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Allgemeine Vorlage (Anlage eines zusätzlichen Sport-/Trainingsplatzes im Ortsteil Winden)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Anlage eines zusätzlichen Sport-/Trainingsplatzes im Ortsteil Winden) Allgemeine Vorlage (Anlage eines zusätzlichen Sport-/Trainingsplatzes im Ortsteil Winden)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 27.10.2004 Vorlagen-Nr.: 84/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sportausschuss Hauptausschuss Rat 17.11.2004 30.11.2004 14.12.2004 TOP: Anlage eines zusätzlichen Sport-/Trainingsplatzes im Ortsteil Winden I. Sach- und Rechtslage: Der Verein für Volks- und Jugendspiele 1902 Winden e.V. hat mit Schreiben vom 18.08.2004 den Antrag gestellt, auf der Freifläche zwischen den Tennisanlagen und dem vorhandenen Sportplatz und Trainingsplatz einen weiteren Sportplatz anzulegen, der den Spielbetrieb nach den Bestimmungen des DFB zulässt. Dieser Sportplatz soll zudem mit einer Flutlichtanlage ausgestattet werden. Das Schreiben ist zu Ihrer Kenntnis als Anlage beigefügt. Begründet wird dieser Antrag damit, dass die Belastung des vorhandenen Trainingsplatzes und des angrenzenden Hauptplatzes so hoch ist, dass Schäden nicht vermeidbar sind. Zurzeit nehmen 1 Seniorenmannschaft und 8 Juniorenmannschaften am Spielbetrieb teil. Daneben nutzen verschiedene Altherren- und Freizeitmannschaften die Anlage. Um die Schäden am Hauptplatz so gering wie möglich halten zu können, soll dieser vom Trainingsbetrieb freigehalten werden. Ein Training ausschließlich auf dem Trainingsplatz ist aus Sicht des Vereins nicht möglich, da sich bis zu drei Mannschaften die Fläche teilen müssen. Erschwerend komme hinzu, dass ein Training auf dem Hauptplatz in den Wintermonaten nicht möglich ist, da dieser nicht mit einer Flutlichtanlage ausgestattet ist. Da das Ausweichen auf andere Plätze im Gemeindegebiet kategorisch ausgeschlossen wird, soll nun auf der bereits oben erwähnten Freifläche ein weiterer Sportplatz angelegt werden. Hierbei soll es sich um einen Tennen- oder Kunstrasenplatz handeln. Dieser Platz soll dann auch durch die Schulen genutzt werden können. Hierzu ist allerdings festzustellen, dass die Schulleiter der weiterführenden Schulen in Kreuzau erklärt haben, dass die Sportanlage in Winden auch bei einer Erweiterung nicht geeignet erscheint, diese für den Schulsport zu nutzen. Vielmehr hat man sich darauf geeinigt, in Zukunft verstärkt die Anlagen auf der Kurt-Hoesch-Kampfbahn zu nutzen. Aus Gesprächen mit verschiedenen Fachfirmen (Fa. Leisten, FA. Körner) ist bekannt, dass die Anlage eines Hartplatzes einen entsprechenden Unterbau erfordert. Der Einsatz von Eigenleistung für einen Platz, der auf Dauer intensiv genutzt werden soll, ist kaum möglich, zumal hierfür entsprechende Maschinen verwendet werden müssen. Zuletzt ist anlässlich der Sanierung des Bolzplatzes „Pfarrer-Emunds-Straße“ mit Herrn Leisten besprochen worden, welche Kosten entstehen würden, wenn dieser Platz in einen Tennenplatz umgewandelt würde. Herr Leisten gab an, dass der Unterbau dann erneuert werden müsse und dass man mit Gesamtkosten von deutlich über 200.000 Euro rechen müsse. Die angedachte Änderung des Trainingsplatzes in Drove, bei der nur auf den vorhandenen Rasenplatz mit einem minimalen Unterbau eine Tennenschicht aufgebracht werden sollte, wurde deshalb verworfen, weil die Kosten 30.000 – 40.000 Euro betragen hätten. Bei kompletter Neuanlage eines Hartplatzes muss mit Kosten in Höhe von 400.000 – 500.000 Euro gerechnet werden. -2Im gemeindlichen Haushalt stehen Mittel für den Neubau eines Hartplatzes nicht bereit. Die Mittel aus der Sportpauschale in Höhe von 43.818 Euro (Grundlage: Jahr 2004) müsste für mindestens 10 Jahre angespart werden, um einen entsprechenden Platz bauen zu können. Zu bedenken ist aber, dass auch andere gemeindliche Maßnahmen hieraus zu finanzieren sind und dass auch andere Vereine Anträge auf Bezuschussung von eigenen Maßnahmen gestellt haben bzw. in den Folgejahren stellen werden. Hinzu kommt, dass durch Schreiben des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 05.07.2004 und durch Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 29.07.2004 klargestellt worden ist, dass in Kommunen in der vorläufigen Haushaltswirtschaft „die Weiterleitung der Mittel an Vereine nur dann in Betracht kommt, wenn die tatsächlichen Aufwendungen der Gemeinde für diesen Zweck geringer sind als die Mittel der Sportpauschale und wenn in künftigen Jahren keine größeren Maßnahmen im Sinne der Zweckbindung zu finanzieren sind, für die Mittel der Sportpauschale zweckgebunden in der allgemeinen Rücklage angespart werden sollen.“ Damit auch in Zukunft Maßnahmen der Vereine unterstützt werden können, ist es nicht sinnvoll, die gesamten Mittel der Sportpauschale für eine Großmaßnahme über viele Jahre zu binden. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass es nicht möglich sein wird, den gesamten Betrag einer Rücklage zuzuführen, da auch Kosten an gemeindlichen Objekten zu erwarten sind. Wie aus früheren Besichtigungen der Sportheime bereits bekannt ist, besteht diesbezüglich ein Sanierungsbedarf, der in den kommenden Jahren aus Mitteln der Sportpauschale abgearbeitet werden soll. Aus diesen Gründen ist es nicht vertretbar, die Mittel der Sportpauschale entsprechend dem Antrag des V.f.V.u.J 1902 Winden e.V. zu binden. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Antrag abzulehnen, da entsprechende Mittel nicht zur Verfügung stehen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine III. Beschlussvorschlag: „Dem Antrag des Vereins für Volks und Jugendspiele 1902 Winden e.V. auf Anlegen eines zusätzlichen Sportplatzes als Tennen- oder Kunstrasenplatz mit Flutlichtanlage auf der Freifläche zwischen Tennisanlage und Sport- und Trainingsplatz in Winden wird nicht entsprochen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________