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Allgemeine Vorlage (Bestellung eines Allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters im Amt)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
82 kB
Erstellt
31.01.13, 18:50
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bestellung eines Allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters im Amt) Allgemeine Vorlage (Bestellung eines Allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters im Amt)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Zentrale Dienste BE: BM Ramm Kreuzau, 31.01.2013 Vorlagen-Nr.: 16/2013 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 19.02.2013 Bestellung eines Allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters im Amt I. Sach- und Rechtslage: Mein Allgemeiner Vertreter, Gemeindeverwaltungsdirektor Walter Stolz, scheidet mit Ablauf des 31.07.2013 – nach knapp 49 Jahren im öffentlichen Dienst – aus dem Dienst der Gemeinde Kreuzau aus. Auf Grund von Urlaubsanspruch und der noch abzuleistenden Überstunden wird er am 03. Mai 2013 seinen letzten Arbeitstag haben. Es ist vorgesehen, ihn an diesem Tag in einer kleinen Feierstunde zu verabschieden; hierzu wird eine gesonderte Einladung ergehen. Mit Walter Stolz verlieren wir einen versierten, umsichtigen, zuverlässigen und zu jeder Zeit ansprechbaren Mitarbeiter, der auch stets das Wohl der anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie das kollegiale Verhalten untereinander gefördert hat. Es ist deshalb zwingend geboten, die Vertretung im Amt neu zu regeln, da nur der Allgemeine Vertreter die entsprechende Berechtigung hat. Nach § 68 Absatz 1 der GO NRW bestellt der Rat einen Beigeordneten (Wahlbeamter) zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. Ist ein Beigeordneter nicht vorhanden, so bestellt der Rat für die Vertretung im Amt einen Allgemeinen Vertreter. Als praxistaugliche Alternative hat der Rat in der Vergangenheit stets entschieden, einen erfahrenen Amtsleiter mit dieser Aufgabe zu betrauten. Nach der Neuorganisation in 2012 gibt es keine Amtsleiter mehr; dem Bürgermeister und seinem Allgemeinen Vertreter sind nunmehr 2 Dezernenten, die Herren Schmühl und Steg, unmittelbar nachgeordnet. Eine entsprechende Entscheidung möchte ich Ihnen deshalb auch jetzt wieder vorschlagen, wobei ich mich auch von der Überlegung habe leiten lassen, dass bei der aktuellen und sicherlich auch nicht kurzfristig zu beseitigenden äußerst prekären Haushaltssituation der Gemeinde Kreuzau Personalkosten eingespart werden können, wenn auf die Neueinstellung eines Beigeordneten oder eines Allgemeinen Vertreters von außen verzichtet wird. Bei einer Bestellung des Allgemeinen Vertreters aus der Mitte der Dezernenten, was dann natürlich auch ein Nachrücken in die frei werdende Position nach sich zieht, fallen bei Weitem nicht die Kosten an wie bei einer externen Lösung. Vorgesehen ist nämlich im Geschäftsverteilungsplan die Koppelung der Funktion des Allgemeinen Vertreters an die Dezernentenfunktion ohne Ersatzeinstellung; abgeben muss der Allgemeine Vertreter/Dezernent dann zur Aufgabenreduzierung wohl die bisher von ihm ausgeübte Funktion des Abteilungsleiters, die dann aus dem Haus heraus wieder neu besetzt werden soll. Für die Wahrnehmung der Funktion des allgemeinen Vertreters möchte ich Ihnen den Dezernenten 2, Herrn Gemeindeoberverwaltungsrat Siegfried Schmühl, vorschlagen. Herr Schmühl ist seit dem 01. Mai 1980 bei der hiesigen Gemeindeverwaltung tätig; vorher war er seit 1969 bei der Stadt Nideggen beschäftigt. Eingestellt wurde er als Gemeindeinspektor z.A. beim hiesigen Bauamt. Die Stelle des Bauamtsleiters hat er seit dem 01. Januar 1989 inne. Die Ernennung zum Gemeindeverwaltungsrat (höherer Dienst) erfolgte am 01. Januar 2004 und zum Gemeindeoberverwaltungsrat am 01. Oktober 2008. Mit dem 01. Januar 2012 bekleidet er die Stelle des Dezernenten 2 und die des Abteilungsleiters 2.1. Sein 40-jähriges Dienstjubiläum feierte er am 01. August 2009, wobei er von den 40 Jahren seit etwa 29 Jahren bei der Gemeinde Kreuzau arbeitet. Herr Schmühl ist ein überaus engagierter Mitarbeiter und von seinen charakterlichen Eigenschaften, von seinem fachlichen Wissen und von seinen dienstlichen Leistungen her prädestiniert, dieses Amt zu bekleiden. Bei meinem Vorschlag habe ich auch berücksichtigt, dass Oberverwaltungsrat Schmühl der dienstälteste Dezernent und derzeit noch einziger Beamter des höheren Verwaltungsdienstes ist. Die Ratsentscheidung ist in öffentlicher Sitzung zu treffen, da die Bestellung eines Allgemeinen Vertreters – analog der Wahl eines Beigeordneten – ein Akt des Verfassungslebens der Gemeinde im Sinne der GO NRW ist. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Wenn der Rat meiner Empfehlung Personalkosteneinsparungen. folgt, ergeben sich erhebliche jährliche III. Beschlussvorschlag: Nach Ausscheiden des bisherigen Allgemeinen Vertreters, GVD Stolz, zum 31. Juli 2013 wird mit Wirkung vom 01. August 2013 Herr Gemeindeoberverwaltungsrat Siegfried Schmühl gemäß § 68 Absatz 1 der Gemeindeordnung zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt. Für die Zeit vom 04. Mai bis zum 31. Juli 2013 wird er vertretungsweise mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Allgemeinen Vertreters mit allen Rechten und Pflichten betraut. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-