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Beschlussvorlage (RD 577-X - Anlage 1 - Abwägungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
262 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
17.06.16, 12:54
Aktualisiert
17.06.16, 12:54

Inhalt der Datei

Seite - 1 - von 42 Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburgstraße“ Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während dem frühzeitigen Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 01 Öffentlichkeit 1 01.1 I. Städtebauliches Konzept Die verkehrstechnische Erschließung soll ausschließlich über eine Anbindung an die L11, nicht über die Hardtburgstraße erfolgen. Zu 01.1: Zu 01.1 Die Erschließung des Gebietes ist über die neue Anbindung an die Landstraße L 11 geplant. Diese Haupterschließungsachse wird jedoch entgegen den bisherigen Überlegungen, bis zur Hardtburgstraße ausgebaut werden, so dass diese auch Erschließungsfunktionen übernimmt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Schreiben vom September 2014 Begründung: Die Hardtburgstraße ist der einzige asphaltierte Zugang zum Naherholungsgebiet im Hardtwald. Sie wird intensiv durch Spaziergänger, Rollstuhlfahrer und Pilger/innen als Teil des überregionalen Jakobsweges genutzt. Eine Einbeziehung dieser schmalen Straße (ca. 3 m breit) würde die schon jetzt existierenden Gefahrenmomente durch zu schnell fahrende Autos und LKWs (Holztransporte) erheblich erhöhen. Die sozialverträglichste und kostengünstigste Lösung wäre eine Lücke zwischen Bebauungsgebiet und Hardtburgstraße in Form einer Sackgasse im Neubaugebiet zu schaffen und den jetzigen Zustand zu belassen. Allerdings wären verkehrsberuhigende Maßnahmen angezeigt, etwa durch Verkehrsschilder (Spielstraße, Beschränkung auf 30 km/h), durch Polder oder einer Schranke. Um die Anwohner der Hardtburgstraße nicht mit dem Baustellenverkehr sowohl für alle Tiefbau- als auch alle Hochbaumaßnahmen zu belasten, wird dieser komplett über die neue Anbindung geführt. Dies wird im Erschließungsvertrag entsprechend geregelt. Die derzeitigen Verkehrsverhältnisse in der Hardtburgstraße sollen analysiert und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung aufgezeigt werden. Danach ist beabsichtigt, das Ergebnis mit den Anliegern dahingehend zu besprechen, welche Maßnahmen unter Berücksichtigung der verfügbaren Finanzmittel umgesetzt werden sollen. Im Rahmen der Erstellung des Verkehrsgutachtens wurde die zusätzliche Anbindung an Seite - 2 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung die Hardtburgstraße untersucht. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastungen auf der Hardtburgstraße kann festgestellt werden, dass die Leistungsfähigkeit der Anbindung an die Hardtburgstraße gegeben ist. Umwegfahrten werden reduziert und eine soziale Vernetzung ermöglicht. 01.2 Die Bebauungsform in Form von Kleinstparzellierung und Hausgruppen (Reihenhäuser mit 8 Einheiten; 16 Stellplätzen) ist abzulehnen, weil sie nicht ins existierende Landschaftsbild passt. Die Planung würde zu einer Verdopplung der Einwohnerzahl des bestehenden Viertels führen. Sie steht im extremen Gegensatz zu dem gewachsenen Viertel mit größeren Parzellierungen. Die geplante Bebauung stellt keine „Ortsabrundung“ dar, sie öffnet vielmehr Möglichkeiten zu einer weitergehenden Ausweitung (andere Kanalseite). Zu 01.2 Es soll ein Baugebiet entwickelt werden, das sich an der Umgebungsstruktur orientiert. Entlang der Gebietsränder zu freien Landschaft werden nur Einzelhäuser in eingeschossiger Bauweise zugelassen. Ansonsten werden, mit Ausnahme eines abgegrenzten Bereiches in der Gebietsmitte, nur Einzel- und Doppelhäuser zugelassen. Von einer Kleinstparzellierung kann somit keine Rede sein. Das Gebiet bzw. der Ortsrand wird abgerundet durch die privaten Grünflächen, die entsprechend bepflanzt werden. 01.3 Wie Beispiele in der näheren Umgebung (Flamersheim) zeigen, muss eine Unterdimensionierung der Kanalführung vermieden werden. Wir lehnen insofern eine Anbindung an das Kanalsystem in unserem Viertel ab, wo schon jetzt bei Starkregen feuchte Keller (Ecke Dr.-Verkeek/Pfarrer-Becker-Straße) zu beklagen sind. Zu 01.3 Die Entwässerung des Gebietes ist im Trennsystem geplant. Das im Gebiet anfallende Schmutzwasser kann problemlos an das bestehende Kanalnetz angeschlossen werden. 01.4 II. Umweltbelange/Artenschutz Zu 01.4 Beschlussvorschlag Zu 01.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 01.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Das Regenwasser wird über ein vollständig neues Kanalnetz in die Erft eingeleitet, so dass die Bestandsbebauung nicht tangiert wird. Zu 01.4 Seite - 3 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Die Umsetzung nach § 1a BauGB fordert die Beachtung von Belangen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Artenschutzes. Sie setzt damit Bodengutachten und eine Umweltverträglichkeitsprüfung voraus. Dabei wären folgende kostenträchtige Problemfelder zu beachten: • Die engräumigen Reliefunterschiede weisen das Planungsgebiet als für eine anspruchsgerechte Bebauung als grundlegend ungeeignet aus. Es müssten massive Erdbewegungen vorgenommen werden unter Beachtung hydrologischer Belange. Dazu gehört Vermeidung von Versiegelungen ohne Kompensationsmaßnahmen, Beseitigung von jetzt schon existierender Staunässe sowie von Erosionen durch die zu erwartende Zunahme von Starkregen. • Es müssen sorgfältige tiefbauliche Analysen in Bezug auf den Verlauf von existierenden Fels- und Kalksteinbändern sowie von Bomben umgesetzt werden. Das Kirspenicher Feld diente Ende 1944, Anfang 1945 als Notabwurfgebiet für Bomben von abgeschossenen alliierten Kampfflugzeugen, die dann in der näheren Umgebung aufschlugen. • Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung muss bedacht werden, dass den AnwohnerInnen jahrelanger Baulärm, Luft- und Straßenverschmutzung, Verkehrseinschränkungen zugemutet werden. Dies widerspricht den allgemeinen Anforderungen an den Schutz gesunder Wohnverhältnisse, besonders von älteren und Die Umweltbelange wurden umfänglich geprüft und in die Planung eingestellt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Es liegt ein Bodengutachten vor. Die Gründungsebene der zukünftigen Bebauung verläuft im Wesentlichen im Verwitterungslehm, stellenweise im verwitterten Feld. Die Gutachter empfehlen eine Gründung über bewehrte Bodenplatten. Unterhalb der Bodenplatten sollten Tragpolster eingebaut werden. Die Eignung der im Gebiet vorhandenen Böden, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Gutachtens, wurde somit nachgewiesen. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) wurde im Verfahren beteiligt. Luftbilder aus den Jahren 1939 bis 1945 liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln. Dass Baustellenverkehr für eine gewisse, absehbare Zeit eine Mehrbelastung bringt, ist nicht zu vermeiden. Auch die Einwender haben seinerzeit selber gebaut und auch da wohnten schon BürgerInnen in dem Gebiet. Um Störungen möglichst zu minimieren soll der gesamte Baustellenverkehr über die Anbindung an die L 11 erfolgen. Dies bedeutet, Seite - 4 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme • behinderten Menschen, die mittlerweile den überwiegenden Teil der AnwohnerInnen ausmachen. In diesem Zusammenhang wird auch nachdrücklich ein Lärmschutzwall gefordert. Die L 11 ist eine hoch frequentierte Zubringerstraße zu den Autobahnen nach Köln und Bonn. Das Wirkungsgefüge der Natur wird erheblich eingeschränkt. Besonders gefährdet sind verschiedene waldnahe Greifvögel, Buntspechte, Feldlerchen, Fledermäuse. Sogar sehr schützenswerte Rotmilane sind gesichtet worden. Mitten im Bebauungsgebiet befindet sich zudem ein Biotop. Stellungnahme der Verwaltung dass zunächst die Anbindung gebaut wird. Die Artenschutzrechtlichen Belange wurden untersucht. Im Gebiet wurde durch die Biologen als planungsrelevante Art die Feldlerche festgestellt. Für diese wird Ersatzlebensraum in räumlicher Nähe zum Plangebiet geschaffen. Unter Berücksichtigung der in der Artenschutzprüfung aufgezeigten Vermeidungsund Minderungsmaßnahmen, bzw. vorgezogener, geeigneter Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen lässt sich das Eintreten von Verbotstatbeständen im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BNatSchG ausschließen. Dementsprechend steht dem Vorhaben aus artenschutzrechtlicher Sicht nichts entgegen. Das Plangebiet ist im Landschaftsplan 04 Bad Münstereifel als Landschaftsschutzgebiet mit dem Entwicklungsziel „Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung von Vorhaben über die Bauleitplanung oder anderer Planungen“ dargestellt. Im Gebiet befindet sich danach kein Biotop. Im Plangebiet wird, neben den Grünflächen Beschlussvorschlag Seite - 5 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Um das neue Viertel sozialverträglich zu gestalten, wären eine Bushaltestelle (Schulbusse) und ein Kinderspielplatz notwendig. an den Gebietsrändern, ein Spielplatz angelegt. Hinsichtlich der Einrichtung einer Bushaltestelle können derzeit keine Aussagen gemacht werden. Durch das neue Baugebiet wird aber eine solche wahrscheinlicher. 02.1 Die verkehrstechnische Erschließung des Neubaugebietes muss zwingend über die neue Anbindung an die L 11 und nicht über die Hardtburgstraße erfolgen. Zu 02.1: Die Erschließung des Gebietes ist über die neue Anbindung an die Landstraße L 11 geplant. Diese Haupterschließungsachse wird jedoch entgegen den bisherigen Überlegungen, bis zur Hardtburgstraße ausgebaut werden, so dass diese auch Erschließungsfunktionen übernimmt. • 02 Öffentlichkeit 2 Schreiben vom 23.10.2014 Stellungnahme der Verwaltung Die Hardtburgstraße ist in ihrer jetzigen Form ein von Spaziergängern, Pilgern (Jakobsweg), von Familien mit kleinen Kindern und Rollstuhlfahrern intensiv frequentierter Weg, der überwiegend auf der Fahrbahn genutzt wird. Bürgersteige, wie schon im unteren Teil der Straße vorhanden, eignen sich weder für Kinder mit Lauf- oder Fahrrädern, Inlinern oder Rollern noch für Rollstuhlfahrer und Wandergruppen. Die Hardtburgstraße ist ein landschaftsgerechter Zugang zum Naherholungsgebiet Hardtwald, der negativ verändert würde, wenn er in das Verkehrsnetz des riesigen Neubaugebietes einbezogen würde. Hinzu kommt, dass die Hardtburgstraße in ihrem unteren Teil den gesamten Verkehr der bestehenden Siedlung, die saisonbedingten Holztransporte aus dem Hardtwald sowie die Fahrzeuge der Kläranlage zur L 11 abführt, was in einem reinen Wohngebiet mit parkenden Autos der Anlieger auf beiden Seiten schon heute zu Behinderungen führt und eine Zumutung für die Anwohner ist. Um die Anwohner der Hardtburgstraße nicht mit dem Baustellenverkehr sowohl für alle Tiefbau- als auch alle Hochbaumaßnahmen zu belasten, wird dieser komplett über die neue Anbindung geführt. Dies wird im Erschließungsvertrag entsprechend geregelt. Die derzeitigen Verkehrsverhältnisse in der Hardtburgstraße sollen analysiert und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung aufgezeigt werden. Danach ist beabsichtigt, das Ergebnis mit den Anliegern dahingehend zu besprechen, welche Maßnahmen unter Berücksichtigung der verfügbaren Finanzmittel umgesetzt werden sollen. Im Rahmen der Erstellung des Verkehrsgut- Beschlussvorschlag Zu 02.