Daten
Kommune
Kreuzau
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19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - 2022.10 De/DJ
BE: Herr Decker
Kreuzau, Datum
Vorlagen-Nr.:
61/1998
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
10.06.1998
24.06.1998
TOP: Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des
Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe
„Wasserwerk Concordia“ und „Freizeitbad“
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie
unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der
Zustimmung des Rates, wenn sie von erheblichem Umfang sind. Im übrigen sind sie dem Rat zur
Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige über- und außerplanmäßige Ausgaben bei
einer Haushaltsstelle.
Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluß des Rates vom 06.07.1995 festgesetzt,
bis zu welcher Höhe über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich sowie welche
Ausgaben als geringfügig anzusehen sind.
Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen
Ausgaben, die im Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 10.000,-- DM übersteigen, als
erheblich. Mehrausgaben unter 10.000,-- DM sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht
belasten (Ausgaben aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen, Erstattungen von anderen
Kostenträgern, Verrechnungen etc.) gelten als unerheblich.
Mehrausgaben im Bereich des Sammelnachweises „Personalausgaben“ gelten als unerheblich,
wenn 0,5 % der Gesamtsumme des Sammelnachweises nicht überschritten werden.
Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von
1.000,-- DM.
In Auswirkung des vg. Beschlusses werden im einzelnen nachstehend aufgeführte nicht erhebliche
über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Kenntnis gebracht bzw. erhebliche über- und
außerplanmäßige Ausgaben zur Genehmigung vorgelegt.
Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle
a)
1.
2.
Haushaltsansatz
DM
Höhe der Überschreitung
DM
Kenntnisnahme
nicht
erheblicher
überund
außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und
Vermögenshaushalts der Gemeinde bzw. des Erfolgsund Vermögensplanes der Eigenbetriebe
Gemeinde Kreuzau - Verwaltungshaushalt
1.110.5700.1
Kosten für Ersatzvornahmen nach dem OBG
1.366.5820.4
Kosten der V. Kreuzauer Kulturtage
10.000 DM
6.543,97 DM
0 DM
2.645,95 DM
-2Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle
3.
4.
5.
b)
6.
7.
8.
Eigenbetrieb Freizeitbad - Erfolgsplan
9.572.5402.0
Energiekosten
9.572.6501.4
Amtliche
Blätter,
Bücher,
Bekanntmachungen
9.572.6551.0
Gerichts- und Prozeßkosten
Haushaltsansatz
DM
Höhe der Überschreitung
DM
578.000 DM
2.641,61 DM
1.000 DM
1.159,04 DM
0 DM
5.000,00 DM
127.500 DM
13.934,05 DM
250.000 DM
97.175,17 DM
Zeitschriften,
Genehmigung der als erheblich geltenden über- und
außerplanmäßigen Ausgaben
Gemeinde Kreuzau - Verwaltungshaushalt
1.561.5400.8
Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw.
1.690.7130.6
Beitrag an den Wasserband Eifel-Rur für die Unterhaltung
der Wasserläufe
1.700.7130.1
Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur einschl. Wartung
und Unterhaltung der Kläranlagen und Pumpstationen
2.000.000 DM 389.000,00 DM
9.
1.761.5400.4
Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw.
52.000 DM
10.039,46 DM
193.500 DM
31.300,00 DM
0 DM
19.000,00 DM
0 DM
22.876,91 DM
20.000 DM
18.179,95 DM
.
Gemeinde Kreuzau -Vermögenshaushalt
10. 1.706.9507.0
Kanalisation „Blaßbusch“
11. 1.706.9510.0
Kanalisation „Heidbüchel“ (Teilstück)
12. 1.910.9104.3
Zuführung zur Sonderrücklage „Betriebskostenüberschüsse der Kindergärten“
Eigenbetrieb Freizeitbad - Erfolgsplan
13. 9.572.6550.2
Prüfungs- und Beratungskosten
Erläuterungen zu den einzelnen Überschreitungen:
1. Es handelt sich um Kosten der Entsorgung von Chemikalien in Friedenau, die dem
Verursacher zur Erstattung aufgegeben wurden. Der Überschreitung stehen Mehreinnahmen
in gleicher Höhe gegenüber.
