Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (RD 577-X - Anlage 9 - Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
8,0 MB
Datum
05.07.2016
Erstellt
17.06.16, 12:54
Aktualisiert
17.06.16, 12:54

Inhalt der Datei

Öffentlichkeit 1 Edited by Foxit Reader Copyright(C) by Foxit Software Company,2005-2008 For Evaluation Only. An die Stadtverwaltung Bauam t 53902 Bad Münstereifel Kirspenich, Hardtburgstraße Bebauungskonzept; Ratsdrucksache 87-X/Z-l Münstereifel, im September 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, unter Einbeziehung des im Stadtentwicklungsausschuss am 16.9.2014 diskutierten Bebaiiungskonzepts und eines intensiven Meinungsaustauschs fordern die Unterzeichnenden eine Korrektur des Bebauungskonzepts in folgenden Bereichen: I. Städtebauliches Konzept (Punkt 3.0; S. 5) - Die verkehrstechnische Erschließung soll ausschließlich über eine Anbindung an die L 11, nicht über die Hardtburgstraße erfolgen. Begründung: D ie Hardtburgstraße ist der einzige asphaltierte Zugang zum Naherholungsgebiet im Hardtwaid. Sie wird intensiv durch Spaziergänger, Rollstuhlfahrer und Pilgerlnnen als Teil des überregionalen Jakobsweges genutzt. Eine Einbeziehung dieser schmalen Straße (ca. 3 m breit) würde die schon jetzt existierenden Gefahrenmomente durch zu schnell fahrende Autos und L K W s (Holztransporte) erheblich erhöhen. D ie sozialverträglichste und kostengünstigste Lösung wäre eine Lücke zwischen Bebauungsgebiet und Hardtbergstraße in Form einer Sackgasse im Neubaugebiet zu schaffen und den jetzigen Zustand zu belassen. Allerdings wären verkehrsberuhigende Maßnahmen angezeigt, etwas durch Verkehrschilder (Spielstraße, Beschränkung auf 30 km/h) durch Polder oder einer Schranke. - D ie Bebauungsform in Form von Kleinstparzellierung und Hausgruppen (Reihenhäuser m it 8 Einheiten; 16 Stellplätzen) ist abzulehnen, w eil sie nicht ins existierende Landschaftsbild passt. D ie Planung würde zu einer Verdopplung der Einwohnerzahl des bestehenden Viertels fuhren. Sie steht im extremen Gegensatz zu dem gewachsenen Viertel m it größeren Parzellierungen. D ie geplante Bebauung stellt keine „Ortsabrundung“ dar, sie öffnet vielm ehr M öglichkeiten zu einer weitergehenden Ausweitung (andere Kanalseite). - W ie Beispiele in der näheren Umgebung (Flam ersheim ) zeigen, muss eine Unterdimensionierung der Kanalführung vermieden werden. W ir lehnen insofern eine Anbindung' an das Kanalsystem in unserem Viertel ab, wo schon jetzt bei Starkregen feuchte K eller (Ecke Dr.-Verkeek; Pfr.-Becker-Str.) zu beklagen sind. II. Umweltbelange/Artenschutz (Punkt 4.0; S. 5) D ie Umsetzung nach § la Bau G B fordert die Beachtung von ,rBelange(n) des Naturschutzes, der Landschafispflege und des Artenschutzes". Sie setzt damit Bodengutachten und eine Umweltverträglichkeitsprüfung voraus. Dabei wären folgende kostenträchtige Problemfelder zu beachten: - D ie engräumige Reliefunterschiede weisen das Plänungsgebiet als für eine anspruchsgerechte Bebauung als grundlegend ungeeignet aus. Es müssten massive Erdbewegungen vorgenommen werden unter Beachtung hydrolo­ gischer Belange. Dazu gehören Vermeidung von Versiegelungen ohne Kom ­ pensationsmaßnahmen, Beseitigung von jetzt schon existierender Stau nässe sowie von Erosionen durch die zu erwartende Zunahme von Starkregen. - Es müssen sorgfältige tiefbauliche Analysen in Bezug auf den V erlauf von existierenden Fels- und Kalksteinbändern sowie von Bomben umgesetzt werden. Das Kirspenicher Feld diente Ende 1944, Anfang 1945 als Notabwurfgebiet für Bom ben von abgeschossenen alliierte Kampfflugzeugen, die dann in der näheren Umgebung aufschlugen - B e i der Umweltverträglichkeitsprüfimg muss bedacht werden, dass den Anwohnerinnen jahrelanger Baulärm, Luft- und Straßenverschmutzung, Verkehrseinschränkungen zugemutet werden. Dies widerspricht den allgemeinen Anforderungen an den Schutz gesunder Wohnverhältnisse, besonders von älteren und behinderten Menschen, die m ittlerweile den überwiegenden Teil der Anwohnerinnen ausmachen. In diesem Zusammenhang wird auch nachdrücklich ein Lärmschutzwall gefordert. D ie L 11 ist eine hoch frequentierte Zubringerstraße zu den Autobahnen nach Köln und Bonn. - Das Wirkungsgefüge der Natur wird erheblich eingeschränkt. Besonders gefährdet sind verschiedene waldnahe Greifvögel, Buntspechte, Feldlerchen, Fledermäuse. Sogar sehr Schätzungswerte Rotmilane sind gesichtet worden. M itten im Bebauungsgebiet befindet sich zudem ein Biotop. - Um das neue Viertel sozialverträglich zu gestalten, wären eine Bushaltestelle (Schulbusse) und ein Kinderspielplatz notwendig. Die Unterzeichnenden bitten um Beachtung der vorgebrachten Bedenken und um Wahrung der Interessenlagen langjähriger Bürgerinnen! M it freundlichen Grüßen Edited by Foxit Reader Copyright(C) by Foxit Software Company,2005-2008 For Evaluation Only. Öffentlichkeit 2 An den Bürgermeister der Stadt Bad Münstereifel 53902 Bad Münstereifel p^K.v.Ahy. •J ü '¿F I: i Bebauungsplan Nr. 54 des Stadtentwicklungsaiisschusses vom 03.09.2014 „Kirspenich, Hardtburg“ / _.,,V Städtebauliches Konzept 3.0 4 /' ,/ / 23. Oktober 2014 f Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Unterzeichnenden bitten, obiges Konzept zu überdenken und zu korrigieren. Die verkehrstechnische Erschließung des Neubaugebietes muss zwingend über die neue Anbindung an die LI i und nicht über die Hardtburgstraße erfolgen. Die Hardtburgstraße ist in ihrer jetzigen Form ein von Spaziergängern, Pilgern (Jakobsweg), von Familien mit kleinen Kindern und Rollstuhlfahrern intensiv frequentierter Weg, der überwiegend auf der Fahrbahn genutzt wird. Bürgersteige, w ie schon im unteren Teil der Straße vorhanden, eignen sich weder für Kinder mit Lauf- oder Fahrrädern, Inlinem oder Rollern noch für Rollstuhlfahrer und Wandergruppen. Die Hardtburgstraße ist ein landschaftsgerechter Zugang zum Naherholungsgebiet Hardtwald, der negativ verändert würde, wenn er in das Verkehrsnetz des riesigen Neubaugebietes einbezogen würde. Flinzu kommt, dass die Hardtburgstraße in ihrem unteren Teil den gesamten Verkehr der bestehenden Siedlung, die saisonbedingten Holztransporte aus dem Hardtwald sowie die Fahrzeuge der Kläranlage zur L 11 abführt, was in einem reinen Wohngebiet mit parkenden Autos der Anlieger auf beiden Seiten schon heute zu Behinderungen fuhrt und eine Zumutung für die Anwohner ist. Außerdem ist sicher angezeigt, die verkehrstechnische Erschließung des geplanten Projektes und den damit verbundenen Lärm sowie die Luft- und Straßenverschmutzung durch Baufahrzeuge nicht zu Lasten langjähriger Anwohner durchzuführen. Eine allen gerecht werdende Lösung ist: eine Sackgasse zwischen dem Neubaugebiet und der Hardtburgstraße anzulegen und die Hardtburgstraße in ihrem jetzigen Zustand beizubehalten. In Bezug auf die Bebauungsform, Kanalführung und Umweltbelange/Altenschutz verweisen wir auf die Ausführungen weiterer Anwohner vom September 2014. Mit freundlichen Grüßen / Kopien an: die im Rat der Stadt Bad Münstereifel vertretenen Parteien den Landrat des Kreises Euskirchen (Kreisverwaltung Abteilung IV) und die Bezirksregierung 31/51, Pressestelle der Stadt Köln Edited by Foxit Reader Copyright(C) by Foxit Software Company,2005-2008 For Evaluation Only. Öffentlichkeit 3 An den Bürgerm eister^*' •k W~ der Stadt M ünstereifel . . - Rathaus f 53902 Bad M ünstereifel y yy y-" i , J- '!>• 11. 1* » I Vfi 1 J*». »— 1 Münstereifel, den 28.11.2014 Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich, Hardtburg" Hier: Antrag zur Änderung des Landschaftsnutzungsplans vom 11.11.2014 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, mit Bezug auf unsere Schreiben vom 2.10.2014 drücken w ir nachdrücklich unsere Irritation aus, dass die unsererseits vorgebrachten Bedenken nicht berücksichtigt werden, sondern jetzt sogar ein Erw eiterungsgebiet an der Hardtburgstraße in den neuen L N P einbezogen wird. W ir machen auch hier grundlegenden Bedenken geltend, dass dieses Gebiet aus folgenden Gründen völlig ungeeignet fü r eine Bebauung ist: 1. Dieses Bebauungsgebiet würde Naherholungsgebietes verstoßen. gegen die Schutzw ürdigkeit eines 2. Der kalkhaltige Boden führt hydrologisch nach Regen zu erheblicher Stau nässe; bei Starkregen sogar zu sumpfähnlichen Bodenverhältnissen. 