Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
161 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
27.03.14, 06:05
Aktualisiert
27.03.14, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 38/2014 1. Ergänzung
Az.: 6713-03/13
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 25.02.2014
gez. Böcking
Amtsleiter
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
25.03.2014
Datum Freigabe -100-
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
01.04.2014
vorberatend
Sportausschuss
07.04.2014
vorberatend
Rat
08.04.2014
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung bzgl. Umwandlung des Tennenplatzes in Bliesheim in einen
Kunstrasenplatz
Finanzielle Auswirkungen:
Aus den Wirtschaftsplänen 2013 und 2014 stehen für den Sportplatz Bliesheim 70.000,00 € zur
Verfügung.
Es ist absehbar dass nicht alle geplanten Investitionen im WP 2014 auch tatsächlich im gleichen
Wirtschaftsjahr abfließen werden (z.B. Sanierung Am Hahnacker).Derzeit ist erkennbar dass auch noch
im Herbst 2014 ca. 250.000,00 € liquide Mitteln für den Umbau des Sportplatzes zur Verfügung stehen.
Der Umbau des Sportplatzes ist dann im WP 2015 in voller Höhe (so wie ursprünglich auch vorgesehen)
fest einzuplanen.li
Aufgrund des späten Baubeginns und der voraussichtlich vorhandenen Liquidität wird der Umbau das
Ergebnis aus dem WP 2014 nur unwesentlich berühren.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Dem Umbau des Tennenplatzes in Bliesheim in einen Kunstrasenplatz wurde gegenüber allen
anderen Erftstädter Sportplätzen die höchste Priorität eingeräumt (siehe Prioritätenliste,
V59/2013). Eine Umsetzung der Maßnahme war ursprünglich für 2015/2016 vorgesehen.
Da der derzeitige Zustand der Tennendecke sehr unbefriedigend ist (Staubentwicklung, bei Regen
sehr weich und tiefe Löcher), ist allen Nutzern an einer schnelleren Realisierung gelegen.
Der BC Bliesheim hat bisher ein enormes Engagement gezeigt und Möglichkeiten erarbeitet, eine
schnelle und kostengünstige Durchführung der Umbauarbeiten zu ermöglichen.
Bisher wurden bereits Bodenuntersuchungen durchgeführt und der Verein hat sich eine
Kostenschätzung des Kunstrasenherstellers „Trofil“ sowie ein Angebot einer Sportplatzbaufirma
eingeholt. Ebenso hat der Verein bereits konkrete Finanzierungsmöglichkeiten durch die NRWBank dargestellt.
Das vom BC Bliesheim vorgeschlagene Modell ist in der vorgelegten Form in Erftstadt noch nicht
angewandt worden. Um eine rechtskonforme Abwicklung der Maßnahme zu garantieren, habe ich
daher nicht nur alle Fachabteilungen der Stadtverwaltung beteiligt, sondern auch von externer
Seite eine rechtliche Einschätzung angefordert.
Grundlegend ist von allen Seiten bekräftigt worden, dass eine wirtschaftliche Verwendung von
Steuergeldern oberste Prämisse ist. In diesem Zusammenhang sind zwingend alle kommunalen
Vergabevorschriften einzuhalten. Gleichfalls sind die VOB, HOAI, das TVgG NRW sowie alle
einschlägigen, anerkannten Richtlinien und Normen anzuwenden.
Eine öffentliche Ausschreibung ist z.B. damit unumgänglich.
Da hierdurch der wirtschaftlichste Anbieter auf dem regionalen Markt ermittelt wird, ist mit den
vom BC Bliesheim veranschlagten Mehrkosten die sich durch eine öffentliche Ausschreibung
ergeben sollen nicht zu rechnen.
Unter diesen Aspekten ist es auch sinnvoll, dass die Stadt als Bauherr die Umsetzung der
Maßnahme übernimmt und auch später im Besitz der Anlage bleibt.
In einem vorausgegangenen Erörterungstermin am 20.02.14 habe ich die Problematik der im
Antrag vorgeschlagenen Projektumsetzung dem Vorstand des BC Bliesheim erläutert.
Um den Sportplatzumbau dennoch zeitnah realisieren zu können, habe ich folgenden
Lösungsvorschlag erarbeitet:
-Ein Baubeginn Ende 2014 wäre mit den bisher bereitgestellten finanziellen Mitteln (40.000
Euro für die ursprünglich geplante Bewässerungsanlage; 30.000 Euro für Planungskosten)
sowie den voraussichtlich im Herbst immer noch zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln
in Höhe von ca. 250.000,00 € (z.B. 250.000 Euro aus der Straßenbaumaßnahme „Am
Hahnacker“ die voraussichtlich 2014 noch nicht ausgeführt werden kann) möglich.
