Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
66 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
18.02.16, 17:11
Aktualisiert
18.02.16, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Kreis Euskirchen
Regierungsbezirk Köln
Bebauungsplan Nr. 80a
„Ergänzungsstandort Nahversorgung“
im Bereich Flaches Feld
2. Änderung
Textliche Festsetzungen
(Änderungen/Ergänzungen nach der öffentlichen Auslegung werden fett und kursiv
dargestellt)
A.
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.0
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §§ 1 - 11 BauNVO)
1.1
Sonstiges Sondergebiet – Ergänzungsstandort Nahversorgung – (§ 11
BauNVO)
1.1.1
Das Sondergebiet dient der Unterbringung von Einzelhandelsbetrieben mit vorwiegend nahversorgungsrelevanten Sortimenten.
Im Sondergebiet ist zur näheren Definition der Eigenart der zulässigen Betriebe
eine Verkaufsflächenzahl (VKFZ) von 0,312 zwingend einzuhalten.
Die Verkaufsflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Verkaufsfläche, als Obergrenze, je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.
Grundstücksfläche im Sinne dieser Festsetzung ist die gesamte Fläche eines Baugrundstücks, die innerhalb des Sondergebiets gelegen ist, unabhängig davon, ob
die Fläche überbaubar ist oder nicht.
Hinweis:
Auf der Basis des vorliegenden Bebauungsplanes wurde eine anrechenbare Gesamtgrundstücksfläche von rd. 13.155 qm ermittelt.
Die Verkaufsflächen-Verhältniszahl wurde für das Sondergebiet auf 0.312 festgelegt. D.h. es ist eine maximale Verkaufsfläche von 4.100 qm im Plangebiet zulässig.
1.1.2
Innerhalb der maximal zulässigen Verkaufsflächen-Verhältniszahl von 0,312 sind
folgende Verkaufsflächenobergrenzen zulässig:
a. großflächige Einzelhandelsbetriebe i.S.d. § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO mit
nahversorgungsrelevantem Sortiment - 0,289 (entspricht bezogen auf das gesamte Sondergebiet einer maximalen Verkaufsfläche von 3.800 qm).
b. kleinflächige Ladeneinheiten mit Sortimenten des ergänzenden Bedarfs (vgl.
Absatz 1.4) - 0,023 (entspricht in etwa einer Größe von 300 qm).
1.2
Sonstige untergeordnete Nutzungen, die dem Gebiet dienen (z.B. Geldautomat,
Poststelle).
1.3
Als nahversorgungsrelevant im Sinne dieser Festsetzung gelten folgende Sortimente: Nahrungsmittel, Getränke sowie Tabakwaren (WZ-Nr. 47.11), Kosmetische
Erzeugnisse und Körperpflegeartikel, Drogeriewaren (WZ-Nr. 47.75), Waschmittel
für Wäsche, Putz- und Reinigungsmittel, Bürstenwaren (aus WZ-Nr. 47.78.9). Definiert im Rückgriff auf die Systematik der Wirtschaftszweige – WZ 2008 und der
„Bad Münstereifeler Liste der nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und
nicht-zentrenrelevanten Sortimente“.
1.4
Als Sortimente des ergänzenden Bedarfs im Sinne dieser Festsetzung gelten folgende Sortimente: Nahrungsmittel, Getränke sowie Tabakwaren (WZ-Nr. 47.11),
Blumen, Pflanzen (WZ-Nr. 47.76.1), Fachzeitschriften, Unterhaltungszeitschriften
und Zeitungen (WZ-Nr. 47.67.1), Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikel
(WZ-Nr. 47.67.2).Definiert im Rückgriff auf die Systematik der Wirtschaftszweige –
WZ 2008 und der „Bad Münstereifeler Liste der nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Sortimente“.
1
1.5
Einzelhandel mit dem Kernsortiment Drogeriewaren (Kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegeartikel, Drogeriewaren (WZ-Nr. 47.75), Waschmittel für
Wäsche, Putz- und Reinigungsmittel, Bürstenwaren (aus WZ-Nr. 47.78.9), ist
nicht zulässig.
1.6
Verkaufsfläche im Sinne dieser Festsetzung ist die gesamte, den Kunden zugängliche Fläche eines Betriebs, einschließlich der Kassen- sowie der Pack- und Entsorgungszone, des Windfangs und der Thekenbereiche. Nicht zur Verkaufsfläche
gehören die Einkaufswagenboxen.
2.0
Maß der baulichen Nutzung
2.1
Die zulässige Grundfläche im Sondergebiet darf durch Stellplätze mit ihren Zufahrten, durch Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie durch Anlieferungszone und Feuerwehrzufahrt bis zu einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,9 überschritten werden.
2.2
Abstandflächen
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB beträgt die Tiefe der Abstandflächen im Sondergebiet gegenüber der Grundstücksgrenze des nördlich angrenzenden Gewerbegebiet 0,25 H, mindestens jedoch 3 m.
3.0
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
Abweichungen von den durch Nutzungsgrenze („Knödellinie“) unterteilten Baufeldern sind bis zu einer Tiefe von 5 m zulässig.
4.0
Bauweise
Für das SO ist eine abweichende Bauweise festgesetzt. Als abweichende Bauweise gilt die offene Bauweise mit dem Zusatz, dass Gebäude mit einer Länge > 50 m
zulässig sind.
5.0
Stellplätze und Garagen
Im gesamten Plangebiet sind Stellplätze, Garagen und Zufahrten auch außerhalb
der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
6.0
Maßnahmen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
6.1
Innerhalb „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ ist eine dichte Heckenpflanzung aus standortheimischen Gehölzen
vorzunehmen. Unterbrechungen für Notausgänge sind zulässig, wenn in diesen
Bereichen eine Fassadenbegrünung erfolgt.
Für die Fassadenbegrünung schnellwachsende Kletterpflanzen mit entsprechender
Rankhilfe zu verwenden. Dabei ist je nach Pflanzenart pro 2-5 lfm. eine Pflanze zu
setzen. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege 3 Jahre.
6.2
Die Freiflächen innerhalb des Sondergebietes sind gärtnerisch zu gestalten und
mit standortheimischen Gehölzen gemäß der Pflanzenliste zu bepflanzen.
2
6.3
Je angefangene 8 Stellplätze ist ein standortgerechter, heimischer Laubbaum
(Hochstamm, 2 x v., Stammumfang 14-16 cm) der Pflanzenliste zu pflanzen, zu
pflegen, zu erhalten und bei Abgang artgleich zu ersetzen.
Die Bäume sind zwischen den Stellplätzen anzuordnen. Die Größe der Pflanzinseln ist mit ½ Parkplatz je Baum zu realisieren. Für die Stellplatzbepflanzung werden Hainbuche, Spitzahorn (in Sorten), Feldahorn, Vogelbeere und Mehlbeere
empfohlen.
7.0
Externe Kompensationsmaßnahmen
Das Kompensationsdefizit von 4.906 Biotopwertpunkten wird im Bereich
Eschweiler Tal über das Ökokonto der Stadt Bad Münstereifel ausgeglichen.
Die Maßnahme wurde bereits auf der Forstbetriebsfläche Abt. 359 D 3 im
NSG/FFH Eschweiler Tal und Kalkkuppen ausgeführt. Es handelte sich um
einen Fichtenbestand, der im Jahr 2014 im Alter von 45 Jahren abgeräumt
wurde. Im Anschluss wurden im Januar 2015 200 Stück Traubeneichen in der
Qualität 60-80 cm, in 8 Horsten zu je 25 Stück gepflanzt. Das Entwicklungsziel ist ein standortgerechter heimischer Laubholzbestand entsprechend
dem Konzept Ökokontoflächen von Prof. Schumacher, Dengel, Seifert. Als
Anwachshilfe dient ein Robinienstab je Jungpflanz außerdem wurde ein Fegeschutznetz als Schutz vor Wildverbiss angebracht. In den Zwischenräumen der Anpflanzung sind Laubgehölze, Füll- und Treibbhölzer aus der natürlichen mit Sukzession angelegt.
Pflanzliste (Auswahl):
Sträucher
Haselnuß (Corylusavellana)
GemeinerSchneeball (Viburnum opulus)
Weißdorn (Crataegusmonogyna)
RoterHartriegel (Cornussanguinea)
WeißerHartriegel (Cornus alba)
Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
Hundsrose (Rosacanina)
Heckenkirsche (Loniceraxylosteum)
Faulbaum (Fragulaalnus)
Schneeball (Viburnum opulus)
Holunder (Sambucusnigra)
Kupfer Felsenbirne (Amelanchierlamarckii)
Bäume
Hainbuche (Carpinusbetulus)
Rotbuche (Fagussylvatica)
Stieleiche (Quercusrobur)
Spitzahorn (Acer platanoides)
Bergahorn (Acer pseudoplatanus)
Traubenkirsche (Prunuspadus)
Vogelbeere (Sorbusaucupania)
Winterlinde (Tiliacordata)
Feld-Ahorn (Acercampestre)
Mehlbeere (Sorbus aria)
B.
Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise:
1.0
Erdbebenzone
Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland NordrheinWestfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1, Untergrundklasse
R (Gebiete mit felsartigem Gesteinsuntergrund). Die in der DIN 4149 genannten
bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen.
3
2.0
Bodendenkmalpflege
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 9039-0, Fax:
02425 / 9039-199, unverzüglich zu informieren.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung
des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist
abzuwarten.“
3.0
Kampfmittel
Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/ Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle / Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu verständigen.
4.0
Bodenschutz / Altlasten
Für einen Teilbereich des Plangebietes, d.h. für das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstück 3993, liegt gemäß § 8 Landesbodenschutzgesetz
(LBodSchG) eine nachrichtliche Eintragung unter der Kataster-Nr. 5406/167 (ehemalige Bauhofbetriebstankstelle) vor.
In den Schadensbereichen im Bereich der ehemaligen Tankstelle und im Bereich
des Öllagers (vgl. Lageplan mit Untersuchungspunkten aus dem Gutachten "Ergänzende Untersuchungen Altlastenerkundung Bauhof Bad Münstereifel" der Ingenieurgesellschaft Spitzlei&Jossen, Siegburg, vom 08.04.2012, Zeichnung Nr.
22120906-GU002) ist aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse über Bodenbelastungen im Zuge der Bauphase durch Sicherungsmaßnahmen sicherzustellen, dass
kein Niederschlagswasser in den Untergrund eindringt.
Nachfolgend sind dann im Schadensbereich an der ehemaligen Tankstelle die geplanten Stellplätze dauerhaft wasserundurchlässig zu errichten. Im Schadensbereich am Öllager ist ebenfalls eine dauerhafte Versiegelung herzustellen.
Alle Baumaßnahmen im Bereich der Schadensbereiche gutachterlich zu begleiten.
Im Rahmen dieser gutachterlichen Begleitung ist vor Beginn von Baumaßnahmen
in den Schadensbereichen ein entsprechendes Maßnahmenkonzept zu erstellen
und der Unteren Bodenschutzbehörde (UBB) zur Zustimmung vorzulegen. Eingriffe
in den Boden in den Schadensbereichen sind erst nach Zustimmung der Unteren
Bodenschutzbehörde zu dem vorgelegten Maßnahmenkonzept zulässig.
5.0
Abfallwirtschaft
Die gewerblichen Siedlungsabfälle sind unter Beachtung der Bestimmungen der
Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), der Abfallsatzung der Stadt Bad Münstereifel, und der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen mit dem Ziel
der Verwertung bereits an der Anfallstelle getrennt zu erfassen und getrennt von
Abfällen zur Beseitigung zu entsorgen.
6.0
DIN-Vorschriften
DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, die Bad Münstereifeler Liste
(März 2015) im Rückgriff auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) auf
die in der Bebauungsplanurkundeverwiesen wird, finden jeweils in der bei Erlass
dieser Satzung geltendenFassung Anwendung.
Sie werden beim Amt für Planung und Bauen der Stadt Bad Münstereifel, während
der Öffnungszeiten zur Einsichtnahmebereitgehalten.
4
7.0
Artenschutz
Die Prüfung von Verbotstatbeständen (Artenschutzrechtliche Prüfung) kommt zum
Ergebnis, dass nicht ausgeschlossen werden kann das geschützte Arten von dem
Vorhaben beeinträchtigt werden.
Vermeidungsmaßnahmen, die geeignet sind die Beeinträchtigungen zu verhindern sind:
•
Bauzeitenbeschränkung.
Die Baufeldfreimachung soll in den Monaten Oktober bis Februar erfolgen.
Unter der Bauvorbereitung wird die Bereitstellung der Fläche für die anschließende Bauphase verstanden, also ein Entfernen vorhandener, störender Vegetation und der Abbruch der vorhandenen Gebäude.
•
Es ist darauf zu achten, den Bereich um den Bahndamm, der außerhalb des
Geltungsbereiches liegt, möglichst wenig durch die Bautätigkeiten zu stören
bzw. nach Vollendung der Planung zur neuen Nutzung ausreichend abzuschirmen. Wenn möglich sollte aus ähnlichen Gründen und zum Schutz der angestammten Vogelarten die Nadelbaumreihe am hinteren Ende der Wiese erhalten, und wenn möglich mit der angestrebten Bepflanzung zu den neuen Baukörper geschützt werden.
•
Lichtquellensind insektenfreundlich auszuwählen.
Daher ist zu beachten:
o Nur Lampen mit einem UV (ultraviolett)-armen bzw. UV-freien Lichtspektrum (z.B. Natriumdampflampen, Natrium-Xenon-Lampe, Lampen
mit UV-Filter) einsetzen.
o Beleuchtungskörper mit geringer Hitzeentwicklung bzw. geringer Oberflächentemperatur einsetzen.
o Beleuchtung nicht direkt vor reflektierenden Flächen (Fassaden, Werbetafeln) installieren.
o Nur solche Beleuchtungen einsetzen, die konstruktionsbedingt eine gerichtete Lichtabgabe erlauben und nicht nach allen Seiten hin abstrahlen
z.B. Straßenleuchten mit Prismatechnik.
o Prüfen, ob die Beleuchtungsintervalle z.B. durch Abschaltung in der
zweiten Nachthälfte, verkürzt werden können.
8.0
Kompensationsmaßnahmen
Als Kompensation für den Abbruch der alten Gebäude sind an den Neubauten 2
Nistkästen für den Hausrotschwanz (Halbhöhle, erhältlich z.B. bei Schwegler oder
Baumarkt) anzubringen.
Die fachgerechte Anbringung ist gutachterlich zu überprüfen und die Abnahme der
Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen per Fotobeleg mitzuteilen.
5
9.0
Bahnstrecke (RB 23 Bad Münstereifel-Bonn)
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region West weist auf folgendes hin:
•
•
•
•
•
Dem Bahngelände dürfen keine Oberflächen-, Dach- oder sonstige Abwässer
zugeleitet werden.
Bei der Planung von Beleuchtungsanlagen in der Nähe der Bahn ist darauf zu
achten, dass Blendungen der Triebfahrzeugführer ausgeschlossen sind und
Verfälschungen, Überdeckungen und Vortäuschungen von Signalbildern nicht
vorkommen.
Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Betriebsanlagen entstehen
Immissionen. Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnahmen können gegen die DB AG nicht geltend gemacht werden, da
die Bahnstrecke eine Plan festgestellte Anlage ist. Spätere Nutzer des Objektes
sind frühzeitig und in geeigneter Weise auf die Beeinflussungsgefahr hinzuweisen.
Abstandsflächen sind einzuhalten.
Bei allen baulichen Veränderungen in der Nähe von DB-Anlagen, ist die DB AG
durch aussagekräftige Unterlagen in Form von Bauanträgen zu beteiligen.
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