Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 27.10.2004
Vorlagen-Nr.:
84/2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sportausschuss
Hauptausschuss
Rat
17.11.2004
30.11.2004
14.12.2004
TOP: Anlage eines zusätzlichen Sport-/Trainingsplatzes im Ortsteil Winden
I. Sach- und Rechtslage:
Der Verein für Volks- und Jugendspiele 1902 Winden e.V. hat mit Schreiben vom 18.08.2004 den
Antrag gestellt, auf der Freifläche zwischen den Tennisanlagen und dem vorhandenen Sportplatz
und Trainingsplatz einen weiteren Sportplatz anzulegen, der den Spielbetrieb nach den
Bestimmungen des DFB zulässt. Dieser Sportplatz soll zudem mit einer Flutlichtanlage
ausgestattet werden. Das Schreiben ist zu Ihrer Kenntnis als Anlage beigefügt.
Begründet wird dieser Antrag damit, dass die Belastung des vorhandenen Trainingsplatzes und
des angrenzenden Hauptplatzes so hoch ist, dass Schäden nicht vermeidbar sind. Zurzeit nehmen
1 Seniorenmannschaft und 8 Juniorenmannschaften am Spielbetrieb teil. Daneben nutzen
verschiedene Altherren- und Freizeitmannschaften die Anlage. Um die Schäden am Hauptplatz so
gering wie möglich halten zu können, soll dieser vom Trainingsbetrieb freigehalten werden. Ein
Training ausschließlich auf dem Trainingsplatz ist aus Sicht des Vereins nicht möglich, da sich bis
zu drei Mannschaften die Fläche teilen müssen. Erschwerend komme hinzu, dass ein Training auf
dem Hauptplatz in den Wintermonaten nicht möglich ist, da dieser nicht mit einer Flutlichtanlage
ausgestattet ist.
Da das Ausweichen auf andere Plätze im Gemeindegebiet kategorisch ausgeschlossen wird, soll
nun auf der bereits oben erwähnten Freifläche ein weiterer Sportplatz angelegt werden. Hierbei
soll es sich um einen Tennen- oder Kunstrasenplatz handeln. Dieser Platz soll dann auch durch
die Schulen genutzt werden können. Hierzu ist allerdings festzustellen, dass die Schulleiter der
weiterführenden Schulen in Kreuzau erklärt haben, dass die Sportanlage in Winden auch bei einer
Erweiterung nicht geeignet erscheint, diese für den Schulsport zu nutzen. Vielmehr hat man sich
darauf geeinigt, in Zukunft verstärkt die Anlagen auf der Kurt-Hoesch-Kampfbahn zu nutzen.
Aus Gesprächen mit verschiedenen Fachfirmen (Fa. Leisten, FA. Körner) ist bekannt, dass die
Anlage eines Hartplatzes einen entsprechenden Unterbau erfordert. Der Einsatz von Eigenleistung
für einen Platz, der auf Dauer intensiv genutzt werden soll, ist kaum möglich, zumal hierfür
entsprechende Maschinen verwendet werden müssen. Zuletzt ist anlässlich der Sanierung des
Bolzplatzes „Pfarrer-Emunds-Straße“ mit Herrn Leisten besprochen worden, welche Kosten
entstehen würden, wenn dieser Platz in einen Tennenplatz umgewandelt würde. Herr Leisten gab
an, dass der Unterbau dann erneuert werden müsse und dass man mit Gesamtkosten von deutlich
über 200.000 Euro rechen müsse. Die angedachte Änderung des Trainingsplatzes in Drove, bei
der nur auf den vorhandenen Rasenplatz mit einem minimalen Unterbau eine Tennenschicht
aufgebracht werden sollte, wurde deshalb verworfen, weil die Kosten 30.000 – 40.000 Euro
betragen hätten. Bei kompletter Neuanlage eines Hartplatzes muss mit Kosten in Höhe von
400.000 – 500.000 Euro gerechnet werden.
-2Im gemeindlichen Haushalt stehen Mittel für den Neubau eines Hartplatzes nicht bereit. Die Mittel
aus der Sportpauschale in Höhe von 43.818 Euro (Grundlage: Jahr 2004) müsste für mindestens
10 Jahre angespart werden, um einen entsprechenden Platz bauen zu können. Zu bedenken ist
aber, dass auch andere gemeindliche Maßnahmen hieraus zu finanzieren sind und dass auch
andere Vereine Anträge auf Bezuschussung von eigenen Maßnahmen gestellt haben bzw. in den
Folgejahren stellen werden.
Hinzu kommt, dass durch Schreiben des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom
05.07.2004 und durch Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 29.07.2004 klargestellt worden
ist, dass in Kommunen in der vorläufigen Haushaltswirtschaft „die Weiterleitung der Mittel an
Vereine nur dann in Betracht kommt, wenn die tatsächlichen Aufwendungen der Gemeinde für
diesen Zweck geringer sind als die Mittel der Sportpauschale und wenn in künftigen Jahren keine
größeren Maßnahmen im Sinne der Zweckbindung zu finanzieren sind, für die Mittel der
Sportpauschale zweckgebunden in der allgemeinen Rücklage angespart werden sollen.“
Damit auch in Zukunft Maßnahmen der Vereine unterstützt werden können, ist es nicht sinnvoll,
die gesamten Mittel der Sportpauschale für eine Großmaßnahme über viele Jahre zu binden.
Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass es nicht möglich sein wird, den gesamten Betrag einer
Rücklage zuzuführen, da auch Kosten an gemeindlichen Objekten zu erwarten sind. Wie aus
früheren Besichtigungen der Sportheime bereits bekannt ist, besteht diesbezüglich ein
Sanierungsbedarf, der in den kommenden Jahren aus Mitteln der Sportpauschale abgearbeitet
werden soll. Aus diesen Gründen ist es nicht vertretbar, die Mittel der Sportpauschale
entsprechend dem Antrag des V.f.V.u.J 1902 Winden e.V. zu binden.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Antrag abzulehnen, da entsprechende Mittel nicht
zur Verfügung stehen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
keine
III. Beschlussvorschlag:
„Dem Antrag des Vereins für Volks und Jugendspiele 1902 Winden e.V. auf Anlegen eines
zusätzlichen Sportplatzes als Tennen- oder Kunstrasenplatz mit Flutlichtanlage auf der Freifläche
zwischen Tennisanlage und Sport- und Trainingsplatz in Winden wird nicht entsprochen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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