Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
8,0 MB
Datum
05.07.2016
Erstellt
17.06.16, 12:54
Aktualisiert
17.06.16, 12:54
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Öffentlichkeit 1
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An die Stadtverwaltung
Bauam t
53902 Bad Münstereifel
Kirspenich, Hardtburgstraße Bebauungskonzept;
Ratsdrucksache 87-X/Z-l
Münstereifel, im September 2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Einbeziehung des im Stadtentwicklungsausschuss am 16.9.2014
diskutierten Bebaiiungskonzepts und eines intensiven Meinungsaustauschs
fordern die Unterzeichnenden eine Korrektur des Bebauungskonzepts
in
folgenden Bereichen:
I. Städtebauliches Konzept (Punkt 3.0; S. 5)
- Die verkehrstechnische Erschließung soll ausschließlich über eine
Anbindung an die L 11, nicht über die Hardtburgstraße erfolgen.
Begründung: D ie Hardtburgstraße ist der einzige asphaltierte Zugang zum
Naherholungsgebiet im Hardtwaid. Sie wird intensiv durch Spaziergänger,
Rollstuhlfahrer und Pilgerlnnen als Teil des überregionalen Jakobsweges
genutzt. Eine Einbeziehung dieser schmalen Straße (ca. 3 m breit) würde die
schon jetzt existierenden Gefahrenmomente durch zu schnell fahrende Autos
und L K W s (Holztransporte) erheblich erhöhen. D ie sozialverträglichste und
kostengünstigste Lösung wäre eine Lücke zwischen Bebauungsgebiet und
Hardtbergstraße in Form einer Sackgasse im Neubaugebiet zu schaffen und
den jetzigen Zustand zu belassen. Allerdings wären verkehrsberuhigende
Maßnahmen
angezeigt,
etwas
durch
Verkehrschilder
(Spielstraße,
Beschränkung auf 30 km/h) durch Polder oder einer Schranke.
- D ie Bebauungsform in Form von Kleinstparzellierung und Hausgruppen
(Reihenhäuser m it 8 Einheiten; 16 Stellplätzen) ist abzulehnen, w eil sie nicht
ins existierende Landschaftsbild passt. D ie Planung würde zu einer Verdopplung
der Einwohnerzahl des bestehenden Viertels fuhren. Sie steht im extremen
Gegensatz zu dem gewachsenen Viertel m it größeren Parzellierungen. D ie
geplante Bebauung stellt keine „Ortsabrundung“ dar, sie öffnet vielm ehr
M öglichkeiten zu einer weitergehenden Ausweitung (andere Kanalseite).
- W ie Beispiele in der näheren Umgebung (Flam ersheim ) zeigen, muss eine
Unterdimensionierung der Kanalführung vermieden werden. W ir lehnen
insofern eine Anbindung' an das Kanalsystem in unserem Viertel ab, wo schon
jetzt bei Starkregen feuchte K eller (Ecke Dr.-Verkeek; Pfr.-Becker-Str.) zu
beklagen sind.
II. Umweltbelange/Artenschutz (Punkt 4.0; S. 5)
D ie Umsetzung nach § la Bau G B fordert die Beachtung von ,rBelange(n) des
Naturschutzes, der Landschafispflege und des Artenschutzes". Sie setzt damit
Bodengutachten und eine Umweltverträglichkeitsprüfung voraus. Dabei
wären folgende kostenträchtige Problemfelder zu beachten:
- D ie engräumige Reliefunterschiede weisen das Plänungsgebiet als für eine
anspruchsgerechte Bebauung als grundlegend ungeeignet aus. Es müssten
massive Erdbewegungen vorgenommen werden unter Beachtung hydrolo
gischer Belange. Dazu gehören Vermeidung von Versiegelungen ohne Kom
pensationsmaßnahmen, Beseitigung von jetzt schon existierender Stau nässe
sowie von Erosionen durch die zu erwartende Zunahme von Starkregen.
- Es müssen sorgfältige tiefbauliche Analysen in Bezug auf den V erlauf von
existierenden Fels- und Kalksteinbändern sowie von Bomben umgesetzt
werden. Das Kirspenicher Feld diente Ende 1944, Anfang 1945 als Notabwurfgebiet für Bom ben von abgeschossenen alliierte Kampfflugzeugen, die dann in
der näheren Umgebung aufschlugen
- B e i der Umweltverträglichkeitsprüfimg muss bedacht werden, dass den
Anwohnerinnen jahrelanger Baulärm, Luft- und Straßenverschmutzung,
Verkehrseinschränkungen zugemutet werden. Dies widerspricht den
allgemeinen Anforderungen an den Schutz gesunder Wohnverhältnisse,
besonders von älteren und behinderten Menschen, die m ittlerweile den
überwiegenden Teil der Anwohnerinnen ausmachen. In diesem Zusammenhang
wird auch nachdrücklich ein Lärmschutzwall gefordert. D ie L 11 ist eine hoch
frequentierte Zubringerstraße zu den Autobahnen nach Köln und Bonn.
- Das Wirkungsgefüge der Natur wird erheblich eingeschränkt. Besonders
gefährdet sind verschiedene waldnahe Greifvögel, Buntspechte, Feldlerchen,
Fledermäuse. Sogar sehr Schätzungswerte Rotmilane sind gesichtet worden.
M itten im Bebauungsgebiet befindet sich zudem ein Biotop.
- Um das neue Viertel sozialverträglich zu gestalten, wären eine Bushaltestelle
(Schulbusse) und ein Kinderspielplatz notwendig.
Die Unterzeichnenden bitten um Beachtung der vorgebrachten Bedenken
und um Wahrung der Interessenlagen langjähriger Bürgerinnen!
M it freundlichen Grüßen
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Öffentlichkeit 2
An den Bürgermeister
der Stadt Bad Münstereifel
53902 Bad Münstereifel
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Bebauungsplan Nr. 54 des Stadtentwicklungsaiisschusses
vom 03.09.2014
„Kirspenich, Hardtburg“
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Städtebauliches Konzept 3.0
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23. Oktober 2014
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Unterzeichnenden bitten, obiges Konzept zu überdenken und zu korrigieren.
Die verkehrstechnische Erschließung des Neubaugebietes muss zwingend über die neue Anbindung
an die LI i und nicht über die Hardtburgstraße erfolgen.
Die Hardtburgstraße ist in ihrer jetzigen Form ein von Spaziergängern, Pilgern (Jakobsweg), von
Familien mit kleinen Kindern und Rollstuhlfahrern intensiv frequentierter Weg, der überwiegend
auf der Fahrbahn genutzt wird. Bürgersteige, w ie schon im unteren Teil der Straße vorhanden,
eignen sich weder für Kinder mit Lauf- oder Fahrrädern, Inlinem oder Rollern noch für
Rollstuhlfahrer und Wandergruppen. Die Hardtburgstraße ist ein landschaftsgerechter Zugang zum
Naherholungsgebiet Hardtwald, der negativ verändert würde, wenn er in das Verkehrsnetz des
riesigen Neubaugebietes einbezogen würde. Flinzu kommt, dass die Hardtburgstraße in ihrem
unteren Teil den gesamten Verkehr der bestehenden Siedlung, die saisonbedingten Holztransporte
aus dem Hardtwald sowie die Fahrzeuge der Kläranlage zur L 11 abführt, was in einem reinen
Wohngebiet mit parkenden Autos der Anlieger auf beiden Seiten schon heute zu Behinderungen
fuhrt und eine Zumutung für die Anwohner ist.
Außerdem ist sicher angezeigt, die verkehrstechnische Erschließung des geplanten Projektes und
den damit verbundenen Lärm sowie die Luft- und Straßenverschmutzung durch Baufahrzeuge nicht
zu Lasten langjähriger Anwohner durchzuführen.
Eine allen gerecht werdende Lösung ist:
eine Sackgasse zwischen dem Neubaugebiet und der Hardtburgstraße anzulegen und die
Hardtburgstraße in ihrem jetzigen Zustand beizubehalten.
In Bezug auf die Bebauungsform, Kanalführung und Umweltbelange/Altenschutz verweisen wir
auf die Ausführungen weiterer Anwohner vom September 2014.
Mit freundlichen Grüßen
/
Kopien an:
die im Rat der Stadt Bad Münstereifel vertretenen Parteien
den Landrat des Kreises Euskirchen (Kreisverwaltung Abteilung IV)
und die Bezirksregierung 31/51, Pressestelle der Stadt Köln
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Öffentlichkeit 3
An den Bürgerm eister^*' •k W~
der Stadt M ünstereifel .
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53902 Bad M ünstereifel
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1
Münstereifel, den 28.11.2014
Bebauungsplan Nr. 54
"Kirspenich, Hardtburg"
Hier: Antrag zur Änderung des Landschaftsnutzungsplans vom 11.11.2014
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
mit Bezug auf unsere Schreiben vom 2.10.2014 drücken w ir nachdrücklich
unsere Irritation aus, dass die unsererseits vorgebrachten Bedenken nicht
berücksichtigt werden, sondern jetzt sogar ein Erw eiterungsgebiet an der
Hardtburgstraße in den neuen L N P einbezogen wird.
W ir machen auch hier grundlegenden Bedenken geltend, dass dieses Gebiet aus
folgenden Gründen völlig ungeeignet fü r eine Bebauung ist:
1. Dieses Bebauungsgebiet würde
Naherholungsgebietes verstoßen.
gegen
die
Schutzw ürdigkeit
eines
2. Der kalkhaltige Boden führt hydrologisch nach Regen zu erheblicher
Stau nässe; bei Starkregen sogar zu sumpfähnlichen Bodenverhältnissen.
3. Das neue Bebauungsgebiet verstößt gegen den Schutz eines langjährig
gewachsenen Biotops. H ier sind Uhus und W ildkatzen gesichtet worden.
W ir bitten, diese
berücksichtigen.
Bedenken
M it freundlichen Grüßen
jetzt
und
bei
weiteren
Planungen
zu
Öffentlichkeit 4
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An den Bürgermeister
der Stadt Münstereifel
- Rathaus 53902 Bad M ünstereifel
L
Miinstereifel, den 14.12.2014
Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich, Hardtburg"
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
es haben sich weitere Aspekte ergeben für die Abstandsnahme zum o.g.