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite - 6 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Außerdem ist sicher angezeigt, die verkehrstechnische Erschließung des geplanten Projektes und den damit verbundenen Lärm sowie die Luft- und Straßenverschmutzung durch Baufahrzeuge nicht zu Lasten langjähriger Anwohner durchzuführen. achtens wurde die zusätzliche Anbindung an die Hardtburgstraße untersucht. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastungen auf der Hardtburgstraße kann festgestellt werden, dass die Leistungsfähigkeit der Anbindung an die Hardtburgstraße gegeben ist. Umwegfahrten werden reduziert und eine soziale Vernetzung ermöglicht. Eine allen gerecht werdende Lösung ist: Eine Sackgasse zwischen dem Neubaugebiet und der Hardtburgstraße anzulegen und die Hardtburgstraße in ihrem jetzigen Zustand beizubehalten. Beschlussvorschlag In Bezug auf die Bebauungsform, Kanalführung und Umweltbelange/Artenschutz wird auf die Ausführungen weiterer Anwohner vom September 2014 verwiesen. 03 Öffentlichkeit 3 Schreiben vom 28.11.2014 03.1 Die Einwender drücken ihre Irritation aus, dass die vorgebrachten Bedenken aus dem Schreiben von Oktober 2014 nicht berücksichtigt werden, sondern sogar ein Erweiterungsgebiet an der Hardtburgstraße in einen neuen FNP einbezogen wird. Zu 03.1 Aufgrund der Topographie und der Verfügbarkeit der Grundstücke wurde ein Flächentausch im Rahmen des Flächennutzungsplanes untersucht. Die unmittelbar entlang der L 11 liegenden Flächen sollten mit Ausnahme eines Grundstückes, über das die Anbindung an die Landstraße L 11 erfolgen soll, zurückgenommen werden. Dafür sollten in nordöstlicher und östlicher Richtung Flächen entwickelt werden. Von diesem Flächentausch wurde jedoch abgesehen. Zu 03.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 03.2 Es werden grundlegende Bedenken geltend gemacht, da das Gebiet aus folgenden Gründen völlig ungeeignet für eine Bebauung ist: Zu 03.2 Die Umweltbelange wurden umfänglich geprüft und in die Planung eingestellt. Zu 03.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Es wurde ein Bodengutachten, eine Art- Seite - 7 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme • • • 04 Öffentlichkeit 4 IG Kirspenich-Hardtburg Schreiben vom 14.12.2014 Dieses Bebauungsgebiet würde gegen die Schutzwürdigkeit eines Naherholungsgebietes verstoßen. Der kalkhaltige Boden führt hydrologisch nach Regen zu erheblicher Staunässe; bei Starkregen sogar zu sumpfähnlichen Bodenverhältnissen. Das neue Bebauungsgebiet verstößt gegen den Schutz eines langjährig gewachsenen Biotops. Hier sind Uhus und Wildkatzen gesichtet worden. Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag schutzrechtliche Prüfung (ASP) sowie ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt. Die Ergebnisse fließen in den Umweltbericht und die Festsetzungen zum Bebauungsplan ein. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich sind durch die Bebauungsplanung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Weitere Aspekte mit Hinweis auf die Präklusionsvorschrift in schriftlicher Form, um sie in einem eventuellen Klageverfahren zu nutzen. I. Erfahrungen mit bisheriger Bebauungsplänen der Stadt Münstereifel 04.1 In der Vergangenheit hat sich bei BürgerInnen ein tiefes Misstrauen aufgebaut, ob die Stadt verantwortungsvoll mit öffentlichen Geldern umgeht. Als Beispiel wird der Ausbau des St. MichaelGymnasiums angeführt. 04.2 In Bezug auf das o.g. Bebauungsgebiet hat Bad Münstereifel den Anschluss verloren. Durch die zahlreichen Neubaugebiete in Flamersheim und Mechernich ist das Käuferpotenzial an "jungen" Familien abgeschöpft. In Mechernich verläuft die Lückenschließung in den Neubaugebieten jetzt eher schleppend (ca. 50% Leerstände). Die Situation wird zukünftig negativ verschärft durch die radika- Zu 04.1 Kenntnisnahme. Zu 04.1 Kenntnisnahme. Zu 04.2 Seit über das Plangebiet öffentlich diskutiert wird, ist eine hohe Nachfrage nach Grundstücken in diesem Bereich zu verzeichnen. Zu 04.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Neben Ortsansässigen erstreckt sich die Nachfrage auch auf Interessenten aus den umliegenden Städten und Gemeinden. Seite - 8 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Zu 4.3 Das Gebiet ist im Regionalplan als allgemeiner Siedlungsbereich und im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Zu 04.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. le Erhöhung der Grunderwerbssteuer. Vor diesem Hintergrund werden belastbare Bedarfsanalysen gefordert. Wir halten die Aussage "Revitalisierung des von Landflucht bedrohten Stadtgebietes" für unrealistisch. Die von uns befragten jungen Familien würden nicht in die ’’Pampa Kirspenich” ziehen, wo sie mit hohen Baukosten und infrastruktureller Isolation rechnen müssen. Erfahrungen bei Miethäusern zeigen, dass die Wohnungen hier nur mit extremen Niedrigpreisen vermietbar sind. 04.3 Verweis auf die Zielsetzungen sowohl des LEPs als auch des Regionalplans, dass in Orten unter 2.000 Einwohnern der planerische Nachweis des Bedarfs der ortsansässigen Bevölkerung als zwingende Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans erforderlich ist (Urteil des Verwaltungsgericht Münster 7A 186/06 BRS 70 Nr. 1 vom 4.12.2006). Die Stadt agiert hier mit formaljuristisch nicht haltbaren Ausgangslagen. Sie geht von einem Doppelort Arloff-Kirspenich aus. De facto sind Arloff und Kirspenich getrennte Ortsteile der Stadt Bad Münstereifel. Kirspenich mit ca. 1.300 Einwohnern erfüllt nicht den o.g. Vorgabebestand. II. Infrastruktur 04.4 Verkehrstechnische Isolation Dem immer wieder in der Öffentlichkeit proklamierten Argument, das Neubaugebiet Die Planungsabsichten entsprechen somit den Zielen der Landesplanung. Zu 04.4 Zu 04.4 Der Ausschuss empfiehlt Seite - 9 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag "Hardtwald" Kirspenich sei infrastrukturell hervorragend erschlossen, wird widersprochen. Die Anwohner sind auf PKWs, bei doppelter Berufstätigkeit sogar auf zwei Autos angewiesen, um Geschäfte, Fachärzte, Apotheke, Kfz-Werkstätten oder Bahnhöfe zu erreichen. Das erzwungene Pendlertum bei erhofften 500 Bewohnern erhöht die Umweltbelastungen und widerspricht einer ganzen Reihe von gesetzlichen Vorgaben. Hier sei beispielhaft das Gesetz zur Landesentwicklung in der Fassung vom 19. Juni 2007, GV NRW, S. 227 genannt. Die weitere Inanspruchnahme von Flächen für eine wohnbauliche Nutzung ist abhängig von der konkreten Nachfrage nach Bauland in Bad Münstereifel. Grundlage dieser geordneten städtebaulichen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan. Dieser formuliert die durch den Stadtrat beschlossenen, mit den Behörden abgestimmten und auch mit den Bürgern diskutierten Entwicklungsziele der Stadt. Die Diskussion, wo mittelfristig prinzipiell Neubaugebiete entstehen sollen, ist daher bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung, in Form des Flächennutzungsplans entschieden worden. dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Im Gegensatz zu anderen Orten im ländlichen Raum können der Bahnhof, Kindergarten, Grundschule (alle in Arloff) und auch Geschäfte auch ggfs. fußläufig oder mit dem Fahrrad (rd. 1,5 km) erreicht werden. 04.5 Gefahr der sozialen Exklusion statt Inklusion: Es werden immer wieder Klagen von älteren und behinderten BürgerInnen laut, die wegen anhaltender Gefährdung nicht die L 11 überqueren können. Das Verkehrsaufkommen der L 11 beläuft sich in Hochfrequenz-Zeiten auf 600 Fahrzeuge pro Stunde. Wir fordern hier eine zukunftsorientierte Dauerlösung. Die politisch intensiv proklamierte Inklusion setzt voraus, dass hier Überquerungsmöglichkeiten für ältere Bürgerinnen mit Rollator oder Rollstuhl geschaffen werden. Dazu gehören üblicherweise Rampen. Es muss gesichert sein, dass ältere und behinderte Menschen Grundversorgungen erledigen können. Zu 04.5 Mit Realisierung des Plangebietes soll auch eine verkehrssichere Fußgängerverbindung in den Ortskern von Arloff bzw. zum Bahnhof geschaffen werden. Geplant ist eine signalgesteuerte Fußgängerquerung. Die heutigen Bewohner sowie die zukünftigen Bewohner werden über den Fußweg Pfarrer-Becker-Straße und einen neu zu bauenden Gehweg parallel zur L 11 bis zu dieser Querungshilfe geführt. Die Barrierefreiheit wird sichergestellt. Zu 04.5 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite - 10 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Die informell von Vertretern des Stadtrates vorgebrachte Lösung einer Unterquerung an der Erftbrücke ist unzumutbar, da hier der Abstieg über Treppen zu steil und damit sturzgefährlich ist und etwa mit Rollator gar nicht zu nutzen ist; zudem ist die Erft bei Starkregen überflutungsgefährdet und bei Frost sind die Wege vereist. 04.6 Nachhaltige Zerstörung des Landschaftsbildes Eine solche umfängliche kleinparzellige Baumaßnahme in unmittelbarer Nähe eines großparzelligen Altviertels würde die jetzt ins Landschaftsbild passende Siedlungsstruktur nachhaltig zerstören; darüber hinaus dem Naturgefüge durch Versiegelung irreversible Schäden zufügen. Entsprechend sollten bei allen bauleitplanerischen Abwägungen vorrangig Möglichkeiten der Innenverdichtung (Baulücken, Brachen, Leerstände) berücksichtigt werden. In unserem Schreiben vom 02.10.2014 haben wir alternative Baugebiete genannt. Sie sind zu ergänzen durch Lückenschließung im Gebiet Uhlenberg II und von Teilen der Anliegerstraßen von "An der Otterbach". 