Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
24.01.13, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Drewes-Janssen/Herr Stolz
Kreuzau, 23.01.2013
Vorlagen-Nr.: 12/2013
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
05.02.2013
19.02.2013
Gewährung von Zuwendungen an ein fraktionsloses Ratsmitglied;
hier Dr. Harald Süreth
I. Sach- und Rechtslage:
Dr. Süreth hat mit Schreiben vom 16.01.2013 die Gewährung einer finanziellen Zuwendung
beantragt. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Nach dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung-(GO-Reformgesetz)-vom
09.10.2007 erhalten gemäß § 56 Abs. 3 GO nunmehr auch Einzelratsmitglieder angemessene
Sach- und Kommunikationsmittel zum Zwecke der Vorbereitung auf die Ratssitzungen. Der Rat
kann aber stattdessen auch beschließen, dem Einzelratsmitglied aus Haushaltsmitteln finanzielle
Zuwendungen zukommen zu lassen.
Die Entscheidung, ob das Einzelratsmitglied statt der Sach- und Kommunikationsmittel finanzielle
Zuwendungen aus Haushaltsmitteln erhält, steht in freiem Ermessen des Rates. Aus Gründen der
Verwaltungsvereinfachung und der Gleichbehandlung schlage ich vor, Herrn Dr. Süreth analog der
Verfahrensweise bei den Fraktionen im Rat der Gemeinde Kreuzau eine finanzielle Zuwendung
aus Haushaltsmitteln in Höhe von 144 €/Jahr (12 € x 12 Monate) ab dem 01.01.2013 zu
gewähren. Zur Erinnerung weise ich darauf hin, dass der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner
Sitzung am 12.06.2007 beschlossen hat, dass die geltwerten Fraktionszuwendungen ab dem
01.07.2007 auf 12 € festgesetzt werden.
Beschließt der Rat, dass ein Ratsmitglied finanzielle Zuwendungen erhält, besteht die Pflicht, die
Zuwendungen in einer besonderen Anlage zum Haushaltsplan darzustellen und einen einfachen
Nachweis über die Verwendung zu führen, der dem Bürgermeister unmittelbar zuzuleiten ist.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind für 2013 eingeplant.
III. Beschlussvorschlag:
Dem Antrag des fraktionslosen Ratsmitglieds Dr. Harald Süreth vom 16.01.2013 auf Gewährung
von finanziellen Zuwendungen zur Durchführung der Ratsarbeit wird stattgegeben. Ab 01.01.2013
wird in analoger Anwendung der Zuwendungen an die im Rat vertretenen Fraktionen ein
Pauschalbetrag von je 12 €/Monat gezahlt.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________