Baugebiet. W ir ergänzen insofern unsere in den Schreiben vom 2.10.2014
Bedenken und dokumentieren diese gemäß Präklusionsvorschrift in
schriftlicher Form, um sie in einem eventuellen Klageverfahren zu nutzen.
I. Erfahrungen mit bisheriger Bebauungsplänen der Stadt Münstereifel
Einleitend wollen w ir betonen, dass die Umgangskuitur mit der städtischen
Behörde, genannt sei vor allem Frau Schulz, bisher angenehm ist.
Dennoch hat sich in der Vergangenheit bei Bürgerinnen ein tiefes
M isstrauen aufgebaut, ob die Stadt verantwortungsvoll mit öffentlichen
Geldern umgeht. A ls tiefgreifendstes Beispiel sei der Ausbau des St.
M ichael-Gym nasium s angeführt.
Das auch von außen (IH K ) kritisiertes Vorgehen, die durch Planungsfehler
bedingte Haushaltslücken unentwegt durch Erhöhung von Abgaben
(Grundsteuer B).auszugleichen, muss auf allen Ebenen verhindert werden.
1. In Bezug auf das o.g. Bebauungsgebiet hat Bad Münstereifel den
Anschluss verloren. Durch die zahlreichen Neubaugebiete in Flamersheim
und Mechernich ist das Käuferpotenzial an "jungen" Fam ilien abgeschöpft.
(vgl. dazu auch demographischer W andel). In Mechernich verläuft die
Lückenschließung in den Neubaugebieten jetzt eher schleppend (ca. 50%
Leerstände). D ie Situation wird zukünftig negativ verschärft durch die
radikale Erhöhung der Grunderwerbssteuer.
2. V or diesem Hintergrund fordern w ir belastbare Bedarfsanalysen. W ir
halten die Aussage "Revitalisierung des von Landflucht bedrohten Stadtge
bietes" für unrealistisch. D ie von uns befragten jungen Fam ilien würden nicht
in die "Pampa Kirspenich" ziehen, wo sie mit hohen Baukosten und infrastruktureller Isolation rechnen müssen. Erfahrungen bei Miethäusern
zeigen, dass die
vermietbar sind.
Wohnungen hier nur mit extremen N iedrigpreisen
3. W ir verweisen auf die Zielsetzungen sowohl des L E P s als auch des
Regionalplans, dass in Orten unter 2000 E. den planerischen Nachweis
des Bedarfs der ortsansässigen Bevölkerung als zwingende Voraussetzung
für die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans erforderlich ist. V g l.
beispielhaft ein U rteil des Verwaltungsgericht Münster 7A 186/06 B R S 70
N r.l vom 4.12.2006. Die Stadtverwaltung agiert hier mit formaljuristisch
nicht haltbaren Ausgangstagen. Sie geht von einem Doppelort ArloffKirspenich aus. De facto sind Arloff und Kirspenich getrennte Orteile der
Stadt Bad Münstereifel. Kirspenich m it ca. 1.300 Einwohnern erfüllt nicht
den o.g. Vorgabebestand.
II. Infrastruktur
1. Verkehrstechnische Isolation
Dem immer wieder in der Öffentlichkeit proklamierten Argument, das
Neubaugebiet "Hardtwald" Kirspenich sei infrastrukturell hervoixagend
erschlossen, widersprechen wir in aller Schärfe. W ir Anwohner sind auf
P K W s, bei doppelter Berufstätigkeit sogar auf zwei (!) Autos angewiesen, um
Geschäfte, Fachärzte, Apotheke, KFZ-W erkstätten oder Bahnhöfe zu
erreichen. Das erzwungene Pendlertum bei erhofften 500 Bewohnern erhöht
die Umweltbelastungen und widerspricht einer ganzen Reihe von
gesetzlichen Vorgaben. H ier sei beispielhaft das Gesetz zur Landesent
wicklung in der Fassung vom 19. Juni 2007, G V N R W , S. 227 genannt.
2. Gefahr der sozialen Exklusion statt Inklusion:
Es werden immer w ieder Klagen von älteren und behinderten
Bürgerinnen laut, die wegen anhaltender Gefährdung nicht die L 11
überqueren können. Das Verkehrsaufkommen der L 11 beläuft sich in
Hochfrequenz-Zeiten auf 600 Fahrzeuge pro Stunde. W ir fordern hier eine
zukunftsorientierte Dauerlösüng. D ie politisch intensiv proklam ierte
Inklusion setzt voraus, dass hier Überquerungsmöglichkeiten für ältere
Bürgerinnen mit R o lla io r oder Rollstuhl geschaffen werden. Dazu gehören
üblicherweise Rampen. Es muss gesichert sein, dass ältere und behinderte
Menschen Grundversorgungen (vgl. 1) erledigen können. Die inform ell von
Vertretern des Stadtrates vorgebrachte Lösung einer Unterquerung an der
Erftbrücke ist unzumutbar, da hier der Abstieg über Treppen zu steil und
damit sturzgefährlich ist und etwa mit Rollator gar nicht zu nutzen ist;
zudem ist die E rft bei Starkregen überflutungsgefahrdet und bei Frost sind
die Wege vereist.
3. Nachhaltige Zerstörung des Landschaftsbildes
Eine solche umfängliche kleinparzellige Baumaßnahme in unm ittelbarer
Nähe eines großparzellig A ltviertels würde die jetzt ins Landschaftsbild
passende Siedlungsstruktur ..nachhaltig zerstören; darüber hinaus dem
Naturgefüge durch Versiegelung ' irreversib le Schäden zufügen.
Entsprechend sollten bei-allen bauleit-planerischen Abwägungen vorrangig
M öglichkeiten der Innenverdichtung (Baulücken, Brachen, Leerstände)
berücksichtigt werden. In unserem Schreiben vom 2.10.2014 haben w ir
alternative Baugebiete genannt. Sie sind zu ergänzen durch
Lückenschließung
im Gebiet Uhlenberg I I und von Teilen der
Anliegerstraßen von "A n der Otterbach".
4. Soziale Struktur
D ie Stadt spricht von zusätzlich kalkulierten 500 Einw ohnern durch die
geplanten ca. 140 kleinstparzellierten Bau-Grundstücke. Das stellt gegenüber
dem Altbaugebiet mit ca. 100 Grundstücken und 250 Anwohner eine
erdrückende numerische und soziale Überformung dar und widerspricht
damit ebenfalls rechtlichen Vorgaben.
III. Finanzielle Konstellationen
1. W ir machen darauf aufmerksam, dass das von der Stadt in den Raum
gestellte Null-Summen-Spiel durch Übertragung aller Kosten auf eine
Investorfirm a naiv und populistisch wirkt.
2. Die Kosten-Übertragung auf eine Investorfirm a setzt die Beteiligung
hochkarätiger Vertragsrechtlern voraus, um die Interessen der Stadt einzu
bringen und zu kontrollieren. Größere Investorfirm en verfugen über solche
Fachleute. W ir befurchten, dass hier die Stadt "über den Tisch" gezogen
wird und für nicht beachtete Auflagen in M illionenhöhe in Regress
genommen werden kann.
3. Der Stadt obliegt eine grundsätzliche Aufsichtspflicht zur Umsetzung
der einzelnen Erschließungsschritte, die Pflich t zu sog. Funktions
kontrollen. Sollte die Investorfirm a die im Vertrag rechtsverbindlichen
festgesetzten Auflagen nicht erfüllen, sollte von der Zulassungsbehörde
(Stadt) der betreffende Verwaltungsakt unter den Voraussetzungen des
V w V fG widerrufen werden (vgl. § 49).
4. Entsprechend sollte die Stadt bei der Erstellung des B-Plans auf einen
Umweitverträglichkeitsprüfung dringen, das M onitoring einbezieht. Eine
Unterlassung stellt nach § 214 Abs l, .Satz 1 N r 3 Bau G B einen beachtlichen
Mangel dar und kann zur Rechtsunwirksamkeit des Plans führen.
In diesem Zusammenhang muss die Stadt bei der Investorfirm a auch konkret
auf Nachweis drängen, w ie sie mit unmittelbarer Flächeninanspruchnahme
(auch temporär) und den daraus entstehenden Beeinträchtigungen durch
Lärm, Baustraßen, Arbeitsstreifen etc.) umgehen w ill. Betroffen sind vor
allem die östlich und nördlich an der Pfarrer-Becker-Str. gelegenen
Grundstücke. H ier sind auch Lärmschutzwälle (vgl. Flamersheim) einzube
ziehen.
Diese Nachweise müssen von dem Investor als vorgelagerte Beteiligung
vor der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung öffentlich
gemacht werden.
5. D ie Stadt muss in den Verträgen auch darauf achten, dass sie nicht für die
Einrichtung von verkehrtechnischen Anschlüssen, Bürgersteigen,
Beleuchtungen oder Kinderspielplätze aufkommen muss. Eine weitere
Erhöhung der Grundsteuer B ist unzumutbar.
6. Das P ro fil großer Investorfirmen wird geprägt durch Tochter- oder sogar
Enkelfirmen. Dieses Firmengeflecht ist für Außenstehenden schwer zu
durchschauen, bietet aber juristisch leichte Möglichkeiten, eine der
einbezogenen Firm en in Insolvenz zu schicken. Solche Fälle sind bei B e
bauungsmaßnahmen in Euskirchen und zuletzt in Mechernich aufgetreten.
Wir bitten die Stadt eindringlich, sich hier abzusichern!
7. Darüber hinaus muss die Stadt auch auf Regressansprüche
Bauschäden achten. Dies bezieht sich etwa auf Undichtigkeiten
Kanalbauten (vgl. Flamersheim, neuerdings auch W eilersw ist).
bei
bei
W ir bitten, dass Sie die vorgebrachten Bedenken in Ihr Abwägungsprofil
so auizim ehm en, dass eine überzeugende Transparenz für uns gesichert ist.
W ir werden den Ablauf der genannten Baumaßnahme kritisch begleiten.
M it freundlichen Grüßen
___________ ...Linteressengemeinschaft gegen den Bebauungsplan Kirspenich
"Hardtburg".
Zur K enntnisnahm e der Fraktionsvorsitzenden aller Parteien.
Öffentlichkeit 5
IG Bebauungsgebiet Hardtburg
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3.1.2015
Konzept Bebauungsgebiet Hardtburg
Sehr geehrte Frau Schulz,
wir hoffen, dass Sie ruhige Weihnachtstage verbracht haben und gut ins neue Jahr
gelangt sind.
