmen der Veranstaltung „Zukunftswerkstatt" vom 08.04.16 äußerte sich die
Bürgermeisterin, Frau Preiser-Marian, dahingehend, dass „Stadtentwicklung keine zufällige Planung, sondern ein aktiver, geplanter
Veränderungsprozess ist". Ihre folgende
Aussage, bezogen auf das Jahr 2008, erhält
vor dem Hintergrund dieses Bauvorhabens
aktuelle Bedeutung: „Das ist Jahre her. Seitdem ist viel passiert. Die Voraussetzungen
sind jetzt einfach andere".
Die Voraussetzungen und Gegebenheiten,
die Erfordernisse und Ziele der Raumordnung, das Umweltbewusstsein, der Umgang
mit den Schutzgütern Mensch/Erholung,
Zu 07.16
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Die regionalplanerischen Vorgaben, die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sowie
des Landschaftsplanes wurden keiner Änderung unterzogen.
Die Planung ist mit den Fachbehörden abgestimmt.
Die Bevölkerungsabnahme in Bad Münstereifel hängt ggfs. ursächlich mit den nicht verfügbaren Baugrundstücken zusammen.
Seit über das Plangebiet öffentlich diskutiert
Zu 07.16
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Klima, Tier, Natur usw. hat sich seit Ausweisung der in Rede stehenden Fläche als temporäres LSG erdrutschartig verändert. Die
kontinuierliche Bevölkerungsabnahme in
unserer Gemeinde und eine steigende Landflucht sind nachweisbar. Gemäß § 29 LG NW
muss ein Landschaftsplan geändert oder neu
aufgestellt werden, wenn sich die ihm
zugrundeliegenden Ziele oder Erfordernisse
der Raumordnung geändert haben. Die Landesregierung kann Änderungen verlangen.
Wir bitten diesen Paragraphen hier anzuwenden und umzusetzen.
wird, ist eine hohe Nachfrage nach
Grundstücken in diesem Bereich zu verzeichnen.
07.17
Die zu bebauende Fläche bildet bislang einen Teil der „Frischluft-Lunge" für das Bestandsgebiet, die durch die Bebauung wegfällt. Das Mikroklima aber darf nicht zusätzlich gefährdet werden.
Zu 07.17
Das Vorhaben erhöht die versiegelte Fläche
im Untersuchungsraum. Die vorgesehene
Neuversiegelung führt jedoch nur zu geringen, kleinklimatischen Beeinträchtigungen.
Die Größe der Versiegelung schränkt das
bestehende, lokal- und bioklimatische Ausgleichspotential der vorhandenen Freiflächen
nicht messbar ein. Nachhaltige Beeinträchtigungen sind durch die Relation der vorhandenen, großen Freiflächen und die angrenzenden vorhandenen Waldflächen zu den
bebauten Flächen nicht zu erwarten.
Zu 07.17
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
07.18
Bei einer Umsetzung des Bauvorhabens sind
die geforderten Belange des Naturschutzes,
der Landschaftspflege und des Artenschutzes zu beachten (§ 1a BauGB).
Allein schon aufgrund des Gutachtens des
NABU vom April 2015 und des faunistischen
Gutachtens aus dem Jahr 2013 ist das Bauvorhaben nicht genehmigungsfähig. Große
Sorgen macht uns u.a. die Gefährdung des
Vogelbestandes. Die Vögel haben bei ihrer
Zu 07.18
Die betroffenen Belange des Artenschutzes,
hier insbesondere Feldlerche, werden vollumfänglich durch die getroffen CEFMaßnahmen kompensiert.
Zu 07.18
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Neben Ortsansässigen erstreckt sich die
Nachfrage auch auf Interessenten aus den
umliegenden Städten und Gemeinden.
Konkret liegen derzeit rd. 180 Anfragen für
die maximal 120 Grundstücke vor. Davon
sind rund 80 Anfragen aus dem unmittelbaren Umfeld Bad Münstereifel, Arloff, Kirspenich sowie Kreuzweingarten und Kirchheim
(Stadt Euskirchen).
Im Plangebiet selbst, befinden sich nur wenige Gehölze. Für die Feldlerche sind die im
Gutachten (ASP) geforderten Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen und zwar vollumfänglich, trotz der Reduzierung der Eingriffs-
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Suche nach Nistplätzen und Lebensräumen
keinen Landschaftsplan vor Augen und kennen die Unterscheidung von temporären und
dauerhaften
Landschaftsschutzgebieten
nicht. Wenn sie sich nun aber in einem temporären LSG angesiedelt haben ist dies abwägungserheblich und kann nicht durch sog.
Kompensationen, deren mehr als zweifelhafte Erfolgsaussichten lediglich unterstellt werden, wegdiskutiert werden. Wir erbitten eine
klärende und wertende Stellungnahme.
fläche.
07.19
Es wird hier eine kleinteilige Siedlung geplant, deren dichte Bebauung alleine schon
durch den von ihr selbst erzeugten Verkehrslärm zur Überschreitung der Orientierungswerte führt. Auch die Grundstücksausnutzung ist mit einer GRZ von 0,35-0,4 zu hoch,
weil dadurch eine städtische Struktur mitten
auf dem Land entsteht, die weder etwas mit
einer festgesetzte Ortsabrundung noch mit
einer ländlich sich an das Bestandgebiet
anpassenden Siedlungsstruktur zu tun hat.
Zu 07.19
Es ist ein Baugebiet geplant, dass sich an
der Umgebungsstruktur orientiert.
Entlang der Gebietsränder zur freien Landschaft sind nur Einzelhäuser in eingeschossiger Bauweise mit einer GRZ von 0,35 zulässig.
Ansonsten werden in der Gebietsmitte nur
Einzel- und Doppelhäuser zugelassen.
Von einer Kleinstparzellierung kann somit
keine Rede sein. Das Parzellierungskonzept
sieht insgesamt rd. 110 bis 115 Grundstücke
vor. Die geplanten Grundstücksgrößen und
vor allem die zulässige bauliche Dichte, auch
in Verbindung mit den überbaubaren Grundstücksflächen, sind im Bestandsgebiet bereits vorhanden.
Zu 07.19
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
07.20
Erklärungsbedarf besteht auch über die Fläche, die zur Verbreiterung der L11 für die
Abbiegespur in die Planstraße benötigt wird,
die doch zu einem ständigen Landschaftsschutzgebiet gehört.
Zu 07.20
Die Linksabiegespur liegt innerhalb der Wegeparzelle der Landstraße.
Zu 07.20
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Abschließend wird um schriftliche, konkrete
und nachvollziehbare Stellungnahme zu allen
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Den politischen Gremien wird vollinhalt-
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Einwänden im Detail gebeten. In diesem
Zusammenhang wird an das Schreiben vom
29.02.16 an die Bürgermeisterin erinnert das
bis heute unbeantwortet geblieben sei. Man
hätte seinerzeit um Aussetzung des Tageordnungspunktes 13 „Bebauungsplan Nr. 54
Kirspenich" gebeten, da kurz vor den Ratssitzungen wiederholt seitenweise (hier 130
Seiten) Informationen ins Netz gestellt wurden, die der interessierte Bürger und sicherlich auch die Ratsmitglieder in dieser kurzen
Zeitspanne nicht bzw. nur oberflächlich zur
Kenntnis nehmen konnten. Man empfindet
die Ignoranz des legitimen Antrags als Verletzung rechtlichen Gehörs.
lich über den Inhalt der jeweiligen Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.
Beschlussvorschlag
Es wird gebeten, den vollständigen Text der
Einwände den Ratsmitgliedern zuzuleiten.
08
Anwohner Pfarrer-BeckerStraße
Schreiben vom 25.05.2016
Folgende Aspekte werden aufgeführt:
08.1
Bedarfsanalyse "Wohnraumbeschaffung"
Ein Projekt dieser Größenordnung mit staatlicher Beteiligung fordert eine nachvollziehbare Bedarfsanalyse. Hieraus muss erkennbar
sein, weshalb eine Wohnraumbeschaffung in
dem geplanten Umfang und zum jetzigen
Zeitpunkt unabdingbar notwendig ist. Ein
wichtiger Aspekt besteht darin, dass durch
eine solche Maßnahme die Lebensqualität
der jetzigen Bewohner eingeschränkt und der
funktionierende Naturhaushalt beeinträchtigt
wird.
Zu 8.1
Zu 08.1
Die zur Diskussion stehende Fläche ist nicht
willkürlich gewählt, sondern ist im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel als
Potentialfläche für die weitere bauliche Entwicklung vorgesehen. Der FNP als behördenverbindliches Entwicklungskonzept der
Stadt wurde seinerzeit mit der Landes- und
Landschaftsplanung abgestimmt und ist bis
heute gültig.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
In diesem Zusammenhang mussten bzw.
müssen die bisherigen Bewohner und Nutzer
des Bestandsgebietes auch Veränderungen
hinnehmen.
Hinsichtlich der Umweltbelange wird auf vorstehende Ausführungen verwiesen.
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
08.2
Attraktivitätssteigerung
Bei Nachweis des Bedarfs, der von den Aufsichtsbehörden zu prüfen und anzuerkennen
ist, sollte eine Attraktivitätssteigerung sowohl
des vorhandenen als auch des konzipierten
Wohngebietes angestrebt werden. Die vorhandene Infrastruktur (enge Straßen, zum
Teil ohne Parkstreifen, keine öffentlichen
Parkflächen, Mehrfamilienhäuser (außerhalb
der Bebauungspläne) muss als katastrophal
bezeichnet werden. Außer Kirche, Burg und
Kläranlage gibt es in Kirspenich nur eine
Besonderheit, die Natur, die es in optimaler
Weise zu erhalten gilt.
Zu 08.2
Zu 08.2
Für das Baugebiet liegen bereits nachweislich weit mehr Bewerbungen, als verfügbare
Baugrundstücke vor.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
08.2.1
Größerer Zuschnitt der Grundstücke
Die vorgesehenen Minigrundstücke sind
familienfeindlich und nicht geeignet, junge
Familien für eine Ansiedlung zu gewinnen
(Kinder brauchen Bewegungsraum). Die
Grundstücksgrößen sollten sich zumindest
an den Parzellen des Bebauungsplanes 1
(südlich der Pfarrer-Becker-Straße) orientieren. Fazit: Weniger Minigrundstücke zu
Gunsten größerer bebaubarer Flächen.
Zu 08.2.1
Zu 08.2.1
Die vorgesehene Parzellierung orientiert sich
zum einen an der Umgebungsstruktur und im
weiterem an den heutigen Wohnbedürfnissen. So sind im Gebiet Grundstücke von rd.
400 qm bis über 1.000 qm vorgesehen. Im
Durchschnitt erreichen die Grundstücke Größen von 500 bis 600 qm.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
08.2.2
Infrastruktur
Ausreichend breite Straßen mit Parkstreifen,
öffentliche Parkflächen (Besucher und evtl.
auch Bewohner), Kinderspielplätze, Ruhezonen für Ältere sind unabdingbare Ansprüche
an eine sozial ausgerichtete, attraktive
Wohnraumgestaltung. Im Konzept müssten
Zu 08.2.2
Der Bebauungsplan sieht genau diese Ziele
vor.
Auf die vorhandene und auch geplante auszubauende Infrastruktur wird hingewiesen.
Die geplanten Grundstücksgrößen sind im
Hinblick auf das Bestandsgebiet vergleichbar
und auch vertretbar.
Zu 08.2.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
08.2.3
Keine Mehrfamilienhäuser
Die Mehrfamilienhäuser zwischen der Pfarrer-Becker-Straße (Bebauungsplan 1) und
der südlichen Grenze der Konzepts (Bebauungsplan 54) sind eine willkürliche Entscheidung der Stadt Bad Münstereifel als Planungsbehörde und des Kreises Euskirchen
als Genehmigungsbehörde. Es gibt keinen
Bebauungsplan. Grundlage war lediglich der
Flächennutzungsplan. Die Anpassung an die
vorgegebene Bebauung des Bebauungsplanes 1 wäre korrekt gewesen. Eine solche
Fehlleistung darf sich nicht wiederholen.
Zu 08.2.3
Ob ohne Prüfung der Rechtslage im Gebiet
Hardtburgstraße / Pfarrer-Becker-Straße
einginge Mehrfamilienhäuser errichtet worden sind, ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.
Für das Gesamtgebiet besteht der Bebauungsplan Nr. 1 „Arloff-Kirspenich“. Eine Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten ist
in diesem Plan aus dem Jahr 1964 nicht
erkennbar.
Zu 08.2.3
08.2.4
Querung der L11
Die Querung der L11 in Höhe der Hardtburgstraße ist mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden. Hier muss kurzfristig eine
gefahrlose Regelung getroffen werden. Im
Falle der Realisierung müsste für das neue
Baugebiet eine weitere Querungshilfe, z.B. in
Form einer Fußgängerampel, für eine Verbindung zum Ortskern gefunden werden.
Zu 8.2.4
Es ist eine signalgesteuerte Fußgängerquerung über die L 11 geplant.
Diese wird auf Höhe der Einmündung des
Flettenbergweges angeordnet, so dass die
heute durch Leitplanken verschlossene Wegeanbindung in Verlängerung der Herrenweide aus dem Bestandsgebiet wieder geöffnet werden kann. Aus dem Plangebiet heraus erfolgt die Anbindung über den bestehenden
Wirtschaftsweg
Pfarrer-BeckerStraße, der für den Pkw-Verkehr geschlossen wird.
diese Forderungen zu Lasten der vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen
umgesetzt werden.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Die Festsetzungen des aktuellen Bebauungsplanes Nr. 54 lassen durch die getroffenen Festsetzungen und der Beschränkung
der Höhe der baulichen Anlage, Baukörper
wie im Bebauungsplan Nr. 1 nicht zu.
Diese Fußgängerquerung kommt damit gerade auch der Altbebauung zugute, da diese
nur im Zusammenhang mit dem Plangebiet
Zu 08.2.4
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
realisiert werden kann.
08.2.6
ÖPNV
Das Wohngebiet nördlich der L11 darf nicht
weiterhin von der Außenwelt abgeschnitten
bleiben. Der ÖPNV muss seine Zuständigkeit
auf diesen Bereich ausdehnen.
08.2.6
Zu 08.2.6
Gerade die Bereitstellung weiterer Wohnbauflächen bietet für das Gebiet Hardburgstraße
die Option einer ÖPNV-Haltestelle.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Abschließend wird gebeten, die unverantwortliche Ausweisung eines neuen Wohngebietes zu verhindern, und die jetzige landschaftliche Situation - insbesondere den Abstand zum Naherholungsgebiet Hardtwald zu erhalten.
09
Anwohnerin
Hardtburgstraße
Schreiben vom 27.05.2016
Zu 09.1
Zum Bauleitplanverfahren werden folgende
Bedenken erhoben:
09.1
Es wird befürchtet, dass durch die Festsetzung einer GRZ von 0,35 und 0,4 eine städtische Struktur entsteht. Zudem würde der
Blick in die Voreifel erheblich gestört.
Das Schutzgut Mensch/Erholung wird auf
diese Weise gestört.
Zu 09.1
Die Ausnutzung der Grundstücke durch die
Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ)
von 0,35 bis 0,4 orientiert sich an den Vorgaben des § 17 BauNVO, um einen sparsamen
Umgang mit Grund und Boden zu gewährleisten und den Außenbereich zu schützen.
Mit einer Bebauung des Gebietes wird sich
das Landschaftsbild zwangsläufig verändern.
Grundlage dieser geordneten städtebaulichen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan. Dieser formuliert die durch den Stadtrat
beschlossenen, mit den Behörden abgestimmten und auch mit den Bürgern diskutierten Entwicklungsziele der Stadt.
Die Diskussion, wo prinzipiell Neubaugebiete
entstehen sollen, ist daher bereits in der vor-
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
bereitenden Bauleitplanung, in Form des
Flächennutzungsplanes, entschieden worden.
09.2
Für die Anwohner entstünde ein erheblicher
Zusatzverkehr.
Zu 09.02
Gemäß dem Verkehrsgutachten werden bei
sehr hoch geschätzten 232 Wohneinheiten
(realistisch ist, bei den möglichen 110 – 115
Gebäuden, davon auszugehen, dass maximal 30 bis 40 % der Gebäude mehr als eine
Wohneinheiten erhalten) in den Spitzenstunden prognostiziert:
Zielverkehr:
zw.7.00 Uhr und 8.00 Uhr
zw. 17.00 Uhr und 18.00 Uhr
12 Kfz/h
63 Kfz/h
Quellverkehr:
zw.7.00 Uhr und 8.00 Uhr
zw. 17.00 Uhr und 18.00 Uhr
63 Kfz/h
36 Kfz/h
Zu 09.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Die errechneten Mehrbelastungen aus der
Verkehrserzeugung sind nach Ziel- und
Quellverkehr in der Vormittags- und Nachmittagsspitzenstunde, in Anlehnung an die vorhandenen Anteile auf die einzelnen Verkehrsströme verteilt worden.
Diese geringen Zusatzbelastungen können
problemlos von der L 11 oder auch der
Hardtburgstraße aufgenommen werden.
09.3
Durch die starke Versiegelung bestünde die
Wahrscheinlichkeit, dass bei Starkregen die
Keller überflutet würden.
Zu 09.3
Das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser kann komplett ohne Rückhaltung gewässerverträglich in die Erft geleitet werden.
Ein maßgeblicher Grund dafür ist, dass die
Einleitung aus dem Neubaugebiet vor der
ersten Flutwasserwelle erfolgt.
Zu 09.3
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Aus dem Baugebiet heraus ist daher keine
Gefahr für die Bestandsbebauung zu erwarten.
09.4
Lärmbelästigung während der Bauphase.
Zu 09.4
Dass Baustellenverkehr für eine gewisse,
absehbare Zeit eine Mehrbelastung bringt, ist
nicht zu vermeiden. Auch die Einwender
haben seinerzeit selber gebaut und auch da
wohnten schon BürgerInnen in dem Gebiet.
Zu 09.4
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Um Störungen möglichst zu minimieren wird
der gesamte Baustellenverkehr über die Anbindung an die L 11 erfolgen. Dies bedeutet,
dass zunächst die Anbindung gebaut wird.
Die Verankerung erfolgt im Erschließungsvertrag.
09.5
Erhebliche Störung der Flora und Fauna.
Zu 09.5
Die Belange von Natur und Landschaft sowie
die artenschutzrechtlichen Belange wurden
umfänglich untersucht und in die Planung
eingestellt.
Zu 09.5
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
09.6
Großes Risiko für Verkehrsteilnehmer bei
Anbindung an die L 11, schlechte Einsehbarkeit.
Zu 09.6
Die Sichtverhältnisse im Einmündungsbereich der geplanten Anbindung an die L 11
wurden durch den Verkehrsplaner geprüft. In
der Ausführungsplanung sind diese nochmals konkret nachzuweisen.
Zu 09.6
09.7
Da neue Baugebiete, aufgrund besserer
Infrastruktur beispielsweise in Euskirchen
bevorzugt würden, wird die Frage nach der
Notwendigkeit des Baugebietes Kirspenich
Zu 09.7
Seit über das Plangebiet öffentlich diskutiert
wird, ist eine hohe Nachfrage nach
Grundstücken im Gebiet zu verzeichnen.
Derzeit liegen bereits rd. 180 Anfragen vor,
Zu 09.7
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
Nr.
10
Öffentlichkeit
Anwohner Hardtburgstraße
Schreiben vom 27.5.2016
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
gestellt.
wobei rund die Hälfte aus dem Stadtgebiet
von Bad Münstereifel kommt.
09.8
Ein nicht einmal sicher zu erwartender Profit
für die Stadt und Gewinn für den Investor
stünden über dem Gemeinwohl Mensch, Tier
und Landschaft.
Zu 09.8
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Zu 09.8
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 10.1
Zu 10.1
Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind nur Einzelhäuser oder Einzelund Doppelhäuser zulässig.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Es wird beantragt, das Verfahren einzustellen. Als Begründung werden folgende Punkte
genannt:
10.1
Planvorhaben:
Die zu erwartenden Wohnformen (Familienhöfe, Reihenhäuser, Mehrgenerationenwohnen) sind nicht näher beschrieben. Es werden weder Aussagen zur Querungshilfe,
noch zur Lage der Straße (Unübersichtlichkeit, Steigung) gemacht. Unklar bleiben auch
der Verlauf des Regenwasserkanals und die
Rückhaltung.
Es ist eine signalgesteuerte Fußgängerquerung über die L 11 geplant.
Die Sichtverhältnisse im Einmündungsbereich der geplanten Anbindung an die L 11
wurden durch den Verkehrsplaner geprüft. In
der Ausführungsplanung sind diese nochmals konkret nachzuweisen.
Der Verlauf des Regenwasserkanals außerhalb des Plangebietes ist innerhalb öffentlicher Flächen geplant.
Die Einzelheiten werden im Erschließungsvertrag geregelt.
10.2
Gesetzliche Grundlage:
Der vorhandene Eingriff in Natur und Landschaft ist nach § 14 des Bundesnaturschutz-
Zu 10.2
Zu 10.2
Seite 47 von 121
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Die zur Diskussion stehende Fläche ist nicht
willkürlich gewählt, sondern ist im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel als
Potentialfläche für die weitere bauliche Entwicklung vorgesehen. Der FNP als behördenverbindliches Entwicklungskonzept der
Stadt wurde seinerzeit mit der Landes- und
Landschaftsplanung abgestimmt und ist bis
heute gültig.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
gesetzes nachhaltig und erheblich (z.B. wegen der Aufschüttungen ab 2m Höhe oder
der Entwicklung von Straßen und baulichen
Maßnahmen).
Rechtsfolgen bei Eingriffstatbestand:
a) Vermeidungsgebot: Beeinträchtigungen
sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen für den verfolgten Zweck ohne
oder mit geringeren Beeinträchtigungen
gegeben sind. Soweit Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können, ist
dies zu begründen (s. § 15.1 BNatSchG).
Das Vermeidungsgebot ist nicht hinreichend beachtet worden. Ich bitte Sie, die
Notwendigkeit des Bebauungsgebiets zu
begründen, z.B. mit einer seriösen Bedarfsanalyse und mit fehlenden Alternativen z.B. fehlende Angebote auf dem
Immobilienmarkt
oder
fehlende
Grundstücke im Bereich von Bad Münstereifel.
b) Ausgleichsgebot: Das Landschaftsbild
muss landschaftsgerecht neu gestaltet
werden (§ 15,2 BNatSchG). Das geplante Neubaugebiet ist kein landschaftsgerechter Ersatz durch die zu geringe Passung zum alten Baugebiet. Es handelt
sich hier nicht um eine Abrundung des
Ortes, sondern mitten auf dem Land um
Seit über das Plangebiet öffentlich diskutiert
wird, ist eine hohe Nachfrage nach
Grundstücken in diesem Bereich zu verzeichnen.
Neben Ortsansässigen erstreckt sich die
Nachfrage auch auf Interessenten aus den
umliegenden Städten und Gemeinden.
Konkret liegen derzeit rd. 180 Anfragen für
die maximal 110 bis 115 Grundstücke vor.
Davon sind rund 80 Anfragen aus dem unmittelbaren Umfeld Bad Münstereifel, Arloff,
Kirspenich sowie Kreuzweingarten und
Kirchheim (Stadt Euskirchen).
Mit einer Bebauung des Gebietes wird sich
das Landschaftsbild zwangläufig verändern.
Die geplante offene Bauweise, der große
Anteil an Gartenfläche und die baumbestandene Haupterschließungsachse ermöglicht
einen hohen Durchgrünungsgrad.
Grundlage dieser geordneten städtebauli-
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
ein Baugebiet mit einer städtischen
Struktur. Ich bitte Sie zu begründen, inwiefern das Neubaugebiet dem Ausgleichsgebot gerecht wird.
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
chen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan.
Das durch den Bebauungsplan ein Eingriff in
Natur und Landschaft vorbereitet wird, ist
unzweifelhaft. Dieser wird durch die getroffenen Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
in Abstimmung mit den Fachbehörden kompensiert.
10.3
Bodenschutz:
Da im nördlichen Plangebiet schutzwürdige
Felsböden vorliegen würden, wird um Aussage gebeten, wie die Konflikte zu bewältigen seien. Hier wird die Aussage des Gutachters als zu wage bezeichnet.
Zu 10.3
Zu 10.3
Die im Plangebiet anstehenden Böden weisen keine Besonderheiten auf, die nicht im
gesamten Eifelraum vorkommen.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
10.4
Wasser:
Zum Thema Versickerung lägen widersprüchliche Aussagen vor. Zum einen würde
auf Versickerung des Niederschlagswassers
hingewiesen, zum anderen gäbe es die Stellungnahme der ULB, die Versickerung nahezu ausschließt.
Zu 10.4
Zu 10.4
Eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers im Gebiet scheidet aufgrund
der Bodenverhältnisse aus.
Grundsätzlich wurde gutachterlich nachgewiesen, dass das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser komplett ohne Rückhaltung gewässerverträglich in die Erft geleitet
werden kann.
Ein maßgeblicher Grund dafür ist, dass die
Einleitung aus dem Neubaugebiet vor der
ersten Flutwasserwelle erfolgt.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
10.5
Klima:
Zu 10.5
Zu 10.5
Zitat „Untere Bodenschutzbehörde“:
„Es kann aus fachtechnischer Sicht festgehalten werden, dass bodenschutzrechtliche Belange sachgerechten Eingang und
Berücksichtigung bei dem Vorhaben gefunden haben.“
Seite 49 von 121
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Es werden diese Maßnahmen vorgeschlagen: Beschränkung der Versiegelung bzw.
Neuversiegelung auf das erforderliche Mindestmaß.
Der Versiegelungsgrad im Gebiet wird durch
die Festsetzung der Grundflächenzahl reguliert. Diese Maßgaben orientieren sich an der
Baunutzungsverordnung bzw. bleiben darunter.
Damit wird auch den Forderungen des § 1a
BauGB Rechnung getragen, in dem ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden gefordert wird.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 10.6
Zu 10.6
Sowohl die Ausgleichsflächen als auch die
Artenschutzmaßnahmen werden dauerhaft
grundbuchlich gesichert. Die Kartierungen
der ASP weisen Feldlerchenreviere in den an
die vorhandene Bebauung angrenzenden
landwirtschaftlichen Flächen nach und in der
geplanten Fläche des Artenschutzackers. In
der 2,3 ha großen Fläche wird durch die Bewirtschaftungsvorgaben der Lebensraum der
Feldlerche durch ein höheres Nahrungsangebot verbessert.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Dies widerspricht der Bauplanung (s. hier das
große Ausmaß an Versiegelungen).
10.6
Tiere:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Vorkommen geschützter Arten, hier Feldlerche,
Verträge zur Sicherstellung der Ausgleichsflächen geschlossen werden müssten.
Ein Ausgleich durch einen extensiv genutzten
Artenschutzacker sei nicht ausreichend. Zusätzlich zu einer Grundbuchsicherung des
Artenschutzackers müsste noch ein Vertrag
geschlossen werden, der sicherstellt, dass
der Artenschutzacker erstellt und gepflegt
wird (s. § 1 a Abs.3 S.4 BauGB).
Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch
ein Maßnahmenmonitoring der ULB dauerhaft zum Nachweis dokumentiert bzw. angezeigt werden. Dieser Nachweis wird entweder durch einen Gutachter oder im Rahmen
des Flächennachweises des Landwirtes für
die Landwirtschaftskammer erbracht werden.
Zudem tauche eine in der Umweltprüfung
genannte Nachtigall in der Begründung nicht
mehr auf, somit verbleiben hinsichtlich des
Vogelbestandes Konflikte, die gelöst werden
müssen.
Das Artenschutzgutachten geht mit seinem
Untersuchungsraum weit über die Grenzen
des Plangebietes hinaus. Die festgestellten
zwei Reviere der Nachtigall liegen weit entfernt (über 200 m) vom Plangebiet und werden von baulichen Maßnahmen im Gebiet
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
nicht tangiert.
10.7
Artenschutzgutachten
Schon bei der 1. Offenlegung heißt es im
Fazit der ASP: „Dementsprechend steht dem
Vorhaben im Untersuchungsgebiet Bornheim
Sechtem-Ost aus artenschutzrechtlicher
Sicht nichts entgegen.“ Konnte man bei der
ersten Offenlegung noch von einem Schreibfehler ausgehen, so fällt das bei der aktuellen
Offenlegung schwer, in der dasselbe Fazit
noch einmal wörtlich wiederholt wird. Es
muss der Eindruck entstehen, dass das Fazit
sich gar nicht auf das Gebiet KirspenichHardtburg bezieht und die Untersuchung in
einem anderen Gebiet vorgenommen worden
ist oder Versatzstücke aus anderen Untersuchungen einfach für das Plangebiet zusammengestellt wurden.
Außer dem fehlerhaften Fazit gibt es in der
ASP widersprüchliche Zeitangaben. Das
Untersuchungsbüro unterschreibt das Fazit
mit dem Datum vom 10.3.2013. Die Untersuchungen sollen aber bis zum Um eine Stellungnahme wird gebeten.
Zu 10.7
Zu 10.7
Die aufgeführten „redaktionellen Fehler“ sind
im Gutachten, das offen gelegen hat, vorhanden.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
10.8
Landschaftsbild:
Es erfolgt die Aussage, dass durch die Neuplanung werde das Landschaftsbild erheblich
gestört werde. Ferner sei die Planung auch
keine Erweiterung des Bestandes sondern
ein unpassendes Baugebiet auf dem Land
mit städtischer Struktur, welches auch noch
zu wenig begrünt sei.
Zu 10.8
Zu 10.8
Mit einer Bebauung des Gebietes wird sich
das Landschaftsbild verändern.
Die geplante offene Bauweise, der große
Anteil an Gartenfläche und die baumbestandene Haupterschließungsachse ermöglicht
einen hohen Durchgrünungsgrad.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Inhaltlich sind aber aus allen Untersuchungen bzw. Untersuchungsergebnisse einschließlich dem Kartenmaterial, geprüft durch
die Untere Landschaftsbehörde des Kreises
Euskirchen, die Auswirkungen nachvollziehbar dargelegt und können zugeordnet werden.
Die redaktionellen Fehler werden korrigiert.
Grundlage dieser geordneten städtebaulichen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan. Dieser formuliert die durch den Stadtrat
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
beschlossenen, mit den Behörden abgestimmten und auch mit den Bürgern diskutierten Entwicklungsziele der Stadt.
Die Diskussion, wo prinzipiell Neubaugebiete
entstehen sollen, ist daher bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung, in Form des
Flächennutzungsplans entschieden worden.
10.9
Mensch/Erholung:
Es wird darauf hingewiesen, dass es widersprüchliche Stellungnahmen zur An- bzw.
Abbindung der Hardtburgstraße geben würde. Die Politik fordere die Abbindung, der
Landesbetrieb hingegen die Durchfahrtmöglichkeit.
Zu 10.9
Die Erschließung des Gebietes ist über die
neue Anbindung an die Landstraße L 11
geplant.
Diese Haupterschließungsachse wird jedoch
entgegen den bisherigen Überlegungen, bis
zur Hardtburgstraße ausgebaut werden, so
dass diese auch Erschließungsfunktionen
übernimmt.
Um die Anwohner der Hardtburgstraße nicht
mit dem Baustellenverkehr sowohl für alle
Tiefbau- als auch alle Hochbaumaßnahmen
zu belasten, wird dieser komplett über die
neue Anbindung geführt.
Dies wird im Erschließungsvertrag entsprechend geregelt.
Innerhalb der Hardtburgstraße selbst werden
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vorgesehen. Zudem soll die Hardtburgstraße, ab dem
Abzweig Burgtalstraße, für Lkws über 7,5
Tonnen (mit Ausnahme der Ver- und Entsorgungsfahrzeuge) gesperrt werden.
Die Anwohner werden in die Überlegungen,
welche konkreten Maßnahmen gewählt werden, mit einbezogen.
Im Rahmen der Erstellung des Verkehrsgut-
Zu 10.9
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Zudem werden der Pilgerweg, die fußläufige
Querung und der für Spaziergänger unvermeidliche Verlust eines schönen Landschaftsbildes durch das Baugebiet nicht berücksichtigt.
11
Anwohner/in
Hardtburgstraße
Schreiben vom 29.05.2016
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
achtens wurde die zusätzliche Anbindung an
die Hardtburgstraße untersucht. Aufgrund der
geringen Verkehrsbelastungen auf der
Hardtburgstraße kann festgestellt werden,
dass die Leistungsfähigkeit der Anbindung an
die Hardtburgstraße gegeben ist.
Umwegfahrten werden reduziert und eine
soziale Vernetzung ermöglicht.
Die aufgeführten Belange wurden berücksichtigt.
10.10
Gutachten:
Es wird angemerkt, dass das archäologische
Gutachten fehle und zudem wegen der Kläranlage Kirspenich ein Geruchsgutachten (wie
im Baugebiet in Flamersheim) zu erstellen
sei.
Zu 10.10
Das Verfahren wird abgelehnt unter Bezugnahme der eingereichten Stellungnahmen in
der frühzeitigen Beteiligung und unter Übernahme der Inhalte der Stellungnahmen der
weiteren Bürgerschreiben und des NABU.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Belange der Archäologie werden vollumfänglich in enger Abstimmung mit dem LVR
berücksichtigt.
Zu 10.10
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Der Bedarf an einem Geruchsgutachten wird
nicht gesehen, da das Plangebiet einen wesentlich größeren Abstand zur Kläranlage
einhält, als die Bestandsbebauung.
Auf die Stellungnahmen der Verwaltung zu
den einzelnen Schreiben wird verwiesen.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 12.1
Es wurde ein umfassendes Artenschutzgutachten durch das Büro für Faunistik & Freilandforschung, Königswinter erbracht.
Zu 12.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu neh-
Die Inhalte dieser Aussagen sowie die der
Einwendung unter Punkt 7 werden vollständig unterstützt.
12
Einwender
Jagd Arloff
Schreiben vom 30.05.2016
Folgende Einwände werden formuliert:
12.1
Es wird ein Gutachten des NABU vermisst,
über ca. 60-100 Tiere und Pflanzen im Gebiet.
Seite 53 von 121
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
12.2
Die Anlegung eines Biotopackers wird als
unlogisch erachtet.
12.3
Vermessungsarbeiten während der Brutzeit
seien zu unterlassen.
13
Anwohner/in Pfarrer-BeckerStraße
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der NABU wurde im Verfahren beteiligt. Dieser führt aber keine Gutachten durch.
men.
Zu 12.2
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Mit der Anlage des Artenschutzackers wird
den Belangen des Artenschutzes, hier insbesondere der Feldlerche, Rechnung getragen.
Zu 12.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 12.3
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Zu 12.3
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Gegen den Bebauungsplan wird Einspruch
erhoben aus nachfolgend aufgeführten
Gründen:
Schreiben vom 26.5.2016
13.1
Es ist aus dem gesamten Planungsvorhaben
nicht ersichtlich, weshalb es anhand diverser
freier Baugrundstücke im Gemeindegebiet
unbedingt erforderlich ist, am angegebenen
Ort ein städtebauliches Wohnungskonzept
umzusetzen und die gewachsene Kulturlandschaft nachhaltig zu zerstören.
Weder wurden der entsprechende Wohnraumbedarf nachgewiesen, noch die Belange
der vorhandenen Bürger ausreichend berücksichtig; dieses unter Berücksichtigung
erheblicher Umweltbelastungen, insbesondere im Hinblick auf eine erfahrungsbedingte
Mindestbauzeit von ca. 10 ff Jahren. Durch
die anzunehmenden Lärm- und Schmutzbelastungen treten unweigerlich Beeinträchtigungen ein, die die Voraussetzung des Art.2
Zu 13.1
Die zur Diskussion stehende Fläche ist nicht
willkürlich gewählt, sondern ist im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel als
Potentialfläche für die weitere bauliche Entwicklung vorgesehen.
Der FNP formuliert die durch den Stadtrat
beschlossenen, mit den Behörden abgestimmten und auch mit den Bürgern diskutierten Entwicklungsziele der Stadt.
Die Diskussion, wo prinzipiell Neubaugebiete
entstehen sollen, ist daher bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung entschieden
worden.
Seit über das Plangebiet öffentlich diskutiert
wird, ist eine hohe Nachfrage nach
Grundstücken im Gebiet zu verzeichnen.
Zu 13.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Abs. 2 des GG erfüllen, welche die betroffenen Bürger nicht hin zu nehmen haben.
Derzeit liegen bereits rd. 180 Anfragen vor,
wobei rund die Hälfte aus dem Stadtgebiet
von Bad Münstereifel kommt.
Beschlussvorschlag
Die Umweltbelange wurden vollumfänglich in
die Planung eingestellt.
13.2
Das derzeitige und zu erwartende Verkehrsaufkommen auf der L 11 hat tagsüber
während der Stoßzeiten schon fast autobahnähnlichen Charakter; die hierzu durchgeführten Messungen während der Urlaubszeiten und an Wochenenden sind in diesen
Fällen irrelevant.
Zu 13.2
Gemäß dem Verkehrsgutachten werden bei
sehr hoch geschätzten 232 Wohneinheiten
(realistisch ist bei den möglichen 110 – 115
Gebäuden, davon auszugehen, dass maximal 30 bis 40 % der Gebäude mehr als eine
Wohneinheiten erhalten) in den Spitzenstunden prognostiziert:
Zielverkehr:
zw.7.00 Uhr und 8.00 Uhr
zw. 17.00 Uhr und 18.00 Uhr
12 Kfz/h
63 Kfz/h
Quellverkehr:
zw.7.00 Uhr und 8.00 Uhr
zw. 17.00 Uhr und 18.00 Uhr
63 Kfz/h
36 Kfz/h
Die errechneten Mehrbelastungen aus der
Verkehrserzeugung sind nach Ziel- und
Quellverkehr in der Vormittags- und Nachmittagsspitzenstunde, in Anlehnung an die vorhandenen Anteile auf die einzelnen Verkehrsströme verteilt worden.
Diese geringen Zusatzbelastungen können
problemlos von der L 11 oder auch der
Hardtburgstraße aufgenommen werden.
Die Errichtung eines Lärmschutzwalles bzw.
einer Lärmschutzwand sollte unbedingt in die
Planungen einbezogen werden, zumal die L
11 in SSW-Richtung zum geplanten Bauvor-
Aktive Schallschutzmaßnahmen in Form
eines Walles oder einer Wand sind aufgrund
der Topographie und der Flächenverfügbarkeit nicht realisierbar. Auch sprechen die
Zu 13.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
haben liegt und der Lärm ansonsten ungefiltert die Anwohner erreicht, was auch auf die
derzeitigen Anwohner zutrifft.
Abstände zur Emissionsquelle gegen eine
aktive Maßnahme, zumal diese ja für die
Anbindung auch unterbrochen werden müsste.
Beschlussvorschlag
Für die Bestandsbebauung besteht kein Anspruch auf Lärmschutz gegenüber dem Straßenbaulastträger.
13.3
Das ausstehende Bodengutachten sollte die
tatsächlichen Gegebenheiten hinsichtlich des
Baugrundes und des starken Landschaftsgefälles berücksichtigen (siehe hierzu das in
der Anlage beigefügte Landschaftsbild des
Planungsgebietes). Schon in der Vergangenheit sowie in der Gegenwart läuft das Oberflächenwasser von den Feldern auf die angrenzenden Grundstücke und über die vorhandenen abschüssigen Straßen in Sturzbächen in das völlig überlastete Kanalnetz; das
die anliegenden Keller und Garagen in Mitleidenschaft gezogen wurden, versteht sich
selbstredend; Staunässe sollte vorgebeugt
werden.
Zu 13.3
Die im Plangebiet anstehenden Böden weisen keine Besonderheiten auf, die nicht im
gesamten Eifelraum vorkommen.
Im Bodengutachten werden daher auch keine
besonderen Risiken beschrieben.
13.4
Es will nicht einleuchten, wie Wildtiere, insbesondere auch Vögel, in Artenschutzäckern
umgesiedelt werden sollen; Wild ist nach §
960 BGB herrenlos und somit nicht planbar.
Die Vertreibung zahlreicher Vogelarten bzw.
der Verlust von nicht nur auf den Feldern
vorkommenden Nistplätzen ist abzusehen;
das Gleiche trifft für die Besiedelung durch
Fledermäuse zu. Es sollten großzügige Ausgleichsflächen - und nicht nur am Rande geschaffen werden, denn der vorhandene
Wald dürfte nicht zugunsten von Investoren
Zu 13.4
Der Artenschutzacker bietet Optimalstrukturen im Nahrungsangebot und Raum für die
Reproduktion der Feldvögel, hier insbesondere der Feldlerche.
Von einer Umsiedlung von Arten oder Nestern ist nicht die Rede. Bei der Vergrämung
durch die Flächenbearbeitung soll verhindert
werden, dass Vögel unmittelbar vor der Bautätigkeit im Baufeld Nester bauen.
Der vorhandene Wald ist weder betroffen
noch wird er in der Bewertung angerechnet.
Zu 13.3
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Das Vorkommen von Stauschichten ist im
Eifelraum ebenfalls keine Besonderheit. Die
Gutachter empfehlen daher, beim Auftreten
von temporärem Stau-, Schichten- und
Hangwasser, dieses in offener Wasserhaltung, z.B. über bauzeitliche Flächenfilter,
abzuführen. Hangwasser ist mittels Drainageleitungen hangseitig zu fassen und abzuleiten.
Zu 13.4
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Zu 13.5
Der Grünflächenanteil wurde gegenüber
früheren Planung nicht reduziert.
Das frühzeitige Verfahren wurde mit dem
städtebaulichen Gestaltungsplan durchgeführt.
Im Rechtsplan sind auch die Gartenbereiche
als Reines Wohngebiet dargestellt. Wohngebäude sind nur innerhalb der sogenannten
Baufenster zulässig.
Zu 13.5
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
angerechnet werden!
13.5
Es wird beantragt, die Wiederherstellung des
Grünstreifens an den an Flur 2 angrenzenden Grundstücken, wie er bereits im veröffentlichten Konzeptplan vom Februar 2015
vorgesehen war und jetzt kommentarlos gestrichen wurde.
Es wird hier eine nicht zu begründende willkürliche Maßnahme gesehen, da der Grünstreifen hinter den Grundstücken 687 bis 872
aber weiterhin geplant ist, sehen wir hierin
eine Ungleichbehandlung und sind darin
genauso benachteiligt wie die ebenfalls von
dieser Maßnahme betroffenen acht Nachbarn.
Eine harmonische Abgrenzung zu den geplanten Neubauvorhaben wäre ebenfalls
durch den Grünstreifen gewährleistet.
13.6
Es ist nicht ersichtlich, wie der Grundbesitz
des von der L 11 abzweigenden Feldweges
gesichert ist. Da der Feldweg öffentlich ist,
gehört dieser zum Vermögen der Allgemeinheit und somit der Gemeinde, er müsste vom
Investor folglich für die Erschließungszwecke
erworben werden.
Die Grundlage für die Festsetzung der privaten Grünflächen ist das städtebauliche Konzept.
Zu 13.6
Der Wirtschaftsweg ist öffentlich und bleibt
auch öffentlich. Dieser wird vom Erschließungsträger in Teilabschnitten ausgebaut
und steht auch weiterhin der gesamten Bevölkerung zur Verfügung.
Zu 13.6
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 14. Grundsätzliches
Es ist richtig, dass es viele Bemühungen
bzw. Planungsansätze gegeben hat, dass
Gebiet zu erschließen. Inwieweit auch
Zu 14. Grundsätzliches
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu neh-
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass
man sich den Stellungnahmen der übrigen
Bürger anschließt.
14
Anwohner
Pfarrer-Becker-Straße
Schreiben vom 25.05.2016
14. Grundsätzliches
Zunächst wird grundsätzlich die Frage gestellt, warum es nun möglich sei, das Gebiet
zu bebauen, nachdem jahrelang derartige
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Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Versuche gescheitert seien, insbesondere
aufgrund der ungünstigen Bodenverhältnisse.
Grundstücksverhandlungen hier eine Rolle
gespielt haben, ist nicht Gegenstand der
Abwägung.
Tatsache ist, dass Lösungen gefunden wurden, dass Gebiet verträglich und nach den
Stand der Technik baulich zu entwickeln.
Hierfür hat der Projektentwickler bereits umfassende Investitionen in die Planung und
Gutachten getätigt. Der Ausbau der technischen Infrastruktur einschließlich der Fußgängerquerung über die L 11, die ebenfalls
vom Entwickler getragen werden, kommt der
Stadt Bad Münstereifel und damit der Gesamtbevölkerung zugute.
men.
Zu 14.1
Dass sich das Landschaftsbild durch die
Bebauung verändern wird, ist nicht zu vermeiden.
Zu 14.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Die Bedenken richten sich gegen folgende
Aspekte:
14.1
Ein herrliches Naturgebiet wird unwiderruflich
zerstört. Die Anwohner würden über viele
Jahre ihrer gewohnten Umgebung beraubt
werden und könnten nicht mehr in gewohnter
Form die nahen Wege zu Spaziergängen
nutzen. Die Qualität ihres Lebensabends
würde damit in erheblichem Umfang verschlechtert.
Dass Gebiet ist seit langem im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel als
Potentialfläche für die weitere bauliche Entwicklung vorgesehen.
Dass Baustellenverkehr für eine gewisse, absehbare Zeit eine Mehrbelastung bringt, ist
nicht zu vermeiden. Auch die Einwender
haben seinerzeit selber gebaut und auch da
wohnten schon BürgerInnen in dem Gebiet.
Soll nachfolgenden Generationen das Wohnen in Ortsrandlage verwehrt werden?
Um Störungen möglichst zu minimieren wird
der gesamte Baustellenverkehr über die Anbindung an die L 11 erfolgen.
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Ldf.
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Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Bis auf einen Weg bleiben alle Wegebeziehungen, insbesondere zum Hardtwald, erhalten. Dieser führt zukünftig ins Plangebiet und
mündet auf die geplante Erschließung.
14.2.1
Der fließende Verkehr auf der Pfr.-BeckerStr. ist wegen der dort parkenden Autos
schon jetzt erheblich eingeschränkt. Diese
Straße müsste für den LKW-Verkehr ab 7,5 t
gesperrt werden. Auch das Befahren der
Hardtburgstraße ist durch parkende Autos
schon jetzt erheblich eingeschränkt. Bei dem
riesigen Baugebiet werden jahrelang große
Baustellenfahrzeuge diese Straßen belasten.
Hier müsste sichergestellt sein, dass jeglicher Bauverkehr wirklich über eine neue
Erschließungsstraße in Anbindung an die L
11 erfolgt.
Zu 14.2.1
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Zu 14.2.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Um die Anwohner der Hardtburgstraße nicht
mit dem Baustellenverkehr sowohl für alle
Tiefbau- als auch alle Hochbaumaßnahmen
zu belasten, wird dieser komplett über die
neue Anbindung geführt.
Dies wird im Erschließungsvertrag entsprechend geregelt.
Sollte die Hardtburgstraße nicht für Baustellenfahrzeuge gesperrt werden, würde unser
Grundstück bei den vorherrschenden Westwinden durch Lärm und Gestank stark belastet sein.
14.2.2
Unklar ist, wie der zusätzliche Verkehr im
Einzelnen geregelt werden soll, da auf der
extrem befahrenen L 11 schon jetzt immer
wieder Unfälle passieren und eine Überquerung für Fußgänger wegen der Gefährlichkeit
praktisch unmöglich sei. Um eine schriftliche
Erklärung wird gebeten.
14.2.3
Des Weiteren möchte man wissen, wie eine
Zu 14.2.2
Die Anbindung an die L 11 wird verkehrssicher nach dem Stand der Technik gebaut.
Die erforderlichen Sichtverhältnisse sind
vorhanden bzw. nachzuweisen.
Zu 14.2.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Über die L 11 ist eine signalgesteuerte Fußgängerquerung geplant.
Zu 14.2.3
Für die Keltenstraße sind keine Maßnahmen
geplant.
Zu 14.2.3
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnah-
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
me zur Kenntnis zu nehmen.
Einbindung der Keltenstraße erfolgen soll.
14.3
In dem Neubaugebiet sind keine Fußgängerwege aufgenommen; auch keine Parkplätze für den ruhenden Verkehr. Auch hier
wäre ich für Konkretisierungen dankbar.
Zu 14.3
Die Gliederung der Verkehrsflächen wird in
der tiefbautechnischen Ausbauplanung, die
bereits im Detail mit der Stadt abgestimmt ist,
vorgenommen.
Im Bebauungsplan ist eine Festsetzung von
Parkplätzen und Fußwegen nicht erforderlich.
Die Ausbauplanung wird in den jeweiligen
Fachausschüssen vorgestellt bzw. beraten.
Zu 14.3
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
14.4
Das Kirspenicher Feld ist für seinen steinigen, lehmhaltigen und welligen Boden bekannt. Jeder Anwohner kennt zudem die
riesigen Pfützen, die sich nach Regenfällen
in der Kuhle an der Hardtburgstraße bilden.
Es müssen erhebliche Bodenbewegungen
vorgenommen; zudem in großem Umfang
Mutterboden aufgetragen werden. Darüber
hinaus müsste dafür gesorgt werden, dass
das Oberflächenwasser gut abläuft, damit bei
Starkregen keine Überschwemmungen erfolgen.
Auch zu diesem Thema wäre ich für detaillierte Auskünfte zu den geplanten Maßnahmen dankbar.
Zu 14.4
Die im Plangebiet anstehenden Böden weisen keine Besonderheiten auf, die nicht im
gesamten Eifelraum vorkommen.
Im Bodengutachten werden daher auch keine
besonderen Risiken beschrieben.
Zu 14.4
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
14.5
Als bautechnischer Fachmann weist der Einwender auf die unbedingte Notwendigkeit
eines neuen Kanalbaus hin. Es sei unmöglich, Schmutzwasser für etwa 150 Häuser
über das bestehende Kanalsystem abzuführen. Als Beispiel werden Überflutungen im
Nachbardorf Flamersheim benannt, wo eine
fehlerhafte Kanalführung zu massiven Kel-
Zu 14.5
Grundsätzlich wurde gutachterlich nachgewiesen, dass das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser komplett ohne Rückhaltung gewässerverträglich in die Erft geleitet
werden kann.
Ein maßgeblicher Grund dafür ist, dass die
Einleitung aus dem Neubaugebiet vor der
ersten Flutwasserwelle erfolgt.
Das Vorkommen von Stauschichten ist im
Eifelraum ebenfalls keine Besonderheit. Die
Gutachter empfehlen daher, beim Auftreten
von temporärem Stau-, Schichten- und
Hangwasser, dieses in offener Wasserhaltung, z.B. über bauzeitliche Flächenfilter,
abzuführen. Hangwasser ist mittels Drainageleitungen hangseitig zu fassen und abzuleiten.
