Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
15.05.13, 17:17
Aktualisiert
15.05.13, 17:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt 32
Jülich, 08.05.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 207/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
23.05.2013
Stadtrat
28.05.2013
TOP
Ergebnisse
Brandschutzbedarfsplan für die Freiwillige Feuerwehr Jülich
Anlg.: - 1 I
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SD.Net
Beschlussentwurf:
Der unter Beteiligung der Feuerwehr gemäß § 22 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) erstellte Brandschutzbedarfsplan für die Freiw. Feuerwehr Jülich, Stand
08.05.2013, wird zustimmend zur Kenntnis genommen und beschlossen.
Begründung:
Nach § 22 (1) des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) haben die Kommunen unter Beteiligung ihrer Feuerwehren erstmalig Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und fortzuschreiben.
Der Brandschutzbedarfsplan soll u.a. den Entscheidungsträgern in den Kommunen aufzeigen, welche Leistungen die Feuerwehr z. Zt. erbringt und wie leistungsfähig sie unter Festlegung definierter
Schutzziele sein muss.
Neben der Beschreibung des Stadtgebietes hinsichtlich der Gefahrenpotentiale (z.B. Verkehrswege,
Topografie, Industrie und Gewerbe) wird in dem anliegenden Bedarfsplan die Feuerwehr gegliedert
nach Personal, Ausbildung und Ausrüstung. Daneben wird ihre Organisation beschrieben. Nach
dieser Analyse wurden Schutzziele vorgeschlagen, d.h. wie viel Personal muss mit welchen Fahrzeugen innerhalb einer bestimmten Zeit an welchem Punkt des Stadtgebietes sein, um wirkungsvolle Hilfe leisten zu können.
Aus einsatztaktischer und medizinischer Sicht gibt es hierfür Vorgaben, die jedoch teilweise ortsspezifisch modifiziert werden können.
Die Stadt Jülich in Verantwortung für die Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr kann diese
Schutzziele in Kenntnis möglicher Konsequenzen entweder anerkennen oder verändern. Nach die-
sen festgelegten und dann auch politisch zu verantwortenden Schutzzielen sollte das vorhandene
„Ist“ der Feuerwehr möglichst an die Soll-Vorgaben angepasst werden.
Von der Verwaltung wird in Abstimmung mit den Verantwortlichen der hiesigen Feuerwehr empfohlen, den anliegenden, gemeinsam mit der Feuerwehr erstellten Brandschutzbedarfsplan und die
hierin vorgegebenen Schutzziele sowie Personal- und Ausstattungsstandards anzuerkennen und zu
beschließen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 207/2013
x
nein
nein
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