Anbei überstellen wir ihnen ein Schreiben an Herrn Reidenbach zur
Kenntnisnahme. Es dient auch als Grundlage, schon bei der Konzeption des o.g.
Neubaugebietes die Sicherheit der Fußgänger sicherzustellen.
Die bestehende ist-Situation verdeutlicht drastisch, dass bei vergangenen
Planungen die Stadt Bad Münstereifel zu keinem Zeitpunkt eine grundlegende
Konzeption für die sichere Überquerung der 111 im Blick hatte. Die nun
angedachte Erweiterung des Siedlungsbereichs Hardtburg um ca. 500 Neubürger I
_____
potenziert die grundsätzliche Gefahrenlage. Zur Erreichung
aller Versorgungseinrichtungen muss die L11 überquert werden. Bei der
Dimension des ausgewiesenen Bebauungsgebietes wird eine einzige Über
querungsstelle nicht ausreichen.
Die rechtlichen Vorgaben legen fest, dass die Stadt Bad Münstereifel und nicht der
Investor in der Fürsorgepflicht uns Bürgern gegenüber steht und sich vor der
Erstellung eines B-Planes bereits intensiv mit Lösungsmögiichkeiten
auseinanderzusetzen. Diese müssen unbedingt unter den Aspekten alternde
Bevölkerung, Zunahme der Fußgängerzahl und gleichzeitigem Anstieg der
Verkehrdichte eine dauerhafte sichere Überquerung aller Fußgänger
gewährleisten.
Mit freundlichem Gruß
22.12.2014
Sehr geehrter Herr Reidenbach!
Wie ich erfuhr, wird bei der Verkehrsschau am 15.1.2015 auch der Fußgänger
überweg Bonner Straße - Hardtburgstraße wieder ins Visier genommen.
Ich darf Sie auf die grundsätzliche Problematik der fußläufigen Anbindung des
Siedlungsgebietes Hardtburg an den Ortsteil Kirspenich bzw. Arloff hinweisen (s.
Skizze), basierend auf langjährige Erfahrung.
Standpunkt 1: Bonnerstraße - Hardtburgstraße
Die gefahrvolle Situation an dieser Stelle für alle Fußgänger ist bekannt.
Standpunkt 2: Röntgenweg (oberer Teil Bonnerstraße) - Keltenstraße
Aus dem Röntgenweg (berer Teil Bonnerstr.) kommend, überqueren Fußgänger
und Radfahrer die L11, um dann hinter der Leitplanke auf den offiziellen Fußweg
zum Keltenstraße zu gelangen.
Standpunkt 3: Ehrlichweg - Herrenweide
Hier klettern Fußgänger vom/zum Friedhof (kirche) oder von/zu der Bushaltestelle
kommend über die Leitplanke, um auch dort über einen offiziellen Fußweg in das
Wohngebiet zu gelangen. Eine Seniorin berichtete mir uniängst, dass sie da eine
wesentliche bessere Übersicht über den Verkehr hätte.
Standpunkt 4: Ehrlichweg/Flettenbergweg - Pfr.-Becker-Straße
Auch hier queren Fußgänger aus dem Ort kommend die L11, laufen linksseitig die
L11 hoch, um dann über einen Feldweg auf die Pfarrer-Becker-Straße zu
gelangen.
Ich darf Sie nachhaltig bitten, in allen weiteren planerischen Überlegungen mit den
betreffenden Verantwortlichen nach einer grundsätzlich sicheren Überquerung für
Kinder, Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollator, im Rollstuhl und Radfahrer zu
suchen. Aspekte wie stetige Zunahme des Verkehrs auf der L11, sie ist eine
überregionale Straße, die Landkreise verbindet, und den demographischen
Wandel mit der Zunahme der älteren Bevölkerung sollten dabei grundlegend mit
eingebracht werden.
Die von den örtlichen Politikern eingebrachte Lösung, die Unterquerung der L11
auf dem Weg an der Erft entlang ist absurd, da hier Treppen zu bewältigen sind,
der Weg einsam, uneben und unbeleuchtet ist.
Muss erst ein weiteres Todesopfer zu beklagen sein oder ein Überfall geschehen,
bis die Verantwortlichen aufwachen? Ich hoffe nicht!
Mit freundlichem Gruß
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Pfarrer-Becker-Straße, 53902 Bad Münstereifel
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IG Bebauungsgebiet Hardtburg
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8.1.2015
Sehr geehrte Frau Schulz,
bitte lassen Sie mir zu folgenden Anfragen eine kurze Antwort, auch per Mail
zukommen.
1. ln einem Neujahrsgruß der örtlichen CDU-Ratsmitglieder als Beilage des
gestrigen Wochenspiegels, verwirrt mich in einem Artikel über das Baugebiet
"Kirspenich - Hardtburg" folgendes Zitat :
"Aktuell befindet sich das Verfahren in der Offerilage. Das bedeutet, dass alle
Belange öffentlicher Träger und Anwohner in den Abwägungsentscheidungen
behandelt und berücksichtigt werden."
So wie wir den ordnungsgemäßen Ablauf der Bauleitplanung verstanden haben,
befindet sich dieser momentan in einer Vorplanungsphase, dessen Ergebnis ein
erster vorläufiger B-Plan ist. Erst danach erfolgt eine erste Offenlegung.
Ist dies so und haben die o.g. Herren da einige Dinge durcheinander geworfen?
2. Wenn Ihnen nach 3 Monaten noch keine Stellungnahme der BZR vorliegt, kann
es sein, dass diese eventuell einer anderen Stelle der Verwaltung vorliegt? Und
wenn "Ja", welcher?
Wie sieht die weitere Planung seitens der Stadt ohne zustimmende Reaktion der
BZR auf den Antrag der Flächenänderung aus?
3. Als sachkundige Bürgerin schlage ich vor, die Ortsbegegung am 3.3.2015 an
der kath. Kirche Arloff zu starten, um von dort - evtl. in Kleingruppen - sich die vier
neuralgischen Punkte der Überquerung der L11 anzuschauen.
Für eine kompetente Führung in zeitlicher Effektivität stehe ich gerne zur
Verfügung.
In Erwartung einer kurzen Beantwortung meiner Fragen verbleibe ich mit
freundlichen Grüßen
i.V.
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Stadt Bad Münstereifel
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53902 Bad Münstereifel
19.01.2015
Bebauungsplan Nr. 54 „K irspenich-H ardtburg“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
zum o.a. Bebauungsplan haben wir zu den bisher bekannten Negativausführungen
einma! versucht, über belastbares und aktuelles Zahlenmaterial unsere Bedenken
zu belegen.
Ein Bebauungsplan, der 140 Häuser mit rund 500 geplanten Einw ohnern in
einem Gebiet vorsieht, weiches überhaupt nicht an den Ortskem angeschlossen ist,
für das es nicht einma! eine ausreichend große Grundschule gibt, keine Anbindung
an Bus und Bahn!
Nach Rücksprache mit namhaften Tiefbauunternehmen haben diese uns
gegenüber Bedenken dahingehend erhoben, dass die geographische Lage dieses
Baugebietes enorme Erdbewegungen erforderlich machen würden und allein die
Erschließungskosten überschlägig ca. 180,00 € p. qm betragen könnten.
Wir erheben den Vorwurf, dass die Stadt Bad Münstereifei junge Familien in die
„Pampa“ locken möchte, um die Grundsteuer B im Interesse der Stadt zu erhöhen,
obwohl die nachfolgend aufgeführten Zahlen das demographische' Gegenteil
signalisieren.
1. Die Stadt Bad M ünstereifel hat zwischen den Jahren 2011 - 2013
Einw ohner verloren!
197
2. D ie.S tadt M echernich hat zwischen den Jahren 2011 - 2013 lediglich 27
Einw ohner m ehr gemeldet und das, obwohl dort mit viel Aufwand mehrere
Baugebiete erschlossen und beworben wurden.
1
-
2
-
3. Unter anderem belegen die Zahlen, dass die Stadt Euskirchen zwischen den
Jahren '2011 ~ 2013 lediglich 121 neue Einwohner in 3 Jahren begrüßen
konnte.
' .
.
’
.
• 4. Hinzu kommt, dass die Stadt Euskirchen signalisiert hat, in naher Zukunft im
Ortsteil Kuchenheim 120 neue Baugebiete schaffen will (verkehrstechnisch ein
hervorragend ausgestaftetes Bebauungsgebiet). Wo sollen diese Einwohner
herkommen??
5. Nicht zu vergessen: Der Kreis'Euskirchen hat in den Jahren 2011 - 2013
insgesamt 390 Einwohner in Richtung Metropolen verloren!!
6. Lediglich eine Kommune im Kreis Euskirchen (Weilerswist) konnte in den Jahren
2011 - 2013 ihre Einwohner um 518 Einwohner erhöhen!!! Dies liegt im
Wesentlichen daran, dass Weilerswist im "Speckgürtel" von Köln liegt und eine
hervorragende Infrastruktur anbietet.
Allein diese Zahlen beweisen, dass wir uns in der Phase einer Landflucht bewegen.
Führende Institute signalisieren bereits heute, dass diese Landflucht in den
nächsten Jahren um 30 % zunehmen wird.
Zudem ist davon auszugehen, dass wir aufgrund der noch bestehenden Finanz
krise, die sich im Übrigen wieder verschärft hat, eine Blasenbildung in der
Finanzierung neuen Wohnraumes erwarten müssen.
Die Bundesbank hat vor einigen Wochen bereits mitgeteilt, dass ausgegebene
Bauhypotheken innerhalb der Niedrigzinsphase schon heute, nicht mehr
ausreichend bedient werden.
Abschließend runden wir unsere negativen Recherchen, die Sie, Herr Büttner,
hätten anstellen müssen, mit den Berichten des WDR - Aktuelle Stunde - und der
hiesigen Printmedien ab, die sich in den letzten Wochen zur Mobilität der „EifelBewohner“ ausreichend negativ ausgelassen haben. Vor diesem Hintergrund gibt
es weitreichende Bedenken gegenüber dem vordergründig attraktiv klingenden
Slogan "Wir schaffen neuen Wohnraum für junge Familien!"
