Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
97 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
25.02.16, 15:46
Aktualisiert
25.02.16, 15:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.02.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 23.4
Nr. der Ratsdrucksache: 497-X
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
03.03.2016
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Stand Breitbandausbau im Stadtgebiet von Bad Münstereifel
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Berichterstatter/in: Herr Lippertz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
1. Sachverhalt:
1.1
Strukturelle Bedeutung der Breitbandversorgung und Zielvorgaben
Die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandnetzen zum schnellen Austausch
von Informationen und Wissen ist zu einem wichtigen Standortfaktor für Wirtschaft, Bürger und
moderne Verwaltung geworden.
Schnelles Internet schafft Wachstum für die Stadt Bad Münstereifel!
Immer mehr Bürger und Gewerbetreibende sind auf schnelles Internet angewiesen. Eine Anbindung an moderne Breitbandnetze ist die Lebensader für soziales und wirtschaftliches Wachstum
einer Gemeinde.
Breitbandanbindung bedeutet, einen wichtigen Standortvorteil zu haben:
•
Zukunftssicherheit für den Standort, mehr Lebensqualität für die Bürger
•
Attraktivitätssteigerung von Neubaugebieten
•
Ansiedelungsvoraussetzung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit fürs Gewerbe
Seite 2 von Ratsdrucksache 497-X
•
Entscheidungsfaktor für Wohnungsbaugesellschaften.
Das Breitband-Internet erschließt neue Märkte und Angebote. Es sorgt für wirtschaftliches Wachstum, sowie neue Arbeitsplätze. Für private Nutzer bedeutet Breitband mehr Komfort, größere Vielfalt und eine höhere Qualität der Inhalte. Das Internet ist die Grundlage für neue, innovative Dienste in Bereichen wie eGovernment, eHealth oder eLearning. Insbesondere ländliche Räume können von den Möglichkeiten breitbandiger Internetzugänge profitieren.
1.2
a)
Förderkulissen
Bundesförderung
Bis 2018 soll es in ganz Deutschland schnelles Internet mit mindestens 50 Mbit pro Sekunde geben. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur startet deshalb das
erste Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau. Insgesamt stehen für die
Breitband-Förderung 2,7 Milliarden Euro bereit. Ziel des Bundesförderprogramms ist es,
den Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten zu unterstützen, in denen in den kommenden drei Jahren kein privatwirtschaftlicher Netzausbau zu
erwarten ist. Der unterstützte Ausbau erfolgt technologieneutral, um Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s bis 2018 bereitzustellen.
Über das Bundesförderprogramm Nr. 3.3 zur Breitbandversorgung (Bundesministerium für
Verkehr und Infrastruktur) werden Beratungsleistungen gefördert. In diesem Rahmen
können nachgewiesene Ausgaben für Beratungsleistungen (Nr. 3.3 der Förderrichtlinie)
einmalig durch den potenziellen Zuwendungsempfänger einer Ausbaumaßnahme bis
maximal 50.000 Euro gefördert werden. Die Förderquote beträgt 100 %, eine
Bagatellgrenze wird nicht angesetzt.
b)
Landesförderung
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt – teilweise co-finanziert durch die EU - Förderkulissen
mit einem Volumen von 135 Millionen € in Aussicht:
- Förderprogramm RWP Gewerbegebiete und Unternehmen
Regionales Wirtschaftsförderprogramm des Landes NRW (RWP in Verbindung mit
GRW/EFRE) für Gewerbegebiete und Unternehmen in strukturschwachen und ländlichen
Regionen, die bisher unzureichend (< 30 Mbit/s im Download) angebunden sind.
- Förderprogramm GAK/ELER ländlicher Raum
Förderprogramm GAK/ELER für Ortschaften mit bis zu 10.000 Einwohnern in der Gebietskulisse „Ländlicher Raum“. Mit diesem sogenannten Wirtschaftlichkeitslückenmodell
schließt die Kommune die Wirtschaftlichkeitslücke eines TelekommunikationsUnternehmens, das in einem wirtschaftlich unattraktiven Gebiet ein Breitbandnetz errichtet.
- Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)
Förderprogramm KInvFG (u. a. für den Breitbandausbau) für Kommunen in ländlichen
Gebieten mit bis zu 100.000 Einwohnern.
1.3.
Stand der Umsetzung auf kommunaler Ebene
Der Kreis Euskirchen hat Anfang Januar ein Förderprojekt für den gesamten Kreis mit einer Fördersumme in Höhe von 30 Millionen Euro beantragt. Ein kreisweiter Next Generation Access - Ausbau mit bis zu 50 Mbit/s nach Nr. 3.1 / Nr. 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ ist durch das Förderprojekt in einer Größenordnung von 30 Mio. € beantragt und soll
bis 2018 umgesetzt werden. Wenn die Bundes- und Landesmittel so bewilligt werden, wie
der Antrag des Kreises Euskirchen es vorsieht, dann erhält das Stadtgebiet von Bad Münstereifel einen nahezu (95 %igen) flächendeckenden Ausbau auf 50 Mbit/s.
Parallel statt linear handeln
Seite 3 von Ratsdrucksache 497-X
Die Stadt Bad Münstereifel agiert parallel zur Strategie des Kreises Euskirchen und verfügt
mit der als Anlage beigefügten kartografischen Darstellung (Breitbandatlas) über eine grobe Planungsgrundlage.
Die Bundesförderprogramme sind, aufgrund des laufenden Antragsverfahrens des Kreises
Euskirchen für die Stadt Münstereifel nicht zugängig, deshalb bleiben die Förderprogramme auf Landesebene momentan primäres Ziel.
Für die Ortslagen Eicherscheid, Witscheiderhof und Bergrath wurde Ende 2015 auf ehrenamtlicher Basis eine Bedarfsabfrage in allen Haushalten durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt
war noch nicht bekannt,
- dass der Kreis Euskirchen Bundesmittel in o. a. Umfang beantragt und
- die Deutsche Telekom 2016 in Eigenregie einen Ausbau von bis zu 50 Mbit/s in folgenden
Ortslagen durchführen wird: Kalkar, Kirspenich, Iversheim, Bad Münstereifel und Eicherscheid. Zur Erläuterung dieser von der Deutschen Telekom initiierten Ausbaumaßnahme
steht voraussichtlich Frau Anja Oppermann in der Sitzung zur Verfügung.
Für die Ortschaft Eicherscheid hat sich damit die Inanspruchnahme von Fördermitteln erübrigt. Zur Versorgung der Ortschaften Witscheiderhof und Bergrath wird die Verwaltung
unabhängig vom weiteren Vorgehen des Kreises Euskirchen einen eigenen Förderantrag
platzieren. Dieser zielt wie im Falle der Ortslagen Nöthen und Gilsdorf auf die Inanspruchnahme des sogenannten Wirtschaftlichkeitslückenmodells (Förderprogramm GAK/ELER)
ab.
2. Rechtliche Würdigung
Keine.
3. Finanzielle Auswirkungen
Erforderliche Eigenanteile für die weiteren Ausbaumaßnahmen sowie die Inanspruchnahme von
Beratungsleistungen sind im Haushalt 2016 ertrags- und aufwandseitig veranschlagt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die Stadt Bad Münstereifel hat einen Breitbandkoordinator installiert, der den Dialog zwischen
Bürger, Politik, Verwaltung, TK- Anbietern und anderen Interessensvertretern koordiniert und moderiert.
Der Breitbandbeauftrage formuliert und begleitet die Förderanträge der Stadt Bad Münstereifel.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Der demographische Wandel macht sich auch im Stadtgebiet von Münstereifel bemerkbar. Es gibt
immer weniger Kinder, die Wege zum Arzt oder zum Einkaufen werden länger und es wird schwieriger, ohne eigenes Auto mobil zu bleiben.
Die Sicherung der Mobilität und dem flächendeckenden Breitbandausbau sind von entscheidender
Bedeutung. Denn jede Entscheidung über eine Einrichtung der Daseinsvorsorge, ob Zentralisierung oder Dezentralisierung, hat für die Bürger immer Auswirkungen auf die Erreichbarkeit. Und
jeder fehlende oder in seiner Qualität unzureichende Breitbandanschluss verringert die Lebensqualität der Bürger und die Entwicklungsmöglichkeiten der Unternehmen.