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Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW hier: Anregung der Republikaner NRW )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
88 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
03.03.16, 13:16
Aktualisiert
03.03.16, 14:27
Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW
hier: Anregung der Republikaner NRW  ) Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 01.02.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 13-26-20 Nr. der Ratsdrucksache: 483-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 15.03.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW hier: Anregung der Republikaner NRW __________________________________________________________________________ Berichterstatterin: Frau Dierichsweiler __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 483-X 1. Sachverhalt: Die Republikaner NRW regen mit E-Mail vom 21.01.2016 (Anlage 1) an, dass der Rat ein Burkaund Nikabverbot für alle öffentlichen Räume und Plätze erlasse. Sie begründen ihren Antrag zum einen mit den Rechten der Frauen und zum anderen damit, dass ein Verbot der Durchsetzung des Vermummungsverbotes diene. 2. Rechtliche Würdigung Der Städte- und Gemeindebund NRW hat sich bereits mit der Angelegenheit befasst. Mit Schnellbrief 30/2016 vom 26.01.2016 (Anlage 2) weist er darauf hin, die Anregung als unzulässig zurückzuweisen. Es handele sich zwar um eine gemeindliche Angelegenheit im Sinne des § 24 GO NRW weil sich das Verbot auf die gemeindlichen öffentlichen Plätze und Räume beziehe, es den Republikanern aber nicht um ein Sachanliegen gehen dürfe, sondern um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen, um eigenen Ansichten Publizität zu verschaffen. Da § 24 GO NRW der Bürgermeisterin aber kein eigenes formelles Vorprüfungsrecht einräumt, ist die Anregung dem Rat vorzulegen. Dieser kann die Anregung, ohne sich inhaltlich damit auseinandersetzen zu müssen, als unzulässig zurückweisen. 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Anregung der Republikaner NRW zum Verbot von Burka und Nikab für alle öffentlichen Räume und Plätze ist als unzulässig zurückzuweisen. Die Republikaner NRW sind über den Beschluss zu informieren. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Die Anregung der Republikaner NRW zum Verbot von Burka und Nikab für alle öffentlichen Räume und Plätze wird als unzulässig zurückgewiesen.