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Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe "Wasserwerk Concordia" und "Freizeitbad")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
22 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe "Wasserwerk Concordia" und "Freizeitbad") Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe "Wasserwerk Concordia" und "Freizeitbad") Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe "Wasserwerk Concordia" und "Freizeitbad") Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe "Wasserwerk Concordia" und "Freizeitbad") Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe "Wasserwerk Concordia" und "Freizeitbad") Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe "Wasserwerk Concordia" und "Freizeitbad")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - 2022.10 De/DJ BE: Herr Decker Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 61/1998 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 10.06.1998 24.06.1998 TOP: Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe „Wasserwerk Concordia“ und „Freizeitbad“ I. Sach- und Rechtslage: Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie von erheblichem Umfang sind. Im übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige über- und außerplanmäßige Ausgaben bei einer Haushaltsstelle. Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluß des Rates vom 06.07.1995 festgesetzt, bis zu welcher Höhe über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich sowie welche Ausgaben als geringfügig anzusehen sind. Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 10.000,-- DM übersteigen, als erheblich. Mehrausgaben unter 10.000,-- DM sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht belasten (Ausgaben aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen, Erstattungen von anderen Kostenträgern, Verrechnungen etc.) gelten als unerheblich. Mehrausgaben im Bereich des Sammelnachweises „Personalausgaben“ gelten als unerheblich, wenn 0,5 % der Gesamtsumme des Sammelnachweises nicht überschritten werden. Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 1.000,-- DM. In Auswirkung des vg. Beschlusses werden im einzelnen nachstehend aufgeführte nicht erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Kenntnis gebracht bzw. erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Genehmigung vorgelegt. Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle a) 1. 2. Haushaltsansatz DM Höhe der Überschreitung DM Kenntnisnahme nicht erheblicher überund außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde bzw. des Erfolgsund Vermögensplanes der Eigenbetriebe Gemeinde Kreuzau - Verwaltungshaushalt 1.110.5700.1 Kosten für Ersatzvornahmen nach dem OBG 1.366.5820.4 Kosten der V. Kreuzauer Kulturtage 10.000 DM 6.543,97 DM 0 DM 2.645,95 DM -2Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle 3. 4. 5. b) 6. 7. 8. Eigenbetrieb Freizeitbad - Erfolgsplan 9.572.5402.0 Energiekosten 9.572.6501.4 Amtliche Blätter, Bücher, Bekanntmachungen 9.572.6551.0 Gerichts- und Prozeßkosten Haushaltsansatz DM Höhe der Überschreitung DM 578.000 DM 2.641,61 DM 1.000 DM 1.159,04 DM 0 DM 5.000,00 DM 127.500 DM 13.934,05 DM 250.000 DM 97.175,17 DM Zeitschriften, Genehmigung der als erheblich geltenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben Gemeinde Kreuzau - Verwaltungshaushalt 1.561.5400.8 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw. 1.690.7130.6 Beitrag an den Wasserband Eifel-Rur für die Unterhaltung der Wasserläufe 1.700.7130.1 Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur einschl. Wartung und Unterhaltung der Kläranlagen und Pumpstationen 2.000.000 DM 389.000,00 DM 9. 1.761.5400.4 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw. 52.000 DM 10.039,46 DM 193.500 DM 31.300,00 DM 0 DM 19.000,00 DM 0 DM 22.876,91 DM 20.000 DM 18.179,95 DM . Gemeinde Kreuzau -Vermögenshaushalt 10. 1.706.9507.0 Kanalisation „Blaßbusch“ 11. 1.706.9510.0 Kanalisation „Heidbüchel“ (Teilstück) 12. 1.910.9104.3 Zuführung zur Sonderrücklage „Betriebskostenüberschüsse der Kindergärten“ Eigenbetrieb Freizeitbad - Erfolgsplan 13. 9.572.6550.2 Prüfungs- und Beratungskosten Erläuterungen zu den einzelnen Überschreitungen: 1. Es handelt sich um Kosten der Entsorgung von Chemikalien in Friedenau, die dem Verursacher zur Erstattung aufgegeben wurden. Der Überschreitung stehen Mehreinnahmen in gleicher Höhe gegenüber. 2. Im Mai wurde erst die Abrechnung der Gema-Gebühren für musikalische Veranstaltungen während der V. Kreuzauer Kulturtage vorgelegt. 3. Die Abrechnung der Energiekosten des Vorjahres und die Festsetzung neuer Vorauszahlungen für das Wirtschaftsjahr 1998 führt zu einer geringen Überschreitung in der ausgewiesenen Höhe. 4. Eine nicht vorgesehene Stellenausschreibung für einen Schwimmeister verursachte alleine Kosten von rd. 1.400 DM. -35. Zur Sicherung von Gewährleistungsansprüchen im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens (Gewerk Fliesenarbeiten Freizeitbad) wurde dem Gericht ein Kostenvorschuß von 5.000 DM gewährt. 6. Die Abrechnung der Energiekosten der Sporthalle für das Haushaltsjahr 1997 ergab eine Nachzahlung von rd. 11.400 DM sowie höhere Vorauszahlungen für 1998 in Höhe von 15.000 DM, so daß sich gegenüber 1997 insgesamt Verschlechterungen von rd. 26.000 DM ergeben haben. 7. Die Beitragsvorauszahlung des Wasserverbandes Eifel-Rur für die Unterhaltung der Wasserläufe im Haushaltsjahr 1998 ergab Mehrausgaben von rd. 97.000 DM. Diese Beitragserhöhung war der Gemeinde nicht angekündigt worden und konnte insofern bei der Haushaltsplanaufstellung nicht berücksichtigt werden. Es ist zu vermuten, daß diese Steigerung auf die Aufnahme weiterer Mitglieder zum Verband und der damit verbundenen Aufteilung der Kosten nach dem Genossenschaftsprinzip zurückzuführen ist. 8. Auch diese Beitragserhöhung war vom WVER nicht angekündigt und für die Gemeinde nicht vorhersehbar. Der höhere Beitrag führt jedoch nicht zu einer Kostenunterdeckung des Abschnitts 70, da ausreichend Mittel aus einer Sonderrücklage vorhanden sind. 9. Die Abrechnung der Energiekosten der Festhalle für das Haushaltsjahr 1997 ergab eine Nachzahlung von rd. 3.000 DM sowie höhere Vorauszahlungen für 1998 von rd. 4.000 DM. Die darüber hinaus noch verbleibende Überschreitung ist auf eine zu geringe Ansatzbildung zurückzuführen (Haushaltsansatz Vorjahr 63.000 DM, Haushaltsansatz 1998 52.000 DM). 10. / 11. Die Mehrkosten waren bereits bei der Auftragsvergabe im Haushaltsjahr 1997 bekannt (Kanal Blaßbusch Ausschreibungsergebnis rd. 253.000 DM, Haushaltsansatz 200.000 DM Kanal Heidbüchel Ausschreibungsergebnis rd. 140.000 DM, Haushaltsansatz 90.000 DM). Diese Mehrausgaben sind allerdings durch Einsparungen bei anderen gemeindlichen Kanalbaumaßnahmen (Winden I 4) gedeckt und werden den Vermögenshaushalt nicht zusätzlich belasten. 12. Die Abrechnung der Betriebskosten der gemeindlichen Kindergärten für das Haushaltsjahr 1997 ergab einen Überschuß von 22.876,91 DM, der nach § 2 Absatz 4 Betriebskostenverordnung einer Rücklage zuzuführen ist. 13. Die außerplanmäßig erstellten Gutachten der Fa. Montemare bzw. der Fa. Wasserwelt GmbH erforderten einen Kostenaufwand von zusammen netto 33.000 DM und führen zur Zeit zu einer ausgewiesenen Überschreitung von rd. 18.000 DM. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Summe der im Verwaltungshaushalt der Gemeinde Kreuzau zur Kenntnis zu nehmenden bzw. zu genehmigenden Überschreitungen beträgt insgesamt 519.338,60 DM. Diese Mehreinnahmen können einerseits durch Entnahme aus der Sonderrücklage „Abwasserbeseitigung“ (389.000 DM), andererseits über Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben gedeckt werden. Den im Vermögenshaushalt entstandenen Überschreitungen von insgesamt 73.176,91 DM stehen Einsparungen bei Haushaltsausgaberesten gegenüber. Die Summe der Überschreitungen im Bereich des Freizeitbades beträgt insgesamt 26.980,60 DM. Diese Mehraufwendungen werden z.Zt. nur von Mehrerträgen in Höhe von rd. 9.200 DM gedeckt. Der Rest muß durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen erwirtschaftet werden. III. Beschlußvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie nicht erheblich sind, Kenntnis. Im überigen werden die nachstehend aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt: -4- Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle b) 6. 7. 8. Haushaltsansatz DM Höhe der Überschreitung DM Genehmigung der als erheblich geltenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben Gemeinde Kreuzau - Verwaltungshaushalt 1.561.5400.8 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw. 1.690.7130.6 Beitrag an den Wasserband Eifel-Rur für die Unterhaltung der Wasserläufe 1.700.7130.1 Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur einschl. Wartung und Unterhaltung der Kläranlagen und Pumpstationen 127.500 DM 13.934,05 DM 250.000 DM 97.175,17 DM 2.000.000 DM 389.000,00 DM 9. 1.761.5400.4 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw. 52.000 DM 10.039,46 DM 193.500 DM 31.300,00 DM 0 DM 19.000,00 DM 0 DM 22.876,91 DM 20.000 DM 18.179,95 DM . Gemeinde Kreuzau -Vermögenshaushalt 10. 1.706.9507.0 Kanalisation „Blaßbusch“ 11. 1.706.9510.0 Kanalisation „Heidbüchel“ (Teilstück) 12. 1.910.9104.3 Zuführung zur Sonderrücklage „Betriebskostenüberschüsse der Kindergärten“ Eigenbetrieb Freizeitbad - Erfolgsplan 13. 9.572.6550.2 Prüfungs- und Beratungskosten Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: -5- III. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie nicht erheblich sind, Kenntnis. Im überigen werden die nachstehend aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt: -6- Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle b) 6. 7. 8. Haushaltsansatz DM Höhe der Überschreitung DM Genehmigung der als erheblich geltenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben Gemeinde Kreuzau - Verwaltungshaushalt 1.561.5400.8 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw. 1.690.7130.6 Beitrag an den Wasserband Eifel-Rur für die Unterhaltung der Wasserläufe 1.700.7130.1 Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur einschl. Wartung und Unterhaltung der Kläranlagen und Pumpstationen 127.500 DM 13.934,05 DM 250.000 DM 97.175,17 DM 2.000.000 DM 389.000,00 DM 9. 1.761.5400.4 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw. 52.000 DM 10.039,46 DM 193.500 DM 31.300,00 DM 0 DM 19.000,00 DM 0 DM 22.876,91 DM 20.000 DM 18.179,95 DM . Gemeinde Kreuzau -Vermögenshaushalt 10. 1.706.9507.0 Kanalisation „Blaßbusch“ 11. 1.706.9510.0 Kanalisation „Heidbüchel“ (Teilstück) 12. 1.910.9104.3 Zuführung zur Sonderrücklage „Betriebskostenüberschüsse der Kindergärten“ Eigenbetrieb Freizeitbad - Erfolgsplan 13. 9.572.6550.2 Prüfungs- und Beratungskosten Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________