Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
35 kB
Datum
17.06.2014
Erstellt
05.06.14, 15:06
Aktualisiert
05.06.14, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 230/2014
Az.: -10-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - -10- Datum: 05.06.2014
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
- 20 -
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
17.06.2014
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
05.06.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Wahl des Kuratoriums Ahremer Heide
Finanzielle Auswirkungen:
Sachkosten werden vom Kuratorium erstattet
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die Neuwahl des Kuratoriums Ahremer Heide findet am 09.11.2014 statt.
2. Die Zuständigkeiten des Wahlausschusses nach KWahlG werden auf den Bürgermeister
delegiert (Zulassung der Bewerber, Feststellung des Wahlergebnisses)
3. Es werden zwei Wahlbezirke gebildet. Die Wahlbezirkseinteilung erfolgt gemäß der Vorlage.
Begründung:
Zu 1.:
Das Kuratorium wurde zuletzt am 02.11.2008 gewählt (Siehe V 272/2008).
Die Verwaltung der Erträge des Gemeindevermögens Ahremer Heide liegt entsprechend dem
Rezess von 1913 in der Hand des Kuratoriums, dem fünf Mitglieder angehören.
Der Rezess erläutert hierzu folgendes:
Die Wahl des Kuratoriums erfolgt in der Ortschaft Ahrem von den im Orte wohnenden
Hausvorständen in einem Wechsel von 6 Jahren, im übrigen nach den Vorschriften der
Rheinischen Gemeindeordnung.
Anstelle der ehemaligen Rheinischen Gemeindeordnung ist jetzt das gültige Wahlrecht sinngemäß
in den wesentlichen Vorschriften anzuwenden.
Wesentliche Vorschriften sind die Regelungen zur Wahlberechtigung und zur Wählbarkeit (§7 bis
12 KWahlG).
Für die Einteilung der Wahlbezirke ist eine Frist von 4 Monaten ausreichend, so dass der
Wahltermin wie vorgeschlagen festgelegt werden kann.
Für Wahlvorschläge genügen fünf Unterstützungsunterschriften.
Zu 2.:
Die Zulassung der Wahlvorschläge sowie die Feststellung des Wahlergebnisses obliegt dem
Bürgermeister. Über Beschwerden oder Einsprüche gegen die Entscheidung des Bürgermeisters
entscheidet der Wahlausschuss der Stadt Erftstadt.
Zu 3.:
Das Kuratorium hat vorgeschlagen, das Wahlgebiet in Ahrem in zwei (bisher drei) Wahlkreise
einzuteilen.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, so dass zwei Vertreter direkt und drei
Vertreter über die Reserveliste gewählt werden.
Wahlbezirk 1:
Am Maximinenkreuz
Gennerstr. (gerade Hausnummern)
Franz-Xaver-Mauer-Str.
Gierlingsgasse
Mühlenstr.
Pfarrer-Paul-Huhnen-Str.
83 Einwohner
135 Einwohner
74 Einwohner
16 Einwohner
134 Einwohner
65 Einwohner
Gesamt
507 Einwohner
Wahlbezirk 2:
Am Hermeshof
Am Hommerich
Bachstr.
Dreikönigenweg
Gennerstr. (ungerade Hausnummern)
Heubahn
Mehlstr.
50 Einwohner
44 Einwohner
99 Einwohner
57 Einwohner
123 Einwohner
47 Einwohner
116 Einwohner
Gesamt
536 Einwohner
(Erner)
-2-
-3-