04.7 Soziale Struktur Die Stadt spricht von zusätzlich kalkulierten 500 Einwohnern durch die geplanten ca. 140 kleinstparzellierten Baugrundstücke. Das stellt gegenüber dem Altbaugebiet mit ca. Beschlussvorschlag Zu 04.6 Zu 04.6 Es soll ein Baugebiet entwickelt werden, dass sich an der Umgebungsstruktur orientiert. Entlang der Gebietsränder zu freien Landschaft werden nur Einzelhäuser in eingeschossiger Bauweise zugelassen. Ansonsten werden, mit Ausnahme eines abgegrenzten Bereiches in der Gebietsmitte nur Einzel- und Doppelhäuser zugelassen. Von einer Kleinstparzellierung kann somit keine Rede sein. Das Parzellierungskonzept sieht insgesamt rd. 110 bis 115 Grundstücke vor. Für eine Entwicklung der genannten Baugebiete ist bisher kein Investor gefunden worden. Auch stellt sich in diesen Gebieten die Erschließung als äußerst problematisch dar. Die Stadt ist aber unabhängig von dem Baugebiet Kirspenich an einer Entwicklung dieser Flächen interessiert. Zu 04.7 Die nebenstehend aufgeführten Zahlen spiegeln nicht die Planung wieder. Auf die vor- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 04.7 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite - 11 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung 100 Grundstücken und 250 Anwohner eine erdrückende numerische und soziale Überformung dar und widerspricht damit ebenfalls rechtlichen Vorgaben. stehenden Ausführungen wird hingewiesen. Es ist eine abschnittsweise Erschließung des Gebietes geplant. III. Finanzielle Konstellationen 04.8 Die Kosten-Übertragung auf eine Investorenfirma setzt die Beteiligung hochkarätiger Vertragsrechtlern voraus, um die Interessen der Stadt einzubringen und zu kontrollieren. Größere Investorenfirmen verfügen über solche Fachleute. Es wird befürchtet, dass die Stadt „über den Tisch” gezogen wird und für nicht beachtete Auflagen in Millionenhöhe in Regress genommen werden kann. 04.9 Der Stadt obliegt eine grundsätzliche Aufsichtspflicht zur Umsetzung der einzelnen Erschließungsschritte, die Pflicht zu sog. Funktionskontrollen. Sollte die Investorenfirma die im Vertrag rechtsverbindlichen festgesetzten Auflagen nicht erfüllen, sollte von der Zulassungsbehörde (Stadt) der betreffende Verwaltungsakt unter den Voraussetzungen des VwVfG widerrufen werden (vgl. § 49). 04.10 Entsprechend sollte die Stadt bei der Erstellung des B-Plans auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung drängen, das Monitoring einbezieht. Eine Unterlassung stellt nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB einen beachtlichen Mangel dar und kann zur Rechtsunwirksamkeit des Plans führen. Zu 04.8 Die Verwaltung verfügt über ausreichend Erfahrung hinsichtlich der Vertragsgestaltung. Beschlussvorschlag Zu 04.8 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Auch wurden schon mehrere Baugebiete in Bad Münstereifel mit der Projekterschließungsgesellschaft entwickelt. Zu 04.9 Der Hinweis wird zur Kenntnis benommen. Die Rahmenbedingungen werden im Erschließungsvertrag geregelt. Zu 04.10 Der Hinweis auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen wird zur Kenntnis genommen. Das Planverfahren wird nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Zu 04.9 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 04.10 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite - 12 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme In diesem Zusammenhang muss die Stadt bei der Investorenfirma auch konkret auf Nachweis drängen, wie sie mit unmittelbarer Flächeninanspruchnahme (auch temporär) und den daraus entstehenden Beeinträchtigungen durch Lärm, Baustraßen, Arbeitsstreifen etc. umgehen will. Betroffen sind vor allem die östlich und nördlich an der PfarrerBecker-Str. gelegenen Grundstücke. Hier sind auch Lärmschutzwälle (vgl. Flamersheim) einzubeziehen. Diese Nachweise müssen von dem Investor als vorgelagerte Beteiligung vor der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung öffentlich gemacht werden. 04.11 Die Stadt muss in den Verträgen auch darauf achten, dass sie nicht für die Einrichtung von verkehrstechnischen Anschlüssen, Bürgersteigen, Beleuchtungen oder Kinderspielplätze aufkommen muss. Eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B ist unzumutbar. 04.12 Das Profil großer Investorenfirmen wird geprägt durch Tochter- oder sogar Enkelfirmen. Dieses Firmengeflecht ist für Außenstehenden schwer zu durchschauen, bietet aber juristisch leichte Möglichkeiten, eine der einbezogenen Firmen in Insolvenz zu schicken. Solche Fälle sind bei Bebauungsmaßnahmen in Euskirchen und zuletzt in Mechernich aufgetreten. Darüber hinaus muss die Stadt auch auf Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Die beauftragen Firmen für die Erschließungsmaßnahmen sind verpflichtet, die Anlieger mindestens 1 Woche vor Baubeginn zu informieren. Die Baustelleneinrichtung beschränkt sich auf verfügbare Flächen. Beeinträchtigungen der angrenzenden Privatgrundstücke sind auszuschließen. Zu 04.11 Entsprechendes wird im Erschließungsvertrag geregelt. Zu 04.12 Der Hinweis betrifft nicht das Bebauungsplanverfahren. Anmerkung: Die Projektentwickler haben schon zahlreiche Baugebiete in der Region entwickelt und sind seit über 25 Jahren auf diesem Gebiet tätig. Zu 04.11 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 04.12 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite - 13 - von 42 Ldf. Nr. 05 Öffentlichkeit Öffentlichkeit 5 IG Kirspenich-Hardtburg Schreiben vom 03.01.2015 Schreiben an Herrn Reidenbach vom 22.12.2015 Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Regressansprüche bei Bauschäden achten. Dies bezieht sich etwa auf Undichtigkeiten bei Kanalbauten (vgl. Flamersheim, neuerdings auch Weilerswist). Das ist gängige Praxis. Grundsätzlich wird die Gefahrenlage der L11 bei Überquerung angeführt, die sich durch die Neuausweisung des Plangebietes noch potenzieren würde. Eine Überquerungsstelle sei hier unzureichend. Mit Realisierung des Plangebietes soll auch eine verkehrssichere Fußgängerverbindung in den Ortskern von Arloff bzw. zum Bahnhof geschaffen werden. In diesem Zusammenhang wird das Schreiben an Herrn Reidenbach beigefügt, indem die vier neuralgischen Überquerungsstandorte der L11 beschrieben werden: 1. Bonnerstraße-Hardtburgstraße Gefahrvolle Situation für Fußgänger ist bekannt. 2. Röntgenweg-Keltenstraße Aus dem Röntgenweg kommend überqueren Fußgänger und Radfahrer die L11 um dann hinter der Leitplanke zum offiziellen Fußweg Keltenstraße zu gelangen. 3. Ehrlichweg-Herrenweide Hier klettern Fußgänger vom/zum Friedhof oder von/zur Bushaltestelle kommend über die Leitplanke, um ins Wohngebiet zu gelangen. 4. Ehrlichweg/Flettenbergweg-Pf.-BeckerStraße Aus dem Ort kommend queren Fußgänger die L11, laufen linksseitig die L11 hoch bis zum Feldweg, der in die Pf.Becker-Straße führt. Es wird dringlich gebeten, mit allen Verant- Geplant ist eine signalgesteuerte Fußgängerquerung. Die heutigen Bewohner sowie die zukünftigen Bewohner werden über den Fußweg Pfarrer-Becker-Straße und einen neu zu bauenden Gehweg parallel zur L 11 bis zu dieser Querungshilfe geführt. Die Barrierefreiheit wird sichergestellt. Beschlussvorschlag Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite - 14 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Zu 06.1 Für den Bebauungsplan Nr. 54 wurde bisher das frühzeitige Beteiligungsverfahren durchgeführt. Zu 06.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. wortlichen eine zukünftig vernünftige Lösung zu finden. Die von den örtlichen Politikern eingebrachte Lösung, die Unterquerung der L11 auf dem Weg an der Erft entlang ist absurd, da hier Treppen zu bewältigen sind, der Weg einsam, uneben und unbeleuchtet ist. 06 Öffentlichkeit 6 IG Kirspenich-Hardtburg Schreiben vom 08.01.2015 Folgende Fragen werden gestellt: 06.1 - In der Neujahrsrede des Bürgermeisters wurde erklärt, dass sich der Bebauungsplan in der Offenlage befindet. Eigentlich sei man aber seitens der Bürger davon ausgegangen, dass es sich momentan um die Vorplanungsphase handele. Liegt hier eine Verwechslung vor? 06.2 Wenn nach drei Monaten noch keine Antwort der Bezirksregierung vorliegt, wird das Verfahren trotzdem weitergeführt? 06.3 Als nächster Verfahrensschritt wird die öffentliche Auslegung angestrebt. Zu 06.2 Im Rahmen des frühzeitigen Verfahrens wurde über einen Flächentausch diskutiert. Die unmittelbar entlang der L 11 liegenden Flächen sollten mit Ausnahme eines Grundstückes, über das die Anbindung an die Landstraße L 11 erfolgen soll zurückgenommen werden. Dafür sollten in nordöstlicher und östlicher Richtung Flächen entwickelt werden. Dies hätte eine Änderung des FNPs erfordert. Diesem wurde durch die Bezirksregierung nicht zugestimmt. Der nunmehr erarbeitete Bebauungsplanentwurf orientiert sich an den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes. Die Bezirksregierung muss in diesem Fall nicht erneut beteiligt werden. Zu 06.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 06.3 Seite - 15 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Es wird vorgeschlagen, am 3.3.2015 eine Ortsbegehung durchzuführen zwecks Betrachtung der Überquerungspunkte der L11. 07. Öffentlichkeit 7 Schreiben vom 19.01.2015 Stellungnahme der Verwaltung Zu 06.3 Eine Ortsbegehung hat stattgefunden. Die Problematik wurde auch im Rahmen einer Verkehrsschau erörtert. Auf die Ausführungen zu der geplanten Überquerungshilfe wird hingewiesen. Grundsätzlich werden Zweifel an der Sinnhaftigkeit der vorliegenden Bauleitplanung erhoben. Folgende Kritikpunkte werden angeführt: 07.1 Unzureichende Infrastruktur für ca. 140 neue Häuser mit zu erwartenden ca. 500 neuen Einwohnern (Grundschule zu klein, keine Anbindung an Bus und Bahn). 07.2 Unzureichende Topographie, somit erforderliche Erdbewegungen zum Bau der Erschließungsanlagen, somit überschlägige Erschließungskosten von ca. 180 € pro m². Zu 07.1 Mit der Erschließung des Plangebietes wird auch die erforderliche Infrastruktur ausgebaut. Mit dem Baugebiet kann der Nachfrage, insbesondere auch von Grundstücken zum Einfamilienhausbau nachgekommen werden, wobei eine Erschließung in Bauabschnitten vorgesehen ist. Arloff-Kirspenich verfügt im Gegensatz zu anderen Orten im ländlichen Raum und insbesondere auch im Stadtgebiet über einen Bahnanschluss, Kindergarten, Grundschule, Sporthalle sowie Geschäfte. Die Einrichtungen können ggfs. alle auch fußläufig erreicht werden. Zu 07.2 Die Topographie ist vergleichbar mit dem bereits vorhandenen Gebiet. Bis auf den Bereich der Anbindung an die L 11 werden sich die Erdbewegungen in einem „normalen“ Rahmen bewegen. Beschlussvorschlag Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 07.