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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Umwandlung des Tennenplatzes in Bliesheim in einen Kunstrasenplatz)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
161 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
27.03.14, 06:05
Aktualisiert
27.03.14, 06:05
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Umwandlung des Tennenplatzes in Bliesheim in einen Kunstrasenplatz) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Umwandlung des Tennenplatzes in Bliesheim in einen Kunstrasenplatz) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Umwandlung des Tennenplatzes in Bliesheim in einen Kunstrasenplatz)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 38/2014 1. Ergänzung Az.: 6713-03/13 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 25.02.2014 gez. Böcking Amtsleiter gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 25.03.2014 Datum Freigabe -100- Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 01.04.2014 vorberatend Sportausschuss 07.04.2014 vorberatend Rat 08.04.2014 beschließend Betrifft: Bemerkungen Anregung bzgl. Umwandlung des Tennenplatzes in Bliesheim in einen Kunstrasenplatz Finanzielle Auswirkungen: Aus den Wirtschaftsplänen 2013 und 2014 stehen für den Sportplatz Bliesheim 70.000,00 € zur Verfügung. Es ist absehbar dass nicht alle geplanten Investitionen im WP 2014 auch tatsächlich im gleichen Wirtschaftsjahr abfließen werden (z.B. Sanierung Am Hahnacker).Derzeit ist erkennbar dass auch noch im Herbst 2014 ca. 250.000,00 € liquide Mitteln für den Umbau des Sportplatzes zur Verfügung stehen. Der Umbau des Sportplatzes ist dann im WP 2015 in voller Höhe (so wie ursprünglich auch vorgesehen) fest einzuplanen.li Aufgrund des späten Baubeginns und der voraussichtlich vorhandenen Liquidität wird der Umbau das Ergebnis aus dem WP 2014 nur unwesentlich berühren. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Dem Umbau des Tennenplatzes in Bliesheim in einen Kunstrasenplatz wurde gegenüber allen anderen Erftstädter Sportplätzen die höchste Priorität eingeräumt (siehe Prioritätenliste, V59/2013). Eine Umsetzung der Maßnahme war ursprünglich für 2015/2016 vorgesehen. Da der derzeitige Zustand der Tennendecke sehr unbefriedigend ist (Staubentwicklung, bei Regen sehr weich und tiefe Löcher), ist allen Nutzern an einer schnelleren Realisierung gelegen. Der BC Bliesheim hat bisher ein enormes Engagement gezeigt und Möglichkeiten erarbeitet, eine schnelle und kostengünstige Durchführung der Umbauarbeiten zu ermöglichen. Bisher wurden bereits Bodenuntersuchungen durchgeführt und der Verein hat sich eine Kostenschätzung des Kunstrasenherstellers „Trofil“ sowie ein Angebot einer Sportplatzbaufirma eingeholt. Ebenso hat der Verein bereits konkrete Finanzierungsmöglichkeiten durch die NRWBank dargestellt. Das vom BC Bliesheim vorgeschlagene Modell ist in der vorgelegten Form in Erftstadt noch nicht angewandt worden. Um eine rechtskonforme Abwicklung der Maßnahme zu garantieren, habe ich daher nicht nur alle Fachabteilungen der Stadtverwaltung beteiligt, sondern auch von externer Seite eine rechtliche Einschätzung angefordert. Grundlegend ist von allen Seiten bekräftigt worden, dass eine wirtschaftliche Verwendung von Steuergeldern oberste Prämisse ist. In diesem Zusammenhang sind zwingend alle kommunalen Vergabevorschriften einzuhalten. Gleichfalls sind die VOB, HOAI, das TVgG NRW sowie alle einschlägigen, anerkannten Richtlinien und Normen anzuwenden. Eine öffentliche Ausschreibung ist z.B. damit unumgänglich. Da hierdurch der wirtschaftlichste Anbieter auf dem regionalen Markt ermittelt wird, ist mit den vom BC Bliesheim veranschlagten Mehrkosten die sich durch eine öffentliche Ausschreibung ergeben sollen nicht zu rechnen. Unter diesen Aspekten ist es auch sinnvoll, dass die Stadt als Bauherr die Umsetzung der Maßnahme übernimmt und auch später im Besitz der Anlage bleibt. In einem vorausgegangenen Erörterungstermin am 20.02.14 habe ich die Problematik der im Antrag vorgeschlagenen Projektumsetzung dem Vorstand des BC Bliesheim erläutert. Um den Sportplatzumbau dennoch zeitnah realisieren zu können, habe ich folgenden Lösungsvorschlag erarbeitet: -Ein Baubeginn Ende 2014 wäre mit den bisher bereitgestellten finanziellen Mitteln (40.000 Euro für die ursprünglich geplante Bewässerungsanlage; 30.000 Euro für Planungskosten) sowie den voraussichtlich im Herbst immer noch zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln in Höhe von ca. 250.000,00 € (z.B. 250.000 Euro aus der Straßenbaumaßnahme „Am Hahnacker“ die voraussichtlich 2014 noch nicht ausgeführt werden kann) möglich. In den Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Straßen müssen dann die gesamten Baukosten in Höhe von ca. 500.000,00 € eingestellt werden. Hierzu muss der Stadtrat einen entsprechenden Beschluss fassen. Der Umbau des Bliesheimer Sportplatzes könnte dann schon im Frühjahr 2015 abgeschlossen werden. Von fachlicher Seite ist es dringend ratsam, ein entsprechendes Sportplatzplanungsbüro mit der Planung und Bauüberwachung zu beauftragen. Die Thematik des Kunstrasens erfordert sowohl tiefgreifende Kenntnisse der DIN-Normen wie auch entsprechende Erfahrungen. Ausreichende Beispiele vergleichbarer Baumaßnahmen zeigen ,dass die Einsparungen von HOAI-Leistungen eines Fachplaners dazu führen können, dass zu einem späteren Zeitpunkt schwerwiegende Mängel in der Ausführung festgestellt werden. Die Kosten für die dann erforderliche Mängelbeseitigung bzw. die dann zu erwartende geringere Lebensdauer des Kunstrasenplatzes können die erhofften und vermeintlichen Einsparungen leicht übersteigen. Da bereits durch den Verein eine umfangreiche Vorarbeit der Planung erfolgte, werde ich auf dieser Basis mehrere Sportplatzplaner um eine aktuelle Kostenschätzung bitten. Sobald mir die Ergebnisse vorliegen, kann der Auftrag an den günstigsten Planer erfolgen und eine zeitnahe Ausschreibung vorbereitet werden. Sehr positiv ist, dass von Seiten des Vereins nach wie vor auch Arbeiten in Eigenleistung (ca. 45.000 Euro) geplant sind. Zusätzlich will der Verein auch die bereits angelaufene Spendenaktion (bisheriger Spendeneingang ca. 6000 Euro) fortführen und damit eine finanzielle Unterstützung leisten. Die Gesamtkosten reduzieren sich hierdurch spürbar. Durch die Untere Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises wurde signalisiert, dass sich der bisherige Tennenbelag z.B. als Unterbau von Straßenbaumaßnahmen verwendet werden kann. Dies erspart zusätzliche Deponiekosten. -2- Würde der BC – Bliesheim den Umbau des Sportplatzes in Eigenregie durchführen, so müsste der Vereinsvorstand auch die volle Verantwortung für die Finanzierung, die Baustellenabwicklung, den baulichen Zustand nach der Garantiezeit und auch für die spätere Verkehrssicheheit tragen. Dies ist hinsichtlich des eigentlich öffentlichen Interesse an der Maßnahme kaum zumutbar. Beschlussentwurf: 1. Die zuständigen Fachausschüsse und der Stadtrat stimmen der Verwendung von liquiden Mitteln des Eigenbetriebes Straßen im Wirtschaftsjahr 2014 in Höhe von 250.000,00 € für den geplanten Umbau des Sportplatzes in Bliesheim zu. 2. Gleichfalls beschließen die zuständigen Fachausschüsse und der Stadtrat dass die Gesamtbaukosten in Höhe von voraussichtlich 500.000,00 € in den Wirtschaftsplan 2015 verbindlich eingestellt werden.(analog einer Verpflichtungsermächtigung) 3. Die Verwaltung wird beauftragt die Planung (Beauftragung eines Ingenieurbüros) und sonstige Vorbereitungen für den Umbau des Sportplatzes Bliesheim umgehend einzuleiten. Die Beauftragung eines Ingenieurbüros ist dem BA Straßen oder dem Rat (ersatzweise Hauptausschuss) zur Beschlussfassung vorzulegen. 4. Ebenso wird der Eigenbetrieb Straßen beauftragt mit den erforderlichen Baumaßnahmen im Herbst 2014 zu beginnen. Es soll eine Fertigstellung im Frühjahr 2015 angestrebt werden. 5. Sowohl während der Planungsphase als auch während der Realisierung ist der Vorstand des BC-Bliesheim in den wesentlichen Aufgaben und Arbeiten mit einzubinden. Dem SportA und dem BA Straßen ist über den Fortschritt der Umbaumaßnahme zu berichten. (Erner) -3-