2. Im Mai wurde erst die Abrechnung der Gema-Gebühren für musikalische Veranstaltungen
während der V. Kreuzauer Kulturtage vorgelegt.
3. Die Abrechnung der Energiekosten des Vorjahres und die Festsetzung neuer
Vorauszahlungen für das Wirtschaftsjahr 1998 führt zu einer geringen Überschreitung in der
ausgewiesenen Höhe.
4. Eine nicht vorgesehene Stellenausschreibung für einen Schwimmeister verursachte alleine
Kosten von rd. 1.400 DM.
-35. Zur Sicherung von Gewährleistungsansprüchen im Rahmen eines
Beweissicherungsverfahrens (Gewerk Fliesenarbeiten Freizeitbad) wurde dem Gericht ein
Kostenvorschuß von 5.000 DM gewährt.
6. Die Abrechnung der Energiekosten der Sporthalle für das Haushaltsjahr 1997 ergab eine
Nachzahlung von rd. 11.400 DM sowie höhere Vorauszahlungen für 1998 in Höhe von
15.000 DM, so daß sich gegenüber 1997 insgesamt Verschlechterungen von rd. 26.000 DM
ergeben haben.
7. Die Beitragsvorauszahlung des Wasserverbandes Eifel-Rur für die Unterhaltung der
Wasserläufe im Haushaltsjahr 1998 ergab Mehrausgaben von rd. 97.000 DM. Diese
Beitragserhöhung war der Gemeinde nicht angekündigt worden und konnte insofern bei der
Haushaltsplanaufstellung nicht berücksichtigt werden. Es ist zu vermuten, daß diese
Steigerung auf die Aufnahme weiterer Mitglieder zum Verband und der damit verbundenen
Aufteilung der Kosten nach dem Genossenschaftsprinzip zurückzuführen ist.
8. Auch diese Beitragserhöhung war vom WVER nicht angekündigt und für die Gemeinde nicht
vorhersehbar. Der höhere Beitrag führt jedoch nicht zu einer Kostenunterdeckung des
Abschnitts 70, da ausreichend Mittel aus einer Sonderrücklage vorhanden sind.
9. Die Abrechnung der Energiekosten der Festhalle für das Haushaltsjahr 1997 ergab eine
Nachzahlung von rd. 3.000 DM sowie höhere Vorauszahlungen für 1998 von rd. 4.000 DM.
Die darüber hinaus noch verbleibende Überschreitung ist auf eine zu geringe Ansatzbildung
zurückzuführen (Haushaltsansatz Vorjahr 63.000 DM, Haushaltsansatz 1998 52.000 DM).
10. /
11. Die Mehrkosten waren bereits bei der Auftragsvergabe im Haushaltsjahr 1997 bekannt
(Kanal Blaßbusch Ausschreibungsergebnis rd. 253.000 DM, Haushaltsansatz 200.000 DM
Kanal Heidbüchel Ausschreibungsergebnis rd. 140.000 DM, Haushaltsansatz 90.000 DM).
Diese Mehrausgaben sind allerdings durch Einsparungen bei anderen gemeindlichen
Kanalbaumaßnahmen (Winden I 4) gedeckt und werden den Vermögenshaushalt nicht
zusätzlich belasten.
12. Die Abrechnung der Betriebskosten der gemeindlichen Kindergärten für das Haushaltsjahr
1997 ergab einen Überschuß von 22.876,91 DM, der nach § 2 Absatz 4
Betriebskostenverordnung einer Rücklage zuzuführen ist.
13. Die außerplanmäßig erstellten Gutachten der Fa. Montemare bzw. der Fa. Wasserwelt GmbH
erforderten einen Kostenaufwand von zusammen netto 33.000 DM und führen zur Zeit zu
einer ausgewiesenen Überschreitung von rd. 18.000 DM.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Summe der im Verwaltungshaushalt der Gemeinde Kreuzau zur Kenntnis zu nehmenden bzw.
zu genehmigenden Überschreitungen beträgt insgesamt 519.338,60 DM. Diese Mehreinnahmen
können einerseits durch Entnahme aus der Sonderrücklage „Abwasserbeseitigung“ (389.000 DM),
andererseits über Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben gedeckt werden.
Den im Vermögenshaushalt entstandenen Überschreitungen von insgesamt 73.176,91 DM stehen
Einsparungen bei Haushaltsausgaberesten gegenüber.
Die Summe der Überschreitungen im Bereich des Freizeitbades beträgt insgesamt
26.980,60
DM. Diese Mehraufwendungen werden z.Zt. nur von Mehrerträgen in Höhe von rd. 9.200 DM
gedeckt. Der Rest muß durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen erwirtschaftet werden.
III. Beschlußvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplanmäßigen
Ausgaben, soweit sie nicht erheblich sind, Kenntnis. Im überigen werden die nachstehend
aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt:
-4-
Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle
b)
6.
7.
8.
Haushaltsansatz
DM
Höhe der Überschreitung
DM
Genehmigung der als erheblich geltenden über- und
außerplanmäßigen Ausgaben
Gemeinde Kreuzau - Verwaltungshaushalt
1.561.5400.8
Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw.
1.690.7130.6
Beitrag an den Wasserband Eifel-Rur für die Unterhaltung
der Wasserläufe
1.700.7130.1
Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur einschl. Wartung
und Unterhaltung der Kläranlagen und Pumpstationen
127.500 DM
13.934,05 DM
250.000 DM
97.175,17 DM
2.000.000 DM 389.000,00 DM
9.
1.761.5400.4
Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw.
52.000 DM
10.039,46 DM
193.500 DM
31.300,00 DM
0 DM
19.000,00 DM
0 DM
22.876,91 DM
20.000 DM
18.179,95 DM
.
Gemeinde Kreuzau -Vermögenshaushalt
10. 1.706.9507.0
Kanalisation „Blaßbusch“
11. 1.706.9510.0
Kanalisation „Heidbüchel“ (Teilstück)
12. 1.910.9104.3
Zuführung zur Sonderrücklage „Betriebskostenüberschüsse der Kindergärten“
Eigenbetrieb Freizeitbad - Erfolgsplan
13. 9.572.6550.2
Prüfungs- und Beratungskosten
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
-5-
III. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplanmäßigen
Ausgaben, soweit sie nicht erheblich sind, Kenntnis. Im überigen werden die nachstehend
aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt:
-6-
Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle
b)
6.
7.
8.
Haushaltsansatz
DM
Höhe der Überschreitung
DM
Genehmigung der als erheblich geltenden über- und
außerplanmäßigen Ausgaben
Gemeinde Kreuzau - Verwaltungshaushalt
1.561.5400.8
Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw.
1.690.7130.6
Beitrag an den Wasserband Eifel-Rur für die Unterhaltung
der Wasserläufe
1.700.7130.1
Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur einschl. Wartung
und Unterhaltung der Kläranlagen und Pumpstationen
127.500 DM
13.934,05 DM
250.000 DM
97.175,17 DM
2.000.000 DM 389.000,00 DM
9.
1.761.5400.4
Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw.
52.000 DM
10.039,46 DM
193.500 DM
31.300,00 DM
0 DM
19.000,00 DM
0 DM
22.876,91 DM
20.000 DM
18.179,95 DM
.
Gemeinde Kreuzau -Vermögenshaushalt
10. 1.706.9507.0
Kanalisation „Blaßbusch“
11. 1.706.9510.0
Kanalisation „Heidbüchel“ (Teilstück)
12. 1.910.9104.3
Zuführung zur Sonderrücklage „Betriebskostenüberschüsse der Kindergärten“
Eigenbetrieb Freizeitbad - Erfolgsplan
13. 9.572.6550.2
Prüfungs- und Beratungskosten
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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