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Beschlussvorlage (RD 664-X - Gebührenbedarfsberechnung -)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
42 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
27.10.16, 17:11
Aktualisiert
27.10.16, 17:11
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Inhalt der Datei

Anlage 2 zu RD 664-X - Gebührenbedarfsberechnung Gebührenbedarfsberechnung 2017 zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 A - Vorbemerkungen 1. Ermittlung des Kostenanteils für das Allgemeininteresse an der Straßenreinigung Bei der Umlage der ansatzfähigen Kosten für die Straßenreinigung ist zu berücksichtigen, dass ein allgemeines Interesse an sauberen und im Falle von Schnee- und Eisglätte verkehrssicheren Straßen besteht (Allgemeininteresse). Gemäß Urteil des OVG Münster vom 01.06.2007 liegt die Festlegung der Höhe des auf das Allgemeininteresse entfallenden Kostenanteils im Ermessen des Ortsgesetzgebers. Insoweit steht ihm eine weitgehende Einschätzungsfreiheit zu. Er hat sich bei seiner Entscheidung an den örtlichen Verhältnissen zu orientieren und insbesondere das Verhältnis zwischen den Straßen mit ihren je unterschiedlichen Anlieger- bzw. Allgemeininteressen zu berücksichtigen. Dabei hat er, ohne den Gleichheitssatz zu verletzen, die Wahl: Er kann den von der gemeindlichen Straßenreinigungseinrichtung im Allgemeininteresse aufgewendeten Kostenanteil bei der Ermittlung der durch Gebühren zu deckenden Kosten entweder insgesamt (vorweg) absetzen oder in der Satzung unterschiedliche, je nach Verkehrsbedeutung (z.B. Anliegerstraßen, innerörtliche Straßen, überörtliche Straßen) abgestufte Gebührensätze vorsehen. Die von der Verwaltung anhand der vorhandenen Straßen vorgenommene Bewertung und anschließende Berechnung des Kostenanteils für das Allgemeininteresse an der Straßenreinigung kommt auf einen Anteil von 18,3 % Aus Vereinfachungsgründen wird dieser Anteil bei der Ermittlung der durch die Gebühren zu deckenden Kosten insgesamt (vorweg) abgesetzt. 2. Ermittlung der anzusetzenden Kosten Bei der Gebührenbedarfsberechnung wird eine Differenzierung zwischen denjenigen Kosten, deren Höhe im wesentlichen vom räumlichen Umfang der Straßenreinigung (Sommerreinigung) und solchen Kosten, deren Höhe von nicht vorhersehbaren Faktoren (Winterdienst) abhängig ist, vorgenommen. So wurden insbesondere bei den Kostenpositionen "Personalkosten (Arbeiterlöhne) und Unternehmerleistungen für den Winterdienst", die zwangsläufig einer mehr oder weniger großen Schwankungsbreite unterliegen, die Ergebnisse der Haushaltsrechnungen 2012 bis 2015 zuzüglich entsprechender Preissteigerungsraten zugrunde gelegt, um hierdurch eine sachgerechte kontinuierliche Gebührenentwicklung sicherzustellen. Die Kosten für die Sachbearbeitung und die interne Verrechnung des Produktbereiches „Innere Verwaltung „ wurden anteilig der Sommerreinigung und dem Winterdienst zugeordnet. B Gebührenkalkulation 1.) Berechnung des Gebührenbedarfs für die maschinelle und manuelle Straßenreinigung (Sommerreinigung) Aufgrund der vom Bauhof erfolgten Ermittlungen des durchschnittlichen Reinigungsaufwandes ist die Kehrmaschine in den gebührenrelevanten Kehrbereich jährlich 287 Stunden im Einsatz. Daneben sind für die von Hand durchzuführenden