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Beschlussvorlage (Erlass der Wirtschaftspläne 2016 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Abwasser und Wasser hier: Einbringung der Entwürfe/Änderung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
99 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
25.02.16, 16:41
Aktualisiert
25.02.16, 16:41
Beschlussvorlage (Erlass der Wirtschaftspläne 2016 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Abwasser und Wasser
hier: Einbringung der Entwürfe/Änderung) Beschlussvorlage (Erlass der Wirtschaftspläne 2016 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Abwasser und Wasser
hier: Einbringung der Entwürfe/Änderung) Beschlussvorlage (Erlass der Wirtschaftspläne 2016 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Abwasser und Wasser
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 25.02.2016 - Die Bürgermeisterin Az: SW 2 Nr. der Ratsdrucksache: 429-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 09.03.2016 Rat 15.03.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Wirtschaftspläne 2016 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Abwasser und Wasser hier: Einbringung der Entwürfe/Änderung __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Kaufm. Betriebsleiter Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR SW1 SW2 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 429-X/Z-1 1. Sachverhalt: Die Entwürfe der Wirtschaftspläne der Stadtwerke Bad Münstereifel – Betriebszweige Wasser und Abwasser – für das Jahr 2016 mit den Erfolgs- und Vermögensplänen wurden allen Stadtverordneten sowie den übrigen Mitgliedern des Betriebsausschusses Stadtwerke bereits überreicht. Der Stadtrat hat die am 14.12.2015 eingebrachten Entwürfe zur weiteren Beratung in den Betriebsausschuss Stadtwerke verwiesen. Die Entwürfe der Wirtschaftspläne werden gegenüber der eingebrachten Fassung noch wie folgt geändert: a) Wirtschaftsplan Wasser Ihm Rahmen der Kalkulation der Wassergebühren wurden im Erfolgsplan verschiedene Positionen auf der Ertrags- und Aufwandseite gegenüben dem eingebrachten Planentwurf verändert. Dadurch hat sich das Volumen des Erfolgsplanes um 57.000 € reduziert. Als Folge daraus waren der Feststellungsvermerk, das Zahlenwerk, die Erläuterungen und der Ergebnisplan 2014-2019 anzugleichen. Die von der Änderung erfassten Seiten sind als Anlage beigefügt. b) Wirtschaftsplan Abwasser Der Entwurf des Erfolgsplans bleibt unverändert. Im Vermögensplan sollen für die Kanalisierung des Neubaugebietes Mühlenberg in Houverath zusätzlich noch 300.000 € veranschlagt werden, um im Bedarfsfall weitere Bauflächen abwassertechnisch erschließen zu können. Dadurch erhöhen sich das Investitionsvolumen und der Kreditbedarf des Vermögensplans. Als Folge daraus sind die Erläuterungen zu ergänzen und der Finanzplan 2014-2019 sowie der Feststellungsvermerk anzupassen. Die von der Änderung erfassten Seiten sind als Anlage beigefügt. 2. Rechtliche Würdigung Wirtschaftspläne sind Grundlagen des Betriebs sowie der investiven Tätigkeit und für jedes Jahr gem. §§ 9 ff. Eigenbetriebsverordnung (EigVO) NRW und § 12 Betriebssatzung aufzustellen. 3. Finanzielle Auswirkungen Bereitstellung der finanziellen Mittel für den Betrieb und vor allem für die Investitionen in Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Siehe Beschlussvorschlag 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine Seite 3 von Ratsdrucksache 429-X/Z-1 7. Beschlussvorschlag: Die Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasser und Abwasser für das Jahr 2016 werden wie folgt festgestellt: I. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Wasser 1. a) b) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 2.539.000 € 2.539.000 € Vermögensplan Einnahmen Ausgaben 1.988.500 € 1.988.500 € 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2016 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 1.287.500 € festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 250.000 € festgesetzt. II. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Abwasser 1. a) b) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 6.065.000 € 6.065.000 € Vermögensplan Einnahmen Ausgaben 6.160.000 € 6.160.000 € 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2016 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 3.961.000 € festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 590.000 € festgesetzt.