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Beschlussvorlage (Erhalt von Alt- und Totholz)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
83 kB
Datum
15.06.2016
Erstellt
09.06.16, 13:15
Aktualisiert
09.06.16, 13:15
Beschlussvorlage (Erhalt von Alt- und Totholz) Beschlussvorlage (Erhalt von Alt- und Totholz)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.05.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 82/Fb Nr. der Ratsdrucksache: 565-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 15.06.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erhalt von Alt- und Totholz __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Dengel __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Forst ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 565-X 1. Sachverhalt: Im Stadtwald Bad Münstereifel setzt der rechtskräftige Landschaftsplan Nr. 4 das Naturschutzgebiet Bad Münstereifeler Wald fest. Zur Erreichung des Schutzzweckes, unter anderem Erhaltung der typischen Buchenwälder mit der daran gebundenen Fauna, sieht der Landschaftsplan unter anderem die Erhaltung von 5-10 Altbäumen bis zur Zerfallsphase pro Hektar in über 120jährigen Beständen vor. Darüber hinaus gilt auch die Selbstverpflichtung der Stadt Bad Münstereifel nach der PEFC-Zertifizierung nach Möglichkeit Alt- und Totholz zu erhalten. Die Erhaltung der Altbäume, was einen entschädigungspflichtigen Tatbestand darstellt, erfolgt unter der Voraussetzung eines finanziellen Ausgleiches. Zur Finanzierung der Altbäume besteht die Möglichkeit einer Förderung durch das Land NRW über das Regionalforstamt, den Einsatz von Ersatzgeldern sowie die Realisierung von Baumpatenschaften. In Verbindung mit der Aufstellung der Waldmaßnahmenkonzepte für das FFH-Gebiet sind auf der Gesamtfläche rund 600 Altbäume kartiert worden. Der Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel sieht sich in der Lage, ein Altholzkonzept auf den bestehenden Grundlagen zu erstellen und dieses bei gegebenen Finanzierungsmöglichkeiten umzusetzen. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss des Forstbetriebes beauftragt den Eigenbetrieb Forst mit der Umsetzung des Altholzkonzeptes unter der Voraussetzung der vollständigen Finanzierung der Altbäume.