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Beschlussvorlage (Wahl des Kuratoriums Ahremer Heide)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
35 kB
Datum
17.06.2014
Erstellt
05.06.14, 15:06
Aktualisiert
05.06.14, 15:06
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 230/2014 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - -10- Datum: 05.06.2014 gez. Elsen Amtsleiter RPA - 20 - Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 17.06.2014 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 05.06.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Wahl des Kuratoriums Ahremer Heide Finanzielle Auswirkungen: Sachkosten werden vom Kuratorium erstattet Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Neuwahl des Kuratoriums Ahremer Heide findet am 09.11.2014 statt. 2. Die Zuständigkeiten des Wahlausschusses nach KWahlG werden auf den Bürgermeister delegiert (Zulassung der Bewerber, Feststellung des Wahlergebnisses) 3. Es werden zwei Wahlbezirke gebildet. Die Wahlbezirkseinteilung erfolgt gemäß der Vorlage. Begründung: Zu 1.: Das Kuratorium wurde zuletzt am 02.11.2008 gewählt (Siehe V 272/2008). Die Verwaltung der Erträge des Gemeindevermögens Ahremer Heide liegt entsprechend dem Rezess von 1913 in der Hand des Kuratoriums, dem fünf Mitglieder angehören. Der Rezess erläutert hierzu folgendes: Die Wahl des Kuratoriums erfolgt in der Ortschaft Ahrem von den im Orte wohnenden Hausvorständen in einem Wechsel von 6 Jahren, im übrigen nach den Vorschriften der Rheinischen Gemeindeordnung. Anstelle der ehemaligen Rheinischen Gemeindeordnung ist jetzt das gültige Wahlrecht sinngemäß in den wesentlichen Vorschriften anzuwenden. Wesentliche Vorschriften sind die Regelungen zur Wahlberechtigung und zur Wählbarkeit (§7 bis 12 KWahlG). Für die Einteilung der Wahlbezirke ist eine Frist von 4 Monaten ausreichend, so dass der Wahltermin wie vorgeschlagen festgelegt werden kann. Für Wahlvorschläge genügen fünf Unterstützungsunterschriften. Zu 2.: Die Zulassung der Wahlvorschläge sowie die Feststellung des Wahlergebnisses obliegt dem Bürgermeister. Über Beschwerden oder Einsprüche gegen die Entscheidung des Bürgermeisters entscheidet der Wahlausschuss der Stadt Erftstadt. Zu 3.: Das Kuratorium hat vorgeschlagen, das Wahlgebiet in Ahrem in zwei (bisher drei) Wahlkreise einzuteilen. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, so dass zwei Vertreter direkt und drei Vertreter über die Reserveliste gewählt werden. Wahlbezirk 1: Am Maximinenkreuz Gennerstr. (gerade Hausnummern) Franz-Xaver-Mauer-Str. Gierlingsgasse Mühlenstr. Pfarrer-Paul-Huhnen-Str. 83 Einwohner 135 Einwohner 74 Einwohner 16 Einwohner 134 Einwohner 65 Einwohner Gesamt 507 Einwohner Wahlbezirk 2: Am Hermeshof Am Hommerich Bachstr. Dreikönigenweg Gennerstr. (ungerade Hausnummern) Heubahn Mehlstr. 50 Einwohner 44 Einwohner 99 Einwohner 57 Einwohner 123 Einwohner 47 Einwohner 116 Einwohner Gesamt 536 Einwohner (Erner) -2- -3-