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Beschlussvorlage (Bebauungsplan 80a - 2. Änderung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
482 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
18.02.16, 17:11
Aktualisiert
18.02.16, 17:11
Beschlussvorlage (Bebauungsplan 80a - 2. Änderung)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 80a "Ergänzungsstandort Nahversorgung" im Bereich Flaches Feld, 2. Änderung 46 Verfahrensvermerke 12,5 25 50 1.0 1.1.1 Das Sondergebiet dient der Unterbringung von Einzelhandelsbetrieben mit vorwiegend nahversorgungsrelevanten Sortimenten. Erdbebenzone Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1, Untergrundklasse R (Gebiete mit felsartigem Gesteinsuntergrund). Die in der DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen. 2.0 Bodendenkmalpflege Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 9039-0, Fax: 02425 / 9039-199, unverzüglich zu informieren. zul. Zahl der Vollgeschosse, 1 bis 2 VG Grundstücksfläche im Sinne dieser Festsetzung ist die gesamte Fläche eines Baugrundstücks, die innerhalb des Sondergebiets gelegen ist, unabhängig davon, ob die Fläche überbaubar ist oder nicht. (§ 9 Abs.1 Nr.2 BauGB, § 22 und 23 BauNVO) Hinweis: Auf der Basis des vorliegenden Bebauungsplanes wurde eine anrechenbare Gesamtgrundstücksfläche von rd. 13.155 qm ermittelt. Die Verkaufsflächen-Verhältniszahl wurde für das Sondergebiet auf 0.312 festgelegt. D.h. es ist eine maximale Verkaufsfläche von 4.100 qm im Plangebiet zulässig. Baugrenze Flur 1 abweichende Bauweise 1.1.2 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 40 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 3997 SO Sonstige Planzeichen 38 GRZ 0,8 2806 2462 1.2 Sonstige untergeordnete Nutzungen, die dem Gebiet dienen (z.B. Geldautomat, Poststelle). 1.3 Als nahversorgungsrelevant im Sinne dieser Festsetzung gelten folgende Sortimente: Nahrungsmittel, Getränke sowie Tabakwaren (WZ-Nr. 47.11), Kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegeartikel, Drogeriewaren (WZ-Nr. 47.75), Waschmittel für Wäsche, Putz- und Reinigungsmittel, Bürstenwaren (aus WZ-Nr. 47.78.9). Definiert im Rückgriff auf die Systematik der Wirtschaftszweige – WZ 2008 und der „Bad Münstereifeler Liste der nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nichtzentrenrelevanten Sortimente“. Umgrenzung der Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (Altlastverdachtsfläche). (§ 9 Abs.5 Nr. 3 BauGB) Nahversorgung vorwiegend Lebensmittel Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (§ 9 Abs.7 BauGB) 4134 I - II VG 1.4 a Leitungsrecht zugunsten der Stadt Bad Münstereifel 36 2463 2798 5246 0 KD 263.8 5 KS 261.8 oF 3086 o. Maßstab 32 2.0 Maß der baulichen Nutzung 2.1 Die zulässige Grundfläche im Sondergebiet darf durch Stellplätze mit ihren Zufahrten, durch Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie durch Anlieferungszone und Feuerwehrzufahrt bis zu einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,9 überschritten werden. 3993 30 2742 ......................................................................... Bürgermeister/in 28 138 Rechtsgrundlagen 5142 264.95 5219 Löher Hermann- 4853 4852 oF 4757 Straße 4127 5 116 4540 • 3931 Fußweg 4856 Fachschule für Rechtspflege Fußweg • • 110 22 2332 4281 5066 4538 4857 Fußweg 4851 35 • • 4539 4297 • • 24 19 3316 4423 4128 43 a 4801 2 oF 1 -Straße 3930 2333 Änderungen Änderungen aufgrund von Anregungen während der öffentlichen Auslegung sind nicht vorgenommen/ rot eingetragen und als solche gekennzeichnet. 3 • 43 26 3317 ergweg 2654 26 a Uhlenb Bad Münstereifel, den ...........20........ hn Eisenba 5141 8. Ausfertigung Dieser Plan stimmt mit dem Originalplan und den darauf verzeichneten Vermerken überein. Der Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und Text wird hiermit ausgefertigt. Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung In den Schadensbereichen im Bereich der ehemaligen Tankstelle und im Bereich des Öllagers (vgl. Lageplan mit Untersuchungspunkten aus dem Gutachten "Ergänzende Untersuchungen Altlastenerkundung Bauhof Bad Münstereifel" der Ingenieurgesellschaft Spitzlei & Jossen, Siegburg, vom 08.04.2012, Zeichnung Nr. 22120906GU002) ist aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse über Bodenbelastungen im Zuge der Bauphase durch Sicherungsmaßnahmen sicherzustellen, dass kein Niederschlagswasser in den Untergrund eindringt. Nachfolgend sind dann im Schadensbereich an der ehemaligen Tankstelle die geplanten Stellplätze dauerhaft wasserundurchlässig zu errichten. Im Schadensbereich am Öllager ist ebenfalls eine dauerhafte Versiegelung herzustellen. Alle Baumaßnahmen im Bereich der Schadensbereiche gutachterlich zu begleiten. Im Rahmen dieser gutachterlichen Begleitung ist vor Beginn von Baumaßnahmen in den Schadensbereichen ein entsprechendes Maßnahmenkonzept zu erstellen und der Unteren Bodenschutzbehörde (UBB) zur Zustimmung vorzulegen. Eingriffe in den Boden in den Schadensbereichen sind erst nach Zustimmung der Unteren Bodenschutzbehörde zu dem vorgelegten Maßnahmenkonzept zulässig. 5.0 Abfallwirtschaft Die gewerblichen Siedlungsabfälle sind unter Beachtung der Bestimmungen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), der Abfallsatzung der Stadt Bad Münstereifel, und der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen mit dem Ziel der Verwertung bereits an der Anfallstelle getrennt zu erfassen und getrennt von Abfällen zur Beseitigung zu entsorgen. 6.0 DIN-Vorschriften DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, die Bad Münstereifeler Liste (März 2015) im Rückgriff auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) auf die in der Bebauungsplanurkunde verwiesen wird, finden jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung Anwendung. Sie werden beim Amt für Planung und Bauen der Stadt Bad Münstereifel, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten. 7.0 Artenschutz Die Prüfung von Verbotstatbeständen (Artenschutzrechtliche Prüfung) kommt zum Ergebnis, dass nicht ausgeschlossen werden kann das geschützte Arten von dem Vorhaben beeinträchtigt werden. oF Vermeidungsmaßnahmen, die geeignet sind die Beeinträchtigungen zu verhindern sind: • Bauzeitenbeschränkung. Die Baufeldfreimachung soll in den Monaten Oktober bis Februar erfolgen. Unter der Bauvorbereitung wird die Bereitstellung der Fläche für die anschließende Bauphase verstanden, also ein Entfernen vorhandener, störender Vegetation und der Abbruch der vorhandenen Gebäude. • Bauweise 6.0 Maßnahmen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 6.1 Innerhalb „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ ist eine dichte Heckenpflanzung aus standortheimischen Gehölzen vorzunehmen. Unterbrechungen für Notausgänge sind zulässig, wenn in diesen Bereichen eine Fassadenbegrünung erfolgt. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722). Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung -BauNVO-) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 25.07.2013 (BGBl. I S. 2749) Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt durch Gesetz vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208) jeweils in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung. 6.2 Die Freiflächen innerhalb des Sondergebietes sind gärtnerisch zu gestalten und mit standortheimischen Gehölzen gemäß der Pflanzenliste zu bepflanzen. 6.3 Je angefangene 8 Stellplätze ist ein standortgerechter, heimischer Laubbaum (Hochstamm, 2 x v., Stammumfang 14-16 cm) der Pflanzenliste zu pflanzen, zu pflegen, zu erhalten und bei Abgang artgleich zu ersetzen. Die Bäume sind zwischen den Stellplätzen anzuordnen. Die Größe der Pflanzinseln ist mit ½ Parkplatz je Baum zu realisieren. Für die Stellplatzbepflanzung werden Hainbuche, Spitzahorn (in Sorten), Feldahorn, Vogelbeere und Mehlbeere empfohlen. 7.0 8.0 Kompensationsmaßnahmen Als Kompensation für den Abbruch der alten Gebäude sind an den Neubauten 2 Nistkästen für den Hausrotschwanz (Halbhöhle, erhältlich z.B. bei Schwegler oder Baumarkt) anzubringen. Die fachgerechte Anbringung ist gutachterlich zu überprüfen und die Abnahme der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen per Fotobeleg mitzuteilen. 9.0 Bahnstrecke (RB 23 Bad Münstereifel-Bonn) Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region West weist auf folgendes hin: • • • Externe Kompensationsmaßnahmen Das Kompensationsdefizit von 4.906 Biotopwertpunkten wird im Bereich Eschweiler Tal über das Ökokonto der Stadt Bad Münstereifel ausgeglichen. Die Maßnahme wurde bereits auf der Forstbetriebsfläche Abt. 359 D 3 im NSG/FFH Eschweiler Tal und Kalkkuppen ausgeführt. Es handelte sich um einen Fichtenbestand, der im Jahr 2014 im Alter von 45 Jahren abgeräumt wurde. Im Anschluss wurden im Januar 2015 200 Stück Traubeneichen in der Qualität 60-80 cm, in 8 Horsten zu je 25 Stück gepflanzt. Das Entwicklungsziel ist ein standortgerechter heimischer Laubholzbestand entsprechend dem Konzept Ökokontoflächen von Prof. Schumacher, Dengel, Seifert. Als Anwachshilfe dient ein Robinienstab je Jungpflanz außerdem wurde ein Fegeschutznetz als Schutz vor Wildverbiss angebracht. In den Zwischenräumen der Anpflanzung sind Laubgehölze, Füll- und Treibbhölzer aus der natürlichen mit Sukzession angelegt. Pflanzliste (Auswahl): Bäume Hainbuche (Carpinus betulus) Rotbuche (Fagus sylvatica) Stieleiche (Quercus robur) Spitzahorn (Acer platanoides) Bergahorn (Acer pseudoplatanus) Traubenkirsche (Prunus padus) Vogelbeere (Sorbus aucupania) Winterlinde (Tilia cordata) Feld-Ahorn (Acer campestre) Mehlbeere (Sorbus aria) Sträucher Haselnuß (Corylus avellana) Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus) Weißdorn (Crataegus monogyna) Roter Hartriegel (Cornus sanguinea) Weißer Hartriegel (Cornus alba) Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) Hundsrose (Rosa canina) Heckenkirsche (Lonicera xylosteum) Faulbaum (Fragula alnus) Schneeball (Viburnum opulus) Holunder (Sambucus nigra) Kupfer Felsenbirne (Amelanchier lamarckii) Es ist darauf zu achten, den Bereich um den Bahndamm, der außerhalb des Geltungsbereiches liegt, möglichst wenig durch die Bautätigkeiten zu stören bzw. nach Vollendung der Planung zur neuen Nutzung ausreichend abzuschirmen. Wenn möglich sollte aus ähnlichen Gründen und zum Schutz der angestammten Vogelarten die Nadelbaumreihe am hinteren Ende der Wiese erhalten, und wenn möglich mit der angestrebten Bepflanzung zu den neuen Baukörper geschützt werden. • Lichtquellen sind insektenfreundlich auszuwählen. Daher ist zu beachten: o Nur Lampen mit einem UV (ultraviolett)-armen bzw. UV-freien Lichtspektrum (z.B. Natriumdampflampen, Natrium-Xenon-Lampe, Lampen mit UV-Filter) einsetzen. o Beleuchtungskörper mit geringer Hitzeentwicklung bzw. geringer Oberflächentemperatur einsetzen. o Beleuchtung nicht direkt vor reflektierenden Flächen (Fassaden, Werbetafeln) installieren. o Nur solche Beleuchtungen einsetzen, die konstruktionsbedingt eine gerichtete Lichtabgabe erlauben und nicht nach allen Seiten hin abstrahlen z.B. Straßenleuchten mit Prismatechnik. o Prüfen, ob die Beleuchtungsintervalle z.B. durch Abschaltung in der zweiten Nachthälfte, verkürzt werden können. Stellplätze und Garagen Für die Fassadenbegrünung schnellwachsende Kletterpflanzen mit entsprechender Rankhilfe zu verwenden. Dabei ist je nach Pflanzenart pro 2-5 lfm. eine Pflanze zu setzen. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege 3 Jahre. 3 2478 ......................................................................... Bürgermeister/in Bodenschutz / Altlasten Für einen Teilbereich des Plangebietes, d.h. für das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstück 3993, liegt gemäß § 8 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) eine nachrichtliche Eintragung unter der Kataster-Nr. 5406/167 (ehemalige Bauhofbetriebstankstelle) vor. Im gesamten Plangebiet sind Stellplätze, Garagen und Zufahrten auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. 5109 3088 4299 Bad Münstereifel, den ............20...... 3.0 5.0 5183 7. In-Kraft-Treten Der Beschluss des Bebauungsplanes / Änderung als Satzung durch den Rat der Stadt Bad Münstereifel ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB am ..............20.... ortsüblich bekannt gemacht worden. Dieser Bebauungsplan / Änderung tritt damit in Kraft. Abstandflächen Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB beträgt die Tiefe der Abstandflächen im Sondergebiet gegenüber der Grundstücksgrenze des nördlich angrenzenden Gewerbegebiet 0,25 H, mindestens jedoch 3 m. 20 Bad Münstereifel, den ..............20.... ......................................................................... Bürgermeister/in 4.0 Für das SO ist eine abweichende Bauweise festgesetzt. Als abweichende Bauweise gilt die offene Bauweise mit dem Zusatz, dass Gebäude mit einer Länge > 50 m zulässig sind. aße Kölner Str aße Kölner Str 3087 6. Satzungsbeschluss Dieser Bebauungsplan / Änderung ist aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung NRW vom Rat der Stadt Bad Münstereifel am ..............20.... als Satzung beschlossen worden. 2.2 4.0 4624 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom ……….. über die Auslegung benachrichtigt. Kampfmittel Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/ Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle / Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu verständigen. Abweichungen von den durch Nutzungsgrenze („Knödellinie“) unterteilten Baufeldern sind bis zu einer Tiefe von 5 m zulässig. 144 5259 -I Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung haben nach ortsüblicher Bekanntmachung am ………….gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats in der Zeit vom ……………. bis ……………… einschließlich ausgelegen. Einzelhandel mit dem Kernsortiment Drogeriewaren (Kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegeartikel, Drogeriewaren (WZ-Nr. 47.75), Waschmittel für Wäsche, Putz- und Reinigungsmittel, Bürstenwaren (aus WZ-Nr. 47.78.9), ist nicht zulässig. Verkaufsfläche im Sinne dieser Festsetzung ist die gesamte, den Kunden zugängliche Fläche eines Betriebs, einschließlich der Kassen- sowie der Pack- und Entsorgungszone, des Windfangs und der Thekenbereiche. Nicht zur Verkaufsfläche gehören die Einkaufswagenboxen. 3994 4776 0 KD 264.3 KS 263.05 ......................................................................... Bürgermeister/in 5. Öffentliche Auslegung Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Bad Münstereifel hat am ………. beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80a „Ergänzungsstandort Nahversorgung“, 2. Änderung mit Begründung und Umweltbericht öffentlich auszulegen. Als Sortimente des ergänzenden Bedarfs im Sinne dieser Festsetzung gelten folgende Sortimente: Nahrungsmittel, Getränke sowie Tabakwaren (WZ-Nr. 47.11), Blumen, Pflanzen (WZ-Nr. 47.76.1), Fachzeitschriften, Unterhaltungszeitschriften und Zeitungen (WZ-Nr. 47.67.1), Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikel (WZ-Nr. 47.67.2). Definiert im Rückgriff auf die Systematik der Wirtschaftszweige – WZ 2008 und der „Bad Münstereifeler Liste der nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Sortimente“. 1.6 3 Bad Münstereifel, den ..............20.... ......................................................................... Bürgermeister/in 1.5 5047 Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gem. § 4 (1) BauGB erfolgte mit Schreiben vom ………………. für die Dauer eines Monats. Bad Münstereifel, den ..............20.... Übersicht Anbau- und Werbeverbotszone 34 Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB erfolgte in der Zeit vom …………… bis ……………. einschließlich. Die ortsübliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung ist am …………… im Amtsblatt der Stadt Bad Münstereifel erfolgt. 5 KD 262.9 0 KS 258.8 oF 4. Anbau- und Werbeverbotszone von 20 m zur B 51 3.0 3 2461 oF ......................................................................... Bürgermeister/in 263.70 Bad Münstereifel, den ..............20.... 4133 5249 262.67 Der Beschluss zur Aufstellung dieser Bebauungsplanänderung ist am ..............20.... ortsüblich bekannt gemacht worden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.“ Innerhalb der maximal zulässigen Verkaufsflächen-Verhältniszahl von 0,312 sind folgende Verkaufsflächenobergrenzen zulässig: a. großflächige Einzelhandelsbetriebe i.S.d. § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO mit nahversorgungsrelevantem Sortiment - 0,289 (entspricht bezogen auf das gesamte Sondergebiet einer maximalen Verkaufsfläche von 3.800 qm). b. kleinflächige Ladeneinheiten mit Sortimenten des ergänzenden Bedarfs (vgl. Absatz 1.4) - 0,023 (entspricht in etwa einer Größe von 300 qm). (§ 9 Abs.1 Nr. 25 BauGB) 3. Aufstellungsbeschluss Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Bad Münstereifel hat gemäß § 2 und § 1 (8) BauGB am ........... die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80a „Ergänzungsstandort Nahversorgung“ , 2. Änderung beschlossen. ......................................................................... Bürgermeister/in Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §§ 1 - 11 BauNVO) Im Sondergebiet ist zur näheren Definition der Eigenart der zulässigen Betriebe eine Verkaufsflächenzahl (VKFZ) von 0,312 zwingend einzuhalten. Die Verkaufsflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Verkaufsfläche, als Obergrenze, je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. I-II VG a 2773 Bad Münstereifel, den ..............20.... Zweckbestimmung:Nahversorgung - vorwiegend Lebensmittel Grundflächenzahl 55 eg 42 Fußw ergweg Uhlenb ....................................................................... 1.0 Bauweise, Baulinien, Baugrenzen 4652 2017 Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise: Sonstige Sondergebiete (§ 11 BauNVO) GRZ 0,8 Gemarkung Münstereifel oF B. Maß der baulichen Nutzung 0 2747 Planungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO ) 2744 …….................… den ..............20.... Euskirchen, den..........20.... SO oF oF 3998 A. (§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB) 4653 Es wird bescheinigt, dass die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist. 2. Entwurfsbearbeitung Planungsbüro Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath 53881 Euskirchen 172 57 2947 2799 ......................................................................... Art der baulichen Nutzung 3999 44 ……..................… den ..............20...... ......................................................................... 2016 1046/21 Festsetzungen Zeichenerklärung 4000 4534 1. Plangrundlage Die Plangrundlage entspricht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes den Anforderungen des § 1 der Planzeichenverordnung. Die Darstellung entspricht dem gegenwärtigen Zustand und stimmt mit dem amtlichen Katasternachweis – Stand vom ............ (Kreis Euskirchen, Geschäftsbuch-Nr.: .................) – überein. M. 1: 500 • • Dem Bahngelände dürfen keine Oberflächen-, Dach- oder sonstige Abwässer zugeleitet werden. Bei der Planung von Beleuchtungsanlagen in der Nähe der Bahn ist darauf zu achten, dass Blendungen der Triebfahrzeugführer ausgeschlossen sind und Verfälschungen, Überdeckungen und Vortäuschungen von Signalbildern nicht vorkommen. Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Betriebsanlagen entstehen Immissionen. Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnahmen können gegen die DB AG nicht geltend gemacht werden, da die Bahnstrecke eine Plan festgestellte Anlage ist. Spätere Nutzer des Objektes sind frühzeitig und in geeigneter Weise auf die Beeinflussungsgefahr hinzuweisen. Abstandsflächen sind einzuhalten. Bei allen baulichen Veränderungen in der Nähe von DB-Anlagen, ist die DB AG durch aussagekräftige Unterlagen in Form von Bauanträgen zu beteiligen. Stadt Bad Münstereifel Bebauungsplan Nr. 80a Ergänzungsstandort Nahversorgung im Bereich Flaches Feld 2. Änderung Gemarkung Münstereifel, Flur 1 15.02.2016