Zu 14.5
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
lerüberflutungen geführt hatte.
Auch hier wird um einen fachgerechten
Kommentar gebeten.
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der vorhandene Schmutz- bzw. Mischwasserkanal ist ausreichend leistungsfähig, das
im Plangebiet anfallende Schmutzwasser
aufzunehmen.
Um Weiterleitung der Bedenken an alle politischen Gremien wird gebeten.
Die positive Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
16.1
Es wird die Sicherstellung der Erreichbarkeit
des Grundstückes der Einwender per
Pkw/Traktor gefordert, damit der Tierarzt und
der Futterlieferant das seit Jahrzehnten auf
dem Grundstück stehende Pferd versorgen
können. In diesem Zusammenhang wird um
Klärung des Begriffes „Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung“ gebeten.
Zu 16.1
Die Erreichbarkeit des Grundstückes ist weiterhin über den vorhandenen Wirtschaftsweg
Nr. 542 sichergestellt.
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung heißt in diesem Fall, dass der Weg
ansonsten nur für Fußgänger- und Radfahrer
bestimmt ist.
Zu 16.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
16.2
Die im Südosten an das Grundstück angrenzende geplante dichte und hohe Bebauung
wird abgelehnt und es wird gefordert, wie
auch in anderen Außenbereichen nur eine
Bebauung mit den Kennziffern WR I, GRZ
max. 0,35 und Einzelhäuser zu gestatten.
Zu 16.2
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Aufgrund des Zuschnitts der Grundstücke
und der Lage an der Haupterschließungsstraße wird die Festsetzung WR, 2 Vollgeschosse und GRZ 0,4 beibehalten.
Zu 16.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
15
Anwohner Weststraße
Euskirchen
Schreiben vom 03.05.2016
Zusammengefasst wird hier erklärt, dass
man mit Freude die Entwicklung eines neuen
Wohngebietes betrachte und sich über die
vielen Anwohner, die das Projekt ablehnen
würden, sehr wundere.
Ziel sollte es sein, dass sich alle Parteien
austauschen und somit neue Ideen und Verbesserungen für alle entwickelt werden könnten und nicht die grundsätzliche Verweigerung.
16
Erbengemeinschaft
Dr. Verbeek-Straße
Mit folgenden Einwendungen wird dem Bebauungsplan widersprochen:
Schreiben vom 29.05.2016
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Ldf.
Nr.
17
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
16.3
Bei einer Verkehrserschließung über das
Nachbargrundstück würden unweigerlich
viele Meter von alten Hecken abgeholzt und
damit Brut- und Lebensstätten unzähliger
Vögel - wie Nachtigall, Gartenrotschwanz
und Bluthänfling, Fledermäuse und Kleintiere
zerstört. Dies ist laut Landschaftsplan 04
„Bad Münstereifel“ verboten.
Darüber hinaus ist die Einfriedung der
Flurstücke 453 und 454 eine Belebung des
Landschaftsbildes und darf deshalb nicht
zerstört werden.
Unter den zahlreichen unterschiedlichen
Pflanzen befinden sich sicherlich auch schützenswerte.
Zu 16.3
Die vorhandenen Gehölze auf den Flurstücken 453 und 454 liegen außerhalb des
Plangebietes und sind somit von der Planung
nicht tangiert. Störungen während der Bauphase sind jedoch nicht auszuschließen.
Zu 16.3
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
16.4
Nach dem jetzigen Bebauungsplan ist eine
spätere Vermarktung bzw. Bebauung unseres Grundstücks nicht möglich. Wir stellen
den Antrag, dass nur eine solche Erschließung genehmigt wird, die eine nachträgliche
Erschließung und Bebauung unseres Grundstückes problemlos zulässt.
Zu 16.4
Eine
nachträgliche
Erschließung
der
Grundstücke der Einwender, die auch im
Rahmen der Vorbereitung der nun vorliegenden Planung hinsichtlich einer Einbeziehung
angesprochen wurden, ist über den Wirtschaftsweg Nr. 542 möglich.
Allerdings erfordert dies eine neue verbindliche Bauleitplanung.
Zu 16.4
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 17.1
Zu 17.1
Aufgabe der Stadt ist es, auch Bauflächen für
Wohnen, Gewerbe etc. sowohl für den örtlichen Bedarf als auch für Neubürger bereit zu
stellen. Grundlage dieser geordneten städtebaulichen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan. Dieser formuliert die durch den
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Anwohner Burgtalstraße
Bad Münstereifel
Nachfolgend aufgeführte
werden abgegeben:
Schreiben vom 12.05.2016
17.1
Bedarf an neuem Wohnraum
Es wird stark angezweifelt, dass es in der
Gemeinde Bad Münstereifel einen akuten
Bedarf an 212 Wohneinheiten mit bis zu 600
Bewohnern gibt. Woher sollten diese so
plötzlich kommen? Die Einwohnerzahl zeige
eine sinkende Tendenz, bestehende Häuser
Entlang der Landstraße müssen jedoch für
den Bau der Anbindung und zur Sicherstellung der Erschließung Gehölze entfernt werden.
Diese werden innerhalb der gesetzlich zulässigen Zeit entnommen bzw. vor Entnahme
auf Nester o.ä. untersucht.
Stellungnahmen
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
und Wohnungen stünden leer. Die nächsten
Autobahnen seien zu weit entfernt. Das geplante Baugebiet wird keine Anbindung an
den Öffentlichen Personennahverkehr haben
und somit noch unattraktiver sein. Bevor es
nicht für jede geplante Wohneinheit einen
verbindlichen Interessenten gibt, wird eindeutig die Gefahr des teilweisen Leerstands und
/ oder der Zersiedelung der Fläche durch
einzelne Häuser gesehen und somit das
heimatliche Landschaftsbild für immer und
unnötig zerstört.
Stadtrat beschlossenen, mit den Behörden
abgestimmten und auch mit den Bürgern
diskutierten Entwicklungsziele der Kommune.
Außerdem stelle sich die Frage nach den
Kapazitäten von Kindergarten und Grundschule. Sollte, wie geplant, die Ansiedlung
von jungen Familien erfolgen werden Kindergarten und Grundschule einen kurzfristigen
Zustrom erfahren. Passt das?
Bitte um Prüfung und Stellungnahme
17.2
Verkehrstechnische Anbindung der neuen
Siedlung an die Hardtburgstraße
Sollte es tatsächlich zum Bau der neuen
Siedlung kommen, muss die Anbindung einzig über die L11 erfolgen. Eine zusätzliche
Anbindung an die Hardtburgstraße würde ein
Mehr an Durchgangsverkehr bedeuten, was
strikt ablehnt wird.
Beschlussvorschlag
Die Bevölkerungsabnahme in Bad Münstereifel hängt ggfs. ursächlich mit den nicht verfügbaren Baugrundstücken zusammen.
Für das Gebiet liegen derzeit rd. 180
Anfragen für die maximal 110 - 120
Grundstücke vor. Davon sind rund 80
Anfragen aus dem unmittelbaren Umfeld Bad
Münstereifel,
Arloff,
Kirspenich
sowie
Kreuzweingarten und Kirchheim (Stadt
Euskirchen).
Mit der Erschließung des Plangebietes wird
auch die erforderliche Infrastruktur ausgebaut.
Arloff-Kirspenich verfügt im Gegensatz zu
anderen Orten im ländlichen Raum und insbesondere auch im Stadtgebiet über einen
Bahnanschluss, Kindergarten, Grundschule,
Sporthalle sowie Geschäfte.
Auch bietet sich durch die Baugebietserweiterung ggfs. die Möglichkeit eines ÖPNVHaltepunktes.
Zu 17.2
Zu 17.2
Die Erschließung des Gebietes ist über die
neue Anbindung an die Landstraße L 11
geplant.
Diese Haupterschließungsachse wird jedoch
entgegen den bisherigen Überlegungen, bis
zur Hardtburgstraße ausgebaut werden, so
dass diese auch Erschließungsfunktionen
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
übernimmt.
Vor allem die Natur, die Ruhe und die frische
Luft führten zu der Veranlassung, nach
Kirspenich zu ziehen und einen sehr weiten
Weg zur Arbeit hinzunehmen. Würde nun ein
Teil der 600 geplanten Einwohner regelmäßig durch die Hardtburgstraße fahren, wovon
absolut auszugehen wäre, wäre der Frieden
zerstört. Zumal die vorgeschriebenen 30
km/h schon jetzt häufig nicht eingehalten
werden. Die hanebüchenen Argumente, wie
harmonische Verkehrsführung und soziale
Vernetzung sind schlichtweg Unsinn. Willkommene Verbindungen wären zum einen
natürlich die bereits geplanten Fußgängerwege zwischen der Bestandssiedlung und
der Neubausiedlung und zum anderen zwingend eine durch Poller gesicherte Verbindung für Feuerwehr und Rettungsdienst.
Für die Bauphasen fehle zudem der Zeitplan.
Es wird davon ausgegangen, dass zunächst
die Anbindung an die L11 und der Ausbau
der Planstraße erfolgen werden, bevor weitere Baumaßnahmen erfolgen. Eine Befahrung
der Hardtburgstraße mit schweren Baufahrzeugen sollte ausgeschlossen werden.
Es wird die Frage gestellt, ob es hierzu eine
schriftliche und belastbare Ausfertigung gäbe.
17.3
Kläranlage Kirspenich
Es gibt keine klare Aussage darüber, inwiefern die Kläranlage Kirspenich die notwendigen Kapazitäten für rund 600 Bewohner zusätzlich hat. Außerdem wird die Frage gestellt, ob durch diese Erhöhung nicht die
Emissionswerte ansteigen. Es wird um eine
Um die Anwohner der Hardtburgstraße nicht
mit dem Baustellenverkehr sowohl für alle
Tiefbau- als auch alle Hochbaumaßnahmen
zu belasten, wird dieser komplett über die
neue Anbindung geführt.
Dies wird im Erschließungsvertrag entsprechend geregelt.
Innerhalb der Hardtburgstraße selbst werden
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vorgesehen. Zudem soll die Hardtburgstraße, ab dem
Abzweig Burgtalstraße, für Lkws über 7,5
Tonnen (mit Ausnahme der Ver- und Entsorgungsfahrzeuge) gesperrt werden.
Die Anwohner werden in die Überlegungen,
welche konkreten Maßnahmen gewählt werden, mit einbezogen.
Im Rahmen der Erstellung des Verkehrsgutachtens wurde die zusätzliche Anbindung an
die Hardtburgstraße untersucht. Aufgrund der
geringen Verkehrsbelastungen auf der
Hardtburgstraße kann festgestellt werden,
dass die Leistungsfähigkeit der Anbindung an
die Hardtburgstraße gegeben ist.
Zu 17.3
Zu 17.3
Für das Plangebiet ist eine Trennkanalisation
geplant, d.h. dass nur das anfallende
Schmutzwasser in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet und in der Kläranlage
Kirspenich behandelt wird.
Diese zusätzliche Schmutzwassermenge
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
detaillierte Prüfung und Stellungnahme gebeten.
kann von der Kläranlage aufgenommen werden.
17.4
Regenwasser
Die Felder, die zur Bebauung genutzt werden
sollen, weisen nach jedem Regen Stauwasser großen Umfangs auf. Dieses Wasser tritt
über die Hardtburgstraße in das benachbarte
Feld oder versickert über Tage hinweg. Diese
Wassermengen über eine Kanalisation ungebremst in die Erft einzuleiten, sehe ich als
bedenklich an. Schon heute hat der Kindergarten in Kreuzweingarten erhebliche Probleme mit Hochwasser. Eine zusätzliche Einleitung von Wasser oberhalb dieses Kindergartens und der Ortschaft Kreuzweingarten
würde dieses Problem vermutlich weiter verschärfen! Extremwettersituationen werden
sich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten häufen.
Zu 17.4
Zu 17.4
Es wurde gutachterlich durch den Erftverband nachgewiesen, dass das im Gebiet
anfallende Niederschlagswasser komplett
ohne Rückhaltung gewässerverträglich in die
Erft geleitet werden kann.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
17.5
Brandschutz
Es wird die Frage nach der Stellungnahme
der zuständigen Brandschutzdienststelle zu
dem Bauvorhaben gestellt. Die Einwohnerzahl Kirspenichs erhöht sich schlagartig um
rund 30 bis 50% auf dann 1600 bis 1800
Einwohner. Die erste Hilfsfrist von maximal
9,5 Minuten für die ersten 10 Funktionen (Der
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad
Münstereifel von 2007 spricht im weiteren
Verlauf nur noch von 9 Funktionen) wird bereits jetzt für Arloff und Kirspenich von Montag bis Samstag tagsüber nicht erreicht. Die
Besiedelung ausgerechnet der Fläche, die
am weitesten entfernt vom Gerätehaus der
Löschgruppe Arloff-Kirspenich liegt, erscheint
zu 17.5
Im Zuge der Herleitung und Entwicklung eines Schutzziels für die Stadt Bad Münstereifel wurde durch die begleitende Arbeitsgruppe als gemeinsamer Konsens festgestellt:
Ein maßgeblicher Grund dafür ist, dass die
Einleitung aus dem Neubaugebiet vor der
ersten Flutwasserwelle erfolgt.
Der Erftverband würde bei Gefahren für
Kreuzweingarten dieser Verfahrensweise
auch nicht zustimmen.
•
•
Als Schutzziel der Stadt Bad Münstereifel
sollen nur die durch die Freiwillige Feuerwehr Bad Münstereifel beeinflussbaren
Qualitätskriterien gelten.
Nach Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Münstereifel ist für den
"Erstangriff" mit 9 Funktionen der Einsatzort in einer Ausrück- und Anfahrtszeit
von 8 Minuten (Schutzziel Teil 1) und für
die "Unterstützungseinheit" mit weiteren
9 Funktionen, also insgesamt 18 Funkti-
Zu 17.5
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
nicht durchdacht. Zu der jetzt schon zu geringen Funktionsstärke käme eine längere
Anfahrt hinzu.
Der Löschwasserteich wird in den Unterlagen
zum Bebauungsplan Nr. 54 mit einem Fassungsvermögen von 785 m³ angegeben.
Nach DIN 14210 ist das Mindestfassungsvermögen von 1000 m³ notwendig bei einer
Mindesttiefe von 2 m.
Somit wird um den rechtlich notwendigen
Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge gebeten. Weiterhin wird infrage gestellt, inwiefern alle geplanten Wohneinheiten
maximal 300 m von der Wasserentnahmestelle entfernt liegen. Der Punkt 6.3 des Arbeitsblattes W 405 spricht zwar von einem
Radius von 300 m um jedes einzelne Objekt,
jedoch zeigt die geplante Straßenführung
einen erheblich längeren Weg. Man kann nun
mal keine Schläuche durch Häuser hindurch
verlegen.
Fazit: Nicht genügend Feuerwehrkräfte kämen nur schwerlich in der geforderten Zeit
von unter 8 Minuten (Zeit zwischen Alarmierung und Eintreffen) zum Brandort und hätten
eine teilweise erheblich längere Wegstrecke
zur Wasserversorgung zu überwinden. Je
länger die Wegstrecke jedoch ist, desto mehr
Einsatzkräfte und vor allem Schlauchmaterial
werden direkt in der ersten Phase benötigt.
Eine Menschenrettung innerhalb der geforderten ersten 9,5 Minuten zwischen dem
Eingang des Notrufs und dem Eintreffen der
ersten 10 Einsatzkräfte erscheint nicht
machbar. Die Überlebenschancen der Menschen im brennenden Gebäude würden dramatisch sinken und schlussendlich zum Tod
führen, was die Politik in letzter Konsequenz
zu verantworten hätte.
Stellungnahme der Verwaltung
•
onen, in einer Ausrück- und Anfahrtszeit
von insgesamt 13 Minuten (Schutzziel
Teil 2) zu erreichen.
Für schutzzielrelevante Einsätze soll ein
realer Zielerreichungsgrad von 80 %
festgelegt werden.
Das festgelegte Schutzziel gilt als Planungsziel, dessen Erreichung zu überwachen ist.
Hierdurch wird eine ausreichende zeitliche
Erreichbarkeit gewährleistet. Die personelle
Abdeckung soll durch Parallelalarmierung
mehrerer Standorte im Additionsverfahren
(ggf. auch unter Beteiligung überörtlicher
Hilfe) sichergestellt werden. In peripher gelegenen Gebieten kann der Personalaufwuchs
trotz der Parallelalarmierung zeitlich verzögert erfolgen. Dennoch sind wirksame Erstmaßnahmen gewährleistet.
Die Anfahrt wird insoweit erleichtert, dass
man direkt über Bachstraße und Bonner
Straße über die L11 in das Neubaugebiet
einfahren kann. Somit ist sogar im Vergleich
zum bestehenden Siedlungsgebiet Hardtburgstraße mit einer kürzeren Ausrückestrecke zu rechnen.
Die Erfahrungen aus den Neubaugebieten (z.
B. Houverath oder Kalkar)zeigen, dass aus
der zusätzlichen Bevölkerung regelmäßig
auch Neueintritte in die Freiwillige Feuerwehr
zu verzeichnen sind.
Zur Löschwasserversorgung:
In Abstimmung mit der Freiwilligen Feuerwehr wird ein Hydrantensystem gem. DVGWArbeitsblatt W 405 mit reduzierter Leistung
von 24 m³ über 2 Std. und ein Löschwasserbehälter mit 48 m³ und zwei Entnahmestellen
Beschlussvorschlag
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
z.B. unter dem Spielplatz vorgeschlagen.
Alternativ kann auch ein Löschwasserteich
(1.000m³) nach DIN 14210 mit Zuwegung
und Sauganschluss/Entnahmestelle gem.
DIN 14244 vorgesehen werden. In jedem Fall
erfolgt die Löschwasserversorgung einschließlich Menge, Lage der Entnahmestellen etc. entsprechend der einschlägigen
Normen. Dies ist Voraussetzung für die spätere Erteilung entsprechender Bauerlaubnisse.
Für die Löschwasserversorgung ist noch eine
Detailabstimmung mit dem Erschließungsträger vorzunehmen.
Abschließend wird erklärt, dass es Wunsch
sei, dass das Baugebiet nicht realisiert würde, sollte es jedoch dazu kommen, sollte der
Verkehr von der „alten Siedlung“ fern gehalten werden und ausschließlich die L11 genutzt werden.
18
Anwohner
Hardtburgstraße
Dem Bebauungsplan wird mit folgenden Einwendungen widersprochen:
Schreiben vom 25.05.2016
18.1
Die Bebauung des im Bebauungsplan dargestellten ca. 8 ha großen Gebietes am äußersten Rand der Stadt Bad Münstereifel soll mit
116 Häusern mit bis zu 2 Wohneinheiten je
Haus verwirklicht werden, ohne dass der
wirtschaftliche Nutzen für die Stadt noch der
tatsächliche Bedarf stichhaltig nachgewiesen
wird.
Die Erschließung des Gebietes ist über die
neue Anbindung an die Landstraße L 11 geplant.
Diese Haupterschließungsachse wird jedoch
entgegen den bisherigen Überlegungen, bis
zur Hardtburgstraße ausgebaut werden, so
dass diese auch Erschließungsfunktionen
übernimmt.
Zu 18.1
Die Gutachten gehen in ihren Annahmen von
einer Maximalbetrachtung aus. Im Vergleich
zu anderen Neubaugebieten für den Eigenheimbau ist realistisch, dass maximal 30 bis
40 % der Gebäude mehr als eine Wohneinheiten aufweisen werden.
Aufgabe der Kommune ist es auch Bauflächen für Wohnen, Gewerbe etc. sowohl für
den örtlichen Bedarf als auch für Neubürger
bereit zu stellen.
Zu 18.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, besteht ein wichtiges Entwicklungsziel der Stadtplanung darin, auch
junge Generation zu gewinnen, um auch den
Fortbestand der Infrastruktur zu sichern.
18.2
Das geplante Bauvorhaben ist keine Arrondierung, wie es im B-Plan heißt, des über
Jahrzehnte gewachsenen Altbestandes von
ca. 90 Häusern mit großflächigen Grundstücken, sondern eine eigenständige kleinparzellige Neubausiedlung, die eher einer städtischen Bebauung (GRZ 0,35 bis 0,4) entspricht. Der alte Baubestand wird dadurch
geradezu erdrückt, und die Landschaft vor
dem Hardtwald unwiederbringlich zerstört.
Eine flächensparende Siedlungsentwicklung,
die der überarbeitete Landesentwicklungsplan (LEP), der Mitte dieses Jahres in Kraft
treten wird, fordert, ist bei dem überdimensionierten Projekt nicht erkennbar.
Zu 18.2
Grundlage dieser geordneten städtebaulichen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan. Dieser formuliert die durch den Stadtrat
beschlossenen, mit den Behörden abgestimmten und auch mit den Bürgern diskutierten Entwicklungsziele der Stadt.
Die Diskussion, wo prinzipiell Neubaugebiete
entstehen sollen, ist daher bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung, in Form des
Flächennutzungsplans entschieden worden.
18.3
Die Abführung des gesamten Niederschlagswassers aus diesem großen Areal in
die Erft birgt z.B. bei Starkregen die Gefahr
erheblicher Überschwemmungen, da eine
Versickerung im Neubaugebiet lt. Untere
Wasserbehörde nicht gegeben ist. Wir sehen
daher auch für unser Grundstück ein großes
Gefährdungspotential. Den neuen Grundstückseigentümern den Bau von Zisternen zu
empfehlen, um die Niederschlagsmenge zu
verringern, ist mehr als fragwürdig, denn für
die Ableitung des Oberflächenwassers ist
Zu 18.3
Es wurde gutachterlich durch den Erftverband nachgewiesen, dass das im Gebiet
anfallende Niederschlagswasser komplett
ohne Rückhaltung gewässerverträglich in die
Erft geleitet werden kann.
Zu 18.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Die Ausnutzung der Grundstücke durch die
Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ)
von 0,35 bis 0,4 orientiert sich an den Vorgaben des § 17 BauNVO, um einen sparsamen
Umgang mit Grund und Boden zu gewährleisten und den Außenbereich zu schützen.
Ein maßgeblicher Grund dafür ist, dass die
Einleitung aus dem Neubaugebiet vor der
ersten Flutwasserwelle erfolgt.
Der Erftverband würde bei Gefahren für
Kreuzweingarten dieser Verfahrensweise
Zu 18.3
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
allein die Gemeinde bzw. der Investor verantwortlich.
Die Einleitung des Schmutzwassers in den
für das Altbaugebiet seit Jahrzehnten bestehenden Kanal (Schmutz- und Niederschlagswasser) halten wir trotz der Modellrechnung des Immissions-Gutachtens für
bedenklich.
auch nicht zustimmen.
18.4
Durch die problematische Erschließung (siehe z.B. Bodengutachten) wird der Grundstückspreis im Vergleich zu Nachbargemeinden mit wesentlich besserer Infrastruktur
sehr hoch sein, sodass sich Vermarktung
und Bebauung schwierig gestalten und erfahrungsgemäß über ein Jahrzehnt hinziehen
werden.
Zu 18.4
Die Eignung der im Gebiet vorhandenen
Böden für eine Bebauung, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Bodengutachtens, wurde nachgewiesen.
Derzeit liegen bereits rd. 180 Anfragen vor
für das Gebiet vor.
Zumindest in dieser Zeit der intensiven Lärmund Schmutzbelastung durch Erschließung
und Bautätigkeit werden die Immobilien der
Anlieger einen massiven Wertverlust bis hin
zur Unverkäuflichkeit erleiden. Da eine Immobilie im Allgemeinen als eine der Säulen
der Altersvorsorge gilt, wird dieses Standbein
für einen nicht kalkulierbaren Zeitraum den
heutigen Senioren wegbrechen. In unserem
Alter (78 Jahre) kann das durchaus problematisch sein.
Es bestehen Zweifel daran, dass die Einwender durch den Bebauungsplan einen
Nachteil erleiden. Ein solcher ist nämlich
nicht schon bei jeder nachteiligen Veränderung der Grundstückssituation anzunehmen.
Nach der Rechtsprechung ist das private
Interesse eines Grundstückseigentümers,
das ein an sein Eigentum angrenzendes
unbebautes Areal weiterhin baulich ungenutzt bleibt, ist nicht besonders schützenswert; denn kein Grundstückseigentümer hat
einen Anspruch darauf, dass fremdes Eigentum baulich ungenutzt bleibt, damit er die
Vorteile der unmittelbaren Nachbarschaft
unbebauten Geländes genießen kann.
Wenn der Wertverlust eines Grundstückes zu
Abwehrrechten des Eigentümers führen würde, könnte niemand in Deutschland mehr ein
Haus bauen.
Beschlussvorschlag
Zu 18.4
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
18.5
Die Abbindung der Hardtburgstraße zum
Neubaugebiet ist seit Beginn der Planung
von den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses und den im Rat vertretenen
Parteien, sowohl mündlich, als auch schriftlich protokolliert, als unabdingbare Voraussetzung für die Zustimmung zum Bebauungsplan formuliert worden, da die Anwohner
dieser Straße nicht durch zusätzlichen Verkehr belastet werden sollen.
Diese politische Entscheidung wird von der
von F&S in Auftrag gegebenen verkehrlichen
Stellungnahme (ISAPlan) unterstützt, die zu
dem Ergebnis kommt, dass keine zwingende
Notwendigkeit einer Anbindung des Neubaugebietes an die Hardtburgstraße besteht.