3. Das neue Bebauungsgebiet verstößt gegen den Schutz eines langjährig gewachsenen Biotops. H ier sind Uhus und W ildkatzen gesichtet worden. W ir bitten, diese berücksichtigen. Bedenken M it freundlichen Grüßen jetzt und bei weiteren Planungen zu Öffentlichkeit 4 Edited by Foxit Reader Copyright(C) by Foxit Software Company,2005-2008 For Evaluation Only. An den Bürgermeister der Stadt Münstereifel - Rathaus 53902 Bad M ünstereifel L Miinstereifel, den 14.12.2014 Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich, Hardtburg" Sehr geehrter Herr Bürgermeister, es haben sich weitere Aspekte ergeben für die Abstandsnahme zum o.g. Baugebiet. W ir ergänzen insofern unsere in den Schreiben vom 2.10.2014 Bedenken und dokumentieren diese gemäß Präklusionsvorschrift in schriftlicher Form, um sie in einem eventuellen Klageverfahren zu nutzen. I. Erfahrungen mit bisheriger Bebauungsplänen der Stadt Münstereifel Einleitend wollen w ir betonen, dass die Umgangskuitur mit der städtischen Behörde, genannt sei vor allem Frau Schulz, bisher angenehm ist. Dennoch hat sich in der Vergangenheit bei Bürgerinnen ein tiefes M isstrauen aufgebaut, ob die Stadt verantwortungsvoll mit öffentlichen Geldern umgeht. A ls tiefgreifendstes Beispiel sei der Ausbau des St. M ichael-Gym nasium s angeführt. Das auch von außen (IH K ) kritisiertes Vorgehen, die durch Planungsfehler bedingte Haushaltslücken unentwegt durch Erhöhung von Abgaben (Grundsteuer B).auszugleichen, muss auf allen Ebenen verhindert werden. 1. In Bezug auf das o.g. Bebauungsgebiet hat Bad Münstereifel den Anschluss verloren. Durch die zahlreichen Neubaugebiete in Flamersheim und Mechernich ist das Käuferpotenzial an "jungen" Fam ilien abgeschöpft. (vgl. dazu auch demographischer W andel). In Mechernich verläuft die Lückenschließung in den Neubaugebieten jetzt eher schleppend (ca. 50% Leerstände). D ie Situation wird zukünftig negativ verschärft durch die radikale Erhöhung der Grunderwerbssteuer. 2. V or diesem Hintergrund fordern w ir belastbare Bedarfsanalysen. W ir halten die Aussage "Revitalisierung des von Landflucht bedrohten Stadtge­ bietes" für unrealistisch. D ie von uns befragten jungen Fam ilien würden nicht in die "Pampa Kirspenich" ziehen, wo sie mit hohen Baukosten und infrastruktureller Isolation rechnen müssen. Erfahrungen bei Miethäusern zeigen, dass die vermietbar sind. Wohnungen hier nur mit extremen N iedrigpreisen 3. W ir verweisen auf die Zielsetzungen sowohl des L E P s als auch des Regionalplans, dass in Orten unter 2000 E. den planerischen Nachweis des Bedarfs der ortsansässigen Bevölkerung als zwingende Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans erforderlich ist. V g l. beispielhaft ein U rteil des Verwaltungsgericht Münster 7A 186/06 B R S 70 N r.l vom 4.12.2006. Die Stadtverwaltung agiert hier mit formaljuristisch nicht haltbaren Ausgangstagen. Sie geht von einem Doppelort ArloffKirspenich aus. De facto sind Arloff und Kirspenich getrennte Orteile der Stadt Bad Münstereifel. Kirspenich m it ca. 1.300 Einwohnern erfüllt nicht den o.g. Vorgabebestand. II. Infrastruktur 1. Verkehrstechnische Isolation Dem immer wieder in der Öffentlichkeit proklamierten Argument, das Neubaugebiet "Hardtwald" Kirspenich sei infrastrukturell hervoixagend erschlossen, widersprechen wir in aller Schärfe. W ir Anwohner sind auf P K W s, bei doppelter Berufstätigkeit sogar auf zwei (!) Autos angewiesen, um Geschäfte, Fachärzte, Apotheke, KFZ-W erkstätten oder Bahnhöfe zu erreichen. Das erzwungene Pendlertum bei erhofften 500 Bewohnern erhöht die Umweltbelastungen und widerspricht einer ganzen Reihe von gesetzlichen Vorgaben. H ier sei beispielhaft das Gesetz zur Landesent­ wicklung in der Fassung vom 19. Juni 2007, G V N R W , S. 227 genannt. 2. Gefahr der sozialen Exklusion statt Inklusion: Es werden immer w ieder Klagen von älteren und behinderten Bürgerinnen laut, die wegen anhaltender Gefährdung nicht die L 11 überqueren können. Das Verkehrsaufkommen der L 11 beläuft sich in Hochfrequenz-Zeiten auf 600 Fahrzeuge pro Stunde. W ir fordern hier eine zukunftsorientierte Dauerlösüng. D ie politisch intensiv proklam ierte Inklusion setzt voraus, dass hier Überquerungsmöglichkeiten für ältere Bürgerinnen mit R o lla io r oder Rollstuhl geschaffen werden. Dazu gehören üblicherweise Rampen. Es muss gesichert sein, dass ältere und behinderte Menschen Grundversorgungen (vgl. 1) erledigen können. Die inform ell von Vertretern des Stadtrates vorgebrachte Lösung einer Unterquerung an der Erftbrücke ist unzumutbar, da hier der Abstieg über Treppen zu steil und damit sturzgefährlich ist und etwa mit Rollator gar nicht zu nutzen ist; zudem ist die E rft bei Starkregen überflutungsgefahrdet und bei Frost sind die Wege vereist. 3. Nachhaltige Zerstörung des Landschaftsbildes Eine solche umfängliche kleinparzellige Baumaßnahme in unm ittelbarer Nähe eines großparzellig A ltviertels würde die jetzt ins Landschaftsbild passende Siedlungsstruktur ..nachhaltig zerstören; darüber hinaus dem Naturgefüge durch Versiegelung ' irreversib le Schäden zufügen. Entsprechend sollten bei-allen bauleit-planerischen Abwägungen vorrangig M öglichkeiten der Innenverdichtung (Baulücken, Brachen, Leerstände) berücksichtigt werden. In unserem Schreiben vom 2.10.2014 haben w ir alternative Baugebiete genannt. Sie sind zu ergänzen durch Lückenschließung im Gebiet Uhlenberg I I und von Teilen der Anliegerstraßen von "A n der Otterbach". 4. Soziale Struktur D ie Stadt spricht von zusätzlich kalkulierten 500 Einw ohnern durch die geplanten ca. 140 kleinstparzellierten Bau-Grundstücke. Das stellt gegenüber dem Altbaugebiet mit ca. 100 Grundstücken und 250 Anwohner eine erdrückende numerische und soziale Überformung dar und widerspricht damit ebenfalls rechtlichen Vorgaben. III. Finanzielle Konstellationen 1. W ir machen darauf aufmerksam, dass das von der Stadt in den Raum gestellte Null-Summen-Spiel durch Übertragung aller Kosten auf eine Investorfirm a naiv und populistisch wirkt. 2. Die Kosten-Übertragung auf eine Investorfirm a setzt die Beteiligung hochkarätiger Vertragsrechtlern voraus, um die Interessen der Stadt einzu­ bringen und zu kontrollieren. Größere Investorfirm en verfugen über solche Fachleute. W ir befurchten, dass hier die Stadt "über den Tisch" gezogen wird und für nicht beachtete Auflagen in M illionenhöhe in Regress genommen werden kann. 3. Der Stadt obliegt eine grundsätzliche Aufsichtspflicht zur Umsetzung der einzelnen Erschließungsschritte, die Pflich t zu sog. Funktions­ kontrollen. Sollte die Investorfirm a die im Vertrag rechtsverbindlichen festgesetzten Auflagen nicht erfüllen, sollte von der Zulassungsbehörde (Stadt) der betreffende Verwaltungsakt unter den Voraussetzungen des V w V fG widerrufen werden (vgl. § 49). 4. Entsprechend sollte die Stadt bei der Erstellung des B-Plans auf einen Umweitverträglichkeitsprüfung dringen, das M onitoring einbezieht. Eine Unterlassung stellt nach § 214 Abs l, .Satz 1 N r 3 Bau G B einen beachtlichen Mangel dar und kann zur Rechtsunwirksamkeit des Plans führen. In diesem Zusammenhang muss die Stadt bei der Investorfirm a auch konkret auf Nachweis drängen, w ie sie mit unmittelbarer Flächeninanspruchnahme (auch temporär) und den daraus entstehenden Beeinträchtigungen durch Lärm, Baustraßen, Arbeitsstreifen etc.) umgehen w ill. Betroffen sind vor allem die östlich und nördlich an der Pfarrer-Becker-Str. gelegenen Grundstücke. H ier sind auch Lärmschutzwälle (vgl. Flamersheim) einzube­ ziehen. Diese Nachweise müssen von dem Investor als vorgelagerte Beteiligung vor der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung öffentlich gemacht werden. 5. D ie Stadt muss in den Verträgen auch darauf achten, dass sie nicht für die Einrichtung von verkehrtechnischen Anschlüssen, Bürgersteigen, Beleuchtungen oder Kinderspielplätze aufkommen muss. Eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B ist unzumutbar. 6. Das P ro fil großer Investorfirmen wird geprägt durch Tochter- oder sogar Enkelfirmen. Dieses Firmengeflecht ist für Außenstehenden schwer zu durchschauen, bietet aber juristisch leichte Möglichkeiten, eine der einbezogenen Firm en in Insolvenz zu schicken. Solche Fälle sind bei B e ­ bauungsmaßnahmen in Euskirchen und zuletzt in Mechernich aufgetreten. Wir bitten die Stadt eindringlich, sich hier abzusichern! 