Wir gehen davon aus, dass Sie die von uns gelieferten Zahlen kennen müssen,
aber bisher keine Informationen an den Stadtrai in dieser Sache weitergegeben
haben. So sind z. B. einige Stadtratsmitglieder der Auffassung, dass die Zuwegung
zum Baugebiet (in welcher Form auch immer), das Installieren von Bürgersteigen,
Beleuchtungseinrichtungen, Kinderspielplätzen Sache des Investors!
st.
Dem muss aufs Schärfste widersprochen werden! Diese Angelegenheiten
obliegen de r Fürsorgepflicht der Stadt Bad M ünstereifel! Also: Die Stadt Bad
Münstereifel hat hier eine besondere Fürsorgepflicht außer Acht gelassen und
sollte schnellstmöglich unter anderem eine Lösung der Anbindung der L11 konkret
und sofort angehen.
2
-3 -
Sollten Sie dabei die Anbindung an die L11 in der im Ersientwurf (16.9.14)
dokumentierten Verbindungsstraße durch das Neubaugebiet weiter im Blick haben,
so machen wir darauf aufmerksam, dass hier rechtsseitig eine Afobiegerspur mit
einer Länge von 72 m zu bauen ist. Zudem müssen die beträchtlichen
Höhenunterschiede zwischen der L11 und dem Bebauungsgebiet ausgSichen
werden.
Wir erlauben uns zudem eine standortbezogene Klage. Wir wohnen seit ca. 30
Jahren in der Pfarrer-Becker-Straße. ln den ersten Jahren war unser Wohngebiet
ein ruhiges Wohngebiet. Mit den Jahren hat der Verkehr der L11 enorm
zugenommen, nicht zuletzt deshalb, weil die L 11 zunehmend als Zubringer zur
Autobahn auch für Lastkraftwagen geworden ist. Neuere stichprobeartige
Erhebungen belegen, dass die L11 stündlich von ca. 1000 PKWs und ca. 30 LKWs
belastet wird.
Für uns bedeutet dies, dass ab morgens 6.00 Uhr alle Fenster wegen des Lärms
geschlossen werden müssen.
Sollte es wider Erwarten zu einer Bebauung des Baugebietes kommen, ist eine
Lärmschutzwand unabdingbar. Dabei muss die Stadt Münstereifel die Hersteiiungsund Nachfolgekosten beachten.
Abschließend möchten wir dringend darauf hlnweisen, dass für das geplante
Baugebiei eine neue Kanalanbindung an die Kläranlage zu fordern ist. Bei der
geplanten Anzahl von Neubürgern könnte es sonst bei Starkregen zu
Überschwemmungen kommen; analog Baugebiet Flamersheim, wo die Stadi
Euskirchen nunmehr in der Pflicht steht, neue Kanäle zu installieren.
Sehr geehrter Herr Büttner, in unserem Schreiben an Sie sind viele wichtige Dinge
angesprochen worden; jedoch möchten wir Sie abschließend eindringlich bitten,
auch durch externe Fachleute Firmengeflechte des Investors prüfen zu lassen und
die Bürger der Stadt Bad Münstereifel vor ggf. horrendem Schaden zu bewahren.
j
Nachrichtlich an:
CDU-Fraktion der Stadt Bad Münstereifel
SPD-Fraktion der Stadt Bad Münstereifel
UWV-Fraktion der Stadt Bad Münstereifel
FDP-Fraktion der Stadt Bad Münstereifel
Fraktion Bündnis 9Ö/Die Grünen der Stadt Bad Münstereifel
Die Linke-Fraktion der Stadt Bad Münstereifel
zur Mitkenntnis.
3
Öffentlichkeit 8
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An den Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bad Münstereifel
z.Hd. des Vorsitzenden
Marktstr. 11-15
53902 Bad Münstereifel
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Ausschussmitglieder,
hiermit möchten wir uns zu der Information aus dem Stadtentwicklungsausschuss
-Entwicklung des Baugebietes „Kirspenich-Hardtburg“- äußern.
Warum sollte der Ausbau des Baugebietes für die Weiterentwicklung des Doppeldorfes
Arloff-Kirspenich von ernormer Bedeutung sein???
Aus ihren Argumenten können wir nur ersehen, dass es in erster Linie bei dem
Bebauungskonzept um Mehreinnahmen über die Grundsteuer B für die Stadt Bad
Münstereifel geht.
Ein Zuzug junger Familien ist nicht zwingend notwendig für den Erhalt dörflicher
Infrastrukturen, die sollten in jedem Fall erhalten bleiben.
Im Gegensatz zum Dorf Arloff wurde in Kirspenich schon an einigen Stellen
„Dorferweiterung“ betrieben und Ackerflächen versiegelt. Mit der Ausführung dieses
Baukonzeptes wäre man dem Hardtwald mal wieder ein Stück näher gerückt und wertvolle
Kulturlandschaft unwiederbringlich verloren.
Damit nicht genug, nein, es muss auch noch eine Straße her, eine Zuwegung von der L11
quer über die Felder zu diesem neuen Wohngebiet. Das wird den Erholungswert dieser
Landschaft nicht gerade steigern.
Es ist uns unbegreiflich, wie Sie von einer starken Frequentierung der Hardtburgstraße zur
Zeit sprechen können. Die Zahl der Anwohner hält sich doch sehr in Grenzen und es ist im
Prinzip eine Sackgasse. Sie führt zu einem Parkplatz im Wald, wo Spaziergänger ihr Auto
abstellen können. Eine Durchfahrt nach Stotzheim ist nicht möglich.
Wir fragen Sie, gibt es auch nur einen vernünftigen Grund, außer der Gier nach Geld
natürlich, dieses Bauvorhaben durchzuführen?
Mit freundlichen Grüßen
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Öffentlichkeit 9
H errn Bürgerm eister
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Alexander Büttner
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Rathaus
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53902 Bad Münstereifel
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Münstereifel, den 24.3.2015
4---- —" ---Sehr geehrter Herr Bürgermeister Büttner!
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Die Unterzeichnenden vertreten eine Interessen-Gemeinschaft (IG ) mit
kritischer Grundhaltung gegen das Bebauungsgebiet "Kirspenich Hardtburg".
Nach unserer grundlegenden Einarbeitung in die Notwendigkeit, Umsetzung
und Konsequenzen des o.g. Projekts konnten die von uns angesprochenen
Ratsvertreter wenig zur konkreten Beantwortung wichtiger Fragenkomplexe
beitragen. D a w ir der Meinung sind, dass diese schon zu Beginn des
Planungsprozesses geklärt sein müssten, wenden w ir uns jetzt direkt an Sie als
dem wichtigsten Entscheidungsträger.
1. Der demographische Wandel (Landflucht, abnehmende Geburtenrate,
Zunahme von Single-Haushalten etc..) trifft auch Bad Münstereifel nicht
unerwartet - vgl. Angaben des Statistischen Bundesamt und der IT N R W
Landesbank.
Nachbarkommunen wie W eilersw ist, Mechernich und Euskirchen haben
frühzeitig versucht, mit attraktiven Neubaugebieten den o.g. Trend des
demographischen Wandels zu begegnen. Aus unserer Sicht versucht die Stadt
M ünstereifel nun diese Maßnahmen zu kopieren, indem sie die Bebauung eines
großflächigen Neubaugebietes in einer infrastruktureil ungünstigen Abseitslage
m it pauschalen Argumenten verfolgt.
Daraus leitet sich unser erster Fragekomplex ab:
Woher sollen die interessierten Käufer kommen? Welche fundierten
Bedarfsanalysen sind zum Nachweis durchgeführt worden, aus denen sich
ergibt, dass o.g. Gebiet fü r mobilitätsbereite Neubürgerinnen attraktiver ist als
die angebotenen Areale in den Nachbarkommunen mit deutlich besserer
Infrastruktur?
t
2. Die infrastruktureile Abseitslage ist zudem mit extremen Erschließungskosten
(u.a. Kanalbau, Straßenbau, dazu aufwändige Anbindungs- und Überquerungs
maßnahmen an der L 11, Lärmschutzmaßnahmen) verbunden. Experten gehen
allein bei diesen vorbereitenden Maßnahmen von mehreren M illionen Euro aus.
Lokalpolitiker bringen immer wieder apodiktisch vor, dass die Baumaßnahme
die Stadt keinen Cent kosten wird, da alles der I n v e s t o r ^ . b e m i m m t .
Diese Aussage ist in dieser Form nicht haltbar! Die Letztentscheidung und
Gesamtverantwortung verbleiben grundsätzlich bei der Kommune. Damit
werden auch alle verfahrensimmanenten Risiken von ihr getragen.
"W orst case" wäre die Insolvenz der Projektentwicklungsgesellschaft oder einer
der beteiligten Tochterfirmen. Da
als "global player" dem Prinzip der
Gewinnmaximierung folgt, ergeben sich folgende Fragestellungen:
a. Wie plant-
Erschließung und Vermarktung des Areals? Hat f ~~~*
der Stadt ein zahlengestütztes Konzept vorgelegt, das im Detail die Strategie
des Erwerbs, der Erschließung, der Haftung und des Verkaufsablaufs
ausweist?
b. Wie stellen Sie sicher, dass alle Aspekte der umfangreichen Planung,
Details der D urchführung, der Qualitätsprüfung, zudem alle Risiken und
langfristige Folgekosten vertraglich so abgesichert sind, dass die Stadt Bad
Münstereifel und ihre Bürgerinnen tatsächlich "keinen Cent" bezahlen
müssen?
3. Uns ist bekannt, dass es im Kernstadtbereich noch M öglichkeiten der
Lückenbebauung gibt und zwar .u.a. Uhlenberg II, Seitenstraße von "In der
Otterbach". Sportplatz und der Bereich des Parkhotels plus Schleidtal wären
auch bebaubar.
Warum werden diese Areale, die durch ihre Lage infrastrukturell wesentlich
günstiger als das Planungsgebiet liegen, nicht als erstes aufgefüllt?
4. In Kirspenich gibt es
Mehrzweckhalle, südlich und
anderen Stadtteilen von Bad
Areale zur Bebauung finden,
eine Vermarktung offen ist.
Areale wie Gutenbergweg, Fabrikstraße bis
östlich der Burg, die bebaut werden können. In
Münstereifel lassen sich sicherlich auch noch
zumal die Katholische Kirche grundsätzlich für
Begründen Sie bitte, warum abseits gelegene Flächen bebaut werden sollen,
wenn es kernstadtnähere Flächen gibt, deren Erschließung billiger, fiskalisch
weniger risikobehaftet und mit deutlich geringeren verkehrstechnischen
Problemen behaftet sind!