In den Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Straßen müssen dann die gesamten
Baukosten in Höhe von ca. 500.000,00 € eingestellt werden. Hierzu muss der Stadtrat einen
entsprechenden Beschluss fassen. Der Umbau des Bliesheimer Sportplatzes könnte dann
schon im Frühjahr 2015 abgeschlossen werden.
Von fachlicher Seite ist es dringend ratsam, ein entsprechendes Sportplatzplanungsbüro mit der
Planung und Bauüberwachung zu beauftragen.
Die Thematik des Kunstrasens erfordert sowohl tiefgreifende Kenntnisse der DIN-Normen wie
auch entsprechende Erfahrungen.
Ausreichende Beispiele vergleichbarer Baumaßnahmen zeigen ,dass die Einsparungen von
HOAI-Leistungen eines Fachplaners dazu führen können, dass zu einem späteren Zeitpunkt
schwerwiegende Mängel in der Ausführung festgestellt werden. Die Kosten für die dann
erforderliche Mängelbeseitigung bzw. die dann zu erwartende geringere Lebensdauer des
Kunstrasenplatzes können die erhofften und vermeintlichen Einsparungen leicht übersteigen.
Da bereits durch den Verein eine umfangreiche Vorarbeit der Planung erfolgte, werde ich auf
dieser Basis mehrere Sportplatzplaner um eine aktuelle Kostenschätzung bitten.
Sobald mir die Ergebnisse vorliegen, kann der Auftrag an den günstigsten Planer erfolgen und
eine zeitnahe Ausschreibung vorbereitet werden.
Sehr positiv ist, dass von Seiten des Vereins nach wie vor auch Arbeiten in Eigenleistung (ca.
45.000 Euro) geplant sind. Zusätzlich will der Verein auch die bereits angelaufene Spendenaktion
(bisheriger Spendeneingang ca. 6000 Euro) fortführen und damit eine finanzielle Unterstützung
leisten. Die Gesamtkosten reduzieren sich hierdurch spürbar.
Durch die Untere Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises wurde signalisiert, dass sich der
bisherige Tennenbelag z.B. als Unterbau von Straßenbaumaßnahmen verwendet werden kann.
Dies erspart zusätzliche Deponiekosten.
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Würde der BC – Bliesheim den Umbau des Sportplatzes in Eigenregie durchführen, so müsste der
Vereinsvorstand auch die volle Verantwortung für die Finanzierung, die Baustellenabwicklung, den
baulichen Zustand nach der Garantiezeit und auch für die spätere Verkehrssicheheit tragen. Dies
ist hinsichtlich des eigentlich öffentlichen Interesse an der Maßnahme kaum zumutbar.
Beschlussentwurf:
1. Die zuständigen Fachausschüsse und der Stadtrat stimmen der Verwendung von liquiden
Mitteln des Eigenbetriebes Straßen im Wirtschaftsjahr 2014 in Höhe von 250.000,00 € für
den geplanten Umbau des Sportplatzes in Bliesheim zu.
2. Gleichfalls beschließen die zuständigen Fachausschüsse und der Stadtrat dass die
Gesamtbaukosten in Höhe von voraussichtlich 500.000,00 € in den Wirtschaftsplan 2015
verbindlich eingestellt werden.(analog einer Verpflichtungsermächtigung)
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Planung (Beauftragung eines Ingenieurbüros) und
sonstige Vorbereitungen für den Umbau des Sportplatzes Bliesheim umgehend
einzuleiten. Die Beauftragung eines Ingenieurbüros ist dem BA Straßen oder dem Rat
(ersatzweise Hauptausschuss) zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. Ebenso wird der Eigenbetrieb Straßen beauftragt mit den erforderlichen Baumaßnahmen
im Herbst 2014 zu beginnen. Es soll eine Fertigstellung im Frühjahr 2015 angestrebt
werden.
5. Sowohl während der Planungsphase als auch während der Realisierung ist der Vorstand
des BC-Bliesheim in den wesentlichen Aufgaben und Arbeiten mit einzubinden. Dem
SportA und dem BA Straßen ist über den Fortschritt der Umbaumaßnahme zu berichten.
(Erner)
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