Daten
Kommune
Jülich
Größe
146 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
08.05.13, 17:14
Aktualisiert
27.05.13, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 60 Az.: Er/Wo
Jülich, 06.05.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 191/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
16.05.2013
Haupt- und Finanzausschuss
23.05.2013
Stadtrat
28.05.2013
TOP
Ergebnisse
siehe Hinweis letzte Seite
siehe Hinweis letzte Seite
Neuregelungen für den Umweltbeirat
Anlg.: 1
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss empfiehlt folgende Neuregelungen für den Umweltbeirat in die Zuständigkeitsordnung des Rates festzuschreiben:
1. Die im Rat vertretenen Fraktionen entsenden je ein Mitglied mit beratender Stimme in den Beirat.
2. Die Vereine und Institutionen, deren Vertreter in den Umweltbeirat gewählt werden können, werden namentlich in einem Positivkatalog in der Zuständigkeitsordnung des Rates festgelegt.
Begründung:
Mit Beschluss des Stadtrates vom 14.03.2013 (Vorlagen-Nr. 83/2013) wurde der Umweltbeirat aufgelöst. Gleichzeitig sollte der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Neuregelungen für die zukünftige Organisation und Gestaltung des Umweltbeirates erarbeiten, die dann in § 16 der Zuständigkeitsordnung des Rates aufgenommen werden sollen. Hierzu sollten seitens der Fraktionen entsprechende Vorschläge für die Aprilsitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses eingereicht
werden.
Da bis zur Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 18.04.2013 keine Vorschläge
fristgerecht eingereicht wurden, konnte die Angelegenheit in dieser Sitzung nicht behandelt werden.
Bis zum heutigen Datum liegt, trotz der ausdrücklichen Erinnerung des Ausschussvorsitzenden in
der Sitzung am 18.04.2013, lediglich der Vorschlag der SPD-Fraktion vom 13.04.2013 vor (s. Anlage), der somit derzeit alleinige Grundlage für den bisherigen Beschlussentwurf darstellt.
Zu Punkt 1 würde sich zur bisherigen Situation lediglich ändern, dass die Vertreter der Fraktionen
im Umweltbeirat nur noch beratend tätig sein können und nicht mehr stimmberechtigt sind (s. Vorlagen-Nr. 35/2013).
Zu Punkt 2 wurde eine Alternative im Vorschlag der SPD-Fraktion aufgegriffen, nämlich die namentliche Festlegung der Vereine und Institutionen in der Zuständigkeitsordnung des Rates. Insofern wäre der Kreis derjenigen Vereine und Institutionen, die aus ihren Reihen Vertreter zur Wahl
für den neuen Umweltbeirat vorschlagen dürfen, festzulegen.
Nach den letzten 3 Wahlen waren folgende Vereine und Institutionen (in alphabetischer Reihenfolge) im Umweltbeirat vertreten (teilweise nur als Vertreter):
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Verein / Institution
Agenda 21
BUND
DORV
Jülicher Sparsamkeit
Kreis Imker Verein
Landschaftswart
Naturschutzbund Deutschland
Naturschutzverein Koslar e.V.
Terre des hommes
2008
X
X
X
X
X
X
X
X
2010
X
X
X
X
X
X
X
X
X
2012
X
X
X
X
X
X
X
Welche Vereine oder Institutionen aus dieser Aufstellung gestrichen werden bzw. welche hinzugefügt werden sollen, liegt in der Entscheidung des Ausschusses bzw. letztendlich in der Entscheidung
des Rates bei der Änderung der Zuständigkeitsordnung.
Bei der Wahl des nächsten Umweltbeirates in einer öffentlichen und öffentlich bekannt gemachten
Versammlung hätten dann allein diese Vereine und Institutionen das Vorschlagsrecht für ihre Vertreter, die insgesamt von der Versammlung gewählt und dann auch vom Stadtrat (gleichzeitig mit
Festlegung der von den Fraktionen zu entsendenden Vertreter) bestätigt würden.
Neue Vereine oder Institutionen, die zukünftig als Mitglieder im Umweltbeirat vertreten sein wollen, würden einen Antrag auf Aufnahme in diesen Positivkatalog der Zuständigkeitsordnung stellen.
Nach Beratung über diesen Antrag im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss könnte dann auf dessen Empfehlung der Positivkatalog in der Zuständigkeitsordnung durch den Rat für die nächste
Wahl erweitert werden.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 191/2013
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Empfehlungen aus dem Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau vom 16.05.2013:
Der Ausschuss stimmt einzeln über die zwei Punkte des Beschlussvorschlages ab. Der Punkt 1 wird
um den Zusatz „und Einzelvertreter“ erweitert. Der Punkt 2 wird dahingehend ergänzt, dass die
Formulierung aus dem Landschaftsschutzgesetz „Vereine, die nach ihrer Satzung ideell und nicht
nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Natur- und Umweltschutzes und der Landschaftspflege
fördern“ hinzugefügt wird.
zu 1) bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich dafür
zu 2) mehrheitlich dafür
Empfehlungen aus dem Haupt- und Finanzausschuss vom 23.05.2013:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt analog zum Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau einzeln über die beiden Beschlussvorschläge ab.
zu 1) einstimmig dafür
zu 2) bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich dafür
Sitzungsvorlage 191/2013
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