7. Darüber hinaus muss die Stadt auch auf Regressansprüche Bauschäden achten. Dies bezieht sich etwa auf Undichtigkeiten Kanalbauten (vgl. Flamersheim, neuerdings auch W eilersw ist). bei bei W ir bitten, dass Sie die vorgebrachten Bedenken in Ihr Abwägungsprofil so auizim ehm en, dass eine überzeugende Transparenz für uns gesichert ist. W ir werden den Ablauf der genannten Baumaßnahme kritisch begleiten. M it freundlichen Grüßen ___________ ...Linteressengemeinschaft gegen den Bebauungsplan Kirspenich "Hardtburg". Zur K enntnisnahm e der Fraktionsvorsitzenden aller Parteien. Öffentlichkeit 5 IG Bebauungsgebiet Hardtburg Edited by Foxit Reader Copyright(C) by Foxit Software Company,2005-2008 For Evaluation Only. 3.1.2015 Konzept Bebauungsgebiet Hardtburg Sehr geehrte Frau Schulz, wir hoffen, dass Sie ruhige Weihnachtstage verbracht haben und gut ins neue Jahr gelangt sind. Anbei überstellen wir ihnen ein Schreiben an Herrn Reidenbach zur Kenntnisnahme. Es dient auch als Grundlage, schon bei der Konzeption des o.g. Neubaugebietes die Sicherheit der Fußgänger sicherzustellen. Die bestehende ist-Situation verdeutlicht drastisch, dass bei vergangenen Planungen die Stadt Bad Münstereifel zu keinem Zeitpunkt eine grundlegende Konzeption für die sichere Überquerung der 111 im Blick hatte. Die nun angedachte Erweiterung des Siedlungsbereichs Hardtburg um ca. 500 Neubürger I _____ potenziert die grundsätzliche Gefahrenlage. Zur Erreichung aller Versorgungseinrichtungen muss die L11 überquert werden. Bei der Dimension des ausgewiesenen Bebauungsgebietes wird eine einzige Über­ querungsstelle nicht ausreichen. Die rechtlichen Vorgaben legen fest, dass die Stadt Bad Münstereifel und nicht der Investor in der Fürsorgepflicht uns Bürgern gegenüber steht und sich vor der Erstellung eines B-Planes bereits intensiv mit Lösungsmögiichkeiten auseinanderzusetzen. Diese müssen unbedingt unter den Aspekten alternde Bevölkerung, Zunahme der Fußgängerzahl und gleichzeitigem Anstieg der Verkehrdichte eine dauerhafte sichere Überquerung aller Fußgänger gewährleisten. Mit freundlichem Gruß 22.12.2014 Sehr geehrter Herr Reidenbach! Wie ich erfuhr, wird bei der Verkehrsschau am 15.1.2015 auch der Fußgänger­ überweg Bonner Straße - Hardtburgstraße wieder ins Visier genommen. Ich darf Sie auf die grundsätzliche Problematik der fußläufigen Anbindung des Siedlungsgebietes Hardtburg an den Ortsteil Kirspenich bzw. Arloff hinweisen (s. Skizze), basierend auf langjährige Erfahrung. Standpunkt 1: Bonnerstraße - Hardtburgstraße Die gefahrvolle Situation an dieser Stelle für alle Fußgänger ist bekannt. Standpunkt 2: Röntgenweg (oberer Teil Bonnerstraße) - Keltenstraße Aus dem Röntgenweg (berer Teil Bonnerstr.) kommend, überqueren Fußgänger und Radfahrer die L11, um dann hinter der Leitplanke auf den offiziellen Fußweg zum Keltenstraße zu gelangen. Standpunkt 3: Ehrlichweg - Herrenweide Hier klettern Fußgänger vom/zum Friedhof (kirche) oder von/zu der Bushaltestelle kommend über die Leitplanke, um auch dort über einen offiziellen Fußweg in das Wohngebiet zu gelangen. Eine Seniorin berichtete mir uniängst, dass sie da eine wesentliche bessere Übersicht über den Verkehr hätte. Standpunkt 4: Ehrlichweg/Flettenbergweg - Pfr.-Becker-Straße Auch hier queren Fußgänger aus dem Ort kommend die L11, laufen linksseitig die L11 hoch, um dann über einen Feldweg auf die Pfarrer-Becker-Straße zu gelangen. Ich darf Sie nachhaltig bitten, in allen weiteren planerischen Überlegungen mit den betreffenden Verantwortlichen nach einer grundsätzlich sicheren Überquerung für Kinder, Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollator, im Rollstuhl und Radfahrer zu suchen. Aspekte wie stetige Zunahme des Verkehrs auf der L11, sie ist eine überregionale Straße, die Landkreise verbindet, und den demographischen Wandel mit der Zunahme der älteren Bevölkerung sollten dabei grundlegend mit eingebracht werden. Die von den örtlichen Politikern eingebrachte Lösung, die Unterquerung der L11 auf dem Weg an der Erft entlang ist absurd, da hier Treppen zu bewältigen sind, der Weg einsam, uneben und unbeleuchtet ist. Muss erst ein weiteres Todesopfer zu beklagen sein oder ein Überfall geschehen, bis die Verantwortlichen aufwachen? Ich hoffe nicht! Mit freundlichem Gruß nnps;//www.gw5' Google Maps Pfarrer-Becker-Straße, 53902 Bad Münstereifel Reiseziel auswahlen oder auf Karte klicken.. *ri-C'öcoksf-Strs<7n sfr, .tsfA ^i-ß à# % --Oü^ % •fe "*?/> Kartendaten © 2015 QeoBasis-DE/BKG (©2009), Google 50 m 01.01.2015 2 ] 1 von 1 Öffentlichkeit 6 IG Bebauungsgebiet Hardtburg Edited by Foxit Reader Copyright(C) by Foxit Software Company,2005-2008 For Evaluation Only. 8.1.2015 Sehr geehrte Frau Schulz, bitte lassen Sie mir zu folgenden Anfragen eine kurze Antwort, auch per Mail zukommen. 1. ln einem Neujahrsgruß der örtlichen CDU-Ratsmitglieder als Beilage des gestrigen Wochenspiegels, verwirrt mich in einem Artikel über das Baugebiet "Kirspenich - Hardtburg" folgendes Zitat : "Aktuell befindet sich das Verfahren in der Offerilage. Das bedeutet, dass alle Belange öffentlicher Träger und Anwohner in den Abwägungsentscheidungen behandelt und berücksichtigt werden." So wie wir den ordnungsgemäßen Ablauf der Bauleitplanung verstanden haben, befindet sich dieser momentan in einer Vorplanungsphase, dessen Ergebnis ein erster vorläufiger B-Plan ist. Erst danach erfolgt eine erste Offenlegung. Ist dies so und haben die o.g. Herren da einige Dinge durcheinander geworfen? 2. Wenn Ihnen nach 3 Monaten noch keine Stellungnahme der BZR vorliegt, kann es sein, dass diese eventuell einer anderen Stelle der Verwaltung vorliegt? Und wenn "Ja", welcher? Wie sieht die weitere Planung seitens der Stadt ohne zustimmende Reaktion der BZR auf den Antrag der Flächenänderung aus? 3. Als sachkundige Bürgerin schlage ich vor, die Ortsbegegung am 3.3.2015 an der kath. Kirche Arloff zu starten, um von dort - evtl. in Kleingruppen - sich die vier neuralgischen Punkte der Überquerung der L11 anzuschauen. Für eine kompetente Führung in zeitlicher Effektivität stehe ich gerne zur Verfügung. In Erwartung einer kurzen Beantwortung meiner Fragen verbleibe ich mit freundlichen Grüßen i.V. Edited by Foxit Reader Copyright(C) by Foxit Software Company,2005-2008 For Evaluation Only. Öffentlichkeit 7 ■' ... fi ;f{- SO den Bürgermeister der Stadt Bad Münstereifel Rathaus ’ s j —*— — .fsrzrGrr^m , Ol/m Av- i üSi . w c r . ff— • -VimV. L, | ; 1"n 91 =?fM f ” ~ 1.... ' iJlIW ! 53902 Bad Münstereifel 19.01.2015 Bebauungsplan Nr. 54 „K irspenich-H ardtburg“ Sehr geehrter Herr Bürgermeister, zum o.a. Bebauungsplan haben wir zu den bisher bekannten Negativausführungen einma! versucht, über belastbares und aktuelles Zahlenmaterial unsere Bedenken zu belegen. Ein Bebauungsplan, der 140 Häuser mit rund 500 geplanten Einw ohnern in einem Gebiet vorsieht, weiches überhaupt nicht an den Ortskem angeschlossen ist, für das es nicht einma! eine ausreichend große Grundschule gibt, keine Anbindung an Bus und Bahn! Nach Rücksprache mit namhaften Tiefbauunternehmen haben diese uns gegenüber Bedenken dahingehend erhoben, dass die geographische Lage dieses Baugebietes enorme Erdbewegungen erforderlich machen würden und allein die Erschließungskosten überschlägig ca. 180,00 € p. qm betragen könnten. Wir erheben den Vorwurf, dass die Stadt Bad Münstereifei junge Familien in die „Pampa“ locken möchte, um die Grundsteuer B im Interesse der Stadt zu erhöhen, obwohl die nachfolgend aufgeführten Zahlen das demographische' Gegenteil signalisieren. 1. Die Stadt Bad M ünstereifel hat zwischen den Jahren 2011 - 2013 Einw ohner verloren! 197 2. D ie.S tadt M echernich hat zwischen den Jahren 2011 - 2013 lediglich 27 Einw ohner m ehr gemeldet und das, obwohl dort mit viel Aufwand mehrere Baugebiete erschlossen und beworben wurden. 1 - 2 - 3. Unter anderem belegen die Zahlen, dass die Stadt Euskirchen zwischen den Jahren '2011 ~ 2013 lediglich 121 neue Einwohner in 3 Jahren begrüßen konnte. ' . . ’ . • 4. Hinzu kommt, dass die Stadt Euskirchen signalisiert hat, in naher Zukunft im Ortsteil Kuchenheim 120 neue Baugebiete schaffen will (verkehrstechnisch ein hervorragend ausgestaftetes Bebauungsgebiet). Wo sollen diese Einwohner herkommen?? 5. Nicht zu vergessen: Der Kreis'Euskirchen hat in den Jahren 2011 - 2013 insgesamt 390 Einwohner in Richtung Metropolen verloren!! 6. Lediglich eine Kommune im Kreis Euskirchen (Weilerswist) konnte in den Jahren 2011 - 2013 ihre Einwohner um 518 Einwohner erhöhen!!! Dies liegt im Wesentlichen daran, dass Weilerswist im "Speckgürtel" von Köln liegt und eine hervorragende Infrastruktur anbietet. Allein diese Zahlen beweisen, dass wir uns in der Phase einer Landflucht bewegen. Führende Institute signalisieren bereits heute, dass diese Landflucht in den nächsten Jahren um 30 % zunehmen wird. Zudem ist davon auszugehen, dass wir aufgrund der noch bestehenden Finanz­ krise, die sich im Übrigen wieder verschärft hat, eine Blasenbildung in der Finanzierung neuen Wohnraumes erwarten müssen. Die Bundesbank hat vor einigen Wochen bereits mitgeteilt, dass ausgegebene Bauhypotheken innerhalb der Niedrigzinsphase schon heute, nicht mehr ausreichend bedient werden. Abschließend runden wir unsere negativen Recherchen, die Sie, Herr Büttner, hätten anstellen müssen, mit den Berichten des WDR - Aktuelle Stunde - und der hiesigen Printmedien ab, die sich in den letzten Wochen zur Mobilität der „EifelBewohner“ ausreichend negativ ausgelassen haben. Vor diesem Hintergrund gibt es weitreichende Bedenken gegenüber dem vordergründig attraktiv klingenden Slogan "Wir schaffen neuen Wohnraum für junge Familien!" Wir gehen davon aus, dass Sie die von uns gelieferten Zahlen kennen müssen, aber bisher keine Informationen an den Stadtrai in dieser Sache weitergegeben haben. So sind z. B. einige Stadtratsmitglieder der Auffassung, dass die Zuwegung zum Baugebiet (in welcher Form auch immer), das Installieren von Bürgersteigen, Beleuchtungseinrichtungen, Kinderspielplätzen Sache des Investors! st. Dem muss aufs Schärfste widersprochen werden! Diese Angelegenheiten obliegen de r Fürsorgepflicht der Stadt Bad M ünstereifel! Also: Die Stadt Bad Münstereifel hat hier eine besondere Fürsorgepflicht außer Acht gelassen und sollte schnellstmöglich unter anderem eine Lösung der Anbindung der L11 konkret und sofort angehen. 2 -3 - Sollten Sie dabei die Anbindung an die L11 in der im Ersientwurf (16.9.14) dokumentierten Verbindungsstraße durch das Neubaugebiet weiter im Blick haben, so machen wir darauf aufmerksam, dass hier rechtsseitig eine Afobiegerspur mit einer Länge von 72 m zu bauen ist. Zudem müssen die beträchtlichen Höhenunterschiede zwischen der L11 und dem Bebauungsgebiet ausgSichen werden. Wir erlauben uns zudem eine standortbezogene Klage. Wir wohnen seit ca. 30 Jahren in der Pfarrer-Becker-Straße. ln den ersten Jahren war unser Wohngebiet ein ruhiges Wohngebiet. Mit den Jahren hat der Verkehr der L11 enorm zugenommen, nicht zuletzt deshalb, weil die L 11 zunehmend als Zubringer zur Autobahn auch für Lastkraftwagen geworden ist. Neuere stichprobeartige Erhebungen belegen, dass die L11 stündlich von ca. 1000 PKWs und ca. 30 LKWs belastet wird. Für uns bedeutet dies, dass ab morgens 6.00 Uhr alle Fenster wegen des Lärms geschlossen werden müssen. Sollte es wider Erwarten zu einer Bebauung des Baugebietes kommen, ist eine Lärmschutzwand unabdingbar. Dabei muss die Stadt Münstereifel die Hersteiiungsund Nachfolgekosten beachten. Abschließend möchten wir dringend darauf hlnweisen, dass für das geplante Baugebiei eine neue Kanalanbindung an die Kläranlage zu fordern ist. Bei der geplanten Anzahl von Neubürgern könnte es sonst bei Starkregen zu Überschwemmungen kommen; analog Baugebiet Flamersheim, wo die Stadi Euskirchen nunmehr in der Pflicht steht, neue Kanäle zu installieren. Sehr geehrter Herr Büttner, in unserem Schreiben an Sie sind viele wichtige Dinge angesprochen worden; jedoch möchten wir Sie abschließend eindringlich bitten, auch durch externe Fachleute Firmengeflechte des Investors prüfen zu lassen und die Bürger der Stadt Bad Münstereifel vor ggf. horrendem Schaden zu bewahren. j Nachrichtlich an: CDU-Fraktion der Stadt Bad Münstereifel SPD-Fraktion der Stadt Bad Münstereifel UWV-Fraktion der Stadt Bad Münstereifel FDP-Fraktion der Stadt Bad Münstereifel Fraktion Bündnis 9Ö/Die Grünen der Stadt Bad Münstereifel Die Linke-Fraktion der Stadt Bad Münstereifel zur Mitkenntnis. 3 Öffentlichkeit 8 Edited by Foxit Reader Copyright(C) by Foxit Software Company,2005-2008 For Evaluation Only. An den Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bad Münstereifel z.Hd. des Vorsitzenden Marktstr. 11-15 53902 Bad Münstereifel Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Ausschussmitglieder, hiermit möchten wir uns zu der Information aus dem Stadtentwicklungsausschuss -Entwicklung des Baugebietes „Kirspenich-Hardtburg“- äußern. Warum sollte der Ausbau des Baugebietes für die Weiterentwicklung des Doppeldorfes Arloff-Kirspenich von ernormer Bedeutung sein??? Aus ihren Argumenten können wir nur ersehen, dass es in erster Linie bei dem Bebauungskonzept um Mehreinnahmen über die Grundsteuer B für die Stadt Bad Münstereifel geht. Ein Zuzug junger Familien ist nicht zwingend notwendig für den Erhalt dörflicher Infrastrukturen, die sollten in jedem Fall erhalten bleiben. Im Gegensatz zum Dorf Arloff wurde in Kirspenich schon an einigen Stellen „Dorferweiterung“ betrieben und Ackerflächen versiegelt. Mit der Ausführung dieses Baukonzeptes wäre man dem Hardtwald mal wieder ein Stück näher gerückt und wertvolle Kulturlandschaft unwiederbringlich verloren. Damit nicht genug, nein, es muss auch noch eine Straße her, eine Zuwegung von der L11 quer über die Felder zu diesem neuen Wohngebiet. Das wird den Erholungswert dieser Landschaft nicht gerade steigern. Es ist uns unbegreiflich, wie Sie von einer starken Frequentierung der Hardtburgstraße zur Zeit sprechen können. Die Zahl der Anwohner hält sich doch sehr in Grenzen und es ist im Prinzip eine Sackgasse. Sie führt zu einem Parkplatz im Wald, wo Spaziergänger ihr Auto abstellen können. Eine Durchfahrt nach Stotzheim ist nicht möglich. Wir fragen Sie, gibt es auch nur einen vernünftigen Grund, außer der Gier nach Geld natürlich, dieses Bauvorhaben durchzuführen? Mit freundlichen Grüßen Edited by Foxit Reader Copyright(C) by Foxit Software Company,2005-2008 For Evaluation Only. Öffentlichkeit 9 H errn Bürgerm eister { Alexander Büttner \ v- ! Rathaus f’U 53902 Bad Münstereifel 'i - ^ '¿-X “'TU | 1 I / T —. Münstereifel, den 24.3.2015 4---- —" ---Sehr geehrter Herr Bürgermeister Büttner! -■■■:■' d Die Unterzeichnenden vertreten eine Interessen-Gemeinschaft (IG ) mit kritischer Grundhaltung gegen das Bebauungsgebiet "Kirspenich Hardtburg". Nach unserer grundlegenden Einarbeitung in die Notwendigkeit, Umsetzung und Konsequenzen des o.g. Projekts konnten die von uns angesprochenen Ratsvertreter wenig zur konkreten Beantwortung wichtiger Fragenkomplexe beitragen. D a w ir der Meinung sind, dass diese schon zu Beginn des Planungsprozesses geklärt sein müssten, wenden w ir uns jetzt direkt an Sie als dem wichtigsten Entscheidungsträger. 1. Der demographische Wandel (Landflucht, abnehmende Geburtenrate, Zunahme von Single-Haushalten etc..) trifft auch Bad Münstereifel nicht unerwartet - vgl. Angaben des Statistischen Bundesamt und der IT N R W Landesbank. Nachbarkommunen wie W eilersw ist, Mechernich und Euskirchen haben frühzeitig versucht, mit attraktiven Neubaugebieten den o.g. Trend des demographischen Wandels zu begegnen. Aus unserer Sicht versucht die Stadt M ünstereifel nun diese Maßnahmen zu kopieren, indem sie die Bebauung eines großflächigen Neubaugebietes in einer infrastruktureil ungünstigen Abseitslage m it pauschalen Argumenten verfolgt. Daraus leitet sich unser erster Fragekomplex ab: Woher sollen die interessierten Käufer kommen? Welche fundierten Bedarfsanalysen sind zum Nachweis durchgeführt worden, aus denen sich ergibt, dass o.g. Gebiet fü r mobilitätsbereite Neubürgerinnen attraktiver ist als die angebotenen Areale in den Nachbarkommunen mit deutlich besserer Infrastruktur? t 2. Die infrastruktureile Abseitslage ist zudem mit extremen Erschließungskosten (u.a. Kanalbau, Straßenbau, dazu aufwändige Anbindungs- und Überquerungs­ maßnahmen an der L 11, Lärmschutzmaßnahmen) verbunden. Experten gehen allein bei diesen vorbereitenden Maßnahmen von mehreren M illionen Euro aus. Lokalpolitiker bringen immer wieder apodiktisch vor, dass die Baumaßnahme die Stadt keinen Cent kosten wird, da alles der I n v e s t o r ^ . b e m i m m t . Diese Aussage ist in dieser Form nicht haltbar! Die Letztentscheidung und Gesamtverantwortung verbleiben grundsätzlich bei der Kommune. Damit werden auch alle verfahrensimmanenten Risiken von ihr getragen. "W orst case" wäre die Insolvenz der Projektentwicklungsgesellschaft oder einer der beteiligten Tochterfirmen. Da als "global player" dem Prinzip der Gewinnmaximierung folgt, ergeben sich folgende Fragestellungen: a. Wie plant- Erschließung und Vermarktung des Areals? Hat f ~~~* der Stadt ein zahlengestütztes Konzept vorgelegt, das im Detail die Strategie des Erwerbs, der Erschließung, der Haftung und des Verkaufsablaufs ausweist? b. Wie stellen Sie sicher, dass alle Aspekte der umfangreichen Planung, Details der D urchführung, der Qualitätsprüfung, zudem alle Risiken und langfristige Folgekosten vertraglich so abgesichert sind, dass die Stadt Bad Münstereifel und ihre Bürgerinnen tatsächlich "keinen Cent" bezahlen müssen? 3. Uns ist bekannt, dass es im Kernstadtbereich noch M öglichkeiten der Lückenbebauung gibt und zwar .u.a. Uhlenberg II, Seitenstraße von "In der Otterbach". Sportplatz und der Bereich des Parkhotels plus Schleidtal wären auch bebaubar. Warum werden diese Areale, die durch ihre Lage infrastrukturell wesentlich günstiger als das Planungsgebiet liegen, nicht als erstes aufgefüllt? 4. In Kirspenich gibt es Mehrzweckhalle, südlich und anderen Stadtteilen von Bad Areale zur Bebauung finden, eine Vermarktung offen ist. Areale wie Gutenbergweg, Fabrikstraße bis östlich der Burg, die bebaut werden können. In Münstereifel lassen sich sicherlich auch noch zumal die Katholische Kirche grundsätzlich für Begründen Sie bitte, warum abseits gelegene Flächen bebaut werden sollen, wenn es kernstadtnähere Flächen gibt, deren Erschließung billiger, fiskalisch weniger risikobehaftet und mit deutlich geringeren verkehrstechnischen Problemen behaftet sind! 5. Durch die A rt der geplanten Bebauung mit über 120 Häusern wird das Landschaftsbild nachhaltig zerstört. 2 Edited by Foxit Reader Copyright(C) by Foxit Software Company,2005-2008 For Evaluation Only. Öffentlichkeit 10 Bad Münstereifel, 27.03.2015 Eingabe zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „KirspenichHardtburgstraße“ im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Niederschrift Es erscheint Hern der mit seiner Frausf dem o. g. Bebauungsplangebiet wohnt. neben Herr,_ Igibt im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich-Hardtburgstraße“, auch im Namen seiner Frau, folgendes zur Niederschrift: „Wir wohnen seit 1979 in der Pfarrer-Becker-Straße in Kirspenich und waren die ersten 10 Jahre, die wir dort wohnten, von der Unruhe des Straßenverkehrs verschont geblieben. Heute müssen wir feststeilen, dass die L11 ein wichtiger Zubringer des Südkreises zum Autobahnnetz Richtung Heimerzheim ist. Interne Verkehrszählungen haben ergeben, dass derzeit die PKW-Frequentierung ca. 600 PKW pro Stunde zählt. Dabei ist die Frequentierung durch das Outlet noch gar nicht mitgerechnet. Meine Frau und ich werden immer älter und können aufgrund des ständigen Lärms der L11 (Entfernung Wohnhaus zur L11 ca. 250 m) zur frühen Morgenstunde keine Fenster öffnen, um frische Luft zu atmen oder durchzulüften. Im Laufe des Tages ist der Aufenthalt im Garten mit einem unangenehmen Lärmpegel, verursacht durch den Verkehr der L11, behaftet. Das birgt die Gefahr, dass man durch diese Lärmbelästigung krank wird. Wir fordern deshalb vom Investor oder der Stadt Bad Münstereifel die Erstellung eines Lärmgutachtens. Bezüglich der Zuwegung zum neuen Bebauungsgebiet: Anhand des derzeit ausliegenden Bebauungsplanvorentwurfes, ist eine Zuwegung in das neue Wohngebiet von der L11 aus geplant Gleichzeitig ist geplant, eine fußläufige Anbindung des neuen Baugebietes zum alten Baugebiet Arloff/Kirspenich, auf der gegenüberliegenden Seite der L11, einzurichten. Beide Zuwegungen sind vermutlich mit hohen Kosten und mit einer' nicht zu unterschätzenden Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer (Kraftfahrer und Fußgänger) verbunden. Zudem gibt es aus Richtung Kirchheim kommend auf 2 km Fahrstrecke insgesamt drei 70er Zonen, dazwischen sind diese Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgehoben (bis 100 km/h) Diese Unstetigkeit in den Geschwindigkeitsbegrenzungen führt nicht gerade zur Ernsthaftigkeit der Beachtung, dass heißt, es wird in der Regel erheblich schneller als 70 km/h gefahren. Die neu geplanten Zuwegungen liegen beide in einer dieser 70er Zonen. Aufgrund des Vorgenannten ist davon auszugehen, dass sowohl der Pkw-Verkehrsteilnehmer als auch der Fußgänger bei der Überquerung der L11 gewissen, nicht unerheblichen Gefahren ausgesetzt wird. Wir bitten im Rahmen des Verfahrens zu prüfen, wie man unseren Bedenken auf Fachebene Rechnung trägt.“ Öffentlichkeit 11 Edited by Foxit Reader Copyright(C) by Foxit Software Company,2005-2008 j f y / i . Only.a y M . For Evaluation M Intcresscngemeinschäft Hardtburg 'U S f Kirspenich, den 30. März 2015 Sehi* geehrte Frau Schulz ! Die Interessengemeinschaft Hardtbürg dankt fiir die Übermittlung des Bebaiiungskonzepts Kirspenich Hardtburg und die heiligenden Gutachten. W ir begrüßen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Interessengemeinschaft Hardtburg ist ein Zusammenschluss von Bürgern und Bürgerinnen, die Einwände erheben gegen das geplante Neubaugebiet in Kirspenich Hardtburg, Bitte entnehmen Sie die Einwände dem beiliegenden Schreiben. Für eine baldige Antwort mit einer differenzierten Stellungnahme zu unseren Einwänden wären w ir sehr dankbar. M it freundlichen Grüßen u Die Interessengemeinschaft Hardtburg äußert zu dem vorliegenden Bebauungskonzept Kirspenich Hardtburg folgende Einwände: 1. Das Bebauungskonzept gibt keine Auskunft über die finanziellen Problem e der Erschließung und über vertragliche Vereinbarungen mit dem Investor: - W ie wird die teure Erschließung (Kanalbau in verwittertem Fels und Leiunboden; Straßenbau bei schwierigen Bodenverhältnissen) finanziert? (s. 2.) - Durch Reliefgegebenheiten ist die Anbindung an die L I 1 zwar machbar, aber sehr kostspielig. Für eine Abbiegespur auf der L 11 muss die Straße auf einer Länge von mindestens 72 m verbreitert werden. Für die Verbreiterung ist es notwendig, eine zusätzliche .Fläche eines Grundstücks zu kaufen. Ist der K au f einer derartigen Fläche gesichert, .ohne die eine Verbreiterung und damit Anbindung an die L 11 nicht möglich wäre? - Da die Erschließung über die L I 1 erfolgen soll, ist es unverständlich, dass das Bebauungskonzept noch eine Anbindung des Neubaugebietes an die Hardtburgstraße beinhaltet. - Was geschieht bei dilettantischer Umsetzung des aufwendigen Kanalbaus (s. Flamersheim)? W er ist in Regress zu nehmen? Ist die Stadt nicht verantwortlich für die Planungsschritte? - Notwendige Lärmschutzmaßnahmen werden im Bebauungskonzept nicht bedacht. W er übernimmt hierfür die Kosten? - W er kommt für die Kosten für die Erhaltung des Gebietes auf (z .B . Grünflächen, Beleuchtungen usw.)? - Was geschieht bei Insolvenz des Investors? Übernimmt die Stadt das finanzielle Risiko? Sollen alle Bürger der Stadt dies durch Steuererhöhung finanzieren? - Für die potenziellen Käufer wird der Kaufpreis pro qm durch die hohen Erschließungskosten (s. 2 .) unzumutbar ansteigen. - Für die potenziellen Käufer ergeben sich zusätzliche Kosten für notwendige Baumaßnahmen, die sich durch die Bodenbeschaffenheit ergeben (s. 2.) 2. Der Erläuterungsbericht vom 9.12.2014 durch Dr. Tillmanns & Partner (Bergheim) deckt auf, dass die geomorphologischen und geologischen Gegebenheiten einen erheblichen Erschließungsaufwand erfordern, sodass eine unproblematische Bebauung kaum möglich ist. - Der Erläuterungsbericht weist auf zahlreiche Bedenken hin, u.a.: a) 25 m Höhenunterschied zwischen Geländeoberkante (G O K ) vom geplanten Anschluss an die L I 1 (c. 263m N N ) bis zur Hardtburgstraße (c.238 m N N ) - S. 1 b) Es ist mit Schichtenwasser und mit Hangwasser zu rechnen - S. 4 c) Mehrere Bohrungen wurden aufgrund der hohen Festigkeit des Untergrandes abgebrochen - vgl. beispielhaft S. 4. Die eigentlichen Materialprüfungen weisen u.a. stark tonigen Schluff in steifer Konsistenz bzw. verwittertem Fels auf. d) Das Gutachten verweist logischerweise auf starke Tragfähigkeitsunterschiede in vertikaler und horizontaler Richtung (S.6) und empfiehlt eine Reihe von aufwendigen bautechnischen Empfehlungen (S. 10 ff.). - Fazit: Die geomorphologischen und geologischen Gegebenheiten sind ungünstig, verteuern den Erschließungsaufwand und lassen auf vielen Grundstücken keinen Kellerbau zu. - W ie werden potenzielle Käufer über die besondere geomorhologische und geologische Situation, die die Erschließungs- und Baukosten in die Höhe treiben, informiert? 3. Das Bebauungskonzept dokumentiert eine verkehrstechnisch ungünstige Abseitslage: - W eite Wege zum Bahnhof, zu den Geschäften, zur Apotheke, zum Arzt, zur Schule, zum Kindergarten, zur Kirche usw. machen in der Regel ein zweites Auto notwendig. - Die Fußgängeranbindung an das D orf erfordert eine zweite Überquerungsmöglichkeit an der L I 1, die dem Bebauungskonzept nicht zu entnehmen ist. - Eine notwendige Bushaltestelle ist nicht auszumachen. 4. Das Bebauungskonzept geht nicht auf die grundsätzliche Frage des Bedarfs ein. Eine Bedarfsanalyse fehlt: - Inwiefern wird der demographische Wandel bedacht (z.B. Landflucht)? - W ie werden potenzielle Käufer über weitere Schwierigkeiten aufgeklärt:: Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 6% - nicht auszuschließende Erhöhung der Grundsteuer - geringes Arbeitsplatzangebot - Über welche Attraktivität verfügt das Neubaugebiet Kirspenich Hardtburg im Vergleich zu konkurrierenden Lagen in z.B. Weilerswist oder Mechernich? 5. Das Bebauungskonzept geht im Zusammenhang mit den Umweltschutzgütern nur auf den Arten- und Biotopenschutz ein, nicht aber auf das Landschaftsbild und die Belange der ansässigen Bewohner und Bewohnerinnen: - Durch die Art der geplanten Bebauung mit ca. 120 Häusern werden das Landschaftsbild und die Sozialstraktur nachhaltig und für die alteingesessenen Bürger und Bürgerinnen unzumutbar beeinträchtigt. Die Planung eines kleinparzelligen Neubaugebietes passt nicht zu dem großparzelligen Altbaugebiet. - B e i Realisierung der Bauvorhaben entstehen jahrelang Baulärm, Verschmutzungen und gefährliche Verkehrssituationen. - Das Neubaugebiet würde zu einem deutlichen W ertverfall des Eigentums führen. - D ie artenschutzrechtliche Untersuchung geht auf die Betroffenheit von 4 Tierarten ein und empfiehlt die Maßnahmen M l, M2, M3, V I, C I und C2, um die Beeinträchtigungen für die nachgewiesenen Arten zu vermeiden. Das Bebauungskonzept geht auf diese Maßnahmen nicht ein. W ie sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden? 6. Die Interessengemeinschaft Hardtburg fordert, Alternativen zum vorliegenden Bebauungsgebiet zu nutzen: - Im städtischen Bereich von Bad Münstereifel gibt es nach Aussage von Politikern genügend Bauland. - Es gibt sinnvollere Ortsabrundungen (s.6 a) statt einer unattraktiven Ortserweiterung in einer infrastrukturell unergiebigen Abseitslage. - Die Interessengemeinschaft Hardtburg fordert die Stadt auf, folgende Alternativen zu prüfen: a) Im Stadtkernbereich: 1. Uhlenberg II 2. Seitenstraßen von "In der Otterbach" 3. Gebiet um die ehemalige Hauptschule 4. Parkhotel (plus Schleidtal) 5. Sportplatz (vor einigen Jahren von der SPD schon einmal eingebracht). b) In Kirspenich 1. Gebiet um Fabrikstraße/Mehrzweckhalle 2. Gutenbergweg 3. Friedhofsbereich 4. Gebiete südlich und östlich der Burg Behauptet wird von Lokalpolitikem, dass viele Areale Kirchenland sind, die nicht genutzt werden können. Die Kirche ist aber bereit, ihre Flächen bebauen zu lassen. 