Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
15.05.13, 17:17
Aktualisiert
27.05.13, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.:
Jülich, 07.05.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 204/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
23.05.2013
Stadtrat
28.05.2013
TOP
Ergebnisse
bei 2 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen mehrheitlich dafür
Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der
Stadt Jülich
Anlg.: -1SD.Net
Beschlussentwurf:
„Der Stadtrat beschließt die folgende Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die
Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich :
Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage !“
Begründung:
In seiner Sitzung am 14.03.2013 hat der Stadtrat mit der Haushaltssatzung für die Jahre 2013 und
2014 (Doppelhaushalt) eine Erhöhung der Steuerhebesätze beschlossen.
Mit der Haushaltssatzung wurden die Hebesätze für die Jahre 2013 und 2014 wie folgt festegesetzt:
bei der Grundsteuer A auf 265 % (bisher 252 %)
bei der Grundsteuer B auf 480 % (bisher 452 %) und
bei der Gewerbesteuer auf 460 % (bisher 438 %)
vor.
Eine solche Erhöhung im laufenden Jahr ist nach gleichlautenden Vorschriften im Grundsteuerbzw. Gewerbesteuergesetz zulässig, wenn der Beschluss über die Erhöhung vor dem 30.06. des jeweiligen Jahres gefasst wird.
Die Erhebung der höheren Steuern kann aber nur auf der Grundlage einer rechtskräftigen Satzung
erfolgen. Die Haushaltssatzung 2013/2014 und das Haushaltssicherungskonzept bis 2023 wurden
der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 15.03.2013 zur Genehmigung vorgelegt. Mit Mail vom
30.04.2013 hat die Aufsichtsbehörde erstmals reagiert und zu drei Themenbereichen (Schätzwerte
Jahresabschlüsse, Gebührenbedarfsberechnungen kostenrechnende Einrichtung, Erläuterungen der
Konsolidierungsmaßnahmen) Fragen aufgeworfen bzw. Unterlagen nachgefordert. Am 02.05.2013
wurden die entsprechenden Stellungnahmen und Unterlagen der Kommunalaufsicht vorgelegt.
Wann das Genehmigungs-verfahren abgeschlossen sein wird und ob eine Genehmigung erteilt wird,
ist derzeit nicht absehbar.
Der Versand der Änderungsbescheide ist für Anfang Juli 2013 vorgesehen, damit der höhere Steuerbetrag sich auf die Fälligkeiten zum 15.08. und 15.11.2013 verteilt. Da nicht absehbar ist, ob die
Haushaltssatzung bis dahin rechtskräftig ist, wird vorsorglich die Beschlussfassung einer gesonderten Hebesatzsatzung vorgeschlagen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
1.Finanzielle Auswirkungen:
X
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 204/2013
X
nein
nein
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