Daten
Kommune
Bedburg
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13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
WP7-924/2007
Anlage zur Vorlage WP7-924/2007
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bedburg
Satzung
der Stadt Bedburg
über die Verlängerung der Veränderungssperre für das zukünftige Plangebiet des
Bebauungsplanes Nr. 9a/Bedburg, Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Straße,
Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise in Bedburg vom
Aufgrund der §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316)
und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ersten Teils des Gesetzes vom
3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498) , hat der Bürgermeister der Stadt Bedburg mit
einem Ratsmitglied im Wege der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen am xxxxxxxxxxxx folgende
Satzung beschlossen:
§1
Die vom Rat der Stadt Bedburg am 16.12.1997 als Satzung beschlossene und nach
ortsüblicher öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt des Erftkreises am
24.12.1997 in Kraft getretene Veränderungssperre für das zukünftige Plangebiet des
Bebauungsplanes Nr. 10/Bedburg, 3. Änderung, im Bereich zwischen Lindenstraße,
Graf-Salm-Straße, Friedrich-Wilhelm-Straße, Arnold-Freund-Straße und Erft tritt nach
bisheriger Satzungsregelung der Veränderungssperre (§ 4) am 26.02.1999 außer
Kraft.
Die Geltungsdauer der vorgenannten Veränderungssperre wird gemäß § 17 Abs. 1
des Baugesetzbuches um ein Jahr bis zum 25.02.2000 verlängert.
Hiervon unberührt bleibt, daß die Veränderungssperre in jedem Falle außer Kraft tritt,
sobald und soweit der Bebauungsplan Nr. 10/Bedburg, 3. Änderung, für den
räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre rechtsverbindlich wird.
Dieser bzw. der Geltungsbereich dieser Verlängerungssatzung erstreckt sich auf das
zukünftige Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 10/Bedburg, 3. Änderung, zwischen
Linden-, Graf-Salm-, Friedrich-Wilhelm-, Arnold-Freund-Straße und Erft in Bedburg
und ist im beiliegenden Übersichtplan, der Bestandteil dieser Satzung ist,
gekennzeichnet.
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung der Stadt Bedburg über die Verlängerung der
Veränderungssperre für das zukünftige Plangebiet des Bebauungsplanes Nr.
WP7-924/2007
Anlage zur Vorlage WP7-924/2007
10/Bedburg, 3. Änderung - Gebiet zwischen Lindenstraße, Graf-Salm-Straße,
Friedrich-Wilhelm-Straße, Arnold-Freund-Straße und Erft - vom 08.02.1999 wird
hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Hinweise:
1. Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 Baugesetzbuch über die
Geltendmachung
etwaiger
Entschädigungsansprüche
für
eingetretene
Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 und des § 18 Abs.
3 über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer
Geltendmachung wird hingewiesen.
2. Es wird gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV
NW S. 666/ SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.03.1996 (GV
NW S. 124), ebenso darauf hingewiesen, daß die Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften der Gemeindeordnung gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche
Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer
Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren ist nicht durchgeführt worden,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluß vorher beanstandet,
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bedburg vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet
worden, die den Mangel ergibt.
Bedburg, den 08.02.1999
Harren
Bürgermeister