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Sitzungsvorlage (Neuregelungen für den Umweltbeirat)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
146 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
08.05.13, 17:14
Aktualisiert
27.05.13, 17:06
Sitzungsvorlage (Neuregelungen für den Umweltbeirat) Sitzungsvorlage (Neuregelungen für den Umweltbeirat) Sitzungsvorlage (Neuregelungen für den Umweltbeirat)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 60 Az.: Er/Wo Jülich, 06.05.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 191/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 16.05.2013 Haupt- und Finanzausschuss 23.05.2013 Stadtrat 28.05.2013 TOP Ergebnisse siehe Hinweis letzte Seite siehe Hinweis letzte Seite Neuregelungen für den Umweltbeirat Anlg.: 1 SD.Net Beschlussentwurf: Der Ausschuss empfiehlt folgende Neuregelungen für den Umweltbeirat in die Zuständigkeitsordnung des Rates festzuschreiben: 1. Die im Rat vertretenen Fraktionen entsenden je ein Mitglied mit beratender Stimme in den Beirat. 2. Die Vereine und Institutionen, deren Vertreter in den Umweltbeirat gewählt werden können, werden namentlich in einem Positivkatalog in der Zuständigkeitsordnung des Rates festgelegt. Begründung: Mit Beschluss des Stadtrates vom 14.03.2013 (Vorlagen-Nr. 83/2013) wurde der Umweltbeirat aufgelöst. Gleichzeitig sollte der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Neuregelungen für die zukünftige Organisation und Gestaltung des Umweltbeirates erarbeiten, die dann in § 16 der Zuständigkeitsordnung des Rates aufgenommen werden sollen. Hierzu sollten seitens der Fraktionen entsprechende Vorschläge für die Aprilsitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses eingereicht werden. Da bis zur Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 18.04.2013 keine Vorschläge fristgerecht eingereicht wurden, konnte die Angelegenheit in dieser Sitzung nicht behandelt werden. Bis zum heutigen Datum liegt, trotz der ausdrücklichen Erinnerung des Ausschussvorsitzenden in der Sitzung am 18.04.2013, lediglich der Vorschlag der SPD-Fraktion vom 13.04.2013 vor (s. Anlage), der somit derzeit alleinige Grundlage für den bisherigen Beschlussentwurf darstellt. Zu Punkt 1 würde sich zur bisherigen Situation lediglich ändern, dass die Vertreter der Fraktionen im Umweltbeirat nur noch beratend tätig sein können und nicht mehr stimmberechtigt sind (s. Vorlagen-Nr. 35/2013). Zu Punkt 2 wurde eine Alternative im Vorschlag der SPD-Fraktion aufgegriffen, nämlich die namentliche Festlegung der Vereine und Institutionen in der Zuständigkeitsordnung des Rates. Insofern wäre der Kreis derjenigen Vereine und Institutionen, die aus ihren Reihen Vertreter zur Wahl für den neuen Umweltbeirat vorschlagen dürfen, festzulegen. Nach den letzten 3 Wahlen waren folgende Vereine und Institutionen (in alphabetischer Reihenfolge) im Umweltbeirat vertreten (teilweise nur als Vertreter): Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Verein / Institution Agenda 21 BUND DORV Jülicher Sparsamkeit Kreis Imker Verein Landschaftswart Naturschutzbund Deutschland Naturschutzverein Koslar e.V. Terre des hommes 2008 X X X X X X X X 2010 X X X X X X X X X 2012 X X X X X X X Welche Vereine oder Institutionen aus dieser Aufstellung gestrichen werden bzw. welche hinzugefügt werden sollen, liegt in der Entscheidung des Ausschusses bzw. letztendlich in der Entscheidung des Rates bei der Änderung der Zuständigkeitsordnung. Bei der Wahl des nächsten Umweltbeirates in einer öffentlichen und öffentlich bekannt gemachten Versammlung hätten dann allein diese Vereine und Institutionen das Vorschlagsrecht für ihre Vertreter, die insgesamt von der Versammlung gewählt und dann auch vom Stadtrat (gleichzeitig mit Festlegung der von den Fraktionen zu entsendenden Vertreter) bestätigt würden. Neue Vereine oder Institutionen, die zukünftig als Mitglieder im Umweltbeirat vertreten sein wollen, würden einen Antrag auf Aufnahme in diesen Positivkatalog der Zuständigkeitsordnung stellen. Nach Beratung über diesen Antrag im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss könnte dann auf dessen Empfehlung der Positivkatalog in der Zuständigkeitsordnung durch den Rat für die nächste Wahl erweitert werden. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 191/2013 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Empfehlungen aus dem Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau vom 16.05.2013: Der Ausschuss stimmt einzeln über die zwei Punkte des Beschlussvorschlages ab. Der Punkt 1 wird um den Zusatz „und Einzelvertreter“ erweitert. Der Punkt 2 wird dahingehend ergänzt, dass die Formulierung aus dem Landschaftsschutzgesetz „Vereine, die nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Natur- und Umweltschutzes und der Landschaftspflege fördern“ hinzugefügt wird. zu 1) bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich dafür zu 2) mehrheitlich dafür Empfehlungen aus dem Haupt- und Finanzausschuss vom 23.05.2013: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt analog zum Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau einzeln über die beiden Beschlussvorschläge ab. zu 1) einstimmig dafür zu 2) bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich dafür Sitzungsvorlage 191/2013 Seite 3