Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
70 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
25.02.16, 15:46
Aktualisiert
25.02.16, 15:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Stadtratsfraktion Bad Münstereifel .
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SPD - Stadtratsfraktion Bad Münstereifel
Marktstraße 11, 53902 Bad Münstereifel
Marktstfaße 11
53902 Bad Münstereifel
Stadt Bad Münstereifel
Bürgermeisterin Preiser-Marian
Marktstraße 11
53902 Bad Münstereifel
internet:
www.spd-badmuenstereifel.de
e-mail:
info@ spd-badmuenstereifel.de
Datum: 11.01.2016
Barrierefreiheit in der Kernstadt
Sehr geehrter Frau Bürgermeisterin Preiser-Marian,
die SPD-Stadtratsfraktion beantragt als Tagesordnungspunkt das Thema „Barrierefreiheit in der
Kernstadt“ für die nächste Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss aufzunehmen. Hierzu soll
die Verwaltung zu den Erkenntnissen aus dem Mobilitätscheck am 09.09.15 berichten.
Hierzu möge der Ausschuss folgendes beschließen:
1.) Das laut Ratsdrucksache 356-X vom 04.08.2015 vorgeschlagene „Konzept zur barrierefreien
Gestaltung des Fußweg-Bereichs in der historischen Innenstadt“ soll eine Priorisierung nach
folgender Reihenfolge erhalten: Orchheimer Str. (zwischen Orchheimer Tor und Salzmarkt),
Fibergasse, Heisterbacher Str. und Delle.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob einzelne Maßnahmen aus den
Handlungsempfehlungen des Mobillitätschecks umsetzbar sind. Dazu gehören:
Barrierefreie Zugänge am Rathaus und an der Kurverwaltung,
Verbesserung der Ausstattungsmerkmale bei als barrierefrei
ausgewiesenen städtischen WC-Anlagen,
Überarbeitung der vorhandenen Auflistung der Stadt zu den barrierefreien öffentlichen
Einrichtungen,
Überarbeitung der vorhandenen städt. Infotafeln an den Stadttoren, welche ohnehin
einen allgemeinen Aktualisierungsbedarf aufweisen.
Diesbezüglich wird die Verwaltung beauftragt ein Konzept von Einzelmaßnahmen
unaufgefordert dem Stadtentwicklungsausschuss vorzustellen.
3.) Die Verwaltung wird beauftragt das „Konzept zur barrierefreien Gestaltung des FußwegBereichs in der historischen Innenstadt“ im Jahr 2016 umzusetzen. Die Finanzierung soll über
die bewilligten Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds (90 %) sowie aus
städtischen investiven Mitteln (10 %) erfolgen. Auch die Finanzierung der weiteren Einzel
maßnahmen soll im Rahmen eines Gesamtkonzepts darüberhinaus erfolgen.
Begründung:
Der Bedarf nach Ausbau der Barrierefreiheit wurde bereits mit den Ratsdrucksachen 1150-IX
vom 10.10.2013, 1150-IX/Z-1 vom 29.04.2014 und 356-X vom 04.08.2015 hinreichend durch
den Stadtentwicklungsausschuss und der Verwaltung als erforderlich angesehen. Nun g ilt es,
das Thema Barrierefreiheit nachdrücklich voranzubringen.
Die Priorisierung im Rahmen des „Konzept zur barrierefreien Gestaltung des Fußweg-Bereichs
in der historischen Innenstadt“ soll angepasst werden. Die Verwaltung hat lediglich Maßnahmen
bei Nebenstraßen benannt. In Anbetracht des sehr unebenen Altstadt-Pflasters der Orchheim er
Straße und dem besonders starkem Fußgängeraufkommens betrachten wir den barrierefreien
Ausbau in diesem Straßenabschnitt als vorrangig. FHierbei muss natürlich geprüft werden, ob
ggf. Förderfristen noch gelten und zu welchem Zeitpunkt Umbaumaßnahmen unschädlich
möglich sind.
In der Sitzung des Stadtentwicklungsauschuss vom 18.08.2015 wurde beschlossen, dass die
neuen Erkenntnisse aus dem Mobilitätscheck vom 09.09.2015 den Ausschuss vorgetragen
werden sollen. Der Bericht des beteiligten Planungsbüro VIA vom 07.10.2015 liegt vor. Die
Verwaltung kann nun die Handlungsempfehlungen in ein Gesamtkonzept einfließen lassen und
dem Ausschuss vorstellen.
Beim Mobilitätscheck zeigte sich, dass es auch eher kleinere Maßnahmen sind, die bereits eine
große Wirkung erzielen. Es werden beispielsweise fehlende Hinweisschilder, Gegensprech
anlagen an Hausklingeln oder zusätzliche Armstützen in öffentlichen WC-Anlagen genannt.
Derartige Maßnahmen sind schnell und mit verhältnismäßig geringen finanziellen Aufwend
ungen umsetzbar. In diesem Zusammenhang macht es Sinn Frau Börger als Teilnehmerin des
Mobilitätschecks weiterhin als Beraterin von der Verwaltung einzubeziehen, sofern sie dazu
bereit ist.
Die bewilligten Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds kommen dem
barrierefreien Ausbau sehr entgegen. Der Fond lässt den barrierefreien Ausbau des öffentlichen
Raumes mit städtebaulichem Bezug zu, wenn der Gesichtspunkt der Barrierefreiheit prägend
ist.
Fraktionsvorsitzender
Karl Michalowski
Stadtverordneter