Kehrarbeiten in den Straßenabschnitten (z.B. Parknischen), die von der Kehrmaschine nicht erreicht werden, rund 26 Arbeitsstunden/jährlich anzusetzen. H:\240\TEXTE\Texte 2016\d09sc001.doc -2- a) Ermittlung der Kosten für den Betrieb der Kehrmaschine (Stundensatz) Auf der Basis einer jährlichen Betriebsstundenzahl (Optimalwert) von 1.560 Std. stellen sich die Kosten der Kehrmaschine je Stunde wie folgt dar: o Abschreibung 10% von 111.247,29 € (Wiederbeschaffungszeitwert) : 1.560 Einsatzstunden = 7,13 €/Std. (Anschaffungskosten [97.996,50 €] x Indexzahl 2017 [112,5] : Indexzahl des Anschaffungsjahres 2009 [99,1] = Wiederbeschaffungszeitwert) o Kalkulatorische Zinsen 4 % von 29.398,95 € (3/10 der Anschaffungskosten) : 1.560 Einsatzstunden = 0,75 €/Std. o Sonstige Kosten (z.B. Reparaturkosten, Betriebsmittel, Kosten für die Nutzung der Betriebsgebäude und Einrichtungen) 20.890,00 € : 1.560 Einsatzstunden = o Betriebskosten je Einsatzstunde demnach: 13,39 €/Std. 21,27 €/Std. Für die Gebührenbedarfsberechnung sind demnach 6.104,49 € (287 Std. x 21,27 €) jährlich an Betriebskosten zu veranschlagen. b) Ermittlung der Personalkosten Unter Berücksichtigung des Stundenlohnes für den Fahrer der Kehrmaschine in Höhe von 33,00 € (durchschnittlicher Stundensatz für einen Bauhofmitarbeiter) ergeben sich Personalkosten (Arbeiterlöhne) von 9.471,00 €. Darüber hinaus werden die Straßenbereiche, die die Kehrmaschine nicht erreicht, von Hand nachgearbeitet (z.B. Parknischen). Diesen Aufwand beziffert der Bauhof mit rund 0,5 Std. wöchentlich (26 Std./jährlich). Die Arbeiterlöhne belaufen sich hierfür auf 858,00 € c) Unternehmerentgelte für die manuelle Straßenreinigung (Besenreinigung) innerhalb des historischen Mauerrings   c) Gemäß Vertrag vom 08.08.2014 erhalten die Betreiber des City-Outlet für die wochentägliche Reinigung der Straßen Markt, Marktstraße, Orchheimer Straße und Werther Straße ein Entgelt in Höhe von 90% der für die bezeichneten Kehrbereiche festgesetzten Straßenreinigungsgebühren. Die übrigen Straßen innerhalb des historischen Mauerrings werden mit Ausnahme der Straße „Langenhecke“ im Rahmen eines Jahresvertrages von der Firma ASL gereinigt. Berechnung der Gebührensätze Bei der Gebührenbedarfsrechnung sind folgende Kosten zu berücksichtigen: - Personalkosten - Interne Verrechnung Produktbereich „Innere Verwaltung“ - Interne Verrechnung -Bauhof- Unternehmerentgelte - Entsorgung des Kehrgutes - Betriebskosten der Kehrmaschine Gesamtkosten H:\240\TEXTE\Texte 2016\d09sc001.doc 13.941,87 € 4.027,91 € 1.951,11 € 17.292,00 € 3.005,24 € 6.104,49 € 46.322,62 € -3- Von den 13.472 gebührenpflichtigen Kehrmetern entfallen auf die o 1 x wöchentliche Reinigung o 2 x wöchentliche Reinigung 12.233 Kehrmeter 1.239 Kehrmeter Für die Ermittlung der Kosten je Kehrmeter ist somit von 14.711 Kehrmetern (12.233 Kehrmeter + 2 x 1.239 Kehrmeter) auszugehen. Auf den Kehrmeter entfallen somit: 46.322,62 € : 14.711 m = 3,15 € ./. 18,3 % Gemeindeanteil aus dem Allgemeininteresse an der Straßenreinigung • • 2.) 