Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
482 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
18.02.16, 17:11
Aktualisiert
18.02.16, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 80a
"Ergänzungsstandort Nahversorgung" im Bereich Flaches Feld, 2. Änderung
46
Verfahrensvermerke
12,5
25
50
1.0
1.1.1
Das Sondergebiet dient der Unterbringung von Einzelhandelsbetrieben mit vorwiegend nahversorgungsrelevanten Sortimenten.
Erdbebenzone
Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen
Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1, Untergrundklasse R (Gebiete mit felsartigem Gesteinsuntergrund). Die in der DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen.
2.0
Bodendenkmalpflege
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 9039-0, Fax:
02425 / 9039-199, unverzüglich zu informieren.
zul. Zahl der Vollgeschosse, 1 bis 2 VG
Grundstücksfläche im Sinne dieser Festsetzung ist die gesamte Fläche eines Baugrundstücks, die innerhalb des Sondergebiets gelegen ist, unabhängig davon, ob
die Fläche überbaubar ist oder nicht.
(§ 9 Abs.1 Nr.2 BauGB, § 22 und 23 BauNVO)
Hinweis:
Auf der Basis des vorliegenden Bebauungsplanes wurde eine anrechenbare Gesamtgrundstücksfläche von rd. 13.155 qm ermittelt.
Die Verkaufsflächen-Verhältniszahl wurde für das Sondergebiet auf 0.312 festgelegt. D.h. es ist eine maximale Verkaufsfläche von 4.100 qm im Plangebiet zulässig.
Baugrenze
Flur 1
abweichende Bauweise
1.1.2
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen
40
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
3997
SO
Sonstige Planzeichen
38
GRZ 0,8
2806 2462
1.2
Sonstige untergeordnete Nutzungen, die dem Gebiet dienen (z.B. Geldautomat,
Poststelle).
1.3
Als nahversorgungsrelevant im Sinne dieser Festsetzung gelten folgende Sortimente: Nahrungsmittel, Getränke sowie Tabakwaren (WZ-Nr. 47.11), Kosmetische
Erzeugnisse und Körperpflegeartikel, Drogeriewaren (WZ-Nr. 47.75), Waschmittel
für Wäsche, Putz- und Reinigungsmittel, Bürstenwaren (aus WZ-Nr. 47.78.9). Definiert im Rückgriff auf die Systematik der Wirtschaftszweige – WZ 2008 und der „Bad
Münstereifeler Liste der nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nichtzentrenrelevanten Sortimente“.
Umgrenzung der Flächen, deren Böden erheblich mit
umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (Altlastverdachtsfläche).
(§ 9 Abs.5 Nr. 3 BauGB)
Nahversorgung vorwiegend Lebensmittel
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes (§ 9 Abs.7 BauGB)
4134
I - II VG
1.4
a
Leitungsrecht zugunsten der Stadt Bad Münstereifel
36
2463
2798
5246
0
KD 263.8
5
KS 261.8
oF
3086
o. Maßstab
32
2.0
Maß der baulichen Nutzung
2.1
Die zulässige Grundfläche im Sondergebiet darf durch Stellplätze mit ihren Zufahrten, durch Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie durch Anlieferungszone
und Feuerwehrzufahrt bis zu einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,9 überschritten
werden.
3993
30
2742
.........................................................................
Bürgermeister/in
28
138
Rechtsgrundlagen
5142
264.95
5219
Löher
Hermann-
4853
4852
oF
4757
Straße
4127
5
116
4540
•
3931
Fußweg
4856
Fachschule für
Rechtspflege
Fußweg
•
•
110
22
2332
4281
5066
4538
4857
Fußweg
4851
35
•
•
4539
4297
•
•
24
19
3316
4423
4128
43 a
4801
2
oF
1
-Straße
3930
2333
Änderungen
Änderungen aufgrund von Anregungen während der öffentlichen Auslegung sind nicht
vorgenommen/ rot eingetragen und als solche gekennzeichnet.
3
•
43
26
3317
ergweg
2654
26 a
Uhlenb
Bad Münstereifel, den ...........20........
hn
Eisenba
5141
8.
Ausfertigung
Dieser Plan stimmt mit dem Originalplan und den darauf verzeichneten Vermerken überein.
Der Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und Text wird hiermit ausgefertigt.
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
In den Schadensbereichen im Bereich der ehemaligen Tankstelle und im Bereich des
Öllagers (vgl. Lageplan mit Untersuchungspunkten aus dem Gutachten "Ergänzende
Untersuchungen Altlastenerkundung Bauhof Bad Münstereifel" der Ingenieurgesellschaft Spitzlei & Jossen, Siegburg, vom 08.04.2012, Zeichnung Nr. 22120906GU002) ist aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse über Bodenbelastungen im Zuge
der Bauphase durch Sicherungsmaßnahmen sicherzustellen, dass kein Niederschlagswasser in den Untergrund eindringt.
Nachfolgend sind dann im Schadensbereich an der ehemaligen Tankstelle die geplanten Stellplätze dauerhaft wasserundurchlässig zu errichten. Im Schadensbereich
am Öllager ist ebenfalls eine dauerhafte Versiegelung herzustellen.
Alle Baumaßnahmen im Bereich der Schadensbereiche gutachterlich zu begleiten.
Im Rahmen dieser gutachterlichen Begleitung ist vor Beginn von Baumaßnahmen in
den Schadensbereichen ein entsprechendes Maßnahmenkonzept zu erstellen und
der Unteren Bodenschutzbehörde (UBB) zur Zustimmung vorzulegen. Eingriffe in
den Boden in den Schadensbereichen sind erst nach Zustimmung der Unteren Bodenschutzbehörde zu dem vorgelegten Maßnahmenkonzept zulässig.
5.0
Abfallwirtschaft
Die gewerblichen Siedlungsabfälle sind unter Beachtung der Bestimmungen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), der Abfallsatzung der Stadt Bad Münstereifel,
und der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen mit dem Ziel der
Verwertung bereits an der Anfallstelle getrennt zu erfassen und getrennt von Abfällen
zur Beseitigung zu entsorgen.
6.0
DIN-Vorschriften
DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, die Bad Münstereifeler Liste
(März 2015) im Rückgriff auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) auf
die in der Bebauungsplanurkunde verwiesen wird, finden jeweils in der bei Erlass
dieser Satzung geltenden Fassung Anwendung.
Sie werden beim Amt für Planung und Bauen der Stadt Bad Münstereifel, während
der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.
7.0
Artenschutz
Die Prüfung von Verbotstatbeständen (Artenschutzrechtliche Prüfung) kommt zum
Ergebnis, dass nicht ausgeschlossen werden kann das geschützte Arten von dem
Vorhaben beeinträchtigt werden.
oF
Vermeidungsmaßnahmen, die geeignet sind die Beeinträchtigungen zu verhindern
sind:
• Bauzeitenbeschränkung.
Die Baufeldfreimachung soll in den Monaten Oktober bis Februar erfolgen.
Unter der Bauvorbereitung wird die Bereitstellung der Fläche für die anschließende Bauphase verstanden, also ein Entfernen vorhandener, störender Vegetation und der Abbruch der vorhandenen Gebäude.
•
Bauweise
6.0
Maßnahmen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
6.1
Innerhalb „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ ist eine dichte Heckenpflanzung aus standortheimischen Gehölzen
vorzunehmen. Unterbrechungen für Notausgänge sind zulässig, wenn in diesen Bereichen eine Fassadenbegrünung erfolgt.
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722).
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung -BauNVO-) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548)
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des
Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18. Dezember 1990
(BGBl. 1991 I S. 58) geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli
2011 (BGBl. I S. 1509).
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV.
NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai
2014 (GV. NRW. S. 294)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert
durch Artikel 10 G. v. 25.07.2013 (BGBl. I S. 2749)
Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542),
zuletzt durch Gesetz vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154)
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208)
jeweils in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.
6.2
Die Freiflächen innerhalb des Sondergebietes sind gärtnerisch zu gestalten und mit
standortheimischen Gehölzen gemäß der Pflanzenliste zu bepflanzen.
6.3
Je angefangene 8 Stellplätze ist ein standortgerechter, heimischer Laubbaum
(Hochstamm, 2 x v., Stammumfang 14-16 cm) der Pflanzenliste zu pflanzen, zu pflegen, zu erhalten und bei Abgang artgleich zu ersetzen.
Die Bäume sind zwischen den Stellplätzen anzuordnen. Die Größe der Pflanzinseln
ist mit ½ Parkplatz je Baum zu realisieren. Für die Stellplatzbepflanzung werden
Hainbuche, Spitzahorn (in Sorten), Feldahorn, Vogelbeere und Mehlbeere empfohlen.
7.0
8.0
Kompensationsmaßnahmen
Als Kompensation für den Abbruch der alten Gebäude sind an den Neubauten 2
Nistkästen für den Hausrotschwanz (Halbhöhle, erhältlich z.B. bei Schwegler oder
Baumarkt) anzubringen.
Die fachgerechte Anbringung ist gutachterlich zu überprüfen und die Abnahme der
Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen per Fotobeleg mitzuteilen.
9.0
Bahnstrecke (RB 23 Bad Münstereifel-Bonn)
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region West weist auf folgendes hin:
•
•
•
Externe Kompensationsmaßnahmen
Das Kompensationsdefizit von 4.906 Biotopwertpunkten wird im Bereich Eschweiler
Tal über das Ökokonto der Stadt Bad Münstereifel ausgeglichen.
Die Maßnahme wurde bereits auf der Forstbetriebsfläche Abt. 359 D 3 im NSG/FFH
Eschweiler Tal und Kalkkuppen ausgeführt. Es handelte sich um einen Fichtenbestand, der im Jahr 2014 im Alter von 45 Jahren abgeräumt wurde. Im Anschluss
wurden im Januar 2015 200 Stück Traubeneichen in der Qualität 60-80 cm, in 8
Horsten zu je 25 Stück gepflanzt. Das Entwicklungsziel ist ein standortgerechter heimischer Laubholzbestand entsprechend dem Konzept Ökokontoflächen von Prof.
Schumacher, Dengel, Seifert. Als Anwachshilfe dient ein Robinienstab je Jungpflanz
außerdem wurde ein Fegeschutznetz als Schutz vor Wildverbiss angebracht. In den
Zwischenräumen der Anpflanzung sind Laubgehölze, Füll- und Treibbhölzer aus der
natürlichen mit Sukzession angelegt.
Pflanzliste (Auswahl):
Bäume
Hainbuche (Carpinus betulus)
Rotbuche (Fagus sylvatica)
Stieleiche (Quercus robur)
Spitzahorn (Acer platanoides)
Bergahorn (Acer pseudoplatanus)
Traubenkirsche (Prunus padus)
Vogelbeere (Sorbus aucupania)
Winterlinde (Tilia cordata)
Feld-Ahorn (Acer campestre)
Mehlbeere (Sorbus aria)
Sträucher
Haselnuß (Corylus avellana)
Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus)
Weißdorn (Crataegus monogyna)
Roter Hartriegel (Cornus sanguinea)
Weißer Hartriegel (Cornus alba)
Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
Hundsrose (Rosa canina)
Heckenkirsche (Lonicera xylosteum)
Faulbaum (Fragula alnus)
Schneeball (Viburnum opulus)
Holunder (Sambucus nigra)
Kupfer Felsenbirne (Amelanchier lamarckii)
Es ist darauf zu achten, den Bereich um den Bahndamm, der außerhalb des Geltungsbereiches liegt, möglichst wenig durch die Bautätigkeiten zu stören bzw.
nach Vollendung der Planung zur neuen Nutzung ausreichend abzuschirmen.
Wenn möglich sollte aus ähnlichen Gründen und zum Schutz der angestammten
Vogelarten die Nadelbaumreihe am hinteren Ende der Wiese erhalten, und wenn
möglich mit der angestrebten Bepflanzung zu den neuen Baukörper geschützt
werden.
• Lichtquellen sind insektenfreundlich auszuwählen.
Daher ist zu beachten:
o Nur Lampen mit einem UV (ultraviolett)-armen bzw. UV-freien
Lichtspektrum (z.B. Natriumdampflampen, Natrium-Xenon-Lampe, Lampen mit UV-Filter) einsetzen.
o Beleuchtungskörper mit geringer Hitzeentwicklung bzw. geringer Oberflächentemperatur einsetzen.
o Beleuchtung nicht direkt vor reflektierenden Flächen (Fassaden, Werbetafeln) installieren.
o Nur solche Beleuchtungen einsetzen, die konstruktionsbedingt eine gerichtete Lichtabgabe erlauben und nicht nach allen Seiten hin abstrahlen
z.B. Straßenleuchten mit Prismatechnik.
o Prüfen, ob die Beleuchtungsintervalle z.B. durch Abschaltung in der
zweiten Nachthälfte, verkürzt werden können.
Stellplätze und Garagen
Für die Fassadenbegrünung schnellwachsende Kletterpflanzen mit entsprechender
Rankhilfe zu verwenden. Dabei ist je nach Pflanzenart pro 2-5 lfm. eine Pflanze zu
setzen. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege 3 Jahre.
3
2478
.........................................................................
Bürgermeister/in
Bodenschutz / Altlasten
Für einen Teilbereich des Plangebietes, d.h. für das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstück 3993, liegt gemäß § 8 Landesbodenschutzgesetz
(LBodSchG) eine nachrichtliche Eintragung unter der Kataster-Nr. 5406/167 (ehemalige Bauhofbetriebstankstelle) vor.
Im gesamten Plangebiet sind Stellplätze, Garagen und Zufahrten auch außerhalb
der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
5109
3088 4299
Bad Münstereifel, den ............20......
3.0
5.0
5183
7.
In-Kraft-Treten
Der Beschluss des Bebauungsplanes / Änderung als Satzung durch den Rat der Stadt Bad
Münstereifel ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB am ..............20.... ortsüblich bekannt gemacht
worden. Dieser Bebauungsplan / Änderung tritt damit in Kraft.
Abstandflächen
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB beträgt die Tiefe der Abstandflächen im Sondergebiet gegenüber der Grundstücksgrenze des nördlich angrenzenden Gewerbegebiet 0,25 H, mindestens jedoch 3 m.
20
Bad Münstereifel, den ..............20....
.........................................................................
Bürgermeister/in
4.0
Für das SO ist eine abweichende Bauweise festgesetzt. Als abweichende Bauweise
gilt die offene Bauweise mit dem Zusatz, dass Gebäude mit einer Länge > 50 m
zulässig sind.
aße
Kölner Str
aße
Kölner Str
3087
6.
Satzungsbeschluss
Dieser Bebauungsplan / Änderung ist aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 7 der Gemeindeordnung NRW vom Rat der Stadt Bad Münstereifel am ..............20....
als Satzung beschlossen worden.
2.2
4.0
4624
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom ………..
über die Auslegung benachrichtigt.
Kampfmittel
Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/ Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle / Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst
bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu verständigen.
Abweichungen von den durch Nutzungsgrenze („Knödellinie“) unterteilten Baufeldern sind bis zu einer Tiefe von 5 m zulässig.
144
5259
-I
Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung haben nach ortsüblicher
Bekanntmachung am ………….gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats in der Zeit
vom ……………. bis ……………… einschließlich ausgelegen.
Einzelhandel mit dem Kernsortiment Drogeriewaren (Kosmetische Erzeugnisse
und Körperpflegeartikel, Drogeriewaren (WZ-Nr. 47.75), Waschmittel für Wäsche,
Putz- und Reinigungsmittel, Bürstenwaren (aus WZ-Nr. 47.78.9), ist nicht zulässig.
Verkaufsfläche im Sinne dieser Festsetzung ist die gesamte, den Kunden zugängliche Fläche eines Betriebs, einschließlich der Kassen- sowie der Pack- und Entsorgungszone, des Windfangs und der Thekenbereiche. Nicht zur Verkaufsfläche gehören die Einkaufswagenboxen.
3994
4776
0
KD 264.3
KS 263.05
.........................................................................
Bürgermeister/in
5.
Öffentliche Auslegung
Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Bad Münstereifel hat am ……….
beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80a „Ergänzungsstandort
Nahversorgung“, 2. Änderung mit Begründung und Umweltbericht öffentlich auszulegen.
Als Sortimente des ergänzenden Bedarfs im Sinne dieser Festsetzung gelten folgende Sortimente: Nahrungsmittel, Getränke sowie Tabakwaren (WZ-Nr. 47.11),
Blumen, Pflanzen (WZ-Nr. 47.76.1), Fachzeitschriften, Unterhaltungszeitschriften
und Zeitungen (WZ-Nr. 47.67.1), Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikel
(WZ-Nr. 47.67.2). Definiert im Rückgriff auf die Systematik der Wirtschaftszweige –
WZ 2008 und der „Bad Münstereifeler Liste der nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Sortimente“.
1.6
3
Bad Münstereifel, den ..............20....
.........................................................................
Bürgermeister/in
1.5
5047
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gem. § 4 (1) BauGB
erfolgte mit Schreiben vom ………………. für die Dauer eines Monats.
Bad Münstereifel, den ..............20....
Übersicht
Anbau- und Werbeverbotszone
34
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB erfolgte in der Zeit vom
…………… bis ……………. einschließlich. Die ortsübliche Bekanntmachung über die
frühzeitige Beteiligung ist am …………… im Amtsblatt der Stadt Bad Münstereifel erfolgt.
5
KD 262.9
0
KS 258.8
oF
4.
Anbau- und Werbeverbotszone von 20 m zur B 51
3.0
3
2461
oF
.........................................................................
Bürgermeister/in
263.70
Bad Münstereifel, den ..............20....
4133
5249
262.67
Der Beschluss zur Aufstellung dieser Bebauungsplanänderung ist am ..............20....
ortsüblich bekannt gemacht worden.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung
des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist
abzuwarten.“
Innerhalb der maximal zulässigen Verkaufsflächen-Verhältniszahl von 0,312 sind
folgende Verkaufsflächenobergrenzen zulässig:
a. großflächige Einzelhandelsbetriebe i.S.d. § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO mit
nahversorgungsrelevantem Sortiment - 0,289 (entspricht bezogen auf das gesamte Sondergebiet einer maximalen Verkaufsfläche von 3.800 qm).
b. kleinflächige Ladeneinheiten mit Sortimenten des ergänzenden Bedarfs (vgl. Absatz 1.4) - 0,023 (entspricht in etwa einer Größe von 300 qm).
(§ 9 Abs.1 Nr. 25 BauGB)
3.
Aufstellungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Bad Münstereifel hat gemäß § 2 und
§ 1 (8) BauGB am ........... die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80a
„Ergänzungsstandort Nahversorgung“ , 2. Änderung beschlossen.
.........................................................................
Bürgermeister/in
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §§ 1 - 11 BauNVO)
Im Sondergebiet ist zur näheren Definition der Eigenart der zulässigen Betriebe
eine Verkaufsflächenzahl (VKFZ) von 0,312 zwingend einzuhalten.
Die Verkaufsflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Verkaufsfläche, als Obergrenze, je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.
I-II VG
a
2773
Bad Münstereifel, den ..............20....
Zweckbestimmung:Nahversorgung - vorwiegend Lebensmittel
Grundflächenzahl
55
eg
42
Fußw
ergweg
Uhlenb
.......................................................................
1.0
Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
4652
2017
Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise:
Sonstige Sondergebiete (§ 11 BauNVO)
GRZ 0,8
Gemarkung Münstereifel
oF
B.
Maß der baulichen Nutzung
0
2747
Planungsrechtliche Festsetzungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO )
2744
…….................… den ..............20....
Euskirchen, den..........20....
SO
oF
oF
3998
A.
(§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB)
4653
Es wird bescheinigt, dass die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig
ist.
2.
Entwurfsbearbeitung
Planungsbüro Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath
53881 Euskirchen
172
57
2947
2799
.........................................................................
Art der baulichen Nutzung
3999
44
……..................… den ..............20......
.........................................................................
2016
1046/21
Festsetzungen
Zeichenerklärung
4000
4534
1.
Plangrundlage
Die Plangrundlage entspricht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes den Anforderungen
des § 1 der Planzeichenverordnung. Die Darstellung entspricht dem gegenwärtigen Zustand
und stimmt mit dem amtlichen Katasternachweis – Stand vom ............ (Kreis Euskirchen,
Geschäftsbuch-Nr.: .................) – überein.
M. 1: 500
•
•
Dem Bahngelände dürfen keine Oberflächen-, Dach- oder sonstige Abwässer
zugeleitet werden.
Bei der Planung von Beleuchtungsanlagen in der Nähe der Bahn ist darauf zu
achten, dass Blendungen der Triebfahrzeugführer ausgeschlossen sind und Verfälschungen, Überdeckungen und Vortäuschungen von Signalbildern nicht vorkommen.
Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Betriebsanlagen entstehen
Immissionen. Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnahmen können gegen die DB AG nicht geltend gemacht werden, da die
Bahnstrecke eine Plan festgestellte Anlage ist. Spätere Nutzer des Objektes sind
frühzeitig und in geeigneter Weise auf die Beeinflussungsgefahr hinzuweisen.
Abstandsflächen sind einzuhalten.
Bei allen baulichen Veränderungen in der Nähe von DB-Anlagen, ist die DB AG
durch aussagekräftige Unterlagen in Form von Bauanträgen zu beteiligen.
Stadt Bad Münstereifel
Bebauungsplan Nr. 80a
Ergänzungsstandort Nahversorgung
im Bereich Flaches Feld
2. Änderung
Gemarkung Münstereifel, Flur 1
15.02.2016