Die Graphik des Bebauungsplans zeigt jedoch nach wie vor eine Öffnung der Hardtburgstraße zum Neubaugebiet.
Im Übrigen ist die Hardtburgstraße keine
Durchgangsstraße und damit keine durchgehende Verbindung von Arloff nach Stotzheim,
sondern endet vielmehr als asphaltierte Straße am Parkplatz am Beginn des Hardtwaldes. Von dort ist der Weg nur noch für den
forstwirtschaftlichen Betrieb zugelassen.
Zu 18.5
Die Erschließung des Gebietes ist über die
neue Anbindung an die Landstraße L 11
geplant.
Diese Haupterschließungsachse wird jedoch
entgegen den bisherigen Überlegungen, bis
zur Hardtburgstraße ausgebaut werden, so
dass diese auch Erschließungsfunktionen
übernimmt.
Zu 18.5
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Um die Anwohner der Hardtburgstraße nicht
mit dem Baustellenverkehr, sowohl für alle
Tiefbau- als auch alle Hochbaumaßnahmen
zu belasten, wird dieser komplett über die
neue Anbindung geführt.
Dies wird im Erschließungsvertrag entsprechend geregelt.
Innerhalb der Hardtburgstraße selbst werden
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vorgesehen. Zudem soll die Hardtburgstraße, ab dem
Abzweig Burgtalstraße, für Lkws über 7,5
Tonnen (mit Ausnahme der Ver- und Entsorgungsfahrzeuge) gesperrt werden.
Die Anwohner werden in die Überlegungen,
welche konkreten Maßnahmen gewählt werden, mit einbezogen.
Im Rahmen der Erstellung des Verkehrsgutachtens wurde die zusätzliche Anbindung an
die Hardtburgstraße untersucht. Aufgrund der
geringen Verkehrsbelastungen auf der Hardtburgstraße kann festgestellt werden, dass die
Leistungsfähigkeit der Anbindung an die
Hardtburgstraße gegeben ist.
Umwegfahrten werden reduziert und eine
soziale Vernetzung ermöglicht.
Im Verkehrsgutachten ist dargestellt, dass
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Ldf.
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Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
die Hardtburgstraße eine Verbindungsstraße
nach Stotzheim ist. Dies ist für den Landwirt,
Fußgänger und Radfahrer ja auch so richtig.
18.6
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW stimmt
dem Bebauungsplan zwar grundsätzlich zu,
allerdings nur unter der Voraussetzung, dass
die verkehrliche Erschließung entgegen den
Erläuterungen im Bebauungsplan nicht ausschließlich über die L 11 erfolgt, d.h. dass
Straßen.NRW die Durchbindung der Verkehrsflüsse in die Hardtburgstraße fordert.
Sollte, wie vom Landesbetrieb gefordert, die
Anbindung des Neubaugebietes an die
Hardtburgstraße zur Realisierung des geplanten Bauvorhabens genehmigt werden,
würden die zustimmenden Politiker im höchsten Maße unglaubwürdig. Für die Anwohner
der Hardtburgstraße entstünde durch zusätzliche Verkehrs- und Lärmbelastung eine untragbare Situation. Durch die nahe Einmündung des Verkehrs aus dem Neubaugebiet
wäre insbesondere unser Grundstück nachhaltig betroffen.
Schon heute ist die Hardtburgstraße durch
den Pkw-Verkehr aus dem Altbaugebiet und
dem Lkw-Verkehr des Erftverbandes und der
Kläranlage stark belastet. Käme weiterer
Verkehr aus dem Neubaugebiet hinzu, wären
die Schulkinder auf ihrem Weg von und zu
der Bushaltestelle erheblich gefährdet, ebenso sind die Wandergruppen, Spaziergänger
mit Kleinkindern, Rollstuhlfahrer und Senioren in das Naherholungsgebiet Hardtwald
einem erhöhten Risiko ausgesetzt.
Zu 18.6
Es ist richtig, dass der Landesbetrieb Straßen NRW auch eine Anbindung an die
Hardtburgstraße fordert.
18.7
Aufgrund der genannten Einwendungen und
Zu 18.7
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Zu 18.6
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Im Weiteren wird auf die vorstehenden Ausführungen hingewiesen.
Zu 18.7
Der Ausschuss empfiehlt
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Ldf.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
der Einwände der IG Hardtburgstraße wird
der Bauplan Nr. 54 abgelehnt.
Den bereits im Vorverfahren eingereichten
Stellungnahmen der BürgerInnen sowie den
Eingaben anderer Mitglieder der IG Hardtburgstraße wird sich voll umfänglich angeschlossen.
18.8
Körperliche Unversehrtheit der Bürger, der
Schutz von Fauna und Flora in einer noch
weitgehend intakten Natur am Rande des
Naturschutzgebietes sind ein hohes schutzwürdiges Gut, das nicht fragwürdigen wirtschaftlichen Interessen geopfert werden darf.
Das Naherholungsgebiet Hardtwald, durchquert vom Jakobs-Pilgerweg, ist daher nicht
nur für Anlieger von übergeordnetem Interesse, sondern dient auch als Anziehungspunkt
für den Tourismus. Eine nachhaltige Zerstörung der Landschaft durch großflächige Zersiedlung steht der seitens der Stadt immer
betonten Förderung des Tourismus entgegen.
19
Anwohnerin Pfarrer-BeckerStraße
Gegen den Bebauungsplan bestehen erhebliche, nachfolgend aufgeführte Bedenken:
Schreiben vom 27.05.2016
19.1
Zunächst verändert das im Bebauungsplan
dargestellte Baugebiet erheblich die Struktur
des Ortsteils Kirspenich. Die bislang bestehenden großflächigen Baugrundstücke, die
der ländlichen Prägung des Ortes entsprechen, sollen um eine kleinteilige Siedlung
erweitert werden, die so dicht bebaut wird,
dass schon der von ihr selbst erzeugte Verkehrslärm zur Überschreitung aller Orientierungswerte führt. Auch die Grundstücksaus-
Beschlussvorschlag
Zu 18.8
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft wurden in die Planung eingestellt.
Zu 18.8
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 19.1
Es ist unumstritten, dass sich mit einer Bebauung des Gebietes das Landschaftsbild
verändern wird.
Die geplante offene Bauweise, der große
Anteil an Gartenfläche und die baumbestandene Haupterschließungsachse ermöglicht
einen hohen Durchgrünungsgrad.
Zu 19.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Entlang der Gebietsränder zur freien Landschaft sind nur Einzelhäuser in eingeschos-
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
nutzung ist mit einer Grundflächenzahl zwischen 0,35 und 0,4 extrem hoch. Hier entsteht somit eine städtische Struktur mitten
auf dem Land.
siger Bauweise mit einer GRZ von 0,35 zulässig.
Ansonsten werden in der Gebietsmitte nur
Einzel- und Doppelhäuser zugelassen.
Von einer Kleinstparzellierung kann somit
keine Rede sein. Die geplanten Grundstücksgrößen und vor allem die zulässige
bauliche Dichte, auch in Verbindung mit den
überbaubaren Grundstücksflächen, sind auch
im Bestandsgebiet vorzufinden.
Beschlussvorschlag
Die Ausnutzung der Grundstücke durch die
Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ)
von 0,35 bis 0,4 orientiert sich zudem an den
Vorgaben des § 17 BauNVO, um einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu
gewährleisten und den Außenbereich zu
schützen.
Die Planung kann nicht gebilligt werden, da
genau diese ländliche Struktur zum Zuzug
der derzeitigen Anwohner geführt hat. Das
Naherholungsgebiet, welches sich zurzeit an
die bestehenden Gärten anschließt, wird
durch diesen Eingriff unwiederbringlich zerstört.
19.2
Direkt im Anschluss an das Grundstück der
Anwohnerin sollen mehrere Parzellen angesiedelt werden. Die exakte Parzellierung
scheint nach Aussage des Investors bisher
noch unklar zu sein, so dass es durchaus zu
einer noch deutlich höheren Parzellierung
kommen könnte. Insbesondere ist die in alten
Bebauungsplänen vorgesehene Begrünung
zwischen den bestehenden Baugrundstücken
Soll nachfolgenden Generationen das Wohnen auf dem Land und in Ortsrandlage verwehrt werden?
Zu 19.2
Der Grünflächenanteil wurde gegenüber
früheren Planungen nicht reduziert.
Das frühzeitige Verfahren wurde mit dem
städtebaulichen Gestaltungsplan durchgeführt.
Im Rechtsplan sind auch die Gartenbereiche
als Reines Wohngebiet dargestellt. Wohngebäude sind nur innerhalb der sogenannten
Baufenster zulässig.
Zu 19.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
Nr.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Zu 19.3
Die in der Schalltechnischen Untersuchung
festgestellten Überschreitungen sind in Siedlungsbereichen üblicherweise anzutreffen.
Zu 19.3
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
und dem Plangebiet aus unerfindlichen
Gründen bei den neueren Bebauungsplänen
nicht mehr vorgesehen.
Da diese Änderung der früheren Planung
einen nicht unerheblichen Wertverlust der
bestehenden Grundstücke und Gebäude mit
sich bringt, muss hinterfragt werden, wer für
den entstehenden Vermögenschaden aufkommt.
19.3
Die bisher angedachte Verkehrsanbindung
des geplanten Baugebiets über die L11 würde in besonderem Maße für die Anwohner
der oberen Pfarrer-Becker-Straße eine erheblich erhöhte Lärmbelastung mit sich bringen, die durch keinerlei bauliche Maßnahmen oder Begrünungen verringert werden
soll. Die in der textlichen Festsetzung beschriebenen schalldämpfenden Maßnahmen
sind auf die bereits bestehenden Häuser
wohl kaum anzuwenden. Die Schlafräume
der bestehenden Wohngebäude sind zum
Feld hin ausgerichtet, und eine Neuausrichtung zu der nun eher „lärmabgewandten"
Straßenseite ist nicht möglich. Eine neu anzubringende Schalldämmung der bestehenden Gebäude wird als Zumutung empfunden,
da nicht die derzeitigen Besitzer der Gebäude von der Einrichtung des neuen Baugebiets profitiere. Seinerzeit sei das Wohnhaus
auf der Basis der damals bestehenden Planung erworben worden, da die gesamte Familie besonders Geräusch-aversiv sei.
Jetzt sollen diese Pläne zum Wohle der Gewinnmaximierung eines Investors geändert
werden, wodurch persönliches Eigentum im
Wert vermindert und die Gesundheit der Fa-
Im Schalltechnischen Gutachten wurden für
die geplanten „bebaubaren Bereiche“ des
Plangebiets (innerhalb der Baugrenzen) die
Lärmpegelbereiche I und II ermittelt.
Die Lärmpegelbereiche I und II sind bei Neubauten allgemein nur von untergeordneter
Bedeutung. Daher muss in der Regel auch
kein Schallschutz dimensioniert werden, da –
bei ortsüblicher Bauweise - hier bereits durch
die Verwendung handelsüblicher Materialien
vor dem Hintergrund der Wärmeschutzverordnung ideale Innenpegel erzielt werden.
Für die Bestandsbebauung kann, ebenso wie
für das Plangebiet, kein Lärmschutz vom
Straßenbaulastträger gefordert werden.
Da im Plangebiet selbst vorrangig nur entlang der Straßen der Lärmpegelbereich II
erreicht wird, sind von der Planstraße keine
wesentlichen Auswirkungen auf die Bestandsbebauung zu erwarten.
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Ldf.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Zu 19.4
Dass Baustellenverkehr für eine gewisse,
absehbare Zeit eine Mehrbelastung bringt, ist
nicht zu vermeiden. Auch die Einwenderin
hat ein Haus gekauft, dass gebaut wurde, als
schon BürgerInnen in dem Gebiet wohnten.
Zu 19.4
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
milie gefährdet wird. Es sei verständlich,
dass andere Leute weniger geräuschempfindlich seien und diesen Punkt vielleicht
auch nicht in Gänze nachvollziehen können,
aber genau deshalb habe man diese ansonsten eher abgelegene und verkehrstechnisch
ungünstige Wohnlage ausgewählt.
Die Haupteingangsstraße in das neue Bebauungsgebiet, von der aus sich der gesamte Verkehr im Plangebiet verteilen soll, verläuft nun nahezu unmittelbar hinter dem
Grundstück der Anwohnerin. Die Dauer der
Baumaßnahme sei sicherlich mit mehreren
Jahren anzusetzen. Der Außenbereich des
Wohneigentums werde dadurch erheblich in
seinem Charakter verändert. Wenn man das
Leben in der Großstadt hätte haben wollen,
wäre man nicht nach Kirspenich gezogen!
19.4
Der erste geplante Bauabschnitt liege direkt
unterhalb des Grundstücks der Einwenderin,
womit jeglicher Verkehr zur Erschließung des
Baugebiets und zum Bau der Wohnhäuser
jahrelang ohne Schutzmaßnahmen unmittelbar hinter deren Grundstück entlang geführt
werden würde. Da hier keinerlei Begrünung
oder Schallschutz vorgesehen sei und wie
angeführt die Bebauungsdichte extrem hoch
wäre, werde man von dem entstehenden
Verkehrslärm zur Erschließung des Baugebiets und auch nach der Erschließung unmittelbar betroffen sein. Da wie bereits ausgeführt die Orientierungswerte der Lärmschutzverordnung bereits jetzt erreicht werden,
entstehe für ihr Grundstück eine nicht zu
tolerierende Lärmbelästigung.
Darüber hinaus wird ausdrücklich darauf
Um Störungen möglichst, hier insbesondere
auch für die Bebauung Hardtburgstraße, zu
minimieren, wird der gesamte Baustellenverkehr über die Anbindung an die L 11 erfolgen. Dies bedeutet, dass zunächst die Anbindung gebaut wird.
Dadurch wird je nach Lage der Grundstücke
der Bestandsbebauung, diese mehr oder
weniger be- bzw. entlastet.
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
hingewiesen, dass die Lärmmessungen in
den Ferien erfolgt sind und somit die gesamte Lärmbelastung durch den Berufsverkehr in
den Morgenstunden und am Nachmittag
nicht erfasst wurde.
Eine Verkehrszählung hat innerhalb der
Herbstferien stattgefunden. Die Gutachter
haben daher in Proberechnungen mit einem
Zuschlag von 30% gerechnet.
Es wird überdies darauf hingewiesen, dass
die L 11 an Wochenenden stark von motorisierten Zweirädern befahren wird, die die
kurvige Straße als Rennstrecke nutzen. Die
dadurch entstehende Lärmbelästigung floss
in das vorliegende Gutachten aus Sicht der
Einwendering nicht ein. Es ist daher erforderlich, auch an Wochenenden und zu normalen
Werktagen außerhalb der Ferienzeit Messungen durchzuführen, um die zukünftige
Lärmbelästigung korrekt abschätzen zu können.
19.5
Überdies führt die Planung bei konsequenter
Realisierung zu erheblichem Zusatzverkehr
auf der Hardtburgstraße. Ein bereits im Vorfeld der Offenlegung auch in der Politik kontrovers diskutiertes Thema. Zwar wird in der
Begründung immer wieder ausgeführt, die
Anbindung der Neubausiedlung an die
Hardtburgstraße werde nur für Feuerwehr
und Versorgung ausgeführt. Davon geht
auch die Firma F&S Concept Projektentwicklung GmbH & Co.KG in ihrer verkehrsplanerischen Stellungnahme aus. Gleichwohl untersucht sie aber auch die Möglichkeit, Verkehr über die Hardtburgstraße abzuleiten.
Nach ihrer Ansicht ist dies möglich, was auch
den Festsetzungen im Bebauungsplan
durchaus entsprechen würde. Derzeit wird
lediglich eine Verkehrsfläche festgelegt, was
durchaus ermöglichen würde, auf dieser
Beschlussvorschlag
Das Schallgutachten beruht, wie es die Richtlinien fordern, auf einer Prognoseberechnung.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Sowohl das Verkehrsaufkommen als auch
die Straßenverkehrslärmsituation konnten
hinlänglich prognostiziert werden.
Zu 19.5
Die Erschließung des Gebietes ist über die
neue Anbindung an die Landstraße L 11
geplant.
Diese Haupterschließungsachse wird jedoch
entgegen den bisherigen Überlegungen, bis
zur Hardtburgstraße ausgebaut werden, so
dass diese auch Erschließungsfunktionen
übernimmt.
Um die Anwohner der Hardtburgstraße nicht
mit dem Baustellenverkehr sowohl für alle
Tiefbau- als auch alle Hochbaumaßnahmen
zu belasten, wird dieser komplett über die
neue Anbindung geführt.
Dies wird im Erschließungsvertrag entsprechend geregelt.
Innerhalb der Hardtburgstraße selbst werden
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vorgese-
Zu 19.5
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Fläche auch eine normale Erschließungsstraße zu bauen. Dies würde zu erheblichem
Zusatzverkehr auf der Hardtburgstraße führen, durch den das bestehende Bebauungsgebiet belastet würde. Hier ist eine einschränkende Festsetzung der Verkehrsfläche
nach § 9 Nr. 11 BauGB dringend erforderlich.
hen. Zudem soll die Hardtburgstraße, ab dem
Abzweig Burgtalstraße, für Lkws über 7,5
Tonnen (mit Ausnahme der Ver- und Entsorgungsfahrzeuge) gesperrt werden.
Die Anwohner werden in die Überlegungen,
welche konkreten Maßnahmen gewählt werden, mit einbezogen.
Dieses Thema wurde bereits des Öfteren von
der IG Hardtburg mit der Stadt diskutiert, die
Einwände wurden jedoch bisher lediglich zur
Kenntnis genommen, was zu der Vermutung
Anlass gibt, dass bei der Entscheidungsfindung dieses Thema lediglich zur Beruhigung
der betroffenen Anwohner adressiert wurde.
Ob sich die bisherige Planung letztendlich
also wirklich realisieren lässt oder am Ende
die Einbindung der Hardtburgstraße doch
unabdingbar ist, scheint erst im Nachgang
der Erschließung tatsächlich adressiert werden zu sollen.
Im Rahmen der Erstellung des Verkehrsgutachtens wurde die zusätzliche Anbindung an
die Hardtburgstraße untersucht. Aufgrund der
geringen Verkehrsbelastungen auf der
Hardtburgstraße kann festgestellt werden,
dass die Leistungsfähigkeit der Anbindung an
die Hardtburgstraße gegeben ist.
Umwegfahrten werden reduziert und eine
soziale Vernetzung ermöglicht.
Beschlussvorschlag
Die Kreuzung Hardtburgstraße / Dr. VerbeekStraße ist äußerst unübersichtlich, wodurch
insbesondere für Kinder, die mit dem Fahrrad
in Richtung Arloff fahren, an der Kreuzungseinmündung Probleme entstehen, die Kreuzung einzusehen und zu überqueren. Zusätzlich befindet sich auch die Schulbushaltestelle in diesem Bereich, weshalb der Schulweg
nahezu aller im alten Wohngebiet lebender
Kinder über die Hardtburgstraße führt. Es ist
offensichtlich, dass ein deutlich erhöhtes
Verkehrsaufkommen die Sicherheit unserer
Kinder gefährden würde.
19.6
Entgegen den Ausführungen in der Begründung des Bebauungsplan überplant der Be-
Zu 19.6
Sowohl der Flächennutzungsplan im Maßstab M. 1:10.000 als auch der Landschafts-
Zu 19.6
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnah-
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Ldf.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
bauungsplan Landschaftsschutzgebiete nicht
nur mit einer temporären Festsetzung bis zur
Realisierung der Bauvorhaben, sondern einzelne Flächen des Bebauungsplans liegen
auch in dauerhaften Landschaftsschutzgebieten. Die in der Begründung des Bebauungsplans vorgetragene Argumentation ist daher
schlicht falsch. Eine Rechtfertigung der Einbeziehung solcher Flächen in das Plangebiet
fehlt.
plan ist sehr grobmaschig.
In beiden Planwerken ist die beabsichtigte
Bodennutzung flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt.
me zur Kenntnis zu nehmen.
19.7
Im Zusammenhang mit dem Naturschutz
muss auch auf die Gefährdung des Vogelbestandes hingewiesen werden. In dem Plangebiet liegen lt. Umweltprüfung Nistgebiete
von Feldlerchen und Nachtigallen. Die Feldlerche ist in NRW eine gefährdete Art, daher
wäre dieser Eingriff auszugleichen. Die von
dem Gutachter hierzu vorgeschlagene Maßnahme einer Neuansiedlung außerhalb der
Fläche durch Freiräume in Ackerflächen wird
bei der Stellungnahme nicht aufgegriffen.
Stattdessen wird hier lediglich eine extensive
Ackernutzung diskutiert, bei der möglicherweise auf dem Artenschutzacker eine neue
Ansiedlung von Feldlerchen möglich sein
könnte.
19.7
In der Artenschutzprüfung wurde ein weit
größeres Gebiet untersucht, als der Plangeltungsbereich. Von der vorliegenden Planung
ist daher lediglich die Feldlerche betroffen.
Für diese sind die im Gutachten geforderten
Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen und
zwar in vollem Umfang.
Bebauungspläne sind nach § 8 Abs. 2
BauGB aus den Flächennutzungsplänen in
der Weise „zu entwickeln”, dass durch ihre
Festsetzungen die zu Grunde liegenden Darstellungen des Flächennutzungsplans konkreter ausgestaltet und damit zugleich verdeutlicht werden. Dieser Vorgang der Konkretisierung schließt nicht aus, dass die in
einem Bebauungsplan zu treffenden Festsetzungen von den vorgegebenen Darstellungen des Flächennutzungsplans geringfügig
abweichen. Derartige Abweichungen sind
zulässig, wenn sie sich aus dem Übergang in
eine konkretere Planungsstufe rechtfertigen
und die Grundkonzeption des Flächennutzungsplans unberührt lassen.
Die Nachtigall ist nicht beeinträchtigt.
Zu 19.7
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
19.8
Eher dürftig erscheinen auch die weiteren
Ausführungen im ASP Bericht zur Vermeidung und Minderung des Eingriffs im Bereich
der Tiere. Der Eingriff wird dort als nachhaltig, aber nicht erheblich bewertet. Es scheint
der Einwenderin unmöglich, dies bei einer so
massiven Versiegelung einer Fläche und
dem entstehenden Lärm mit den entsprechenden faunistischen Untersuchungen in
den Gutachten in Übereinzustimmung zu
bringen. Es gibt überdies keinerlei Belege
über das Monitoring der Ausgleichsmaßnahmen, die von F&S Concept geplant sind.
Auch hierzu wird eine detaillierte Stellungnahme der Stadt, wie sie dies gewährleisten
wollen, erwartet.
Zu 19.8
Mit dieser Ausführung wird dargestellt, dass
unzweifelhaft ein Eingriff in Umweltschutzgüter erfolgt, dieser aber durch die getroffenen
Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
kompensiert werden kann.
Zu 19.8
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
19.9
Die Abführung des Niederschlagswassers ist
ein weiterer Punkt, der nicht ausreichend und
nachhaltig geprüft wurde. In den Regenmonaten steht das Niederschlagswasser im
Acker an der tiefsten Stelle sehr hoch, die
Straße zum Wald ist regelmäßig überflutet.
Die Versiegelung der Fläche und das Abführen des Niederschlagswassers in die Erft
würden zu einer massiven Einleitung führen,
die eine Aufstauung der Erft zu Folge haben
könnte. Die Empfehlung von Regentonnen
als Kompensationsmaßnahme kann man
sicherlich als lächerlich bezeichnen. Schon
jetzt drückt das Niederschlagswasser auf
dem Acker massiv an meine Grundstücksgrenze. Das Höhenprofil der zu bebauenden
Zu 19.9
Es wurde gutachterlich im immissionsorientierten Nachweis nach BWK M3/ M7 nachgewiesen, dass das anfallende Niederschlagswasser gewässerverträglich in die
Erft eingeleitet werden kann. Die stofflichen
und hydraulischen Grenzwerte werden nicht
überschritten.
Ein maßgeblicher Grund dafür ist, dass die
Einleitung aus dem Neubaugebiet vor der
ersten Flutwasserwelle erfolgt.
Es wird um dringende Prüfung gebeten, ob
die Ausgleichmaßnahmen wirklich ausreichend sind.
Die Umsetzung der Maßnahmen muss durch
ein Maßnahmenmonitoring der ULB dauerhaft zum Nachweis dokumentiert bzw. angezeigt werden. Dies kann durch einen Gutachter oder im Rahmen des Flächennachweises
des Landwirtes für die Landwirtschaftskammer gewährleistet werden.
Alles Weitere wird in der noch einzuholenden
einer wasserrechtlichen Erlaubnis gem. den
§§ 8, 9 und 10 WHG nachgewiesen.
Der Erftverband würde bei Gefahren für
Zu 19.9
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Fläche ist Grund für diese
hier keinerlei planerischen
die Bewohner des alten
dem abfließenden Wasser
können.
Kreuzweingarten dieser
auch nicht zustimmen.
Tatsache. Es gibt
Maßnahmen, wie
Wohngebiets vor
geschützt werden
Beschlussvorschlag
Verfahrensweise
Die Gefahr von niederschlagsbedingtem
Hochwasser sollte nochmals gründlich geprüft werden. In Flamersheim hat eine ähnliche Baumaßnahme unlängst zu einem
Hochwasser im ganzen Dorf geführt, und wie
wir wissen, hat auch Arloff eine Hochwasserthematik im Juli 2014 zu spüren bekommen.
Gleiches gilt auch für den Schmutzwasserkanal. Er wurde nicht konzipiert für die Neubesiedlung von weiteren 120 Einheiten, zum
Teil mit mehrgeschossiger Bauweise.