2,57 € bei einmaliger wöchentlicher Reinigung und 5,14 € bei zweimaliger wöchentlicher Reinigung. Berechnung des Gebührenbedarfs für den Winterdienst Vom Winterdienst innerhalb geschlossener Ortschaften sind gebührenpflichtig relevant - Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung - Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung - Anliegerstraßen - Fußgängergeschäftsstraßen - insgesamt 24.355 Frontmeter 16.730 Frontmeter 178.695 Frontmeter 536 Frontmeter 220.316 Frontmeter Für die Gebührenbedarfsrechnung sind folgende Kosten zu berücksichtigen: - Personalkosten - Unternehmerleistungen - Interne Verrechnung – Produktbereich „Innere Verwaltung“ - Interne Verrechnung -Bauhof- Abschreibung - Kalkulatorische Verzinsung 139.193,97 € 75.752,43 € 56.270,09 € 31.821,47 € 21.076,12 € 1.592,14 € Gesamtkosten 325.706,22 € Der Betrag von 325.706,22 € ist um den Anteil zu kürzen, der auf den Räumdienst außerhalb geschlossener Ortschaften (Gemeindeverbindungsstraßen) entfällt, so dass hiernach unter Berücksichtigung der Tatsache, dass 69 % der Gesamtkosten auf den Winterdienst innerhalb geschlossener Ortschaften entfallen, ein Betrag von 224.737,29 € verbleibt. Diesem Betrag sind die Zahlungen an Straßen NRW für den Winterdienst auf Ortsdurchfahrten hinzuzurechnen. 224.737,29 € + 11.413,37 € (Zahlung an Straßen NRW für Ortsdurchfahrten) 236.150,66 € Nach den von der Verwaltung durchgeführten Berechnungen liegt der Kostenanteil für das Allgemeininteresse an der Straßenreinigung bei 18,3% = 43.215,57 €. Dieser sogenannte „Gemeindeanteil“ wird vorab von den durch Gebühr zu deckenden Kosten abgesetzt. Es verbleibt danach ein umlagefähiger Kostenanteil von 192.935,09 € Auf den Räummeter entfallen somit: 192.935,09 € : 220.316 m = 0,88 € H:\240\TEXTE\Texte 2016\d09sc001.doc -4- 2. Berücksichtigung von Kostenüber- und Unterdeckungen vergangener Abrechnungsperioden bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs Gemäß § 6 Abs. 2 KAG (Kommunalabgabengesetz) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2015 weisen folgende Ergebnisse bei der kostenrechnenden Einrichtung Winterdienst aus: o o o o o o Unterdeckung aus Vorjahren Überschuss 2011 Überschuss 2012 Unterdeckung 2013 Überschuss 2014 Überschuss 2015 ./. 240.961,22 € 56.778,36 € 79.717,72 € ./. 1.584,50 € 125.477,27 € 80.390,13 € o Überschuss aus Vorjahren: 99.817,76 € Der vorstehend ausgewiesene Überschuss aus Vorjahren soll wegen der mit der Kalkulation der Winterwartungsgebühren verbundenen Unwägbarkeiten infolge von zum Teil erheblichen Kostenschwankungen innerhalb der nächsten vier Jahr aufgelöst werden; und zwar für den Kalkulationszeitraum 2017 mit einem Viertel (24.954,44 €) des aktuellen Überschusses. Hierdurch reduzieren sich die umlagefähigen Kosten für den Kalkulationszeitraum 2017 auf 167.980,65 €. Auf den Räumungsmeter entfallen somit: 167.980,65 € : 220.316 m = 0,76 € C 1. Gebührensätze und Gebührenaufkommen Gegenüberstellung der bisher gültigen und neu kalkulierten Gebührensätze Leistungsart Bisher gültiger Gebührensatz €/m Maschinelle u. manuelle Straßenreinigung (einmal wöchentlich) Maschinelle u. manuelle Straßenreinigung (zweimal wöchentlich) Winterwartung von Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung Winterwartung von Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung Winterwartung von Anliegerstraßen Winterwartung von Fußgängergeschäftsstraßen kalkulierter Gebührensatz €/m 2,50 2,57 5,00 5,14 0,75 0,76 0,76 0,76 0,78 0,76 0,79 0,76 H:\240\TEXTE\Texte 2016\d09sc001.doc