Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
88 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
03.03.16, 13:16
Aktualisiert
03.03.16, 14:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 01.02.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 13-26-20
Nr. der Ratsdrucksache: 483-X
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Beratungsfolge
Termin
Rat
15.03.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW
hier: Anregung der Republikaner NRW
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Berichterstatterin: Frau Dierichsweiler
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 483-X
1. Sachverhalt:
Die Republikaner NRW regen mit E-Mail vom 21.01.2016 (Anlage 1) an, dass der Rat ein Burkaund Nikabverbot für alle öffentlichen Räume und Plätze erlasse. Sie begründen ihren Antrag zum
einen mit den Rechten der Frauen und zum anderen damit, dass ein Verbot der Durchsetzung des
Vermummungsverbotes diene.
2. Rechtliche Würdigung
Der Städte- und Gemeindebund NRW hat sich bereits mit der Angelegenheit befasst. Mit Schnellbrief 30/2016 vom 26.01.2016 (Anlage 2) weist er darauf hin, die Anregung als unzulässig zurückzuweisen.
Es handele sich zwar um eine gemeindliche Angelegenheit im Sinne des § 24 GO NRW weil sich
das Verbot auf die gemeindlichen öffentlichen Plätze und Räume beziehe, es den Republikanern
aber nicht um ein Sachanliegen gehen dürfe, sondern um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen, um eigenen Ansichten Publizität zu verschaffen.
Da § 24 GO NRW der Bürgermeisterin aber kein eigenes formelles Vorprüfungsrecht einräumt, ist
die Anregung dem Rat vorzulegen.
Dieser kann die Anregung, ohne sich inhaltlich damit auseinandersetzen zu müssen, als unzulässig zurückweisen.
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die Anregung der Republikaner NRW zum Verbot von Burka und Nikab für alle öffentlichen Räume und Plätze ist als unzulässig zurückzuweisen. Die Republikaner NRW sind über den Beschluss
zu informieren.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die Anregung der Republikaner NRW zum Verbot von Burka und Nikab für alle öffentlichen Räume und Plätze wird als unzulässig zurückgewiesen.