Auch hier wird zum Schutze des Eigentums
eine erneute detaillierte Prüfung erwartet.
Für das Plangebiet ist eine Trennkanalisation
geplant, d.h. dass nur das anfallende
Schmutzwasser in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet und in der Kläranlage
Kirspenich behandelt wird.
Diese zusätzliche Schmutzwassermenge
kann von der Kläranlage aufgenommen werden.
19.10
Die vorliegende Planung beschreibt keine
Lösung für den Fußgängerübergang über die
L 11. Jetzt bereits ist die bestehende Lösung
für Familien grenzwertig und man kann nur
erneut darauf hinweisen, dass hier eine Lösung geschaffen werden muss. Durch das
neue Gebiet würde diese Thematik noch
brisanter. Es stellt sich die Frage, wie in dieser Hanglage ein Fußgängerüberweg realisiert werden kann. Die von der Politik propagierte Fußgängerampel ist bei dem massiven
Gefälle wohl kaum realisierbar, da in den
Wintermonaten bereits heute regelmäßig
Fahrzeuge rutschen und querstehen. Fußgänger werden an dieser Stelle durch unkon-
Zu 19.10
Es ist eine signalgesteuerte Fußgängerquerung über die L 11 geplant.
Diese wird auf Höhe der Einmündung des
Flettenbergweges angeordnet, so dass die
heute durch Leitplanken verschlossene Wegeanbindung in Verlängerung der Herrenweide aus dem Bestandsgebiet wieder geöffnet werden kann. Aus dem Plangebiet heraus erfolgt die Anbindung über den bestehenden
Wirtschaftsweg
Pfarrer-BeckerStraße, der für den Pkw-Verkehr geschlossen wird.
Diese Fußgängerquerung kommt damit gerade auch der vorhandenen Altbebauung
Zu 19.10
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
trolliert rutschende Fahrzeuge erheblich gefährdet, und ein durch erhöhtes Verkehrsaufkommen entstehendes Stop und Go würde
dies erheblich verschlimmern. Ein sicheres
Überqueren der Fahrbahn bleibt ohne den
Bau einer Fußgängerbrücke zumindest in
Frage gestellt. Die Anbindung ist überdies
jedoch unabdingbar, weil alle wichtigen infrastrukturellen Anlaufpunkte auf der anderen
Seite der L11 liegen (Kindergarten, Kirche,
Schule, Einzelhandel, Ärzte und nicht zuletzt
der Bahnhof).
zugute, da diese nur im Zusammenhang mit
dem Plangebiet realisiert werden kann.
19.11
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Geruchsgutachten vorliege, was durch die direkte Angrenzung der Kläranlage definitiv noch
ergänzt werden sollte. Sicherlich dürfte es
Neubürger interessieren, ob sie in ihrem Außenwohnbereich durch die Geruchsemmission der Kläranlage deutlich beeinflusst werden.
Des Weiteren wird sich auf die Stellungnahmen der Mitglieder der IG Hardtburg und die
Bürgerschreiben bezogen, deren Beeinträchtigungen durch das Baugebiet mit den eigenen in den meisten Punkten über einstimmen.
Zu 19.11
Der Bedarf an einem Geruchsgutachten wird
nicht gesehen, da das Plangebiet einen wesentlich größeren Abstand zur Kläranlage
einhält als die Bestandsbebauung.
Beschlussvorschlag
Zu 19.11
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Aufgrund der aufgeführten Einwände und der
Einwände weiterer betroffener Anwohner
wird der Bebauungsplan Nr. 54 abgelehnt.
20
Anwohner
Straße
Pfarrer-Becker-
Schreiben vom 24.05.2016
20.a
Allgemeines
Das durch den Bebauungsplan dargestellte
Baugebiet verändert die Struktur des Ortsteils Kirspenich erheblich. Neben den bestehenden großflächigen Baugrundstücken, die
zu 20.a
Allgemeines
Es ist unumstritten, dass sich mit einer Bebauung des Gebietes das Landschaftsbild
verändern wird.
Die geplante offene Bauweise, der große
Zu 20.a
Allgemeines
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
der ländlichen Prägung des Ortes entsprechen, wird eine kleinteilige Siedlung geplant.
Anteil an Gartenfläche und die baumbestandene Haupterschließungsachsse ermöglicht
einen hohen Durchgrünungsgrad.
Beschlussvorschlag
Von einer Kleinstparzellierung kann somit
keine Rede sein. Die geplanten Grundstücksgrößen und vor allem die zulässige
bauliche Dichte, auch in Verbindung mit den
überbaubaren Grundstücksflächen sind auch
im Bestandsgebiet vorzufinden.
Die Ausnutzung der Grundstücke durch die
Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ)
von 0,35 bis 0,4 orientiert sich zudem an den
Vorgaben des § 17 BauNVO, um einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu
gewährleisten und den Außenbereich zu
schützen.
20.b
Persönliche Betroffenheit
Es wird darauf hingewiesen, dass an das
eigene bebaute Grundstück (Flur 2, Nr. 810)
4 kleine, neue Nachbargrundstücke grenzen
werden und dadurch die Immobilie nicht nur
einen Werteverlust erleidet, sondern auch
Mietminderungen in Kauf genommen werden
müssten, weil die bisherige, hohe Wohnqualität (idyllische Ruhe, direkte Nähe zur Natur,
Blick zum Wald, usw.) rapide abnimmt. Das
unbebaute Grundstück Flur 2, Nr. 808 war für
die Altersvorsorge vorgesehen.
Auch hier wird der Wert des Grundstücks
erheblich beeinträchtigt werden, wenn das
neue Baugebiet realisiert wird. Durch den
künftigen Verkehrslärm, der allein im neuen
dicht bebauten Baugebiet entstehen wird,
werden alle Orientierungswerte überschritten.
Zu 20.b
Es bestehen Zweifel daran, dass die Einwender durch den Bebauungsplan einen
Nachteil erleiden. Ein solcher ist nämlich
nicht schon bei jeder nachteiligen Veränderung der Grundstückssituation anzunehmen.
Nach der Rechtsprechung ist das private
Interesse eines Grundstückseigentümers,
dass ein an sein Eigentum angrenzendes
unbebautes Areal weiterhin baulich ungenutzt bleibt, ist nicht besonders schützenswert; denn kein Grundstückseigentümer hat
einen Anspruch darauf, dass fremdes Eigentum baulich ungenutzt bleibt, damit er die
Vorteile der unmittelbaren Nachbarschaft
unbebauten Geländes genießen kann.
Wenn der Wertverlust eines Grundstückes zu
Zu 20.b
Persönlich betroffen
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Die Grundstücksausnutzung ist mit einer
Grundflächenzahl zwischen 0,35 und 0,4
sehr hoch. Der Anteil der öffentlichen Flächen des Bebauungsplans ist zu gering. Die
Planung ist zu sehr dem Profit des Investors
zugewandt und nicht den Belangen der Bürger, die dort wohnen.
Abwehrrechten des Eigentümers führen würde, könnte niemand in Deutschland mehr ein
Haus bauen.
20.c
Große Bedenken
20.c.1
Die Stadt Bad Münstereifel möchte in dem
neuen Baugebiet viele junge Familien mit
Kindern ansiedeln. Diese Menschen sollen in
die Dorfgemeinschaft integriert werden. Sie
sollen idealerweise den Kindergarten, die
Schule, Ärzte, Apotheker und den Einzelhandel aufsuchen. Viele werden auch die Sportund Spielstätten, die Mehrzweckhalle, die
Kirche und den Friedhof aufsuchen wollen.
Wie können die Neubürger, vor allem die
Kinder und Jugendlichen diese Ziele sicher
erreichen? Es ist im jetzigen Zustand bereits
sehr gefährlich die L 11 zu überqueren. Wie
kann eine Anbindung an den Ortskern aussehen? Ein Fußgängerüberweg mit Ampel?
Bei einem Gefälle von 9% der L11? In der
langgezogenen Kurve der L 11? Wo könnte
die Einmündung sein? Auf Grund der Gegebenheiten wird es hier keine einfache und
preiswerte Lösung geben, daher sollte man
Lösungsvorschläge erarbeiten bevor, die
Grundstücke zum Verkauf angeboten werden. Verkehrsunfälle sind bereits vorprogrammiert.
Zu 20.c
20.c.2
Des Weiteren werden die Menschen insbesondere Berufstätige, Kinder und Jugendli-
Zu 20.c.2
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Zu 20.c.1
Es ist eine signalgesteuerte Fußgängerquerung über die L 11 geplant.
Diese wird auf Höhe der Einmündung des
Flettenbergweges angeordnet, so dass die
heute durch Leitplanken verschlossene Wegeanbindung in Verlängerung der Herrenweide aus dem Bestandsgebiet wieder geöffnet werden kann. Aus dem Plangebiet heraus erfolgt die Anbindung über den bestehenden
Wirtschaftsweg
Pfarrer-BeckerStraße, der für den Pkw-Verkehr geschlossen wird.
Ausreichende
nachgewiesen.
Sichtverhältnisse
Zu 20.c.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
wurden
Diese Fußgängerquerung kommt damit gerade auch der Altbebauung zugute, da diese
nur im Zusammenhang mit dem Plangebiet
realisiert werden kann.
Zu 20.c.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnah-
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
che die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen
müssen oder wollen. Der Weg vom Bahnhof
Arloff nach Hause (Pfarrer-Becker-Straße)
beschreiben wir folgendermaßen:
Zuerst überqueren wir die L 11 vom Bahnhof
über den neuen Fußgängerüberweg in Richtung "Hotel Zur Waage". Auf dieser Straßenseite laufen wir ca. 600 m auf einem unbeleuchteten Bürgersteig entlang der L 11 an
der Mehrzweckhalle vorbei bis zur Einmündung Fabrikstraße. Dort ist der Bürgersteig
zu Ende, so dass wir die L11 verlassen (weil
zu gefährlich) und entlang der Fabrikstraße in
den Ort in Richtung Kirche laufen müssen.
Über die Brückenstraße erreichen wir die
Bonner Straße. Dort halten wir uns wieder
links in Richtung L 11, die wir dann vorsichtig
(weil schlecht einsehbar) überqueren. Den
Rest des Weges laufen wir dann zielführend
über die Hardtburgstraße nach Hause. Diese
gesamte Strecke beträgt für uns ca. 1,8 km.
Die Neubürger werden noch einen längeren
Weg zurücklegen müssen. Als potentieller
Grundstückskäufer, vor allen Dingen aber
auch als verantwortungsvolle Eltern ist dieses Neubaugebiet mangels unzumutbarer
Erreichbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs
nicht zu befürworten.
20.c.3
Als weiteren Aspekt wird gebeten, die Anbindung an das bestehende Kanalnetz zu überprüfen. Allein 130 neue Häuser an den alten
Kanal (ca. 50 Jahre alt) anzuschließen wird
zu Problemen führen. Zusätzlich müssen wir
in Folge des Klimawandels vermehrt mit
Starkregen rechnen, daher wird das Kanalnetz sicherlich zu klein sein. Sollte kein größerer Kanal geplant werden, müssen wir
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
me zur Kenntnis zu nehmen.
Gerade durch die Baugebietserweiterung
bietet sich ggfs. die Möglichkeit eines ÖPNVHaltepunktes.
Zu 20.c.3
Für das Plangebiet ist eine Trennkanalisation
geplant, d.h. dass nur das anfallende
Schmutzwasser in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet und in der Kläranlage
Kirspenich behandelt wird.
Diese zusätzliche Schmutzwassermenge
kann von der Kläranlage aufgenommen
Zu 20.3
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
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Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
20.c.4
Ein weiter unsicherer Aspekt für eine gelungene Erweiterung des Stadtgebietes ist die
momentane niedrige Zinslage. Viele Menschen sind zurzeit in der komfortablen Lage
ein Grundstück zu erwerben und ein Haus zu
errichten, weil sie den niedrigen Kapitaldienst
wegen der niedrigen Zinsen leisten können.
Sollte das Zinsniveau in den nächsten Jahren
allerdings wieder steigen (wovon auszugehen ist), könnten eine Reihe von Familien der
höheren Belastung nicht mehr gewachsen
sein, so dass es wieder zu Immobilienverkäufen bzw. Zwangsversteigerungen kommen
könnte. Sollte es bereits innerhalb der
Grundstücksvermarktungsphase zu Zinssteigerungen kommen, könnte sich die Vermarktung hinziehen und es kommt zu einer Beeinträchtigung für die Anwohner wegen Baulärm, Baustaub, etc. auf Jahre!
Zu 20.c.4
Die Darlegungen werden zur Kenntnis genommen.
Zu 20.4
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
20.c.5
Es gibt bisher keine Wohnraumbedarfsanalyse. Diese sollte unbedingt als Basis für die
Planung herangezogen werden.
Zu 20.c.5
Seit über das Plangebiet öffentlich diskutiert
wird, ist eine hohe Nachfrage nach
Grundstücken in diesem Bereich zu verzeichnen.
demnächst mit überfluteten Kellern unserer
Häuser rechnen! Auch hier sollten vorab
Lösungen erarbeitet werden, die betriebssicher für alle Bürger sind!
Das Bebauungsplangebiet wird in 2 Bauabschnitten erschlossen. Die erforderlichen
Regelungen werden im Erschließungsvertrag
aufgenommen.
Eine Festschreibung der Bauabschnitte im
Bebauungsplan selbst erfolgt mangels
Rechtsgrundlage nicht.
Neben Ortsansässigen erstreckt sich die
Nachfrage auch auf Interessenten aus den
umliegenden Städten und Gemeinden.
Konkret liegen derzeit rd. 180 Anfragen für
die maximal 120 Grundstücke vor. Davon
sind rund 80 Anfragen aus dem unmittelbaren Umfeld Bad Münstereifel, Arloff, Kirspe-
Zu 20.5
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
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Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
20.c.6
Zu den Geschosshöhen der geplanten Häuser gibt es keine Angaben. Wir bitten hier
den bestehenden Geländeverlauf zu berücksichtigen, damit an den höchsten Geländepunkten keine mehrgeschossigen Gebäude
errichtet werden dürfen. Die Gebäudehöhen
würden die vorhandene gewachsene Struktur
überragen und das jetzige harmonische Bild,
das sich gut in die Landschaft einfügt, zerstören. Eine Erweiterung sollte sich an Vorhandenem orientieren.
Stellungnahme der Verwaltung
nich sowie Kreuzweingarten und Kirchheim
(Stadt Euskirchen).
Zu 20.c.6
Die zulässige Höhenentwicklung der Gebäude ist textlich festgesetzt.
Es gibt Beschränkung der Höhenentwicklung
der Gebäude durch die Festsetzung von
maximalen Trauf- und Firsthöhen bezogen
auf die geplanten Erschließungsstraßen und
Oberkante Fertigfußboden.
Als Bezugspunkte sind im Bebauungsplan
innerhalb der Straßenachse Höhenpunkte
über Normalhöhennull angegeben.
Durch die festgesetzten Höhenpunkte unter
Bezug auf NHN können die getroffenen Festsetzungen in ihrer Höhenlage eindeutig bestimmt werden.
Festgesetzt ist:
Die FB OK (Oberkante Fertigfußboden) des
Erdgeschosses, gemessen in der Mitte der
Fassade, darf nicht mehr als 0,75 m über
Straßenniveau liegen.
Die maximale Traufhöhe darf bei einer zulässigen eingeschossigen Bebauung bei geneigten Dächern 4,2 m über FB OK erreichen.
Die Firsthöhe darf maximal 9,0 m über Bezugspunkt liegen.
Die maximale Traufhöhe darf bei einer zulässigen zweigeschossigen Bebauung bei geneigten Dächern 7,0 m über FB OK Erdgeschoss erreichen. Die Firsthöhe darf maximal
11,0 m über Bezugspunkt liegen.
Bei flach geneigten Dächern mit einer Dachneigung von bis zu 10° darf die Gebäudehö-
Beschlussvorschlag
Zu 20.6
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
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Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
he (Gh) bei einer zulässigen eingeschossigen Bauweise maximal 7,5 m über FB OK
Erdgeschoss erreichen.
Bei einer zulässigen zweigeschossigen Bauweise ist eine Gebäudehöhe von maximal
10,0 m zulässig.
Die festgesetzten Höhen orientieren sich an
der Bestandsbebauung.
Abschließend wird erklärt, dass in Anbetracht
der vielen Einwände und ungeklärten Sachverhalte der Bebauungsplan abgelehnt wird.
Das Ausschöpfen juristischer Mittel bleibe
vorbehalten.
21
Anwohnerin
Pfarrer-Becker-Straße
Schreiben vom 29.05.2016
Der Bebauungsplan wird abgelehnt.
Die Einwenderin bezieht sich auf die eingereichten Stellungnahmen einiger Bürger, des
NABU und der IG Hardtburg.
Die Einwenderin wohnt seit fast 40 Jahren in
der Pfarrer-Becker-Straße.
Das Plangebiet grenzt direkt an das Grundstück der Einwenderin an.
Die Möglichkeit, Baufahrzeuge über die Feldseite an deren Grundstück anfahren zu lassen, wird genommen.
Die Folgen für Natur und Landschaft werden
hinterfragt.
22
Anwohnerin
Pfarrer-Becker-Straße
22.a
Allgemeines
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
In Bezug auf die Einwände der Bürger, des
NABUs und der IG Hardtburg wird auf die
jeweiligen Stellungnahmen hingewiesen.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Hinsichtlich der Anfahrbarkeit des jeweiligen
privaten Grundstücks kann nicht über
Fremdgrundstücke verfügt werden. Die Eigentumsverhältnisse sind zum heutigen Zeitpunkt ähnlich. Die Zufahrt rückwärtig müsste
demnach jetzt schon über ein Fremdgrundstück (Feldgrundstück) erfolgen, das sich
nicht im Eigentum der Einwenderin befindet.
Dies ist rechtlich nicht zulässig. Somit bestünde eine Zufahrtsmöglichkeit heute schon
nur über den vorderen Grundstücksbereich
ohne Eingriff in Fremdeigentum.
Zu 22.a
Allgemeines
Zu 22.a
Allgemeines
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Ldf.
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Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der Bebauungsplan wird abgelehnt und die
Einstellung des Verfahrens gefordert.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Schreiben vom 25.05.2016
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Den bisher abgegebenen Stellungnahmen
der IG Hardtburgstraße wird sich vollinhaltlich
angeschlossen.
Die Einwenderin wohnt seit 1978 in der Pfarrer-Becker-Straße. Das geplante Bebauungsgebiet würde direkt das Grundstück
anschließen -ohne Grünstreifen- dafür aber
mit 2 Bauplätzen.
Der Grünflächenanteil wurde gegenüber
früheren Planungen nicht reduziert.
Das frühzeitige Verfahren wurde mit dem
städtebaulichen Gestaltungsplan durchgeführt.
In dem Rechtsplanentwurf sind, wie es das
Planungsrecht vorgibt, auch die Gartenbereiche als Reines Wohngebiet dargestellt.
Wohngebäude sind nur innerhalb der sogenannten Baufenster zulässig.
22.1
1978 war das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet gelegen, an das der Hardtwald
als Vogelschutzgebiet anschloss und somit
ein absolut ruhiges Grundstück. Dies war die
Entscheidung, aus der Stadt Euskirchen
nach hier zu ziehen! Die Grundstücke östlich
der Pfarrer-Becker-Straße wurden damals
noch nachträglich zur Bebauung freigegeben,
weil die Stadt Bad Münstereifel bei der Planung der Straße lediglich auf einer Straßenseite Bauplätze geplant hatte und wegen der
Anliegerkosten so auch die von uns bebaute
Straßenseite freigegeben hatte, damit die
Anliegerkosten auf mehr Grundstückseigentümer verteilt werden konnten. Den Fehler
kann man heute noch begutachten; denn
einige Grundstücksbesitzer haben den bei
der nachträglichen Planung vergessenen
Bürgersteig nicht an die Stadt verkauft und
stattdessen „ihren“ Bürgersteig mit Sträu-
22.1
Es bestehen Zweifel daran, dass die Einwenderin durch den Bebauungsplan einen
Nachteil erleidet. Ein solcher ist nämlich nicht
schon bei jeder nachteiligen Veränderung der
Grundstückssituation anzunehmen.
Nach der Rechtsprechung ist das private
Interesse eines Grundstückseigentümers,
dass ein an sein Eigentum angrenzendes
unbebautes Areal weiterhin baulich ungenutzt bleibt, nicht besonders schützenswert;
denn kein Grundstückseigentümer hat einen
Anspruch darauf, dass fremdes Eigentum
baulich ungenutzt bleibt, damit er die Vorteile
der unmittelbaren Nachbarschaft unbebauten
Geländes genießen kann.
Wenn der Wertverlust eines Grundstückes zu
Abwehrrechten des Eigentümers führen würde, könnte niemand in Deutschland mehr ein
Haus bauen.
Zu 22.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
chern etc. bepflanzt oder mit Platten, Steinen
„verziert“.
Sollte es zu der geplanten Bebauung kommen, würde dies einen Einbruch der Lebensund Wohnqualität auf Jahre hinaus bedeuten.
Damit wäre der Lebensabend (72 Jahre alt
und Witwe) auf Jahre hinaus durch Baulärm
und Baudreck so gestört, dass Überlegungen, das Haus zu verkaufen, zugenommen
haben. Dass dies in der jetzigen Phase der
Bauplanung und einer nicht abzusehenden
Bauphase einer evtl. Bebauung nur unter
erheblichem Werteverlust möglich ist, ist
wohl nachvollziehbar. Das Eigentum sollte
die Alterssicherung sein!!
Dazu kommt, dass allein der Straßenseite
der Pfarrer-Becker-Straße 17 – 33 inzwischen 4 Häuser von Witwen/Witwern bewohnt werden (50 %).
Folgende weitere Bedenken:
22.2
Die Hardtburgstraße ist mitnichten eine Verbindungsstraße zwischen Arloff und Stotzheim wie im B-Plan angegeben! Ab den beiden in Richtung Hardtwald zuletzt gelegenen
Häusern rechts und links beginnt ein befestigter Weg, der in einen unbefestigten Waldweg in das Vogelschutzgebiet Hardtwald
führt. Von Stotzheim kommend ist dieser
Waldweg oftmals durch eine Schranke geschlossen!
22.3
Verkehrliche Stellungnahme zur L11 sowie Anbringung von Lärmschutzanlagen auch ohne die geplante Bebauung!
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Das Baustellenverkehr für eine gewisse,
absehbare Zeit eine Mehrbelastung bringt, ist
nicht zu vermeiden. Auch die Einwender haben seinerzeit selber gebaut und auch da
wohnten schon BürgerInnen in dem Gebiet.
Zu 22.2
Im Verkehrsgutachten ist dargestellt, dass
die Hardtburgstraße eine Verbindungsstraße
nach Stotzheim ist. Dies ist für den Landwirt,
den Forst sowie für Fußgänger und Radfahrer ja auch so richtig
Zu 22.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
22.3.1 Verkehr
Bei dem Bericht über die Verkehrszählung
habe ich den Eindruck der „Verarschung“.
Die Zählung vom 13.-15.10.2015 erfolgte in
den Ferien vom 05.-17.10.2015, die Zählung
vom 25.07.-27.07.2015 erfolgte ebenfalls in
den Ferien vom 29.06.-11.08.2015. Somit
erfolgten beide Verkehrszählungen in den
Ferien und nicht wie angegeben außerhalb
der Ferien!!
Die gesamte Zählung erfolgte also unter
günstigsten Bedingungen; denn Ferien in
NRW sind ruhige Zeiten.
Zu 22.3.1
Die verwendeten Verkehrserhebungen wurden seitens der Stadt Bad Münstereifel
durchgeführt. Den Gutachtern war bewusst,
dass die Verkehrsbelastungen innerhalb der
Ferienzeit erhoben wurden und somit geringer ausfallen, als außerhalb der Ferien. Dennoch wurden diese Verkehrsbelastungen aus
zeitlichen Gründen als Grundlage für die
verkehrstechnischen Berechnungen innerhalb der verkehrlichen Stellungnahme verwendet. Zusätzlich wurden jedoch auch Proberechnungen
durchgeführt,
die
eine
30prozentige Steigerung der ermittelten Belastungen berücksichtigen. Diese führten zu
dem Ergebnis, dass, wie auch bei den erhobenen
Belastungen,
bei
den
um
30%erhöhten Belastungen eine Qualität des
Verkehrsablaufs der Stufe B (gut) erreicht
wird. Demnach kann sicher davon ausgegangen werden, dass zu erwartende Verkehrsbelastungen außerhalb der Ferienzeit
am geplanten Knotenpunkt ebenfalls abgewickelt werden können.
Zu 22.3
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass
als Grundlage für die verkehrstechnischen
Berechnungen ein möglicher zweiter Anschluss an die Hardtburgstraße nicht berücksichtigt wurde. Dies hat zur Folge, dass eine
Abwicklung des gesamten Quell-/Zielverkehr
aus dem Planungsgebiet über die Anbindung
Kirchheimer Straße (L11)/Planstraße in Ansatz gebracht wurde. Ein weiterer Anschluss
an die Hardtburgstraße wird die verwendeten
Verkehrsbelastungen demnach reduzieren.
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Nr.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
22.3.2
Lärm
Die Lärmbelastung/-belästigung durch die L
11 ist dramatisch gestiegen. Bei Ostwind ist
es nicht mehr möglich, bei offenem Fenster
zu schlafen. Die Lärmbelastung durch Lkw
und Motorräder (die gerne noch einmal vor
den Kurven aufdrehen) beginnt bereits in der
Frühe bei ca. 5.30 Uhr und endet abends
gegen 21.00 Uhr. Nach Einführung der
Mautgebühren ist die Lärmbelastung durch
Lkw bis einschließlich samstags besonders
gestiegen; denn die L 11 ist inzwischen eine
Zubringerstraße zu den Autobahnen A 61
und A 555/556 geworden und eine Abkürzung über die L 11 spart die Mautgebühren!
Dieser Verkehr dürfte nach Einführung der
Mautgebühren für Bundesstraßen noch zunehmen. Insbesondere an Wochenenden
lieben Motorradclubs aus den Großstädten
die Eifel. Dann fahren ganze Pulks von Motorradfahrern die L 11 hinauf und herab. Die
Einwenderin habe zwar Fenster und Türen
mit Doppelverglasung; eine dreifache Verglasung wäre inzwischen aber notwendig.
Wenn man an schönen Sommertagen im
Garten sitzt, hat man durch Auto/Motorradgeräusche den Eindruck, dass Helikopter über die Köpfe hinweg rattern. Ein
Rauschen und Brummen, ähnlich einer Autobahn, begleite sie oft den ganzen Tag bis in
den späten Abend. Gespräche im Garten
müssten oftmals wegen zu lauten Verkehrsgeräuschen unterbrochen werden!
Kämen bei Realisierung des geplanten Bebauungsgebietes und bei der Dichte der geplanten Bebauung von 120 Häusern noch ca.
200 erforderliche Pkw hinzu; ist dies ein unvorstellbarer Zustand, von der Umweltver-
Zu 22.3.2
Zu 22.3.2
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die aufgeführten Belastungen sind
vorhanden und können nicht ursächlich dem
Plangebiet zugeordnet werden.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Generell besteht auch kein Anspruch auf
Schutzmaßnahmen seitens des Straßenbaulastträgers.
Dass die Eifel gerade auch bei Motorradfahrern sehr beliebt ist, ist leider nicht zu verhindern.
In der Schalltechnischen Untersuchung, die
für das Plangebiet erstellt wurde, wurde zwar
Überschreitungen der Orientierungswerte
gem. der DIN 18005 Schallschutz im Städtebau festgestellt; diese liegen aber durchaus
im üblichen Bereich für heutige Siedlungsbereiche.
Der zusätzliche Verkehr aus dem Plangebiet
wird diese Situation nicht spürbar verändern.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Zu 22.4
Zu 22.4
Am 13. Januar 2015 hat eine Verkehrskommission mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes des Kreises Euskirchen, des
Landesbetriebes Straßenbau NRW, der
Kreispolizeibehörde und der Stadt Bad Münstereifel einen Ortstermin durchgeführt.
Im Rahmen dieses Termins hat die Verkehrskommission vorgeschlagen, für das
derzeit in der Planung befindliche Wohngebiet im Rahmen der Bauleitplanung sowohl
eine Verkehrslösung für die Anbindung des
künftigen Wohngebietes als auch eine Verbesserung der Situation der Pfarrer-BeckerStraße zu schaffen.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
schmutzung ganz abgesehen.
Dazu ist es jetzt schon Tatsache, dass hier
jedes Haus notwendigerweise mindestens 2
Pkw besitze, weil der Weg zum nächsten
Kindergarten/Grundschule ca. 2 km lang,
zum nächsten kleinen Supermarkt oder
Bahnhof 3 km und zu den größeren Supermärkten zwischen 8 und 13 km beträgt. Fußläufig ist also überhaupt nichts zu erreichen,
nicht einmal Bus oder Bahn.
22.4
Verkehrsführung auf der L 11
Die viel befahrene L 11, die sich durch eine
unübersichtliche, kurvenreiche Streckenführung und extremes Gefälle auszeichnet, hat
auf einer Strecke von ca. 1000 Metern jetzt
schon unglaubliche 8 (9) gefährliche Ein- und
Ausfahrten und dass ohne die neue Zufahrt
zum geplanten Baugebiet.
Zum Beispiel die Strecke auf der L 11 von
Arloff in Richtung Kirchheim:
1.
Ein- und Ausfahrt von der B 51 kommend in das Dorf Arloff nach ca. 150m
2.
die lt. einem Zeitungsbericht vorgesehene Einfahrt zum Sportplatz nach ca.
200m
3.
Ein- und Ausfahrt in die Fabrikstraße
nach ca. 200m
4.
Ein- und Ausfahrt in den Gutenbergweg (gefährliche Unfallstelle am
Stoppschild) nach ca. 200m
5.
Fußgängerübergang von der Hardtburstraße in das Dorf Kirspenich und
Ein- und Ausfahrt in die Hardtburgstraße (hier ist für höchstens 2 Pkw eine Linksabbiegespur eingerichtet, ein
dritter Pkw würde die Fahrbahn blo-
Bereits mehrfach wurde die Verkehrssituation
in dem gesamten Bereich überprüft. Hierbei
wurden u.a. auch mehrfach Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen und die Verkehrsbelastung überprüft.
So wurde z.B. der Einmündungsbereich L
11/Hardtburgstraße dahingehend verändert,
dass die im Verlauf der L 11 vorhandene
Linksabbiegespur verkürzt wurde und dadurch Raum geschaffen wurde für die Ein-
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Kurzinhalt der Stellungnahme
6.
7.
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9.
ckieren! Was ist bei Eis und
Schnee??? nach ca. 150m
Ein- und Ausfahrt in die Bonner Straße
nach ca. 50m
Ein- und Ausfahrt in den Flettenbergweg und Ehrlichweg nach ca. 80m
Ein- und Ausfahrt in die PfarrerBecker-Straße und
jetzt auch noch eine neue Ein- und
Ausfahrt zur Bauernscheune, die erst
vor kurzem errichtet wurde. Dort habe
wurden bisher 3 Beinaheunfälle erlebt,
weil ein nach links abbiegender Trecker durch einen hinter ihm fahrenden
Lkw verdeckt wurde und Pkw 's beim
Überholen nur durch eine Vollbremsung einen Unfall verhindert haben.
Zu all diesen Ein- und Ausfahrten käme jetzt
noch die 10. Ein- und Ausfahrt zu den geplanten 120 Häusern mit ca. 200 Pkw dazu???
Diese Verkehrsführung müssen das Landesstraßenbauamt, das Straßenverkehrsamt und
die Polizei auf alle Fälle überprüfen.
An die Kinder, die aus dem geplanten Baugebiet zum Kindergarten, zur Schule oder
auch nur zu Freunden ins Dorf gelangen
wollen, mag bei der o.a. Sachlage überhaupt
nicht gedacht werden. Denn an Geschwindigkeitsvorgaben halten sich nicht alle Verkehrsteilnehmer!!
Hier würde nur die Lösung durch eine Fußgängerbrücke über die L 11 eine sichere
Überquerung der L 11 gewährleisten.
In Wintern, mit sehr viel Schnee und Eis,
wurden zahlreiche Unfälle auf der L 11 beobachtet.
Stellungnahme der Verwaltung
richtung einer Querungshilfe, die den Fußgängern das Queren der L 11 erleichtern
sollte. Für die übrigen Straßen des Wohnviertels liegen keine Querungsmöglichkeiten
über die L 11 vor.
Aufgrund der Überprüfung durch die Verkehrskommission wurde die Situation am
Ende der Bonner Straße etwas verändert, um
dort das Überqueren sicherer zu ermöglichen.
Dennoch stellte auch die Verkehrskommission fest, dass die Gesamtsituation trotz aller
Änderungen nicht als zufriedenstellend angesehen werden kann. Daher wurde auch
hier empfohlen, im Rahmen der Planung des
neuen Baugebietes mit allen zu beteiligenden
Behörden eine sinnvolle Gesamtlösung für
das Wohngebiet zu erarbeiten und die Chancen, die die aktuelle Planung dazu bietet, zu
nutzen.
Die geplante Anbindung an die L 11 ist im
Grundsatz mit dem Straßenbaulastträger
abgestimmt. Im Gegenzug wird die Zufahrt
zur Pfarrer-Becker-Straße geschlossen.
In diese Abstimmungen ist auch die Einrichtung eines signalgesicherten Fußgängerüberweges über die L 11 eingeflossen.
Diese Fußgängerquerung kommt gerade
auch der Altbebauung zugute, da diese nur
im Zusammenhang mit dem Plangebiet realisiert werden kann.
Beschlussvorschlag
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Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
22.4
Kanalisation
Es wurde erlebt, dass in der Pfarrer-BeckerStraße bei starkem Niederschlag der Kanal
übergelaufen ist und der Keller des Hauses
ca. 1 Meter unter Wasser stand!
Der fast 50 Jahre alte Kanal lässt es sicher
nicht zu, dass noch 120 Häuser angeschlossen werden. Hier hat die Stadt Bad Münstereifel eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber den Bürgern, um diese vor großen
Schäden zu schützen. Die Einwenderin würde jedenfalls die Stadt in Regress nehmen,
würde ein Fall wie in Flamersheim eintreten!
Zu 22.4
Zu 22.4
Für das Plangebiet ist eine Trennkanalisation
geplant, d.h. dass nur das anfallende
Schmutzwasser in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet und in der Kläranlage
Kirspenich behandelt wird.
Diese zusätzliche Schmutzwassermenge
kann von der Kläranlage aufgenommen werden.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
22.5
Was passiert mit dem Niederschlagswasser?
Niederschlagswasser kann der Boden hier
nicht gut aufnehmen; er besteht größtenteils
aus Fels und Lehm und bei Regenzeit, insbesondere im Herbst und Frühjahr, stehen
die Felder und der Weg und die Grundstücke
entlang der Verlängerung der Hardtburgstraße zum Hardtwald unter Wasser.
Zu 22.5
Zu 22.5
Wie nebenstehend dargelegt, scheidet eine
Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers im Gebiet aus.
Grundsätzlich wurde gutachterlich nachgewiesen, dass das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser komplett ohne Rückhaltung gewässerverträglich in die Erft geleitet
werden kann.
Ein maßgeblicher Grund dafür ist, dass die
Einleitung aus dem Neubaugebiet vor der
ersten Flutwasserwelle erfolgt.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
22.6
Vogel- und Tierschutz
Um die Vielfalt der vielen Vogelarten, die sich
im Garten tummeln, z.B. nachts sogar ein ca.
50 cm großer Uhu auf dem Balkon, Milane,
Eichelhäher, Bunt- und Grünspechte, Krähen
und Dohlen, Elstern, Falken, Bussarde, Habichte, Amseln, Blau- und Kohlmeisen, Rot-
Zu 22.6
Zu 22.6
Die Umweltbelange wurden umfänglich geprüft und in die Planung eingestellt.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Die Planung kann umweltverträglich umgesetzt werden.
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Stellungnahme der Verwaltung
kehlchen, Rotschwänzchen, eine Vielzahl
von Spatzenfamilien und nicht zuletzt den
Feldlerchen und Bachstelzen weiterhin ein so
großes Schutzgebiet zu gewährleisten,
müssten entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Dazu gibt es hier Igel, Iltisse
und einmal sogar ein Marder unterm Dach!
Bei den genannten Tier- und Vogelarten
handelt es zum Teil um sogenannte „Allerweltsarten“, die sich auch in den zukünftigen
Hausgärten ansiedeln werden.
Dazu gibt es in dem kleinen Innenhof der
Einwenderin mehrere Fledermäuse, die sich
dort eingerichtet haben! Alles in allem:
Sollte das geplante Baugebiet tatsächlich
realisiert werden, die Einwenderin titulierte es
bereits jetzt wegen der vorgesehenen dichten
Bebauung und Besichtigung von anderen
Projekten der Firma F & S als „Legoland“
(Säulenvillen auf 300 qm), sind unbedingt die
Sicherheit von Personen bezüglich der Verkehrsführung zu beachten, Lärmschutzanlagen anzubringen, die alte Kanalisation zu
überprüfen, die Problematik des Niederschlagswassers zu beachten sowie der Vogel- und Tierschutz zu beachten (Ausgleichsmaßnahmen, die aber auch überprüft
werden müssen).
Ist diese wunderschöne Landschaft es nicht
wert, erhalten zu bleiben, statt alles mit Häusern zuzubauen, die ohnehin nach heutigem
Geschmack so angelegt werden, dass kein
Tier mehr überleben kann; nämlich sauber
gepflasterte Eingangsbereiche und Terrassen, Vorgärten mit viel Steinbeeten und vielen, vielen Thujahecken!
Es entstünde ein neuer Orts-/Stadtteil von
Kirspenich, ein Kirspenich neu?
Für die Feldlerche, als im Gebiet vorkommende, planungsrelevante Art, werden umfassende Ausgleichsmaßnahmen, in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen, getroffen.
Beschlussvorschlag
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Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Zu 23.1
Mit einer Bebauung des Gebietes wird sich
das Landschaftsbild zwangsläufig verändern.
Zu 23.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Um Eingangsbestätigung des Schreibens
sowie um vollständige Weiterleitung an die
Entscheidungsträger der Gemeinde und um
eine detaillierte Stellungnahme zu allen Bedenken wird gebeten.
23
Anwohner Hardtburgstraße
Schreiben vom 27.05.2016
Der Einwender ist Miteigentümer eines
Grundstückes an der Hardtburgstraße.
Gegen den Bebauungsplan werden folgende
Bedenken erhoben:
23.1
Dass durch den Bebauungsplan dargestellte
Baugebiet verändert die Struktur des Ortsteils Kirspenich (Hardtberg) erheblich. Neben
den bislang bestehenden großflächigen Baugrundstücken, die der ländlichen Prägung
des Ortes entsprechen, wird eine kleinteilige
Siedlung geplant, die so dicht bebaut wird,
dass schon der von ihr selbst erzeugte Verkehrslärm zur Überschreitung aller Orientierungswerte führt. Auch die Grundstücksausnutzung ist mit einer Grundflächenzahl zwischen 0,35 und 0,4 sehr hoch. Hier entsteht
eine städtische Struktur mitten auf dem Land.
Eine solche Planung kann man nicht billigen.
Grundlage dieser geordneten städtebaulichen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan. Dieser formuliert die durch den Stadtrat
beschlossenen, mit den Behörden abgestimmten und auch mit den Bürgern diskutierten Entwicklungsziele der Stadt.
Die Diskussion, wo prinzipiell Neubaugebiete
entstehen sollen ist daher bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung, in Form des
Flächennutzungsplans entschieden worden.
Es ist ein Baugebiet geplant, dass sich an
der Umgebungsstruktur orientiert.
Entlang der Gebietsränder zur freien Landschaft sind nur Einzelhäuser in eingeschossiger Bauweise mit einer GRZ von 0,35 zulässig.
Ansonsten werden in der Gebietsmitte nur
Einzel- und Doppelhäuser zugelassen.
Von einer Kleinstparzellierung kann somit
keine Rede sein. Das Parzellierungskonzept
sieht insgesamt rd. 110 bis 115 Grundstücke
vor. Die geplanten Grundstücksgrößen und
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
vor allem die zulässige bauliche Dichte, auch
in Verbindung mit den überbaubaren Grundstücksflächen, sind im Bestandsgebiet bereits vorhanden.
Die Verkehrslärmsituation im Plangebiet,
durch aus dem Gebiet heraus entstehenden
Verkehr, ist sehr gering und üblicherweise in
allen Wohngebieten anzutreffen.
23.2
Die Planung führt bei konsequenter Realisierung zu erheblichem Zusatzverkehr auf der
Hardtburgstraße. Zwar wird in der Begründung immer wieder aufgeführt, die Anbindung der Neubausiedlung an die Hardtburgstraße werde nur für Feuerwehr und Versorgung ausgeführt. Davon geht auch die Firma
F&S concept Projektentwicklung GmbH &
Co. KG in ihrer verkehrlichen Stellungnahme
aus. Gleichwohl untersucht sie auch die Möglichkeit, Verkehr auch über die Hardtburgstraße abzuleiten. Nach ihrer Ansicht ist dies
möglich. Die Festsetzungen im Bebauungsplan ermöglichen dies auch. Es wird lediglich
eine Verkehrsfläche festgesetzt. Es wäre
möglich, auf diese Fläche auch eine normale
Erschließungsstraße zu bauen. Diese führt
zu erheblichem Zusatzverkehr auf der Hardtburgstraße, der auch das Grundstück des
Einwenders erheblich belaste.
Und zwar im Hinblick auf
• eine deutlich zunehmende Lärmbelästigung,
• eine deutlich zunehmende Luftverschmutzung durch Abgase,
• Schmutz allgemein (speziell, wenn auch
der für eine Großbaustelle erforderliche
Baustellenverkehr die Hardtburgstraße
Zu 23.2
Die Erschließung des Gebietes ist über die
neue Anbindung an die Landstraße L 11
geplant.
Diese Haupterschließungsachse wird jedoch
entgegen den bisherigen Überlegungen, bis
zur Hardtburgstraße ausgebaut werden, so
dass diese auch Erschließungsfunktionen
übernimmt.
Um die Anwohner der Hardtburgstraße nicht
mit dem Baustellenverkehr sowohl für alle
Tiefbau- als auch alle Hochbaumaßnahmen
zu belasten, wird dieser komplett über die
neue Anbindung geführt.
Dies wird im Erschließungsvertrag entsprechend geregelt.
Innerhalb der Hardtburgstraße selbst werden
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vorgesehen. Zudem soll die Hardtburgstraße, ab dem
Abzweig Burgtalstraße, für Lkws über 7,5
Tonnen (mit Ausnahme der Ver- und Entsorgungsfahrzeuge) gesperrt werden.
Die Anwohner werden in die Überlegungen,
welche konkreten Maßnahmen gewählt werden, mit einbezogen.
Im Rahmen der Erstellung des Verkehrsgutachtens wurde die zusätzliche Anbindung an
Zu 23.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
•
•
•
für den Ab- und Antransport von Aushub
und Baumaterialien nutzen sollte),
die zu erwartenden Schäden an der
Straße, etwa dem Straßenbelag und dem
Straßenunterbau (speziell, wenn auch
der für eine Großbaustelle erforderliche
schwere Baustellenverkehr die Hardtburgstraße nutzen sollte),
die Gefährlichkeit des eigenen Straßenabschnitts, da unmittelbar vor dem Haus
(einschließlich unserer Ausfahrt) die ohnehin schon schlecht einsehbare und
nicht ungefährliche Einmündung der Dr.
Verbeek-Straße in die Hardtburgstraße
liegt,
die Bewegungsfreiheit des Einwenders,
der als Schwerbehinderter stets auf den
Rollstuhl angewiesen ist und sich bislang
gut und sicher auf der Straße bewegen
konnte. Es bedeutet für ihn eine erhebliche Einschränkung der persönlichen
Bewegungsfreiheit und (wie das Neubaugebiet schon an sich!) dessen Möglichkeit zur naturnahen Regeneration und
Erholung.
Hier ist eine einschränkende Festsetzung der
Verkehrsfläche nach § 9 Nr. 11 BauGB zwingend, bedingungslos und unwiderruflich erforderlich.
23.3
Entgegen den Ausführungen in der Begründung des Bebauungsplans überplant der
Bebauungsplan nicht nur Landschaftsschutzgebiete mit einer temporären Festsetzung bis
zur Realisierung von Vorhaben. Einzelne
Flächen liegen auch in dauerhaften Landschaftsschutzgebieten. Die Begründung ist
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
die Hardtburgstraße untersucht. Aufgrund der
geringen Verkehrsbelastungen auf der
Hardtburgstraße kann festgestellt werden,
dass die Leistungsfähigkeit der Anbindung an
die Hardtburgstraße gegeben ist.
Umwegfahrten werden reduziert und eine
soziale Vernetzung ermöglicht.
Wie bereits dargelegt, wird der gesamte
Baustellenverkehr zur L 11 abgewickelt.
Der Anregung kann somit nicht gefolgt werden.
Zu 23.3
Sowohl der Flächennutzungsplan im Maßstab M. 1:10.000 als auch der Landschaftsplan ist sehr grobmaschig.
In beiden Planwerken ist die beabsichtigte
Bodennutzung flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt.
Zu 23.3
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Stellungnahme der Verwaltung
daher falsch. Eine Rechtfertigung der Einbeziehung solcher Fläche in das Plangebiet
fehlt.
Bebauungspläne sind nach § 8 Abs. 2
BauGB aus den Flächennutzungsplänen in
der Weise „zu entwickeln”, dass durch ihre
Festsetzungen die zu Grunde liegenden Darstellungen des Flächennutzungsplans konkreter ausgestaltet und damit zugleich verdeutlicht werden. Dieser Vorgang der Konkretisierung schließt nicht aus, dass die in
einem Bebauungsplan zu treffenden Festsetzungen von den vorgegebenen Darstellungen des Flächennutzungsplans geringfügig
abweichen. Derartige Abweichungen sind
zulässig, wenn sie sich aus dem Übergang in
eine konkretere Planungsstufe rechtfertigen
und die Grundkonzeption des Flächennutzungsplans unberührt lassen.
23.4
Neben den Landschaftsschutzgebieten als
solchen, wird auch ganz akut die Natur des
Hardtbergs, einschließlich teilweise streng
geschützter Arten, belastet und womöglich
unwiederbringlich zerstört. Dies wurde bislang viel zu wenig beachtet. Nach meinen
Informationen gibt es aktuell noch nicht einmal ein vollständiges Bild der hiesigen Artenvielfalt. An dieser Problematik ändert auch
die geplante (und sowohl im Hinblick auf
seine Ausgestaltung als auch Überwachung
höchste fragwürdige) Anlage etwa eines
„Naturschutzackers“ nichts. Den Belangen
des Naturschutzes sollten deutlich mehr Beachtung geschenkt werden, als in der bisherigen Planung.
Zu 23.4
Die Umweltbelange wurden umfänglich geprüft und in die Planung eingestellt.
Das Artenschutzgutachten hat z.B. ein weitaus größeres Gebiet, als das Eingriffsgebiet
betrachtet.
23.5
Es fehlt nach Kenntnis des Einwenders bis
heute ein Bodendenkmalgutachten. In der
Vergangenheit wurden im Umland von
Zu 23.5
Anfang April 2016 wurde durch das LVR-Amt
für Bodendenkmalpflege im Rheinland auf
etwa einem Drittel des Plangebietes eine
Beschlussvorschlag
Zu 23.4
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Die Planung kann umweltverträglich umgesetzt werden.
Zu 23.5
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu neh-
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Kirspenich eine beachtliche Reihe historischer Stätten insbesondere aus römischer
oder fränkischer Zeit entdeckt, die als archäologisch bedeutsam eingestuft wurden.
Es ist keineswegs auszuschließen, dass
solche Funde auch auf dem Gelände des
geplanten neuen Baugebiets gemacht werden.
Grunderfassung durchgeführt.
Die Begehungen dieser Fläche erbrachten
neben einer vorgeschichtlichen Feuersteinklinge und einem eisenzeitlich/römischen
Basaltmahlsteinbruchstück Stücke von verbranntem Rotlehm und Metallschlacken zu
Tage, die ggf. auf Metallverarbeitungsstätten
schließen lassen, die bereits aus der Umgebung bekannt sind. Darüber hinaus wurden
im Süden der Fläche frühmittelalterliche Gefäßscherben kartiert, die entweder auf eine
Siedlung dieser Zeitstellung oder auf eine
frühmittelalterliche Nutzung des Geländes
schließen lassen.
men.
Die auf den dortigen Feldern zahlreich aufzufindenden Reste von Schlacke, die üblicherweise bei der Eisenerzproduktion als Abfallprodukt anfällt, deuten neben bereits in der
Vergangenheit dokumentierten, in der näheren Umgebung gemachten ähnlichen Funden
(Reste von Kalkbrennereien und Eisenverarbeitungsstätten bspw. auf dem Flettenberg
und im Hardtwald) auf die Existenz historischer, womöglich aus römischer Zeit stammender Produktionsstätten hin (vgl.: Führer
zu vor- und frühgeschichtlichen Denkmälern,
Band 25: Nordöstliches Eifelvorland I - Euskirchen, Zülpich, Bad Münstereifel, Blankenheim; hrsg. vom Römisch-Germanischen
Zentralmuseum Mainz; Verlag Philipp von
Zabern, Mainz, 1974; insbes. Seiten 52 und
53, 56 und 57, 68).
Dies sollte vor Realisierung des Bauvorhabens unbedingt fachkundig untersucht und
abgeklärt werden, da sonst die Gefahr unwiederbringlicher Zerstörung womöglich historisch bedeutsamen Kulturerbes droht!
Die Belange des Bodendenkmalschutzes
werden insofern eingestellt, dass die wissenschaftliche Untersuchung der im Plangebiet
erhaltenen Bodendenkmäler durch eine
Fachfirma, an den Vorgaben des § 29
DSchG NW ausgerichtet, gewährleistet wird.
Damit wird grundsätzlich dem Bebauungsplan Vorrang vor den Belangen des Bodendenkmalschutzes eingeräumt.
Für den Umfang und den Ablauf der archäologischen Untersuchung liegt bereits ein
Konzept vor. Danach sollen zunächst die
Erdarbeiten für einen Teil der Erschließungsstraßen- der archäologischen Situation angepasst - unter archäologischer Fachaufsicht
ausgeführt werden.
Dabei aufgedeckte archäologisch Funde und
Befunde werden nach Maßgabe einer Erlaubnis gemäß § 13 DSchG NW wissenschaftlich untersucht und gegebenenfalls
geborgen.
Zudem werden in den Bereichen der konkreten Hinweise auf archäologische Befundsituationen (hier: durch Prospektion erkannte
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Beschlussvorschlag
frühmittelalterliche Fundkonzentration und
durch die Altkartierung gelieferte Hinweise
auf vorgeschichtliche Hügelgräber) im Bereich der zukünftigen Baufenster bzw. Erschließungen qualifizierte Sondagen angelegt.
Die archäologische Situation wird dann ergebnisorientiert ausgewertet und es werden
die notwendigen archäologischen Untersuchungen im Vorfeld der Umsetzung der Bebauung, ebenfalls nach den Vorgaben des §
29 DSchG, in Abstimmung mit dem LVR
ausgeführt.
Sollte bei diesen Voruntersuchungen jedoch
festgestellt werden, dass eine Teilfläche von
überregionaler Bedeutung im Sinne des
Denkmalschutzes ist, wird der eigene Wirkungsbereich des Denkmalschutzes gegenüber dem Bebauungsplan erneut überprüft
werden.
23.6
Es bestehen erhebliche Zweifel, dass der vor
gut 40 bis 50 Jahren bei der damaligen Erschließung des Hardtbergs angelegte Abwasserkanal für die geplante Zusatzbebauung ausreicht. In der näheren Umgebung gibt
es bereits einige traurige Beispiele dafür,
dass bestehende Kanäle das zusätzliche Abund ggfs, auch Regenwasseraufkommen aus
(zumeist nicht einmal annähernd so groß
dimensionierten) Neubaugebieten nicht hinreichend fassen konnten, so dass bei entsprechender Wetterlage (bspw. Starkregen)
die Keller der Altanwohner vollgelaufen sind was zuvor, auch bei vergleichbaren Wetterbedingungen, so nicht vorgekommen ist.
Zu 23.6
Für das Plangebiet ist eine Trennkanalisation
geplant, d.h. dass nur das anfallende
Schmutzwasser in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet und in der Kläranlage
Kirspenich behandelt wird.
Diese zusätzliche Schmutzwassermenge
kann von der Kläranlage aufgenommen werden.
Das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser wird getrennt vom Schmutzwasser über
einen neuen Kanal in die Erft geleitet.
Grundsätzlich wurde gutachterlich nachgewiesen, dass das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser komplett ohne Rückhal-
Zu 23.6
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Es gilt: Bislang gab es keinerlei gravierende
Probleme mit der Kanalisation. Auch bei
stärkerem oder länger anhaltendem Regen
konnte sie das Wasser fassen und sicher
ableiten. Für die Zukunft wird jedoch befürchtet, dass das nicht so bleiben wird:
Die Grundstücke befinden sich exakt am
Zufluss desjenigen Kanalsabschnitts, der die
gesamten Abwässer des oberen Teils der
bisherigen Bebauung auf dem Hardtberg
abführt, mit dem Kanal auf der Hardtburgstraße. Sollte es also künftig zu Kapazitätsengpässen kommen, wären wir gemeinsam
mit unseren Nachbarn im Bereich der Einmündung
Dr-VerbeekStraße/Hardtburgstraße die ersten, die davon
betroffen wären.
Es wird aus diesem ganz persönlichen Grund
darauf bestanden, dass der Einwender von
der Stadt Bad Münstereifel eine rechtsverbindliche Zusicherung bekommt, dass der
bestehende Abwasserkanal auch bei vollständiger Bebauung des geplanten Neubaugebiets auch bei außergewöhnlichen Wetterereignissen ausreicht und nicht ebenfalls
volllaufende Keller oder vergleichbare Schäden am Eigentum drohen.
Im Rahmen dieser Zusicherung wird erwartet, dass die Stadt Bad Münstereifel für den
Fall, dass entgegen der Zusicherung doch
Schäden am Eigentum entstehen, diese
vollumfänglich übernimmt, sie den Anwohnern gegenüber also umfassend für eine
etwaige Fehleinschätzung bzw. Fehlplanung
haftet. Von Seiten der Bewohner des Hardtbergs wurde bereits mehrfach auf diese
Problematik hingewiesen. Sie ist also hinlänglich bekannt.
Sollte die Stadt Bad Münstereifel diese Zusi-
tung gewässerverträglich in die Erft geleitet
werden kann.
Ein maßgeblicher Grund dafür ist, dass die
Einleitung aus dem Neubaugebiet vor der
ersten Flutwasserwelle erfolgt.
Beschlussvorschlag
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Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Zu 23.7
Die nebenstehend aufgeführten Fragestellungen werden im Erschließungsvertrag verbindlich geregelt.
Zu 23.7
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
cherung jedoch nicht geben können, eben
weil nicht sicher gewährleistet werden kann,
dass der bisherige Kanal tatsächlich ausreichen wird, wird erwartet, dass unverzüglich
alles Notwendige getan wird, damit der Kanal
über die künftig erforderlichen zusätzlichen
Kapazitäten verfügt und es deswegen nicht
zu Schäden kommen kann. Man wird sich
nicht an den hierfür anfallenden Kosten
beteiligen. Dies ist eine Angelegenheit, die
alleine die Stadt Bad Münstereifel und den
Investor des neuen Baugebiets als Veranlasser betrifft, und die folglich auch alleine von
diesen beiden Parteien zu finanzieren ist.
23.7
Überdies wird von der Stadt Bad Münstereifel
erwartet, dass sie das Insolvenzrisiko des
Investors den Anwohnern gegenüber übernimmt. Da der Investor die Erschließung des
neuen Baugebiets übernehmen soll, ist er
den neuen wie auch den bisherigen Anwohnern gegenüber verantwortlich dafür, dass
diese Erschließung frei von Fehlern und
Mängeln erfolgt. Sollte dies nicht der Fall sein
- was in Anbetracht des keineswegs unproblemtischen Geländes, auf dem das Baugebiet
entstehen soll, durchaus erwartbar ist - und
es zu Schäden kommt, die auf Fehler und
Mängel insbesondere bei der Planung,
Durchführung und Überwachung der Erschließungsarbeiten zurückzuführen sind
(etwa durch die bereits angesprochene von
uns befürchtete Fehlplanung bzw. Kalkulation der Kanalisation), werden sich
neue wie auch bisherige Anwohner zwecks
Schadensersatz folglich zunächst an den
Investor wenden bzw. an den Investor wenden müssen.
Zitat:
Der Erschließungsträger übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme durch die Stadt die vertraglich vereinbarten Eigenschaften hat, den anerkannten
Regeln der Technik und Baukunst entspricht
und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den
Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem
Vertrag vorausgesetzten Zweck aufheben
oder mindern.
Zur Sicherung aller sich aus diesem Vertrag
für den Erschließungsträger ergebenden
Verpflichtungen leistet er Sicherheit in Höhe
von ... €
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Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Zu 23.8
Die zur Diskussion stehende Fläche ist nicht
willkürlich gewählt, sondern ist im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel als
Potentialfläche für die weitere bauliche Entwicklung vorgesehen. Der FNP als behördenverbindliches Entwicklungskonzept der
Stadt wurde seinerzeit mit der Landes- und
Landschaftsplanung abgestimmt und ist bis
heute gültig.
Zu 23.8
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Für den Fall allerdings, dass der Investor
zahlungsunfähig wird, und sei es nur, um
sich einer Haftung zu entziehen, erwarten wir
von der Stadt Bad Münstereifel eine rechtsverbindliche Erklärung, dass sie sich für die
Qualität der gesamten Arbeiten des Investors
verbürgt und dessen Haftungsrisiken uns
gegenüber im Falle einer Insolvenz vollumfänglich übernimmt - handelt es sich bei der
Erschließung doch um eine kommunale Aufgabe, die der Stadt Bad Münstereifel im
Grundsatz selbst obliegt, auch wenn es ihr
freisteht, sie auf Dritte zu übertragen. Dass
sich die Stadt Bad Münstereifel deswegen
allerdings auch aus der Haftung entziehen
könnte, wird in Anbetracht der mannigfaltigen
Fragwürdigkeit und Risiken des Projekts
nicht akzeptiert.
23.8
Wir haben ganz erhebliche Bedenken, dass
es überhaupt einen realistischen Bedarf gibt
für das neue Wohngebiet. Es ist wahrlich
kein Geheimnis, dass bereits seit einer ganzen Weile die großen Städte und Ballungsgebiete eine weitaus größere Anziehungskraft auf Wohnungssuchende ausüben, als
eher ländlich geprägte Landstriche wie bspw.
das Umland der Kernstadt Bad Münstereifel.
Es gibt auch kaum Anzeichen dafür, dass
sich daran in absehbarer Zeit etwas ändern
könnte:
Alle größeren Städte im Westen und Süden
Deutschlands werden laut Prognosen in den
nächsten Jahren wachsen. Gleichzeitig verlieren, bei ohnehin sinkender Gesamtbevölkerung in Deutschland, ländliche Gebiete
kurz- wie langfristig immer mehr ihrer Bevölkerung, werden teilweise womöglich ganz
In diesem Zusammenhang mussten bzw.
müssen die bisherigen Bewohner und Nutzer
des Bestandsgebietes auch Veränderungen
hinnehmen.
Die Bevölkerungsabnahme in Bad Münstereifel hängt ggfs. ursächlich mit den nicht verfügbaren Baugrundstücken zusammen.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
entsiedelt.
Seit über das Plangebiet öffentlich diskutiert
wird, ist eine hohe Nachfrage nach
Grundstücken im Gebiet zu verzeichnen.
Derzeit liegen bereits rd. 180 Anfragen vor,
wobei ca. die Hälfte aus dem Stadtgebiet von
Bad Münstereifel kommt.
Umgekehrt reicht die tatsächliche Bautätigkeit in den Ballungsgebieten und großen
Städten bei weitem nicht aus, um die Nachfrage zu decken - mit der Folge stark steigender Grundpreise und Mieten, während in
ländlichen Gebieten, auch in unserer unmittelbaren Umgebung, erstaunlicherweise ein
Neubaugebiet nach dem anderen aus dem
Boden gestampft wird. Mit äußerst wechselhaftem Erfolg.
Es wird momentan offenkundig in so ziemlich
jeder Hinsicht am tatsächlichen Bedarf vorbei
gebaut.
Das Neubaugebiet auf dem Hardtberg dürfte
eines der besten Beispiele dafür werden: Die
mir bekannten Bevölkerungsentwicklungsprognosen für die Stadt Bad Münstereifel
sind fast schon besorgniserregend, so dramatisch sind die Vorhersagen im Hinblick auf
den zu erwartenden Bevölkerungsrückgang
in den nächsten Jahren. Es ist absurd zu
glauben, dass die Ausweisung weiterer Neubaugebiete daran etwas ändern kann, denn
bereits jetzt stehen genügend Altimmobilien
auch im Raum Bad Münstereifel zum Verkauf. Die Nachfrage dürfte also bereits mit
dem Bestand problemlos gedeckt werden.
Nach Erkenntnissen der Verwaltung wurden
gerade in den letzten Jahren alle Baugebiete
im Umfeld in kürzester Zeit erschlossen und
vermarktet.
Aktuell ist genau das Gegenteil zu beobachten. Dennoch ist eine Entwicklung des Gebietes in Bauabschnitten geplant.
Die für die Zukunftsfähigkeit eines Ortes
wichtige Bevölkerungsgruppe junger Menschen, in der sog. Familiengründungsphase
favorisiert oft den Neubau und lässt sich
auch in meist langen Beratungsgesprächen
hiervon nicht abbringen, da bei Bestandsimmobilien der Sanierungsaufwand oft schwer
abschätzbar ist.
Auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, besteht ein wichtiges Entwicklungsziel der Stadtplanung darin, auch
junge Generation zu gewinnen, um auch den
Fortbestand der Infrastruktur zu sichern.
Soll dieser Generation, dass verwehrt werden, was dem Einwender ermöglicht wurde.
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Wenn man den allgemein bekannten Prognosen glauben darf (und es gibt keinen
Grund, daran zu zweifeln), werden als Folge
der Landflucht mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren
noch wesentlich mehr Altimmobilien angeboten werden, die - jetzt auch noch in Konkurrenz zu womöglich halb unbebauten, halb
leer stehenden Neubaugebieten - den Markt
geradezu überschwemmen werden. Das
Angebot wird also weiter anwachsen, was bei
gleichzeitig erwartbar sinkender Nachfrage
zwangsläufig für einen erheblichen Wertverlust bestehender Immobilien sorgen wird, da
sich diese nur noch durch spürbares Entgegenkommen bei der Preisgestaltung (wenn
überhaupt) an die vergleichbar wenigen Interessenten veräußern lassen dürften.
Ganz abgesehen von den ohnehin zu erwartenden Belastungen durch Baulärm, Schmutz
etc., die uns in den nächsten Jahren drohen
und ebenfalls wertmindernde Folgen für unser Eigentum haben werden: Vor diesem
Hintergrund in der Ausweisung eines zusätzlichen Baugebiets, zumal eines dieser Größe,
und der damit absehbaren, bislang nicht
durch eine fundierte Bedarfsanalyse widerlegten Schaffung eines deutlichen Überangebots auf dem lokalen Immobilienmarkt,
wird ein ganz erheblicher hoheitlichen Eingriff
in Eigentum und Altersvorsorge gesehen, der
von Seiten der Stadt Bad Münstereifel offenbar ganz bewusst, obwohl vorhersehbar und
vermeidbar, in Kauf genommen wird.
23.9
Es ist auch nicht zu erwarten, dass das geplante Neubaugebiet dem angesprochenen
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Nach der Rechtsprechung ist das private
Interesse eines Grundstückseigentümers,
dass ein an sein Eigentum angrenzendes
unbebautes Areal weiterhin baulich ungenutzt bleibt, 0 nicht besonders schützenswert; denn kein Grundstückseigentümer hat
einen Anspruch darauf, dass fremdes Eigentum baulich ungenutzt bleibt, damit er die
Vorteile der unmittelbaren Nachbarschaft
unbebauten Geländes genießen kann.
Wenn der Wertverlust eines Grundstückes zu
Abwehrrechten des Eigentümers führen würde, könnte niemand in Deutschland mehr ein
Haus bauen.
Zu 23.9
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Zu 23.9
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnah-
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Trend zur Landflucht auch aus unserer Gegend substanziell etwas entgegenzusetzen
hätte - etwa aufgrund erkennbarer architektonischer oder städteplanerischer Alleinstellungsmerkmale oder Reize. Abgesehen vielleicht von einer bislang noch recht attraktiven, nach Fertigstellung als solche aber vermutlich kaum noch wahrnehmbaren Lage,
mag die Bebauungsdichte zwar städtisch
sein, die übrige geplante Infrastruktur bleibt
aber mehr als unattraktiv.
Ohne eigenen Pkw dürfte sich keiner der
Neuanwohner in oder durch den Ort bewegen können, da Schule, Arzt, Kindergarten,
Bahnhof, der kleine Supermarkt, der kleine
Backshop, die wenigen anderen Läden und
die Apotheke zum Teil kilometerweit (bis zu
3km) entfernt liegen und überdies nur durch
die über den gesamten Hardtberg hinweg
(zumal für Kinder) teils lebensgefährliche
Querung der viel befahrenen, abschüssigen,
kurvigen und schlecht einsehbaren L11 aus
Richtung Kirchheim möglich ist.
Es ist geplant das Gebiet zu erschließen und
die Grundstücke frei zu veräußern. In der
Gestaltungssatzung werden hinsichtlich der
Gebäudegestaltung Festsetzungen getroffen,
die ein Einfügen in den Umgebungsrahmen
gewährleisten, wobei dieser im Altbestand
durch eine Vielzahl von Architekturformen,
Gebäudekubatur etc. als nicht einheitlich zu
bezeichnen ist.
me zur Kenntnis zu nehmen.
23.9.1
Gibt es Pläne, einen öffentlichen Personennahverkehr (beispielsweise per Bus, einschließlich Schulbus) vom Neubaugebiet in
den Ortskern von Arloff-Kirspenich zu etablieren, um so die Wege zu verkürzen und das
zu erwartende Verkehrsaufkommen (einschließlich Lärm und Emissionen) wenigstens ein wenig im Rahmen zu halten?
Zu 23.9.1
Gerade durch die Baugebietserweiterung
bietet sich ggfs. die Möglichkeit eines neuen
ÖPNV-Haltepunktes.
Die Verwaltung wird sich dafür einsetzen.
Zu 23.9.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
23.9.2
Zu 23.9.2
Zu 23.9.2
Im Hinblick auf diese Ausgangslage stellen
sich deshalb eine Reihe von Fragen:
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Gibt es Pläne, zur Steigerung der Attraktivität
des Neubaugebiets die Infrastruktur im Ortskern von Arloff und Kirspenich mit Läden und
Geschäften, Gewerbeflächen, Gastronomie,
sicheren Fuß- und Fahrradwegen, einer deutlich größer dimensionierten Schule, einem
deutlich größer dimensionierten Kindergarten, neuen Sport- und Freizeiteinrichtungen,
ausreichend für den zusätzlichen Verkehr
dimensionierten Straßen, ausreichend verfügbaren Abstell- und Halteflächen für Kraftfahrzeuge, aufzuwerten?
Arloff-Kirspenich verfügt im Gegensatz zu
anderen Orten im Stadtgebiet über einen
Bahnanschluss, Kindergarten, Grundschule,
Sporthalle und Geschäfte. Im Zuge der Entwicklung des Bebauungsplanbereiches werden Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur durchgeführt, die sowohl Neu- als
auch Altbaugebiet zugute kommen werden.
Weitere Maßnahmen zur Entwicklung der
Ortslagen Arloff/Kirspenich werden angestrebt.
Durch die geplante Fußgängerampel wird
eine verkehrssichere Fußgängerquerung der
L 11 ermöglicht
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
23.9.3
Gibt es Pläne die Infrastruktur einerseits dem
von der Stadt Bad Münstereifel und dem
Investor angepeilten Bedarf anzupassen und
gleichzeitig für die Gesamtbevölkerung lebenswerter und attraktiver zu gestalten?
Um zu verhindern, dass sich auf der einen
Seite das Neubaugebiet zu einer reinen
Schlafstätte für Pendler in Richtung Euskirchen, Bonn oder Köln entwickelt und auf der
anderen Seite der Dorfkern von ArloffKirspenich unter der erwartbaren Zusatzbelastung zumindest durch Pkw-Verkehr zu
Schulen und Kindergärten, Arzt und Apotheke früher oder später kollabiert, besteht insofern auch seitens der Stadt für die Zukunft
noch ganz erheblicher Handlungs- und Investitionsbedarf.
Bei der geplanten Fußgängerüberquerung
über die L11 alleine kann es jedenfalls nicht
bleiben. Durch die Ausweisung des Baugebiets entsteht also ein bislang womöglich
noch nicht hinreichend berücksichtigter Investitions- und Kostenaufwand für die Kommune.
Zu 23.9.3
Im Zuge der Entwicklung des Bebauungsplanbereiches werden Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur durchgeführt, die
sowohl Neu- als auch Altbaugebiet zugute
kommen werden. Weitere Maßnahmen zur
Entwicklung der Ortslage Arloff/Kirspenich
werden angestrebt.
Zu 23.9.3
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
Nr.
24
Öffentlichkeit
Anwohner
Pfarrer-BeckerStraße
Schreiben vom 28.05.2016
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
23.10
In der Gesamtbetrachtung gibt es größte
Zweifel, dass sich das Neubaugebiet für die
Altanwohner, aber auch für die Stadt Bad
Münstereifel, für die avisierten Neubürger
und selbst für den Investor tatsächlich „rechnet“. Aus diesem Grunde wende man sich
ausdrücklich dagegen, den Bebauungsplan
Nr. 54 - Hardtburgstraße -, Ortsteil Kirspenich
aufzustellen.
23.10
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Zu 23.10
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
23.11
Im Übrigen wird sich ausdrücklich den bisherigen Stellungnahmen der IG Hardtburg sowie ihrer Mitglieder angeschlossen. Weitere
Stellungnahmen und das Ausschöpfen sämtlicher juristischer Mittel werden vorbehalten.
Zu 23.11
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Zu 23.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 24.1.1
Grundlage einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung ist der Flächennutzungsplan.
Dieser formuliert die durch den Stadtrat beschlossenen, mit den Behörden abgestimmten und auch mit den Bürgern diskutierten
Entwicklungsziele der Stadt.
Die Diskussion, wo prinzipiell Neubaugebiete
entstehen sollen, ist daher bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung, in Form des
Flächennutzungsplans entschieden worden.
Zu 24.1.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Es werden erhebliche Bedenken erhoben,
nachfolgend aufgeführt:
24.1.1
Unverständlich sei ein Bauvorhaben in dieser
Größenordnung in einem Landschaftsschutzgebiet mit einer Bebauungsdichte an
eingeschossiger und zweigeschossiger Bauweise, wie es sonst nur in Ortskernen erscheint. Die angegebenen Firsthöhen werden
besonders im oberen Bereich in der Nähe
der geplanten Zufahrt von der L 11 wegen
des starken Geländeanstiegs um bis zu 5
Meter höher sein (Grundstücks-Nr. 455 und
456).
Das Plangebiet ist im Landschaftsplan 04
Bad Münstereifel daher als Landschaftsschutzgebiet mit dem Entwicklungsziel
„Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung von Vor-
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
haben über die Bauleitplanung oder anderer
Planungen“ dargestellt.
Das Landschaftsschutzgebiet ist für Flächen
dargestellt, die derzeit außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des
Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes
liegen, die jedoch laut gültigem Flächennutzungsplan in Zukunft einer baulichen Nutzung zugeführt werden sollen.
Die Festsetzung tritt gem. § 29 Abs. 3 Landschaftsgesetz NRW mit Rechtskraft eines
nachfolgenden Bebauungsplanes oder einer
Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1und 2 BauGB
außer Kraft, soweit diese entgegenstehende
Festsetzungen trifft.
Die Ausnutzung der Grundstücke durch die
Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ)
von 0,35 bis 0,4 orientiert sich an den Vorgaben des § 17 BauNVO, um einen sparsamen
Umgang mit Grund und Boden zu gewährleisten und den Außenbereich zu schützen.
Die geplante zulässige Dichte ist vergleichbar
mit dem Bestandsgebiet Hardtburgstraße I.
Die festgesetzten Gebäudehöhen beziehen
sich auf Höhenpunkte innerhalb der Straßenachsen. Innerhalb der für eine Bebauung
vorgesehenen Bereiche weichen diese kaum
von dem vorhandenen Gelände ab.
Lediglich die Bebauung im Bereich der Zufahrt zur L 11 hat bezogen auf die Straßenachse einen Bezugspunkt der ca. 1 bis maximal 2 m höher liegt als das vorhandene
Gelände.
In diesem Abschnitt grenzt aktuell keine Bestandsbebauung an.
Beschlussvorschlag
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
24.1.2
Die Anzahl der Objekte, die keinen Anschluss an den Nahverkehr besitzen und sich
ca. 2 Kilometer vom Ortskern befinden, können deshalb nur mit einem Fahrzeug erreicht
werden (Einkaufsmöglichkeiten). Bei einer
Realisierung der Bebauung würde eine über
Jahre andauernde Schmutz- und Lärmbelästigung durch Erschließung und Bebauung
entstehen.
Nachdem in der Vorlage des Bebauungsplans mehrfach Änderungen der Planung und
Parzellierung erkennbar sind und dabei eine
jeweilige Verdichtung der Bebauung stattgefunden hat (zu Lasten der Anlieger), wird der
Widerstand gegen die geplante Bebauung
bei den Anliegern immer größer. Zusätzlich
ist der Wertverlust der eigenen Grundstücke
nicht hinzunehmen.
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Zu 24.1.2
Dieser Umstand trifft
bauung ebenfalls zu.
Zu 24.1.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
bei der Bestandsbe-
Dass Baustellenverkehr für eine gewisse,
absehbare Zeit eine Mehrbelastung bringt, ist
nicht zu vermeiden. Auch der Einwender hat
seinerzeit selber gebaut und auch da wohnten schon BürgerInnen in dem Gebiet.
Nach der Rechtsprechung ist das private
Interesse eines Grundstückseigentümers,
dass ein an sein Eigentum angrenzendes
unbebautes Areal weiterhin baulich ungenutzt bleibt, nicht besonders schützenswert;
denn kein Grundstückseigentümer hat einen
Anspruch darauf, dass fremdes Eigentum
baulich ungenutzt bleibt, damit er die Vorteile
der unmittelbaren Nachbarschaft unbebauten
Geländes genießen kann.
Wenn der Wertverlust eines Grundstückes zu
Abwehrrechten des Eigentümers führen würde, könnte niemand in Deutschland mehr ein
Haus bauen.
24.2
Die in Punkt Vogelbestand aufgeführten Arten werden ergänzt um:
Nachtigall, Grünspecht, Braunkelchen und
über der gesamten Fläche des Bebauungsplans jagende Rotmilane.
Zu 24.2
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
24.3
Die Abführung des Niederschlagswassers im
Baugebiet in die Erft bedroht die hochwassergefährdeten Orte Kreuzweingarten und
Rheder. Aus dem Rückstaubecken oberhalb
von Eicherscheid muss bei Starkregen re-
24.3
Grundsätzlich wurde durch den Erftverband Aquatec gutachterlich nachgewiesen, dass
das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser komplett ohne Rückhaltung gewässerverträglich in die Erft geleitet werden kann.
In der Artenschutzprüfung wurden alle planungsrelevanten Arten untersucht.
Zu 24.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
Nr.
25
Öffentlichkeit
Anwohner Hardtburgstraße
Schreiben vom 30.5.2016
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
gelmäßig Wasser abgelassen werden, was
einen Anstieg der Erft innerhalb kurzer Zeit
um einen Meter hervorruft.
Ein maßgeblicher Grund dafür ist, dass die
Einleitung aus dem Neubaugebiet vor der
ersten Flutwasserwelle erfolgt.
25.1
Die Planung zur Abbindung der Hardtburgstraße ist widersprüchlich. Zwar wird in der
Begründung ausgeführt, die Anbindung der
Neubausiedlung an die Hardtburgstraße
werde nur für Feuerwehr und Versorgung
ausgeführt. Davon geht auch die Firma F&S
Concept Projektentwicklung in ihrer verkehrlichen Stellungnahme aus. Gleichwohl untersucht sie auch die Möglichkeit, Verkehr auch
über die Hardtburgstraße abzuleiten. Nach
ihrer Ansicht ist dies möglich. Die Festsetzungen im Bebauungsplan ermöglichen dies
auch. Es wird lediglich eine Verkehrsfläche
festgesetzt. Es wäre möglich, auf dieser Fläche auch eine normale Erschließungsstraße
zu bauen. Dies würde zu deutlichem Zusatzverkehr auf der Hardtburgstraße führen, der
unsere Lebensqualität folglich erheblich belasten würde. Auch wären die vorgelegten
Gutachten hinfällig und müssten erneut eingeholt werden, da sie von einer Abbindung
der Hardtburgstraße ausgehen.
Zu 25.1
Die Erschließung des Gebietes ist über die
neue Anbindung an die Landstraße L 11
geplant.
Diese Haupterschließungsachse wird jedoch
entgegen den bisherigen Überlegungen, bis
zur Hardtburgstraße ausgebaut werden, so
dass diese auch Erschließungsfunktionen
übernimmt.
Um die Anwohner der Hardtburgstraße nicht
mit dem Baustellenverkehr sowohl für alle
Tiefbau- als auch alle Hochbaumaßnahmen
zu belasten, wird dieser komplett über die
neue Anbindung geführt.
Dies wird im Erschließungsvertrag entsprechend geregelt.
Innerhalb der Hardtburgstraße selbst werden
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vorgesehen. Zudem soll die Hardtburgstraße, ab dem
Abzweig Burgtalstraße, für Lkws über 7,5
Tonnen (mit Ausnahme der Ver- und Entsorgungsfahrzeuge) gesperrt werden.
Die Anwohner werden in die Überlegungen,
welche konkreten Maßnahmen gewählt werden, mit einbezogen.
Im Rahmen der Erstellung des Verkehrsgutachtens wurde die zusätzliche Anbindung an
die Hardtburgstraße untersucht. Aufgrund der
geringen Verkehrsbelastungen auf der Hardtburgstraße kann festgestellt werden, dass die
Leistungsfähigkeit der Anbindung an die
Beschlussvorschlag
Zu 25.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Seite 112 von 121
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Hier verlangen wir - in Übereinstimmung mit
dem erklärten Willen aller politischen Parteien und den Anwohnern der Hardtburgstraße
(siehe die Ihnen vorliegende Unterschriftenliste) - eine einschränkende Festsetzung der
Verkehrsfläche nach § 9 Nr. 11 BauGB.
Hardtburgstraße gegeben ist.
Umwegfahrten werden reduziert und eine
soziale Vernetzung ermöglicht.
Zu 25.2
Die Abführung von Niederschlags- und
Schmutzwasser ist planerisch mangelhaft.
Niederschlagswasser führt bereits derzeit zu
Überschwemmungen im oberen Teil der
Hardtburgstraße. Da eine Versickerung nicht
möglich ist, und die Empfehlung für die neuen Grundstückseigentümer, dort Zisternen zu
bauen, wohl ein Witz ist, gefährdet das Vorhaben unser Grundstück und Wohneigentum.
Zu 25.2
Grundsätzlich wurde durch den Erftverband Aquatec gutachterlich nachgewiesen, dass
das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser komplett ohne Rückhaltung gewässerverträglich in die Erft geleitet werden kann.
Ein maßgeblicher Grund dafür ist, dass die
Einleitung aus dem Neubaugebiet vor der
ersten Flutwasserwelle erfolgt.
Die Empfehlung das anfallende Niederschlagswasser zu nutzen, dient dazu, die
zulässige Einleitung zu reduzieren.
Zu 25.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
25.3
Die vorgesehene Einleitung des Schmutzwassers in das bestehende Abwassersystem
lehnen wir ab, da es dafür nicht ausgelegt
wurde. Eine Überlastung führt unmittelbar zu
erheblichen Verschmutzungen und Schädigung unseres Grundstückes und Wohnhauses. Eine Berufung auf ein bestehendes Gutachten reicht nicht aus, um dieses für uns
erhebliche Störpotenzial auszuschalten. Siehe die katastrophalen Zustände in Euskirchen-Flamersheim.
Zu 25.3
Für das Plangebiet ist eine Trennkanalisation
geplant, d.h. dass nur das anfallende
Schmutzwasser in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet und in der Kläranlage
Kirspenich behandelt wird.
Diese zusätzliche Schmutzwassermenge
kann von der Kläranlage aufgenommen werden.
Zu 25.3
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
25.4
Zur gesamten Niederschlags- und Schmutzwasserplanung wird ein unabhängiges qualifiziertes Gutachten verlangt.
Zu 25.4
Auf die vorstehenden Ausführungen wird
hingewiesen.
Zu 25.4
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Wie bereits dargelegt, wird der gesamte
Baustellenverkehr zur L 11 abgewickelt.
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Ldf.
Nr.
26
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Anwohnerin Hardtburgstraße
Der Bebauungsplan wird unter folgenden
Einwänden abgelehnt:
26.1
Da es noch eine Reihe ungelöster Konflikte
in Sachfragen bei diesem wichtigen Wohnungsbauprojekt gibt, ist nicht einzusehen,
warum hier im Schnellschuss-Verfahren zum
möglichen Schaden der Anwohner des alten
Baugebietes „Am Kirspenicher Berg“ gehandelt werden soll, bevor alle Sachfragen von
der Stadt und allen Parteifraktionen sorgfältig
geprüft und geklärt wurden.
Es wird um eine begründete Stellungnahme
zu den Gründen für das angestrebte Terminziel zu einer Beschließung „noch vor der
Sommerpause“, wie es von Verwaltung und
Politikern genannt wird, gebeten.
Zu 26.1
Der Planungszeitraum umfasst inzwischen
einige Jahre. Die ersten Konzepte sind aus
dem Jahr 2002.
Die aktuelle Planung mit umfangreichen Gutachten erfolgt seit 2013. Von einem Schnellschuss-Verfahren kann daher keine Rede
sein.
Die Sachfragen wurden geprüft und in die
Abwägung eingestellt. Diese werden den
politischen Gremien fristgerecht zur Prüfung
vorgelegt.
Zu 26.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
26.2
Der Bebauungsplan berücksichtigt und koordiniert nicht die langfristigen und nachhaltigen Ziele des LEP der Bezirksregierung Köln
2016, die hiermit einfordert werden.
Zu 26.2
Kenntnisnahme.
Zu 26.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 26.2.1
Der aktuelle Regionalplan, Regierungsbezirk
Köln, Teilabschnitt Aachen stellt Arloff /
Kirspenich einschließlich des Gebietes
„Hardtburg“ als „Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)“ dar.
Zitat aus dem Entwurf zum Landesentwicklungsplan:
Eine bedarfsgerechte Rücknahme Allgemeiner Siedlungsbereiche im Regionalplan oder
entsprechender Bauflächen im Flächennut-
Zu 26.2.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Schreiben vom 30.05.2016
Alles weitere bleibt den zuständigen Gremien
vorbehalten.
Als konkrete Beispiele seien folgende Mängel
und Konfliktfelder genannt:
26.2.1
Keine zu fordernde Bedarfsanalyse (siehe
Raumordnung im Landesentwicklungsplan
von 2016)
Seite 114 von 121
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
zungsplan soll vorrangig außerhalb der zentralörtlich bedeutsamen Allgemeinen Siedlungsbereiche realisiert werden.
26.2.2
Keine adäquate Gesamtprüfung und Neubewertung des Flächennutzungsplanes von
1990.
Zu 26.2.2
Wie bereits vorstehend dargelegt, besteht für
den Plangebietsbereich bereits seit Anfang
2000/2002 ein Auftrag zur Entwicklung des
Gebietes seitens der politischen Gremien.
Zu 26.2.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
26.2.3
Wirtschaftlichkeit des Vorhabens wird nicht
mittels Fakten belegt.
Zu 26.2.3
Dies ist auch nicht Gegenstand der Bauleitplanung.
Zu 26.2.3
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
26.2.4
Statt Ortsabrundung weitere Ausfaserung am
äußersten Stadtrand, daher Verkehrsfluss in
umgekehrter Richtung zu BAM (also versus
Euskirchen, Rheinbach, Bonn und Köln).
somit Nutzung von Geschäftsangeboten in
BAM unrealistisch
Zu 26.2.4
Es wurden bereits zahlreiche Anfragen von
Grundstücksbewerbern an den Entwickler
gestellt. Es sind weit mehr als Grundstücke
vorhanden sind. Rund 50 % der Anfragen
kommt aus dem Stadtgebiet von Bad Münstereifel.
Zu 26.2.4
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
26.2.5
Keine vorhandene oder geplante Infrastruktur
im geplanten Baugebiet außer Kinderspielplatz und Bushaltestelle.
Zu 26.2.5
Die öffentlichen Einrichtungen werden ggfs.
bedarfsgerecht ausgebaut. Weitere Maßnahmen zur Entwicklung der Ortslage Arloff/Kirspenich werden angestrebt.
Zu 26.2.5
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
26.2.6
Geringe Nutzung von Handel, Gewerbe und
Medizin. Angeboten auch wegen mangelnder
Arbeitsplätze im Stadtgebiet.
Zu 26.2.6
Durch das neue Baugebiet könnte die vorhandene private Infrastruktur gestärkt werden.
Zu 26.2.6
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
(Zur fakt. Belegung dieser Aussage sollte zur
Rushhour der Verkehrsfluss vom/zum Flettenberg I betrachtet werden).
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
26.2.7
Keine fußläufige Erreichbarkeit von Bahnhof,
Schule, Kindergarten, da gefährliche Überquerungen wie L11 und Entfernung über 2
km.
Zu 26.2.7
Es ist eine signalgesteuerte Fußgängerquerung über die L 11 geplant.
Diese wird auf Höhe der Einmündung des
Flettenbergweges angeordnet, so dass die
heute durch Leitplanken verschlossene Wegeanbindung in Verlängerung der Herrenweide aus dem Bestandsgebiet wieder geöffnet werden kann. Aus dem Plangebiet heraus erfolgt die Anbindung über den bestehenden
Wirtschaftsweg
Pfarrer-BeckerStraße, der für den Pkw-Verkehr geschlossen wird.
Zu 26.2.7
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Diese Fußgängerquerung kommt damit gerade auch der Altbebauung zugute, da diese
nur im Zusammenhang mit dem Plangebiet
realisiert werden kann.
26.2.8
Notwendigkeit zweier Fahrzeuge speziell bei
berufstätigen Neubürgern mit/ohne Kinder
und den folgenden Emissionen für die Umwelt – Klimaschutz
26.2.8
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
26.2.9
Information der Neubürger (über schwierigen
Untergrund, der Unterkellerung zum Teil
unmöglich macht, in jedem Falle jedoch spezielle Bodenplatten, um Erdrutsche, Risse im
Bauwerk u.ä. zu verhindern) über Problematik in verantwortungsbewusster Weise ?
Zu 26.2.9
Die Gründungsebene der zukünftigen Bebauung verläuft im Wesentlichen im Verwitterungslehm, stellenweise im verwitterten Fels.
Die Gutachter empfehlen eine Gründung
über bewehrte Bodenplatten. Unterhalb der
Bodenplatten sollten Tragpolster eingebaut
werden.
Die Eignung der im Gebiet vorhandenen
Böden, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Gutachtens, wurde somit nachgewiesen. Bei den Empfehlungen handelt es
Zu 26.2.8
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 26.2.9
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Seite 116 von 121
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
26.2.10
Kein tragfähiger und zukünftige Überflutungen ausschließender Entwässerungsplan
(siehe Erfahrungen in Flamersheim l)
Es wird angefragt, warum die v.g. LEP-Ziele
ignoriert bzw. nur mangelhaft realisiert seien.
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
sich um ganz normale und übliche Bodenaustauschmaßnahmen.
Die Gutachten werden allen Interessenten
auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Zu 26.2.10
Grundsätzlich wurde durch den Erftverband Aquatec gutachterlich nachgewiesen, dass
das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser komplett ohne Rückhaltung gewässerverträglich in die Erft geleitet werden kann.
Ein maßgeblicher Grund dafür ist, dass die
Einleitung aus dem Neubaugebiet vor der
ersten Flutwasserwelle erfolgt.
Die Empfehlung das anfallende Niederschlagswasser zu nutzen, dient dazu, die
zulässige Einleitung zu reduzieren.
Zu 26.2.10
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Für das Plangebiet ist eine Trennkanalisation
geplant, d.h. dass nur das anfallende
Schmutzwasser in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet und in der Kläranlage
Kirspenich behandelt wird.
Diese zusätzliche Schmutzwassermenge
kann von der Kläranlage aufgenommen werden.
26.3
Laut Aussage der Bürgermeisterin will sie
diesem LEP, dessen Ziele den Bürgermeistern des Regierungsbezirkes Köln im Januar
2016 von der Regierungspräsidentin Frau
Walsken vorgestellt wurden, ausdrücklich mit
der Beschlussfassung des Bebauungsplanes
zuvorkommen. Die Einbeziehung der Ziele
des LEP in künftige Bauprojekte wurde den
Städten und Gemeinden gleichwohl nachdrücklich empfohlen.
Ich erbitte eine Stellungnahme zu dieser
Zu 26.3
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Auf die vorstehenden Stellungnahmen wird
hingewiesen.
Zu 26.3
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Wir sind nach wie vor daran interessiert, unser Grundstück der Bebauung kurz- oder
mittelfristig zuzuführen. Aus diesem Grund
bitten wir Sie, das Grundstück in den Bebauungsplan aufzunehmen, damit Baurecht entsteht. Zudem bitten wir Sie, die für die spätere Bebauung notwendigen Erschließungsmaßnahmen mit vorzudenken.
Im Übrigen würde die Einbeziehung unseres
Grundstückes dem öffentlichen Interesse
nicht entgegenwirken, da hiermit eine Arrondierung des gesamten Baugebietes (Alt und
Neu) erfolgen würde.
Des Weiteren sollte, wie bei der Planung aus
dem Jahre 2001, die Bebauung mit Einzelund Doppelhäusern möglich sein.
Da Seitens der Caritas noch nicht feststeht,
wann die Fläche entwickelt werden soll, wurde der Bereich nicht in den Plangeltungsbereich aufgenommen.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Einwenderin und Grundstückseigentümern wohnhaft
in Wesseling
Die Einwenderin erklärt, dass sie weiterhin
an einer Erschließung ihrer Grundstücke an
der Hardtburgstraße interessiert ist.
Schreiben vom 27.05.2016
Es wird gebeten, die Bauleitplanung auf diese Flächen auszudehnen oder ggf. einen
entsprechenden Bebauungsplan aufzustellen.
Die Verwaltung befürwortet, wie auch in Gesprächen schon dargelegt, eine entsprechende Bauleitplanung für das betreffende
Grundstück bzw. die Flächen die vom Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche erfasst
sind.
Konfliktsituation und eine fundierte Begründung für dieses von den Vorgaben und Empfehlungen der Bezirksregierung abweichende
Ziel der Bürgermeisterin.
Zusätzlich zu den erbetenen Stellungnahmen
an mich, bitte ich um Weiterleitung dieses
Schreibens mit Ihren Stellungnahmen an die
Ratsmitglieder.
27
Caritas-Verband
Schreiben vom 18.05.2016
28
Der Verwaltung wurde das Vorhaben bereits
vorgestellt.
Der Bebauungsplanentwurf sieht aber eine
Anbindung des Gebietes aus dem Plangebiet
heraus vor, so dass eine spätere Erschließung gewährleistet ist.
Da für das genannte Grundstück die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich wird,
können die Einzelheiten der Ausgestaltung in
diesem formuliert werden.
Auch für dieses Gebiet würde dann ein gesonderter Erschließungsvertrag geschlossen
werden.
Auch für dieses Gebiet würde dann ein gesonderter Erschließungsvertrag geschlossen
werden.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
29
NABU-Kreisverband Euskirchen e.V.
Der NABU Euskirchen hält in vollem Umfang
seine Stellungnahme vom 11. April 2015
aufrecht. Ein Bedarf für die Ausweisung des
Bebauungsgebietes „Kirspenich-Hardtburg“
wird seitens des NABU Euskirchen nach wie
vor nicht gesehen. Aus naturschutzfachlicher
und auch artenschutzrechtlicher Sicht ist der
Bebauungsplan abzulehnen.
Grundlage einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung ist der Flächennutzungsplan.
Dieser formuliert die durch den Stadtrat beschlossenen, mit den Behörden abgestimmten und auch mit den Bürgern diskutierten
Entwicklungsziele der Stadt.
Die Diskussion, wo prinzipiell Neubaugebiete
entstehen sollen, ist daher bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung, in Form des
Flächennutzungsplans entschieden worden.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Dies lässt sich aus den vom Gutachter gemachten, formalen Fehler im Rahmen der
Artenschutzprüfung ableiten:
Der Schutz- und Gefährdungsstatus des
Baumpiepers (Anthus trivialis) in NordrheinWestfalen, wird mit günstig in der kontinentalen Region angegeben. Eine Abfrage über
http://ffharten.naturschutzinformationen.nrw.de/ffharten/de/ar- ten/vogelarten/|iste am 29. Mai
2016 hat ergeben, dass der Erhaltungszustand des Baumpiepers sowohl in der atlantischen als auch in der kontinentalen Region
als ungünstig eingestuft wird. Der Schutzund Gefährdungsstatus des Baumpiepers
wird vom Gutachter in der kontinentalen Region damit falsch angegeben.
Der Schutz- und Gefährdungsstatus der
Feldlerche (Alauda arvensis) in NordrheinWestfalen wird mit günstig in der kontinentalen Region angegeben. Eine Abfrage unter
http://ffhaiten.naturschutzinformationen.nrw.de/ffharten/de/arten/vogel- arten/listen am 29. Mai
2016 hat ergeben, dass der Erhaltungszustand der Feldlerche sowohl in der atlanti-
Das artenschutzrechtliche Gutachten für den
Bebauungsplan Nr. 54 wurde im Jahre 2013
fertiggestellt.
Die Angaben zum Erhaltungszustand der
jeweiligen Arten beziehen sich auf den damaligen Stand des LANUV-Infosystems. Nach
Rücksprache des Gutachters am 06.06.2016
mit Herrn Dr. Kaiser vom LANUV war zum
damaligen Stand der Untersuchung der Datenbestand vom 01.04.2009 gültig und online
abrufbar. Eine erste Aktualisierung fand erst
am 05.05.2014 und damit nach Fertigstellung
des Gutachtens statt.
Schreiben vom 29.05.2016
Der vom NABU Euskirchen wiedergegebene
Sachverhalt entspricht somit dem aktuellen
Erhaltungszustand nach aktueller Datenbasis
in 2016, jedoch nicht dem Zustand zur damaligen Fertigstellung des Gutachtens.
Die monierte „systematische falsche Darstellung“ zum Baumpieper, der Feldlerche, der
Nachtigall sowie der Geburtshelferkröte ist
damit hinfällig, da Sie zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens aktuell war und dem
damaligen Kenntnisstand entsprach.
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
schen als auch in der kontinentalen Region
als ungünstig mit weiterhin negativen Trend
eingestuft wird. Der Schutz- und Gefährdungsstatus des Baumpiepers wird vom Gutachter in der kontinentalen Region falsch
angegeben.
Der Schutz- und .Gefährdungsstatus der
Nachtigall (Luscinia megarhynchos) in Nordrhein-Westfalen wird mit günstig in der kontinentalen Region angegeben. Eine Abfrage
unter
http://ffharten.naturschutzinformationen.nrw.de/ffharten/de/arten/vogelarten/liste am 29. Mai
2016 hat ergeben, dass der Erhaltungszustand der Nachtigall sowohl in der kontinentalen Region als ungünstig eingestuft wird.
Der Schutz- und Gefährdungsstatus der
Nachtigall wird vom Gutachter in der kontinentalen Region falsch angegeben.
Der Schutz- und Gefährdungsstatus der Geburtshelferkröte {Alytes obstetricans) in Nordrhein-Westfalen
wird
mit
ungünstig/unzureichend in der kontinentalen Region
angegeben. Eine Abfrage unter http://ffharten.naturschutrinformationen.nr- w.de/ffharten/de/arten/gruppe/amph_rept/liste am 29.
Mai 2016 hat ergeben, dass der Erhaltungszustand der Geburtshelferkröte in der kontinentalen Region als ungünstig/schlecht eingestuft wird. Der Schutz- und Gefährdungsstatus der Geburtshelferkröte in der kontinentalen Region wird vom Gutachter falsch angegeben.
Aufgrund dieser systematisch falschen Darstellung des jeweiligen Schutz- und Gefährdungsstatus der aufgeführten Tierarten in der
kontinentalen Region von NRW, bestehen
Stellungnahme der Verwaltung
Eine Neubewertung und Aktualisierung des
Gutachtens mit Datenlage wird als entbehrlich erachtet.
Im Zuge der weiteren Entwicklungen der
Baugebietsplanung ist es im Vergleich zur
Planung in 2013 zu einer Reduzierung der
Fläche des Bauungsplanes gekommen, so
dass nach aktuellem Kenntnisstand die
Nachtigall ohnehin nicht mehr beeinträchtigt
ist. Die Nachweise des Baumpiepers liegen
zudem weiterhin weitgehend außerhalb des
Eingriffsbereichs, auch dieser Art kommt die
Reduzierung der Baugebietsfläche entgegen.
Nach wie vor befinden sich nur wenige Gehölze im Bereich des Bebauungsplanes. Für
die Feldlerche sind nach aktuellem Kenntnisstand die im Gutachten geforderten Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.
Die Nachweise der Geburtshelferkröte liegen
weiterhin außerhalb der Planfläche und es ist
von keinem essentiellen Landlebensraum
dieser Art in der Planfläche auszugehen.
Geburtshelferkröten weisen nur einen sehr
geringen Aktionsradius unmittelbar um die
Laichgewässer auf. Mit einem Abstand des
Baugebietes von über 300 m zu den Nachweispunkten ist von keinem prinzipiellen Auftreten der Art im Plangebiet und einer pauschalen Verschlechterung des Erhaltungszustands der Lokalpopulation auszugehen.
Auch im Hinblick auf die veränderte Datenlage ist eine Aktualisierung und eine Überarbeitung und Neubewertung der artenschutzrechtlichen Untersuchung aus dem Jahr 2013
nicht zwingend erforderlich, da keine gravierenden Neubewertungen und weitere Aus-
Beschlussvorschlag
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Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
seitens des NABU Euskirchen erhebliche
Zweifel daran, ob das Arten-Schutzgutachten
unabhängig erstellt worden ist und die Ausgleichsmaßnahmen mit der notwendigen
Wertigkeit hinreichend bestimmt worden sind.
Für die vom Gutachter vorgeschlagenen
Maßnahmen Cl und C2 (Feldlerche und
Nachtigall) ist der Ort für die jeweilige Ausgleichsmaßnahme zu nennen und ein Tauglichkeitsnachweis hierfür vorzulegen. Für den
Baumpieper ist eine geeignete CEFMaßnahme vorzuschlagen und umzusetzen.
Der jeweilige Ort der genannten Ausgleichsmaßnahmen ist offenzulegen.
gleichsmaßnahmen erforderlich erscheinen.
Hinsichtlich des örtlichen Vorkommens der
Geburtshelferkröte ist der NABU Euskirchen
aufgrund ihres Schutz- und Gefährdungsstatus in der kontinentalen Region von NRW,
der mit ungünstig/schlecht bewertet wird, der
Auffassung, dass der Bebauungsplan
Kirspenich-Hardtburg nicht genehmigungsfähig ist. Aufgrund der Tatsache, dass keine
Ausgleichsmaßnahmen für die Geburtshelferkröte vorgeschlagen werden, ist der Bebauungsplan Kirspenich-Hardtburg bei einer
etwaigen Umsetzung In der vorgeschlagenen
Form zudem als rechtswidrig anzusehen. Da
die Geburtshelferkröte eine Art ist, die im
Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt ist,
könnte eine Genehmigung des Bebauungsplans Kirspenich-Hardtburg in der vorgelegten
Form
zu
einem
EUVertragsverletzungsverfahren
(EUBeschwerde) führen. Der NABU Euskirchen
weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen eines derartigen Verfahrens ein siebenbis achtstelliger Eurobetrag auf den Steuerzahler zukommen könnte. In den Niederlan-
Beschlussvorschlag
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Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
den wurde bezüglich des Feldhamsters in der
Provinz Limburg dem niederländischen Staat
eine Strafzahlung von rund 80 Millionen Euro
auferlegt, sofern keine geeigneten Schutzmaßnahmen für den Feldhamster ergriffen
würden.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass
sich der NABU Euskirchen eine weitere Einlassung zu dem Bebauungsplan KirspenichHardtburg jederzeit vorbehält.
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag