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Sitzungsvorlage (Brandschutzbedarfsplan für die Freiwillige Feuerwehr Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
15.05.13, 17:17
Aktualisiert
15.05.13, 17:17
Sitzungsvorlage (Brandschutzbedarfsplan für die Freiwillige Feuerwehr Jülich) Sitzungsvorlage (Brandschutzbedarfsplan für die Freiwillige Feuerwehr Jülich)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt 32 Jülich, 08.05.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 207/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 23.05.2013 Stadtrat 28.05.2013 TOP Ergebnisse Brandschutzbedarfsplan für die Freiwillige Feuerwehr Jülich Anlg.: - 1 I 32 32 SD.Net Beschlussentwurf: Der unter Beteiligung der Feuerwehr gemäß § 22 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) erstellte Brandschutzbedarfsplan für die Freiw. Feuerwehr Jülich, Stand 08.05.2013, wird zustimmend zur Kenntnis genommen und beschlossen. Begründung: Nach § 22 (1) des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) haben die Kommunen unter Beteiligung ihrer Feuerwehren erstmalig Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und fortzuschreiben. Der Brandschutzbedarfsplan soll u.a. den Entscheidungsträgern in den Kommunen aufzeigen, welche Leistungen die Feuerwehr z. Zt. erbringt und wie leistungsfähig sie unter Festlegung definierter Schutzziele sein muss. Neben der Beschreibung des Stadtgebietes hinsichtlich der Gefahrenpotentiale (z.B. Verkehrswege, Topografie, Industrie und Gewerbe) wird in dem anliegenden Bedarfsplan die Feuerwehr gegliedert nach Personal, Ausbildung und Ausrüstung. Daneben wird ihre Organisation beschrieben. Nach dieser Analyse wurden Schutzziele vorgeschlagen, d.h. wie viel Personal muss mit welchen Fahrzeugen innerhalb einer bestimmten Zeit an welchem Punkt des Stadtgebietes sein, um wirkungsvolle Hilfe leisten zu können. Aus einsatztaktischer und medizinischer Sicht gibt es hierfür Vorgaben, die jedoch teilweise ortsspezifisch modifiziert werden können. Die Stadt Jülich in Verantwortung für die Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr kann diese Schutzziele in Kenntnis möglicher Konsequenzen entweder anerkennen oder verändern. Nach die- sen festgelegten und dann auch politisch zu verantwortenden Schutzzielen sollte das vorhandene „Ist“ der Feuerwehr möglichst an die Soll-Vorgaben angepasst werden. Von der Verwaltung wird in Abstimmung mit den Verantwortlichen der hiesigen Feuerwehr empfohlen, den anliegenden, gemeinsam mit der Feuerwehr erstellten Brandschutzbedarfsplan und die hierin vorgegebenen Schutzziele sowie Personal- und Ausstattungsstandards anzuerkennen und zu beschließen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 207/2013 x nein nein Seite 2