Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft; hier: Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 (1) BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 (1) BauGB) Beschluss zur Durchführung Offenlage der Planentwürfe gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
20 kB
Erstellt
07.01.13, 18:56
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 (1) BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 (1) BauGB)
Beschluss zur Durchführung Offenlage der Planentwürfe gem. § 3 (2) BauGB) Allgemeine Vorlage (33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 (1) BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 (1) BauGB)
Beschluss zur Durchführung Offenlage der Planentwürfe gem. § 3 (2) BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 20 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl Kreuzau, 20.12.2012 Vorlagen-Nr.: 39/2011 2. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 21.01.2013 05.02.2013 19.02.2013 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft; hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 (1) BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 (1) BauGB) 2. Beschluss zur Durchführung Offenlage der Planentwürfe gem. § 3 (2) BauGB I. Sach- und Rechtslage: In der Sitzung des Rates vom 26.06.2012 wurde die Verwaltung ermächtigt, die Verfahren nach § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange) durchzuführen. Es handelt sich hierbei um die drei geeigneten bzw. teilweise geeigneten Flächen aus der Potentialstudie der VDH Projektmanagement GmbH zur Ausweisung von Konzentrationszone für die Windkraft (Fläche A in Stockheim, Flächen D und E in Thum). Das Verfahren nach § 4 (1) BauGB ist mit Schreiben vom 07.08.2012 erfolgt. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum 14.09.2012 gegeben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 19.09.2012 in der Festhalle Kreuzau stattgefunden. Hieran haben ca. 70 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen. In der Informationsveranstaltung wurden den Bürgerinnen und Bürgern alle sieben Potentialflächen vorgestellt und zur Diskussion gestellt. Die im Rahmen der beiden o. g. Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden inzwischen vom Planungsbüro VDH Projektmanagement geprüft und bewertet. Eine Auflistung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen mit den zugehörigen Abwägungsvorschlägen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Sofern Sie dem Punkt 1 des Beschlussvorschlags folgen, empfehle ich Ihnen außerdem die Verwaltung zu ermächtigen, die Offenlage des Planentwurfs der 33. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Planungskosten sind über einen städtebaulichen Vertrag (gem. § 11 BauGB) mit der REA GmbH abgesichert, sodass für die Gemeinde keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. III. Beschlussvorschlag: 1. Den in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den abwägungsrelevanten Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB wird gefolgt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Der Bürgermeister - Ramm Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-