Daten
Kommune
Kreuzau
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20 kB
Erstellt
07.01.13, 18:56
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl
Kreuzau, 20.12.2012
Vorlagen-Nr.: 39/2011 2. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
21.01.2013
05.02.2013
19.02.2013
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke
der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 (1) BauGB) und der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 (1)
BauGB)
2. Beschluss zur Durchführung Offenlage der Planentwürfe gem. § 3 (2) BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
In der Sitzung des Rates vom 26.06.2012 wurde die Verwaltung ermächtigt, die Verfahren nach §
3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung
der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange) durchzuführen. Es handelt sich hierbei
um die drei geeigneten bzw. teilweise geeigneten Flächen aus der Potentialstudie der VDH
Projektmanagement GmbH zur Ausweisung von Konzentrationszone für die Windkraft (Fläche A
in Stockheim, Flächen D und E in Thum).
Das Verfahren nach § 4 (1) BauGB ist mit Schreiben vom 07.08.2012 erfolgt. Den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme zum erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum 14.09.2012 gegeben. Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit hat im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 19.09.2012 in
der Festhalle Kreuzau stattgefunden. Hieran haben ca. 70 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen.
In der Informationsveranstaltung wurden den Bürgerinnen und Bürgern alle sieben
Potentialflächen vorgestellt und zur Diskussion gestellt.
Die im Rahmen der beiden o. g. Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden inzwischen
vom Planungsbüro VDH Projektmanagement geprüft und bewertet. Eine Auflistung der
abwägungsrelevanten Stellungnahmen mit den zugehörigen Abwägungsvorschlägen sind der
beigefügten Anlage zu entnehmen.
Sofern Sie dem Punkt 1 des Beschlussvorschlags folgen, empfehle ich Ihnen außerdem die
Verwaltung zu ermächtigen, die Offenlage des Planentwurfs der 33. Änderung des
Flächennutzungsplans gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Planungskosten sind über einen städtebaulichen Vertrag (gem. § 11 BauGB) mit der REA
GmbH abgesichert, sodass für die Gemeinde keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
III. Beschlussvorschlag:
1. Den in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den
abwägungsrelevanten Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB wird gefolgt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen.
Der Bürgermeister
- Ramm Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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