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Beschlussvorlage (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel hier: a) 41. Änderungssatzung b) Gebührenkalkulation 2017)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
98 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
03.11.16, 14:47
Aktualisiert
03.11.16, 14:47
Beschlussvorlage (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel
hier:	a) 41. Änderungssatzung
b) Gebührenkalkulation 2017) Beschlussvorlage (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel
hier:	a) 41. Änderungssatzung
b) Gebührenkalkulation 2017) Beschlussvorlage (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel
hier:	a) 41. Änderungssatzung
b) Gebührenkalkulation 2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.11.2016 - Die Bürgermeisterin Az: SW 2 Nr. der Ratsdrucksache: 654-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 16.11.2016 Rat 22.11.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel hier: a) 41. Änderungssatzung b) Gebührenkalkulation 2017 _________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Dederichs/Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW 1 PR SW 2 Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 654-X 1. Sachverhalt: a) 41. Änderungssatzung Aufgrund der umfassenden Novelle des Landeswassergesetzes (LWG) NRW, welche am 16.07.2016 in Kraft getreten ist, wurden vom Städte- und Gemeindebund (StGB) NRW die Mustersatzungen im Wasserrecht überarbeitet: Abwasserbeseitigungssatzung, Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse, Satzung über die Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen, Satzung zur Fortführung von Fristensatzungen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen. Die umfänglichen neuen Mustersatzungen hat der StGB NRW den Gemeinden mit Schreiben vom 14.09.2016 überreicht. Im ersten Schritt soll auch die städt. Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in Anlehnung an die neue Mustersatzung an die neue Rechtslage angeglichen werden. Die Betriebsleitung ist mit Hochdruck damit beschäftigt, die erforderliche Änderungssatzung aufzustellen, die kurzfristig als Zusatzerläuterung übersandt werden soll. b) Gebührenkalkulation 2017 Gem. § 77 Abs. 2 GO NRW (Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung) gelten Gebühren als vorrangige Einnahmequelle. Die aus der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr bestehenden Abwassergebühren sollen gem. § 6 Abs. 1 KAG NRW die Kosten der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalisation) decken. Um diesem Gesetzesauftrag gerecht zu werden, ist jährlich wiederkehrend eine Gebührenbedarfsberechnung (Kalkulation) vorzunehmen. Die als Anlage beigefügte Kalkulation für das Jahr 2017 beruht auf dem Kalkulationsmodell, welches im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Abstimmung mit der Kommunalagentur NRW entwickelt wurde. Gegenüber der Kalkulation 2016 werden für das Jahr 2017 folgende Abweichungen erwartet: Die Kosten für die Beseitigung des Schmutzwassers steigen um rd. 48.000 €, die Kosten der Beseitigung des Niederschlagswassers um etwa 15.000 €. Kostentreiber sind die erneut und diesmal sogar um rd. 99.000 € höheren Beiträge des Erftverbandes. Neben dem Kostendruck zeichnen sich bei den Maßstabseinheiten ebenfalls ungünstige Veränderungen ab, denn nach der in 2016 eingetretenen Entwicklung und den verfügbaren Informationen über das Verbrauchs- und Einleitungsverhalten wird die Schmutzwassermenge im kommenden Jahr rd. 20.000 cbm nach unten anzupassen sein. Die Mindermengen konzentrieren sich auf das produzierende Gewerbe. Dadurch wird im Falle der Schmutzwassergebühr 2017 die Kostendeckung erst bei 4,37 € je cbm erreicht. Dennoch braucht die Gebühr von 4,12 € je cbm nicht angehoben werden, weil in den Vorjahren Überdeckungen erwirtschaftet wurden, die gezielt für die Gebührenstützung verwendet werden. Gleiches gilt für die Regenwassergebühren, Grundgebühr 27,50 € je angefangene 100 qm abflusswirksame Fläche, Leistungsgebühr 0,70 € je qm abflusswirksame Fläche. Bei der Niederschlagswassergebühr tritt rein rechnerisch eine Ermäßigung für die Leistungsgebühr von 0,01 € je qm auf. Mit Rücksicht auf die kalkulatorischen Unwägbarkeiten und die geringfügige Kostenveränderung kann der Gebührensatz gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Seite 3 von Ratsdrucksache 654-X 2. Rechtliche Würdigung Aufgrund der gesetzlichen Regelung und der Rechtsprechung des OVG NRW ist eine jährlich wiederkehrende Kalkulation aufzustellen. 3. Finanzielle Auswirkungen Über die Abwassergebühren sind die Aufwendungen für den Betrieb der öffentlichen Kanalisation zu finanzieren. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Es werden insgesamt rd. 190.000 € zur Stabilisierung der Schmutzwassergebühren aus den Überdeckungen der vergangenen Jahre eingesetzt. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: a) 41. Änderungssatzung Die 41. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.07.1981 wird in der Fassung des als Anlage 2 zu dieser RD vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. b) Gebührenkalkulation 2017 Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 (Anlage 1) ist vom Rat geprüft und gebilligt.