Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
03.12.15, 17:11
Aktualisiert
25.02.16, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 02.12.2015
- Die Bürgermeisterin Az: 84-20-10 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 448-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
08.03.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Städtisches Grundstück in Arloff, Unter den Linden;
hier: Genehmigung des Exposés
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Frau Bürgermeisterin Preiser-Marian
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 448-X
1. Sachverhalt:
Die Stadt Bad Münstereifel ist Eigentümerin des Grundstücks Gemarkung Arloff, Flur 9, Flurstück
310. Dieses Grundstück war Gegenstand mehrerer Beratungen und Entscheidungen in Fachausschüssen.
Die Verwaltung legt nunmehr das für eine Veräußerung erforderliche Exposè (als Anlage beigefügt) zur Genehmigung vor.
2. Rechtliche Würdigung
Die Stadt Bad Münstereifel ist gem. § 90 Abs. 3 der Gemeindeordnung verpflichtet, Vermögensgegenstände nur zum vollen Gegenwert zu veräußern. Vor diesem Hintergrund soll die Vergabeentscheidung unter einem Zuschlagsvorbehalt erfolgen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Der Veräußerungserlös zum Marktwert (Verkehrswert) bildet einen erheblichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Hier kann der vom Gutachterausschuss des Kreises Euskirchen ermittelte
Bodenrichtwert von z. Zt. 95,00 € pro m² nur als ein Anhaltspunkt dienen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt,
-
das städtische Grundstück Gemarkung Arloff, Flur 9, Flurstück 310, auf der Grundlage des
als Anlage beigefügten Exposès zur Veräußerung auszuschreiben und
-
anschließend die Vergabeentscheidung durch den zuständigen Haupt- und Finanzausschuss herbeizuführen.