5. Durch die A rt der geplanten Bebauung mit über 120 Häusern wird das
Landschaftsbild nachhaltig zerstört.
2
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Bad Münstereifel, 27.03.2015
Eingabe zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „KirspenichHardtburgstraße“ im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §
3 Abs. 1 BauGB
Niederschrift
Es erscheint Hern
der mit seiner Frausf
dem o. g. Bebauungsplangebiet wohnt.
neben
Herr,_
Igibt im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich-Hardtburgstraße“, auch im
Namen seiner Frau, folgendes zur Niederschrift:
„Wir wohnen seit 1979 in der Pfarrer-Becker-Straße in Kirspenich und waren die
ersten 10 Jahre, die wir dort wohnten, von der Unruhe des Straßenverkehrs
verschont geblieben. Heute müssen wir feststeilen, dass die L11 ein wichtiger
Zubringer des Südkreises zum Autobahnnetz Richtung Heimerzheim ist. Interne
Verkehrszählungen haben ergeben, dass derzeit die PKW-Frequentierung ca. 600
PKW pro Stunde zählt. Dabei ist die Frequentierung durch das Outlet noch gar nicht
mitgerechnet.
Meine Frau und ich werden immer älter und können aufgrund des ständigen Lärms
der L11 (Entfernung Wohnhaus zur L11 ca. 250 m) zur frühen Morgenstunde keine
Fenster öffnen, um frische Luft zu atmen oder durchzulüften. Im Laufe des Tages ist
der Aufenthalt im Garten mit einem unangenehmen Lärmpegel, verursacht durch den
Verkehr der L11, behaftet. Das birgt die Gefahr, dass man durch diese
Lärmbelästigung krank wird.
Wir fordern deshalb vom Investor oder der Stadt Bad Münstereifel die
Erstellung eines Lärmgutachtens.
Bezüglich der Zuwegung zum neuen Bebauungsgebiet:
Anhand des derzeit ausliegenden Bebauungsplanvorentwurfes, ist eine Zuwegung in
das neue Wohngebiet von der L11 aus geplant Gleichzeitig ist geplant, eine
fußläufige Anbindung des neuen Baugebietes zum alten Baugebiet Arloff/Kirspenich,
auf der gegenüberliegenden Seite der L11, einzurichten. Beide Zuwegungen sind
vermutlich mit hohen Kosten und mit einer' nicht zu unterschätzenden Gefahr für alle
Verkehrsteilnehmer (Kraftfahrer und Fußgänger) verbunden. Zudem gibt es aus
Richtung Kirchheim kommend auf 2 km Fahrstrecke insgesamt drei 70er Zonen,
dazwischen sind diese Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgehoben (bis 100 km/h)
Diese Unstetigkeit in den Geschwindigkeitsbegrenzungen führt nicht gerade zur
Ernsthaftigkeit der Beachtung, dass heißt, es wird in der Regel erheblich schneller
als 70 km/h gefahren. Die neu geplanten Zuwegungen liegen beide in einer dieser
70er Zonen. Aufgrund des Vorgenannten ist davon auszugehen, dass sowohl der
Pkw-Verkehrsteilnehmer als auch der Fußgänger bei der Überquerung der L11
gewissen, nicht unerheblichen Gefahren ausgesetzt wird.
Wir bitten im Rahmen des Verfahrens zu prüfen, wie man unseren Bedenken
auf Fachebene Rechnung trägt.“
Öffentlichkeit 11
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For Evaluation
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Intcresscngemeinschäft Hardtburg
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Kirspenich, den 30. März 2015
Sehi* geehrte Frau Schulz !
Die Interessengemeinschaft Hardtbürg dankt fiir die Übermittlung des
Bebaiiungskonzepts Kirspenich Hardtburg und die heiligenden Gutachten. W ir
begrüßen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.
Die Interessengemeinschaft Hardtburg ist ein Zusammenschluss von Bürgern
und Bürgerinnen, die Einwände erheben gegen das geplante Neubaugebiet in
Kirspenich Hardtburg,
Bitte entnehmen Sie die Einwände dem beiliegenden Schreiben. Für eine
baldige Antwort mit einer differenzierten Stellungnahme zu unseren Einwänden
wären w ir sehr dankbar.
M it freundlichen Grüßen
u
Die Interessengemeinschaft Hardtburg äußert zu dem vorliegenden
Bebauungskonzept Kirspenich Hardtburg folgende Einwände:
1. Das Bebauungskonzept gibt keine Auskunft über die finanziellen
Problem e der Erschließung und über vertragliche Vereinbarungen
mit dem Investor:
- W ie wird die teure Erschließung (Kanalbau in verwittertem Fels und
Leiunboden; Straßenbau bei schwierigen Bodenverhältnissen)
finanziert? (s. 2.)
- Durch Reliefgegebenheiten ist die Anbindung an die L I 1 zwar
machbar, aber sehr kostspielig. Für eine Abbiegespur auf der L 11
muss die Straße auf einer Länge von mindestens 72 m verbreitert
werden. Für die Verbreiterung ist es notwendig, eine zusätzliche
.Fläche eines Grundstücks zu kaufen. Ist der K au f einer derartigen
Fläche gesichert, .ohne die eine Verbreiterung und damit Anbindung
an die L 11 nicht möglich wäre?
- Da die Erschließung über die L I 1 erfolgen soll, ist es unverständlich,
dass das Bebauungskonzept noch eine Anbindung des Neubaugebietes
an die Hardtburgstraße beinhaltet.
- Was geschieht bei dilettantischer Umsetzung des aufwendigen
Kanalbaus (s. Flamersheim)? W er ist in Regress zu nehmen? Ist die
Stadt nicht verantwortlich für die Planungsschritte?
- Notwendige Lärmschutzmaßnahmen werden im Bebauungskonzept
nicht bedacht. W er übernimmt hierfür die Kosten?
- W er kommt für die Kosten für die Erhaltung des Gebietes auf (z .B .
Grünflächen, Beleuchtungen usw.)?
- Was geschieht bei Insolvenz des Investors? Übernimmt die Stadt das
finanzielle Risiko? Sollen alle Bürger der Stadt dies durch
Steuererhöhung finanzieren?
- Für die potenziellen Käufer wird der Kaufpreis pro qm durch die
hohen Erschließungskosten (s. 2 .) unzumutbar ansteigen.
- Für die potenziellen Käufer ergeben sich zusätzliche Kosten für
notwendige Baumaßnahmen, die sich durch die Bodenbeschaffenheit
ergeben (s. 2.)
2.
Der Erläuterungsbericht vom 9.12.2014 durch Dr. Tillmanns &
Partner (Bergheim) deckt auf, dass die geomorphologischen und
geologischen Gegebenheiten einen erheblichen Erschließungsaufwand
erfordern, sodass eine unproblematische Bebauung kaum möglich
ist.
- Der Erläuterungsbericht weist auf zahlreiche Bedenken hin, u.a.:
a) 25 m Höhenunterschied zwischen Geländeoberkante (G O K ) vom
geplanten Anschluss an die L I 1 (c. 263m N N ) bis zur
Hardtburgstraße (c.238 m N N ) - S. 1
b) Es ist mit Schichtenwasser und mit Hangwasser zu rechnen - S. 4
c) Mehrere Bohrungen wurden aufgrund der hohen Festigkeit des
Untergrandes abgebrochen - vgl. beispielhaft S. 4. Die eigentlichen
Materialprüfungen weisen u.a. stark tonigen Schluff in steifer
Konsistenz bzw. verwittertem Fels auf.
d) Das Gutachten verweist logischerweise auf starke
Tragfähigkeitsunterschiede in vertikaler und horizontaler Richtung
(S.6) und empfiehlt eine Reihe von aufwendigen bautechnischen
Empfehlungen (S. 10 ff.).
- Fazit: Die geomorphologischen und geologischen Gegebenheiten sind
ungünstig, verteuern den Erschließungsaufwand und lassen auf vielen
Grundstücken keinen Kellerbau zu.
- W ie werden potenzielle Käufer über die besondere geomorhologische
und geologische Situation, die die Erschließungs- und Baukosten in
die Höhe treiben, informiert?
3. Das Bebauungskonzept dokumentiert eine verkehrstechnisch
ungünstige Abseitslage:
- W eite Wege zum Bahnhof, zu den Geschäften, zur Apotheke, zum
Arzt, zur Schule, zum Kindergarten, zur Kirche usw. machen in der
Regel ein zweites Auto notwendig.
- Die Fußgängeranbindung an das D orf erfordert eine zweite
Überquerungsmöglichkeit an der L I 1, die dem Bebauungskonzept
nicht zu entnehmen ist.
- Eine notwendige Bushaltestelle ist nicht auszumachen.
4. Das Bebauungskonzept geht nicht auf die grundsätzliche Frage des
Bedarfs ein. Eine Bedarfsanalyse fehlt:
- Inwiefern wird der demographische Wandel bedacht (z.B.
Landflucht)?
- W ie werden potenzielle Käufer über weitere Schwierigkeiten
aufgeklärt:: Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 6% - nicht
auszuschließende Erhöhung der Grundsteuer - geringes
Arbeitsplatzangebot
- Über welche Attraktivität verfügt das Neubaugebiet Kirspenich
Hardtburg im Vergleich zu konkurrierenden Lagen in z.B. Weilerswist
oder Mechernich?
5. Das Bebauungskonzept geht im Zusammenhang mit den
Umweltschutzgütern nur auf den Arten- und Biotopenschutz ein,
nicht aber auf das Landschaftsbild und die Belange der ansässigen
Bewohner und Bewohnerinnen:
- Durch die Art der geplanten Bebauung mit ca. 120 Häusern werden
das Landschaftsbild und die Sozialstraktur nachhaltig und für die
alteingesessenen Bürger und Bürgerinnen unzumutbar beeinträchtigt.
Die Planung eines kleinparzelligen Neubaugebietes passt nicht zu dem
großparzelligen Altbaugebiet.
- B e i Realisierung der Bauvorhaben entstehen jahrelang Baulärm,
Verschmutzungen und gefährliche Verkehrssituationen.
- Das Neubaugebiet würde zu einem deutlichen W ertverfall des
Eigentums führen.
- D ie artenschutzrechtliche Untersuchung geht auf die Betroffenheit von
4 Tierarten ein und empfiehlt die Maßnahmen M l, M2, M3, V I, C I
und C2, um die Beeinträchtigungen für die nachgewiesenen Arten zu
vermeiden. Das Bebauungskonzept geht auf diese Maßnahmen nicht
ein. W ie sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden?
6. Die Interessengemeinschaft Hardtburg fordert, Alternativen zum
vorliegenden Bebauungsgebiet zu nutzen:
- Im städtischen Bereich von Bad Münstereifel gibt es nach Aussage
von Politikern genügend Bauland.
- Es gibt sinnvollere Ortsabrundungen (s.6 a) statt einer unattraktiven
Ortserweiterung in einer infrastrukturell unergiebigen Abseitslage.
- Die Interessengemeinschaft Hardtburg fordert die Stadt auf,
folgende Alternativen zu prüfen:
a) Im Stadtkernbereich:
1. Uhlenberg II
2. Seitenstraßen von "In der Otterbach"
3. Gebiet um die ehemalige Hauptschule
4. Parkhotel (plus Schleidtal)
5. Sportplatz (vor einigen Jahren von der SPD schon einmal eingebracht).
b) In Kirspenich
1. Gebiet um Fabrikstraße/Mehrzweckhalle
2. Gutenbergweg
3. Friedhofsbereich
4. Gebiete südlich und östlich der Burg
Behauptet wird von Lokalpolitikem, dass viele Areale Kirchenland sind, die
nicht genutzt werden können. Die Kirche ist aber bereit, ihre Flächen bebauen
zu lassen.
7. Das Bebauungskonzept geht nicht auf vertragsrechtliche Probleme
ein:
Die Stadt ist formaljuristisch für die Abwicklung aller Abläufe
verantwortlich. Sind die Verträge juristisch so eindeutig, dass dieses
Bebauungsgebiet die Stadt keinen Cent kostet? Sind Vertragsrechtler
eingeschaltet?
8. Fazit:
Das Gebiet Kirspenich/FIardtburg ist aufgrund der vorstehend, genannten
Gründe für eine Bebauung ungeeignet. Alternativen für potenzielle
Neubürger sind vorhanden und sollten vorrangig genutzt werden.
Die Interessengemeinschaft Hardtburg bittet Sie um eine baldige
differenzierte Stellungnahme zu den vorgelegten Einwänden.
Öffentlichkeit 12
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An die Stadtverw altung
M ünstereifel
Rathaus
z.H d. Frau Schulz
Neubaugebiet Hardtburg,„Nr,.,
M ünstereifel, den 07.04.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bestürzung habe ich Details von der o.g. Planung des Neubaugebiets
erfahren. Aus folgenden Gründen protestiere ich energisch gegen eine
solche Bebauung:
1. M ein eigenes Haus und m ir gehörende Miethäuser, alle auf der PfarrerBecker-Str. gelegen, grenzen unmittelbar an das Neubaugebiet. Ich und auch
meine M ieter werden jahrelang Lärm und Schmutz ausgesetzt. Die ohnehin
ungünstige Verm ietsituation in unserem abgelegenen Viertel wird
entsprechend noch schwieriger.
2. M ein Eigentum wird erheblich an W ert verlieren.
3. Es
werden unwiderruflich das schöne Landschaftsbild und
Naturgegebenheit zerstört. Das nimmt m ir Naherholungsraum.
4. Die Stadt sollte nicht nur an neue Bürger denken, sondern auch
fürsorglich mit den alteingesessenen Bürgern umgehen.
Sollte trotz meiner Bedenken das Projekt weiter verfolgt werden, fordere ich
einen Lärm schutzwall zur L 11, da der Verkehrslärm dieser Straße jetzt
schon hoch genug ist.
Ich fordere auch Auskunft darüber, wer den Gm nstreifen zwischen den
Gärten pflegen wird.
In Erwartung Ihrer Stellungnahme - m it freundlichen Grüßen
Öffentlichkeit 13
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Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
Marktstr. 11
Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, 11.04.2015
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
aus dem Vorentwurf des Bebauungskonzeptes Kirspenich Hardtburg geht hervor, dass die gesamte
Maßnahme durch e in e £ ]
“ “ ““ ^^rojektentwicklungsgesellschaft als Investor erfolgen soll.
Somit hat die Stadt Bad Münstereitel zwar die Planungshoheit abgetreten, jedoch nicht ihre grund
sätzliche Verantwortung und Q u a l i t ä t s k o n t r o l l e . .....
Vorweg weisen wir daraufhin, dass der immer wieder in den Raum gestellte Investor, die Firma
$ aus einer Vielzahl von Unternehmen, Sub-/ oder Tochterfirmen besteht, deren Namen sich nur
unwesentlich unterscheiden. Als Beispiel sei hier angeführt:
Somit ergeben sich eine Reihe von Fragen an Sie als Entscheidungsträger, um für uns Bürger mehr
Transparenz im Millionen-Unterfangen zu schaffen.
1. Welche Firma (konkrete vollständige Firmenbezeichnung) verfügt z.Zt. „über einen großen
Teil des Gebietes“?
2. Mit welcher Firma (konkrete vollständige Firmenbezeichnung) wird der Erschließungsvertrag
abgeschlossen?
3.a. Welche Firma (konkrete vollständige Firmenbezeichnung) wird den Durchführungsvertrag
unterzeichnen?
b. Sind Subfirmen/Bauträger zugelassen?
4.a. Wer wird die Vermarktung der Grundstücke übernehmen (konkrete vollständige Firmenbe-r
Zeichnung)?
b. Werden Grundstücke en bloc an B aufirmen/B auträger verkauft?
5. Wie viele Unternehmen, die alle nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung arbeiten, werden
bei der Durchführung des Gesamtvorhabens beteiligt sein?
6. Wie hoch wird der Kaufpreis pro qm nach vollständiger Erschließung sein?
Wir als Bürger erwarten schon in der Vorplanung die Klärung o.g. Fragen, um größtmögliche
Transparenz und Seriosität zu sichern.
D ie Stadt verfügt unseres Erachtens nicht über ausreichende und detaillierte spezifische Kompetenzen,
um die Maßnahme von der Planung bis zur Kontrolle bei der Umsetzung zu begleiten.
Da das Gesamtprojekt die Stadt aber auch keinen Cent kosten darf, sind externe Qualitätskontrollen a
priori ausgeschlossen.
Wie gedenkt die Stadt ihrer Verantwortung in diesem Problemfeld gerecht zu werden?
In Erwartung, dass die genannten Bedenken in der weiteren Planung grundlegend Berücksichtigung
finden,
verbleiben^wh/frpt freundlichen Grüßen
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H errn Bürgerm eister
Alexander Büttner
Rathaus
53902 Bad Münstereifel
Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich- Hardtburgstraße” Az: 61-26-00
Münstereifel, den 12.4.2015
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Herzlichen Dank für die Eingangsbestätigung vom 7.4.2015 als Reaktion auf
unseren .Fragekatalog vom 24.3.2015.
Uns ist natürlich bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Ö ffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 B au G B Bedenken zum Vorhaben eingereicht
werden können. Unsere umfangreiche Bedenken liegen bereits an
entsprechenden Stellen vor.
D ie Interessen-Gemeinschaft Kirspenich möchte nachdrücklich betonen, dass sie
klare Fragestellungen an Sie gerichtet hat. Dies geschah in der Erwartung, dass
diese im Sinne der immer wieder versprochenen bürgemahen Transparenz
zeitnah von Ihnen beantwortet werden.
Entsprechend sehen w ir m it Vorfreude Ihren präzisen Antworten entgegen.
M it freundlichen Grüßen
r
l
- j
IG Kirspenich-Hardtburg
12.4.2015
Stadt Bad M ünstereifel
Der Bürgerm eister
M a r k tstr
1
1 1
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Ö ffentlichkeit äußert die IG
Kirspenich-Hardtburg weitere Bedenken gegen das Bebauungskonzept,
ausgelegt bis zum 13.4.2015:
t . W eder das Städtebauliche Konzept (Punkt 3.0) noch im Abschnitt 4.0 "Inhalt
des Bebauungsplanes" weisen Ansätze zur baulichen Eingliederung des
Neubaugebietes in das Landschaftsbild noch in die vorhandene
Siedlungsstruktur aus.
1.1. Doppelhäuser kommen mit lediglich ca. 3-5% im vorhandenen Ortsteil
vor, Hausgruppen überhaupt nicht.
Deshalb muss die M öglichkeit der Errichtung von Hausgruppen grundsätzlich
unterbunden werden, die Errichtung von Doppelhäusern nur vereinzelt erlaubt
sein. Eine Ausweisung von Baufeldern ist daher zu unterbinden.
1.2. D ie an der Obergrenze ausgewiesene G R Z von 0.4 ist auf 0.2. zu
reduzieren! Denn nur dann kann von einer moderaten Bebauung gesprochen
werden kann, die dem vorhandenen Siedlungsbild entspricht.
1.3. Darüber hinaus ist eine Mindestgröße der Grundstücke von nicht unter
500qm anzustreben, w eil dies ein sinnvoller Anschluss an die vorhandenen
Grundstücke von durchschnittlich 800qm bedeutet und nur so eine harmonische
Einbettung ins Landschaftsbild erfolgt.
1.4. Es ist zu übeiprüfen, ob eine "Festsetzung von maximalen Firsthöhen über
Normalhöhennull (N H N )" oder die Festsetzung einer maximalen Höhe über
mittlerem Straßenniveau der Erschließungsstraße für die Oberkante
Erdgeschoss-Rohfußboden eine optimalere Einbettung in die vorhandene
Hanglage m it 25m Höhenunterschied ermöglicht?
2. W eiterhin weisen w ir daraufhin, dass Kirspenich am 1.7.1969 als
eigenständiger Ortsteil nach Bad Münstereifel eingemeindet wurde. D ie 2008
angeführte Einwohnerzahl von 1.242 ist sicherlich nicht mehr aktuell. Sie dient
aber dennoch als Grundlage für das Hinterfragen einer Planung mit ca. 500
Neubürgerinnen. Elier ist die Zumutbarkeit von ca. 40% für die vorhandene
Bevölkerung überschritten und gefährdet den sozialen Frieden.
Abschließend ist festzuhalten, dass das vorgelegte Konzept in vielen Kriterien
konkretisiert, reduziert und differenziert werden muss. Die angeführten Kriterien
sind so verschwommen, dass schon ein Laie Ansätze für die Einbettung in das
vorhandene Landschafts- und Siedlungsbild vermisst.
