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Beschlussvorlage (Park- und Verkehrsregelung hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.01.2016)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
199 kB
Datum
21.06.2016
Erstellt
09.06.16, 17:11
Aktualisiert
09.06.16, 17:11
Beschlussvorlage (Park- und Verkehrsregelung
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.01.2016) Beschlussvorlage (Park- und Verkehrsregelung
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.01.2016) Beschlussvorlage (Park- und Verkehrsregelung
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 31.05.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 32-52-26 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 453-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 21.06.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Park- und Verkehrsregelung hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.01.2016 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ (X) Kosten ca. 120 €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) (X) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft (X) Anlagen sind beigefügt (X) Beschlussausführung bis 31.10.2016 __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 453-X/Z-1 1. Sachverhalt: Der Ausschuss hat am 03.03.2016 beschlossen: Durchfahrt Langenhecke am Klosterplatz Die Verwaltung wird beauftragt, die Zählergebnisse vom Februar und Mai auszuwerten und in der Ausschusssitzung im Juni vorzulegen. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, mit dem Straßenverkehrsamt und der Polizei zu prüfen, welche technischen Verkehrseinrichtungen möglich sind, um das unerlaubte Durchfahren am Klosterplatz zu unterbinden. Derzeit ist dort folgende Regelung per Verkehrszeichen getroffen: Zur besonderen Beachtung wurden die Verkehrszeichen rechts und links aufgestellt: „Verbot für Fahrzeuge aller Art mit Ausnahme von Lieferverkehr ab 3,5 t und Fahrrädern“ Beschlussgemäß fanden dort vom 27.01 bis 04.02. und vom 19.04 bis 26.04. Verkehrsmessungen statt. Im ersten Messzeitraum befuhren zulässigerweise 96 LKW im Zeitraum einer Woche die Strecke in Richtung Marktstraße. Darüber hinaus befuhren im Durchschnitt täglich 144 PKW diesen Streckenabschnitt in Richtung Marktstraße. Im zweiten Messzeitraum befuhren zulässigerweise 71 LKW im Zeitraum einer Woche die Strecke in Richtung Marktstraße. Darüber hinaus befuhren im Durchschnitt täglich 123 PKW diesen Streckenabschnitt in Richtung Marktstraße. Diese Ergebnisse werden als sehr gering angesehen, wenn sie auch in jedem Fall eine Verkehrsordnungswidrigkeit darstellen. Diese werden in unregelmäßigen Abständen von der Polizei überwacht und geahndet (wie z. B. in der 5. KW). Seite 3 von Ratsdrucksache 453-X/Z-1 Zum Vergleich: Die Heisterbacher Straße befahren im Durchschnitt täglich 739 Fahrzeuge. Hiervon leider auch durchschnittlich 5 Fahrzeuge pro Tag entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. In einer gemeinsamen Erörterung mit der Verkehrsdirektion der Kreispolizeibehörde und der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Euskirchen wurden mögliche Verkehrseinrichtungen geprüft, die das Befahren der PKW dort unterbinden sollen. 2. Rechtliche Würdigung Ergänzend zur Ursprungserläuterung wäre im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung eine Alternative Verkehrszeichenregelung durch das Straßenverkehrsamt möglich. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Beschaffung kann im Rahmen der üblichen Ersatzbeschaffungen aus den zur Verfügung stehenden Mitteln erfolgen. Es werden ca. 120 Euro benötigt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die Änderung der Verkehrszeichen kann im Rahmen der regelmäßigen Unterhaltungs- und Erneuerungsarbeiten an den Verkehrszeichen erfolgen. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen In einer gemeinsamen Erörterung mit der Verkehrsdirektion der Kreispolizeibehörde und dem Kreis Euskirchen als zuständige Straßenverkehrsbehörde wurden mögliche Verkehrseinrichtungen geprüft, die das Befahren der PKW dort unterbinden sollen. Im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung wäre eine Alternative Verkehrszeichenregelung durch das Straßenverkehrsamt möglich. Zur besonderen Beachtung sollen die Verkehrszeichen rechts und links aufgestellt werden: „Verbot Einfahrt mit Ausnahme von Lieferverkehr ab 7,5 t und Fahrrädern“ Somit wäre dieser Streckenabschnitt eine „unechte Einbahnstraße“ werden z. B. aus dem Kirchplatz ausfährt darf dennoch wie bisher in Richtung Marktstraße fahren. Seite 4 von Ratsdrucksache 453-X/Z-1 Alternativ könnte auch statt das nachfolgende Zusatzeichen angebracht werden, wodurch verdeutlicht wird, dass außer Fahrräder nur LKW durchfahren dürfen: Zusatzzeichen 1024-12 „Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse frei.“ 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die vorhandene Verkehrszeichenregelung an der Durchfahrt der Langenhecke zur Marktstraße auf Höhe des Klosterplatzes soll ausgetauscht werden. Künftig sollen beidseits das Verkehrszeichen 257 „Verbot der Einfahrt“ mit den Zusatzzeichen 1024-12 „Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse frei“ und Zusatzzeichen 1022-10 „Radverkehr frei“ angebracht werden. Nach der Änderung soll dort erneut eine Verkehrsmessung erfolgen.