Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Gewährung von Zuwendungen an ein fraktionsloses Ratsmitglied; hier Dr. Harald Süreth)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
76 kB
Erstellt
24.01.13, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Gewährung von Zuwendungen an ein fraktionsloses Ratsmitglied; 
hier Dr. Harald Süreth)

öffnen download melden Dateigröße: 76 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Drewes-Janssen/Herr Stolz Kreuzau, 23.01.2013 Vorlagen-Nr.: 12/2013 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 05.02.2013 19.02.2013 Gewährung von Zuwendungen an ein fraktionsloses Ratsmitglied; hier Dr. Harald Süreth I. Sach- und Rechtslage: Dr. Süreth hat mit Schreiben vom 16.01.2013 die Gewährung einer finanziellen Zuwendung beantragt. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Nach dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung-(GO-Reformgesetz)-vom 09.10.2007 erhalten gemäß § 56 Abs. 3 GO nunmehr auch Einzelratsmitglieder angemessene Sach- und Kommunikationsmittel zum Zwecke der Vorbereitung auf die Ratssitzungen. Der Rat kann aber stattdessen auch beschließen, dem Einzelratsmitglied aus Haushaltsmitteln finanzielle Zuwendungen zukommen zu lassen. Die Entscheidung, ob das Einzelratsmitglied statt der Sach- und Kommunikationsmittel finanzielle Zuwendungen aus Haushaltsmitteln erhält, steht in freiem Ermessen des Rates. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der Gleichbehandlung schlage ich vor, Herrn Dr. Süreth analog der Verfahrensweise bei den Fraktionen im Rat der Gemeinde Kreuzau eine finanzielle Zuwendung aus Haushaltsmitteln in Höhe von 144 €/Jahr (12 € x 12 Monate) ab dem 01.01.2013 zu gewähren. Zur Erinnerung weise ich darauf hin, dass der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 12.06.2007 beschlossen hat, dass die geltwerten Fraktionszuwendungen ab dem 01.07.2007 auf 12 € festgesetzt werden. Beschließt der Rat, dass ein Ratsmitglied finanzielle Zuwendungen erhält, besteht die Pflicht, die Zuwendungen in einer besonderen Anlage zum Haushaltsplan darzustellen und einen einfachen Nachweis über die Verwendung zu führen, der dem Bürgermeister unmittelbar zuzuleiten ist. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die erforderlichen Haushaltsmittel sind für 2013 eingeplant. III. Beschlussvorschlag: Dem Antrag des fraktionslosen Ratsmitglieds Dr. Harald Süreth vom 16.01.2013 auf Gewährung von finanziellen Zuwendungen zur Durchführung der Ratsarbeit wird stattgegeben. Ab 01.01.2013 wird in analoger Anwendung der Zuwendungen an die im Rat vertretenen Fraktionen ein Pauschalbetrag von je 12 €/Monat gezahlt. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________