In dem nächsten Schritt, in dem die Öffentlichkeit beteiligt wird, müssen
präzisere Angaben über eine V ielfalt von Kriterien ausgewiesen werden, die
auch einer fachlichen Überprüfung der beabsichtigten Zielsetzung standhalten.
M it freundlichem Gruß
Edited by Foxit Reader
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Öffentlichkeit 15
NABU Kreisvsrband Euskirchen e;V_ Zum Etzenberg 7 53925 Kall
K reisv erb a n d E uskirchen e.V.
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
Marktstr. 11
! ihf) i
53.902 Bad Münstereifel
Ralf Wölke
Vorstand
Bevollmächtigter des NABU NRW für den
Kreis Euskirchen i.S. cf. §§ 12 LG und §5 60
BNatSchG
Landesbüro der Naturschutzverb|nde
RipshorsterStr. 306
’ -........
46117 Oberhausen .
j
,v
/
T el.:0178 - 77 69 099
r.wilke@NABU-euskirchen.de
Euskirchen, 11. April 2015
NABU Euskirchen
Zum Eizenberg 7
53925 Kail
Tel. +49 (0)2441-8396913
Fax +49 (0)2441-775050
¡nfo@NABU-Euskirchen.de
www.NABU-euskirchen.de
B e b a u ü n g s p l a n v o r e n t w u r f Mr. 54 „ K i r s p e n i c h - H a r d t b u r g i t r a ß e “
F r ü h z e it i g e B e t e i l i g u n g d e r Ö f f e n t l i c h k e i t g e m . § 3 A b s . 1 B a u G B
öeschäftskörttö
Kreissparkasse Euskirchen
BLZ38250110
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der NABU Euskirchen hat die öffentlich bekanntgemachten Unterlagen gesichtet,
bewertet sowie eine Ortsbesichtigung vorgenommen. Er ist dabei zu dem Ergebnis
gekommen, dass der Bebauungspianvorentwurf Nr, 54 „Kirspenich-Hardtburgstra
ße" nicht genehmigungsfähig ist.
Konto 1012400
IBAN DE 38382501100001012400
BlC WELADED1EUS
S p en d en k o n to
Kreissparkasse Euskirchen
BLZ382 SOI 10
Begründung:
Konto 1012400
In den Erläuterungen zum Bebauungskonzept Kirspenich, Hardtburg wird auf S. 4
ausgeführt:
IBAN DE363825011O0OO1O124OO
„Das Plangebiet ist im Landschaftsplan 04-Bad Münstereifel als Landschaftsschutz
gebiet mit dem Entwickiungsziel „Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftss
truktur bis zur Realisierung von Vorhaben über die Bauleitplanung oder anderer
Planungen" dargestellt
N aturschutzöund Deutschland (NABVj
Das Landschaftsschutzgebiet ist für Flächen dargesteiit, die derzeit außerhalb der
im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches eines Bebau
ungsplanes liegen, die jedoch laut gültigem Flächenngtzurigsplan in Zukunft einer
baulichen Nutzung zugeführt werden sollen,"
Diese Darstellung ist rechtsfehlerhaft, da nicht darauf hingewiesen wird, dass Teile
eines weiteren Landschaftsschutzgebietes betroffen sind.
BICWELADED1EU5
Kroisverband Euskirchen e.V.
Vereinssitz Euskirchen
Vereinsregister V(t Bonn
Vorstandsmitglieder gem. § 26 BGB
Anita Waffenschmidt
RatfWilke
. Rainer Lledtke
Der NABU ist ein staatlich anerkannter
Naturschutzverband (nach § 63 BNatSchG.
Bei dem temporären Landschaftsschutzgebiet handelt es sich um das LSG-53060005 LSG-Mit Befristung (Landschaftsplan Bad Münstereifel). Dieses Landschafts
schutzgebiet wurde zur temporären Erhaltung einer strukturreichen Kulturland
schaft, zur temporären Erhaltung wichtiger Lebensräume und Trittsteinbiotope in
und Partnervon Birdlife International. So
den und Beitrage sind steuerlich absettba
Erbschaften und Vennächtnisse an den
NABU sind steuerbefreit.
NABU Krelsverband Euskirchen e.V. Zum Eizenberg 7 53925 Kali
der» Ortsrandlagen sowie zur temporären Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naiurhaushalts ausgewiesen.
Das zweite flächenmäßig betroffene Landschaftsschutzgebiet ist das ständige LSG»
5306-0002 LSG-Struktuneiche Kulturlandschaft östlich Arloff und Kirspenich, Die
ses Landschaftsschutzgebiet wurde wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der
zum Teil sehr abwechslungsreichen' Landschaft, zum Erhalt der zusammenhan. genden, strukurreichen Grünlandflächen, wegen der besonderen Bedeutung des
Gebietes für die naturnahe, ruhige Erholung, zur Optimierung der Übergangszonen
zwischen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen (z.B, durch Waldmäntel),
zur Erhaltung und Optimierung der landwirtschaftlich, geprägten überwiegend of
fenen Landschaft, zur Erhaltung derGehölzstrukturen (Waldbereiche, Feldgehölze,
Hecken, Bauriireihen etc,-) in der freien Landschaft, zur Erhaltung und Optimierung
des Gesamtraumes für den .Arten- und Biotopschutz, zur Erhaltung und Optimierungdes Gebietes mit zum Teil in Nordrhein-Westfalen gefährdeten Biotopen (ins-'
besondere Trocken- und Halbtrockenrasen), wegen seiner Funktion als Gebiet mit
regional bedeutsamen Biotopverbundflächen, zur Erhaltung und Optimierung ein
zelner nach § 62 LG NW geschützter Biotope: Trocken- und Halbtrockenrasen, Wäl
der und Gebüsche trockenwarmer Standorte, Stillgewässer ausgewiesen.
Vor dem Hintergrund, dass durch den vorgelegten Bebauungsplanvorentwurf Nr.
54 „Kirspenich, Hardtbürg“ auch wertvolle Biotoptypen, die die Ausweisung als
Landschaftsschutzgebiete begründet haben, betroffen sind, sind die in § la BauGB
genannten Ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz explizit zu beachten und
in den Erläuterungen zum Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburg“ aufzuar
beiten und entsprechend eihzustellen:
1)
„Bei der Aufstellung der ßauleitpllne sind die nachfolgenden Vorschriften
zum Umweltschutz anzuwenden.
2)
(2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen wer
den; dabei sind, zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von
Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten- der Entwicklung der
Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen,
. Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur innenentwicktung zu nut
zen sowie Bödenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sol
len nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. Die Grundsätze nach
den Sätzen 1 und 2 sind in der Abwägung nach § X Absatz 7 zu berücksich
tigen. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als
Waid genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen
zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu
denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und an
dere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können.
3)
(3) Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beein
trächtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung nach dem Bundesnatur
schutzgesetz) sind in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 zu berücksichtigen.
■Der Ausgleich erfolgt durch geeignete Darstellungen und Festsetzungen
NABU Kreisverband Euskirchen e.V. Z um E lzenberg7 53925 Kalt
nach den §§ 5 und 9 als Flächen oder Maßnahinen zum Ausgleich. Soweit
dies mit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und.den Zielen
der Raumordnung sowie des Naturschutzes' und der Landschaftspflege
vereinbar ist, können die Darstellungen und Festsetzungen auch an ande
rer Stelle als arn Ort des Eingriffs erfolgen. Anstelle von Darstellungen und
Festsetzungen-können auch vertragliche Vereinbarungen nach § U oder
sonstige geeignete Maßnahmen zum Ausgleich auf von der Gemeinde b.ereitgestellten Flächen getroffen werden. 5 15 Absatz 3 des Bundesnatur
schutzgesetzes gilt entsprechend. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, so
weit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind
oder zulässig waren.
4)
(4) Soweit.ein Gebiet im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b in seinen
für die Erhaltungszieie oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandtei
len erheblich beeinträchtigt werden kann, sind die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über die Zulässigkeit und Durchführung von der
artigen Eingriffen einschließlich der Einholung der Stellungnahme der Eu
ropäischen Kommission anzuwenden. '
5)
(5) Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen,
die dem Klimpwandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der An
passung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Der
Grundsatz nach Satz 1 ist in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 zu berück
sichtigen."
geplante ßebauungsgebiet „Kirspenich, Hardtburg" grenzt unmittelbar an den
Biotopverbundkorridor VB-K-5306-016 än, der eine „besondere Bedeutung" hat:
Das
„Südlich
und östlich
des großen, zusammenhängenden Waldge
bietes "Die Hardt1' sind in Hanglage relativ artenreiche Magerwiesen
erhalten, die 'durch Feldgehoize. gegliedert werden. Das Gebiet sollte
aufgrund der Seltenheit von Magergrünland in der intensiv landwirt
schaftlich genutzten Mechernicher Voreifel erhalten und optimiert
werden."
das geplante Bebauungsgebiet „Kirspenich, Hardtburg" wird die „besondere
Bedeutung" dieses Biotopverbundkorridors funktionell entwertet.
Durch
Daher ist das Einzugsgebiet des Bebauungsgebietes „Kirspenich, Hardtburg“ auch
bezüglich der Flora zu untersuchen. Die vorgelegte, rein faunistische Artenschutzprüfung ist vor dem Hintergrund der „besonderen Bedeutung" desPianungsgebietes aus gesamtökologischer Sicht nicht ausreichend und damit rechtsfehlerhaft.
Die vorgelegte Artenschutzprüfung ist auch faunistischer Sicht rechtsfehlerhaft, da
sie die planungsrelevante Wildkatze (Felix Silvestris) nicht berücksichtigt, (s.a.
Landschaftsplan „Bad Münstereifel" 1. Änderung -Entwurf S. 70 ff. (Kreis Euskir
chen, 2010).
Darüber hinaus fehlt ein landschaftspflegerischer Begleitplan, der nach Ansicht des
NABU Euskirchen aufgrund des massiven Eingriffs in den Landschafts- und Naturhaushait durch das Bebauungsgebiet „Kirspenich, Hardtburg" als zwingend erfor
derlich angesehen wird.
NABU Kreisverband Euskirchen e.V. Zum E benberg 7 53925 Kail
Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Lage aller Flächen, in denen die „Fetdterchenfenster" angelegt werden sollen, nicht dargestellt wurden.
Aufgrund entsprechender; negativer Erfahrungen (hier: Feldharnsterschutz in der
Stadt Zülpich) sind im Falle einer Umsetzung des Bebauungsplans Nr, 54 alle Ver
trage , die bezüglich notwendiger Ausgleichs- und Ersa tzmaßnahmen abgeschlos
sen werden müssen, dem Landschaftsbeiratdes Kreises Euskirchen zwecks rechtli
cher Prüfung der Vertragsinhalte vor Vertragsabschluss vorzulegen. Darüber hin
aus sind die Vertragsinhsite durch entsprechende Einträge im Grundbuch rechtlich
abzusichern. Der Projektträger hat desweiteren Sicherheiten zu hinterlegen, um zu
gewährleisten, dass die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Falle
einer Genehmigung des Bebauungsplans Nr. 54 langfristig und nachhaltig auch
umgesetzt werden können. Darüber hinaus hat. er ein Monitoring zu finanzieren,
mit denen der Erfolg dieser Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen nachgewiesen wer
den kann.
. •
Darüber hinaus sind alle potentiellen Bauherren im Bebauungsgebiet „Kirspenich,
Hardtburg" im Sinne des Verbraucherschutzes darüber aufzuklären, dass ihnen
aufgrund der Bodenbeschaffenheit Baumehrkosten.entstehen, die an anderer Stel
le z.B. auch in Bad Münstereifel in dieser Form nicht auftreten können.
Mit freundlichen Grüßen
'Ü a Jj U x S w ,
RalfWilke
Vorstand
Bevollmächtigter des NABU NRW
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Öffentlichkeit 16
Stadt Bad Münstereifel
-Bauamt53902 Bad Münstereifel
Bebauungskonzept "Kirspenich Hardtburg"
Sehr geehrte Damen und Herren,
ln den Vorentwurf zum Bebauungskonzept "Kirspenich Hardtburg" konnte ich Einblick
nehmen, hierfür herzlichen Dank.
Mein Stellungnahme lautet:
1. Bedarfsanalyse "Wohnraumbeschaffung"
Ein Projekt dieser Größenordnung mit staatlicher Beteiligung fordert eine nachvollziehbare
Bedarfsanalyse. Hieraus muss erkennbar sein, weshalb eine Wohnraumbeschaffung in dem
geplanten Umfang und zum jetzigen Zeitpunkt unabdingbar notwendig ist. Ein wichtiger
Aspekt besteht darin, dass durch eine solche Maßnahme die Lebensqualität der jetzigen
Bewohner eingeschränkt und der funktionierende Naturhaushalt beeinträchtigt wird.
2. Attraktivitätssteigerung
Bei Nachweis des Bedarfs, der von den Aufsichtsbehörden zu prüfen und anzuerkennen ist,
sollte eine Attraktivitätssteigerung sowohl des vorhandenen als auch des konzipierten
Wohngebietes angestrebt werden. Die vorhandene Infrastruktur (enge Straßen, zum Teil
ohne Parkstreifen, keine öffentlichen Parkflächen, Mehrfamilienhäuser außerhalb der
Bebauungspläne) muss als katastrophal bezeichnet werden. Außer Kirche, Burg und
Kläranlage gibt es in Kirspenich nur eine Besonderheit, die Natur, die es in optimaler W eise
zu erhalten gilt.
— Größerer Zuschnitt der Grundstücke
Die vorgesehenen Minigrundstücke sind familienfeindlich und nicht geeignet, junge Familien
für eine Ansiedlung zu gewinnen (Kinder brauchen Bewegungsraum). Die
Grundstücksgrößen sollten sich zumindest an den Parzellen des Bebauungsplanes 1 (südlich
der Pfarrer-Becker-Straße) orientieren. Fazit: Weniger Minigrundstücke zu Gunsten größerer
bebaubarer Flächen.
— Infrastruktur
Ausreichend breite Straßen mit Parkstreifen, öffentliche Parkflächen (Besucher und evtl.
auch Bewohner), Kinderspielplätze, Ruhezonen für Ältere sind unabdingbare Ansprüche an
eine sozial ausgerichtete, attraktive Wohnraumgestaltung. Im Konzept müssten diese
Forderungen zu Lasten der vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen umgesetzt
werden.
— Keine Mehrfamilienhäuser
Die Mehrfamilienhäuser zwischen der Pfarrer-Becker-Straße (Bebauungsplan 1) und der
südlichen Grenze der Konzepts (Bebauungsplan 54) sind eine willkürliche Entscheidung der
Stadt Bad Münstereifel als Planungsbehörde und des Kreises Euskirchen als
Genehmigungsbehörde. Es gibt keinen Bebauungsplan. Grundlage war lediglich der
Flächennutzungsplan. Die Anpassung an die vorgegebene Bebauung des Bebauungsplanes 1
wäre korrekt gewesen. Eine solche Fehlleistung darf sich nicht wiederholen.
— Querung der L 11
Die Überquerung der L 11 in Flöhe der Flardtburgstraße ist mit außerordentlichen
Schwierigkeiten verbunden. Hier muss kurzfristig eine gefahrlose Regelung getroffen
werden. Im Falle der Realisierung müsste für das neue Baugebiet eine weitere
Querungshilfe, z.B. in Form einer Fußgängerampe!, für eine Verbindung zum Ortskern
gefunden werden.
— ÖPNV
Das Wohngebiet nördlich der L 11 darf nicht weiterhin von der Außenwelt abgeschnitten
bleiben. Der ÖPNV muss seine Zuständigkeit auf diesen Bereich ausdehnen.
Mit freundlichem Gruß und bestem Dank
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Öffentlichkeit 17
DiözesanCaritasverband für das
Erzbistum Köln e.V.
Diözesan-Caritasveiband e.V. •Postfach 10 09'62 ••50449 Köln
Stadt Bad Münstereifel
Amt für Stadtentwicklung
Marktstr.11
53902 Bad Münstereifel
•.
Geöfgstraße 7,50676 Köln
Zeiefon-Zentrale 0221 2010-0
-Z
7
Ihr Zeichen
Ihr Schreiben vom
Unsere Zeichen
503 We/al
Wilhelm Vt/eber
Telefon-Durchwahl 0221 2010-217
Telefax 0221 2010-100
wilhelsn.weber@cariiasnei.de
www.carifasnef.de •
Datum
05.05.2015
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Bau-GB zum
Bebauungsplan 54 - Kirspenich/jHardtburgstraße-Qst
Sehr geehrte Damen und Herren ,
der Diözesan-Caritasverband ist Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Arloff, Flur 2,
Nr. 455. Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von 7.300 qm.
Bei Einsicht des oben angesprochenen Bebauungsplan-Entwurfs mussten wir feststellen,
dass bei der Erschließung der G esamtfläche das G rundstück des DiözesanCaritasverbandes durch die Firma
eingebunden wurde.
Dieses ist umso verwunderlicher, Ja^eTeinem tlfsprünglichen planerischen Konzept, die
Erschließung der Gesamtfläche über das Grundstück des Diözesan-Caritasverbandes
erfolgen sollte (siehe Anlage 1).
Da wir nach wie vor an einer Vermarktung dieses Grundstückes interessiert sind, bitten wir
Sie bei der Erstellung des Bebauungsplanes dafür Sorge zu tragen, dass das Grundstück
auch nach dem jetzt vorliegenden Konzeptentwurf zukünftig erschlossen und bebaut werden
kann.
ln diesem Zusammenhang verweisen wir auf einen Entwurf aus dem Jahre 2001 hin,
welchen wir in der Anlage 2 beigefügt haben.
stehen wir gerne zur Verfügung und verbleiben
Grüßen
Anlage
Pax-Bartk Köln
IBAN: DE97 3706 0193 0020 6000 12
BIC: GENODED1PAX
Kto: 20 600 012 J BIZ: 370 601 93
Kreissparkasse Köln
[BAN: DE33 3705 0299 0000 0045 72
BIC: COKSDE33
Kto: 4572 ) BLZ: 370 502 99
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE46 3702 0500 0001 0632 00
BIC: BFSWDE33XXX
Kto: 1 063 200 | BLZ: 370 205 00
STADT BAD MÜNSTEREIFEL
Anlage 2
BEBÄUUNGSKO NZEPT FÜR DAS G EBIET "HARDTBURGSTRASSE - O ST" IN KIRSPENICH
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Öffentlichkeit 18
An die Bürgermeisterin
der Stadt Bad Münstereifel
Rathaus
M ünstereifel, den 29.2.2016
Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich, Hardtburgstraße
Hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschiuss.
TOP 13 der 8. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 3.3.2016
Sehr geehrte Frau Bürgerm eisterin,
•
das geplante Bebauungsgebiet grenzt unmittelbar an unser Grundstück *...
. Eine Realisierung wäre mit weit reichenden irreversiblen
Eingriffen in die bestehende Landschaft verbunden und muss daher sorgfältig
geprüft weiden.
Das Ihrerseits im W ahlkam pf geäußerte Versprechen, möglichst viele
interessierte Bürgerinnen in Entscheidungsabläufe einzubeziehen, sehen w ir in
der o.g. Angelegenheit missachtet.
D ie o.g. Beschlussvorschläge wurden der Ö ffentlichkeit auf 130 Seiten wenige
Werktage (am 26.2.2016) vor der entscheidenden Sitzung zugänglich gemacht.
Eine grobe Durchsicht hat eine ganze Reihe von Fragestellungen“ und
Widersprüche ergeben, die w ir gerne unter Einbezug externer Fachleute im
Detail prüfen lassen wollen. W ir würden dann von unserem Recht Gebrauch
machen wollen, durch Hinweise auf vorhandene Unzulänglichkeiten die
Politiker in ihren zukunftsträchtigen Entscheidungsfindungen zu unterstützen.
E in Politikstil, der bei Entscheidungsfindungen von einer derart extremen
Tragweite Zeitdruck aufbaut und die politischen Entscheidungsträgerp sowie die
interessierte Ö ffentlichkeit zu Kenntnisnehmem degradiert, konterkariert Ih r o.g.
Versprechen.
V or diesem Hintergrund beantragen w ir hiermit, den (TO P 13 auszusetzen, so:
dass den angesprochenen Belangen angemessen Rechnung^etragen-wi-rdr
In Erwartung Ihrer Antwort verbleiben w ir m it freundlichen Grüßen