Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-924/2007
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
28.08.2007
Betreff:
Zustimmung zur Dringlickeitsentscheidung des Bürgermeisters und einem Ratsmitglied
Satzung der Stadt Bedburg über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Plangebiet des
sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 9a/Bedburg
-Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz
teilweisehier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, weiterhin zur Vermeidung einer städtebaulichen
Fehlentwicklung gem. §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), den beigefügten Entwurf einer
Satzung über die Verlängerung der vom Rat der Stadt Bedburg am 13.12.2005 beschlossenen
Veränderungssperre für das sich in Aufstellung befindlich Planverfahren des Bebauungsplanes Nr.
9a/Bedburg – Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundgasse und Kölner
Platz – zu fassen, da die Voraussetzungen für den Erlaß der Veränderungssperre weiterhin
fortbestehen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 19.05.2005 den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 9a/Bedbrug gefasst. Planungszile dieses Bebauungsplanes ist die Aufnahme
einer textlichen Festetzung, wonach Spilehallen und ahnliche Unternehmnungen gem. § 33 i der
Gewerbeordnung nur ausnahmsweise zulässig sind. Anlass für diese Planaufstellung war ein
Antrag auf Nutzungsänderung / Erweiterung einer Spielhalle im Bereich der Friedrich-WilhelmStraße.
Zur Vermeidung städtebaulicher Fehlentwicklungen hat die Verwaltung im Rahmen des § 15 des
Baugesetzbuches bei der Bauaufsichtsbehörde die Zurückstellung des Baugesuches bei der
Bauaufsichtsbehörde des Rhein-Erft-Kreises beantragt. Der Bescheid über die Zurückstellung des
Baugesuchs / Nutzungsänderungsantrag ist mit Schreiben vom 06.07.2005 erfolgt und hatte ein
Jahr Gültigkeit.
Zur weiteren städtebaulichen Sicherung hat der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am
13.12.2005 die Satzung über eine Veränderungssperre beschlossen, die am 19.12.2005
bekanntgemacht worden ist. Die Geltungsdauer einer Veränderungssperre beträgt 2 Jahre und hat
damit grundsätzlich – auch für künftige Bauvorhaben- bis zum 18.12.2007 Geltung.
Im konkreten Fall ist jedoch § 17 Abs. 1 i.V.m. § 15 Abs. 1 Baugesetzbuch von besonderer
Bedeutung. Der Zeitruam vom Bescheid der Zurückstellung des Baugesuchs bis zum Erlass der
Veränderungssperre ist auf die 2 Jahresfrist anzurechnen, sodass für das konkrete Bauvorhaben
die derzeit gültige Veränderungssperre keine Geltung mehr hat ab dem 06.07.2007.
Gemäß § 17 Abs. 1 kann die Gemeidne die Geltungsdauer einer Veränderungssperre um ein Jahr
verlängern.
Da das Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg noch nicht
abgeschlossen werden konnte und die Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre
aus städtebaulicher Sicht nach wie vor gegeben sind und ferner der Beschluss über die
Aufstellung eines Rahmenplanes für das Stadtzentrum von Bedburg im Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung am 22.05.2007 gefasst worden ist, schlägt die Ver3altung vor, die Geltungsdauer
der Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 9a/Bedburg entsprechend
zu verlängern. Diese Verlängerung muss – wie die Veränderungssperre seinerzeit selbst – als
Satzung beschlossen und öffentlich bekanntgemacht werden.
In der Anlage ist ein entsprechender Satzuungsentwurf beigefügt. Es wird vorgeschlagen, die
Verlängerung der vorbezeichnetten Veränderungssperre als Satzung zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
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-----------------------------------
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss