Daten
Kommune
Jülich
Größe
23 kB
Datum
14.03.2013
Erstellt
12.03.13, 18:29
Aktualisiert
12.03.13, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltssatzung der Stadt Jülich
für die Haushaltsjahre 2013 und 2014
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23.10.2012 (GV. NRW Seite 474), hat der Rat der Stadt Jülich
mit Beschluss vom
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2013 und 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Jülich voraussichtlich anfallenden
Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan
Gesamtbetrag der Erträge auf
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
für das Jahr 2013 mit
für das Jahr 2014 mit
73.730.620 Euro
90.640.560 Euro
74.050.960 Euro
86.407.670 Euro
69.538.520 Euro
71.273.860 Euro
80.530.760 Euro
77.481.870 Euro
11.686.900 Euro
8.195.100 Euro
13.486.900 Euro
9.995.100 Euro
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird
für das Jahr 2013 auf
für das Jahr 2014 auf
1.799.800 Euro
1.796.200 Euro
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird
für das Jahr 2013 auf
für das Jahr 2014 auf
7.050.000 Euro
2.775.000 Euro
festgesetzt.
§4
Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird
für das Jahr 2013 auf
für das Jahr 2014 auf
16.909.940 Euro
12.356.710 Euro
festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird
für das Jahr 2013 auf
90.000.000 Euro
festgesetzt.
für das Jahr 2014 auf
100.000.000 Euro
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden
für das Jahr 2013 auf
für das Jahr 2014 auf
wie folgt festgesetzt
1.
1.1.
Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
Hebesatz 265 %
Hebesatz 265 %
1.2.
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
Hebesatz 480 %
Hebesatz 480 %
2.
Gewerbesteuer
Hebesatz 460 %
Hebesatz 460 %
§7
Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2023 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept
enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.
Jülich, den
Stommel
Bürgermeister