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Beschlussvorlage (Verkehrssituation Otterbach; hier: Schreiben der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 16.03.2016)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
21.06.2016
Erstellt
09.06.16, 17:11
Aktualisiert
09.06.16, 17:11
Beschlussvorlage (Verkehrssituation Otterbach;
hier: Schreiben der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 16.03.2016) Beschlussvorlage (Verkehrssituation Otterbach;
hier: Schreiben der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 16.03.2016) Beschlussvorlage (Verkehrssituation Otterbach;
hier: Schreiben der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 16.03.2016)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.06.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 32-52-60 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 552-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 21.06.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Verkehrssituation Otterbach; hier: Schreiben der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 16.03.2016 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich ( X ) Beschlussausführung bis 31.12.2016 __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 552-X/Z-1 1. Sachverhalt: Am 01.06.2016 fand dort eine Verkehrsschau statt. Zuvor erfolgte eine einwöchige Verkehrsmessung. Im Messzeitraum fuhren in beide Richtungen insgesamt im Durchschnitt täglich 726 Fahrzeuge diesen Streckenabschnitt. Dieses Ergebnis wird als sehr gering angesehen. Als Ergebnis der Verkehrsschau wurde festgehalten: Bei der Straße Otterbach handelt es sich um eine reine Anliegerstraße. Aus diesem Grunde wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt. Zusätzlich wurden diverse Aufpflasterungen im Straßenkörper vorgenommen und Blumenkübel aufgestellt. Fahrzeuge parken regelmäßig auf der Fahrbahn.* Auf beiden Seiten der Straße befinden sich ausreichend breite Gehwege. Um einen Überblick über die in der Otterbach gefahrenen Geschwindigkeiten zu erhalten, hat die Stadt Bad Münstereifel in etwa in der Mitte der Strecke eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Die Messung hat eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 32 km/h und eine V85** von 39 km ergeben. Die gemessenen Geschwindigkeiten liegen somit innerhalb der üblichen Toleranzen. Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes ist es nicht erforderlich, zusätzliche verkehrsmindernde Maßnahmen in der Straße Otterbach zu installieren. Da es sich bei der genannten Straße um eine Tempo-30-Zone handelt, gilt grundsätzlich an Einmündungen rechts-vor-links. So auch an der Einmündung zur Linnerijstraße. Da der Einmündungsbereich ausreichend einsehbar ist, bedarf es dort keiner weiteren Maßnahmen (Beschilderung oder Markierung). Etwas unglücklich ist die runde Aufpflasterung im Einmündungsbereich dieser beiden Straßen. Es kann hier der Eindruck entstehen, dass es sich um einen Kreisverkehr handelt. Rechtlich handelt es sich hier allerdings nicht um einen Kreisverkehr, da die weiße Markierung und die komplette Beschilderung fehlt. Es bestehen keine Bedenken, die Aufpflasterung zurückzubauen. Die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der genannten Stelle würde das Geschwindigkeitsverhalten auf der Straße Otterbach nicht wesentlich beeinflussen, da aufgrund des fehlenden Platzes keine Verschwenkung im Kreisverkehr möglich wäre. Die Verkehrskommission ist der Meinung, dass zurzeit keine Änderungen im Bereich der Otterbach und der Linnerijstraße erforderlich sind. Um die Fragestellung zu den o. a. baulichen Elementen beantworten zu können, wurde verwaltungsintern um Zuarbeit durch die Erschließungsabteilung und den Tiefbau/Bauhof gebeten. Grundsätzlich wurden keine der dortigen Pflanzkübel beitragspflichtig abgerechnet. Keine der Aufpflasterungen wurde entfernt. Die Wegnahme von Pflanzkübeln erfolgte lediglich, wenn dies wegen Verlagerungen oder Hinzufügungen von Grundstücksein-/-ausfahrten erforderlich war. ______________________________________________________________________________ * Im Rahmen der Mitteilung zu dem Antrag im Ausschuss am 26.04.2016 wurde vorgeschlagen, die Anordnung von alternierendem Parken (abwechselnd auf beiden Fahrbahnhälften) zu prüfen. Wie o. a. ausgeführt, findet dies dort bereits statt. Es wird dort sehr rege geparkt. Dies erfolgt wechselseitig, da sich an den vorhandenen Pflanzkübeln und den zahlreichen Ein- und Ausfahrten sowie einmündenden Straßen orientiert wird. ** Maßgeblich für die Bewertung der gefahrenen Geschwindigkeiten ist die sogenannte V85. Diese beschreibt die Höchstgeschwindigkeit, die von 85% aller Fahrzeuge gefahren wird. Sie ist eine in der Straßenverkehrstechnik übliche Bemessungsgröße, um das Maß von Abweichungen der tatsächlichen Geschwindigkeit von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu bestimmen. Seite 3 von Ratsdrucksache 552-X/Z-1 2. Rechtliche Würdigung und 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Siehe Ursprungserläuterung. 3. Finanzielle Auswirkungen und 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Verkehrskommission ist der Meinung, dass zurzeit keine Änderungen im Bereich der Otterbach und der Linnerijstraße erforderlich sind. 7. Beschlussvorschlag: Es sind derzeit keine Maßnahmen notwendig, die vorhandene Verkehrsberuhigung zu verbessern. Zur Kontrolle finden im August erneute Verkehrsmessungen statt. Sollten hierbei starke Abweichungen zu den o. a. Ergebnissen auftreten, soll eine erneute Beratung im Ausschuss erfolgen.