7. Das Bebauungskonzept geht nicht auf vertragsrechtliche Probleme ein: Die Stadt ist formaljuristisch für die Abwicklung aller Abläufe verantwortlich. Sind die Verträge juristisch so eindeutig, dass dieses Bebauungsgebiet die Stadt keinen Cent kostet? Sind Vertragsrechtler eingeschaltet? 8. Fazit: Das Gebiet Kirspenich/FIardtburg ist aufgrund der vorstehend, genannten Gründe für eine Bebauung ungeeignet. Alternativen für potenzielle Neubürger sind vorhanden und sollten vorrangig genutzt werden. Die Interessengemeinschaft Hardtburg bittet Sie um eine baldige differenzierte Stellungnahme zu den vorgelegten Einwänden. Öffentlichkeit 12 Edited by Foxit Reader Copyright(C) by Foxit Software Company,2005-2008 For Evaluation Only. An die Stadtverw altung M ünstereifel Rathaus z.H d. Frau Schulz Neubaugebiet Hardtburg,„Nr,., M ünstereifel, den 07.04.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Bestürzung habe ich Details von der o.g. Planung des Neubaugebiets erfahren. Aus folgenden Gründen protestiere ich energisch gegen eine solche Bebauung: 1. M ein eigenes Haus und m ir gehörende Miethäuser, alle auf der PfarrerBecker-Str. gelegen, grenzen unmittelbar an das Neubaugebiet. Ich und auch meine M ieter werden jahrelang Lärm und Schmutz ausgesetzt. Die ohnehin ungünstige Verm ietsituation in unserem abgelegenen Viertel wird entsprechend noch schwieriger. 2. M ein Eigentum wird erheblich an W ert verlieren. 3. Es werden unwiderruflich das schöne Landschaftsbild und Naturgegebenheit zerstört. Das nimmt m ir Naherholungsraum. 4. Die Stadt sollte nicht nur an neue Bürger denken, sondern auch fürsorglich mit den alteingesessenen Bürgern umgehen. Sollte trotz meiner Bedenken das Projekt weiter verfolgt werden, fordere ich einen Lärm schutzwall zur L 11, da der Verkehrslärm dieser Straße jetzt schon hoch genug ist. Ich fordere auch Auskunft darüber, wer den Gm nstreifen zwischen den Gärten pflegen wird. In Erwartung Ihrer Stellungnahme - m it freundlichen Grüßen Öffentlichkeit 13 Edited by Foxit Reader Copyright(C) by Foxit Software Company,2005-2008 For Evaluation Only. Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister Marktstr. 11 Bad Münstereifel Bad Münstereifel, 11.04.2015 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, aus dem Vorentwurf des Bebauungskonzeptes Kirspenich Hardtburg geht hervor, dass die gesamte Maßnahme durch e in e £ ] “ “ ““ ^^rojektentwicklungsgesellschaft als Investor erfolgen soll. Somit hat die Stadt Bad Münstereitel zwar die Planungshoheit abgetreten, jedoch nicht ihre grund­ sätzliche Verantwortung und Q u a l i t ä t s k o n t r o l l e . ..... Vorweg weisen wir daraufhin, dass der immer wieder in den Raum gestellte Investor, die Firma $ aus einer Vielzahl von Unternehmen, Sub-/ oder Tochterfirmen besteht, deren Namen sich nur unwesentlich unterscheiden. Als Beispiel sei hier angeführt: Somit ergeben sich eine Reihe von Fragen an Sie als Entscheidungsträger, um für uns Bürger mehr Transparenz im Millionen-Unterfangen zu schaffen. 1. Welche Firma (konkrete vollständige Firmenbezeichnung) verfügt z.Zt. „über einen großen Teil des Gebietes“? 2. Mit welcher Firma (konkrete vollständige Firmenbezeichnung) wird der Erschließungsvertrag abgeschlossen? 3.a. Welche Firma (konkrete vollständige Firmenbezeichnung) wird den Durchführungsvertrag unterzeichnen? b. Sind Subfirmen/Bauträger zugelassen? 4.a. Wer wird die Vermarktung der Grundstücke übernehmen (konkrete vollständige Firmenbe-r Zeichnung)? b. Werden Grundstücke en bloc an B aufirmen/B auträger verkauft? 5. Wie viele Unternehmen, die alle nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung arbeiten, werden bei der Durchführung des Gesamtvorhabens beteiligt sein? 6. Wie hoch wird der Kaufpreis pro qm nach vollständiger Erschließung sein? Wir als Bürger erwarten schon in der Vorplanung die Klärung o.g. Fragen, um größtmögliche Transparenz und Seriosität zu sichern. D ie Stadt verfügt unseres Erachtens nicht über ausreichende und detaillierte spezifische Kompetenzen, um die Maßnahme von der Planung bis zur Kontrolle bei der Umsetzung zu begleiten. Da das Gesamtprojekt die Stadt aber auch keinen Cent kosten darf, sind externe Qualitätskontrollen a priori ausgeschlossen. Wie gedenkt die Stadt ihrer Verantwortung in diesem Problemfeld gerecht zu werden? In Erwartung, dass die genannten Bedenken in der weiteren Planung grundlegend Berücksichtigung finden, verbleiben^wh/frpt freundlichen Grüßen Edited by Foxit Reader Copyright(C) by Foxit Software Company,2005-2008 For Evaluation Only. H errn Bürgerm eister Alexander Büttner Rathaus 53902 Bad Münstereifel Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich- Hardtburgstraße” Az: 61-26-00 Münstereifel, den 12.4.2015 Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Herzlichen Dank für die Eingangsbestätigung vom 7.4.2015 als Reaktion auf unseren .Fragekatalog vom 24.3.2015. Uns ist natürlich bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Ö ffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 B au G B Bedenken zum Vorhaben eingereicht werden können. Unsere umfangreiche Bedenken liegen bereits an entsprechenden Stellen vor. D ie Interessen-Gemeinschaft Kirspenich möchte nachdrücklich betonen, dass sie klare Fragestellungen an Sie gerichtet hat. Dies geschah in der Erwartung, dass diese im Sinne der immer wieder versprochenen bürgemahen Transparenz zeitnah von Ihnen beantwortet werden. Entsprechend sehen w ir m it Vorfreude Ihren präzisen Antworten entgegen. M it freundlichen Grüßen r l - j IG Kirspenich-Hardtburg 12.4.2015 Stadt Bad M ünstereifel Der Bürgerm eister M a r k tstr 1 1 1 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Ö ffentlichkeit äußert die IG Kirspenich-Hardtburg weitere Bedenken gegen das Bebauungskonzept, ausgelegt bis zum 13.4.2015: t . W eder das Städtebauliche Konzept (Punkt 3.0) noch im Abschnitt 4.0 "Inhalt des Bebauungsplanes" weisen Ansätze zur baulichen Eingliederung des Neubaugebietes in das Landschaftsbild noch in die vorhandene Siedlungsstruktur aus. 1.1. Doppelhäuser kommen mit lediglich ca. 3-5% im vorhandenen Ortsteil vor, Hausgruppen überhaupt nicht. Deshalb muss die M öglichkeit der Errichtung von Hausgruppen grundsätzlich unterbunden werden, die Errichtung von Doppelhäusern nur vereinzelt erlaubt sein. Eine Ausweisung von Baufeldern ist daher zu unterbinden. 1.2. D ie an der Obergrenze ausgewiesene G R Z von 0.4 ist auf 0.2. zu reduzieren! Denn nur dann kann von einer moderaten Bebauung gesprochen werden kann, die dem vorhandenen Siedlungsbild entspricht. 1.3. Darüber hinaus ist eine Mindestgröße der Grundstücke von nicht unter 500qm anzustreben, w eil dies ein sinnvoller Anschluss an die vorhandenen Grundstücke von durchschnittlich 800qm bedeutet und nur so eine harmonische Einbettung ins Landschaftsbild erfolgt. 1.4. Es ist zu übeiprüfen, ob eine "Festsetzung von maximalen Firsthöhen über Normalhöhennull (N H N )" oder die Festsetzung einer maximalen Höhe über mittlerem Straßenniveau der Erschließungsstraße für die Oberkante Erdgeschoss-Rohfußboden eine optimalere Einbettung in die vorhandene Hanglage m it 25m Höhenunterschied ermöglicht? 2. W eiterhin weisen w ir daraufhin, dass Kirspenich am 1.7.1969 als eigenständiger Ortsteil nach Bad Münstereifel eingemeindet wurde. D ie 2008 angeführte Einwohnerzahl von 1.242 ist sicherlich nicht mehr aktuell. Sie dient aber dennoch als Grundlage für das Hinterfragen einer Planung mit ca. 500 Neubürgerinnen. Elier ist die Zumutbarkeit von ca. 40% für die vorhandene Bevölkerung überschritten und gefährdet den sozialen Frieden. Abschließend ist festzuhalten, dass das vorgelegte Konzept in vielen Kriterien konkretisiert, reduziert und differenziert werden muss. Die angeführten Kriterien sind so verschwommen, dass schon ein Laie Ansätze für die Einbettung in das vorhandene Landschafts- und Siedlungsbild vermisst. In dem nächsten Schritt, in dem die Öffentlichkeit beteiligt wird, müssen präzisere Angaben über eine V ielfalt von Kriterien ausgewiesen werden, die auch einer fachlichen Überprüfung der beabsichtigten Zielsetzung standhalten. M it freundlichem Gruß Edited by Foxit Reader Copyright(C) by Foxit Software Company,2005-2008 For Evaluation Only. Öffentlichkeit 15 NABU Kreisvsrband Euskirchen e;V_ Zum Etzenberg 7 53925 Kall K reisv erb a n d E uskirchen e.V. Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister Marktstr. 11 ! ihf) i 53.902 Bad Münstereifel Ralf Wölke Vorstand Bevollmächtigter des NABU NRW für den Kreis Euskirchen i.S. cf. §§ 12 LG und §5 60 BNatSchG Landesbüro der Naturschutzverb|nde RipshorsterStr. 306 ’ -........ 46117 Oberhausen . j ,v / T el.:0178 - 77 69 099 r.wilke@NABU-euskirchen.de Euskirchen, 11. April 2015 NABU Euskirchen Zum Eizenberg 7 53925 Kail Tel. +49 (0)2441-8396913 Fax +49 (0)2441-775050 ¡nfo@NABU-Euskirchen.de www.NABU-euskirchen.de B e b a u ü n g s p l a n v o r e n t w u r f Mr. 54 „ K i r s p e n i c h - H a r d t b u r g i t r a ß e “ F r ü h z e it i g e B e t e i l i g u n g d e r Ö f f e n t l i c h k e i t g e m . § 3 A b s . 1 B a u G B öeschäftskörttö Kreissparkasse Euskirchen BLZ38250110 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, der NABU Euskirchen hat die öffentlich bekanntgemachten Unterlagen gesichtet, bewertet sowie eine Ortsbesichtigung vorgenommen. Er ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Bebauungspianvorentwurf Nr, 54 „Kirspenich-Hardtburgstra­ ße" nicht genehmigungsfähig ist. Konto 1012400 IBAN DE 38382501100001012400 BlC WELADED1EUS S p en d en k o n to Kreissparkasse Euskirchen BLZ382 SOI 10 Begründung: Konto 1012400 In den Erläuterungen zum Bebauungskonzept Kirspenich, Hardtburg wird auf S. 4 ausgeführt: IBAN DE363825011O0OO1O124OO „Das Plangebiet ist im Landschaftsplan 04-Bad Münstereifel als Landschaftsschutz­ gebiet mit dem Entwickiungsziel „Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftss­ truktur bis zur Realisierung von Vorhaben über die Bauleitplanung oder anderer Planungen" dargestellt N aturschutzöund Deutschland (NABVj Das Landschaftsschutzgebiet ist für Flächen dargesteiit, die derzeit außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches eines Bebau­ ungsplanes liegen, die jedoch laut gültigem Flächenngtzurigsplan in Zukunft einer baulichen Nutzung zugeführt werden sollen," Diese Darstellung ist rechtsfehlerhaft, da nicht darauf hingewiesen wird, dass Teile eines weiteren Landschaftsschutzgebietes betroffen sind. BICWELADED1EU5 Kroisverband Euskirchen e.V. Vereinssitz Euskirchen Vereinsregister V(t Bonn Vorstandsmitglieder gem. § 26 BGB Anita Waffenschmidt RatfWilke . Rainer Lledtke Der NABU ist ein staatlich anerkannter Naturschutzverband (nach § 63 BNatSchG. Bei dem temporären Landschaftsschutzgebiet handelt es sich um das LSG-53060005 LSG-Mit Befristung (Landschaftsplan Bad Münstereifel). Dieses Landschafts­ schutzgebiet wurde zur temporären Erhaltung einer strukturreichen Kulturland­ schaft, zur temporären Erhaltung wichtiger Lebensräume und Trittsteinbiotope in und Partnervon Birdlife International. So­ den und Beitrage sind steuerlich absettba Erbschaften und Vennächtnisse an den NABU sind steuerbefreit. NABU Krelsverband Euskirchen e.V. Zum Eizenberg 7 53925 Kali der» Ortsrandlagen sowie zur temporären Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naiurhaushalts ausgewiesen. Das zweite flächenmäßig betroffene Landschaftsschutzgebiet ist das ständige LSG» 5306-0002 LSG-Struktuneiche Kulturlandschaft östlich Arloff und Kirspenich, Die­ ses Landschaftsschutzgebiet wurde wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der zum Teil sehr abwechslungsreichen' Landschaft, zum Erhalt der zusammenhan. genden, strukurreichen Grünlandflächen, wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes für die naturnahe, ruhige Erholung, zur Optimierung der Übergangszonen zwischen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen (z.B, durch Waldmäntel), zur Erhaltung und Optimierung der landwirtschaftlich, geprägten überwiegend of­ fenen Landschaft, zur Erhaltung derGehölzstrukturen (Waldbereiche, Feldgehölze, Hecken, Bauriireihen etc,-) in der freien Landschaft, zur Erhaltung und Optimierung des Gesamtraumes für den .Arten- und Biotopschutz, zur Erhaltung und Optimierungdes Gebietes mit zum Teil in Nordrhein-Westfalen gefährdeten Biotopen (ins-' besondere Trocken- und Halbtrockenrasen), wegen seiner Funktion als Gebiet mit regional bedeutsamen Biotopverbundflächen, zur Erhaltung und Optimierung ein­ zelner nach § 62 LG NW geschützter Biotope: Trocken- und Halbtrockenrasen, Wäl­ der und Gebüsche trockenwarmer Standorte, Stillgewässer ausgewiesen. Vor dem Hintergrund, dass durch den vorgelegten Bebauungsplanvorentwurf Nr. 54 „Kirspenich, Hardtbürg“ auch wertvolle Biotoptypen, die die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiete begründet haben, betroffen sind, sind die in § la BauGB genannten Ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz explizit zu beachten und in den Erläuterungen zum Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburg“ aufzuar­ beiten und entsprechend eihzustellen: 1) „Bei der Aufstellung der ßauleitpllne sind die nachfolgenden Vorschriften zum Umweltschutz anzuwenden. 2) (2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen wer­ den; dabei sind, zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten- der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, . Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur innenentwicktung zu nut­ zen sowie Bödenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sol­ len nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. Die Grundsätze nach den Sätzen 1 und 2 sind in der Abwägung nach § X Absatz 7 zu berücksich­ tigen. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Waid genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und an­ dere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können. 3) (3) Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beein­ trächtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung nach dem Bundesnatur­ schutzgesetz) sind in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 zu berücksichtigen. ■Der Ausgleich erfolgt durch geeignete Darstellungen und Festsetzungen NABU Kreisverband Euskirchen e.V. Z um E lzenberg7 53925 Kalt nach den §§ 5 und 9 als Flächen oder Maßnahinen zum Ausgleich. Soweit dies mit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und.den Zielen der Raumordnung sowie des Naturschutzes' und der Landschaftspflege vereinbar ist, können die Darstellungen und Festsetzungen auch an ande­ rer Stelle als arn Ort des Eingriffs erfolgen. Anstelle von Darstellungen und Festsetzungen-können auch vertragliche Vereinbarungen nach § U oder sonstige geeignete Maßnahmen zum Ausgleich auf von der Gemeinde b.ereitgestellten Flächen getroffen werden. 5 15 Absatz 3 des Bundesnatur­ schutzgesetzes gilt entsprechend. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, so­ weit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. 4) (4) Soweit.ein Gebiet im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b in seinen für die Erhaltungszieie oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandtei­ len erheblich beeinträchtigt werden kann, sind die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über die Zulässigkeit und Durchführung von der­ artigen Eingriffen einschließlich der Einholung der Stellungnahme der Eu­ ropäischen Kommission anzuwenden. ' 5) (5) Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimpwandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der An­ passung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Der Grundsatz nach Satz 1 ist in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 zu berück­ sichtigen." geplante ßebauungsgebiet „Kirspenich, Hardtburg" grenzt unmittelbar an den Biotopverbundkorridor VB-K-5306-016 än, der eine „besondere Bedeutung" hat: Das „Südlich und östlich des großen, zusammenhängenden Waldge­ bietes "Die Hardt1' sind in Hanglage relativ artenreiche Magerwiesen erhalten, die 'durch Feldgehoize. gegliedert werden. Das Gebiet sollte aufgrund der Seltenheit von Magergrünland in der intensiv landwirt­ schaftlich genutzten Mechernicher Voreifel erhalten und optimiert werden." das geplante Bebauungsgebiet „Kirspenich, Hardtburg" wird die „besondere Bedeutung" dieses Biotopverbundkorridors funktionell entwertet. Durch Daher ist das Einzugsgebiet des Bebauungsgebietes „Kirspenich, Hardtburg“ auch bezüglich der Flora zu untersuchen. Die vorgelegte, rein faunistische Artenschutzprüfung ist vor dem Hintergrund der „besonderen Bedeutung" desPianungsgebietes aus gesamtökologischer Sicht nicht ausreichend und damit rechtsfehlerhaft. Die vorgelegte Artenschutzprüfung ist auch faunistischer Sicht rechtsfehlerhaft, da sie die planungsrelevante Wildkatze (Felix Silvestris) nicht berücksichtigt, (s.a. Landschaftsplan „Bad Münstereifel" 1. Änderung -Entwurf S. 70 ff. (Kreis Euskir­ chen, 2010). Darüber hinaus fehlt ein landschaftspflegerischer Begleitplan, der nach Ansicht des NABU Euskirchen aufgrund des massiven Eingriffs in den Landschafts- und Naturhaushait durch das Bebauungsgebiet „Kirspenich, Hardtburg" als zwingend erfor­ derlich angesehen wird. NABU Kreisverband Euskirchen e.V. Zum E benberg 7 53925 Kail Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Lage aller Flächen, in denen die „Fetdterchenfenster" angelegt werden