Daten
Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-878/2007 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
22.05.2007
Original
Rat der Stadt Bedburg
12.06.2007
Original
Rat der Stadt Bedburg
12.06.2007
1. Ergänzung
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 3. vereinfachte Änderung (faktisch 10. vereinfachte Änderung)
a) Beratung und Beschluß über die während des Beteiligungsverfahrens eingegangenen
Anregungen
b) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zua)
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt über die während des Beteiligungsverfahrens gem. § 13
Ziffer 3 und Nr.2 i.V.m. § 3 Abs.2 des Baugesetzbuches (BauGB) zur 3. vereinfachten
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17/Bedburg eingegangenen Anregungen eine Abwägung
durchzuführen und einzeln Beschlüsse zu fassen.
Zu b)
Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Satzungsbeschluss für die 3. vereinfachte Änderung (faktisch
10. vereinfachte Änderung) des Bebauungsplanes Nr. 17/Bedburg gem § 10 Abs. 1 des
Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316)
nebst Begründung hierzu zu fassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 13.03.2007 den
Aufstellungsbeschluss für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17/Bedburg,
Teilgebiet am Leitweg in Bedburg, gefasst.
Wesentliches Planungsziel ist die Herabsetzung der im Plan festgesetzten zwingenden IV bis VIII
geschossigen Bauweise auf eine höchstweise zweigeschossige Bauweise.
Da die Grundzüge der Planung durch die vorgesehene Änderung nicht berührt sind, wurde
ergänzend beschlossen, das Verfahren im Rahmen einer vereinfachten Änderung gem. § 13 des
Baugesetzbuches abzuwickeln.
Für das Grundstück liegt die konkrete Planung eines Investors im Rahmen von betreutem
Wohnen für Demenzkranke vor.
Es ist nunmehr geplant, einen entsprechenden Gebäudekomplex in ein- bis zweigeschossiger
Bebauung mit 70 Bewohnerzimmern auf ca. 3.500 m² Grundfläche zu errichten.
Die Bürger wurden durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises am 10.04.2007 über die Aufstellung der Planung unterrichtet. Dabei wurde darauf
hingewiesen, dass die Planung in der Zeit vom 18.04.2007 bis zum 18.05.2007 einschließlich
eingesehen werden kann.
Die berührten Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.04.2007 über die Planung
informiert und ebenfalls um Stellungnahme bis zum 18.05.2007 einschließlich gebeten.
Eine Bürgerinformationsveranstaltung hat stattgefunden. Auf dieser Grundlage hat der
Projektentwickler seine Planung nochmals überarbeitet und den Gebäudekomplex um weitere 2,00
m nach hinten verschoben und ferner einen 2,50 m breiten Erdwall mit Begründung eingeplant.
Eine Schnittzeichnung sowie ein Lageplan ist in der Anlage ergänzend beigefügt.
Die form- und fristgerecht vorgetragenen Anregungen in der Bauleitplanung zum
Änderungsverfahren sind in der beigefügten Anlage zu a) nebst Abwägungsvorschlag beigefügt.
Ergänzend zum Beschluss ist eine Beratung der Thematik im zuständigen Fachausschuss, dem
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales der Stadt Bedburg erfolgt.
Die Sitzung des Fachausschusses hat am 15.05.2007 stattgefunden. Durch den Investor ist in
diesem Fachausschuss (WP7-886/2007/TOP 2) eine Präsentation der Konzeption durch den
Projektträger Pro Acht Lebensqualität für Menschen GmbH (Betreutes Wohnen für Demenzkranke)
erfolgt.
______________________________________________________________________________
Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales vom 15.05.2007:
Nach Vortrag durch den Projektentwickler nimmt der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und
Soziales die Ausführungen gemäß Sitzungsvorlage zur Kenntnis und begrüßt die Verwirklichung
des Projekts
Abstimmungsergebnis: einstimmig
______________________________________________________________________________
Ergänzend sind die inhaltlichen Verweise des Fachbereiches II zur Thematik nochmals aufgeführt:
1) Mit Schreiben vom 28.03.2007 bezweifelt Herr Biciste - Vorstandsvorsitzender und Kreiscaritasdirektor einen Bedarf für das konkrete Projekt; das Schreiben ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt. Gemäß § 6
Landespflegegesetz (PfG NW) liegt die Federführung der Kommunalen Pflegeplanung bei den Kreisen und
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
kreisfreien Städten. Hinsichtlich des konkreten Projekts teilte der Rhein-Erft-Kreis mit, dass seitens des
Projektträgers Pro Acht Lebensqualität für Menschen GmbH ein Antrag auf Förderfähigkeit gem. § 9 PfG
NW eingereicht worden sei; Gründe, die für eine Ablehnung sprächen, seien - so der Rhein-Erft-Kreis - nicht
ersichtlich.
2) Bis zum Jahr 2003 wäre für die Errichtung und den Betrieb des konkreten Projekts eine positive
Bedarfsbestätigung
durch
den
Rhein-Erft-Kreis
notwendig
gewesen.Die
Novellierung
des
Landespflegegesetzes NW sieht nunmehr jedoch vor, dass der freie Markt das entsprechende Angebot
regeln soll. Nach aktuellen Studien wird die Zahl der Pflegebedürftigen aufgrund des demographischen
Wandels künftig dramatisch ansteigen. Wo mangels Kinder die soziale Funktion der Familien geschwächt
wird, müssen darüber hinaus zunehmend der Staat oder aber andere Institutionen einspringen. Werden
heute über 50 % der Pflegedienstleistungen in den Familien erbracht, wird sich diese Zahl ausweislich
zahlreicher Studien bis 2020 halbieren. In dem Maße, wie die Kinderzahl niedrig bleibt, die berufliche
Mobilität wächst und vor allem die Hochbetagten aus verschiedenen Gründen ohne Partner sind, tritt eine
zunehmende `Vergesellschaftung´ der altersbedingten und altersnotwendigen Dienstleistungen auf. Neue
Typen von Infrastruktur werden nötig - wie etwa betreutes Wohnen, generationsgemischtes Wohnen,
Formen der Gruppenselbsthilfe und Serviceangebote - über die öffentlich zu entscheiden ist, auch wenn die
Leistungen selbst von einem breiten Spektrum kommerzieller bis rein karitativer Träger erbracht
werden. [siehe hierzu Dr. Reinhold Klingholz, Direktor Institut für Bevölkerung und Entwicklung Berlin, Neues
Deutschland, Wie die Demographie unser Leben nachhaltig verändern wird/ Prof. Heinrich Mäding, Leiter
Deutsches Institut für Urbanistik, Berlin, Demographischer Wandel und Stadtentwicklung].
3) Eine Dienstleistung mit eben dieser Strategie - `neue Typen der Infrastruktur´ - liegt dem Vorhaben des
Projektträgers Pro Acht Lebensqualität für Menschen GmbH zugrunde: eine gezielte, familiengerechte und
ortsnahe Versorgung, auch jüngerer an Demenz erkrankter Personen. Wenngleich derzeit - wie auch
seitens des Caritasverbandes für den Rhein-Erft-Kreis e.V. dargestellt - eine Vielzahl von an Demenz in
unterschiedlichen Stadien erkrankte Senioren in den Senioreneinrichtungen untergebracht sind und insofern
einen steigenden Anteil der Gesamtbelegung darstellt, liegt eine speziell auf Demenzerkrankte ausgerichtete
Konzeption, die auch die unterschiedliche Ausprägung der Erkrankung berücksichtigt, nach Wertung des
RheinErft-Kreises bei den im Stadtgebiet vorhandenen Einrichtungen nicht vor. Hinzu kommt, dass die baulichen
Konzeptionierungen der vorhandenen Einrichtungen eine derartige `neue Infrastruktur´ nicht ermöglichen.
Aus grundsätzlichen Erwägungen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit stellt die Verwaltung
nochmals klar, dass die Art der baulichen Nutzung im Ursprungsplan Nr. 17/Bedburg als WAAllgemeines Wohngebiet festgesetzt wurde. Diese wurde durch das nunmehr anstehende
Bebauungsplanverfahren auch nicht geändert. Eine stationäre Pflegeeinrichtung für
Demenzkranke ist sowohl als Wohngebäude gem. § 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO als auch als Anlage
für soziale und gesundheitliche Zwecke , § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO in einem Allgemeinen
Wohngebiet allgemein zulässig. (OVG Münster 6.3.2006 – 7 D 124 /05; VG Braunschweig
16.3.2005 – 2 A 388/04.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung
am 22.05.2007 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 03.06.2007
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Koerdt)
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister