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Beschlussvorlage (SPD-Antrag vom 11.01.2016)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
70 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
25.02.16, 15:46
Aktualisiert
25.02.16, 15:46
Beschlussvorlage (SPD-Antrag vom 11.01.2016) Beschlussvorlage (SPD-Antrag vom 11.01.2016)

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Sozialdemokratische Partei Deutschlands Stadtratsfraktion Bad Münstereifel . *™t SPD - Stadtratsfraktion Bad Münstereifel Marktstraße 11, 53902 Bad Münstereifel Marktstfaße 11 53902 Bad Münstereifel Stadt Bad Münstereifel Bürgermeisterin Preiser-Marian Marktstraße 11 53902 Bad Münstereifel internet: www.spd-badmuenstereifel.de e-mail: info@ spd-badmuenstereifel.de Datum: 11.01.2016 Barrierefreiheit in der Kernstadt Sehr geehrter Frau Bürgermeisterin Preiser-Marian, die SPD-Stadtratsfraktion beantragt als Tagesordnungspunkt das Thema „Barrierefreiheit in der Kernstadt“ für die nächste Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss aufzunehmen. Hierzu soll die Verwaltung zu den Erkenntnissen aus dem Mobilitätscheck am 09.09.15 berichten. Hierzu möge der Ausschuss folgendes beschließen: 1.) Das laut Ratsdrucksache 356-X vom 04.08.2015 vorgeschlagene „Konzept zur barrierefreien Gestaltung des Fußweg-Bereichs in der historischen Innenstadt“ soll eine Priorisierung nach folgender Reihenfolge erhalten: Orchheimer Str. (zwischen Orchheimer Tor und Salzmarkt), Fibergasse, Heisterbacher Str. und Delle. 2.) Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob einzelne Maßnahmen aus den Handlungsempfehlungen des Mobillitätschecks umsetzbar sind. Dazu gehören: Barrierefreie Zugänge am Rathaus und an der Kurverwaltung, Verbesserung der Ausstattungsmerkmale bei als barrierefrei ausgewiesenen städtischen WC-Anlagen, Überarbeitung der vorhandenen Auflistung der Stadt zu den barrierefreien öffentlichen Einrichtungen, Überarbeitung der vorhandenen städt. Infotafeln an den Stadttoren, welche ohnehin einen allgemeinen Aktualisierungsbedarf aufweisen. Diesbezüglich wird die Verwaltung beauftragt ein Konzept von Einzelmaßnahmen unaufgefordert dem Stadtentwicklungsausschuss vorzustellen. 3.) Die Verwaltung wird beauftragt das „Konzept zur barrierefreien Gestaltung des FußwegBereichs in der historischen Innenstadt“ im Jahr 2016 umzusetzen. Die Finanzierung soll über die bewilligten Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds (90 %) sowie aus städtischen investiven Mitteln (10 %) erfolgen. Auch die Finanzierung der weiteren Einzel­ maßnahmen soll im Rahmen eines Gesamtkonzepts darüberhinaus erfolgen. Begründung: Der Bedarf nach Ausbau der Barrierefreiheit wurde bereits mit den Ratsdrucksachen 1150-IX vom 10.10.2013, 1150-IX/Z-1 vom 29.04.2014 und 356-X vom 04.08.2015 hinreichend durch den Stadtentwicklungsausschuss und der Verwaltung als erforderlich angesehen. Nun g ilt es, das Thema Barrierefreiheit nachdrücklich voranzubringen. Die Priorisierung im Rahmen des „Konzept zur barrierefreien Gestaltung des Fußweg-Bereichs in der historischen Innenstadt“ soll angepasst werden. Die Verwaltung hat lediglich Maßnahmen bei Nebenstraßen benannt. In Anbetracht des sehr unebenen Altstadt-Pflasters der Orchheim er Straße und dem besonders starkem Fußgängeraufkommens betrachten wir den barrierefreien Ausbau in diesem Straßenabschnitt als vorrangig. FHierbei muss natürlich geprüft werden, ob ggf. Förderfristen noch gelten und zu welchem Zeitpunkt Umbaumaßnahmen unschädlich möglich sind. In der Sitzung des Stadtentwicklungsauschuss vom 18.08.2015 wurde beschlossen, dass die neuen Erkenntnisse aus dem Mobilitätscheck vom 09.09.2015 den Ausschuss vorgetragen werden sollen. Der Bericht des beteiligten Planungsbüro VIA vom 07.10.2015 liegt vor. Die Verwaltung kann nun die Handlungsempfehlungen in ein Gesamtkonzept einfließen lassen und dem Ausschuss vorstellen. Beim Mobilitätscheck zeigte sich, dass es auch eher kleinere Maßnahmen sind, die bereits eine große Wirkung erzielen. Es werden beispielsweise fehlende Hinweisschilder, Gegensprech­ anlagen an Hausklingeln oder zusätzliche Armstützen in öffentlichen WC-Anlagen genannt. Derartige Maßnahmen sind schnell und mit verhältnismäßig geringen finanziellen Aufwend­ ungen umsetzbar. In diesem Zusammenhang macht es Sinn Frau Börger als Teilnehmerin des Mobilitätschecks weiterhin als Beraterin von der Verwaltung einzubeziehen, sofern sie dazu bereit ist. Die bewilligten Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds kommen dem barrierefreien Ausbau sehr entgegen. Der Fond lässt den barrierefreien Ausbau des öffentlichen Raumes mit städtebaulichem Bezug zu, wenn der Gesichtspunkt der Barrierefreiheit prägend ist. Fraktionsvorsitzender Karl Michalowski Stadtverordneter