sollen, nicht dargestellt wurden. Aufgrund entsprechender; negativer Erfahrungen (hier: Feldharnsterschutz in der Stadt Zülpich) sind im Falle einer Umsetzung des Bebauungsplans Nr, 54 alle Ver­ trage , die bezüglich notwendiger Ausgleichs- und Ersa tzmaßnahmen abgeschlos­ sen werden müssen, dem Landschaftsbeiratdes Kreises Euskirchen zwecks rechtli­ cher Prüfung der Vertragsinhalte vor Vertragsabschluss vorzulegen. Darüber hin­ aus sind die Vertragsinhsite durch entsprechende Einträge im Grundbuch rechtlich abzusichern. Der Projektträger hat desweiteren Sicherheiten zu hinterlegen, um zu gewährleisten, dass die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Falle einer Genehmigung des Bebauungsplans Nr. 54 langfristig und nachhaltig auch umgesetzt werden können. Darüber hinaus hat. er ein Monitoring zu finanzieren, mit denen der Erfolg dieser Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen nachgewiesen wer­ den kann. . • Darüber hinaus sind alle potentiellen Bauherren im Bebauungsgebiet „Kirspenich, Hardtburg" im Sinne des Verbraucherschutzes darüber aufzuklären, dass ihnen aufgrund der Bodenbeschaffenheit Baumehrkosten.entstehen, die an anderer Stel­ le z.B. auch in Bad Münstereifel in dieser Form nicht auftreten können. Mit freundlichen Grüßen 'Ü a Jj U x S w , RalfWilke Vorstand Bevollmächtigter des NABU NRW Edited by Foxit Reader Copyright(C) by Foxit Software Company,2005-2008 For Evaluation Only. Öffentlichkeit 16 Stadt Bad Münstereifel -Bauamt53902 Bad Münstereifel Bebauungskonzept "Kirspenich Hardtburg" Sehr geehrte Damen und Herren, ln den Vorentwurf zum Bebauungskonzept "Kirspenich Hardtburg" konnte ich Einblick nehmen, hierfür herzlichen Dank. Mein Stellungnahme lautet: 1. Bedarfsanalyse "Wohnraumbeschaffung" Ein Projekt dieser Größenordnung mit staatlicher Beteiligung fordert eine nachvollziehbare Bedarfsanalyse. Hieraus muss erkennbar sein, weshalb eine Wohnraumbeschaffung in dem geplanten Umfang und zum jetzigen Zeitpunkt unabdingbar notwendig ist. Ein wichtiger Aspekt besteht darin, dass durch eine solche Maßnahme die Lebensqualität der jetzigen Bewohner eingeschränkt und der funktionierende Naturhaushalt beeinträchtigt wird. 2. Attraktivitätssteigerung Bei Nachweis des Bedarfs, der von den Aufsichtsbehörden zu prüfen und anzuerkennen ist, sollte eine Attraktivitätssteigerung sowohl des vorhandenen als auch des konzipierten Wohngebietes angestrebt werden. Die vorhandene Infrastruktur (enge Straßen, zum Teil ohne Parkstreifen, keine öffentlichen Parkflächen, Mehrfamilienhäuser außerhalb der Bebauungspläne) muss als katastrophal bezeichnet werden. Außer Kirche, Burg und Kläranlage gibt es in Kirspenich nur eine Besonderheit, die Natur, die es in optimaler W eise zu erhalten gilt. — Größerer Zuschnitt der Grundstücke Die vorgesehenen Minigrundstücke sind familienfeindlich und nicht geeignet, junge Familien für eine Ansiedlung zu gewinnen (Kinder brauchen Bewegungsraum). Die Grundstücksgrößen sollten sich zumindest an den Parzellen des Bebauungsplanes 1 (südlich der Pfarrer-Becker-Straße) orientieren. Fazit: Weniger Minigrundstücke zu Gunsten größerer bebaubarer Flächen. — Infrastruktur Ausreichend breite Straßen mit Parkstreifen, öffentliche Parkflächen (Besucher und evtl. auch Bewohner), Kinderspielplätze, Ruhezonen für Ältere sind unabdingbare Ansprüche an eine sozial ausgerichtete, attraktive Wohnraumgestaltung. Im Konzept müssten diese Forderungen zu Lasten der vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen umgesetzt werden. — Keine Mehrfamilienhäuser Die Mehrfamilienhäuser zwischen der Pfarrer-Becker-Straße (Bebauungsplan 1) und der südlichen Grenze der Konzepts (Bebauungsplan 54) sind eine willkürliche Entscheidung der Stadt Bad Münstereifel als Planungsbehörde und des Kreises Euskirchen als Genehmigungsbehörde. Es gibt keinen Bebauungsplan. Grundlage war lediglich der Flächennutzungsplan. Die Anpassung an die vorgegebene Bebauung des Bebauungsplanes 1 wäre korrekt gewesen. Eine solche Fehlleistung darf sich nicht wiederholen. — Querung der L 11 Die Überquerung der L 11 in Flöhe der Flardtburgstraße ist mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden. Hier muss kurzfristig eine gefahrlose Regelung getroffen werden. Im Falle der Realisierung müsste für das neue Baugebiet eine weitere Querungshilfe, z.B. in Form einer Fußgängerampe!, für eine Verbindung zum Ortskern gefunden werden. — ÖPNV Das Wohngebiet nördlich der L 11 darf nicht weiterhin von der Außenwelt abgeschnitten bleiben. Der ÖPNV muss seine Zuständigkeit auf diesen Bereich ausdehnen. Mit freundlichem Gruß und bestem Dank Edited by Foxit Reader Copyright(C) by Foxit Software Company,2005-2008 For Evaluation Only. Öffentlichkeit 17 DiözesanCaritasverband für das Erzbistum Köln e.V. Diözesan-Caritasveiband e.V. •Postfach 10 09'62 ••50449 Köln Stadt Bad Münstereifel Amt für Stadtentwicklung Marktstr.11 53902 Bad Münstereifel •. Geöfgstraße 7,50676 Köln Zeiefon-Zentrale 0221 2010-0 -Z 7 Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom Unsere Zeichen 503 We/al Wilhelm Vt/eber Telefon-Durchwahl 0221 2010-217 Telefax 0221 2010-100 wilhelsn.weber@cariiasnei.de www.carifasnef.de • Datum 05.05.2015 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Bau-GB zum Bebauungsplan 54 - Kirspenich/jHardtburgstraße-Qst Sehr geehrte Damen und Herren , der Diözesan-Caritasverband ist Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Arloff, Flur 2, Nr. 455. Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von 7.300 qm. Bei Einsicht des oben angesprochenen Bebauungsplan-Entwurfs mussten wir feststellen, dass bei der Erschließung der G esamtfläche das G rundstück des DiözesanCaritasverbandes durch die Firma eingebunden wurde. Dieses ist umso verwunderlicher, Ja^eTeinem tlfsprünglichen planerischen Konzept, die Erschließung der Gesamtfläche über das Grundstück des Diözesan-Caritasverbandes erfolgen sollte (siehe Anlage 1). Da wir nach wie vor an einer Vermarktung dieses Grundstückes interessiert sind, bitten wir Sie bei der Erstellung des Bebauungsplanes dafür Sorge zu tragen, dass das Grundstück auch nach dem jetzt vorliegenden Konzeptentwurf zukünftig erschlossen und bebaut werden kann. ln diesem Zusammenhang verweisen wir auf einen Entwurf aus dem Jahre 2001 hin, welchen wir in der Anlage 2 beigefügt haben. stehen wir gerne zur Verfügung und verbleiben Grüßen Anlage Pax-Bartk Köln IBAN: DE97 3706 0193 0020 6000 12 BIC: GENODED1PAX Kto: 20 600 012 J BIZ: 370 601 93 Kreissparkasse Köln [BAN: DE33 3705 0299 0000 0045 72 BIC: COKSDE33 Kto: 4572 ) BLZ: 370 502 99 Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE46 3702 0500 0001 0632 00 BIC: BFSWDE33XXX Kto: 1 063 200 | BLZ: 370 205 00 STADT BAD MÜNSTEREIFEL Anlage 2 BEBÄUUNGSKO NZEPT FÜR DAS G EBIET "HARDTBURGSTRASSE - O ST" IN KIRSPENICH Edited by Foxit Reader Copyright(C) by Foxit Software Company,2005-2008 For Evaluation Only. 648 ----- c ----- u 779 r r r ~ _____ L 881 V 9 \ \ T ^1\ __ i— 877 778 632\ j L ---\ r~ i 665 \ m £ 03 304 cv e-o = ¡ 298 bfí «I \0 766 299 765 300 343 -787 I \ - 297 876 680 Q Edited by Foxit Reader Copyright(C) by Foxit Software Company,2005-2008 For Evaluation Only. Öffentlichkeit 18 An die Bürgermeisterin der Stadt Bad Münstereifel Rathaus M ünstereifel, den 29.2.2016 Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich, Hardtburgstraße Hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschiuss. TOP 13 der 8. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 3.3.2016 Sehr geehrte Frau Bürgerm eisterin, • das geplante Bebauungsgebiet grenzt unmittelbar an unser Grundstück *... . Eine Realisierung wäre mit weit reichenden irreversiblen Eingriffen in die bestehende Landschaft verbunden und muss daher sorgfältig geprüft weiden. Das Ihrerseits im W ahlkam pf geäußerte Versprechen, möglichst viele interessierte Bürgerinnen in Entscheidungsabläufe einzubeziehen, sehen w ir in der o.g. Angelegenheit missachtet. D ie o.g. Beschlussvorschläge wurden der Ö ffentlichkeit auf 130 Seiten wenige Werktage (am 26.2.2016) vor der entscheidenden Sitzung zugänglich gemacht. Eine grobe Durchsicht hat eine ganze Reihe von Fragestellungen“ und Widersprüche ergeben, die w ir gerne unter Einbezug externer Fachleute im Detail prüfen lassen wollen. W ir würden dann von unserem Recht Gebrauch machen wollen, durch Hinweise auf vorhandene Unzulänglichkeiten die Politiker in ihren zukunftsträchtigen Entscheidungsfindungen zu unterstützen. E in Politikstil, der bei Entscheidungsfindungen von einer derart extremen Tragweite Zeitdruck aufbaut und die politischen Entscheidungsträgerp sowie die interessierte Ö ffentlichkeit zu Kenntnisnehmem degradiert, konterkariert Ih r o.g. Versprechen. V or diesem Hintergrund beantragen w ir hiermit, den (TO P 13 auszusetzen, so: dass den angesprochenen Belangen angemessen Rechnung^etragen-wi-rdr In Erwartung Ihrer Antwort verbleiben w ir m it freundlichen Grüßen