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Beschlussvorlage (Zustimmung zur Dringlickeitsentscheidung des Bürgermeisters und einem Ratsmitglied Satzung der Stadt Bedburg über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Plangebiet des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 9a/Bedburg -Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise- hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Zustimmung zur Dringlickeitsentscheidung des Bürgermeisters und einem Ratsmitglied
Satzung der Stadt Bedburg über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Plangebiet des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 9a/Bedburg
-Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise-
hier: Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Zustimmung zur Dringlickeitsentscheidung des Bürgermeisters und einem Ratsmitglied
Satzung der Stadt Bedburg über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Plangebiet des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 9a/Bedburg
-Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise-
hier: Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Zustimmung zur Dringlickeitsentscheidung des Bürgermeisters und einem Ratsmitglied
Satzung der Stadt Bedburg über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Plangebiet des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 9a/Bedburg
-Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise-
hier: Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-924/2007 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 28.08.2007 Betreff: Zustimmung zur Dringlickeitsentscheidung des Bürgermeisters und einem Ratsmitglied Satzung der Stadt Bedburg über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Plangebiet des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 9a/Bedburg -Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweisehier: Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, weiterhin zur Vermeidung einer städtebaulichen Fehlentwicklung gem. §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), den beigefügten Entwurf einer Satzung über die Verlängerung der vom Rat der Stadt Bedburg am 13.12.2005 beschlossenen Veränderungssperre für das sich in Aufstellung befindlich Planverfahren des Bebauungsplanes Nr. 9a/Bedburg – Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundgasse und Kölner Platz – zu fassen, da die Voraussetzungen für den Erlaß der Veränderungssperre weiterhin fortbestehen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 19.05.2005 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 9a/Bedbrug gefasst. Planungszile dieses Bebauungsplanes ist die Aufnahme einer textlichen Festetzung, wonach Spilehallen und ahnliche Unternehmnungen gem. § 33 i der Gewerbeordnung nur ausnahmsweise zulässig sind. Anlass für diese Planaufstellung war ein Antrag auf Nutzungsänderung / Erweiterung einer Spielhalle im Bereich der Friedrich-WilhelmStraße. Zur Vermeidung städtebaulicher Fehlentwicklungen hat die Verwaltung im Rahmen des § 15 des Baugesetzbuches bei der Bauaufsichtsbehörde die Zurückstellung des Baugesuches bei der Bauaufsichtsbehörde des Rhein-Erft-Kreises beantragt. Der Bescheid über die Zurückstellung des Baugesuchs / Nutzungsänderungsantrag ist mit Schreiben vom 06.07.2005 erfolgt und hatte ein Jahr Gültigkeit. Zur weiteren städtebaulichen Sicherung hat der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 13.12.2005 die Satzung über eine Veränderungssperre beschlossen, die am 19.12.2005 bekanntgemacht worden ist. Die Geltungsdauer einer Veränderungssperre beträgt 2 Jahre und hat damit grundsätzlich – auch für künftige Bauvorhaben- bis zum 18.12.2007 Geltung. Im konkreten Fall ist jedoch § 17 Abs. 1 i.V.m. § 15 Abs. 1 Baugesetzbuch von besonderer Bedeutung. Der Zeitruam vom Bescheid der Zurückstellung des Baugesuchs bis zum Erlass der Veränderungssperre ist auf die 2 Jahresfrist anzurechnen, sodass für das konkrete Bauvorhaben die derzeit gültige Veränderungssperre keine Geltung mehr hat ab dem 06.07.2007. Gemäß § 17 Abs. 1 kann die Gemeidne die Geltungsdauer einer Veränderungssperre um ein Jahr verlängern. Da das Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg noch nicht abgeschlossen werden konnte und die Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre aus städtebaulicher Sicht nach wie vor gegeben sind und ferner der Beschluss über die Aufstellung eines Rahmenplanes für das Stadtzentrum von Bedburg im Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am 22.05.2007 gefasst worden ist, schlägt die Ver3altung vor, die Geltungsdauer der Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 9a/Bedburg entsprechend zu verlängern. Diese Verlängerung muss – wie die Veränderungssperre seinerzeit selbst – als Satzung beschlossen und öffentlich bekanntgemacht werden. In der Anlage ist ein entsprechender Satzuungsentwurf beigefügt. Es wird vorgeschlagen, die Verlängerung der vorbezeichnetten Veränderungssperre als Satzung zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss