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Sitzungsvorlage (Haushaltssatzung 2013-2014 neu)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
23 kB
Datum
14.03.2013
Erstellt
12.03.13, 18:29
Aktualisiert
12.03.13, 18:29
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Inhalt der Datei

Haushaltssatzung der Stadt Jülich für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23.10.2012 (GV. NRW Seite 474), hat der Rat der Stadt Jülich mit Beschluss vom folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2013 und 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Jülich voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf für das Jahr 2013 mit für das Jahr 2014 mit 73.730.620 Euro 90.640.560 Euro 74.050.960 Euro 86.407.670 Euro 69.538.520 Euro 71.273.860 Euro 80.530.760 Euro 77.481.870 Euro 11.686.900 Euro 8.195.100 Euro 13.486.900 Euro 9.995.100 Euro im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird für das Jahr 2013 auf für das Jahr 2014 auf 1.799.800 Euro 1.796.200 Euro festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird für das Jahr 2013 auf für das Jahr 2014 auf 7.050.000 Euro 2.775.000 Euro festgesetzt. §4 Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird für das Jahr 2013 auf für das Jahr 2014 auf 16.909.940 Euro 12.356.710 Euro festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird für das Jahr 2013 auf 90.000.000 Euro festgesetzt. für das Jahr 2014 auf 100.000.000 Euro §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Jahr 2013 auf für das Jahr 2014 auf wie folgt festgesetzt 1. 1.1. Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf Hebesatz 265 % Hebesatz 265 % 1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf Hebesatz 480 % Hebesatz 480 % 2. Gewerbesteuer Hebesatz 460 % Hebesatz 460 % §7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2023 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen. Jülich, den Stommel Bürgermeister