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 07.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 07.03 Seite - 16 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 07.3 Vorwurf, dass die Stadt Bad Münstereifel durch die Ansiedlung junger Familien die Grundsteuer B erhöhen möchte. Zu 07.3 Kenntnisnahme. Nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Kenntnisnahme. 07.4 Aufgrund der demographischen Erhebungen ergibt die Neuausweisung eines solchen Baugebietes keinen Sinn, da die Stadt Bad Münstereifel in den Jahren 2011-2013 197 Einwohner verloren hat, auch bei der Stadt Mechernich in diesen Jahren lediglich 27 Einwohner mehr gemeldet worden wären, die Stadt Euskirchen lediglich 123 neuen Einwohnern. Hinzu kommt, dass Euskirchen im Ortsteil Kuchenheim ein neues Baugebiet mit ca. 120 Wohnhäusern bereitstellen möchte, in einem Ortsteil, der verkehrstechnisch sehr gut angeschlossen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass der Kreis Euskirchen in diesen Jahren insgesamt 390 Einwohner in Richtung Metropolen verloren hat und lediglich Weilerswist die Einwohnerzahl, aufgrund hervorragender Infrastruktur erhöhen konnte. Insgesamt wird die Diagnose gestellt, dass sich eine sogenannte Landflucht in den nächsten Jahren um ca. 30 % erhöhen wird. In diesem Zusammenhang werden Bürgermeister Büttner negative Stellungnahmen in der Presse hinsichtlich der Mobilität der Eifelbewohner vorgeworfen. Zu 07.4 Gerade da die Stadt Bad Münstereifel keine attraktiven Baugebiete mehr hat und noch freie Grundstücke nicht zum Verkauf stehen sondern für Kinder, Enkel o.ä vorgehalten werden, suchen sich Bauwillige Grundstücke in den Nachbargemeinden. Seit über das Plangebiet öffentlich diskutiert wird, ist eine hohe Nachfrage nach Grundstücken in diesem Bereich zu verzeichnen. Neben Ortsansässigen erstreckt sich die Nachfrage auch auf Interessenten aus den umliegenden Städten und Gemeinden. Zu 07.4 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite - 17 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme 07.5 Es wird in Frage gestellt, dass ausreichend Informationen an den Stadtrat weitergegeben werden, da einige Stadtverordnete glauben würden, dass der Bau von Bürgersteigen, Beleuchtungseinrichtungen und Kinderspielplätzen Sache des Investors seien. Dem wird widersprochen, da dies in der Verantwortung der Stadt liege, die dafür sorgen sollte, dass eine Lösung der Anbindung an die L11 geliefert würde. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Realisierung des Entwurfs vom 16.09.2014 beträchtliche Höhenunterschiede im Plangebiet ausgeglichen werden müssten. Stellungnahme der Verwaltung Zu 07.5 Die Fragen der Erschließung und der Kostenübernahme wird im Erschließungsvertrag geregelt, der durch den Rat der Stadt beschlossen wird. Die Erschließung des Gebietes ist über die neue Anbindung an die Landstraße L 11 geplant. Diese Haupterschließungsachse wird jedoch entgegen den bisherigen Überlegungen, bis zur Hardtburgstraße ausgebaut werden, so dass diese auch Erschließungsfunktionen übernimmt. Um die Anwohner der Hardtburgstraße nicht mit dem Baustellenverkehr sowohl für alle Tiefbau- als auch alle Hochbaumaßnahmen zu belasten, wird dieser komplett über die neue Anbindung geführt. Dies wird im Erschließungsvertrag entsprechend geregelt. Die derzeitigen Verkehrsverhältnisse in der Hardtburgstraße sollen analysiert und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung aufgezeigt werden. Danach ist beabsichtigt, das Ergebnis mit den Anliegern dahingehend zu besprechen, welche Maßnahmen unter Berücksichtigung der verfügbaren Finanzmittel umgesetzt werden sollen. Beschlussvorschlag Zu 07.5 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite - 18 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Im Rahmen der Erstellung des Verkehrsgutachtens wurde die zusätzliche Anbindung an die Hardtburgstraße untersucht. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastungen auf der Hardtburgstraße kann festgestellt werden, dass die Leistungsfähigkeit der Anbindung an die Hardtburgstraße gegeben ist. Umwegfahrten werden reduziert und eine soziale Vernetzung ermöglicht. 08 Öffentlichkeit 8 Schreiben vom 28.01.2015 07.6 Abschließend wird eine standortbezogene Klage erhoben. Der Wohnstandort PfarrerBecker-Straße wird zunehmend beeinträchtigt durch den Verkehrslärm der L11. Somit ist eine Lärmschutzwand unabdingbar und die Herstellungs- sowie Nachfolgekosten sollten seitens der Stadt beachtet werden. Zu 07.6 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Durch das Planvorhaben ist nach derzeitigem Kenntnisstand keine spürbare Veränderung der Verkehrslärmsituation zu erwarten. 07.7 Es wird in diesem Zusammenhang auch noch erklärt, dass eine neue Kanalanbindung an die Kläranlage erfolgen müsste. Zu 07.7 Es ist geplant das Niederschlagswasser über einen neuen Kanal zur Kläranlage bzw. zur Erft zu leiten. 07.8 Zudem wird noch darum gebeten, dass die Stadt mögliche Firmengeflechte seitens des Investors mit den Fachfirmen geprüft werden sollten. Zu 07.8 Dies ist nicht Gegenstand der vorliegenden Bauleitplanung und nicht abwägungsrelevant. Die Bedeutung des Plangebietes für ArloffKirspenich wird grundsätzlich in Frage gestellt. Es wird bezweifelt, dass der Zuzug junger Familien notwendig für den Erhalt dörflicher Strukturen sei. Man weist darauf hin, dass Die zur Diskussion stehende Fläche ist nicht willkürlich gewählt, sondern ist im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel als Potentialfläche für die weitere bauliche Entwicklung vorgesehen. Der FNP als behördenverbindliches Entwicklungskonzept der Zu 07.6 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 07.7 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 7.8 Kenntnisnahme. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite - 19 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung durch die zusätzliche Versiegelung wertvolle Kulturlandschaft in Richtung Hardtwald verloren ginge und bezweifelt den Sinn der geplanten Zuwegung von der L 11 über die Felder. Stadt wurde seinerzeit mit der Landes- und Landschaftsplanung abgestimmt und ist bis heute gültig. Es ist unbegreiflich, wie von einer starken Frequentierung der Hardtburgstraße gesprochen werden kann. Die Zahl der Anwohner hält sich doch sehr in Grenzen und es ist im Prinzip eine Sackgasse. Insgesamt sieht man keinen vernünftigen Grund zur Realisierung des Baugebietes außer der Gier nach Geld. Die Erschließung des Gebietes ist über die neue Anbindung an die Landstraße L 11 geplant. Diese Haupterschließungsachse wird jedoch entgegen den bisherigen Überlegungen, bis zur Hardtburgstraße ausgebaut werden, so dass diese auch Erschließungsfunktionen übernimmt. Um die Anwohner der Hardtburgstraße nicht mit dem Baustellenverkehr sowohl für alle Tiefbau- als auch alle Hochbaumaßnahmen zu belasten, wird dieser komplett über die neue Anbindung geführt. Dies wird im Erschließungsvertrag entsprechend geregelt. Die derzeitigen Verkehrsverhältnisse in der Hardtburgstraße sollen analysiert und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung aufgezeigt werden. Danach ist beabsichtigt, das Ergebnis mit den Anliegern dahingehend zu besprechen, welche Maßnahmen unter Berücksichtigung der verfügbaren Finanzmittel umgesetzt werden sollen. Im Rahmen der Erstellung des Verkehrsgutachtens wurde die zusätzliche Anbindung an die Hardtburgstraße untersucht. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastungen auf der Hardtburgstraße kann festgestellt werden, dass die Leistungsfähigkeit der Anbindung an die Beschlussvorschlag Seite - 20 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Hardtburgstraße gegeben ist. Umwegfahrten werden reduziert und eine soziale Vernetzung ermöglicht. 09 Öffentlichkeit 9 IG Kirspenich-Hardtburg Schreiben vom 24.03.2015 09.1 Es wird erklärt, dass der demographische Wandel absehbar gewesen sei und andere Städte schön längst gegen gewirkt hätten, durch Neuausweisung attraktiver Neubaugebiete. Man wirft der Stadt vor, diese Maßnahmen nun zu kopieren durch Bebauung in einer infrastrukturellen Abseitslage. Es wird die Frage gestellt, ob es eine Bedarfsanalyse gibt, warum interessierte Käufer ausgerechnet in dieses Gebiet kommen würden. Zu 09.1 Eine Entwicklung der Fläche wird bereits seit über 15 Jahren angestrebt; scheiterte jedoch z.T. an der Verfügbarkeit der Grundstücke und der Entwässerung. Diese Fragestellungen konnten nunmehr geklärt werden. 09.2 Bedingt durch die infrastrukturelle Abseitslage entstehen enorme Kosten für die Erschließungsanlagen, die wohl ausschließlich vom Investor übernommen werden. „Worst Case“ wäre allerdings eine Insolvenz der Projektentwicklungsgesellschaft, woraus sich folgende Fragestellungen ergeben würden: Zu 09.2 Die Verwaltung verfügt über ausreichend Erfahrung hinsichtlich der Vertragsgestaltung. a) Wie plant die Firma die Vermarktung und wurde der Stadt ein zahlengestütztes Konzept für Erwerb, Erschließung, Haftung und Verkaufsablauf vorgelegt. b) Wie wird vertraglich sichergestellt, dass die Stadt und die Bürger tatsächlich keinen Cent zahlen müssen. Zu 09.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seit aktuell über das Plangebiet öffentlich diskutiert wird, ist eine hohe Nachfrage nach Grundstücken in diesem Bereich zu verzeichnen. Neben Ortsansässigen erstreckt sich die Nachfrage auch auf Interessenten aus den umliegenden Städten und Gemeinden. Auch wurden schon mehrere Baugebiete in Bad Münstereifel mit der Projektentwicklungsgesellschaft mit guten Erfahrungen entwickelt. Diese Fragestellungen sind zudem nicht Gegenstand des vorliegenden verbindlichen Bauleitplanverfahrens. Zu 09.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite - 21 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme 09.3 c) Da es in der Kernstadt noch Baulücken gibt, z.B. Uhlenberg II, Seitenstraße von „In der Otterbach“, Sportplatz und der Bereich des Parkhotels plus Schleidtal, wird die Frage gestellt, warum diese Areale mit wesentlich besserer Infrastruktur nicht zuerst entwickelt werden. d) In diesem Zusammenhang wird festgestellt, dass es auch in Kirspenich Areale wie Gutenbergweg, Fabrikstraße bis Mehrzweckhalle, südlich und östlich der Burg, gibt, die bebaut werden könnten. Grundsätzlich zeige sich auch die katholische Kirche für Vermarktungen offen. Es wird eine Begründung für die Entwicklung des neuen Baugebietes gefordert, wo es doch besagte Flächen geben würde, deren Erschließung billiger, fiskalisch weniger risikobehaftet und mit deutlich geringeren verkehrstechnischen Problemen versehen seien. 09.4 e) Es wird befürchtet, dass durch die Neubebauung das Landschaftsbild erheblich und nachhaltig gestört würde. Es wird eine Begründung dafür gefordert, inwiefern die Belange auch der alteingesessenen Bürger und Bürgerinnen des Hardtburggebietes berücksichtigt wurden. Stellungnahme der Verwaltung Zu 09.3 Für eine Entwicklung der genannten Baugebiete ist bisher kein Investor gefunden worden. Auch stellt sich in diesen Gebieten die Erschließung als äußerst problematisch dar. Die Stadt ist aber unabhängig von dem Baugebiet Kirspenich an einer Entwicklung dieser Flächen interessiert. Die genannten Flächen sind zum Teil nicht als Baufläche im FNP dargestellt und liegen auch größtenteils im Überschwemmungsgebiet bzw. rückgewinnbaren Überschwemmungsgebiet. Demgegenüber ist der Bereich Hardtburgstraße als Wohnbaufläche im FNP dargestellt und unterliegt auch keiner Restriktion hinsichtlich der Umweltbelange. Zu 09.4 Mit einer Bebauung des Gebietes wird sich das Landschaftsbild verändern. Die geplante offene Bauweise, der große Anteil an Gartenfläche und die baumbestandene Haupterschließung ermöglicht einen hohen Durchgrünungsgrad. Die Entscheidung für eine bauliche Inanspruchnahme dieser Fläche wurde bereits auf der Ebene der Flächennutzungsplanaufstellung getroffen. Beschlussvorschlag Zu 09.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 09.4 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite - 22 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 10 Öffentlichkeit 10 10.1 Aufgrund des jetzt schon immer weiter steigenden Verkehrslärmpegels ausgehend vom Verkehr auf der L11, werden zunehmende gesundheitliche Beeinträchtigen erwartet. Es wird daher ein Lärmschutzgutachten seitens des Investors gefordert. Zu 10.1 Die Straßenverkehrsgeräuschsituation der L 11 wurde, unter Berücksichtigung der Verkehrszunahme aus dem Plangebietes, schalltechnisch untersucht. Zu 10.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Niederschrift vom 27.03.2015 Beim Vergleich der Orientierungswerte eines Reinen Wohngebiets (WR) von tags 50 dB(A) und nachts 40 dB(A) mit den Berechnungsergebnissen in den Lärmkarten wird ersichtlich, dass die Orientierungswerte innerhalb der Tageszeit in allen Geschosshöhen nahezu im gesamten Plangebietsbereich in den – von den angrenzenden Planstraßen aus betrachtet – rückwärtigen „Grundstücksbereichen“ überwiegend eingehalten werden. Zu erwartende Überschreitungen innerhalb der „Grundstücksbereiche“ liegen vorwiegend um bis zu 5 dB entlang der Planstraßen vor. Überschreitungen der Orientierungswerte um bis zu 9 dB in den Randbereichen der „Grundstücke“ können zudem im südlichen Plangebiet entlang der Hauptzufahrtsstraße (Planstraße) erwartet werden. Weitergehende Überschreitungen der geltenden Orientierungswerte sind ausschließlich außerhalb der „Grundstücksbereiche“ entlang der L 11 bzw. im Bereich des südlichen Planstraßenkörpers festzustellen. Innerhalb der Nachtzeit werden die Orientierungswerte nahezu in den gesamten „Grundstücksbereichen“ um bis zu 10 dB überschritten werden. Im südlichen Plangebiet im Zufahrtsbereich bzw. entlang der Planstraße sind in den Randbereichen der dortigen „bebaubaren Seite - 23 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Bereichen“ vereinzelte Überschreitungen um bis zu 12 dB zu verzeichnen. Weitergehende Überschreitungen sind lediglich in den nicht „bebaubaren Bereichen“ zu erwarten. Eine Ausnahme bilden die Grundstücksbereiche entlang der nördlichen Plangebietsgrenze, in denen die Orientierungswerte eingehalten werden. Aktive Schallschutzmaßnahmen mit dem Ziel die vorhandenen Überschreitungen der Verkehrsgeräusche komplett abzuschirmen, sind kaum realisierbar (Verhältnismäßigkeit bzw. Machbarkeit aufgrund der vorhandenen Abstände zur Emissionsquelle bzw. der erforderlichen Abmessungen). Zur Realisierung eines ausreichenden Schallschutzes im Gebäude wurden für das Plangebiet passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 betrachtet. Die hierbei erfolgte Ermittlung der erforderlichen Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 auf Basis einer freien Schallausbreitung innerhalb des Plangebiets. Dort wurden für den geplanten „bebaubaren Bereich“ des Plangebiets (innerhalb der Baugrenzen) die hier vorkommenden Lärmpegelbereiche I und II ermittelt. Es sei erwähnt, dass die Lärmpegelbereiche I und II bei Neubauten allgemein nur von untergeordneter Bedeutung sind. Für die Altbebauung besteht kein Anspruch auf Schallschutz. 10.2 Zu 10.2 Durch die geplante Fußgängerampel wird Zu 10.2 Der Ausschuss empfiehlt Seite - 24 - von 42 Ldf. Nr. 11 Öffentlichkeit Öffentlichkeit 11 IG Kirspenich-Hardtburg Schreiben vom 30.03.2015 Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Hinsichtlich der geplanten Zuwegung von der L11 in das Plangebiet sowie der fußläufigen Verbindung über die L11 zum Siedlungsbereich Arloff wird darauf hingewiesen, dass dies sicher mit hohen Kosten aber auch mit einer Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer verbunden sein wird. Dies begründet sich auch in den für diesen Bereich ausgewiesenen 70iger Zonen, in denen aber stets schneller gefahren würde. Es wird gebeten, im Rahmen des Verfahrens die Bedenken auf Fachebene entsprechend zu prüfen. eine verkehrssichere Fußgängerquerung der L 11 ermöglicht. Mit der neuen Anbindung an die L 11 soll die Geschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt werden. dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmungen mit den Fachbehörden haben stattgefunden. Die IG bedankt sich zunächst für die Zusendung des Konzeptes und diverser Gutachten und formuliert dann nachfolgend aufgeführte Einwände: 11.1 Zum Bebauungskonzept Wer finanziert die teure Erschließung? Die L11 muss zur Errichtung einer Abbiegespur auf einer Länge von mind. 75 m verbreitert werden, dafür muss Grunderwerb getätigt werden. Wer gewährleistet den Kauf? Warum eine zweite Anbindung über die Hardtstraße? Wer kann bei möglicherweise dilettantischem Ausbau der Kanalmaßnahme (s. Flamers- Zu 11.1 Zu 11.1 Die Kosten für die Erschließung werden über Erschließungsvertrag auf den Projektentwickler übertragen. Die Flächen für die Abbiegespur stehen zur Verfügung. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Die Erschließung des Gebietes ist über die neue Anbindung an die Landstraße L 11 geplant. Diese Haupterschließungsachse wird jedoch entgegen den bisherigen Überlegungen, bis zur Hardtburgstraße ausgebaut werden, so dass diese auch Erschließungsfunktionen übernimmt. Um die Anwohner der Hardtburgstraße nicht mit dem Baustellenverkehr sowohl für alle Seite - 25 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung heim) in Regress genommen werden und wer übernimmt die Kosten für evtl. Lärmschutzmaßnahmen, Grünflächen, Beleuchtungsanlagen etc. Was geschieht bei Insolvenz, übernimmt die Stadt die Kosten oder die Bürger durch Steuererhöhungen? Tiefbau- als auch alle Hochbaumaßnahmen zu belasten, wird dieser komplett über die neue Anbindung geführt. Es wird angemerkt, dass durch die teure Erschließung die Kosten für die Käufer unzumutbar ansteigen und zudem zusätzliche Kosten durch Baumaßnahmen bedingt durch die Bodenbeschaffenheit auftreten würden. Die derzeitigen Verkehrsverhältnisse in der Hardtburgstraße sollen analysiert und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung aufgezeigt werden. Danach ist beabsichtigt, das Ergebnis mit den Anliegern dahingehend zu besprechen, welche Maßnahmen unter Berücksichtigung der verfügbaren Finanzmittel umgesetzt werden sollen. Dies wird im Erschließungsvertrag entsprechend geregelt. Im Rahmen der Erstellung des Verkehrsgutachtens wurde die zusätzliche Anbindung an die Hardtburgstraße untersucht. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastungen auf der Hardtburgstraße kann festgestellt werden, dass die Leistungsfähigkeit der Anbindung an die Hardtburgstraße gegeben ist. Umwegfahrten werden reduziert und eine soziale Vernetzung ermöglicht. Generell haften die ausführenden Baufirmen für einen ordnungsgemäßen Bau der Erschließungsanlagen. Diese werden zudem durch das verantwortliche Ingenieurbüro überwacht. Die Kostenregelung erfolgt im Erschließungsvertrag und wird durch die Hinterlegung einer Bürgschaft gesichert. Beschlussvorschlag Seite - 26 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 11.2 Geologisches Gutachten vom 9.12.2015 Dr. Tillmanns & Partner Fazit des Gutachtens: Die geomorphologischen und geologischen Gegebenheiten sind ungünstig, verteuern so den Erschließungsaufwand und lassen auf vielen Grundstücken keinen Kellerbau zu. Werden potentielle Käufer darüber informiert? Zu 11.2 Die Gründungsebene der zukünftigen Bebauung verläuft im Wesentlichen im Verwitterungslehm, stellenweise im verwitterten Feld. Die Gutachter empfehlen eine Gründung über bewehrte Bodenplatten. Unterhalb der Bodenplatten sollten Tragpolster eingebaut werden. Zu 11.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 11.3 Anbindung des Gebietes Weite Wege zu infrastrukturellen Einrichtungen, Bahnhof, Geschäfte, Schule, Kindergarten. Im Konzept fehlt die zweite Überquerung der L11, die für Fußgänger erforderlich ist. Eine Bushaltestelle fehlt. 11.4 Bedarf Es fehlt eine Bedarfsanalyse. Aufklärung potentieller Käufer über mögliche Erhöhung der Grunderwerbssteuer auf 6%, Erhöhung der Grundsteuer, mangelndes Arbeitsplatzangebot. Die Eignung der im Gebiet vorhandenen Böden, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Gutachtens, wurde somit nachgewiesen. Alle Gutachten können im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingesehen werden und auch potentiellen Käufern zugänglich gemacht. Zu 11.3 Zu 11.3 Im Gegensatz zu anderen Orten im Stadtgebiet verfügt Arloff-Kirspenich über eine gute Infrastruktur. Kindergarten, Grundschule, Bahnhof und auch Geschäfte können ggfs. auch fußläufig oder mit dem Fahrrad erreicht werden. Durch das Baugebiet wird die Einrichtung einer Bushaltestelle ggfs. ermöglicht. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 11.4 Zu 11.4 Grundlage dieser geordneten städtebaulichen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan. Dieser formuliert die durch den Stadtrat Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite - 27 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Worin liegt die Attraktivität des Gebietes im Vergleich zu Weilerswist oder Mechernich? beschlossenen, mit den Behörden abgestimmten und auch mit den Bürgern diskutierten Entwicklungsziele der Stadt. Die Diskussion, wo mittelfristig prinzipiell Neubaugebiete entstehen sollen, ist daher bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung, in Form des Flächennutzungsplans entschieden worden. Seit über das Plangebiet öffentlich diskutiert wird, ist eine hohe Nachfrage nach Grundstücken in diesem Bereich zu verzeichnen. Beschlussvorschlag Neben Ortsansässigen erstreckt sich die Nachfrage auch auf Interessenten aus den umliegenden Städten und Gemeinden. 11.5 Umweltschutzgüter, Landschaftsbild Durch die Planung eines kleinparzellierten Neubaugebietes im Kontrast zum Bestand mit großzügigen Grundstücken werden Landschaftsbild und Sozialstruktur nachhaltig und unzumutbar für die Bürger beeinträchtigt. Durch zu erwartenden jahrelangen Baulärm, gefährliche Verkehrssituationen und Verschmutzungen kommt es zum Wertverfall der Bestandsgrundstücke. Steuererhöhungen sind nicht Gegenstand des Verfahrens. Zu 11.55 Zu 11.5 Es soll ein Baugebiet entwickelt werden, das sich an der Umgebungsstruktur orientiert. Entlang der Gebietsränder zur freien Landschaft werden nur Einzelhäuser in eingeschossiger Bauweise zugelassen. Ansonsten werden, mit Ausnahme eines abgegrenzten Bereiches in der Gebietsmitte, nur Einzel- und Doppelhäuser zugelassen. Von einer Kleinstparzellierung kann somit keine Rede sein. Das Parzellierungskonzept sieht insgesamt rd. 110 bis 115 Grundstücke vor. Dass Baustellenverkehr für eine gewisse, Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite - 28 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag absehbare Zeit eine Mehrbelastung bringt, ist nicht zu vermeiden. Auch die Einwender haben seinerzeit selber gebaut und auch da wohnten schon BürgerInnen in dem Gebiet. Das Plangebiet würde zu einem Wertverfall des Eigentums führen. Die Artenschutzrechtliche Prüfung geht auf die Betroffenheit von vier Tierarten ein. Das Konzept geht auf entsprechende Maßnahmen nicht ein. Wie sollen die Maßnahmen umgesetzt werden. 11.6 Alternativen Die IG fordert die Stadt auf, folgende Bereich zur Ortsrandabrundung zu untersuchen: o Uhlenberg II o Seitenstraßen von „In der Otterbach“ o Gebiet Hauptschule o Parkhotel plus Schleidtal Um Störungen möglichst zu minimieren, soll der gesamte Baustellenverkehr über die Anbindung an die L 11 erfolgen. Dies bedeutet, dass zunächst die Anbindung gebaut wird. Aus der Rechtsprechung: Das private Interesse eines Grundstückseigentümers, dass ein an sein Eigentum angrenzendes unbebautes Areal weiterhin baulich ungenutzt bleibt, ist nicht besonders schützenswert; denn kein Grundstückseigentümer hat einen Anspruch darauf, dass fremdes Eigentum baulich ungenutzt bleibt, damit er die Vorteile der unmittelbaren Nachbarschaft unbebauten Geländes genießen kann. Im Bebauungsplan werden sowohl Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen als auch Ausgleichsmaßnahmen sowie CEF Maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) festgesetzt. Die Maßnahmen, die allesamt mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt sind, werden grundbuchlich gesichert. Zu 11.6 Für eine Entwicklung der genannten Baugebiete ist bisher kein Investor gefunden wor- Zu 11.6 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite - 29 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme o Sportplatz. in Kirspenich: o Gebiet Fabrikstraße, o Mehrzweckhalle o Gutenbergweg o Friedhofsbereich/ o Gebiete südlich und östlich der Burg. 11.7 Vertrag Sind die Verträge juristisch so sicher, dass die Umsetzung des Gebietes die Stadt tatsächlich nichts kostet? Als Fazit kommt die IG zu dem Schluss, dass das Gebiet Kirspenich/Hardtburgstraße aufgrund v.g. Gründe ungeeignet für eine Bebauung ist und vorrangig die genannten Alternativen bereitgestellt werden sollen. 12. Öffentlichkeit 12 Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag den. Auch stellt sich in diesen Gebieten die Erschließung als äußerst problematisch dar. Die Stadt ist aber unabhängig von dem Baugebiet Kirspenich an einer Entwicklung dieser Flächen interessiert. Die genannten Flächen in Kirspenich sind zum Teil nicht als Baufläche im FNP dargestellt und liegen auch größtenteils im Überschwemmungsgebiet bzw. rückgewinnbaren Überschwemmungsgebiet. Demgegenüber ist der Bereich Hardtburgstraße als Wohnbaufläche im FNP dargestellt und unterliegt auch keiner Restriktion hinsichtlich der Umweltbelange. Zu 11.7 Die Verwaltung verfügt über ausreichend Erfahrung hinsichtlich der Vertragsgestaltung. Auch wurden schon mehrere Baugebiete in Bad Münstereifel mit der Projekterschließungsgesellschaft entwickelt. Zu 11.7 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Aus folgenden Gründen wird gegen die Bebauung protestiert: Schreiben vom 07.04.2015 12.1 Das eigenes Haus und Miethäuser, alle auf der Pfarrer- Becker-Str. gelegen, grenzen unmittelbar an das Neubaugebiet. Jahrelange Lärm- und Schmutzbelästigungen werden erwartet. Die ohnehin ungünstige Vermietsituation in Zu 12.1 Dass Baustellenverkehr für eine gewisse, absehbare Zeit eine Mehrbelastung bringt, ist nicht zu vermeiden. Auch die Einwender haben seinerzeit selber gebaut und auch da wohnten schon BürgerInnen in dem Gebiet. Zu 12.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite - 30 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung wird entsprechend noch schwieriger. Um Störungen möglichst zu minimieren, soll der gesamte Baustellenverkehr über die Anbindung an die L 11 erfolgen. Dies bedeutet, dass zunächst die Anbindung gebaut wird. • Das Eigentum wird erheblich an Wert verlieren. • Es werden unwiderruflich das schöne Landschaftsbild und Naturgegebenheit zerstört. Das nimmt mir Naherholungsraum. 12.2 Die Stadt sollte nicht nur an neue Bürger denken, sondern auch fürsorglich mit den alteingesessenen Bürgern umgehen. 12.3 Sollte trotz der Bedenken das Projekt weiter verfolgt werden, fordere ich einen Lärm- Beschlussvorschlag Das private Interesse eines Grundstückseigentümers, dass ein an sein Eigentum angrenzendes unbebautes Areal weiterhin baulich ungenutzt bleibt, ist nicht besonders schützenswert; denn kein Grundstückseigentümer hat einen Anspruch darauf, dass fremdes Eigentum baulich ungenutzt bleibt, damit er die Vorteile der unmittelbaren Nachbarschaft unbebauten Geländes genießen kann. Zu 12.2 Aufgabe der Stadt ist es auch Bauflächen für Wohnen, Gewerbe etc. sowohl für den örtlichen Bedarf als auch für Neubürger bereit zu stellen. Grundlage dieser geordneten städtebaulichen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan. Dieser formuliert die durch den Stadtrat beschlossenen, mit den Behörden abgestimmten und auch mit den Bürgern diskutierten Entwicklungsziele der Stadt. Die Diskussion, wo mittelfristig prinzipiell Neubaugebiete entstehen sollen ist daher bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung, in Form des Flächennutzungsplans entschieden worden. Zu 12.3 Es besteht kein Anspruch auf Lärmschutz entlang der L 11. Dies kann auch von Seiten der Stadt nicht geltend gemacht werden. Zudem stehen keine Flächen für einen ent- Zu 12.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 12.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu neh- Seite - 31 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag schutzwall zur L 11, da der Verkehrslärm dieser Straße jetzt schon hoch genug ist. sprechenden Wall zur Verfügung. men. 12.4 Ich fordere auch Auskunft darüber, wer den Grünstreifen zwischen den Gärten pflegen wird. 13. Öffentlichkeit 13 Schreiben vom 11.04.2015 Ein besonderes Interesse liegt hier darin, über die Aufgabe und Verantwortlichkeit des Projektentwicklers aufgeklärt zu werden. Folgender Fragenkatalog wird aufgeführt: - Welche Firma (konkreter Name und Firmenbezeichnung) verfügt zurzeit über einen großen Teil des Gebietes? - Mit welcher Firma (konkreter Name und Firmenbezeichnung) wird der Erschließungsvertrag geschlossen? - Welche Firma (konkreter Name und Firmenbezeichnung) wird den Durchführungsvertrag unterzeichnen und sind Subunternehmen/Bauträger zugelassen? - Wer wird die Vermarktung übernehmen (konkrete Firmenbezeichnung) und werden Grundstücke en Bloc an Baufirmen/Bauträger verkauft? - Wie viele Unternehmen, die alle nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung arbeiten, werden bei der Durchführung des Vorhabens beteiligt sein? - Wie hoch wird der Kaufpreis pro m² incl. Erschließungskosten sein? Es wird angezweifelt, ob die Stadt, für die die Baumaßnahme nichts kosten wird, dennoch externe Qualitätskontrollen durchführen Zu 12.4 Die Grünstreifen werden als privates Grün festgesetzt und den angrenzenden neuen Grundstücken zugeordnet. Die Verwaltung verfügt über ausreichend Erfahrung hinsichtlich der Vertragsgestaltung. Auch wurden schon mehrere Baugebiete in Bad Münstereifel mit der Projekterschließungsgesellschaft entwickelt. Die Projektentwickler haben schon zahlreiche Baugebiete in der Region entwickelt und sind seit über 25 Jahren auf diesem Gebiet tätig. Die Fragestellungen sind im Weiteren nicht Gegenstand des vorliegenden Bauleitplanverfahrens. Zu 12.4 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite - 32 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 14.1 Weder unter Pkt. 3.0 der Begründung zum Konzept noch unter Pkt. 4.0 werden Erklärungen zur Eingliederung des Neubaugebietes in das Landschaftsbild und die vorhandene Siedlungsstruktur abgegeben. Zu 14.1 Diese Erläuterungen werden Gegenstand des Umweltberichtes. Dieser kann im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. Zu 14.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 14.2 Da im vorhandenen Ortsteil Doppelhäuser nur bis zu 3 % und Hausgruppen gar nicht vorkommen, sollen Doppelhäuser nur vereinzelt festgesetzt und Hausgruppen komplett ausgeschlossen werden. Zu 14.2 Es soll ein Baugebiet entwickelt werden, das sich an der Umgebungsstruktur orientiert. Entlang der Gebietsränder zu freien Landschaft werden nur Einzelhäuser in eingeschossiger Bauweise zugelassen. Ansonsten werden, mit Ausnahme eines abgegrenzten Bereiches in der Gebietsmitte nur Einzel- und Doppelhäuser zugelassen. Es wird somit ein Baugebiet entstehen, welches sich in der Struktur und Dichte einfügt. Zu 14.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 14.3 In Hinblick auf das vorhandene Siedlungsbild soll die GRZ von 0,4 auf 0,2 reduziert werden. Zu 14.3 Der Bebauungsplanentwurf sieht eine GRZ von 0,35 bis 0,4 vor. Dies entspricht den Vorgaben der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Zu 14.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 14.4 Die vorhandenen Grundstücksgrößen liegen im Schnitt bei 800 m², daher sollten die geplanten auch nicht unter 500 m² liegen. Zu 14.4 Gemäß dem vorliegenden Parzellierungskonzept wird die durchschnittliche Grundstücksgröße 500 qm und mehr erreichen. Zu 14.4 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. kann. 14. Öffentlichkeit 14 IG Kirspenich-Hardtburg Das städtebauliche Konzept für das geplante Neubaugebiet wird in folgenden Punkten kritisiert: Schreiben vom 12.04.2015 Seite - 33 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 14.5 Es ist zu prüfen, ob hinsichtlich der Gebäudehöhen eine Festsetzung von max. Firsthöhen über NHN oder die Festsetzung einer max. Höhe über mittlerem Straßenniveau der Erschließungsstraße für die Oberkante Erdgeschoss-Rohfußboden geeigneter ist, bei einem Gelände mit 25 m Höhenunterschied. Zu 14.5 Dies ist so vorgesehen. Zu 14.5 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Stellungnahme zu folgen. 14.6 Es wird darauf hingewiesen, dass ein Zuwachs von ca. 500 Neubürgern eine Zumutbarkeit von 40% für die vorhandene Bevölkerung überschreitet und den sozialen Frieden stören würde. Zu 14.6 Das Baugebiet soll in Bauabschnitten erschlossen werden. Die Grundstücke werden frei veräußert und nach und nach bebaut werden, so dass von einer stetigen Entwicklung auszugehen ist. Durch den Zuzug von voraussichtlich vielen jüngeren Menschen wird eine Stärkung des Ortes erwartet. Zu 14.6 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Abschließend wird festgehalten, dass das vorgelegte Konzept in vielen Punkten überarbeitet werden muss. 15. Öffentlichkeit 15 NABU Kreisverband Euskirchen e.V. Der NABU Euskirchen ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Bebauungsplanvorentwurf Nr. 54 „Kirspenich-Hardtburgstraße" nicht genehmigungsfähig ist. Schreiben vom 11.04.2015 15.1 In den Erläuterungen wird ausgeführt: „Das Plangebiet ist im Landschaftsplan 04 Bad Münstereifel als Landschaftsschutzgebiet mit dem Entwicklungsziel „Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung von Vorhaben über die Bauleitplanung oder anderer Planungen" dargestellt. Das Landschaftsschutzgebiet ist für Flächen Zu15.1 Im Rahmen des frühzeitigen Verfahrens wurde über einen Flächentausch diskutiert. Die unmittelbar entlang der L 11 liegenden Flächen sollten mit Ausnahme eines Grundstückes, über das die Anbindung an die Landstraße L 11 erfolgen soll, zurückgenommen werden. Dafür sollten in nordöstlicher und östlicher Richtung Flächen entwi- Zu 15.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite - 34 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung dargestellt, die derzeit außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes liegen, die jedoch laut gültigem Flächennutzungsplan in Zukunft einer baulichen Nutzung zugeführt werden sollen," Diese Darstellung ist rechtsfehlerhaft, da nicht darauf hingewiesen wird, dass Teile eines weiteren Landschaftsschutzgebietes betroffen sind. ckelt werden. Dies hätte eine Änderung des FNPs erfordert. Diesem wurde durch die Bezirksregierung nicht zugestimmt. Der nunmehr erarbeitete Bebauungsplanentwurf orientiert sich an den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes. Es werden somit nur Flächen in Anspruch genommen, die im temporären Landschaftsschutzgebiet liegen. Bei dem temporären Landschaftsschutzgebiet handelt es sich um das LSG-5306- 0005 LSG-Mit Befristung (Landschaftsplan Bad Münstereifel). Dieses Landschaftsschutzgebiet wurde zur temporären Erhaltung einer strukturreichen Kulturlandschaft, zur temporären Erhaltung wichtiger Lebensräume und Trittsteinbiotope in den Ortsrandlagen sowie zur temporären Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts ausgewiesen. Das zweite flächenmäßig betroffene Landschaftsschutzgebiet ist das ständige LSG5306-0002 LSG-Strukturreiche Kulturlandschaft östlich Arloff und Kirspenich. Dieses Landschaftsschutzgebiet wurde wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der zum Teil sehr abwechslungsreichen Landschaft, zum Erhalt der zusammenhängenden, strukturreichen Grünlandflächen, wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes für die naturnahe, ruhige Erholung, zur Optimierung der Übergangszonen zwischen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen (z.B. durch Waldmäntel), zur Erhaltung und Optimierung der landwirtschaftlich, geprägten überwie- Beschlussvorschlag Seite - 35 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung gend offenen Landschaft, zur Erhaltung der Gehölzstrukturen (Waldbereiche, Feldgehölze, Hecken, Baumreihen etc.) in der freien Landschaft, zur Erhaltung und Optimierung des Gesamtraumes für den Arten- und Biotopschutz, zur Erhaltung und Optimierung des Gebietes mit zum Teil in NordrheinWestfalen gefährdeten Biotopen (insbesondere Trocken- und Halbtrockenrasen), wegen seiner Funktion als Gebiet mit regional bedeutsamen Biotopverbundflächen, zur Erhaltung und Optimierung einzelner nach § 62 LG NW geschützter Biotope; Trocken- und Halbtrockenrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, Stillgewässer ausgewiesen. Vor dem Hintergrund, dass durch den vorgelegten Bebauungsplanvorentwurf Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburg“ auch wertvolle Biotoptypen, die die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiete begründet haben, betroffen sind, sind die in § 1a BauGB genannten Ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz explizit zu beachten und in den Erläuterungen zum Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburg" aufzuarbeiten und entsprechend einzustellen: Zitat: § 1a BauGB (1) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die nachfolgenden Vorschriften zum Umweltschutz anzuwenden ...! Die angeführten Vorschriften (1) bis (5) werden im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag behandelt. Durch das Plangebiet sind Flächen betroffen, die aktuell durch Ackernutzung intensive landwirtschaftlich genutzt werden. Bei der Kartierung der Biotoptypen und sind keine Pflanzenvorkommen der Roten Liste gefunden. Beschlussvorschlag Seite - 36 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 15.2 Das geplante Bebauungsgebiet „Kirspenich, Hardtburg" grenzt unmittelbar an den Biotopverbundkorridor VB-K-5306-016 an, der eine „besondere Bedeutung" hat: „Südlich und östlich des großen, zusammenhängenden Waldgebietes “Die Hardt" sind in Hanglage relativ artenreiche Magerwiesen erhalten, die durch Feldgehölze gegliedert werden. Das Gebiet sollte aufgrund der Seltenheit von Magergrünland in der intensiv landwirtschaftlich genutzten Mechernicher Voreifel erhalten und optimiert werden." Durch das geplante Bebauungsgebiet „Kirspenich, Hardtburg“ wird die „besondere Bedeutung“ dieses Biotopverbundkorridors funktionell entwertet. Zu 15.2 Die Verbundfläche mit besonderer Bedeutung ist nicht vom Plangebiet betroffen. Die Verbundfläche ist ca. 100 m vom Plangebiet entfernt. Dazwischen bleiben landwirtschaftliche Ackerflächen bestehen. Die innerhalb dieser Verbundfläche geschützten Landschaftsbestandteile „Feldgehölze und lineare Gehölzstrukturen in der offenen Agrarlandschaft“ sind nicht durch das Plangebiet betroffen. Zu 15.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 15.3 Das Einzugsgebiet des Bebauungsgebietes ist auch bezüglich der Flora zu untersuchen. Die vorgelegte, rein faunistische Artenschutzprüfung ist vor dem Hintergrund der „besonderen Bedeutung" des Planungsgebietes aus gesamtökologischer Sicht nicht ausreichend. Die vorgelegte Artenschutzprüfung ist auch faunistischer Sicht rechtsfehlerhaft, da sie die planungsrelevante Wildkatze (Felix Silvestris) nicht berücksichtigt, (s.a. Landschaftsplan „Bad Münstereifel“ 1. Änderung -Entwurf S. 70 ff. (Kreis Euskirchen, 2010). Zu 15.3 Neben der umfangreichen Artenschutzprüfung wurde ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt. Zu 15.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Die vorliegende artenschutzrechtliche Prüfung schließt das Vorkommen der Wildkatze innerhalb des Plangebietes nicht aus. Die Planung berücksichtigt einen ausreichenden Abstand zum Wald. Die vorhandenen Gebüschstrukturen und der Waldrand bleiben von der Planung unberührt. Dadurch soll die Unterbrechung eines Wildkatzenkorridors durch die Planung verhindert werden. Durch das konkrete Vorhabengebiet, bestehend aus ca. 95 % intensiv genutzten Ackerflächen ohne Versteckmöglichkeiten und Schlafplätze für die Wildkatze. Aufgrund dieser Biotop- Seite - 37 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung strukturen ist davon auszugehen, dass unmittelbar keine Fortpflanzungsstätten und andere essentiellen Habitatbereiche der Wildkatze betroffen sind. Darüber hinaus fehlt ein landschaftspflegerischer Begleitplan, der nach Ansicht des NABU Euskirchen aufgrund des massiven Eingriffs in den Landschafts- und Naturhaushalt durch das Bebauungsgebiet „Kirspenich, Hardtburg“ als zwingend erforderlich angesehen wird. Im landschaftspflegerischen Fachbeitrag werden sowohl die Belange von Flora wie auch Fauna abgearbeitet. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Lagen aller Flächen, in denen die „Feldlerchenfenster“ angelegt werden sollen, nicht dargestellt wurden. Aufgrund entsprechender, negativer Erfahrungen (hier: Feldhamsterschutz in der Stadt Zülpich) sind im Falle einer Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 54 alle Verträge , die bezüglich notwendiger Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abgeschlossen werden müssen, dem Landschaftsbeirat des Kreises Euskirchen zwecks rechtlicher Prüfung der Vertragsinhalte vor Vertragsabschluss vorzulegen. Darüber hinaus sind die Vertragsinhalte durch entsprechende Einträge im Grundbuch rechtlich abzusichern. Der Projektträger hat des Weiteren Sicherheiten zu hinterlegen, um zu gewährleisten, dass die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Falle einer Genehmigung des Bebauungsplans Nr. 54 langfristig und nachhaltig auch umgesetzt werden können. Darüber hinaus hat er ein Monitoring zu finanzieren, mit denen der Erfolg dieser Ersatz- und Aus- Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch ein Maßnahmenmonitoring dauerhaft zum Nachweis dokumentiert bzw. angezeigt. Die Kompensationsflächen und Maßnahmen sind vertraglich und grundbuchlich auf einem Pfandgrundstück gesichert. Die Maßnahmen werden im Grundbuch eingetragen. Umfangreiche Vermeidungs-, Minderungsund Ausgleichsmaßnahmen werden formuliert. Beschlussvorschlag Seite - 38 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Zu 16.1 Grundlage dieser geordneten städtebaulichen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan. Dieser formuliert die durch den Stadtrat beschlossenen, mit den Behörden abgestimmten und auch mit den Bürgern diskutierten Entwicklungsziele der Stadt. Die Diskussion, wo mittelfristig prinzipiell Neubaugebiete entstehen sollen ist daher bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung, in Form des Flächennutzungsplans entschieden worden. Seit über das Plangebiet öffentlich diskutiert wird, ist eine hohe Nachfrage nach Grundstücken in diesem Bereich zu verzeichnen. Zu 16.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. gleichsmaßnahmen nachgewiesen werden kann. Darüber hinaus sind alle potentiellen Bauherren im Bebauungsgebiet „Kirspenich, Hardtburg" im Sinne des Verbraucherschutzes darüber aufzuklären, dass ihnen aufgrund der Bodenbeschaffenheit Baumehrkosten entstehen, die an anderer Stelle z.B. auch in Bad Münstereifel in dieser Form nicht auftreten können. 16 Öffentlichkeit 16 Schreiben vom 16.04.2015 16.1 Bedarfsanalyse "Wohnraumbeschaffung" Ein Projekt dieser Größenordnung mit staatlicher Beteiligung fordert eine nachvollziehbare Bedarfsanalyse. Hieraus muss erkennbar sein, weshalb eine Wohnraumbeschaffung in dem geplanten Umfang und zum jetzigen Zeitpunkt unabdingbar notwendig ist. Ein wichtiger Aspekt besteht darin, dass durch eine solche Maßnahme die Lebensqualität der jetzigen Bewohner eingeschränkt und der funktionierende Naturhaushalt beeinträchtigt wird. Neben Ortsansässigen erstreckt sich die Nachfrage auch auf Interessenten aus den umliegenden Städten und Gemeinden. 16.2 Attraktivitätssteigerung Bei Nachweis des Bedarfs, der von den Aufsichtsbehörden zu prüfen und anzuerkennen ist, sollte eine Attraktivitätssteigerung sowohl Zu 16.2 Der Bedarf wurde bereits bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes nachgewiesen. Auf die vorstehenden Erläuterungen wird Zu 16.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite - 39 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung des vorhandenen als auch des konzipierten Wohngebietes angestrebt werden. hingewiesen. Die vorhandene Infrastruktur (enge Straßen, zum Teil ohne Parkstreifen, keine öffentlichen Parkflächen, Mehrfamilienhäuser außerhalb der Bebauungspläne) muss als katastrophal bezeichnet werden. Außer Kirche, Burg und Kläranlage gibt es in Kirspenich nur eine Besonderheit, die Natur, die es in optimaler Weise zu erhalten gilt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 16.3 Größerer Zuschnitt der Grundstücke Die vorgesehenen Minigrundstücke sind familienfeindlich und nicht geeignet, junge Familien für eine Ansiedlung zu gewinnen (Kinder brauchen Bewegungsraum). Die Grundstücksgrößen sollten sich zumindest an den Parzellen des Bebauungsplanes 1 (südlich der Pfarrer-Becker-Straße) orientieren. Fazit: Weniger Minigrundstücke zu Gunsten größerer bebaubarer Flächen. Zu 16.3 16.4 Infrastruktur Ausreichend breite Straßen mit Parkstreifen, öffentliche Parkflächen (Besucher und evtl, auch Bewohner), Kinderspielplätze, Ruhezonen für Ältere sind unabdingbare Ansprüche an eine sozial ausgerichtete, attraktive Wohnraumgestaltung. Im Konzept müssten diese Forderungen zu Lasten der vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen umgesetzt werden. Zu 16.4 Gemäß dem vorliegenden Parzellierungskonzept wird die durchschnittliche Grundstücksgröße 500 qm und mehr erreichen. Das Bebauungsplankonzept sieht all dies vor bzw. ermöglicht diese Nutzungen. Beschlussvorschlag Zu 16.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu 16.4 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite - 40 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 16.5 Keine Mehrfamilienhäuser Die Mehrfamilienhäuser zwischen der Pfarrer-Becker-Straße (Bebauungsplan 1) und der südlichen Grenze der Konzepts (Bebauungsplan 54) sind eine willkürliche Entscheidung der Stadt Bad Münstereifel als Planungsbehörde und des Kreises Euskirchen als Genehmigungsbehörde. Es gibt keinen Bebauungsplan. Grundlage war lediglich der Flächennutzungsplan. Die Anpassung an die vorgegebene Bebauung des Bebauungsplanes 1 wäre korrekt gewesen. Eine solche Fehlleistung darf sich nicht wiederholen. Zu 16.5 Zu 16.5 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 16.6 Querung der L 11 Die Überquerung der L 11 in Höhe der Hardtburgstraße ist mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden. Hier muss kurzfristig eine gefahrlose Regelung getroffen werden. Im Falle der Realisierung müsste für das neue Baugebiet eine weitere Querungshilfe, z.B. in Form einer Fußgängerampel, für eine Verbindung zum Ortskern gefunden werden. Zu 16.6 Zu 16.6 Mit Realisierung des Plangebietes soll auch eine verkehrssichere Fußgängerverbindung in den Ortskern von Arloff bzw. zum Bahnhof geschaffen werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 16.7 ÖPNV Das Wohngebiet nördlich der L11 darf nicht weiterhin von der Außenwelt abgeschnitten bleiben. Der ÖPNV muss seine Zuständigkeit auf diesen Bereich ausdehnen. Zu 16.7 Zu 16.7 Hinsichtlich der Einrichtung einer Bushaltestelle können derzeit keine Aussagen gemacht werden. Die Stadt wird sich jedoch bemühen, eine Haltestelle in dem Bereich Hardtburgstraße zu bekommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Der Bebauungsplan sieht eine offene Bauweise mit vorwiegend Einzel- und Doppelhäusern in maximal zweigeschossiger Bauweise vor. Ggfs. sind einige wenige Mehrfamilienhäuser denkbar. Diese aber wiederum nur in einer zweigeschossigen Bebauung. Geplant ist eine signalgesteuerte Fußgängerquerung. Die heutigen Bewohner sowie die zukünftigen Bewohner werden über den Fußweg Pfarrer-Becker-Straße und einen neu zu bauenden Gehweg parallel zur L 11 bis zu dieser Querungshilfe geführt. Seite - 41 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 17. Öffentlichkeit 17 Caritas Es wird daraufhin gewiesen, dass die Caritas Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Arloff, Flur 2, Flurstück 455 ist. Das Grundstück hat eine Größe von 7.300 m². Es wird festgestellt, dass im Konzept zum Bebauungsplan Nr. 54 das v.g. Grundstück nicht eingebunden wurde. Das erzeugt Verwunderung, da die Fläche bei einem ursprünglichen planerischen Konzept miteingebunden war. Es wird klargestellt, dass weiterhin Interesse an der Vermarktung besteht und somit soll seitens der Stadt sichergestellt werden, dass die Fläche mit einbezogen wird. In diesem Zusammenhang wird auf einen Entwurf aus dem Jahr 2001 verwiesen. Da Seitens der Caritas noch nicht feststeht, wann die Fläche entwickelt werden soll, wurde der Bereich nicht in den Plangeltungsbereich aufgenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Bürger Pfarrer-Becker-Straße Das geplante Bebauungsgebiet grenzt unmittelbar das Grundstück der Einwender. Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen. Schreiben vom 29.02.2016 Eine Realisierung wäre mit weit reichenden irreversiblen Eingriffen in die bestehende Landschaft verbunden und muss daher sorgfältig geprüft werden. Schreiben vom 05.05.2015 18 Das Versprechen, möglichst viele interessierte BürgerInnen in Entscheidungsabläufe einzubeziehen, sehen wir in der o.g. Angelegenheit missachtet. Die Beschlussvorschläge zur Sitzung am 03.03.2016 wurden der Öffentlichkeit auf 130 Seiten wenige Werktage (am 26.2.2016) vor der entscheidenden Sitzung zugänglich gemacht. Eine grobe Durchsicht hat eine ganze Reihe von Fragestellungen und Widersprüche ergeben, die wir gerne unter Einbezug Der Bebauungsplanentwurf sieht aber eine Anbindung des Geländes aus dem Plangebiet heraus vor, so dass eine spätere Erschließung gewährleistet ist. Mit der Vorlage und der damit einhergehenden Beschlussempfehlung soll der nächste Verfahrensschritt der vom Baugesetzbuch so vorgesehen ist eingeleitet werden. Nachdem im vergangenen Jahr das sogenannte frühzeitige Verfahren durchgeführt wurde, wurden die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden ausgewertet und die Planunterlagen entsprechend weiter bearbeitet. Es wurden weitere Gutachten erstellt, das Entwässerungskonzept wurde konkretisiert und Abstimmungen mit den Fachbehörden etc. geführt. Die Auswertung der Stellungnahmen und die Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Seite - 42 - von 42 Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung externer Fachleute im Detail prüfen lassen wollen. Berücksichtigung in den Planunterlagen sind Gegenstand der Sitzungsvorlage und deren Anlagen. Sie dienen als Entscheidungsgrundlage für den Rat der Stadt Bad Münstereifel den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten. Wir würden dann von unserem Recht Gebrauch machen wollen, durch Hinweise auf vorhandene Unzulänglichkeiten die Politiker in ihren zukunftsträchtigen Entscheidungsfindungen zu unterstützen. Ein Politikstil, der bei Entscheidungsfindungen von einer derart extremen Tragweite Zeitdruck aufbaut und die politischen Entscheidungsträger sowie die interessierte Öffentlichkeit zu Kenntnis zu nehmen degradiert, konterkariert das o.g. Versprechen. Vor diesem Hintergrund wird beantragt, den Tagesordnungspunkt abzusetzen. Dieser nächste Schritt ist die öffentliche Auslegung. Nach der öffentlichen Bekanntmachung haben die Öffentlichkeit für einen Zeitraum von 1 Monat Gelegenheit alle Unterlagen, Gutachten etc. einzusehen zu prüfen und erneut eine Stellungnahme abzugeben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden ebenfalls erneut beteiligt. Dieser Schritt, hier öffentliche Auslegung, ist genau das Instrument, das allen „Betroffenen“ die Gelegenheit gibt, die vorliegenden umfänglichen Unterlagen zu prüfen und ggfs. auf Unzulänglichkeiten hinzuweisen. Die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung werden ausgewertet und dem Rat erneut vorgelegt. Sollten sich aufgrund von Stellungnahmen dann noch Änderungen ergeben, wird eine erneute Offenlage stattfinden. Beschlussvorschlag